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Beschlussvorlage (Abwägungen Anregungen Bürger)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
277 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:06
Aktualisiert
24.01.17, 18:06

Inhalt der Datei

Nr. 01 Nr. 02 Nr. 03 Nr. 04 Nr. 05 Nr. 06 Nr. 07 Nr. 08 Nr. 09 Nr. 10 Nr. 11 Nr. 12 Nr. 13 Nr. 14 Nr. 15 Nr. 16 Nr. 17 Nr. 18 Nr. 19 Nr. 20 Nr. 21 Nr. 22 Nr. 23 Nr. 24 Nr. 25 Nr. 26 Nr. 27 Nr. 28 Nr. 29 Nr. 30 Nr. 31 NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Übersicht eingegangener Anregungen gem. § 3 (1) BauGB GEMEINDE LANGERWEHE NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016 Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016 Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016 Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016 Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 Bürgerinformation Jüngersdorf-Pier 16.11.2016 Bürgerinformation Jüngersdorf-Pier 16.11.2016 Bürgerinformation Luchem 23.11.2016 Bürgerinformation Luchem 23.11.2016 Bürgerinformation Luchem 23.11.2016 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 Bürger: GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Nr. 32 Nr. 33 Nr. 34 Nr. 35 Nr. 36 Nr. 37 Nr. 38 Nr. 39 Nr. 40 Nr. 41 Nr. 42 Nr. 43 Nr. 44 Nr. 45 Nr. 46 Nr. 47 Nr. 48 Nr. 49 Nr. 50 Nr. 51 Nr. 52 Nr. 53 Nr. 54 Nr. 55 Nr. 56 Nr. 57 Nr. 58 Nr. 59 Nr. 60 Nr. 61 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016 Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016 Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016 Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016 Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016 Einwänder 39, 20.11.2016 Einwänder 40, 12.12.2016 Einwänder 41, 03.12.2016 Einwänder 42, 04.11.2016 Einwänder 43, 13.12.2016 Einwänder 44 Einwänder 45, 19.12.2016 Einwänder 46, 13.12.2016 Einwänder 47, 05.12.2016 Einwänder 48, 01.12.016 Einwänder 49, 22.11.2016 Einwänder 50, 28.11.2016 Einwänder 51, 22.11.2016 Einwänder 52, 21.11.2016 Einwänder 53, 21.11.2016 Einwänder 54, 27.11.2016 Einwänder 55, 27.12.2016 Einwänder 56, 27.12.2016 Einwänder 57, 30.12.2016 Einwänder 58, 29.12.2016 Einwänder 59, 26.12.2016 Einwänder 60 Einwänder 61, 11.10.2016 GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Kasinostraße 76 A 52066 Aachen NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 NR B 01 Die Betriebsexistenz des Hofes Pley wird aufgrund der Neuausweisung möglicher Gewerbeflächen als gefährdet betrachtet. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Die geplanten Flächenausweisungen gründen auf Prognosen, die eine Erforderlichkeit zur Entwicklung gewerblicher Bauflächen in Langerwehe belegen. Innerhalb des Bauleitverfahrens soll sichergestellt werden, dass alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt werden. Alle öffentlichen und privaten Belange sind dabei gegen- und untereinander gerecht abzuwägen. Im vorliegenden Fall findet u.a. eine Abwägung zwischen Belangen der Landwirtschaft und der Entwicklung von gewerblichen Bauflächen statt. Nach Ausschöpfung aller möglichen Innenentwicklungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten ist eine zusätzliche Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen unvermeidbar. Allen am Planungsprozess in Langerwehe Beteiligten ist bewusst, dass die regionale Situation für die Landwirtschaft, bedingt durch den Braunkohlentagebau, mit Verlusten von landwirtschaftlichen Flächen durch den Tagebau und zusätzlich durch Umsiedlungen und Nachverdichtungen schwierig ist. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Verwaltung Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 NR B 02 B 03 B 04 Die in Geich/Obergeich ermittelten Baulücke/Baugrundstücke sind nicht verfügbar, da die Grundstückseigentümer nicht verkaufsbereit sind. Es wird angeregt diese Bauflächen zurückzunehmen und an anderer Stelle auszuweisen sowie sicherzustellen dass die Grundstücke wirklich verfügbar sind. Der geplante Abstand zwischen der Ortslage Geich/Obergeich und dem geplanten Gewerbegebiet wird mit 200 Metern als zu gering betrachtet. Die vorhandene Tierhaltung am Eichenweg ist zu berücksichtigen Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Im weiteren Planungsprozess erfolgt in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer eine weitergehende Konkretisierung und Überprüfung der Betriebe mit Tierhaltung und deren Schutzanspruch. Der Anregung wird gefolgt. Der innerhalb des FNP-Verfahrens zu Grunde gelegte Mindestabstand von 200 Metern zwischen geplanten gewerblichen Bauflächen und Wohnbauflächen ermöglicht die Realisation von Betrieben entsprechend Abstandsklasse VI und VII des Abstandserlasses NRW. Für stärker emittierende Betriebe werden größere Abstände erforderlich. Im Zuge der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung erfolgt eine Konkretisierung dieser Vorgaben als Zonierung innerhalb des künftigen Gewerbegebietes. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die in Frage stehenden Baugebiete befinden sich innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Entsprechend § 42 BauGB kann nach Ablauf von 7 Jahren nach Erteilung einer rechtskräftigen Nutzung diese bei Nichtausübung entschädigungsfrei aufgehoben werden. Die Gemeinde beobachtet den weiteren Vermarktungsprozess und wird zu gegebener Zeit aktiv. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Bürgerinformation Schlich + D´horn 03.11.2016 Bürgerinformation Schlich + D´horn 03.11.2016 Bürgerinformation Schlich + D´horn 03.11.2016 NR B 05 B 06 B 07 B 08 Plangebiet Es wird angeregt, die Planungen zur Errichtung eines neuen Haltepunktes an der DB-Strecke LangerweheDüren im Bereich von D´horn weiter zu betreiben. Es wird angeregt zu prüfen, ob eine D 2 Erweiterung der Ortslage D´horn in Richtung Westen bis zur K 45 möglich ist. Es wird angeregt, die Planungen zur Errichtung der K 27 als Ortsumgehung von Schlich-D´horn weiter zu betreiben. Es wird um eine korrekte Eintragung der tierhaltenden Betriebe gebeten, insbesondere die Lage der Stallungen stimmt nicht immer mit der Adresse überein. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Der Ausschuss beDie in Frage stehenden Bereiche befinden sich innerhalb von Böden schließt, der Anregung nicht zu folgen. mit Staunässe, Überschwemmungsgebieten und sind aufgrund der Nähe zur Bahnstrecke KölnAachen hohen Emissionen aus Schienenverkehrslärm ausgesetzt. Aufgrund dieser Ersteinschätzung sind die Flächen zu Wohnzwecken wenig geeignet, zudem bestehen in D´horn besser geeignete Erweiterungsflächen, denen bei einer Entwicklung der Vorzug gegeben wird. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Anregung wird gefolgt. Verfahrensvorschlag Planer Im weiteren Planungsprozess erfolgt in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer eine weitergehende Konkretisierung und Überprüfung der Betriebe mit Tierhaltung und deren Schutzanspruch. Der Anregung wird gefolgt Mit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich von Schlich bekundet die Gemeinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten von Geich, Merode und Jüngersdorf–Pier von Durchgangsverkehr zu entlasten und einen möglichen Bahnhaltepunkt östlich von D´horn mit dem überörtlichen Verkehrsnetz zu verbinden. Der Anregung wird gefolgt. Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Bürgerinformation Schlich + D´horn 03.11.2016 NR B 09 Die Betriebsexistenz landwirtschaftlicher Betriebe wird aufgrund der Neuausweisung von Wohnbauflächen als gefährdet betrachtet, da hierdurch die Produktionsgrundlage entfällt. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Die geplanten Flächenausweisungen gründen auf Prognosen, die eine Erforderlichkeit zur Neuausweisung von Wohnbauflächen belegen. Innerhalb des Bauleitverfahrens soll sichergestellt werden, dass alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt werden. Alle öffentlichen und privaten Belange sind dabei gegen- und untereinander ge-recht abzuwägen. Im vorliegenden Fall findet u.a. eine Abwägung zwischen Belangen der Landwirtschaft und der Wohnbaulandentwicklung, statt. Nach Ausschöpfung aller möglichen Innenentwicklungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten ist eine zusätzliche Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen unvermeidbar. Allen am Planungsprozess in Langerwehe Beteiligten ist bewusst, dass die regionale Situation für die Landwirtschaft bedingt durch den Braunkohlentagebau, mit Verlusten von landwirtschaftlichen Flächen durch den Tagebau und zusätzlich durch Umsiedlungen und Nachverdichtungen, schwierig ist. In den nachfolgenden Bauleitplanungen soll der Flächendruck u. a. durch die Ausweisung von verdichteten Wohnquartieren gemildert werden. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Verwaltung Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Bürgerinformation Schlich + D´horn 03.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 NR B 10 B 11 B 12 Plangebiet Es wird angeregt, die Bodenbelastungen ausgehend von der Deponie zu untersuchen und in die Planungen einzustellen. Es wird angeregt, die Flächen 2 „Am HA 3 Eulenbaum“ wieder in das Verfahren aufzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die verkehrliche Erschließung von Schlich-D´horn bereits heute zu Konflikten führt. Bei der Neuausweisung von Wohnbauflächen ist dies zu berücksichtigen und es sollten zusätzliche Anbindungen an das überörtliche Verkehrsnetz berücksichtigt werden. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Verfahrensvorschlag Planer Mit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich von Schlich bekundet die Gemeinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten von Geich, Merode und Jüngerdorf–Pier von Durchgangsverkehr zu entlasten. In den nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanungen können zusätzliche Anbindpunkte der Neubauortslagen an das übergeordnete Verkehrsnetz geprüft und realisiert werden. Die Darstellung dieser Anbindpunkte ist nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet. In der Abwägung zwischen den in Hamich für eine Eigenentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenziale erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind, besser geeignet als solche, die, wie der Planbereich Eulenbaum, verkehrlich nur schlecht zu erschließen sind. Der Anregung wird nicht gefolgt. Innerhalb der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden durch den Kreis Düren die Belange des Bodenschutzes, des Emissionsschutzes sowie gesunder Wohnverhältnisse in den Abwägungsprozess zur Neuaufstellung Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Verwaltung Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 NR B 13 B 14 B 15 B 16 B 17 Es wird angeregt, die ÖPNV-Anbindung von Hamich zu verbessern. Es wird angeregt, die Halde Atzenau im FNP-Verfahren zu betrachten und zu berücksichtigen. Es wird angeregt, ein Bürgerhaus für Hamich zu errichten. Es wird angeregt, bei der Neuausweisung von Flächen auf die Möglichkeit der Bewirtschaftung angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen zu achten. Es wird angeregt, den Vorentwurf des FNPs ins Internet zu stellen, um ihn dort ansehen zu können. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Plangebiet Fragen zur Möglichkeit der Bewirtschaftung angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen werden in den nachfolgenden Verfahren der konkreten Bauleitplanung behandelt. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Flächennutzungsplan stellt für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. Die Errichtung eines Bürgerhauses in Hamich ist nicht Gegenstand des Neuaufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Innerhalb der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden durch den Kreis Düren die Belange des Bodenschutzes, des Emissionsschutzes sowie gesunder Wohnverhältnisse in den Abwägungsprozess zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eingebracht. Somit wird der Anregung gefolgt. Grundlage der Regelungen zur ÖPNV-Anbindung von Hamich ist der Nahverkehrsplan. Der Anregung wird gefolgt. Verfahrensvorschlag Planer des Flächennutzungsplanes eingebracht. Somit wird der Anregung gefolgt. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 NR B 18 B 19 Plangebiet Es wird angeregt, zu prüfen, ob die HE 5 Flächen nördlich von Heistern (zw. Waldstraße und Auf der Heide) als Bauflächen ausgewiesen werden können. Es wird angeregt, die Flächen „Knab- HE 3 bert“ wieder in das Verfahren aufzunehmen Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Verfahrensvorschlag Planer Regelungen zur ÖPNV-Anbindung sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet. In der Abwägung zwischen den in Heistern für eine Eigenentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenziale erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche, die verkehrlich nur schlecht zu erschließen sind oder Restriktionen unterliegen. Die Fläche „Knabbert“ befindet sich teilweise im Wirkbereich eines benachbarten landwirtschaftlichen Betriebes mit Tierhaltung und ist durch Maßnahmen des Landschaftsschutzes gekennzeichnet. Eine wohnbauliche Nutzung ist daher nur eingeschränkt möglich. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet. In der Abwägung zwischen den in Heistern für eine Innentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenziale erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen geeigneter als solche, die in wertvolDer Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 NR B 20 B 21 B 22 Plangebiet Es wird darauf hingewiesen, dass das „Wenauer Höfchen“ schützenwert ist und darum gebeten, eine mögliche Bebauung nicht bis an das Wenauer Höfchen auszudehnen. Es wird angeregt, zu prüfen, ob die HE 4 Fläche gegenüber von „HE 1“ (an der Hamicher Straße) nicht besser für eine Bebauung geeignet wäre. Es wird auf Geruchsbelästigungen durch den Hauptkanal in Heistern hingewiesen und die Frage gestellt, ob dies bei den Neuplanungen berücksichtigt wird. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Die dargestellte Ortserweiterung von Heistern entlang der Hamicher Straße wahrt einen Abstand von ca. 50 Metern zum „Wenauer Höfchen“. Somit bleibt die solitäre Lage des „Wenauer Höfchen“ gewahrt. Der Anregung wird insoweit gefolgt. Verfahrensvorschlag Planer le Naturräume (Landschaftsschutzgebiet) eingreifen. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Entstehung von Geruchsbelästigungen durch einen Hauptkanal ist ein technisches Problem und unterliegt nicht der Bauleitplanung. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgt eine Information der Abwasserbetriebe. Die Planung verfolgt das Ziel, mit der Ausweisung der für die Eigenentwicklung in Heistern erforderlichen Flächen eine Abrundung des Siedlungskörpers zu erreichen. Dies wäre bei einer beidseitigen Bebauung der Hamicher Straße bis zum Gebäude Nr. 112 / 114 gewährleistet. Der Anregung wird insoweit gefolgt, dass auch die nördliche Straßenseite der Hamicher Straße als Wohnbaufläche dargestellt wird. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Der Ausschuss beschließt, die nördliche Straßenseite der Hamicher Straße ebenfalls als Wohnbaufläche darzustellen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Bürgerinformation Jüngersdorf / Pier 16.11.2016 Bürgerinformation Jüngersdorf / Pier 16.11.2016 Bürgerinformation Luchem 23.11.2016 Bürgerinformation Luchem 23.11.2016 B 23 B 24 B 26 B 25 Veranstaltung NR Plangebiet Es wird angeregt, darauf zu achten, dass durch die Neuausweisung von Bauflächen in Schlich/Merode/D´horn die verkehrliche Belastung der Ortsdurchfahrt von Jüngersdorf / Pier nicht zunimmt. Es wird angeregt, diese Verkehre durch eine verbesserte Anbindung der Ortslagen Schlich/Merode/ D´horn an die B 264 um Jüngersdorf/Pier herumzuführen. Es wird angeregt, die Planung zur K27n Umfahrung Schlich wieder aufzunehmen und die K45 auszubauen. Es wird angeregt, den bestehenden Festplatz im Flächennutzungsplan planerisch zu sichern. Es wird angeregt, ein alternatives LU 2 Baugebiet südwestlich der Ortslage (Blumenstraße) an der Ortseinfahrt zu untersuchen, da das derzeit dargestellte Baugebiet „Hahnweg“ schlecht zu erschließen ist und durch Verkehrslärm der BAB beeinträchtigt ist. Es wird angeregt, ein alternatives LU 3 Baugebiet südöstlich der Ortslage parallel zur Brückenstraße und Driesch zu untersuchen, da das derzeit dargestellte Baugebiet „Hahnweg“ schlecht zu erschließen ist und durch Verkehrslärm der BAB beeinträchtigt ist. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. In der Abwägung zwischen den in Der Ausschuss beLuchem für eine Eigenentwicklung schließt, der Anregung nicht zu folgen. erforderlichen und geeigneten Flächenpotenziale erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche, die verkehrlich nur schlecht zu erschließen oder Restriktionen unterliegen. Die dargestellte Fläche ist verkehrlich nur schlecht zu erschließen, liegt vollständig im Bereich wertvoller Ackerböden sowie teil- Der Anregung wird gefolgt. Der FNP erhält eine entsprechende Kennzeichnung. Der Anregung wird gefolgt. Ein alternatives Baugebiet südwestlich der Ortslage wird in das Verfahren aufgenommen. Verfahrensvorschlag Planer Mit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich von Schlich bekundet die Gemeinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten von Geich, Merode und Jüngersdorf–Pier von Durchgangsverkehr zu entlasten und einen möglichen Bahnhaltepunkt östlich von D´horn mit dem überörtlichen Verkehrsnetz zu verbinden. Der Anregung wird gefolgt. Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Bürgerinformation Luchem 23.11.2016 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 NR B 27 B 28 B 29 Es wird angeregt, folgende Gebiete in das Verfahren aufzunehmen: 1.: hinter D´horner Straße 2.: hinter Schlossstraße 3.: hinter Weberstraße (alter Sportplatz) Es wird angeregt, einen zusätzlichen Bürgerinformationstermin zu weiteren Abstimmungen bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten in Luchem über Fragen der Neuaufstellung des FNP hinaus abzuhalten. Es wird bemängelt, dass das als M 1 bezeichnete Baugebiet von Merode verkehrlich nicht zu erschließen ist. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 M2 Plangebiet Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Beschlussvorschlag Verwaltung Zu 1: hinter D´horner Straße: Die beschriebene Fläche liegt vollständig im Bereich wertvoller Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Die als M1 bezeichnete Fläche ist Der Ausschuss beschließt, die Anregung sowohl vom Gebiet der Ortgemeinde Merode als auch vom Ge- zur Kenntnis zu nehmen. biet der Ortsgemeinde Schlich aus zu erschließen. Die konkrete Ausgestaltung der Erschließung erfolgt im Zuge der zeitlich nachgeschalteten verbindlichen Bauleitplanung. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. In der Abwägung zwischen den in Merode für eine Eigenentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenziale erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche, die verkehrlich nur schlecht zu erschließen oder Restriktionen unterliegen. Verfahrensvorschlag Planer weise im Bereich von Überschwemmungsgebieten und unterliegt dem Landschaftsschutz. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgt eine Information der Gemeindeverwaltung. Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Zu 2 „hinter Schlossstraße“: Die beschriebene Fläche ist verkehrlich schlecht zu erschließen, liegt teilweise im Bereich wertvoller Ackerböden, im Bereich mit Bindungen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung sowie außerhalb des ASB. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Ausschuss beZu 3: Weberstraße, alter Sportschließt, der Anregung platz: zu folgen. Die beschriebene Fläche ist verkehrlich gut zu erschließen, liegt teilweise im Bereich mit Bindungen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung sowie außerhalb des ASB. Aufgrund der zentralen Lage zum Ortskern wird der Anregung gefolgt und die Fläche in das Verfahren zur Neuaufstellung des FNP aufgenommen. M4 Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung Ackerböden, im Wirkbereich eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Tierhaltung sowie teilweise im Bereich von Überschwemmungsgebieten sowie im Bereich mit Bindungen für Denkmäler „Sichtachse zum Schloss Merode“. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. M3 Plangebiet Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Bürgerinformation Merode 28.11.2016 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 Bürgerinformation LangerweheStüttgerloch 30.11.2016 NR B 30 B 31 B 32 B 33 B 34 Plangebiet Um dem Nachholbedarf und Ansiedlungsdruck in Merode gerecht zu werden, wird angeregt, im Parallelverfahren zum FNP ein neues Baugebiet (BPlan) in Merode zu entwickeln. Es wird angeregt, in Verlängerung der L 6 Karl-Arnold-Straße neue Wohnbauflächen auszuweisen. Es wird angeregt, Merode bei der Flächenentwicklung zu bevorzugen, da es in den letzten 40 Jahren benachteiligt wurde. Es wir angeregt, das Dorfentwicklungsprogramm Merode bei der Neuaufstellung des FNP insbesondere für den Altbestand zu berücksichtigen. Es wird angeregt, die Planung K 27n zwecks Entlastung von Merode von Verkehr wieder aufzunehmen. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Verwaltung Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. In der Abwägung zwischen den in Langerwehe für die Entwicklung erforderlichen Flächenpotenziale erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche, die verkehrlich nur schlecht zu erschließen oder Restriktionen unterliegen. Die dargestellte Fläche liegt außerhalb des ASB und stellt keine Abrundung, sondern eine splitterartige Erweiterung des Siedlungs- Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Der Ausschuss beMit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich schließt, der Anregung zu folgen. von Schlich bekundet die Gemeinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten von Geich, Merode und Jüngersdorf–Pier von Durchgangsverkehr zu entlasten und einen möglichen Bahnhaltepunkt östlich von D´horn mit dem überörtlichen Verkehrsnetz zu verbinden. Der Anregung wird gefolgt. Der Ausschuss beschließt, die Anregung Die Anregung wird zur Kenntnis zur Kenntnis zu nehmen. genommen. Der Anregung wird gefolgt. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Verfahrensvorschlag Planer NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Bürgerinformation LangerweheStüttgerloch 30.11.2016 Bürgerinformation LangerweheStüttgerloch 30.11.2016 Bürgerinformation LangerweheStüttgerloch 30.11.2016 NR B 35 B 36 B 37 Plangebiet Es wird angeregt, auf die Darstellung L 1 der Flächen L 1 als Wohnbauflächen zu verzichten, da diese Fläche als Bolzplatz und Freizeitflächen für die Zukunft wichtig ist. Es wird angeregt, die als L1 bezeich- L 1 nete Fläche als Friedwald darzustellen. Es wird angeregt, die dargestellten Flächen für den Gemeinbedarf Schulzentum / Kulturhalle nicht zu realisieren und es bei der derzeitigen Darstellung zu belassen. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Die geänderte Darstellung stellt eine Berichtigung des FNPs vor dem Hintergrund der in diesem Bereich realisierten Nutzung (Realnutzung) dar. Hiermit dokumentiert die Gemeinde ihren Willen, in diesem Bereich des Zentralortortes weiterhin zentrale Einrichtungen zu betreiben und Vorrang vor sonstigen Nutzungen einzuräumen. Eine Einschränkung vorhandener Realnutzungen findet nicht statt. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die im FNP-Neuaufstellungsverfahren geplante Darstellung eines Friedwaldes im südlichen Gemeindegebiet deckte den erforderlichen Bedarf an Friedwaldflächen für das gesamte Gemeindegebiet an einem geeigneten Ort ab. Die Darstellung einer eigenen Friedwaldfläche im Zentralort ist daher nicht erforderlich. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die als L 1 bezeichnete Fläche ist aufgrund ihrer Lage und den geringen Bindungen gut als Wohnbaufläche geeignet. Der hiermit einhergehende Verlust als Bolz- Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung körpers dar. Das Plagebiet liegt im Bereich wertvoller Ackerböden sowie im Bereich mit Bindungen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Bürgerinformation LangerweheStüttgerloch 30.11.2016 Einwänder 39 Einwänder 40 NR B 38 B 39 B 40 Plangebiet Als Betreiber eines Fachhandels für Reitzubehör ist der Antragsteller auf den unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zwischen Pferdehaltung und der Möglichkeit, Reitzubehör unmittelbar am Tier zu erproben, angewiesen. Die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Fachhandel Reitzubehör“ kann dies auch im Außenbereich legalisieren. Es wird angeregt, die Fläche „Am Eu- HA 3 lenbaum“ wieder in das Verfahren aufzunehmen. Es wird angeregt, im künftigen Gewerbegebiet zur Regelung des Wasserabflusses Gründächer festzusetzen. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet. In der Abwägung zwischen den in Hamich für eine Eigenentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenzialen erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind, besser geeignet als solche, die verkehrlich nur schlecht zu erschließen sind. Die Fläche ist in der derzeitigen Ausdehnung nur schlecht zu erschließen, eine Verfahrensvorschlag Planer platzfläche und Freizeitfläche wird durch die in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Sport- und Freizeitflächen kompensiert. Der Anregung wird nicht gefolgt. Festsetzungen zu Regelungen des Wasserabflusses sowie zu Gründächern erfolgen innerhalb der zeitlich nachgeschalteten Verfahren zur verbindlichen Bauleitplanung und sind nicht Gegenstand der Neuaufstellung des FNPs. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird gefolgt. Es erfolgt eine Darstellung als Sondergebiet Reitsport Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Einwänder 41 NR B 41 Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Die in der Bürgerversammlung gezeigte Darstellung des FNPs nördlich der K 23 entspricht dem wirksamen FNP und stellt keine Änderung dar. Die Eigenentwicklung der Ortslage Heistern erfordert im Prognosezeitraum über die Bebauung der vorhandenen Baulücken hinaus zusätzlich Bauflächen. In die Abwägung zur Eignung von Bauflächen werden zunächst verschiedene Flächen wie HE 1 und HE 2 eingestellt. Im weiteren Verfahren erfolgt dann eine Abwägung der Flächeneignung auf Grundlage der hierzu eingegangenen Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange. Da sowohl die Fläche HE 1 als auch HE 2 grundsätzlich geeignet sind, verbleiben sie weiter im Verfahren. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Flächen nördlich der K 23 sind Der Ausschuss begrundsätzlich zur Entwicklung von schließt, der Anregung zu folgen. Bauland geeignet. In der Abwägung zwischen den in Heistern für eine Innentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenziale erscheinen Es wird erläutert, dass der in der Bürgerversammlung Heistern gezeigte FNP nördlich der K 23 in seiner Darstellung von der derzeit rechtsverbindlichen Fassung abweicht. Es wird angeregt, die Entwicklung in HE 2 Heistern auf die Fläche HE 2 zu beschränken und zunächst die vorhandenen Baulücken zu bebauen. Eine Entwicklung nördlich der K 23 HE 5 „Auf der Heide - Weisweilerstraße“ wird aufgrund des Landschafts- und Naturschutzes sowie der von Wohnbebauungen ausgehenden Brandgefahr für den hier vorhandenen Wald abgelehnt. Plangebiet Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Verfahrensvorschlag Planer Ausweitung nach Südwesten würde die Erschließungsmöglichkeiten verbessern. Der Anregung wird nicht gefolgt. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Veranstaltung Einwänder 42 Einwänder 43 Einwänder 44 NR B 42 B 43 B 44 Plangebiet Es wird beantragt, dass als „Eulenbaum“ in Hamich bezeichnete Gehölz als Naturdenkmal unter Schutz zustellen. Es wird angeregt, die Erweiterung im Bereich Pier (P1) entsprechend der P 3 ursprünglich vorgesehenen Erweiterung der Ortschaft Pier im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche auszuweisen. Es wird angeregt, die Marienkapelle an der Ecke „Frenzer Weg – Maarweg“ unter Denkmalschutz zu stellen, um dieses bei der Bevölkerung geliebte Bauwerk vor Zerstörung zu schützen. Auch die Entwicklung im Bereich HE 1 HE 1 wird aus Gründen einer „Zerstückelung“ der Ortschaft abgelehnt. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Verfahren zum Denkmalschutz sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung. Anträge hierzu sind bei der unteren Denkmalbehörde (Kr. Düren) zu stellen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die beantragte Fläche P 3 liegt im Wirkbereich starker Lärmemissionen der Bahnstrecke KölnAachen. Auch im benachbarten Umsiedlungsstandort wurden Schutzabstände (Freiflächen, Grünflächen) zur Bahnlinie eingehalten die der Tiefe der beantragten Fläche entsprechen. Der Standort P 3 ist für Wohnzwecke ungeeignet. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Anregung wird nicht gefolgt. Verfahren zum Naturschutz sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanungsverfahrens. Anträge hierzu sind bei der unteren Landschafsbehörde (Kr. Düren) zu stellen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird nicht gefolgt, die als HE 1 bezeichnete Fläche bleibt weiter im Verfahren Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss beschließt der Anregung nicht zu folgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung Flächen die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen, geeigneter als solche, die in wertvolle Naturräume eingreifen. Der Anregung diese Flächen nicht weiter zu entwickeln wird gefolgt. Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Einwänder 45 Einwänder 46 NR B 45 B 46 Plangebiet Es wird angeregt, in der Ortslage Jüngersdorf Flur 2, die Flurstücke 2 L 8 und 62/5 als Wohnbauflächen auszuweisen. Es wird angeregt, die Wohnbauflächenentwicklung in der Ortslage Lu- LU 4 chem auf einen Bereich nördlich der Adam-Lehnen-Straße auszuweiten und den weiter nördlich angrenzenden Zwischenbereich zur BAB 4 als Wald (Ausgleichsfläche) zu entwickeln. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Verfahrensvorschlag Planer In der Abwägung zwischen den in Luchem für eine Eigenentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenziale erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche, die verkehrlich nur schlecht zu erschließen oder Restriktionen unterliegen. Die dargestellte Fläche ist verkehrlich zwar gut zu erschließen, liegt jedoch vollständig im Bereich wertvoller Ackerböden sowie teilweise im Bereich von Überschwemmungsgebieten sowie von Maßnahmen der Landschaftsplanung. Die unmittelbare Nähe zur Autobahn BAB 4 erzeugt Lärmemissionen, durch die diese Fläche im Vergleich zu weiteren geeigneten Flächen in Luchem weniger geeignet erscheint. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die dargestellte Fläche westlich des Mühlenweges und nördlich der Barbarastraße ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet. Die beantragte Fläche liegt teilweise im Bereich mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit sowie im Wirkbereich eins landwirtschaftlichen Betriebes mit Tierhaltung. Entsprechende Schutzabstände sind einzuhalten, die Entwicklungsmöglichkeit des landwirtschaftlichen Betriebes ist zu beDer Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Einwänder 47 NR B 47 Plangebiet Einwänder 47 ist Landwirtin auf dem Nachbargrundstück des BauerwarHA 2 tungslandes Maarfeld. Auf der Gemarkung Flur 15, Flurstücke 169 ff. (Klosterstraße 14 und rückwärtiger Bereich) betreibt sie seit langen Jahren einen landwirtschaftlichen Zucht- und Pensionsbetrieb für Pferde und ist als Landwirtin Mitglied der Landwirtschaftskammer Sonn. Der landwirtschaftliche Betrieb wird durch die Entwicklung des Bauerwartungslandes Maarfeld in seiner wirtschaftlichen Existenz und in seiner wirtschaftlichen Entwicklung beeinträchtigt. Einwänder 47 betreibt auf diesem landwirtschaftlichen Grundstücksbereich eine Pferdezucht, das heißt den Umgang mit Großtieren in erheblichem Umfang. Soweit nun eine Bebauung mit Wohnhäusern und sonstigen Gebäuden bis an die Grundstücksgrenze des landwirtschaftlichen Betriebes erfolgen sollte, würde dadurch die Existenz und Ausdehnung und Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes der Einwänder 47 nicht nur beeinträchtigt, sondern in seiner Existenz bedroht. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Verfahrensvorschlag Planer rücksichtigen. Im weiteren Verfahren erfolgt eine Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer, das Ergebnis findet Eingang in die Abwägung. Gegebenenfalls wird die Fläche des Plangebiets zur Einhaltung der Schutzabstände aus Tierhaltung verkleinert. Der Anregung wird gefolgt. Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet. In der Abwägung zwischen den in Hamich für eine Eigenentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenziale erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind, besser geeignet als solche, die verkehrlich nur schlecht zu erschließen sind oder anderen Einschränkungen unterliegen. Die betroffene Fläche HA 2 liegt teilweise im Wirkbereich eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Tierhaltung. Entsprechende Schutzabstände sind einzuhalten, die Entwicklungsmöglichkeit des landwirtschaftlichen Betriebes ist zu berücksichtigen. Im weiteren Verfahren erfolgt eine Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer, das Ergebnis findet Eingang in die Abwägung. Gegebenenfalls wird die Fläche des Plangebiets HA 2 zur Einhaltung der Schutzabstände verkleinert. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung Auch eine weitere Generation ist bereit, den Betrieb an Ort und Stelle aufrechtzuerhalten, wie er bereits seit 1984 in ununterbrochener Folge an Ort und Stelle existiert. Eine Bebauung des Bereiches Maarfeld würde diese Entwicklung und Entwicklungschance des landwirtschaftlichen Betriebes zunichtemachen. Vor diesem Hintergrund erhebt Einwänder 47 mit ihrem landwirtschaftlichen Betrieb, auf dem eine Pferdezucht betrieben wird, Einwände gegen die Entwicklung des Maarfeldes als Bauerwartungsland und als künftiges Bauland. Zwischen der Grenze des landwirtschaftlichen Betriebes des Einwänder 47 und einer möglichen Bebauung muss eine Fläche von mindestens 100,0 m liegen, die mit keiner Art von Bebauung zu versehen ist. Dies erfolgt zum Schutz für beide Seiten. Die Pferde werden im Wesentlichen um den Bereich der Reithalle betreut, versorgt und gezüchtet. Dort werden sie auch gepflegt, geritten und trainiert. Es ist daher dringend erforderlich, einen Abstand zwischen diesem Bereich und der nächsten Bebauung einzuhalten, um zu vermeiden, dass sich Nachbarn durch Staub, Gerüche und Lärm beeinträchtigt fühlen und damit aus emissionsschutzrechtlicher Hinsicht gegen den Reitbetrieb vorgehen. Der Betrieb der Einwänder 47 ist im Übrigen auch schon in nächster Ge- Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung neration an Ort und Stelle. Dort existiert schon seit hunderten Jahren ein landwirtschaftlicher Betrieb. Einwänder 47 hat diesen auch in 2. Generation bereits fortgeführt. Vor diesem Hintergrund ist das sogenannte Maarfeld ein landwirtschaftlich genutztes Gelände, das derzeit von den beiden landwirtschaftlichen Nutzern problemlos genutzt werden kann. Einwänder 47 ist auch an einer Ausdehnung ihrer Nutzung in den Bereich Maarfeld interessiert, um den landwirtschaftlichen Betrieb zu expandieren. Eine andere Expansionsfläche ist steht nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund ist das landwirtschaftliche Maarfeld ein Geländebereich, der der Expansion des bestehenden, mehrere hundert Jahre alten Betriebes dienen kann. Ob es dazu kommt, hängt letztlich von den beteiligten Eigentümern ab. Würde das Maarfeld hingegen bebaut werden, ist eine Expansionsmöglichkeit nicht mehr gegeben, auch nicht mehr objektiv. Hinzu kommt, dass negative Auswirkungen auf den seit Urzeiten bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb zu fürchten sind, da durch Emissionswerte Wohnbebauer des Objektes Maarfeld beeinträchtigt sein könnten bzw. sich beeinträchtigt fühlen. Dies kann man nur verhindern, indem unter Bezugnahme auf die vorgegebenen Verordnungen ein Mindestabstand von 100,0 m zwischen der Grenze des Grundstückes des landwirtschaftlichen Bereiches und einem Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Einwänder 48 NR B 48 Plangebiet künftigen Bauland eingehalten wird. Nur so lassen sich Beeinträchtigungen in beider Hinsicht vermeiden. Es geht aber auch nicht bloß um die 100,0 m, sondern auch um die Expansionsmöglichkeiten eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes, der an nächste Generationen weitergegeben werden soll. Gegen die Einstufung des Bereiches Maarfeld als Bauerwartungsland oder Bauland erheben wir namens und im Auftrage des Einwänder 47 Widerspruch. Die Anlage eines Friedwaldes könnte im besagten Gebiet hinter dem Fried- L 1 hof sehr wohl angelegt werden. Die ehemalige Erweiterungsfläche des jetzigen Friedhofes würde sich geradezu anbieten. Die Menschen in Langerwehe brauchen keinen Friedwald im Meroder Wald sondern ortsnah beim Friedhofhier in Langerwehe. Da die Bestattungen in Gräberfelder ohnehin rückläufig sind, könnte man verstärkt wieder den vorderen Bereich des Friedhofes dafür verwenden und langfristig gesehen alles hinter der Leichenhalle bis hinauf zum Zaun des Bolzplatzes als Friedwald umwidmen. Die jetzigen Gräber und Urnenfelder hinter der Leichenhalle fallen nach der abgelaufenen Ruhefrist weg und könnten somit in den Bereich des Friedwaldes mindestens teilweise übernommen werden. Dieses Gebiet könnte sich langfristig entwickeln, wenn man dort jetzt Bäume pflanzt und die Planungen entsprechend vorantreibt. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss beDie im FNP-Neuaufstellungsverfahren geplante Darstellung ei- schließt, der Anregung nicht zu folgen. nes Friedwaldes im südlichen Gemeindegebiet deckte den erforderlichen Bedarf an Friedwaldflächen für das gesamte Gemeindegebiet an einem geeigneten Ort ab. Die Darstellung einer eigenen Friedwaldfläche im Zentralort ist daher nicht erforderlich. Der Anregung wird nicht gefolgt. Verfahrensvorschlag Planer Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Einwänder 49 NR B 49 Plangebiet Es wird angeregt, ihre Parzelle Nr. 82, groß 3.920 m² als spezielle Parzelle J 1 zwischen Sportplatz und Wirtschaftsweg als Baulandparzelle zu belassen und nicht wie die anderen Parzellen von ca. 25.000 m² bis hinunter zum Tal aus den Baulandflächen hinauszunehmen. 1. Die Gemeinde könnte die obere Hälfte des Grundstückes unmittelbar angrenzend an den Sportplatz mit Zuund Abfahrtsmöglichkeiten zur Straße „Am Königsbusch“ kostenfrei zur Verfügung gestellt werden für öffentliche L1 Der Bolzplatz als Spielfläche für Kinder sollte erhalten bleiben. Hier sind viele Kinder und Jugendliche welche diese Fläche zur sportlichen Aktivität nutzen denn der TUS Langerwehe ist Eigentümer seines Geländes und dort kann niemand ohne Zustimmung des TUS aktiv werden. Ebenfalls wird angeregt, ob man den sogenannten Heinrich Becker Gedächtnispark mit in einen anzulegenden Friedwald einbeziehen könnte. Der jetzige Zustand dieses Parks mit seinen vielen Ahornbäumen im Bereich der Bebauung- welche langfristig durch ihren Samenflug die Regenrinnen der Häuser und Kanäle verstopfen- ist einfach unhaltbar. Auch ist dieser Park kein Aushängeschild für Langerwehe es ist jetzt einfach eine ungepflegte Wildnis. Dies dient dem Ansehen des ehemaligen Amtsvorstehers nicht. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Die als L 1 bezeichnete Fläche ist aufgrund ihrer Lage und der geringen Bindungen gut als Wohnbaufläche geeignet. Der hiermit einhergehende Verlust als Bolzplatzfläche und Freizeitfläche wird durch die in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Sport- und Freizeitflächen kompensiert. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Gemeinde hat im Zuge der Erarbeitung eines gemeindlichen Rahmenplanes im Jahre 2003 beschlossen, die westlich des Sportplatzes Jüngersdorf gelegene Fläche entgegen der Darstellung im FNP nicht als Wohnbauflächen zu entwickeln. Dies wurde einerseits mit den aus dem Sportplatzbetrieb resultierenden Emissionen sowie aus Gründen des Landschaftsschutzes / Landschaftsbildes (Wahrung des sich einfügenden regionaltypischen Siedlungs - Verfahrensvorschlag Planer Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Einwänder 50 NR B 50 Plangebiet Zwecke, z. B. Kinderspielplatz, Parkplatz für Wandern mit Fußgängerweg direkt hinunter bis zum Wirtschaftsund Höhenweg, Reserveparkplatz für Sportplatzbesucher usw.. 2. Die untere Grundstückshälfte könnte für altersgerechte Wohnungen für heimatverbundene Langerweher mit freiem und unverbaubarem Blick ins schöne Wehebachtal genutzt werden mit genügend Parkplätzen – auch für Besucher – oberhalb der Bebauung. Die Bebauung sollte so vorgeschrieben werden, dass weder die Nachbarschaftsbebauung noch das Landschaftsbild gestört werden. Eine Lärmstörung durch den Sportplatzbetrieb ist bei der vorgesehenen Entfernung und bei der Ausrichtung zum Tal hin nicht zu befürchten. Es wird beantragt, die Parzelle Gemarkung Wenau, Flur 4, Nr. 131 bei HE 5 der Erstellung des neuen Flächennutzungsplanes als Bauland aufzunehmen. Begründung: Die Zufahrt kann ohne Störung von Dritten über die Straße ,,Auf der Heide" erfolgen. Ab dem letzten Haus der Straße ,,Auf der Heide" Nr. 30 auf der rechten Seite kann eine Verbreiterung der Straße auf meinem Grundstück erfolgen mit leichter Straßenkrümmung und mäßigem Gefälle, wobei auch links und rechts auf der Zufahrtstraße von Herrn Fournés Privatgrundstück Parkplätze eingerichtet werden könnten, die auch dem Allgemeinverkehr zur Verfügung gestellt werden könn- Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet. In der Abwägung zwischen den in Heistern für eine Innentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenziale erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen geeigneter als solche, die in wertvolle Naturräume eingreifen. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. Dieser Begründung ist der Rat der Gemeinde auch bei der Neuaufstellung des FNP gefolgt. Der Anregung wird nicht gefolgt. Verfahrensvorschlag Planer Weichbildes vor dem Hintergrund des Waldes) begründet. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Einwänder 51 NR B 51 Plangebiet ten, wie zum Beispiel den Besuchern des Landschaftsgartens Kammerbusch. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bereits auf der vollen Breite gegenüber des Grundstückes entlang der Straße ,,Auf der Heide" eine Wohnbebauung seit Jahren realisiert ist. Keiner der gegenüberliegenden Bewohner, hat einen Einwand gegen die hiermit beantragte Baulanderklärung geäußert. 1) Die 1. Stellungnahme bezieht sich auf das neu ausgewiesene Baugebiet HE 1 auf der Hamicher Straße am Ortsausgang oberhalb des Wenauer Höfchens, das eine Baulücke schließen soll. Die schon auf der Versammlung vorgebrachten Bedenken, dass dadurch die schöne Sichtachse auf das kulturell bedeutende Wenauer Höfchen und die Laufenburg im Wald versperrt bzw. stark beeinträchtigt wird, wird unterstützt. Die Strecke zwischen Heistern, Sportplatz, Friedhof und Hamich ist einer der häufig genutzten Spazierwege für Einheimische und Wanderer, die dort den Blick von der Höhe in Richtung Wald mit den beiden Denkmälern genießen können. Eine Bebauung würde eine einmalige, alte Ortsansicht zerstören, die traditionell zur Identität von Heistern gehört. Außerdem grenzen die Parzellen an das Wasserschutzgebiet II an. Durch die einseitige Bebauung in Richtung Hamich entsteht zudem eine langgestreckte Siedlungszeile, die nicht unbedingt zu einer schönen Abrundung des Ortsbildes beiträgt. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Beschlussvorschlag Verwaltung Zu 1: Die Planung verfolgt das Ziel Der Ausschuss bemit der Ausweisung der für die Ei- schließt, der Anregung genentwicklung in Heistern erfor- nicht zu folgen. derlichen Flächen eine Abrundung des Siedlungskörpers zu erreichen. Dies wäre bei einer beidseitigen Bebauung der Hamicher Straße bis zum Gebäude Nr. 112 / 114 gewährleistet. Belange des Landschafts- und Denkmalschutzes sowie die Wahrung von Blickbeziehungen in den Landschaftraum und auf fernwirksame Gebäude können in den nachfolgenden Bauleitverfahren durch entsprechende Festsetzungen zu überbaubaren Grundstücksflächen, Stellung der baulichen Anlagen usw. gewahrt bleiben. Der Anregung wird insoweit gefolgt, als dass auch die nördliche Straßenseite der Hamicher Straße als Wohnbaufläche dargestellt wird. Der Anregung auf eine Darstellung von Wohnbauflächen südlich der Hamicher Straße zu verzichten wird nicht gefolgt. Verfahrensvorschlag Planer Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung Plangebiet Die Schließung der Baulücke auf der anderen Seite der Hamicher Straße würde ein kompakteres Ortsbild ergeben. Daher wird angeregt, eine Bebauung der gegenüberliegenden Seite RichHE 4 tung Eschweiler als Alternative zu bedenken. In dieser Ortslage sind in der Erfassung der vorhandenen Bauflächen (S. 21 des Informationsmaterials, blau) bereits Baugrundstücke ausgewiesen. Auch dort ist ein weiter Blick ins Land mit dem Bovenberger Wald, den Feldern und Wiesen sowie der Burg Holzheim gegeben, inklusive Vogel- und Wildbeobachtung. Man würde im Garten hinter dem Haus (auf der der Straße abgewandten Seite) von der Feierabendsonne profitieren, besonders im Sommer (Sonnenuntergang) im Gegensatz zur anderen Seite. Der Ort wird in der Gemeinde gerne als Höhenort mit besonderer Wohnqualität hervorgehoben. Dazu gehören vor allem auch die ungestörten Blicke auf Baudenkmäler und die Natur, für die Allgemeinheit, nicht nur für einige wenige, die in diesen privilegierten Lagen bauen dürfen. Heistern hat in seinem Kern kein schönes Ortsbild und leidet unter dem zunehmenden Durchgangsverkehr, nachdem die beiden neuen Autobahnanschlüsse Eschweiler Ost und Langerwehe in Betrieb genommen wurden, die auf der Versammlung als wichtige Standortfaktoren für die Gemeinde angeführt wurden. Das ist nur die wirtschaftliche Perspektive! Der Dorf- Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Beschlussvorschlag Verwaltung Der Anregung auf eine Darstellung Der Ausschuss bevon Wohnbauflächen nördlich der schließt, der Anregung zu folgen. Hamicher Straße wird gefolgt. Verfahrensvorschlag Planer Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung 2) Die zweite Stellungnahme bezieht sich auf die im Flächennutzungsplan gelb gekennzeichnete Fläche in der Ortsmitte von Heistern. Es wird dort die Möglichkeit einer Bauverdichtung gesehen. Wozu dieses planerische platz ist ein unattraktiver Aufenthaltsort, weil er überwiegend als Parkplatz genutzt wird und an seinem Ende mit Abfallcontainern bestückt ist. Die Brunnenanlage kommt nicht zur Geltung. Eine ausgebaute Infrastruktur, abgesehen von den Verkehrsachsen, der Kita, zwei Gaststätten, Räumen für Vereine und einem Miniladen gibt es kaum. Das emissionsträchtige Sägewerk dominiert im sog. Oberdorf. Den Ort prägen andererseits einige wertvolle Baudenkmäler wie das Fachwerkhaus mit Dorfkreuz, die Norbertuskapelle, Burg Holzheim, der Landschaftsgarten Kammerbusch, die Klosterkirche Wenau und das Wenauer Höfchen mit der Sichtverbindung zur Laufenburg im Wald. Diese einzigartigen Bauwerke und Naturlandschaften gilt es zu bewahren und richtig in Szene zu setzen, nicht zu verbauen. Das ist auch ein Argument gegen die auf der Bürgerversammlung vorgebrachte Idee eines Immobilienmaklers(!), eine Freifläche (Wildblumenwiese) zwischen Heistern und dem Kammerbusch als Bauland freizugeben. Auch hier würde wieder ein Stück natürlicher Lebensraum durch einen rein profitorientierten Umgang mit der wertvollen Ressource Boden zerstört. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Plangebiet Beschlussvorschlag Verwaltung Zu 2: Entsprechend BauGB ist mit Der Ausschuss beGrund und Boden sparsam umzu- schließt, der Anregung gehen und eine Innenentwicklung nicht zu folgen. vor einer Außenentwicklung zu betreiben. Die Nachverdichtung von Ortsinnenbereichen nutzt vorhan- Verfahrensvorschlag Planer Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Einwänder 52 NR B 52 3) Ein weiteres Beispiel von extremer Verdichtung in Neubaugebieten findet man in Hamich im Meierskamp und Umgebung. Sollte dort die Freifläche Am Eulenbaum als Bauland für die geplante Errichtung von Mehrfanlilienhäusern (!)freigegeben werden, wird die enge Bebauung fortgesetzt, die gleichzeitig auch eine weitere Bodenversiegelung mit den bekannten ökologischen Folgen nach sich zieht. Allgemeine Frei- und Agrarbereiche, Hecken sowie Gärten bieten Ausgleich zur Bodenversiegelung und schaffen notwendige "Grüne Bereiche" im Wohngebiet für viele Bürger. Auch sie gilt es, wenn möglich, zu erhalten, besonders im sog. ländlichen Raum. Oder zählt auch hier wieder nur der Profit eines Einzelnen? Als Landwirte ist es eine Zumutung, dass derartig viele Flächen in der Gemeinde Langerwehe versiegelt werden sollen. Prinzip führen kann, sieht man deutlich in "Zum Laufenburgblick" (Name etwas übertrieben, gilt nicht für alle) mit seiner prekären Parkplatzsituation und gefährlichen Einmündung in die Wenauer Straße. Die Idee, eine Stichstraße von der alten Schule in Heistern parallel zum Döllersfeldchen zu bauen, um Baugrundstücke zu schaffen bzw. zu erschließen, ist früher schon einmal, vermutlich aus guten Gründen, verworfen worden. Warum soll jetzt eine Verdichtung ein erstrebenswertes Ziel auf Kosten von Freiflächen oder Gärten sein? Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 HA 3 Plangebiet Die geplanten Flächenausweisungen gründen auf Prognosen, die eine Erforderlichkeit zur Neuausweisung von Wohnbauflächen im Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss beZu 3: Die Planung verfolgt das schließt, der Anregung Ziel, mit der Ausweisung der für zu folgen. die Eigenentwicklung in Hamich erforderlichen Flächen eine Abrundung des Siedlungskörpers zu erreichen. Dies wäre bei einer Bebauung der Flächen am Eulenbaum gewährleistet. Die Festlegung der Dichte der möglichen Bebauung erfolgt in den nachfolgenden Bauleitplanungen und orientiert sich an den angrenzenden Gebieten. Der Anregung, die Fläche am Eulenbaum nicht weiter zu entwickeln, wird gefolgt. Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung dene Infrastrukturanlagen und greift in der Regel weniger stark in den Naturhaushalt ein. Der Anregung wird nicht gefolgt, die bestehenden Darstellungen der Ortsinnenbereiche als gemischte Bauflächen bzw. Wohnbauflächen bleiben erhalten. Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung Für die als jungen Betriebsleiter, die mit Herzblut die elterlichen Betriebe fortführen, stellen die Ackerflächen die wichtigste Produktionsgrundlage dar, mit deren großflächigem Wegfall ihre Existenzgrundlage sehr gefährdet ist. Die Flächenproblematik ist in der gesamten Gemeinde spürbar, insbesondere Ackerflächen zwischen SchlichD'horn sowie das geplante Gewerbegebiet und der zu erwartende Restsee des Tagebaus. Nicht nur der direkte Flächenverlust ist ein Problem, sondern ebenso die daraus resultierende Zunahme des Wettbewerbs auf dem Pachtmarkt infolge des Flächenfraßes! Die Frage nach der Möglichkeit für Ausgleichsflächen sollte intensiv diskutiert werden. Zudem hat in den vergangenen Jahren durch die bereits ausgewiesen Wohngebiete und der daraus resultierenden Steigerung der Bevölkerung das Konfliktpotential in Feld und Flur bereits erheblich zugenommen. Trotz Aufrufen im Gemeindeblatt und auch der Versuch die Mitmenschen davon zu überzeugen das Hunde an der Leine zu führen sind, ist es in der Praxis sehr oft so, dass durch die Hunde auf frisch bestellten Feldern immer wieder gravierende Schäden festzustellen sind. Auch hier wird das Konfliktpotenzial weiter zunehmen und es sollte diskutiert werden wie die Produkte sowie das Eigentum zu schützen ist. Es kann nämlich nicht möglich sein, dass die thematisierte Naherholung zusätzlich zum Flächenverbrauch auf Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Plangebiet Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung Gemeindegebiet von Langerwehe belegen. Innerhalb des Bauleitverfahrens soll sichergestellt werden, dass alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt werden. Alle öffentlichen und privaten Belange sind dabei gegen- und untereinander ge-recht abzuwägen. Im vorliegenden Fall findet u.a. eine Abwägung zwischen Belangen der Landwirtschaft und der Wohnbaulandentwicklung, statt. Nach Ausschöpfung aller möglichen Innenentwicklungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten ist eine zusätzliche Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen unvermeidbar. Allen am Planungsprozess in Langerwehe Beteiligten ist bewusst, dass die regionale Situation für die Landwirtschaft, bedingt durch den Braunkohlentagebau, mit Verlusten von landwirtschaftlichen Flächen durch den Tagebau und zusätzlich durch Umsiedlungen und Nachverdichtungen schwierig ist. In den nachfolgenden Bauleitplanungen soll der Flächendruck u. a. durch die Ausweisung von verdichteten Wohnquartieren gemildert werden. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Einwänder 53 NR B 53 Plangebiet die Bewohner 'abgeschoben' wird. Noch ein Aspekt abseits der Landwirtschaft: In den Veranstaltungen wird von dörflicher Entwicklung gesprochen - was versteht die Gemeinde Langerwehe unter dörflicher Entwicklung? Schafft man durch den schnellen Einwohnerzuwachs auf Dauer nur eine Anonymität wie in der Großstadt oder wie kann eine Dorfgemeinschaft von einem Zuwachs profitieren! Es ist selbstverständlich und gut, dass die Gemeinde eine Entwicklung anstrebt und dass dieser Prozess Veränderungen mit sich bringt! Mit diesem Einwand soll darauf hingewiesen werden, dass es neben gesellschaftlichen Wünschen auch bestehende Strukturen gibt, die sich lohnen geschützt zu werden. Es wird befürchtet, dass durch dieses Baugebiet ein rasanter Anstieg des HA 3 Verkehrs in der Straße "Meierskamp" und somit auch in dem als Spielstraße ausgewiesenen Teil der Heisterner Straße entsteht. Bereits jetzt halten sich die Verkehrsteilnehmer in diesem Teil der Heisterner Straße überdurchschnittlich oft nicht an die in Spielstraßen vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit und die Befürchtung ist, dass sich dies durch das Baugebiet „Am Eulenbaum" noch weiter verschlimmern wird. Dies stellt eine zunehmende Gefahr für spielende Kinder dar. Daher wird sich ausdrücklich gegen das Baugebiet "Am Eulenbaum" ausgesprochen. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Beschlussvorschlag Verwaltung Verglichen mit den im Planbereich Der Ausschuss bevorhandenen Wohneinheiten und schließt, der Anregung zu folgen. dem hieraus resultierenden Verkehr wäre die Zunahme des Verkehrs durch eine Ausweisung von bis zu 20 Wohneinheiten aus einem Baugebiet „Am Eulenbaum“ deutlich untergeordnet. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung erfolgen im Zuge der nachgeschalteten Bauleitverfahren bzw. auf Anordnung der Ordnungsbehörde und sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Anregung das Gebiet HA 3 nicht weiter zu verfolgen wird ge- Verfahrensvorschlag Planer Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Einwänder 54 Einwänder 55 NR B 54 B 55 Plangebiet Als Bevollmächtigte beantragt Einwänder 55 die Änderung des Flächen- HE 6 nutzungsplanes für den Bereich der Gemarkung Wenau Flur 3, Flurstück 8 u. 9 (Judasacker) (Eigentümer Christian Fourné). Da zu diesem Grundstück eine bereits bestehende Straßenanbindung seitens der Gemeinde besteht und Einwänder 55 in naher Zukunft eine Bebauung beantragen möchte, werden die zuständigen Gremien der GemeindeLangerwehe gebeten, die Änderung des Flächennutzungsplanes und Ausweisung somit zur gemischten Baufläche im Zuge der allgemeinen derzeitigen Änderungen des Flächennutzungsplanes zur Aufstellung eines Bauleitplanes durch den Städteplaner Heinz Jahnen Pflüger mit zu berücksichtigen. Es ist Einwänder 55 bewusst, dass die Grundflächen außerhalb des Ortes liegen, aber sie haben erfahren, dass die Eigentümer der Nachbargrundstücke zum Ort hin ebenfalls eine Ände- Einwänder 54 schlägt folgende Alternative zu dem vorgestellten Baugebiet LU 4 in Luchem vor: Vorteile dieses Gebietes: Zufahrt durch Adam-Lehnen-Straße und Hahnweg, wenig Lärm von der Autobahn, da gut funktionierende Lärmschutzwand. Neben der Parzelle befindet sich eine Parzelle von RWE Power, die vor Jahren dort schon bauen wollten. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Beschlussvorschlag Verwaltung Die Planung verfolgt das Ziel, mit Der Ausschuss beder Ausweisung der für die Eigen- schließt, der Anregung entwicklung in Heistern erforderli- nicht zu folgen. chen Flächen eine Abrundung des Siedlungskörpers zu erreichen. Die innerhalb der Anregung benannten Flächen liegen rund 150 Meter vor dem Ortsrand im Außenbereich. Eine städtebauliche Entwicklung als Arrondierung der Ortslage ist in diesem Umfang für den Ort Heistern nicht erforderlich. Der Anregung wird nicht gefolgt. Verfahrensvorschlag Planer folgt Das dargestellte Gebiet befindet sich zwischen dem derzeitigen Siedlungskörper und der BAB 4. Aufgrund der vorhandenen Straßenführung ist das Gebiet gut erschließbar. Die unmittelbare Nähe zur BAB erfordert jedoch Schallschutzmaßnahmen. Im Vergleich zu weiteren Möglichkeiten der Flächenentwicklung in Luchem ist die Qualität der Flächen für eine (gesunde) Wohnbaunutzung gering. Der Anregung wird nicht gefolgt. Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Einwänder 56 Einwänder 57 NR B 56 B 57 Plangebiet rung beantragt haben sollen. Einwänder 55, Eigentümer des Flurstücks 13 hat sogar eine Änderung des Bebauungsplanes für sein Grundstück beantragt. Insofern besteht die Hoffnung, dass Sie dem Antrag des Einwänder 55 stattgeben. Als Bevollmächtigte beantragt Einwänder 56 die Änderung des Flächen- HE 7 nutzungsplanes für den Bereich der Gemarkung Wenau Flur 4, Flurstück 288 (verlängerter Steinweg) (Eigentümer Christian Fourné). Da zu diesem Grundstück eine bereits bestehende Straßenanbindung seitens der Gemeinde besteht und Einwänder 56 in naher Zukunft eine Bebauung beantragen möchte, werden die zuständigen Gremien der GemeindeLangerwehe gebeten, die Änderung des Flächennutzungsplanes und Ausweisung somit zur gemischten Baufläche im Zuge der allgemeinen derzeitigen Änderungen des Flächennutzungsplanes zur Aufstellung eines Bauleitplanes durch den Städteplaner Heinz Jahnen Pflüger mit zu berücksichtigen. Allgemein Es wird darauf hingewiesen, das bereits besprochene Ziele die im Verfahren des Landschaftsplans festgelegt wurden in diesem FNP Verfahren nicht berücksichtigt worden sind. Zum Beispiel sind in den bereitgestellten Informationsunterlagen die neuen Grenzen der Landschaftsschutzgebiete nicht eingearbeitet worden. Desweiteren wird darauf verwiesen, dass in der Zielsetzung des Landschaftsplans Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Beschlussvorschlag Verwaltung Zu Allgemein: Die Ziele des Landschaftsplanes sind dem Flächen-nutzungsplan hinterlegt und finden bei der Neuaufstellung Berücksichtigung. Die Planung verfolgt das Ziel, mit Der Ausschuss beder Ausweisung der für die Eigen- schließt, der Anregung entwicklung in Heistern erforderli- nicht zu folgen. chen Flächen eine Abrundung des Siedlungskörpers zu erreichen. Die innerhalb der Anregung benannten Flächen liegen vor dem Ortsrand im Außenbereich. Eine städtebauliche Entwicklung in dieser Form bedeutet keine Arrondierung der Ortslage sondern eine Erweiterung nach Süden. Der Anregung wird nicht gefolgt. Verfahrensvorschlag Planer Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung Für den Bereich Merode: Es wird auf die Arbeit der AK Innenentwicklung und deren Stellungnahme Des Weiteren wird angeregt, dass die Entwicklung der Naherholung und des Tourismus mehr unter Betracht genommen wird und deren Auswirkungen in den FNP Verfahren aufgenommen wird. Besonders in Merode, wo jährlich mit immer größerem Erfolg Großevents (Weihnachtsmarkt, Kürbismarkt, Dorftrödelmarkt usw.) veranstaltet werden, sind deren Auswirkungen auf Verkehrskonzepte und Parkmöglichkeiten im FNP Verfahren aufzunehmen. FNP Verfahren für weitere Parkplatzmöglichkeiten Kapelle am Ehrenfriedhof Ausgleichsmaßnahmen im Waldbereich gemacht werden sollen. Dadurch kann der Verlust von landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen minimiert werden. Durch die ungleichmäßige Ausweisung von Bauland in der Vergangenheit ist die gleichmäßige Entwicklung der Dörfer nicht berücksichtigt worden. Die überproportionale Entwicklung von Schlich führt dazu, dass die Integration der Bewohner in einer sozialen Struktur immer schwieriger wird. Es wird angeregt, dass die soziale Komponente und deren Auswirkungen ebenfalls analysiert werden und in das FNP Verfahren einfließen. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Plangebiet Beschlussvorschlag Verwaltung Der Anregung zur Darstellung wei- Der Ausschuss beterer Parkplatzmöglichkeiten wird schließt, der Anregung nicht zu folgen. nicht gefolgt. Die Nutzung des Schlosses Merode zu Großveranstaltungen sowie die sich hieraus ergebende Verkehrsproblematik sind im bestehenden FNP vor dem Hintergrund der genehmigten Veranstaltungen berücksichtigt. Der Ausschuss beZiel der Entwicklungsplanung ist schließt, die Anregung keine gleichmäßige Entwicklung der Dörfer, sondern eine Entwick- zur Kenntnis zu nehmen. lung orientiert an Bedarfen, der Erforderlichkeit und den Eignungen. Die Fortführung der überproportionalen Entwicklung von Schlich ist u.a. im Regionalplan begründet und fußt auf der guten verkehrlichen Erreichbarkeit und der Nachfrage auch aus dem Dürener Raum. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Verfahrensvorschlag Planer Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung Der Planbereich Flur 7/43 und 7/44 liegt außerhalb des ASB und Der Ausschuss beinnerhalb einer Fläche zum Schutz schließt, der Anregung nicht zu folgen. der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung mit entsprechenden Entwicklungszielen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Lage eines möglichen Halte- Für den Bereich Jüngersdorf/Pier: Flur 7/43 und Flur 7/44 Da die Fläche bereits angeschlossen ist, wird beantragt, dass das Teilstück der Flächen entlang des bereits angebautem Weges ebenfalls als Bauland ausgewiesen wird. Für den Bereich D'horn P2 Der Bau einer Kapelle auf dem Ehrenfriedhof ist nicht Gegenstand Der Ausschuss beschließt, die Anregung des FNP-Verfahrens und bauzur Kenntnis zu nehmen. rechtlich zulässig. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Verwaltung Ehrenfriedhof Es wird angeregt, dass das FNP Verfahren dazu benutzt werden sollte, die Rahmenbedingungen für den Bau der gewünschten Kapelle zu verbessern. Verfahrensvorschlag Planer Die Flächen „Ochsenbenden“ lie- Der Ausschuss begen außerhalb des ASB, erschei- schließt, der Anregung zu folgen. nen jedoch aufgrund ihrer unmittelbaren Lage am Siedlungskörper als Wohnbaufläche geeignet. Der Anregung wird gefolgt, die Flächen werden zum Teil als Wohnbauflächen in das Verfahren zur Neuaufstellung des FNPs aufgenommen. Plangebiet Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Merode Flur 2/125 und Schlich 4/111 M4 "Ochsenbenden" Als Eigentümer der Fläche wird Interesse bestätigt, dass dort für einheimische Kinder eine günstigere Möglichkeit des Bauens geschaffen wird. Für die soziale Struktur der Ortschaft wird es als sehr wichtig angesehen, dass die Familien in ihrer Heimat blei- M 4 ben können. Die Fläche wurde beim Landschaftsplanverfahren bereits für eine Ausweisung als Bauland angesehen. Es handelt sich um den ehemaligen Sportplatz. Wenn seitens der Gemeinde der Bau des Hotels und des Dorfgemeinschafthauses wieder erwünscht wird, ist man bereit, die Planung wieder aufzunehmen. Die Lage am Waldrand und zum Restaurant Wettstein ist sicherlich für den Tourismus fördernd. zum FNP Verfahren verwiesen. Ergänzend folgende Punkte: Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 NR Veranstaltung Es ist kein FNP-relevanter Nutzungszweck erkennbar, der ein Parken im Außenbereich auf der Wiesenfläche bei der Kapelle Für den Bereich Geich: Es wird angeregt, dass das aktuelle FNP Verfahren genutzt wird, um das temporäre Parken auf der Wiesenflä- Verfahrensvorschlag Planer punktes richtet sich nach den Abständen zu benachbarten Haltepunkten, der Anzahl von Bewohnern im Einzugsbereich sowie der Möglichkeit der Einbindung in das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz. Die Lage im Bahnnetz, die im Zuge der Neuaufstellung des FNP geplante Neuausweisung von Wohnbauflächen zwischen D´horn und Schlich sowie die Möglichkeiten der Anbindung an die B 264 und die langfristige Perspektive zur Errichtung einer K 45 n östlich von Schlich belegen eine bessere Eignung eines möglichen Standortes östlich von D´horn. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Planbereich Flur 5/177 liegt außerhalb des ASB und innerhalb einer Fläche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung. Durch die angrenzenden Sportplatzanlagen ist der Bereich vorbelastet. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. Plangebiet Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Für den Bereich Schlich M5 Schlich Flur 5/177 Da die Fläche bereits angeschlossen ist, wird beantragt, dass das Teilstück der Fläche entlang der Schmiedestraße ebenfalls als Bauland ausgewiesen wird. Bei dem Informationsabend wurde über die Möglichkeit einer neuen Bahnhaltestelle gesprochen. Hiermit wird beantragt, dass bei der Planung die ehemalige Haltestelle in D'horn bei der K45 ebenfalls in Betracht genommen wird. Im Vergleich zu einer Haltestelle zwischen Schlich und Derichsweiler ist eine Haltestelle in D' horn für die Anbindung der Dörfer Merode/D'horn/Geich und Obergeich besser gelegen. Der Weg zur Schule, Wald und Schloss ist kürzer. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Veranstaltung Einwänder 58 NR B 58 Zur Erhaltung resp. Verbesserung der demographischen Strukturen und zur Vermeidung innerörtlicher Leerstände in Merode wird ein denkbarer Weg darin gesehen, einen Generationenwechsel in den Bestandsimmobilien zu ermöglichen. Im Rahmen eines Generationenwechsels können Eltern ihren Kindern das Elternhaus überlassen und selbst einen kleineren Neubau beziehen und ggf. bei der Sanierung des Elternhauses helfen. Damit wird neben der Bevölkerung auch die Bausubstanz nachhaltig verjüngt bzw. einer weiteren Überalterung entgegen gewirkt. Das Anwachsen eines Neubaugebietes kann innerorts drohenden Leerständen nicht entgegenwirken. Insoweit ist es überlegenswert, Gartenland generell auf die Tauglichkeit zur infrastrukturellen Anbindung und Bebauung zu prüfen, ggf. perspektivisch heute im FNP für eine spätere Bau- Es wird beantragt, die oben genannten Punkte I Themen in die Planungen zur Überarbeitung des FNP-Entwurfs mit zu berücksichtigen. Für die Bereiche Gewerbegebiet Hier wird auf die bereits zugesandte Stellungnahme vom 10/11/2016 verwiesen. che bei der Kapelle Geich zu nutzen. Aus den Informationsunterlagen ist es nicht ersichtlich, dass dort das Parken erlaubt ist. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Plangebiet Beschlussvorschlag Verwaltung Entsprechend den Bestandserhe- Der Ausschuss beschließt, die Anregung bungen besteht in der Ortschaft zur Kenntnis zu nehmen. Merode faktisch kein Leerstand. Die Planung verfolgt das Ziel, mit der Ausweisung der für die Eigenentwicklung in Merode erforderlichen Flächen eine Abrundung des Siedlungskörpers zu erreichen. Dier derzeit als Wohnbauflächen dargestellten Gartenbereiche bleiben erhalten und stehen für die angeregten Nachverdichtungen zur Verfügung. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Siehe B 61 Verfahrensvorschlag Planer Geich erfordert. Der Anregung wird nicht gefolgt. Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Einwänder 59 NR B 59 Für das Gebiet oberhalb des Baugebietes am Schafenberg wird ein großer Bereich bestehend aus Sportplatz, Bolzplatz und nicht genutzter Friedhofsfläche als Grünanlage ausgewiesen. Das Gelände grenzt im Osten an eine in den 90ger Jahren entstandene Wohnbebauung und im Westen an den Friedhof inkl. nicht genutzter Erweiterungsflächen. Dem Gebiet mangelt es am baulichen Zusammenhang und aus städtebaulicher Sicht ist hier keine konsistente Pla- Es wird darum gebeten, die Gartenflächen an der Schlossstraße in Merode bei den Bauflächen zu berücksichtigen. leitplanung/ Bebauungsplanung vorzumerken/ offenzuhalten. Dies würde einen Generationenwechsel erleichtern, da auch keine Kosten für den Grunderwerb anfallen. Keinesfalls sollen Flächen des Natur-/ Landschaftsschutzes (auf und zwischen "Auf dem Ländchen" und "Hinter den Höfen") als Bauflächen vorgemerkt, offengehalten oder beansprucht werden. Eine Bebauung waldseits des Wirtschaftweges auf diesen Flächen wird abgelehnt und es wird hierzu bereits vorsorglich ein Widerspruch angekündigt. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 L7 M3 Plangebiet Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss beDie beantragten Flächen liegen außerhalb des ASB und innerhalb schließt, der Anregung nicht zu folgen. einer Fläche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung. Unter landschaftsorientierter Erholung sind auch die beschriebenen Sportaktivitäten sowie Freizeiteinrichtungen wie Grillhütte zu fassen. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Die Bewältigung hierbei entstehender emissionstechnischer Konflikte ist im Rahmen der verbindli- Die Gartenflächen südwestlich der Der Ausschuss beschließt, der Anregung Schlossstraße liegen außerhalb des ASB und innerhalb einer Flä- nicht zu folgen. che zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. Verfahrensvorschlag Planer Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung nung/Entwicklungsstrategie erkenntlich. Aktuell hat dies schon zu Konflikten zwischen Wohnbebauung und Sportplatz geführt. Diese sind auch für die Zukunft abzusehen: Im Rahmen der Bauleitplanung für das Baugebiet am Schafenberg wurde es versäumt, Festlegungen zum Immissionsschutz zu treffen. Die Wohnbebauung beginnt nur wenige Meter unterhalb des Tors, wobei das Gelände vom Sportplatz zur Wohnbebauung hin abfällt. Auf dem Sportgelände haben sich in den letzten Jahren diverse Fremdnutzungen (Volleyball, Grillhütte) etabliert, die - zusammen mit dem zunehmenden Spiel-/Trainingsbetrieb-zu einer fortschreitenden Immissionsbelastung für die Wohnbebauung geführt haben. Nunmehr gibt es von der Gemeinde eine Zusage gegenüber dem TUS08 im Rahmen einer Sanierung den Tennenplatz mit Steuermitteln in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Mit dieser Änderung des Flächenbelags ist eine Nutzungsintensivierung verbunden, die zu einer weiteren Immissionsbelastung für die Anwohner führt. Die Parkplatzsituation vor Ort ist unzureichend; die Zufahrtsstraße wird von Anwohnern und Besuchern des Friedhofes genutzt; sie ist in einem bedauernswerten Zustand und verfügt nicht über eine ausreichende Verkehrssicherung für Fußgänger (kein Fußweg, unzureichende Beleuchtung). Es wurde mehrfach in diversen Sitzungen (Bauaus- Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Plangebiet Der Anregung, den Planbereich der Sportplatzfläche als Wohnbaufläche darzustellen, wird nicht gefolgt. Verfahrensvorschlag Planer chen Bauleitplanung zu lösen und nicht Gegenstand der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung schuss/Gemeinderat/Haupt- und Finanzausschuss) verlangt, dass hier eine Bewertung der Situation mit entsprechenden Lärmgutachten/lmmissionsprognosen durchzuführen ist, damit für die Anwohner sichergestellt ist, dass die Grenzwerte eingehalten werden (können). Auch für eine Sportanlage mit Altanlagenbonus (der noch zu klären wäre) gilt, dass sie im laufenden Betrieb die Immissionswerte einhalten muss. H. Professor Jahnen hat bei seinem Vortrag zum FNP erklärt, dass rund um den Sportplatz in Jüngersdorf noch Flächen zur Verfügung stehen, die grundsätzlich als Bauland geeignet wären. Diese würden im neuen FNP-Entwurf aber nicht als Bauland ausgewiesen, weil schon für die bestehenden Baugebiete ein kaum lösbarer Konflikt zwischen Wohnbebauung und Lärmsituation ausgehend vom Sportplatz entstanden ist und Nutzungseinschränkungen für den Sportplatz zu befürchten sind. Die Situation am Schafenberg ist bezüglich der vom Sportplatz ausgehenden Lärm- und Lichtimmission zu der im Osten angrenzenden Bebauung deutlich schwieriger als in Jüngersdorf, weil der Abstand zwischen Bebauung und Sportplatz viel geringer ist. Mit der Neuerstellung des FNP besteht nun die Möglichkeit, die Planungsversäumnisse der Vergangenheit zu heilen und dabei eine aus städtebaulicher Sicht sinnvollen und für die Finanzen der Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung Gemeinde lukrativen Weg zu gehen, indem die komplette Fläche in Langerwehe Süd als Bauland definiert wird. Gegenüber den im aktuellen Entwurf ausgewiesenen Baulandflachen entlang der Umgehungsstraße hätte dies viele Vorzüge: • Bei den im aktuellen FNP-Entwurf ausgewiesenen Flächen entlang der Umgehungsstraße handelt sich um hochwertige Ackerflächen aber um minderwertiges Bauland an einer stark befahrenen Straße. • Aus städtebaulicher Sicht ist es nicht nachvollziehbar, dass im ersten Schritt mit unseren Steuergeldern eine Umgehungsstraße gebaut wird, um den Verkehr vom Zentralort fernzuhalten, und dann die Entwicklung der Wohnbebauung in Richtung genau dieser Umgehungsstraße vorangetrieben wird. Hier fehlt es an planerischem Weitblick und Verantwortung für die zukünftigen Anwohner. • Bei einer Widmung des Geländes in Langerwehe Süd als Bauland, ginge der Landwirtschaft kein Ackerland verloren aber es entstünden Baugebiete, die aufgrund ihrer bevorzugten Lage zu Höchstpreisen zu vermarkten wären. • Die Flächen in Langerwehe Süd sind bereits im Besitz der Gemeinde. Der erwirtschaftete Gewinn aus der Vermarktung als Bauland würde dem Finanzhaushalt der Gemeinde zu gute kommen und ein Teil davon könnte auch für die Schaffung einer neuen Sportanlage für den Verein eingesetzt werden. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Einwänder 60 NR B 60 Der im Rahmen des jetzigen Flächennutzungsplanes prognostizierte Bevölkerungszuwachs von ca. 2000 neuen Bürgerinnen und Bürgern in- Auch die Landschaft hinter Pier, Richtung Merode, sollte frei von jeder Art der Bebauung bleiben. Hiermit wird beantragt, dass im neuen FNP das Gebiet in Langerwehe Süd (Sportplatz, ungenutzte Friedhofsfläche, Bolzplatz) als Baugebiet aufgenommen wird. Zunächst mochte ich Ihnen und allen Beteiligten zum Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes gratulieren. Vieles, was offensichtlich zur Gestaltung dieses Planes beigetragen hat, ist schon in meinem Schreiben an die CDU-Fraktion vom 10.02.2000 enthalten, weswegen mich der jetzige Plan so sehr interessiert. Es drängt mich aber, darauf hinzuweisen, dass bei aller Nützlichkeitsüberlegung die Wohnqualität bei einer späteren Bebauung nicht unberücksichtigt bleiben darf. Die hängt u.a. davon ab, wie viele Grünbereiche zwischen den Wohnund Gewerbebauten zugestanden werden. Außerdem muss die Landschaftsstruktur unserer Gemeinde als wichtiges Attraktivitätsargument erhalten bleiben. Daher sollte die jetzige Bebauungsgrenze nach Süden hin, von Merberich bis Jüngersdorf- Pier, unbedingt festgeschrieben werden. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Plangebiet Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Der Anregung die einzelnen Siedlungsbereiche durch Grünstrukturen zu trennen wird gefolgt. Die Anregungen zum Thema Wasserversorgung werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Der Anregung die Siedungsberei- Der Ausschuss beche zwischen Pier und Merode frei schließt, der Anregung von jeglicher Bebauung zu halten zu folgen. wird gefolgt. Der Anregung die Siedungsberei- Der Ausschuss beche von Merberich bis Jüngersdorf schließt, der Anregung nach Süden hin zu begrenzen wird zu folgen. gefolgt Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Beschlussvorschlag Verwaltung Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Verfahrensvorschlag Planer Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Einwänder 61 NR B 61 Wie bereits in der Stellungnahme vom 19.02.2016 zur Offenlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Windkraftflächen A und D geschrieben, befinden sich die drei Anlagenstandorte nördlich des Schlosses genau in der wichtigsten Sichtachse von Süden nach Norden des denkmalgeschützten Schlosses mit Park. Das Prinzip solcher nerhalb des nächsten Jahrzehnts, verlangt nach meiner Meinung schon jetzt den Eintritt in eine Erörterung der zukünftigen Wasserversorgung. Reicht diese langfristig bei zunehmender Einwohnerzahl und weiteren Gewerbebetrieben noch aus? Sollte der Klimawandel die jetzige Tendenz weiter fortsetzen, könnte es auch bei uns mit dem Wasser knapp werden. Darüber sollte man mit dem "Wasserverband Eifel-Rur" und mit unserem "Wasserzweckverband" in die Diskussion treten. Es ist auch damit zu rechnen, dass es in südlichen Regionen der Welt, in denen die Versorgung mit Trinkwasser jetzt schon schwierig ist, noch mehr diesbezügliche Probleme geben wird. Das wiederum wird die neuzeitliche Völkerwanderung nach Norden, also auch zu uns, dann sicher noch verstärken, wodurch auch so der Trinkwasserbedarf steigt. ich glaubte diese Gedanken unterbreiten zu müssen, da uns allen ja doch die Zukunft unserer Gemeinde und damit unseres Lebensraumes, am Herzen liegt. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Plangebiet Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss beDie Standorte der Windkraftanlagen sind Inhalt des 33 Änderungs- schließt, die Anregung verfahrens, welches ein separates zur Kenntnis zu nehmen. Bauleitplanverfahren darstellt und somit nicht Gegenstand des Neuaufstellungsverfahrens zum FNP Langerwehe ist. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Verfahrensvorschlag Planer Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung Der Wegfall des interkommunalen Gewerbegebiets hätte auch als Folge, den Wegfall der dringend notwendigen Parkplatzmöglichkeiten, die am Wochenende mit Shuttlebusse für Großveranstaltungen genutzt werden können. Sichtachsen wurde vom Feldmareschall von Merode um 1700 aufgegriffen und im 19. Jahrhundert beim neuen Parkdesign vertieft. Sowohl die Ausrichtung des Schlosses, als auch die des Wassergrabens orientieren sich an dieser Nord Süd Achse (s. Skizze anbei). In diesem Sinne wurde der Schlosspark erst kürzlich im Rahmen des Denkmalschutzes ergänzt! Dieser Eingriff in dieser Sichtachse beeinflusst darüber hinaus direkt die Veranstaltungen im Schloss: Schloss Merode ist der größte Tourismusmagnet der Gemeinde und das beliebteste Photomotiv. Die meisten Photos Hochzeiten/Kinderkommunion/Vereinsjubiläen werden mit dieser Sichtachse im Hintergrund gemacht. Ein freier Korridor zu Erhalt der Sichtachse sollte bei der Planung des Windparks berücksichtigt werden gegebenenfalls durch Versetzten der Anlagen um mehrere Meter nach rechts oder links. Der jetzige Windpark Düren Echtz liegt links dieser Sichtachse und wird bei den Photos durch das Schloss selber bedeckt. Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 19.01.2017 Plangebiet Beschlussvorschlag Verwaltung Die Planungen zur Neuaufstellung Der Ausschuss beschließt, die Anregung des FNP Langerwehe sehen die Darstellung eins Gewerbegebietes zur Kenntnis zu nehmen. vor. Ziel dieser Darstellung ist die Versorgung der Gemeinde mit erforderlichen gewerblichen Bauflächen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Verfahrensvorschlag Planer Abstimmungsergebnis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER