Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
20 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:06
Aktualisiert
24.01.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 21.12.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-289/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
hier:
- Abwägung der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten
Anregungen und Bedenken
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB auf
Grundlage der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Sachdarstellung:
Für das Gemeindegebiet wird derzeit ein neuer Flächennutzungsplan aufgestellt.
Vom 02.11. bis 30.11.2016 haben insgesamt 8 Bürgerversammlungen in den jeweiligen
Ortschaften stattgefunden. Die Beteiligung hierbei war wie folgt:
Geich und Obergeich:
Schlich und D´horn:
Hamich:
Heistern:
Jüngersdorf und Pier:
Luchem:
Merode:
Langerwehe und Stütgerloch:
23 Personen
49 Personen
102 Personen
41 Personen
36 Personen
65 Personen
57 Personen
44 Personen
Während der jeweiligen Bürgerversammlungen wurden alle Anregungen und Bedenken
dokumentiert. Darüber hinaus sind bis Ende Dezember 2016 weitere Anregungen und
Bedenken eingegangen.
Bevor nun die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten werden zu
der Planung Stellung zu nehmen, wird es als sinnvoll erachtet über die bisherigen
Anregungen und Bedenken zu entscheiden und den abgestimmten Entwurf des
Flächennutzungsplanes den Behörden vorzulegen.
Drucksache VL-289/2016
Seite - 2 -
Die Auflistung der Anregungen und Bedenken versehen mit einer Stellungnahme des
Planers und einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind als Anlage beigefügt. Der
Ausschuss muss über jeden Abwägungsvorschlag einzeln beraten und beschließen.
Prof. Jahnen steht während der Sitzung für Fragen bereit.
Finanzielle Auswirkungen:
Planungskosten sind entsprechend angemeldet.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt,
1. hinsichtlich der seitens der Bürger vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß
den Einzelvorschlägen
sowie
2. die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf
der Grundlage der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)