Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
105 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
29.08.14, 11:00
Aktualisiert
29.08.14, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 51 /X.L.
Datum: 26.08.2014
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
02.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildbejagungskonzept und wildbiologische Maßnahmen zur Waldschadensreduzierung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen über das Rotwildbejagungskonzept und die wildbiologischen Maßnahmen zur Waldschadensreduzierung zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Abschusspläne sind so festzusetzen, dass die Belange der Land- und Forstwirtschaft
ausreichend berücksichtigt werden.
Damit jedoch tatsächlich Wildschäden vermieden werden ist es erforderlich alle notwendigen Möglichkeiten der Erfüllung der Abschüsse zu nutzen.
Hierzu ist es leider teilweise auch notwendig, die Trophäenjagd zu vernachlässigen.
Dies ist dann besonders der Fall, wenn die Möglichkeit des Abschusses durch nicht
verhinderbare Beunruhigungen, wie z.B. das massive Sammeln von Pilzen, zeitlich
eingeschränkt wird.
Weitere Ausführungen zum Rotwildabschuss sind der Vorlage 50/X.L. zu entnehmen.
Neben der Erfüllung des Abschusses sind aber auch wildbiologische Maßnahmen
zur Waldschadensreduzierung durchzuführen.
So sollten die Jagdreviere so gestaltet sein, dass ausreichend natürliche Gras- und
Krautäsung zur Verfügung steht.
Die ausreichend vorhandenen Wildwiesen sind entsprechend durch Mulchen zu
pflegen. Wildäcker oder intensiv bewirtschaftete Wiesen sind abzulehnen, da sie nur
ein kurzes Zeitfenster zur Äsung bieten. Weiter ist negativ zu beurteilen, dass sie
das Wild massiv anlocken.
Des Weiteren sollte eine Bejagung auf diesen Wiesen nur stark eingeschränkt oder
gar nicht erfolgen.
Das Thema Rotwildfütterung wird kontrovers diskutiert. Während in Rheinland-Pfalz
das Füttern von Rotwild verboten ist und der Nationalpark sowie der Staatswald in
NRW, wie zu beobachten ist, nicht füttert, wurde in einigen Revieren der NRW-Eifel
im vergangenen Winter durchgehend gefüttert.
In den selbstverwalteten Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim und soweit bekannt auch in den verpachteten Revieren wurde nicht gefüttert.
Somit kam es nicht zu Wildkonzentrationen an Futterplätzen, das Wild verteilte sich
gleichmäßig und es kam zu keinen konzentrierten Schäden durch Schälschäden.
Die Theorie, dass in den Revieren, in denen nicht gefüttert wird, der „Wald aufgefressen wird“, konnte nicht beobachtet werden.
Da im geltenden Landesjagdgesetz gefordert ist in Notzeiten zu füttern, wäre die
selbstauferlegte Konzeption des Fütterungsverbotes analog zu Rheinland-Pfalz nicht
möglich.
Das Fütterungskonzept für die Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim muss lauten,
dass eine Fütterung des Rotwildes erst nach Aufforderung durch die Untere Jagdbehörde erfolgen sollte.
Die von der Hegegemeinschaft zeitlich festgelegte Fütterung ist abzulehnen.
3
Die Verwaltung wird aufgrund dessen in den selbstverwalteten Eigenjagden wie
oben beschrieben verfahren.
Sie wird Gespräche mit Jägern und in der Hegegemeinschaft führen, die wildbiologischen Maßnahmen zur Waldschadensreduzierung diskutieren und Wege der Umsetzung suchen.
Eine Abstimmung mit den kommunalen Forstbetrieben erfolgte bereits und wird
ggfls. Intensiviert.
gez. Pracht
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Bürgermeister