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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich - Binsfeld " Rommelsheimer Straße" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
84 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
03.05.16, 15:30
Aktualisiert
03.05.16, 15:30
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich - Binsfeld " Rommelsheimer Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 244/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.2 Sachbearbeiter: Jacqueline Reuter vom 02.05.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 12.05.2016 02.06.2016 Bebauungsplan Nörvenich - Binsfeld " Rommelsheimer Straße" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Der künftige Eigentümer des Grundstücks in der Gemarkung Binsfeld, Flur 6, Flurstücke 195, gelegen Rommelsheimer Straße hat einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Eingangs erwähnten Grundstücks gestellt. Hierzu hat der Antragssteller das Planungsbüro SGP Architekten + Stadtplaner, Bonn, mit der Entwurfsplanung beauftragt. Auf dem Flurstück 195 sollen Einzel- und Doppelhäuser, sowie eine kleine Seniorenwohnanlage errichtet werden. Vorgesehen ist eine Straßenschleife, die an die vorhandene Rommelsheimer Straße anbindet, um so neue Einfamilienhauszeilen beidseits der Straße erschliessen zu können. Drei kurze private Stichstraßen erschliessen die äußere Baureihe. Zusätzlich sind in kleinen Einheiten Wohnungen für Senioren vorgesehen. Rund um das neue Baugebiet ist ein 5,0 m breiter privater Grünstreifen als Übergang zum angrenzenden Landschaftsraum vorgesehen. Ausreichend öffentliche Besucherparkplätze sind in der Erschließungsstraße vorgesehen und private Stellplätze können im seitlichen Grenzabstand nachgewiesen werden. Das Planungsbüro SGP wird die Planung in der Sitzung am 12.05.2016 vorstellen. Eine Übersichtskarte, ein Bebauungsplanentwurf sowie die Begründung sind der Vorlage beigefügt. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich – Binsfeld „Rommelsheimer Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB. Durch diese Aufstellung eines Bebauungsplanes soll auf dem Flurstück 195, Flur 6, in der Gemarkung Binsfeld die Möglichkeit zur Errichtung von freistehenden Einzel- und Doppelhäusern sowie ggfls. eine kleine Seniorenwohnanlage, einschließlich Garagen und Stellplätze, geschaffen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, vom Antragsteller eine Kostenübernahmeerklärung einzuholen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zumachen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB fortzuführen.