Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildbejagungskonzept und wildbiologische Maßnahmen zur Waldschadensreduzierung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
105 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
29.08.14, 11:00
Aktualisiert
29.08.14, 11:00
Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier:	Rotwildbejagungskonzept und wildbiologische Maßnahmen zur Waldschadensreduzierung) Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier:	Rotwildbejagungskonzept und wildbiologische Maßnahmen zur Waldschadensreduzierung) Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier:	Rotwildbejagungskonzept und wildbiologische Maßnahmen zur Waldschadensreduzierung)

öffnen download melden Dateigröße: 105 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 51 /X.L. Datum: 26.08.2014 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 02.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildbejagungskonzept und wildbiologische Maßnahmen zur Waldschadensreduzierung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen über das Rotwildbejagungskonzept und die wildbiologischen Maßnahmen zur Waldschadensreduzierung zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Abschusspläne sind so festzusetzen, dass die Belange der Land- und Forstwirtschaft ausreichend berücksichtigt werden. Damit jedoch tatsächlich Wildschäden vermieden werden ist es erforderlich alle notwendigen Möglichkeiten der Erfüllung der Abschüsse zu nutzen. Hierzu ist es leider teilweise auch notwendig, die Trophäenjagd zu vernachlässigen. Dies ist dann besonders der Fall, wenn die Möglichkeit des Abschusses durch nicht verhinderbare Beunruhigungen, wie z.B. das massive Sammeln von Pilzen, zeitlich eingeschränkt wird. Weitere Ausführungen zum Rotwildabschuss sind der Vorlage 50/X.L. zu entnehmen. Neben der Erfüllung des Abschusses sind aber auch wildbiologische Maßnahmen zur Waldschadensreduzierung durchzuführen. So sollten die Jagdreviere so gestaltet sein, dass ausreichend natürliche Gras- und Krautäsung zur Verfügung steht. Die ausreichend vorhandenen Wildwiesen sind entsprechend durch Mulchen zu pflegen. Wildäcker oder intensiv bewirtschaftete Wiesen sind abzulehnen, da sie nur ein kurzes Zeitfenster zur Äsung bieten. Weiter ist negativ zu beurteilen, dass sie das Wild massiv anlocken. Des Weiteren sollte eine Bejagung auf diesen Wiesen nur stark eingeschränkt oder gar nicht erfolgen. Das Thema Rotwildfütterung wird kontrovers diskutiert. Während in Rheinland-Pfalz das Füttern von Rotwild verboten ist und der Nationalpark sowie der Staatswald in NRW, wie zu beobachten ist, nicht füttert, wurde in einigen Revieren der NRW-Eifel im vergangenen Winter durchgehend gefüttert. In den selbstverwalteten Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim und soweit bekannt auch in den verpachteten Revieren wurde nicht gefüttert. Somit kam es nicht zu Wildkonzentrationen an Futterplätzen, das Wild verteilte sich gleichmäßig und es kam zu keinen konzentrierten Schäden durch Schälschäden. Die Theorie, dass in den Revieren, in denen nicht gefüttert wird, der „Wald aufgefressen wird“, konnte nicht beobachtet werden. Da im geltenden Landesjagdgesetz gefordert ist in Notzeiten zu füttern, wäre die selbstauferlegte Konzeption des Fütterungsverbotes analog zu Rheinland-Pfalz nicht möglich. Das Fütterungskonzept für die Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim muss lauten, dass eine Fütterung des Rotwildes erst nach Aufforderung durch die Untere Jagdbehörde erfolgen sollte. Die von der Hegegemeinschaft zeitlich festgelegte Fütterung ist abzulehnen. 3 Die Verwaltung wird aufgrund dessen in den selbstverwalteten Eigenjagden wie oben beschrieben verfahren. Sie wird Gespräche mit Jägern und in der Hegegemeinschaft führen, die wildbiologischen Maßnahmen zur Waldschadensreduzierung diskutieren und Wege der Umsetzung suchen. Eine Abstimmung mit den kommunalen Forstbetrieben erfolgte bereits und wird ggfls. Intensiviert. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister