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Beschlussvorlage (Einführung eines einheitlichen kommunalen Erfassungssystem für Alttextilien und Schuhe im Verbandsgebiet des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
91 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
Beschlussvorlage (Einführung eines einheitlichen kommunalen Erfassungssystem für Alttextilien und Schuhe im Verbandsgebiet des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung) Beschlussvorlage (Einführung eines einheitlichen kommunalen Erfassungssystem für Alttextilien und Schuhe im Verbandsgebiet des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung) Beschlussvorlage (Einführung eines einheitlichen kommunalen Erfassungssystem für Alttextilien und Schuhe im Verbandsgebiet des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 30.11.2016 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Az.: Schwarz Vorlagennummer: VL-274/2016 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Einführung eines einheitlichen kommunalen Erfassungssystem für Alttextilien und Schuhe im Verbandsgebiet des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung Sachdarstellung: Im Gebiet der Gemeinde Langerwehe befinden sich bereits seit Jahren flächendeckend Standplätze für Sammelcontainer zur getrennten Erfassung von Wertstoffen (Altglas und Alttextilien). Mit derzeit 20 Containerstandorten auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen den Bürgern im Gemeindegebiet insgesamt 72 Altsglascontainer, 25 Altkleider- und seit 2014 4 Altmetall-/E-Schrott-Container zur getrennten Wertstofferfassung zur Verfügung. Insbesondere auch aufgrund gestiegener Marktpreise für werthaltige Abfallfraktionen findet jedoch gegenwärtig eine zunehmende Inanspruchnahme von öffentlichen und privaten Flächen durch gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen gemäß §§ 17 und 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) statt. Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, dass die Aufstellung von Altkleidercontainern auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Gemeindegebiet nur noch an festgelegten Standorten durch einen Verantwortlichen zuzulassen ist. Die RegioEntsorgung AöR ist öffentlicher Entsorgungsträger nach den §§ 17, 20 KrWG) in Verbindung mit § 5 Abs. 6 LAbfG NRW sowie der Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen (Abfallsatzung) im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung in der derzeit gültigen Fassung. In dieser Eigenschaft ist die RegioEntsorgung umfassend zuständig für die Entsorgung aller Abfälle aus privaten Haushalten sowie Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, die im Zweckverbandsgebiet anfallen und überlassen werden, soweit diese Aufgaben von den Zweckverbandskommunen übertragen wurden. Drucksache VL-274/2016 Seite - 2 - Da die RegioEntsorgung AöR als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger eine haushaltsnahe Erfassung von Alttextilien, Bekleidung und Schuhen im Verbandsgebiet eingerichtet hat, soll im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Sauberkeit des Straßen- und Ortsbildes, der Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis aller Verbandskommunen, die Zuteilung der öffentlichen Standplätze für Altkleidersammelbehälter nur an diesen erfolgen. Die RegioEntsorgung AöR trägt somit zukünftig die alleinige Verantwortung für den Betrieb und die Wartung der Sammelbehälter und verfügt darüber hinaus über die personellen und sachlichen Kapazitäten, um den ordnungsgemäßen Betrieb einschließlich Reinigung und Verkehrssicherung zu gewährleisten. Nachdem der Verwaltungsrat der RegioEntsorgung AöR die Einrichtung eines kommunalen Sammelsystems für Alttextilien beschlossen hatte wurde der Vorstand der RegioEntsorgung mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes beauftragt. In dieses Konzept sollten die Erfahrungen anderer Kommunen; soweit für die RegioEntsorgung sinnvoll und machbar, einfließen. Außerdem wurde die Zusammenarbeit mit den im Zuständigkeitsgebiet tätigen gemeinnützigen Organisationen gefordert. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der in den Verbandskommunen bestehenden Sammelstrukturen hat die RegioEntsorgung AöR mit dem Aufbau eines eigenen Erfassungssystems begonnen. In der Sitzung des Verwaltungsrates am 10.02.2014 wurde sodann gemäß § 7 Abs. 8 der Unternehmenssatzung der RegioEntsorgung AöR in Verbindung mit § 60 GO NRW folgender Dringlichkeitsbeschluss gefasst 1. Die RegioEntsorgung AöR richtet ein bürgernahes System zur Erfassung von Alttextilien das aus folgenden Elementen besteht: a) Haushaltsnahe Erfassung von Alttextilien im Holsystem durch eine mindestens 2 Mal jährliche Straßensammlung; b) Haushaltsnahe Erfassung von Alttextilien durch die Aufstellung von Sammelcontainern; 2. Die Umsetzung soll die zurzeit vorhandenen vertraglichen Vereinbarungen soweit möglich und rechtlich zulässig berücksichtigen. Inzwischen wurden seitens der RegioEntsorgung AöR Sammelcontainer für Alttextilien flächendeckend in der Gemeinde aufgestellt. Eine Einbeziehung der ortsansässigen Fa. Baldus wurde sichergestellt. Eine Einbindung der gemeinnützigen Organisationen, die zurzeit in der Altkleidersammlung im Tätigkeitsbereich der RegioEntsorgung AöR tätig sind, soll erfolgen, sofern eine Einigung über die Rahmenbedingungen erfolgt und diese rechtlich ausreichend sicher gestaltet werden kann. Drucksache VL-274/2016 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen: Die erwirtschafteten Erträge werden in die Müllgebührenkalkulation aufgenommen. Beschlussvorschlag: Im Rahmen einer abzuschließenden Nutzungsvereinbarung werden die Standplätze zur Aufstellung von Sammelbehältern für Alttextilien und Schuhen auf öffentlichen Verkehrsflächen und gemeindlichen Grundstücken an die RegioEntsorgung AöR vergeben. Der RegioEntsorgung AöR sind auf Antrag hin entsprechende Sondernutzungserlaubnisse nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) zu erteilen. Die gewachsenen Strukturen „vor Ort“ der bisherigen gemeinnützigen und sonstigen regionalen Organisationen wie Fa. Baldus, Im Gewerbegebiet, 52379 Langerwehe sowie DRK Düren-Jülich werden bei der Umsetzung dieses Konzeptes berücksichtigt und integriert werden. Der Bürgermeister (Göbbels)