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Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
75 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
22.08.14, 13:00
Aktualisiert
22.08.14, 13:00
Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen
hier:	Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen
hier:	Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen)

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Inhalt der Datei

ERWEITERUNG GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Wi Vorlage 61 /X.L. Datum: 22.08.2014 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 26.08.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kindertageseinrichtungen hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Allgemeiner Haushalt Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, den Unterschiedsbetrag zwischen der 25-Stunden-Buchung und der 35-Stunden-Buchung für das Kindergartenjahr 2014/2015 zu bezuschussen. Begründung: Im Haushaltsjahr 2013 wurde ein Zuschuss zu den Elternbeiträgen in Höhe von ca. 7.800,00 Euro gewährt. Der Unterschiedsbetrag zwischen einer 25-Stunden-Buchung und einer 35-Stunden-Buchung beträgt im Durchschnitt 9,00 Euro, je nach Familieneinkommen sind das 3,00 Euro bis 16,00 Euro im Monat. Der Unterschiedsbetrag ist im Kindergartenjahr 2014/2015 für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr unverändert. Der Unterschiedsbetrag für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr hat eine größere Spanne, und zwar liegt er zwischen 7,00 Euro und 36,00 Euro, durchschnittlich also 21,60 Euro. Hier ist aktuell jedoch nur ein Kind betroffen. Da sich die Elternbeiträge nach dem Familieneinkommen richten und noch nicht alle Einkommensangaben der Eltern für das neue Kindergartenjahr vorliegen, kann derzeit noch keine genaue Angabe zur Höhe des Zuschussbedarfes gemacht werden. Derzeit haben 121 Kinder ein 35-Stunden-Betreuung, davon befinden sich jedoch 37 Kinder im Jahr vor der Regeleinschulung und sind daher beitragsbefreit. Aktuell wären also 84 Falle betroffen. Die Familien in der Gemeinde Nettersheim sehen die Unterstützung durch die Übernahme des Unterschiedsbetrages bei den Kindergartenbeiträgen äußerst positiv. Es wird daher vorgeschlagen, die Bezuschussung als familienattraktive Maßnahme auch für das Kindergartenjahr 2014/2015 zu gewähren. Es wird angeregt, in dieser Sitzung auch für das neue Kindergartenjahr 2015/2016 über die Gewährung dieses Zuschusses zu beraten, da das Aufnahmeverfahren bereits ab Dezember 2014 für das nächste Kindergartenjahr beginnt und den Eltern zu diesem Zeitpunkt bereits eine verlässliche Aussage zu den Elternbeiträgen getätigt werden könnte. Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/2016 liegen dem Fachbereich bereits vor. Die Unterschiedsbeträge sind wie oben beschrieben gleichbleibend. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister