Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neufassung der Gebührensatzung zur Straßenreinigung)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
206 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
29.11.16, 19:06
Aktualisiert
29.11.16, 19:06
Beschlussvorlage (Neufassung der Gebührensatzung zur Straßenreinigung) Beschlussvorlage (Neufassung der Gebührensatzung zur Straßenreinigung)

öffnen download melden Dateigröße: 206 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 324/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: Kämmerei Sachbearbeiter: Thomas Reimer vom 28.11.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 08.12.2016 15.12.2016 Neufassung der Gebührensatzung zur Straßenreinigung I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertragsseite. II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Die Gemeinde erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren nach § 6 Abs. 2 KAG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 StrReinG NRW. Diese Benutzungsgebühren sind jährlich neu zu ermitteln und festzusetzen. Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2017 ist als Anlage beigefügt. Das Ergebnis derselben ist im folgenden Schaubild dargestellt: Gebühren 2017 Gebühr 2016 / Senkung um maschinelle Reinigung + Winterdienst/Jahr 1,08 € 1,32 € / - 0,24 € Handreinigung + Winterdienst/ Jahr 2,16 € 2,52 € / - 0,36 € Die endgültigen Straßenreinigungsgebühren 2017 können somit für die   maschinelle Reinigung auf 1,08 € pro lfdm., Handreinigung auf 2,16 € pro lfdm. aufgrund der milden Winter der vergangenen Jahre reduziert und festgesetzt werden. Als weitere Anlage ist die neugefasste Gebührensatzung beigefügt, in welche die vorgenannten Festsetzungen ebenso eingearbeitet sind. III: Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Neufassung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung. Eine Ausfertigung des Satzungstextes ist Bestandteil der Niederschrift. Die Mittel der Sonderposten für den Gebührenausgleich werden weiterhin Gebührenhaushalt/kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung verwandt. für den