Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
277 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:06
Aktualisiert
24.01.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Nr. 01
Nr. 02
Nr. 03
Nr. 04
Nr. 05
Nr. 06
Nr. 07
Nr. 08
Nr. 09
Nr. 10
Nr. 11
Nr. 12
Nr. 13
Nr. 14
Nr. 15
Nr. 16
Nr. 17
Nr. 18
Nr. 19
Nr. 20
Nr. 21
Nr. 22
Nr. 23
Nr. 24
Nr. 25
Nr. 26
Nr. 27
Nr. 28
Nr. 29
Nr. 30
Nr. 31
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Übersicht eingegangener Anregungen
gem. § 3 (1) BauGB
GEMEINDE LANGERWEHE
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016
Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016
Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016
Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016
Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016
Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016
Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016
Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016
Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016
Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016
Bürgerinformation Hamich 09.11.2016
Bürgerinformation Hamich 09.11.2016
Bürgerinformation Hamich 09.11.2016
Bürgerinformation Hamich 09.11.2016
Bürgerinformation Hamich 09.11.2016
Bürgerinformation Hamich 09.11.2016
Bürgerinformation Hamich 09.11.2016
Bürgerinformation Heistern 10.11.2016
Bürgerinformation Heistern 10.11.2016
Bürgerinformation Heistern 10.11.2016
Bürgerinformation Heistern 10.11.2016
Bürgerinformation Heistern 10.11.2016
Bürgerinformation Jüngersdorf-Pier 16.11.2016
Bürgerinformation Jüngersdorf-Pier 16.11.2016
Bürgerinformation Luchem 23.11.2016
Bürgerinformation Luchem 23.11.2016
Bürgerinformation Luchem 23.11.2016
Bürgerinformation Merode 28.11.2016
Bürgerinformation Merode 28.11.2016
Bürgerinformation Merode 28.11.2016
Bürgerinformation Merode 28.11.2016
Bürger:
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Nr. 32
Nr. 33
Nr. 34
Nr. 35
Nr. 36
Nr. 37
Nr. 38
Nr. 39
Nr. 40
Nr. 41
Nr. 42
Nr. 43
Nr. 44
Nr. 45
Nr. 46
Nr. 47
Nr. 48
Nr. 49
Nr. 50
Nr. 51
Nr. 52
Nr. 53
Nr. 54
Nr. 55
Nr. 56
Nr. 57
Nr. 58
Nr. 59
Nr. 60
Nr. 61
Bürgerinformation Merode 28.11.2016
Bürgerinformation Merode 28.11.2016
Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016
Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016
Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016
Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016
Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016
Einwänder 39, 20.11.2016
Einwänder 40, 12.12.2016
Einwänder 41, 03.12.2016
Einwänder 42, 04.11.2016
Einwänder 43, 13.12.2016
Einwänder 44
Einwänder 45, 19.12.2016
Einwänder 46, 13.12.2016
Einwänder 47, 05.12.2016
Einwänder 48, 01.12.016
Einwänder 49, 22.11.2016
Einwänder 50, 28.11.2016
Einwänder 51, 22.11.2016
Einwänder 52, 21.11.2016
Einwänder 53, 21.11.2016
Einwänder 54, 27.11.2016
Einwänder 55, 27.12.2016
Einwänder 56, 27.12.2016
Einwänder 57, 30.12.2016
Einwänder 58, 29.12.2016
Einwänder 59, 26.12.2016
Einwänder 60
Einwänder 61, 11.10.2016
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Kasinostraße 76 A
52066 Aachen
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Bürgerinformation
Geich-Obergeich
02.11.2016
NR
B
01
Die Betriebsexistenz des Hofes Pley
wird aufgrund der Neuausweisung
möglicher Gewerbeflächen als gefährdet betrachtet.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Die geplanten Flächenausweisungen gründen auf Prognosen, die
eine Erforderlichkeit zur Entwicklung gewerblicher Bauflächen in
Langerwehe belegen.
Innerhalb des Bauleitverfahrens
soll sichergestellt werden, dass
alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt werden.
Alle öffentlichen und privaten Belange sind dabei gegen- und untereinander gerecht abzuwägen.
Im vorliegenden Fall findet u.a. eine Abwägung zwischen Belangen
der Landwirtschaft und der Entwicklung von gewerblichen Bauflächen statt.
Nach Ausschöpfung aller möglichen Innenentwicklungs- und
Nachverdichtungsmöglichkeiten
ist eine zusätzliche Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen unvermeidbar.
Allen am Planungsprozess in Langerwehe Beteiligten ist bewusst,
dass die regionale Situation für die
Landwirtschaft, bedingt durch den
Braunkohlentagebau, mit Verlusten von landwirtschaftlichen Flächen durch den Tagebau und zusätzlich durch Umsiedlungen und
Nachverdichtungen schwierig ist.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Bürgerinformation
Geich-Obergeich
02.11.2016
Bürgerinformation
Geich-Obergeich
02.11.2016
Bürgerinformation
Geich-Obergeich
02.11.2016
NR
B
02
B
03
B
04
Die in Geich/Obergeich ermittelten
Baulücke/Baugrundstücke sind nicht
verfügbar, da die Grundstückseigentümer nicht verkaufsbereit sind. Es
wird angeregt diese Bauflächen zurückzunehmen und an anderer Stelle
auszuweisen sowie sicherzustellen
dass die Grundstücke wirklich verfügbar sind.
Der geplante Abstand zwischen der
Ortslage Geich/Obergeich und dem
geplanten Gewerbegebiet wird mit
200 Metern als zu gering betrachtet.
Die vorhandene Tierhaltung am Eichenweg ist zu berücksichtigen
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Im weiteren Planungsprozess erfolgt in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer eine weitergehende Konkretisierung und Überprüfung der Betriebe mit Tierhaltung und deren Schutzanspruch.
Der Anregung wird gefolgt.
Der innerhalb des FNP-Verfahrens
zu Grunde gelegte Mindestabstand von 200 Metern zwischen
geplanten gewerblichen Bauflächen und Wohnbauflächen ermöglicht die Realisation von Betrieben
entsprechend Abstandsklasse VI
und VII des Abstandserlasses
NRW. Für stärker emittierende Betriebe werden größere Abstände
erforderlich. Im Zuge der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung erfolgt eine Konkretisierung
dieser Vorgaben als Zonierung innerhalb des künftigen Gewerbegebietes.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Die in Frage stehenden Baugebiete befinden sich innerhalb eines
rechtskräftigen Bebauungsplanes.
Entsprechend § 42 BauGB kann
nach Ablauf von 7 Jahren nach
Erteilung einer rechtskräftigen
Nutzung diese bei Nichtausübung
entschädigungsfrei aufgehoben
werden.
Die Gemeinde beobachtet den
weiteren Vermarktungsprozess
und wird zu gegebener Zeit aktiv.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Bürgerinformation
Geich-Obergeich
02.11.2016
Bürgerinformation
Schlich + D´horn
03.11.2016
Bürgerinformation
Schlich + D´horn
03.11.2016
Bürgerinformation
Schlich + D´horn
03.11.2016
NR
B
05
B
06
B
07
B
08
Plangebiet
Es wird angeregt, die Planungen zur
Errichtung eines neuen Haltepunktes
an der DB-Strecke LangerweheDüren im Bereich von D´horn weiter
zu betreiben.
Es wird angeregt zu prüfen, ob eine D 2
Erweiterung der Ortslage D´horn in
Richtung Westen bis zur K 45 möglich
ist.
Es wird angeregt, die Planungen zur
Errichtung der K 27 als Ortsumgehung von Schlich-D´horn weiter zu betreiben.
Es wird um eine korrekte Eintragung
der tierhaltenden Betriebe gebeten,
insbesondere die Lage der Stallungen
stimmt nicht immer mit der Adresse
überein.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Der Ausschuss beDie in Frage stehenden Bereiche
befinden sich innerhalb von Böden schließt, der Anregung
nicht zu folgen.
mit Staunässe, Überschwemmungsgebieten und sind aufgrund
der Nähe zur Bahnstrecke KölnAachen hohen Emissionen aus
Schienenverkehrslärm ausgesetzt.
Aufgrund dieser Ersteinschätzung
sind die Flächen zu Wohnzwecken
wenig geeignet, zudem bestehen
in D´horn besser geeignete Erweiterungsflächen, denen bei einer
Entwicklung der Vorzug gegeben
wird.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der Anregung wird gefolgt.
Verfahrensvorschlag
Planer
Im weiteren Planungsprozess erfolgt in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer eine weitergehende Konkretisierung und Überprüfung der Betriebe mit Tierhaltung und deren Schutzanspruch.
Der Anregung wird gefolgt
Mit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich
von Schlich bekundet die Gemeinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten
von Geich, Merode und Jüngersdorf–Pier von Durchgangsverkehr
zu entlasten und einen möglichen
Bahnhaltepunkt östlich von D´horn
mit dem überörtlichen Verkehrsnetz zu verbinden.
Der Anregung wird gefolgt.
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Bürgerinformation
Schlich + D´horn
03.11.2016
NR
B
09
Die Betriebsexistenz landwirtschaftlicher Betriebe wird aufgrund der Neuausweisung von Wohnbauflächen als
gefährdet betrachtet, da hierdurch die
Produktionsgrundlage entfällt.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Die geplanten Flächenausweisungen gründen auf Prognosen, die
eine Erforderlichkeit zur Neuausweisung von Wohnbauflächen belegen.
Innerhalb des Bauleitverfahrens
soll sichergestellt werden, dass
alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt werden.
Alle öffentlichen und privaten Belange sind dabei gegen- und untereinander ge-recht abzuwägen.
Im vorliegenden Fall findet u.a. eine Abwägung zwischen Belangen
der Landwirtschaft und der Wohnbaulandentwicklung, statt.
Nach Ausschöpfung aller möglichen Innenentwicklungs- und
Nachverdichtungsmöglichkeiten
ist eine zusätzliche Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen unvermeidbar.
Allen am Planungsprozess in Langerwehe Beteiligten ist bewusst,
dass die regionale Situation für die
Landwirtschaft bedingt durch den
Braunkohlentagebau, mit Verlusten von landwirtschaftlichen Flächen durch den Tagebau und zusätzlich durch Umsiedlungen und
Nachverdichtungen, schwierig ist.
In den nachfolgenden Bauleitplanungen soll der Flächendruck u. a.
durch die Ausweisung von verdichteten Wohnquartieren gemildert werden.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Bürgerinformation
Schlich + D´horn
03.11.2016
Bürgerinformation
Hamich
09.11.2016
Bürgerinformation
Hamich
09.11.2016
NR
B
10
B
11
B
12
Plangebiet
Es wird angeregt, die Bodenbelastungen ausgehend von der Deponie zu
untersuchen und in die Planungen
einzustellen.
Es wird angeregt, die Flächen 2 „Am HA 3
Eulenbaum“ wieder in das Verfahren
aufzunehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die
verkehrliche
Erschließung
von
Schlich-D´horn bereits heute zu Konflikten führt. Bei der Neuausweisung
von Wohnbauflächen ist dies zu berücksichtigen und es sollten zusätzliche Anbindungen an das überörtliche
Verkehrsnetz berücksichtigt werden.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Verfahrensvorschlag
Planer
Mit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich
von Schlich bekundet die Gemeinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten
von Geich, Merode und Jüngerdorf–Pier von Durchgangsverkehr
zu entlasten. In den nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanungen können zusätzliche Anbindpunkte der Neubauortslagen an
das übergeordnete Verkehrsnetz
geprüft und realisiert werden. Die
Darstellung dieser Anbindpunkte
ist nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet.
In der Abwägung zwischen den in
Hamich für eine Eigenentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenziale erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen sowie
verkehrlich gut zu erschließen
sind, besser geeignet als solche,
die, wie der Planbereich Eulenbaum, verkehrlich nur schlecht zu
erschließen sind.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Innerhalb der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden
durch den Kreis Düren die Belange des Bodenschutzes, des Emissionsschutzes sowie gesunder
Wohnverhältnisse in den Abwägungsprozess zur Neuaufstellung
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Bürgerinformation
Hamich
09.11.2016
Bürgerinformation
Hamich
09.11.2016
Bürgerinformation
Hamich
09.11.2016
Bürgerinformation
Hamich
09.11.2016
Bürgerinformation
Hamich
09.11.2016
NR
B
13
B
14
B
15
B
16
B
17
Es wird angeregt, die ÖPNV-Anbindung von Hamich zu verbessern.
Es wird angeregt, die Halde Atzenau
im FNP-Verfahren zu betrachten und
zu berücksichtigen.
Es wird angeregt, ein Bürgerhaus für
Hamich zu errichten.
Es wird angeregt, bei der Neuausweisung von Flächen auf die Möglichkeit
der Bewirtschaftung angrenzender
landwirtschaftlicher Nutzflächen zu
achten.
Es wird angeregt, den Vorentwurf des
FNPs ins Internet zu stellen, um ihn
dort ansehen zu können.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Plangebiet
Fragen zur Möglichkeit der Bewirtschaftung angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen werden in
den nachfolgenden Verfahren der
konkreten Bauleitplanung behandelt.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Der Flächennutzungsplan stellt für
das ganze Gemeindegebiet die
sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den
Grundzügen dar. Die Errichtung
eines Bürgerhauses in Hamich ist
nicht Gegenstand des Neuaufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Innerhalb der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden
durch den Kreis Düren die Belange des Bodenschutzes, des Emissionsschutzes sowie gesunder
Wohnverhältnisse in den Abwägungsprozess zur Neuaufstellung
des Flächennutzungsplanes eingebracht.
Somit wird der Anregung gefolgt.
Grundlage der Regelungen zur
ÖPNV-Anbindung von Hamich ist
der Nahverkehrsplan.
Der Anregung wird gefolgt.
Verfahrensvorschlag
Planer
des Flächennutzungsplanes eingebracht.
Somit wird der Anregung gefolgt.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Bürgerinformation
Heistern
10.11.2016
Bürgerinformation
Heistern
10.11.2016
NR
B
18
B
19
Plangebiet
Es wird angeregt, zu prüfen, ob die HE 5
Flächen nördlich von Heistern (zw.
Waldstraße und Auf der Heide) als
Bauflächen ausgewiesen werden
können.
Es wird angeregt, die Flächen „Knab- HE 3
bert“ wieder in das Verfahren aufzunehmen
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Verfahrensvorschlag
Planer
Regelungen zur ÖPNV-Anbindung
sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet.
In der Abwägung zwischen den in
Heistern für eine Eigenentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenziale erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen sowie
verkehrlich gut zu erschließen sind
und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche,
die verkehrlich nur schlecht zu erschließen sind oder Restriktionen
unterliegen.
Die Fläche „Knabbert“ befindet
sich teilweise im Wirkbereich eines benachbarten landwirtschaftlichen Betriebes mit Tierhaltung
und ist durch Maßnahmen des
Landschaftsschutzes gekennzeichnet.
Eine wohnbauliche Nutzung ist
daher nur eingeschränkt möglich.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet.
In der Abwägung zwischen den in
Heistern für eine Innentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenziale erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen geeigneter als solche, die in wertvolDer Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Bürgerinformation
Heistern
10.11.2016
Bürgerinformation
Heistern
10.11.2016
Bürgerinformation
Heistern
10.11.2016
NR
B
20
B
21
B
22
Plangebiet
Es wird darauf hingewiesen, dass das
„Wenauer Höfchen“ schützenwert ist
und darum gebeten, eine mögliche
Bebauung nicht bis an das Wenauer
Höfchen auszudehnen.
Es wird angeregt, zu prüfen, ob die HE 4
Fläche gegenüber von „HE 1“ (an der
Hamicher Straße) nicht besser für eine Bebauung geeignet wäre.
Es wird auf Geruchsbelästigungen
durch den Hauptkanal in Heistern hingewiesen und die Frage gestellt, ob
dies bei den Neuplanungen berücksichtigt wird.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Die dargestellte Ortserweiterung
von Heistern entlang der Hamicher Straße wahrt einen Abstand
von ca. 50 Metern zum „Wenauer
Höfchen“. Somit bleibt die solitäre
Lage des „Wenauer Höfchen“ gewahrt.
Der Anregung wird insoweit gefolgt.
Verfahrensvorschlag
Planer
le Naturräume (Landschaftsschutzgebiet) eingreifen. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Entstehung von Geruchsbelästigungen durch einen Hauptkanal ist ein technisches Problem
und unterliegt nicht der Bauleitplanung.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Es erfolgt eine Information der
Abwasserbetriebe.
Die Planung verfolgt das Ziel, mit
der Ausweisung der für die Eigenentwicklung in Heistern erforderlichen Flächen eine Abrundung des
Siedlungskörpers zu erreichen.
Dies wäre bei einer beidseitigen
Bebauung der Hamicher Straße
bis zum Gebäude Nr. 112 / 114
gewährleistet.
Der Anregung wird insoweit gefolgt, dass auch die nördliche
Straßenseite der Hamicher Straße
als Wohnbaufläche dargestellt
wird.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, die nördliche
Straßenseite der Hamicher Straße ebenfalls als
Wohnbaufläche darzustellen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Bürgerinformation
Jüngersdorf / Pier
16.11.2016
Bürgerinformation
Jüngersdorf / Pier
16.11.2016
Bürgerinformation
Luchem
23.11.2016
Bürgerinformation
Luchem
23.11.2016
B
23
B
24
B
26
B
25
Veranstaltung
NR
Plangebiet
Es wird angeregt, darauf zu achten,
dass durch die Neuausweisung von
Bauflächen in Schlich/Merode/D´horn
die verkehrliche Belastung der Ortsdurchfahrt von Jüngersdorf / Pier nicht
zunimmt.
Es wird angeregt, diese Verkehre
durch eine verbesserte Anbindung der
Ortslagen Schlich/Merode/ D´horn an
die B 264 um Jüngersdorf/Pier herumzuführen.
Es wird angeregt, die Planung zur
K27n Umfahrung Schlich wieder aufzunehmen und die K45 auszubauen.
Es wird angeregt, den bestehenden
Festplatz im Flächennutzungsplan
planerisch zu sichern.
Es wird angeregt, ein alternatives LU 2
Baugebiet südwestlich der Ortslage
(Blumenstraße) an der Ortseinfahrt zu
untersuchen, da das derzeit dargestellte Baugebiet „Hahnweg“ schlecht
zu erschließen ist und durch Verkehrslärm der BAB beeinträchtigt ist.
Es wird angeregt, ein alternatives LU 3
Baugebiet südöstlich der Ortslage parallel zur Brückenstraße und Driesch
zu untersuchen, da das derzeit dargestellte Baugebiet „Hahnweg“ schlecht
zu erschließen ist und durch Verkehrslärm der BAB beeinträchtigt ist.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
In der Abwägung zwischen den in Der Ausschuss beLuchem für eine Eigenentwicklung schließt, der Anregung
nicht zu folgen.
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenziale erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen sowie
verkehrlich gut zu erschließen sind
und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche,
die verkehrlich nur schlecht zu erschließen oder Restriktionen unterliegen.
Die dargestellte Fläche ist verkehrlich nur schlecht zu erschließen, liegt vollständig im Bereich
wertvoller Ackerböden sowie teil-
Der Anregung wird gefolgt. Der
FNP erhält eine entsprechende
Kennzeichnung.
Der Anregung wird gefolgt. Ein alternatives Baugebiet südwestlich
der Ortslage wird in das Verfahren
aufgenommen.
Verfahrensvorschlag
Planer
Mit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich
von Schlich bekundet die Gemeinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten
von Geich, Merode und Jüngersdorf–Pier von Durchgangsverkehr
zu entlasten und einen möglichen
Bahnhaltepunkt östlich von D´horn
mit dem überörtlichen Verkehrsnetz zu verbinden.
Der Anregung wird gefolgt.
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Bürgerinformation
Luchem
23.11.2016
Bürgerinformation
Merode
28.11.2016
Bürgerinformation
Merode
28.11.2016
NR
B
27
B
28
B
29
Es wird angeregt, folgende Gebiete in
das Verfahren aufzunehmen:
1.: hinter D´horner Straße
2.: hinter Schlossstraße
3.: hinter Weberstraße (alter Sportplatz)
Es wird angeregt, einen zusätzlichen
Bürgerinformationstermin zu weiteren
Abstimmungen bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten in Luchem über
Fragen der Neuaufstellung des FNP
hinaus abzuhalten.
Es wird bemängelt, dass das als M 1
bezeichnete Baugebiet von Merode
verkehrlich nicht zu erschließen ist.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
M2
Plangebiet
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Zu 1: hinter D´horner Straße:
Die beschriebene Fläche liegt
vollständig im Bereich wertvoller
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Die als M1 bezeichnete Fläche ist Der Ausschuss beschließt, die Anregung
sowohl vom Gebiet der Ortgemeinde Merode als auch vom Ge- zur Kenntnis zu nehmen.
biet der Ortsgemeinde Schlich aus
zu erschließen. Die konkrete Ausgestaltung der Erschließung erfolgt im Zuge der zeitlich nachgeschalteten verbindlichen Bauleitplanung.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
In der Abwägung zwischen den in
Merode für eine Eigenentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenziale erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen sowie
verkehrlich gut zu erschließen sind
und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche,
die verkehrlich nur schlecht zu erschließen oder Restriktionen unterliegen.
Verfahrensvorschlag
Planer
weise im Bereich von Überschwemmungsgebieten und unterliegt dem Landschaftsschutz.
Die Fläche ist daher für eine
wohnbauliche Nutzung nicht
zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Es erfolgt eine Information der
Gemeindeverwaltung.
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Zu 2 „hinter Schlossstraße“:
Die beschriebene Fläche ist verkehrlich schlecht zu erschließen,
liegt teilweise im Bereich wertvoller Ackerböden, im Bereich mit
Bindungen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter
Erholung sowie außerhalb des
ASB. Die Fläche ist daher für eine
wohnbauliche Nutzung nicht
zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der Ausschuss beZu 3: Weberstraße, alter Sportschließt, der Anregung
platz:
zu folgen.
Die beschriebene Fläche ist verkehrlich gut zu erschließen, liegt
teilweise im Bereich mit Bindungen zum Schutz der Landschaft
und landschaftsorientierter Erholung sowie außerhalb des ASB.
Aufgrund der zentralen Lage zum
Ortskern wird der Anregung gefolgt und die Fläche in das Verfahren zur Neuaufstellung des FNP
aufgenommen.
M4
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
Ackerböden, im Wirkbereich eines
landwirtschaftlichen Betriebes mit
Tierhaltung sowie teilweise im Bereich von Überschwemmungsgebieten sowie im Bereich mit Bindungen für Denkmäler „Sichtachse
zum Schloss Merode“. Die Fläche
ist daher für eine wohnbauliche
Nutzung nicht zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
M3
Plangebiet
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Bürgerinformation
Merode
28.11.2016
Bürgerinformation
Merode
28.11.2016
Bürgerinformation
Merode
28.11.2016
Bürgerinformation
Merode
28.11.2016
Bürgerinformation
LangerweheStüttgerloch
30.11.2016
NR
B
30
B
31
B
32
B
33
B
34
Plangebiet
Um dem Nachholbedarf und Ansiedlungsdruck in Merode gerecht zu werden, wird angeregt, im Parallelverfahren zum FNP ein neues Baugebiet (BPlan) in Merode zu entwickeln.
Es wird angeregt, in Verlängerung der L 6
Karl-Arnold-Straße neue Wohnbauflächen auszuweisen.
Es wird angeregt, Merode bei der Flächenentwicklung zu bevorzugen, da
es in den letzten 40 Jahren benachteiligt wurde.
Es wir angeregt, das Dorfentwicklungsprogramm Merode bei der Neuaufstellung des FNP insbesondere für
den Altbestand zu berücksichtigen.
Es wird angeregt, die Planung K 27n
zwecks Entlastung von Merode von
Verkehr wieder aufzunehmen.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
In der Abwägung zwischen den in
Langerwehe für die Entwicklung
erforderlichen Flächenpotenziale
erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu
erschließen sind und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche, die verkehrlich
nur schlecht zu erschließen oder
Restriktionen unterliegen.
Die dargestellte Fläche liegt außerhalb des ASB und stellt keine
Abrundung, sondern eine splitterartige Erweiterung des Siedlungs-
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Der Ausschuss beMit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich schließt, der Anregung
zu folgen.
von Schlich bekundet die Gemeinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten
von Geich, Merode und Jüngersdorf–Pier von Durchgangsverkehr
zu entlasten und einen möglichen
Bahnhaltepunkt östlich von D´horn
mit dem überörtlichen Verkehrsnetz zu verbinden.
Der Anregung wird gefolgt.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
Die Anregung wird zur Kenntnis
zur Kenntnis zu nehmen.
genommen.
Der Anregung wird gefolgt.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Verfahrensvorschlag
Planer
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Bürgerinformation
LangerweheStüttgerloch
30.11.2016
Bürgerinformation
LangerweheStüttgerloch
30.11.2016
Bürgerinformation
LangerweheStüttgerloch
30.11.2016
NR
B
35
B
36
B
37
Plangebiet
Es wird angeregt, auf die Darstellung L 1
der Flächen L 1 als Wohnbauflächen
zu verzichten, da diese Fläche als
Bolzplatz und Freizeitflächen für die
Zukunft wichtig ist.
Es wird angeregt, die als L1 bezeich- L 1
nete Fläche als Friedwald darzustellen.
Es wird angeregt, die dargestellten
Flächen für den Gemeinbedarf Schulzentum / Kulturhalle nicht zu realisieren und es bei der derzeitigen Darstellung zu belassen.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Die geänderte Darstellung stellt
eine Berichtigung des FNPs vor
dem Hintergrund der in diesem
Bereich realisierten Nutzung (Realnutzung) dar. Hiermit dokumentiert die Gemeinde ihren Willen, in
diesem Bereich des Zentralortortes weiterhin zentrale Einrichtungen zu betreiben und Vorrang vor
sonstigen Nutzungen einzuräumen. Eine Einschränkung vorhandener Realnutzungen findet nicht
statt.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die im FNP-Neuaufstellungsverfahren geplante Darstellung eines Friedwaldes im südlichen
Gemeindegebiet deckte den erforderlichen Bedarf an Friedwaldflächen für das gesamte Gemeindegebiet an einem geeigneten Ort
ab. Die Darstellung einer eigenen
Friedwaldfläche im Zentralort ist
daher nicht erforderlich.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die als L 1 bezeichnete Fläche ist
aufgrund ihrer Lage und den geringen Bindungen gut als Wohnbaufläche geeignet. Der hiermit
einhergehende Verlust als Bolz-
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
körpers dar. Das Plagebiet liegt im
Bereich wertvoller Ackerböden
sowie im Bereich mit Bindungen
zum Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierter Erholung.
Die Fläche ist daher für eine
wohnbauliche Nutzung nicht
zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Bürgerinformation
LangerweheStüttgerloch
30.11.2016
Einwänder 39
Einwänder 40
NR
B
38
B
39
B
40
Plangebiet
Als Betreiber eines Fachhandels für
Reitzubehör ist der Antragsteller auf
den unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zwischen Pferdehaltung und
der Möglichkeit, Reitzubehör unmittelbar am Tier zu erproben, angewiesen.
Die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Fachhandel Reitzubehör“ kann dies auch
im Außenbereich legalisieren.
Es wird angeregt, die Fläche „Am Eu- HA 3
lenbaum“ wieder in das Verfahren aufzunehmen.
Es wird angeregt, im künftigen Gewerbegebiet zur Regelung des Wasserabflusses Gründächer festzusetzen.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet.
In der Abwägung zwischen den in
Hamich für eine Eigenentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenzialen erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen sowie
verkehrlich gut zu erschließen
sind, besser geeignet als solche,
die verkehrlich nur schlecht zu erschließen sind. Die Fläche ist in
der derzeitigen Ausdehnung nur
schlecht zu erschließen, eine
Verfahrensvorschlag
Planer
platzfläche und Freizeitfläche wird
durch die in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Sport- und
Freizeitflächen kompensiert.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Festsetzungen zu Regelungen
des Wasserabflusses sowie zu
Gründächern erfolgen innerhalb
der zeitlich nachgeschalteten Verfahren zur verbindlichen Bauleitplanung und sind nicht Gegenstand der Neuaufstellung des
FNPs.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Der Anregung wird gefolgt. Es erfolgt eine Darstellung als Sondergebiet Reitsport
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Einwänder 41
NR
B
41
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Die in der Bürgerversammlung
gezeigte Darstellung des FNPs
nördlich der K 23 entspricht dem
wirksamen FNP und stellt keine
Änderung dar.
Die Eigenentwicklung der Ortslage
Heistern erfordert im Prognosezeitraum über die Bebauung der
vorhandenen Baulücken hinaus
zusätzlich Bauflächen. In die Abwägung zur Eignung von Bauflächen werden zunächst verschiedene Flächen wie HE 1 und HE 2
eingestellt. Im weiteren Verfahren
erfolgt dann eine Abwägung der
Flächeneignung auf Grundlage
der hierzu eingegangenen Anregungen der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange.
Da sowohl die Fläche HE 1 als
auch HE 2 grundsätzlich geeignet
sind, verbleiben sie weiter im Verfahren.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Flächen nördlich der K 23 sind Der Ausschuss begrundsätzlich zur Entwicklung von schließt, der Anregung
zu folgen.
Bauland geeignet.
In der Abwägung zwischen den in
Heistern für eine Innentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenziale erscheinen
Es wird erläutert, dass der in der Bürgerversammlung Heistern gezeigte
FNP nördlich der K 23 in seiner Darstellung von der derzeit rechtsverbindlichen Fassung abweicht.
Es wird angeregt, die Entwicklung in HE 2
Heistern auf die Fläche HE 2 zu beschränken und zunächst die vorhandenen Baulücken zu bebauen.
Eine Entwicklung nördlich der K 23 HE 5
„Auf der Heide - Weisweilerstraße“
wird aufgrund des Landschafts- und
Naturschutzes sowie der von Wohnbebauungen ausgehenden Brandgefahr für den hier vorhandenen Wald
abgelehnt.
Plangebiet
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Verfahrensvorschlag
Planer
Ausweitung nach Südwesten würde die Erschließungsmöglichkeiten verbessern.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Veranstaltung
Einwänder 42
Einwänder 43
Einwänder 44
NR
B
42
B
43
B
44
Plangebiet
Es wird beantragt, dass als „Eulenbaum“ in Hamich bezeichnete Gehölz
als Naturdenkmal unter Schutz zustellen.
Es wird angeregt, die Erweiterung im
Bereich Pier (P1) entsprechend der P 3
ursprünglich vorgesehenen Erweiterung der Ortschaft Pier im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
auszuweisen.
Es wird angeregt, die Marienkapelle
an der Ecke „Frenzer Weg – Maarweg“ unter Denkmalschutz zu stellen,
um dieses bei der Bevölkerung geliebte Bauwerk vor Zerstörung zu schützen.
Auch die Entwicklung im Bereich HE 1 HE 1
wird aus Gründen einer „Zerstückelung“ der Ortschaft abgelehnt.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Verfahren zum Denkmalschutz
sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung. Anträge
hierzu sind bei der unteren Denkmalbehörde (Kr. Düren) zu stellen.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Die beantragte Fläche P 3 liegt im
Wirkbereich starker Lärmemissionen der Bahnstrecke KölnAachen. Auch im benachbarten
Umsiedlungsstandort wurden
Schutzabstände (Freiflächen,
Grünflächen) zur Bahnlinie eingehalten die der Tiefe der beantragten Fläche entsprechen. Der
Standort P 3 ist für Wohnzwecke
ungeeignet. Der Anregung wird
nicht gefolgt.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Verfahren zum Naturschutz sind
nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanungsverfahrens. Anträge hierzu sind bei der unteren
Landschafsbehörde (Kr. Düren) zu
stellen.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Der Anregung wird nicht gefolgt,
die als HE 1 bezeichnete Fläche
bleibt weiter im Verfahren
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss beschließt der Anregung
nicht zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
Flächen die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen, geeigneter als solche, die in wertvolle Naturräume eingreifen.
Der Anregung diese Flächen nicht
weiter zu entwickeln wird gefolgt.
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Einwänder 45
Einwänder 46
NR
B
45
B
46
Plangebiet
Es wird angeregt, in der Ortslage
Jüngersdorf Flur 2, die Flurstücke 2 L 8
und 62/5 als Wohnbauflächen auszuweisen.
Es wird angeregt, die Wohnbauflächenentwicklung in der Ortslage Lu- LU 4
chem auf einen Bereich nördlich der
Adam-Lehnen-Straße
auszuweiten
und den weiter nördlich angrenzenden
Zwischenbereich zur BAB 4 als Wald
(Ausgleichsfläche) zu entwickeln.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Verfahrensvorschlag
Planer
In der Abwägung zwischen den in
Luchem für eine Eigenentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenziale erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen sowie
verkehrlich gut zu erschließen sind
und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche,
die verkehrlich nur schlecht zu erschließen oder Restriktionen unterliegen.
Die dargestellte Fläche ist verkehrlich zwar gut zu erschließen,
liegt jedoch vollständig im Bereich
wertvoller Ackerböden sowie teilweise im Bereich von Überschwemmungsgebieten sowie von
Maßnahmen der Landschaftsplanung. Die unmittelbare Nähe zur
Autobahn BAB 4 erzeugt
Lärmemissionen, durch die diese
Fläche im Vergleich zu weiteren
geeigneten Flächen in Luchem
weniger geeignet erscheint.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die dargestellte Fläche westlich
des Mühlenweges und nördlich
der Barbarastraße ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland
geeignet.
Die beantragte Fläche liegt teilweise im Bereich mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit sowie im
Wirkbereich eins landwirtschaftlichen Betriebes mit Tierhaltung.
Entsprechende Schutzabstände
sind einzuhalten, die Entwicklungsmöglichkeit des landwirtschaftlichen Betriebes ist zu beDer Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Einwänder 47
NR
B
47
Plangebiet
Einwänder 47 ist Landwirtin auf dem
Nachbargrundstück des BauerwarHA 2
tungslandes Maarfeld.
Auf der Gemarkung Flur 15, Flurstücke 169 ff. (Klosterstraße 14 und
rückwärtiger Bereich) betreibt sie seit
langen Jahren einen landwirtschaftlichen Zucht- und Pensionsbetrieb für
Pferde und ist als Landwirtin Mitglied
der Landwirtschaftskammer Sonn.
Der landwirtschaftliche Betrieb wird
durch die Entwicklung des Bauerwartungslandes Maarfeld in seiner wirtschaftlichen Existenz und in seiner
wirtschaftlichen Entwicklung beeinträchtigt.
Einwänder 47 betreibt auf diesem
landwirtschaftlichen Grundstücksbereich eine Pferdezucht, das heißt den
Umgang mit Großtieren in erheblichem Umfang.
Soweit nun eine Bebauung mit Wohnhäusern und sonstigen Gebäuden bis
an die Grundstücksgrenze des landwirtschaftlichen Betriebes erfolgen
sollte, würde dadurch die Existenz
und Ausdehnung und Fortführung des
landwirtschaftlichen Betriebes der
Einwänder 47 nicht nur beeinträchtigt,
sondern in seiner Existenz bedroht.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Verfahrensvorschlag
Planer
rücksichtigen.
Im weiteren Verfahren erfolgt eine
Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer, das Ergebnis findet Eingang in die Abwägung.
Gegebenenfalls wird die Fläche
des Plangebiets zur Einhaltung
der Schutzabstände aus Tierhaltung verkleinert.
Der Anregung wird gefolgt.
Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet.
In der Abwägung zwischen den in
Hamich für eine Eigenentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenziale erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen sowie
verkehrlich gut zu erschließen
sind, besser geeignet als solche,
die verkehrlich nur schlecht zu erschließen sind oder anderen Einschränkungen unterliegen.
Die betroffene Fläche HA 2 liegt
teilweise im Wirkbereich eines
landwirtschaftlichen Betriebes mit
Tierhaltung. Entsprechende
Schutzabstände sind einzuhalten,
die Entwicklungsmöglichkeit des
landwirtschaftlichen Betriebes ist
zu berücksichtigen.
Im weiteren Verfahren erfolgt eine
Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer, das Ergebnis findet Eingang in die Abwägung.
Gegebenenfalls wird die Fläche
des Plangebiets HA 2 zur Einhaltung der Schutzabstände verkleinert.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
Auch eine weitere Generation ist bereit, den Betrieb an Ort und Stelle aufrechtzuerhalten, wie er bereits seit
1984 in ununterbrochener Folge an
Ort und Stelle existiert.
Eine Bebauung des Bereiches Maarfeld würde diese Entwicklung und
Entwicklungschance des landwirtschaftlichen Betriebes zunichtemachen.
Vor diesem Hintergrund erhebt Einwänder 47 mit ihrem landwirtschaftlichen Betrieb, auf dem eine Pferdezucht betrieben wird, Einwände gegen
die Entwicklung des Maarfeldes als
Bauerwartungsland und als künftiges
Bauland.
Zwischen der Grenze des landwirtschaftlichen Betriebes des Einwänder
47 und einer möglichen Bebauung
muss eine Fläche von mindestens
100,0 m liegen, die mit keiner Art von
Bebauung zu versehen ist.
Dies erfolgt zum Schutz für beide Seiten. Die Pferde werden im Wesentlichen um den Bereich der Reithalle
betreut, versorgt und gezüchtet. Dort
werden sie auch gepflegt, geritten und
trainiert.
Es ist daher dringend erforderlich, einen Abstand zwischen diesem Bereich und der nächsten Bebauung
einzuhalten, um zu vermeiden, dass
sich Nachbarn durch Staub, Gerüche
und Lärm beeinträchtigt fühlen und
damit aus emissionsschutzrechtlicher
Hinsicht gegen den Reitbetrieb vorgehen.
Der Betrieb der Einwänder 47 ist im
Übrigen auch schon in nächster Ge-
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
neration an Ort und Stelle. Dort existiert schon seit hunderten Jahren ein
landwirtschaftlicher Betrieb.
Einwänder 47 hat diesen auch in 2.
Generation bereits fortgeführt.
Vor diesem Hintergrund ist das sogenannte Maarfeld ein landwirtschaftlich
genutztes Gelände, das derzeit von
den beiden landwirtschaftlichen Nutzern problemlos genutzt werden kann.
Einwänder 47 ist auch an einer Ausdehnung ihrer Nutzung in den Bereich
Maarfeld interessiert, um den landwirtschaftlichen Betrieb zu expandieren. Eine andere Expansionsfläche ist
steht nicht zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund ist das landwirtschaftliche Maarfeld ein Geländebereich, der der Expansion des bestehenden, mehrere hundert Jahre
alten Betriebes dienen kann. Ob es
dazu kommt, hängt letztlich von den
beteiligten Eigentümern ab.
Würde das Maarfeld hingegen bebaut
werden, ist eine Expansionsmöglichkeit nicht mehr gegeben, auch nicht
mehr objektiv.
Hinzu kommt, dass negative Auswirkungen auf den seit Urzeiten bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb
zu fürchten sind, da durch Emissionswerte Wohnbebauer des Objektes
Maarfeld beeinträchtigt sein könnten
bzw. sich beeinträchtigt fühlen.
Dies kann man nur verhindern, indem
unter Bezugnahme auf die vorgegebenen Verordnungen ein Mindestabstand von 100,0 m zwischen der
Grenze des Grundstückes des landwirtschaftlichen Bereiches und einem
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Einwänder 48
NR
B
48
Plangebiet
künftigen Bauland eingehalten wird.
Nur so lassen sich Beeinträchtigungen in beider Hinsicht vermeiden.
Es geht aber auch nicht bloß um die
100,0 m, sondern auch um die Expansionsmöglichkeiten eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes, der an nächste Generationen
weitergegeben werden soll.
Gegen die Einstufung des Bereiches
Maarfeld als Bauerwartungsland oder
Bauland erheben wir namens und im
Auftrage des Einwänder 47 Widerspruch.
Die Anlage eines Friedwaldes könnte
im besagten Gebiet hinter dem Fried- L 1
hof sehr wohl angelegt werden. Die
ehemalige Erweiterungsfläche des
jetzigen Friedhofes würde sich geradezu anbieten.
Die Menschen in Langerwehe brauchen keinen Friedwald im Meroder
Wald sondern ortsnah beim Friedhofhier in Langerwehe. Da die Bestattungen in Gräberfelder ohnehin rückläufig
sind, könnte man verstärkt wieder den
vorderen Bereich des Friedhofes dafür verwenden und langfristig gesehen
alles hinter der Leichenhalle bis hinauf
zum Zaun des Bolzplatzes als
Friedwald umwidmen. Die jetzigen
Gräber und Urnenfelder hinter der
Leichenhalle fallen nach der abgelaufenen Ruhefrist weg und könnten somit in den Bereich des Friedwaldes
mindestens teilweise übernommen
werden. Dieses Gebiet könnte sich
langfristig entwickeln, wenn man dort
jetzt Bäume pflanzt und die Planungen entsprechend vorantreibt.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss beDie im FNP-Neuaufstellungsverfahren geplante Darstellung ei- schließt, der Anregung
nicht zu folgen.
nes Friedwaldes im südlichen
Gemeindegebiet deckte den erforderlichen Bedarf an Friedwaldflächen für das gesamte Gemeindegebiet an einem geeigneten Ort
ab.
Die Darstellung einer eigenen
Friedwaldfläche im Zentralort ist
daher nicht erforderlich.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Verfahrensvorschlag
Planer
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Einwänder 49
NR
B
49
Plangebiet
Es wird angeregt, ihre Parzelle Nr. 82,
groß 3.920 m² als spezielle Parzelle J 1
zwischen Sportplatz und Wirtschaftsweg als Baulandparzelle zu belassen
und nicht wie die anderen Parzellen
von ca. 25.000 m² bis hinunter zum
Tal aus den Baulandflächen hinauszunehmen.
1. Die Gemeinde könnte die obere
Hälfte des Grundstückes unmittelbar
angrenzend an den Sportplatz mit Zuund Abfahrtsmöglichkeiten zur Straße
„Am Königsbusch“ kostenfrei zur Verfügung gestellt werden für öffentliche
L1
Der Bolzplatz als Spielfläche für Kinder sollte erhalten bleiben. Hier sind
viele Kinder und Jugendliche welche
diese Fläche zur sportlichen Aktivität
nutzen denn der TUS Langerwehe ist
Eigentümer seines Geländes und dort
kann niemand ohne Zustimmung des
TUS aktiv werden.
Ebenfalls wird angeregt, ob man den
sogenannten Heinrich Becker Gedächtnispark mit in einen anzulegenden Friedwald einbeziehen könnte.
Der jetzige Zustand dieses Parks mit
seinen vielen Ahornbäumen im Bereich der Bebauung- welche langfristig
durch ihren Samenflug die Regenrinnen der Häuser und Kanäle verstopfen- ist einfach unhaltbar.
Auch ist dieser Park kein Aushängeschild für Langerwehe es ist jetzt einfach eine ungepflegte Wildnis. Dies
dient dem Ansehen des ehemaligen
Amtsvorstehers nicht.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Die als L 1 bezeichnete Fläche ist
aufgrund ihrer Lage und der geringen Bindungen gut als Wohnbaufläche geeignet. Der hiermit
einhergehende Verlust als Bolzplatzfläche und Freizeitfläche wird
durch die in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Sport- und
Freizeitflächen kompensiert.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Gemeinde hat im Zuge der
Erarbeitung eines gemeindlichen
Rahmenplanes im Jahre 2003 beschlossen, die westlich des Sportplatzes Jüngersdorf gelegene Fläche entgegen der Darstellung im
FNP nicht als Wohnbauflächen zu
entwickeln. Dies wurde einerseits
mit den aus dem Sportplatzbetrieb
resultierenden Emissionen sowie
aus Gründen des Landschaftsschutzes / Landschaftsbildes
(Wahrung des sich einfügenden
regionaltypischen Siedlungs -
Verfahrensvorschlag
Planer
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Einwänder 50
NR
B
50
Plangebiet
Zwecke, z. B. Kinderspielplatz, Parkplatz für Wandern mit Fußgängerweg
direkt hinunter bis zum Wirtschaftsund Höhenweg, Reserveparkplatz für
Sportplatzbesucher usw..
2. Die untere Grundstückshälfte könnte für altersgerechte Wohnungen für
heimatverbundene Langerweher mit
freiem und unverbaubarem Blick ins
schöne Wehebachtal genutzt werden
mit genügend Parkplätzen – auch für
Besucher – oberhalb der Bebauung.
Die Bebauung sollte so vorgeschrieben werden, dass weder die Nachbarschaftsbebauung noch das Landschaftsbild gestört werden.
Eine Lärmstörung durch den Sportplatzbetrieb ist bei der vorgesehenen
Entfernung und bei der Ausrichtung
zum Tal hin nicht zu befürchten.
Es wird beantragt, die Parzelle Gemarkung Wenau, Flur 4, Nr. 131 bei
HE 5
der Erstellung des neuen Flächennutzungsplanes als Bauland aufzunehmen.
Begründung:
Die Zufahrt kann ohne Störung von
Dritten über die Straße ,,Auf der Heide" erfolgen.
Ab dem letzten Haus der Straße ,,Auf
der Heide" Nr. 30 auf der rechten Seite kann eine Verbreiterung der Straße
auf meinem Grundstück erfolgen mit
leichter Straßenkrümmung und mäßigem Gefälle, wobei auch links und
rechts auf der Zufahrtstraße von
Herrn Fournés Privatgrundstück
Parkplätze eingerichtet werden könnten, die auch dem Allgemeinverkehr
zur Verfügung gestellt werden könn-
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet.
In der Abwägung zwischen den in
Heistern für eine Innentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenziale erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen geeigneter als solche, die in wertvolle Naturräume eingreifen. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Dieser Begründung ist der Rat der
Gemeinde auch bei der Neuaufstellung des FNP gefolgt.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Verfahrensvorschlag
Planer
Weichbildes vor dem Hintergrund
des Waldes) begründet.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Einwänder 51
NR
B
51
Plangebiet
ten, wie zum Beispiel den Besuchern
des Landschaftsgartens Kammerbusch.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
bereits auf der vollen Breite gegenüber des Grundstückes entlang der
Straße ,,Auf der Heide" eine Wohnbebauung seit Jahren realisiert ist.
Keiner der gegenüberliegenden Bewohner, hat einen Einwand gegen die
hiermit beantragte Baulanderklärung
geäußert.
1) Die 1. Stellungnahme bezieht sich
auf das neu ausgewiesene Baugebiet HE 1
auf der Hamicher Straße am Ortsausgang oberhalb des Wenauer Höfchens, das eine Baulücke schließen
soll. Die schon auf der Versammlung
vorgebrachten Bedenken, dass
dadurch die schöne Sichtachse auf
das kulturell bedeutende Wenauer
Höfchen und die Laufenburg im Wald
versperrt bzw. stark beeinträchtigt
wird, wird unterstützt. Die Strecke
zwischen Heistern, Sportplatz, Friedhof und Hamich ist einer der häufig
genutzten Spazierwege für Einheimische und Wanderer, die dort den Blick
von der Höhe in Richtung Wald mit
den beiden Denkmälern genießen
können. Eine Bebauung würde eine
einmalige, alte Ortsansicht zerstören,
die traditionell zur Identität von Heistern gehört. Außerdem grenzen die
Parzellen an das Wasserschutzgebiet
II an. Durch die einseitige Bebauung
in Richtung Hamich entsteht zudem
eine langgestreckte Siedlungszeile,
die nicht unbedingt zu einer schönen
Abrundung des Ortsbildes beiträgt.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Zu 1: Die Planung verfolgt das Ziel Der Ausschuss bemit der Ausweisung der für die Ei- schließt, der Anregung
genentwicklung in Heistern erfor- nicht zu folgen.
derlichen Flächen eine Abrundung
des Siedlungskörpers zu erreichen. Dies wäre bei einer beidseitigen Bebauung der Hamicher
Straße bis zum Gebäude Nr. 112 /
114 gewährleistet. Belange des
Landschafts- und Denkmalschutzes sowie die Wahrung von Blickbeziehungen in den Landschaftraum und auf fernwirksame Gebäude können in den nachfolgenden Bauleitverfahren durch entsprechende Festsetzungen zu
überbaubaren Grundstücksflächen, Stellung der baulichen Anlagen usw. gewahrt bleiben.
Der Anregung wird insoweit gefolgt, als dass auch die nördliche
Straßenseite der Hamicher Straße
als Wohnbaufläche dargestellt
wird.
Der Anregung auf eine Darstellung
von Wohnbauflächen südlich der
Hamicher Straße zu verzichten
wird nicht gefolgt.
Verfahrensvorschlag
Planer
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
Plangebiet
Die Schließung der Baulücke auf der
anderen Seite der Hamicher Straße
würde ein kompakteres Ortsbild ergeben.
Daher wird angeregt, eine Bebauung
der gegenüberliegenden Seite RichHE 4
tung Eschweiler als Alternative zu bedenken. In dieser Ortslage sind in der
Erfassung der vorhandenen Bauflächen (S. 21 des Informationsmaterials, blau) bereits Baugrundstücke
ausgewiesen. Auch dort ist ein weiter
Blick ins Land mit dem Bovenberger
Wald, den Feldern und Wiesen sowie
der Burg Holzheim gegeben, inklusive
Vogel- und Wildbeobachtung. Man
würde im Garten hinter dem Haus (auf
der der Straße abgewandten Seite)
von der Feierabendsonne profitieren,
besonders im Sommer (Sonnenuntergang) im Gegensatz zur anderen Seite.
Der Ort wird in der Gemeinde gerne
als Höhenort mit besonderer Wohnqualität hervorgehoben. Dazu gehören vor allem auch die ungestörten
Blicke auf Baudenkmäler und die Natur, für die Allgemeinheit, nicht nur für
einige wenige, die in diesen privilegierten Lagen bauen dürfen. Heistern
hat in seinem Kern kein schönes
Ortsbild und leidet unter dem zunehmenden Durchgangsverkehr, nachdem die beiden neuen Autobahnanschlüsse Eschweiler Ost und Langerwehe in Betrieb genommen wurden,
die auf der Versammlung als wichtige
Standortfaktoren für die Gemeinde
angeführt wurden. Das ist nur die
wirtschaftliche Perspektive! Der Dorf-
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Anregung auf eine Darstellung Der Ausschuss bevon Wohnbauflächen nördlich der schließt, der Anregung
zu folgen.
Hamicher Straße wird gefolgt.
Verfahrensvorschlag
Planer
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
2) Die zweite Stellungnahme bezieht
sich auf die im Flächennutzungsplan
gelb gekennzeichnete Fläche in der
Ortsmitte von Heistern. Es wird dort
die Möglichkeit einer Bauverdichtung
gesehen. Wozu dieses planerische
platz ist ein unattraktiver Aufenthaltsort, weil er überwiegend als Parkplatz
genutzt wird und an seinem Ende mit
Abfallcontainern bestückt ist. Die
Brunnenanlage kommt nicht zur Geltung. Eine ausgebaute Infrastruktur,
abgesehen von den Verkehrsachsen,
der Kita, zwei Gaststätten, Räumen
für Vereine und einem Miniladen gibt
es kaum.
Das emissionsträchtige Sägewerk
dominiert im sog. Oberdorf. Den Ort
prägen andererseits einige wertvolle
Baudenkmäler wie das Fachwerkhaus
mit Dorfkreuz, die Norbertuskapelle,
Burg Holzheim, der Landschaftsgarten Kammerbusch, die Klosterkirche
Wenau und das Wenauer Höfchen mit
der Sichtverbindung zur Laufenburg
im Wald. Diese einzigartigen Bauwerke und Naturlandschaften gilt es zu
bewahren und richtig in Szene zu setzen, nicht zu verbauen. Das ist auch
ein Argument gegen die auf der Bürgerversammlung vorgebrachte Idee
eines Immobilienmaklers(!), eine Freifläche (Wildblumenwiese) zwischen
Heistern und dem Kammerbusch als
Bauland freizugeben.
Auch hier würde wieder ein Stück natürlicher Lebensraum durch einen rein
profitorientierten Umgang mit der
wertvollen Ressource Boden zerstört.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Plangebiet
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Zu 2: Entsprechend BauGB ist mit Der Ausschuss beGrund und Boden sparsam umzu- schließt, der Anregung
gehen und eine Innenentwicklung nicht zu folgen.
vor einer Außenentwicklung zu betreiben. Die Nachverdichtung von
Ortsinnenbereichen nutzt vorhan-
Verfahrensvorschlag
Planer
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Einwänder 52
NR
B
52
3) Ein weiteres Beispiel von extremer
Verdichtung in Neubaugebieten findet
man in Hamich im Meierskamp und
Umgebung. Sollte dort die Freifläche
Am Eulenbaum als Bauland für die
geplante Errichtung von Mehrfanlilienhäusern (!)freigegeben werden,
wird die enge Bebauung fortgesetzt,
die gleichzeitig auch eine weitere Bodenversiegelung mit den bekannten
ökologischen Folgen nach sich zieht.
Allgemeine Frei- und Agrarbereiche,
Hecken sowie Gärten bieten Ausgleich zur Bodenversiegelung und
schaffen notwendige "Grüne Bereiche" im Wohngebiet für viele Bürger.
Auch sie gilt es, wenn möglich, zu erhalten, besonders im sog. ländlichen
Raum. Oder zählt auch hier wieder
nur der Profit eines Einzelnen?
Als Landwirte ist es eine Zumutung,
dass derartig viele Flächen in der
Gemeinde Langerwehe versiegelt
werden sollen.
Prinzip führen kann, sieht man deutlich in "Zum Laufenburgblick" (Name
etwas übertrieben, gilt nicht für alle)
mit seiner prekären Parkplatzsituation
und gefährlichen Einmündung in die
Wenauer Straße. Die Idee, eine
Stichstraße von der alten Schule in
Heistern parallel zum Döllersfeldchen
zu bauen, um Baugrundstücke zu
schaffen bzw. zu erschließen, ist früher schon einmal, vermutlich aus guten Gründen, verworfen worden. Warum soll jetzt eine Verdichtung ein erstrebenswertes Ziel auf Kosten von
Freiflächen oder Gärten sein?
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
HA 3
Plangebiet
Die geplanten Flächenausweisungen gründen auf Prognosen, die
eine Erforderlichkeit zur Neuausweisung von Wohnbauflächen im
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss beZu 3: Die Planung verfolgt das
schließt, der Anregung
Ziel, mit der Ausweisung der für
zu folgen.
die Eigenentwicklung in Hamich
erforderlichen Flächen eine Abrundung des Siedlungskörpers zu
erreichen. Dies wäre bei einer Bebauung der Flächen am Eulenbaum gewährleistet.
Die Festlegung der Dichte der
möglichen Bebauung erfolgt in
den nachfolgenden Bauleitplanungen und orientiert sich an den angrenzenden Gebieten.
Der Anregung, die Fläche am Eulenbaum nicht weiter zu entwickeln, wird gefolgt.
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
dene Infrastrukturanlagen und
greift in der Regel weniger stark in
den Naturhaushalt ein.
Der Anregung wird nicht gefolgt,
die bestehenden Darstellungen
der Ortsinnenbereiche als gemischte Bauflächen bzw. Wohnbauflächen bleiben erhalten.
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
Für die als jungen Betriebsleiter, die
mit Herzblut die elterlichen Betriebe
fortführen, stellen die Ackerflächen die
wichtigste Produktionsgrundlage dar,
mit deren großflächigem Wegfall ihre
Existenzgrundlage sehr gefährdet ist.
Die Flächenproblematik ist in der gesamten Gemeinde spürbar, insbesondere Ackerflächen zwischen SchlichD'horn sowie das geplante Gewerbegebiet und der zu erwartende Restsee
des Tagebaus. Nicht nur der direkte
Flächenverlust ist ein Problem, sondern ebenso die daraus resultierende
Zunahme des Wettbewerbs auf dem
Pachtmarkt infolge des Flächenfraßes!
Die Frage nach der Möglichkeit für
Ausgleichsflächen sollte intensiv diskutiert werden.
Zudem hat in den vergangenen Jahren durch die bereits ausgewiesen
Wohngebiete und der daraus resultierenden Steigerung der Bevölkerung
das Konfliktpotential in Feld und Flur
bereits erheblich zugenommen. Trotz
Aufrufen im Gemeindeblatt und auch
der Versuch die Mitmenschen davon
zu überzeugen das Hunde an der Leine zu führen sind, ist es in der Praxis
sehr oft so, dass durch die Hunde auf
frisch bestellten Feldern immer wieder
gravierende Schäden festzustellen
sind. Auch hier wird das Konfliktpotenzial weiter zunehmen und es sollte
diskutiert werden wie die Produkte
sowie das Eigentum zu schützen ist.
Es kann nämlich nicht möglich sein,
dass die thematisierte Naherholung
zusätzlich zum Flächenverbrauch auf
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
Gemeindegebiet von Langerwehe
belegen.
Innerhalb des Bauleitverfahrens
soll sichergestellt werden, dass
alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt werden.
Alle öffentlichen und privaten Belange sind dabei gegen- und untereinander ge-recht abzuwägen.
Im vorliegenden Fall findet u.a. eine Abwägung zwischen Belangen
der Landwirtschaft und der Wohnbaulandentwicklung, statt.
Nach Ausschöpfung aller möglichen Innenentwicklungs- und
Nachverdichtungsmöglichkeiten
ist eine zusätzliche Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen unvermeidbar.
Allen am Planungsprozess in Langerwehe Beteiligten ist bewusst,
dass die regionale Situation für die
Landwirtschaft, bedingt durch den
Braunkohlentagebau, mit Verlusten von landwirtschaftlichen Flächen durch den Tagebau und zusätzlich durch Umsiedlungen und
Nachverdichtungen schwierig ist.
In den nachfolgenden Bauleitplanungen soll der Flächendruck u. a.
durch die Ausweisung von verdichteten Wohnquartieren gemildert werden.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Einwänder 53
NR
B
53
Plangebiet
die Bewohner 'abgeschoben' wird.
Noch ein Aspekt abseits der Landwirtschaft:
In den Veranstaltungen wird von dörflicher Entwicklung gesprochen - was
versteht die Gemeinde Langerwehe
unter dörflicher Entwicklung? Schafft
man durch den schnellen Einwohnerzuwachs auf Dauer nur eine Anonymität wie in der Großstadt oder wie kann
eine Dorfgemeinschaft von einem
Zuwachs profitieren!
Es ist selbstverständlich und gut, dass
die Gemeinde eine Entwicklung anstrebt und dass dieser Prozess Veränderungen mit sich bringt!
Mit diesem Einwand soll darauf hingewiesen werden, dass es neben gesellschaftlichen Wünschen auch bestehende Strukturen gibt, die sich lohnen geschützt zu werden.
Es wird befürchtet, dass durch dieses
Baugebiet ein rasanter Anstieg des
HA 3
Verkehrs in der Straße "Meierskamp"
und somit auch in dem als Spielstraße
ausgewiesenen Teil der Heisterner
Straße entsteht. Bereits jetzt halten
sich die Verkehrsteilnehmer in diesem
Teil der Heisterner Straße überdurchschnittlich oft nicht an die in Spielstraßen vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit und die Befürchtung ist,
dass sich dies durch das Baugebiet
„Am Eulenbaum" noch weiter verschlimmern wird. Dies stellt eine zunehmende Gefahr für spielende Kinder dar. Daher wird sich ausdrücklich
gegen das Baugebiet "Am Eulenbaum"
ausgesprochen.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Verglichen mit den im Planbereich Der Ausschuss bevorhandenen Wohneinheiten und schließt, der Anregung
zu folgen.
dem hieraus resultierenden Verkehr wäre die Zunahme des Verkehrs durch eine Ausweisung von
bis zu 20 Wohneinheiten aus einem Baugebiet „Am Eulenbaum“
deutlich untergeordnet.
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung erfolgen im Zuge der nachgeschalteten Bauleitverfahren
bzw. auf Anordnung der Ordnungsbehörde und sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Der Anregung das Gebiet HA 3
nicht weiter zu verfolgen wird ge-
Verfahrensvorschlag
Planer
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Einwänder 54
Einwänder 55
NR
B
54
B
55
Plangebiet
Als Bevollmächtigte beantragt Einwänder 55 die Änderung des Flächen- HE 6
nutzungsplanes für den Bereich der
Gemarkung Wenau Flur 3, Flurstück 8
u. 9 (Judasacker) (Eigentümer Christian Fourné). Da zu diesem Grundstück eine bereits bestehende Straßenanbindung seitens der Gemeinde
besteht und Einwänder 55 in naher
Zukunft eine Bebauung beantragen
möchte, werden die zuständigen
Gremien der GemeindeLangerwehe
gebeten, die Änderung des Flächennutzungsplanes und Ausweisung somit zur gemischten Baufläche im Zuge
der allgemeinen derzeitigen Änderungen des Flächennutzungsplanes zur
Aufstellung eines Bauleitplanes durch
den Städteplaner Heinz Jahnen Pflüger mit zu berücksichtigen. Es ist
Einwänder 55 bewusst, dass die
Grundflächen außerhalb des Ortes
liegen, aber sie haben erfahren, dass
die Eigentümer der Nachbargrundstücke zum Ort hin ebenfalls eine Ände-
Einwänder 54 schlägt folgende Alternative zu dem vorgestellten Baugebiet LU 4
in Luchem vor:
Vorteile dieses Gebietes: Zufahrt
durch
Adam-Lehnen-Straße
und
Hahnweg, wenig Lärm von der Autobahn, da gut funktionierende Lärmschutzwand. Neben der Parzelle befindet sich eine Parzelle von RWE
Power, die vor Jahren dort schon
bauen wollten.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die Planung verfolgt das Ziel, mit Der Ausschuss beder Ausweisung der für die Eigen- schließt, der Anregung
entwicklung in Heistern erforderli- nicht zu folgen.
chen Flächen eine Abrundung des
Siedlungskörpers zu erreichen.
Die innerhalb der Anregung benannten Flächen liegen rund 150
Meter vor dem Ortsrand im Außenbereich.
Eine städtebauliche Entwicklung
als Arrondierung der Ortslage ist
in diesem Umfang für den Ort Heistern nicht erforderlich.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Verfahrensvorschlag
Planer
folgt
Das dargestellte Gebiet befindet
sich zwischen dem derzeitigen
Siedlungskörper und der BAB 4.
Aufgrund der vorhandenen Straßenführung ist das Gebiet gut erschließbar. Die unmittelbare Nähe
zur BAB erfordert jedoch Schallschutzmaßnahmen. Im Vergleich
zu weiteren Möglichkeiten der Flächenentwicklung in Luchem ist die
Qualität der Flächen für eine (gesunde) Wohnbaunutzung gering.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Einwänder 56
Einwänder 57
NR
B
56
B
57
Plangebiet
rung beantragt haben sollen. Einwänder 55, Eigentümer des Flurstücks 13
hat sogar eine Änderung des Bebauungsplanes für sein Grundstück beantragt. Insofern besteht die Hoffnung,
dass Sie dem Antrag des Einwänder
55 stattgeben.
Als Bevollmächtigte beantragt Einwänder 56 die Änderung des Flächen- HE 7
nutzungsplanes für den Bereich der
Gemarkung Wenau Flur 4, Flurstück
288 (verlängerter Steinweg) (Eigentümer Christian Fourné).
Da zu diesem Grundstück eine bereits
bestehende Straßenanbindung seitens der Gemeinde besteht und Einwänder 56 in naher Zukunft eine Bebauung beantragen möchte, werden
die zuständigen Gremien der GemeindeLangerwehe gebeten, die Änderung des Flächennutzungsplanes
und Ausweisung somit zur gemischten Baufläche im Zuge der allgemeinen derzeitigen Änderungen des Flächennutzungsplanes zur Aufstellung
eines Bauleitplanes durch den Städteplaner Heinz Jahnen Pflüger mit zu
berücksichtigen.
Allgemein
Es wird darauf hingewiesen, das bereits besprochene Ziele die im Verfahren des Landschaftsplans festgelegt
wurden in diesem FNP Verfahren
nicht berücksichtigt worden sind. Zum
Beispiel sind in den bereitgestellten
Informationsunterlagen die neuen
Grenzen der Landschaftsschutzgebiete nicht eingearbeitet worden. Desweiteren wird darauf verwiesen, dass in
der Zielsetzung des Landschaftsplans
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Zu Allgemein:
Die Ziele des Landschaftsplanes
sind dem Flächen-nutzungsplan
hinterlegt und finden bei der Neuaufstellung Berücksichtigung.
Die Planung verfolgt das Ziel, mit Der Ausschuss beder Ausweisung der für die Eigen- schließt, der Anregung
entwicklung in Heistern erforderli- nicht zu folgen.
chen Flächen eine Abrundung des
Siedlungskörpers zu erreichen.
Die innerhalb der Anregung benannten Flächen liegen vor dem
Ortsrand im Außenbereich.
Eine städtebauliche Entwicklung in
dieser Form bedeutet keine Arrondierung der Ortslage sondern
eine Erweiterung nach Süden.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Verfahrensvorschlag
Planer
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
Für den Bereich Merode:
Es wird auf die Arbeit der AK Innenentwicklung und deren Stellungnahme
Des Weiteren wird angeregt, dass die
Entwicklung der Naherholung und des
Tourismus mehr unter Betracht genommen wird und deren Auswirkungen in den FNP Verfahren aufgenommen wird. Besonders in Merode,
wo jährlich mit immer größerem Erfolg
Großevents (Weihnachtsmarkt, Kürbismarkt, Dorftrödelmarkt usw.) veranstaltet werden, sind deren Auswirkungen auf Verkehrskonzepte und
Parkmöglichkeiten im FNP Verfahren
aufzunehmen.
FNP Verfahren für weitere Parkplatzmöglichkeiten
Kapelle am Ehrenfriedhof
Ausgleichsmaßnahmen im Waldbereich gemacht werden sollen.
Dadurch kann der Verlust von landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen minimiert werden.
Durch die ungleichmäßige Ausweisung von Bauland in der Vergangenheit ist die gleichmäßige Entwicklung
der Dörfer nicht berücksichtigt worden. Die überproportionale Entwicklung von Schlich führt dazu, dass die
Integration der Bewohner in einer sozialen Struktur immer schwieriger
wird. Es wird angeregt, dass die soziale Komponente und deren Auswirkungen ebenfalls analysiert werden
und in das FNP Verfahren einfließen.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Plangebiet
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Anregung zur Darstellung wei- Der Ausschuss beterer Parkplatzmöglichkeiten wird schließt, der Anregung
nicht zu folgen.
nicht gefolgt.
Die Nutzung des Schlosses Merode zu Großveranstaltungen sowie
die sich hieraus ergebende Verkehrsproblematik sind im bestehenden FNP vor dem Hintergrund
der genehmigten Veranstaltungen
berücksichtigt.
Der Ausschuss beZiel der Entwicklungsplanung ist
schließt, die Anregung
keine gleichmäßige Entwicklung
der Dörfer, sondern eine Entwick- zur Kenntnis zu nehmen.
lung orientiert an Bedarfen, der
Erforderlichkeit und den Eignungen.
Die Fortführung der überproportionalen Entwicklung von Schlich ist
u.a. im Regionalplan begründet
und fußt auf der guten verkehrlichen Erreichbarkeit und der Nachfrage auch aus dem Dürener
Raum.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Verfahrensvorschlag
Planer
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
Der Planbereich Flur 7/43 und
7/44 liegt außerhalb des ASB und Der Ausschuss beinnerhalb einer Fläche zum Schutz schließt, der Anregung
nicht zu folgen.
der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung mit entsprechenden Entwicklungszielen.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Lage eines möglichen Halte-
Für den Bereich Jüngersdorf/Pier:
Flur 7/43 und Flur 7/44
Da die Fläche bereits angeschlossen
ist, wird beantragt, dass das Teilstück
der Flächen entlang des bereits angebautem Weges ebenfalls als Bauland ausgewiesen wird.
Für den Bereich D'horn
P2
Der Bau einer Kapelle auf dem
Ehrenfriedhof ist nicht Gegenstand Der Ausschuss beschließt, die Anregung
des FNP-Verfahrens und bauzur Kenntnis zu nehmen.
rechtlich zulässig.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Ehrenfriedhof
Es wird angeregt, dass das FNP Verfahren dazu benutzt werden sollte, die
Rahmenbedingungen für den Bau der
gewünschten Kapelle zu verbessern.
Verfahrensvorschlag
Planer
Die Flächen „Ochsenbenden“ lie- Der Ausschuss begen außerhalb des ASB, erschei- schließt, der Anregung
zu folgen.
nen jedoch aufgrund ihrer unmittelbaren Lage am Siedlungskörper
als Wohnbaufläche geeignet.
Der Anregung wird gefolgt, die
Flächen werden zum Teil als
Wohnbauflächen in das Verfahren
zur Neuaufstellung des FNPs aufgenommen.
Plangebiet
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Merode Flur 2/125 und Schlich 4/111
M4
"Ochsenbenden"
Als Eigentümer der Fläche wird Interesse bestätigt, dass dort für einheimische Kinder eine günstigere Möglichkeit des Bauens geschaffen wird.
Für die soziale Struktur der Ortschaft
wird es als sehr wichtig angesehen,
dass die Familien in ihrer Heimat blei- M 4
ben können. Die Fläche wurde beim
Landschaftsplanverfahren bereits für
eine Ausweisung als Bauland angesehen. Es handelt sich um den ehemaligen Sportplatz.
Wenn seitens der Gemeinde der Bau
des Hotels und des Dorfgemeinschafthauses wieder erwünscht wird,
ist man bereit, die Planung wieder
aufzunehmen. Die Lage am Waldrand
und zum Restaurant Wettstein ist sicherlich für den Tourismus fördernd.
zum FNP Verfahren verwiesen. Ergänzend folgende Punkte:
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
NR
Veranstaltung
Es ist kein FNP-relevanter Nutzungszweck erkennbar, der ein
Parken im Außenbereich auf der
Wiesenfläche bei der Kapelle
Für den Bereich Geich:
Es wird angeregt, dass das aktuelle
FNP Verfahren genutzt wird, um das
temporäre Parken auf der Wiesenflä-
Verfahrensvorschlag
Planer
punktes richtet sich nach den Abständen zu benachbarten Haltepunkten, der Anzahl von Bewohnern im Einzugsbereich sowie der
Möglichkeit der Einbindung in das
örtliche und überörtliche Verkehrsnetz.
Die Lage im Bahnnetz, die im Zuge der Neuaufstellung des FNP
geplante Neuausweisung von
Wohnbauflächen zwischen D´horn
und Schlich sowie die Möglichkeiten der Anbindung an die B 264
und die langfristige Perspektive
zur Errichtung einer K 45 n östlich
von Schlich belegen eine bessere
Eignung eines möglichen Standortes östlich von D´horn.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der Planbereich Flur 5/177 liegt
außerhalb des ASB und innerhalb
einer Fläche zum Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierter Erholung.
Durch die angrenzenden Sportplatzanlagen ist der Bereich vorbelastet. Die Fläche ist daher für
eine wohnbauliche Nutzung nicht
zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Plangebiet
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Für den Bereich Schlich
M5
Schlich Flur 5/177
Da die Fläche bereits angeschlossen
ist, wird beantragt, dass das Teilstück
der Fläche entlang der Schmiedestraße ebenfalls als Bauland ausgewiesen wird.
Bei dem Informationsabend wurde
über die Möglichkeit einer neuen
Bahnhaltestelle gesprochen. Hiermit
wird beantragt, dass bei der Planung
die ehemalige Haltestelle in D'horn
bei der K45 ebenfalls in Betracht genommen wird. Im Vergleich zu einer
Haltestelle zwischen Schlich und
Derichsweiler ist eine Haltestelle in D'
horn für die Anbindung der Dörfer
Merode/D'horn/Geich und Obergeich
besser gelegen. Der Weg zur Schule,
Wald und Schloss ist kürzer.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Veranstaltung
Einwänder 58
NR
B
58
Zur Erhaltung resp. Verbesserung der
demographischen Strukturen und zur
Vermeidung innerörtlicher Leerstände
in Merode wird ein denkbarer Weg darin gesehen, einen Generationenwechsel in den Bestandsimmobilien
zu ermöglichen.
Im Rahmen eines Generationenwechsels können Eltern ihren Kindern das
Elternhaus überlassen und selbst einen kleineren Neubau beziehen und
ggf. bei der Sanierung des Elternhauses helfen. Damit wird neben der Bevölkerung auch die Bausubstanz
nachhaltig verjüngt bzw. einer weiteren Überalterung entgegen gewirkt.
Das Anwachsen eines Neubaugebietes kann innerorts drohenden Leerständen nicht entgegenwirken. Insoweit ist es überlegenswert, Gartenland
generell auf die Tauglichkeit zur infrastrukturellen Anbindung und Bebauung zu prüfen, ggf. perspektivisch
heute im FNP für eine spätere Bau-
Es wird beantragt, die oben genannten Punkte I Themen in die Planungen
zur Überarbeitung des FNP-Entwurfs
mit zu berücksichtigen.
Für die Bereiche Gewerbegebiet
Hier wird auf die bereits zugesandte
Stellungnahme vom 10/11/2016 verwiesen.
che bei der Kapelle Geich zu nutzen.
Aus den Informationsunterlagen ist es
nicht ersichtlich, dass dort das Parken
erlaubt ist.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Plangebiet
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Entsprechend den Bestandserhe- Der Ausschuss beschließt, die Anregung
bungen besteht in der Ortschaft
zur Kenntnis zu nehmen.
Merode faktisch kein Leerstand.
Die Planung verfolgt das Ziel, mit
der Ausweisung der für die Eigenentwicklung in Merode erforderlichen Flächen eine Abrundung des
Siedlungskörpers zu erreichen.
Dier derzeit als Wohnbauflächen
dargestellten Gartenbereiche bleiben erhalten und stehen für die
angeregten Nachverdichtungen
zur Verfügung.
Die Anregungen werden zur
Kenntnis genommen.
Siehe B 61
Verfahrensvorschlag
Planer
Geich erfordert.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Einwänder 59
NR
B
59
Für das Gebiet oberhalb des Baugebietes am Schafenberg wird ein großer Bereich bestehend aus Sportplatz, Bolzplatz und nicht genutzter
Friedhofsfläche als Grünanlage ausgewiesen.
Das Gelände grenzt im Osten an eine
in den 90ger Jahren entstandene
Wohnbebauung und im Westen an
den Friedhof inkl. nicht genutzter Erweiterungsflächen. Dem Gebiet mangelt es am baulichen Zusammenhang
und aus städtebaulicher Sicht ist hier
keine konsistente Pla-
Es wird darum gebeten, die Gartenflächen an der Schlossstraße in
Merode bei den Bauflächen zu berücksichtigen.
leitplanung/ Bebauungsplanung vorzumerken/ offenzuhalten. Dies würde
einen Generationenwechsel erleichtern, da auch keine Kosten für den
Grunderwerb anfallen.
Keinesfalls sollen Flächen des Natur-/
Landschaftsschutzes (auf und zwischen "Auf dem Ländchen" und "Hinter den Höfen") als Bauflächen vorgemerkt, offengehalten oder beansprucht werden. Eine Bebauung
waldseits des Wirtschaftweges auf
diesen Flächen wird abgelehnt und es
wird hierzu bereits vorsorglich ein Widerspruch angekündigt.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
L7
M3
Plangebiet
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss beDie beantragten Flächen liegen
außerhalb des ASB und innerhalb schließt, der Anregung
nicht zu folgen.
einer Fläche zum Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierter Erholung. Unter landschaftsorientierter Erholung sind
auch die beschriebenen Sportaktivitäten sowie Freizeiteinrichtungen
wie Grillhütte zu fassen. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig.
Die Bewältigung hierbei entstehender emissionstechnischer Konflikte ist im Rahmen der verbindli-
Die Gartenflächen südwestlich der Der Ausschuss beschließt, der Anregung
Schlossstraße liegen außerhalb
des ASB und innerhalb einer Flä- nicht zu folgen.
che zum Schutz der Landschaft
und landschaftsorientierter Erholung. Die Fläche ist daher für eine
wohnbauliche Nutzung nicht
zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Verfahrensvorschlag
Planer
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
nung/Entwicklungsstrategie erkenntlich. Aktuell hat dies schon zu Konflikten zwischen Wohnbebauung und
Sportplatz geführt. Diese sind auch für
die Zukunft abzusehen: Im Rahmen
der Bauleitplanung für das Baugebiet
am Schafenberg wurde es versäumt,
Festlegungen zum Immissionsschutz
zu treffen. Die Wohnbebauung beginnt nur wenige Meter unterhalb des
Tors, wobei das Gelände vom Sportplatz zur Wohnbebauung hin abfällt.
