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Beschlussvorlage (Entwicklung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
74 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
22.08.14, 11:00
Aktualisiert
22.08.14, 11:00
Beschlussvorlage (Entwicklung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim) Beschlussvorlage (Entwicklung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul – P/Wi Vorlage 31 /X.L. Datum: 20.08.2014 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 26.08.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwicklung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Entwicklung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Für eine am 18. Dezember 2014, 17.00 Uhr, terminierten Sitzung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim werden die Auflösungsmodalitäten im Zusammenhang mit einer im Südkreis weitergehenden Förderschule seitens des Verbandsvorstandes vorbereitet. Die damit verbundenen Grundlagen werden von einem Wirtschaftsprüfungsbüro zusammengestellt und in Kürze mit den Kommunen Blankenheim, Dahlem und Nettersheim erörtert. Die Auflösung der Georgschule ist notwendig, wenn das Ziel einer künftigen Beschulung von Förderschulkindern im Südkreis über die Astrid-Lindgren-Schule erfolgen soll. Die rechtlichen Voraussetzungen sollen hierbei im Rahmen einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung, die die Räte aller sechs Kommunen bis Dezember endgültig beschließen sollen, geschaffen werden. Weitere Informationen werden in der nächsten Sitzungsphase mit vorbereiteten Vertragsentwürfen vorgelegt. Der Kreis Euskirchen hat zwischenzeitlich ein kreisweites Schulentwicklungskonzept entwickelt, welches weitestgehend die Absichten der Südkreiskommunen aufnimmt und in der Kreistagssitzung am 01.10.2014 beschlossen werden soll. Das Konzept ist als Anlage der Vorlage beigefügt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister