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Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe; hier: Änderung der Entschädigungsverordnung zum 01.01.2017)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
85 kB
Datum
13.02.2017
Erstellt
03.02.17, 18:06
Aktualisiert
03.02.17, 18:06
Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe; 
hier: Änderung der Entschädigungsverordnung zum 01.01.2017) Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe; 
hier: Änderung der Entschädigungsverordnung zum 01.01.2017)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 11.01.2017 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: 000-05 Mü. Vorlagennummer: VL-9/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe; hier: Änderung der Entschädigungsverordnung zum 01.01.2017 Sachdarstellung: Die Zweite Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten. Diese Änderung sieht u. a. erstmals den 1-fachen Satz der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende vor. Ausgenommen von der zusätzlichen Entschädigung des Ausschussvorsitzes sind der Wahlprüfungsausschuss, die durch den Hauptverwaltungsbeamten besetzten Ausschussvorsitze und die durch die Hauptsatzung ausgeschlossenen Ausschüsse. Da bisher keine Ausschussvorsitze in der Hauptsatzung ausgeschlossenen waren, wurde zum 01.01.2017 eine zusätzliche Entschädigung an die Vorsitzenden folgender Ausschüsse gezahlt: Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten, Ausschuss für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten, Ausschuss für Jugend und Sozialangelegenheiten, Ausschuss für Schul- und Sportangelegenheiten und Rechnungsprüfungsausschuss. Da sich die Gemeinde Langerwehe im Haushaltssicherungskonzept befindet, sind alle denkbaren Einsparmöglichkeiten zur Konsolidierung des Haushalts auszuschöpfen. Aus diesem Grunde wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Hauptsatzung der Gemeinde so zu ändern, dass nach § 46 Satz 2 GO NRW alle Ausschüsse von der Regelung zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden ausgeschlossen werden. Weiterhin wurde in der EntschVO u. a. nun eine landeseinheitliche Vorgabe zum Verdienstausfall (Regelstundensatz von 8,84 Euro/Stunde, der in der Hauptsatzung noch erhöht werden kann, sowie eine fixe Höchstgrenze von 80,00 Euro festgesetzt.) Drucksache VL-9/2017 Seite - 2 - Hier ist die Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe unter § 11 Abs. 3 Buchstabe f) entsprechend zu ändern. Die bisherigen Sätze lauteten nachrichtlich 8,84 Euro/Stunde und 64,00 Euro/Tag. Aufgrund der zwischenzeitlichen Anpassung der Höhe der Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher (zum 01.01.2016) sollten die entsprechenden Absätze der Hauptsatzung angepasst werden. Diese sind in der Anlage aufgeführt. Die Änderung der Hauptsatzung ist als Entwurf dieser Vorlage beigefügt. Hinweis für die Beratung im Rat: Für die Änderung der Hauptsatzung ist gemäß § 7 Absatz 3 Satz 3 GO NRW die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder erforderlich. Dies bedeutet, dass mindestens 14 Mitglieder für die Änderung stimmen müssen, unabhängig von der Zahl der Anwesenden. Der Bürgermeister ist in der Angelegenheit stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen: Wenn in der Hauptsatzung die Änderungen zu den Ausschussvorsitzenden nicht getroffen werden, werden folgende Mehraufwendungen ab 2017 jährlich entstehen: 5 x 211,90 €/monatlich = 1.059,50 € x 12 Monate = 12.714,00 € jährlich. Die übrigen Anpassungen der Entschädigungsverordnung sind durch gemeindliche Regelungen nicht zu beeinflussen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Langerwehe, die Hauptsatzung in der beratenen Entwurfsfassung zu beschließen. Der Bürgermeister (Göbbels)