Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
17 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
07.02.17, 18:06
Aktualisiert
07.02.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 06.02.2017
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
di. HH 2017
Vorlagennummer: VL-47/2017
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen
Sachdarstellung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen wurde dem Rat zugeleitet. Die
Vorberatungen werden gem. § 59 Abs.2 GO NRW im Haupt- und Finanzausschuss
geführt. Über dieses Beratungsergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Es liegen der Verwaltung zwei Einwendungen von Bürgern der Gemeinde Langerwehe
nach § 80 Abs. 3 GO NRW vor. Über diese ist in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die
Einwendungen sind der Vorlage beigefügt. Die Einwendungen richten sich gegen die
Höhe des Hebesatzes der Grundsteuer B. Dieser wird in der Haushaltssatzung jedoch nur
deklaratorisch ausgewiesen, da dieser bereits über die Hebesatzsatzung mit Beschluss
des Rates vom 15.12.2016 festgesetzt wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Es wird der Jahresfehlbedarf 2017 festgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt
a) die Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan und sonstigen Anlagen
b) das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept 2017
in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der Beratungsund Beschlussergebnisse.
Drucksache VL-47/2017
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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