Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
117 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
07.02.17, 18:06
Aktualisiert
07.02.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 09.01.2017
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Soziale Angelegenheiten
Az.:
voS-Rö
Vorlagennummer: VL-8/2017
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener
Sonntage im Jahr 2017
Sachdarstellung:
Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW)
wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, maximal vier verkaufsoffene Sonntage nach § 6 Abs. 1 LÖG
NRW durch Verordnung freizugeben.
An diesen verkaufsoffenen Sonntagen dürfen die Verkaufsstellen im gesamten Gemeindegebiet für die
Dauer von fünf Stunden geöffnet bleiben.
In Absprache mit der IV Pro Langerwehe sollen, wie in den vergangenen Jahren, an folgenden Terminen
verkaufsoffene Sonntage, jeweils im Zeitraum von 12.00 bis 17.00 Uhr festgesetzt werden:
30.04.2017 – Frühlingsfest im Gewerbegebiet
10.07.2017 – Sommerfest
27.11.2017 – Töpfermarkt
Damit nicht nur die an diesen Verkaufsveranstaltungen direkt beteiligten Einzelhändler hiervon profitieren,
soll sich die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage auf das gesamte Gemeindegebiet beziehen.
Laut § 6 Abs. 4 LÖG sind vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage die
zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweiligen Industrieund Handelskammern sowie die Handwerkskammer zu hören.
Die Anhörungen wurden durchgeführt. Bedenken wurden seitens der Gewerkschaft ver.di geäußert,
welche einen Verstoß gegen die aktuelle Rechtsprechung vermutet.
Drucksache VL-8/2017
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Da die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage jedoch lediglich „begleitenden Charakter“ zu den eh
jährlich stattfindenden Veranstaltungen besitzt und somit ein konkreter Anlassbezug vorhanden ist, sind
die Bedenken der Gewerkschaft ver.di jedoch unbegründet.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die o.a. ordnungsbehördliche Verordnung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)