Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
206 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
29.11.16, 19:06
Aktualisiert
29.11.16, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 324/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: Kämmerei
Sachbearbeiter: Thomas Reimer
vom 28.11.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
08.12.2016
15.12.2016
Neufassung der Gebührensatzung zur Straßenreinigung
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertragsseite.
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Die Gemeinde erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen
Benutzungsgebühren nach § 6 Abs. 2 KAG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 StrReinG NRW. Diese
Benutzungsgebühren sind jährlich neu zu ermitteln und festzusetzen.
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2017 ist als Anlage beigefügt. Das Ergebnis
derselben ist im folgenden Schaubild dargestellt:
Gebühren 2017
Gebühr 2016 / Senkung um
maschinelle Reinigung + Winterdienst/Jahr
1,08 €
1,32 € / - 0,24 €
Handreinigung + Winterdienst/ Jahr
2,16 €
2,52 € / - 0,36 €
Die endgültigen Straßenreinigungsgebühren 2017 können somit für die
maschinelle Reinigung auf 1,08 € pro lfdm.,
Handreinigung auf 2,16 € pro lfdm.
aufgrund der milden Winter der vergangenen Jahre reduziert und festgesetzt werden.
Als weitere Anlage ist die neugefasste Gebührensatzung beigefügt, in welche die vorgenannten
Festsetzungen ebenso eingearbeitet sind.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Neufassung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung. Eine
Ausfertigung des Satzungstextes ist Bestandteil der Niederschrift.
Die Mittel der Sonderposten für den Gebührenausgleich werden weiterhin
Gebührenhaushalt/kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung verwandt.
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