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Beschlussvorlage (Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
17 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
07.02.17, 18:06
Aktualisiert
07.02.17, 18:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 06.02.2017 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: di. HH 2017 Vorlagennummer: VL-47/2017 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen Sachdarstellung: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen wurde dem Rat zugeleitet. Die Vorberatungen werden gem. § 59 Abs.2 GO NRW im Haupt- und Finanzausschuss geführt. Über dieses Beratungsergebnis wird in der Sitzung berichtet. Es liegen der Verwaltung zwei Einwendungen von Bürgern der Gemeinde Langerwehe nach § 80 Abs. 3 GO NRW vor. Über diese ist in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Einwendungen sind der Vorlage beigefügt. Die Einwendungen richten sich gegen die Höhe des Hebesatzes der Grundsteuer B. Dieser wird in der Haushaltssatzung jedoch nur deklaratorisch ausgewiesen, da dieser bereits über die Hebesatzsatzung mit Beschluss des Rates vom 15.12.2016 festgesetzt wurde. Finanzielle Auswirkungen: Es wird der Jahresfehlbedarf 2017 festgesetzt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt a) die Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan und sonstigen Anlagen b) das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept 2017 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der Beratungsund Beschlussergebnisse. Drucksache VL-47/2017 Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -