Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
91 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 30.11.2016
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Soziale Angelegenheiten
Az.:
Schwarz
Vorlagennummer: VL-274/2016
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Einführung eines einheitlichen kommunalen Erfassungssystem für Alttextilien und Schuhe
im Verbandsgebiet des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung
Sachdarstellung:
Im Gebiet der Gemeinde Langerwehe befinden sich bereits seit Jahren flächendeckend
Standplätze für Sammelcontainer zur getrennten Erfassung von Wertstoffen (Altglas und
Alttextilien). Mit derzeit 20 Containerstandorten auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen
den Bürgern im Gemeindegebiet insgesamt 72 Altsglascontainer, 25 Altkleider- und seit 2014
4 Altmetall-/E-Schrott-Container zur getrennten Wertstofferfassung zur Verfügung.
Insbesondere auch aufgrund gestiegener Marktpreise für werthaltige Abfallfraktionen findet jedoch
gegenwärtig eine zunehmende Inanspruchnahme von öffentlichen und privaten Flächen durch
gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen gemäß §§ 17 und 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG) statt.
Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, dass die Aufstellung von Altkleidercontainern auf
öffentlichen Straßen und Plätzen im Gemeindegebiet nur noch an festgelegten Standorten durch
einen Verantwortlichen zuzulassen ist. Die RegioEntsorgung AöR ist öffentlicher Entsorgungsträger nach den §§ 17, 20 KrWG) in Verbindung mit § 5 Abs. 6 LAbfG NRW sowie der Satzung
über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen (Abfallsatzung) im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung in der derzeit gültigen Fassung. In dieser
Eigenschaft ist die RegioEntsorgung umfassend zuständig für die Entsorgung aller Abfälle aus
privaten Haushalten sowie Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, die im
Zweckverbandsgebiet anfallen und überlassen werden, soweit
diese Aufgaben von den Zweckverbandskommunen übertragen wurden.
Drucksache VL-274/2016
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Da die RegioEntsorgung AöR als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger eine haushaltsnahe Erfassung von Alttextilien, Bekleidung und Schuhen im Verbandsgebiet eingerichtet hat, soll
im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Sauberkeit des Straßen- und Ortsbildes,
der Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis aller Verbandskommunen, die Zuteilung der
öffentlichen Standplätze für Altkleidersammelbehälter nur an diesen erfolgen.
Die RegioEntsorgung AöR trägt somit zukünftig die alleinige Verantwortung für den Betrieb und
die Wartung der Sammelbehälter und verfügt darüber hinaus über die personellen und sachlichen
Kapazitäten, um den ordnungsgemäßen Betrieb einschließlich Reinigung und Verkehrssicherung
zu gewährleisten.
Nachdem der Verwaltungsrat der RegioEntsorgung AöR die Einrichtung eines kommunalen
Sammelsystems für Alttextilien beschlossen hatte wurde der Vorstand der RegioEntsorgung mit
der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes beauftragt. In dieses Konzept sollten die
Erfahrungen anderer Kommunen; soweit für die RegioEntsorgung sinnvoll und machbar,
einfließen. Außerdem wurde die Zusammenarbeit mit den im Zuständigkeitsgebiet tätigen
gemeinnützigen Organisationen gefordert.
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der in den Verbandskommunen bestehenden
Sammelstrukturen hat die RegioEntsorgung AöR mit dem Aufbau eines eigenen Erfassungssystems begonnen.
In der Sitzung des Verwaltungsrates am 10.02.2014 wurde sodann gemäß § 7 Abs. 8 der
Unternehmenssatzung der RegioEntsorgung AöR in Verbindung mit § 60 GO NRW folgender
Dringlichkeitsbeschluss gefasst
1. Die RegioEntsorgung AöR richtet ein bürgernahes System zur Erfassung von Alttextilien das aus folgenden Elementen besteht:
a) Haushaltsnahe Erfassung von Alttextilien im Holsystem durch eine mindestens 2
Mal jährliche Straßensammlung;
b) Haushaltsnahe Erfassung von Alttextilien durch die Aufstellung von Sammelcontainern;
2. Die Umsetzung soll die zurzeit vorhandenen vertraglichen Vereinbarungen soweit möglich und rechtlich zulässig berücksichtigen.
Inzwischen wurden seitens der RegioEntsorgung AöR Sammelcontainer für Alttextilien flächendeckend in der Gemeinde aufgestellt. Eine Einbeziehung der ortsansässigen Fa. Baldus wurde
sichergestellt.
Eine Einbindung der gemeinnützigen Organisationen, die zurzeit in der Altkleidersammlung im
Tätigkeitsbereich der RegioEntsorgung AöR tätig sind, soll erfolgen, sofern eine Einigung über die
Rahmenbedingungen erfolgt und diese rechtlich ausreichend sicher gestaltet werden kann.
Drucksache VL-274/2016
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Finanzielle Auswirkungen:
Die erwirtschafteten Erträge werden in die Müllgebührenkalkulation aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen einer abzuschließenden Nutzungsvereinbarung werden die Standplätze zur
Aufstellung von Sammelbehältern für Alttextilien und Schuhen auf öffentlichen Verkehrsflächen und gemeindlichen Grundstücken an die RegioEntsorgung AöR vergeben.
Der RegioEntsorgung AöR sind auf Antrag hin entsprechende Sondernutzungserlaubnisse nach
dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) zu erteilen.
Die gewachsenen Strukturen „vor Ort“ der bisherigen gemeinnützigen und sonstigen
regionalen Organisationen wie Fa. Baldus, Im Gewerbegebiet, 52379 Langerwehe sowie DRK
Düren-Jülich werden bei der Umsetzung dieses Konzeptes berücksichtigt und integriert werden.
Der Bürgermeister
(Göbbels)