Auf dem Sportgelände haben sich in
den letzten Jahren diverse Fremdnutzungen (Volleyball, Grillhütte) etabliert, die - zusammen mit dem zunehmenden Spiel-/Trainingsbetrieb-zu einer fortschreitenden Immissionsbelastung für die Wohnbebauung geführt
haben.
Nunmehr gibt es von der Gemeinde
eine Zusage gegenüber dem TUS08
im Rahmen einer Sanierung den Tennenplatz mit Steuermitteln in einen
Kunstrasenplatz umzuwandeln. Mit
dieser Änderung des Flächenbelags
ist eine Nutzungsintensivierung verbunden, die zu einer weiteren Immissionsbelastung für die Anwohner
führt. Die Parkplatzsituation vor Ort ist
unzureichend; die Zufahrtsstraße wird
von Anwohnern und Besuchern des
Friedhofes genutzt; sie ist in einem
bedauernswerten Zustand und verfügt
nicht über eine ausreichende Verkehrssicherung für Fußgänger (kein
Fußweg, unzureichende Beleuchtung).
Es wurde mehrfach in diversen Sitzungen (Bauaus-
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Plangebiet
Der Anregung, den Planbereich
der Sportplatzfläche als Wohnbaufläche darzustellen, wird nicht gefolgt.
Verfahrensvorschlag
Planer
chen Bauleitplanung zu lösen und
nicht Gegenstand der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
schuss/Gemeinderat/Haupt- und Finanzausschuss) verlangt, dass hier
eine Bewertung der Situation mit entsprechenden Lärmgutachten/lmmissionsprognosen durchzuführen ist,
damit für die Anwohner sichergestellt
ist, dass die Grenzwerte eingehalten
werden (können). Auch für eine
Sportanlage mit Altanlagenbonus (der
noch zu klären wäre) gilt, dass sie im
laufenden Betrieb die Immissionswerte einhalten muss.
H. Professor Jahnen hat bei seinem
Vortrag zum FNP erklärt, dass rund
um den Sportplatz in Jüngersdorf
noch Flächen zur Verfügung stehen,
die grundsätzlich als Bauland geeignet wären. Diese würden im neuen
FNP-Entwurf aber nicht als Bauland
ausgewiesen, weil schon für die bestehenden Baugebiete ein kaum lösbarer Konflikt zwischen Wohnbebauung und Lärmsituation ausgehend
vom Sportplatz entstanden ist und
Nutzungseinschränkungen für den
Sportplatz zu befürchten sind.
Die Situation am Schafenberg ist bezüglich der vom Sportplatz ausgehenden Lärm- und Lichtimmission zu der
im Osten angrenzenden Bebauung
deutlich schwieriger als in Jüngersdorf, weil der Abstand zwischen Bebauung und Sportplatz viel geringer
ist.
Mit der Neuerstellung des FNP besteht nun die Möglichkeit, die Planungsversäumnisse der Vergangenheit zu heilen und dabei eine aus
städtebaulicher Sicht sinnvollen und
für die Finanzen der
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
Gemeinde lukrativen Weg zu gehen,
indem die komplette Fläche in Langerwehe Süd als Bauland definiert
wird. Gegenüber den im aktuellen
Entwurf ausgewiesenen Baulandflachen entlang der Umgehungsstraße
hätte dies viele Vorzüge:
• Bei den im aktuellen FNP-Entwurf
ausgewiesenen Flächen entlang der
Umgehungsstraße handelt sich um
hochwertige Ackerflächen aber um
minderwertiges Bauland an einer
stark befahrenen Straße.
• Aus städtebaulicher Sicht ist es nicht
nachvollziehbar, dass im ersten
Schritt mit unseren Steuergeldern eine Umgehungsstraße gebaut wird, um
den Verkehr vom Zentralort fernzuhalten, und dann die Entwicklung der
Wohnbebauung in Richtung genau
dieser Umgehungsstraße vorangetrieben wird. Hier fehlt es an planerischem Weitblick und Verantwortung
für die zukünftigen Anwohner.
• Bei einer Widmung des Geländes in
Langerwehe Süd als Bauland, ginge
der Landwirtschaft kein Ackerland verloren aber es entstünden Baugebiete,
die aufgrund ihrer bevorzugten Lage
zu Höchstpreisen zu vermarkten wären.
• Die Flächen in Langerwehe Süd sind
bereits im Besitz der Gemeinde. Der
erwirtschaftete Gewinn aus der Vermarktung als Bauland würde dem Finanzhaushalt der Gemeinde zu gute
kommen und ein Teil davon könnte
auch für die Schaffung einer neuen
Sportanlage für den Verein eingesetzt
werden.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Einwänder 60
NR
B
60
Der im Rahmen des jetzigen Flächennutzungsplanes prognostizierte Bevölkerungszuwachs von ca. 2000
neuen Bürgerinnen und Bürgern in-
Auch die Landschaft hinter Pier, Richtung Merode, sollte frei von jeder Art
der Bebauung bleiben.
Hiermit wird beantragt, dass im neuen
FNP das Gebiet in Langerwehe Süd
(Sportplatz, ungenutzte Friedhofsfläche, Bolzplatz) als Baugebiet aufgenommen wird.
Zunächst mochte ich Ihnen und allen
Beteiligten zum Entwurf des neuen
Flächennutzungsplanes gratulieren.
Vieles, was offensichtlich zur Gestaltung dieses Planes beigetragen hat,
ist schon in meinem Schreiben an die
CDU-Fraktion vom 10.02.2000 enthalten, weswegen mich der jetzige Plan
so sehr interessiert.
Es drängt mich aber, darauf hinzuweisen, dass bei aller Nützlichkeitsüberlegung die Wohnqualität bei einer
späteren Bebauung nicht unberücksichtigt bleiben darf.
Die hängt u.a. davon ab, wie viele
Grünbereiche zwischen den Wohnund Gewerbebauten zugestanden
werden. Außerdem muss die Landschaftsstruktur unserer Gemeinde als
wichtiges Attraktivitätsargument erhalten bleiben.
Daher sollte die jetzige Bebauungsgrenze nach Süden hin, von Merberich bis Jüngersdorf- Pier, unbedingt
festgeschrieben werden.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Plangebiet
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Der Anregung die einzelnen Siedlungsbereiche durch Grünstrukturen zu trennen wird gefolgt.
Die Anregungen zum Thema
Wasserversorgung werden zur
Kenntnis genommen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Anregung die Siedungsberei- Der Ausschuss beche zwischen Pier und Merode frei schließt, der Anregung
von jeglicher Bebauung zu halten zu folgen.
wird gefolgt.
Der Anregung die Siedungsberei- Der Ausschuss beche von Merberich bis Jüngersdorf schließt, der Anregung
nach Süden hin zu begrenzen wird zu folgen.
gefolgt
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die Anregungen werden zur
Kenntnis genommen.
Verfahrensvorschlag
Planer
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Einwänder 61
NR
B
61
Wie bereits in der Stellungnahme vom
19.02.2016 zur Offenlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Bereich der Windkraftflächen
A und D geschrieben, befinden sich
die drei Anlagenstandorte nördlich
des Schlosses genau in der wichtigsten Sichtachse von Süden nach Norden des denkmalgeschützten Schlosses mit Park. Das Prinzip solcher
nerhalb des nächsten Jahrzehnts, verlangt nach meiner Meinung schon
jetzt den Eintritt in eine Erörterung der
zukünftigen Wasserversorgung.
Reicht diese langfristig bei zunehmender Einwohnerzahl und weiteren
Gewerbebetrieben noch aus?
Sollte der Klimawandel die jetzige
Tendenz weiter fortsetzen, könnte es
auch bei uns mit dem Wasser knapp
werden. Darüber sollte man mit dem
"Wasserverband Eifel-Rur" und mit
unserem "Wasserzweckverband" in
die Diskussion treten.
Es ist auch damit zu rechnen, dass es
in südlichen Regionen der Welt, in
denen die Versorgung mit Trinkwasser jetzt schon schwierig ist, noch
mehr diesbezügliche Probleme geben
wird. Das wiederum wird die neuzeitliche Völkerwanderung nach Norden,
also auch zu uns, dann sicher noch
verstärken, wodurch auch so der
Trinkwasserbedarf steigt. ich glaubte
diese Gedanken unterbreiten zu müssen, da uns allen ja doch die Zukunft
unserer Gemeinde und damit unseres
Lebensraumes, am Herzen liegt.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Plangebiet
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss beDie Standorte der Windkraftanlagen sind Inhalt des 33 Änderungs- schließt, die Anregung
verfahrens, welches ein separates zur Kenntnis zu nehmen.
Bauleitplanverfahren darstellt und
somit nicht Gegenstand des Neuaufstellungsverfahrens zum FNP
Langerwehe ist.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Verfahrensvorschlag
Planer
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
Der Wegfall des interkommunalen
Gewerbegebiets hätte auch als Folge,
den Wegfall der dringend notwendigen Parkplatzmöglichkeiten, die am
Wochenende mit Shuttlebusse für
Großveranstaltungen genutzt werden
können.
Sichtachsen wurde vom Feldmareschall von Merode um 1700 aufgegriffen und im 19. Jahrhundert beim
neuen Parkdesign vertieft. Sowohl die
Ausrichtung des Schlosses, als auch
die des Wassergrabens orientieren
sich an dieser Nord Süd Achse (s.
Skizze anbei). In diesem Sinne wurde
der Schlosspark erst kürzlich im
Rahmen des Denkmalschutzes ergänzt! Dieser Eingriff in dieser
Sichtachse beeinflusst darüber hinaus
direkt die Veranstaltungen im Schloss:
Schloss Merode ist der größte Tourismusmagnet der Gemeinde und das
beliebteste Photomotiv.
Die meisten Photos Hochzeiten/Kinderkommunion/Vereinsjubiläen
werden mit dieser Sichtachse im Hintergrund gemacht. Ein freier Korridor
zu Erhalt der Sichtachse sollte bei der
Planung des Windparks berücksichtigt
werden gegebenenfalls durch Versetzten der Anlagen um mehrere Meter nach rechts oder links. Der jetzige
Windpark Düren Echtz liegt links dieser Sichtachse und wird bei den Photos durch das Schloss selber bedeckt.
Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
19.01.2017
Plangebiet
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die Planungen zur Neuaufstellung Der Ausschuss beschließt, die Anregung
des FNP Langerwehe sehen die
Darstellung eins Gewerbegebietes zur Kenntnis zu nehmen.
vor. Ziel dieser Darstellung ist die
Versorgung der Gemeinde mit erforderlichen gewerblichen Bauflächen.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Verfahrensvorschlag
Planer
Abstimmungsergebnis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER