Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
74 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
03.09.14, 13:00
Aktualisiert
03.09.14, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 83 /X.L.
Datum: 01.09.2014
ERWEITERUNG
Tischvorlage
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
02.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anfrage der UNA-Fraktion vom 01.09.2014 gem. § 19 der Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Antrag der UNA-Fraktion vom 01.09.2014
2
Sachverhalt:
Die UNA-Fraktion reichte am Montag, 01.09.2014, die beigefügte Anfrage gem. §
19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Nettersheim ein.
Zur Anfrage ergeht folgende Stellungnahme:
Im Rahmen der Unterhaltung der Wald- und Wirtschaftswege (Teerwege, Betonwege, Schotterwege und Grasnarbenwege) ist es eine ständige Erkenntnis, dass
bei starken Regenfällen insbesondere Schotterwege mit Gefälle ausgewaschen
werden können.
Schon bereits seit vielen Jahren besteht mit der Landwirtschaft eine wertvolle
Zusammenarbeit.
In Abstimmung mit der Gemeinde Nettersheim können Landwirte kostenloses
Schottermaterial beziehen und Ausbesserungsarbeiten an Wald- und Wirtschaftswegen durchführen, die in ihrem besonderen Interesse liegen.
Weiterhin sind derartige Absprachen in pachtvertragliche Vereinbarungen aufgenommen worden.
Im Hinblick auf die starken Regenfälle in jüngster Vergangenheit soll diese Kooperation intensiviert werden, insbesondere um verstärkten Schäden vorzubeugen.
Eine Gesamtbetrachtung des Wegenetzes erfolgt in der kommenden Freischneideperiode in Abstimmung mit den Ortsvorstehern und den Vertretern der Landwirtschaft.
Die derzeitige Grundsteuer A – Veranschlagung ist auf diesem Wege bisher noch
auskömmlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister