Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
84 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
03.05.16, 15:30
Aktualisiert
03.05.16, 15:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 244/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.2
Sachbearbeiter: Jacqueline Reuter
vom 02.05.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
12.05.2016
02.06.2016
Bebauungsplan Nörvenich - Binsfeld " Rommelsheimer Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Der künftige Eigentümer des Grundstücks in der Gemarkung Binsfeld, Flur 6, Flurstücke 195, gelegen
Rommelsheimer Straße hat einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des
Eingangs erwähnten Grundstücks gestellt. Hierzu hat der Antragssteller das Planungsbüro SGP
Architekten + Stadtplaner, Bonn, mit der Entwurfsplanung beauftragt.
Auf dem Flurstück 195 sollen Einzel- und Doppelhäuser, sowie eine kleine Seniorenwohnanlage
errichtet werden. Vorgesehen ist eine Straßenschleife, die an die vorhandene Rommelsheimer Straße
anbindet, um so neue Einfamilienhauszeilen beidseits der Straße erschliessen zu können. Drei kurze
private Stichstraßen erschliessen die äußere Baureihe. Zusätzlich sind in kleinen Einheiten Wohnungen
für Senioren vorgesehen. Rund um das neue Baugebiet ist ein 5,0 m breiter privater Grünstreifen als
Übergang zum angrenzenden Landschaftsraum vorgesehen. Ausreichend öffentliche
Besucherparkplätze sind in der Erschließungsstraße vorgesehen und private Stellplätze können im
seitlichen Grenzabstand nachgewiesen werden.
Das Planungsbüro SGP wird die Planung in der Sitzung am 12.05.2016 vorstellen.
Eine Übersichtskarte, ein Bebauungsplanentwurf sowie die Begründung sind der Vorlage beigefügt.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich
– Binsfeld „Rommelsheimer Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB.
Durch diese Aufstellung eines Bebauungsplanes soll auf dem Flurstück 195, Flur 6, in der
Gemarkung Binsfeld die Möglichkeit zur Errichtung von freistehenden Einzel- und
Doppelhäusern sowie ggfls. eine kleine Seniorenwohnanlage, einschließlich Garagen und
Stellplätze, geschaffen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, vom Antragsteller eine Kostenübernahmeerklärung
einzuholen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt
zumachen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB fortzuführen.