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Beschlussvorlage (Denkmalpflege; Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
87 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:00
Aktualisiert
17.04.14, 13:00
Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen) Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen) Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1130 /IX.L. Z.1 Datum: 02.04.2014 An den Gemeinderat Sitzungstag: 08.04.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Denkmalpflege; Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. X Mittel sollen außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: a) Pauschalzuweisungen des Landes NRW 2014 (50 %) b) Entnahme aus allgemeinen Deckungsmitteln (40 % Spenden, 10 % Eigenmittel) Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, auf der Grundlage des noch zu erwartenden Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Köln zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen gem. § 35 Abs. 3 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) dem z. Z. vorliegenden Antrag auf Instandsetzung von Dachrinnen sowie Erneuerung von drei Fenstern am Wohngebäude und darüber hinaus zur Anbringung von Dachrinnen an den Innenhof seitigen Nebengebäuden Pauschalzuweisungen in Höhe von 4.000,00 € bei Gesamtkosten in Höhe von 5.384,50 € in Aussicht zu stellen und nach Bewilligung der Fördermittel durch die Bezirksregierung Köln zu gewähren. Bis zur Bewilligung der Fördermittel durch die Bezirksregierung Köln wird ein vorzeitiger Maßnahmebeginn gewährt. Begründung: Mit Vorlage Nr. 1130 wurde darüber informiert, dass seitens der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2014 wiederum Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Aussicht gestellt werden. Der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2014 beschlossen, die Erneuerung der Dachrinne am Wohngebäude sowie der Anbringung von Dachrinnen an den Nebengebäuden der Innenhofseite des Baudenkmals Münstertalstraße 3 in Roderath über die in Aussicht gestellten Pauschalzuweisungen zu bezuschussen. Ergänzend legt der Eigentümer einen Antrag auf Erneuerung von drei Fenstern im Wohngebäude vor. Die zuvor genannten Maßnahmen werden Gesamtkosten in Höhe von 5.384,50 € verursachen. Es wird vorgeschlagen, für diese Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 4.000,00 € in Aussicht zu stellen und nach Bewilligung der Fördermittel durch die Bezirksregierung Köln zu gewähren. Bei diesem Zuschuss ist berücksichtigt, dass unter Abwägung der Wertigkeit des Denkmals, die Bedeutung für das Ortsbild, des Anteils an bestandserhaltenen Restaurierungsmaßnahmen, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Objektinhabers sowie des vorgesehenen Eigenleistungsanteils ermittelt wurde. 3 Der gemeindliche Eigenanteil, der sich auf 50 % der zu gewährenden Fördersumme beläuft, wird zu 90% vom Antragsteller durch Spende an den Förderverein Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege e. V. übernommen und sich somit auf 200,00 € belaufen. Es wird vorgeschlagen, dem Antragsteller bis zur Bewilligung der Fördermittel durch die Bezirksregierung Köln einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu gewähren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister