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Beschlussvorlage (Punkt 5: Bahnhofsumfeld Nettersheim 5.2: Bahnübergang Grafschaftsgasse)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
86 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
05.09.14, 13:01
Aktualisiert
05.09.14, 13:01
Beschlussvorlage (Punkt 5:	Bahnhofsumfeld Nettersheim
		5.2:	Bahnübergang Grafschaftsgasse) Beschlussvorlage (Punkt 5:	Bahnhofsumfeld Nettersheim
		5.2:	Bahnübergang Grafschaftsgasse) Beschlussvorlage (Punkt 5:	Bahnhofsumfeld Nettersheim
		5.2:	Bahnübergang Grafschaftsgasse)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Bin Vorlage 75 /X.L. Datum: 04.09.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 09.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Punkt 5: Bahnhofsumfeld Nettersheim 5.2: Bahnübergang Grafschaftsgasse Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Haushaltsplan 2015 ff. Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Änderungsarbeiten am Bahnübergang Grafschaftsgasse in Nettersheim bezüglich der Sicherheit des Bahnüberganges sowie behindertengerechter Überweg im Rahmen der zukünftigen Bahnsteignutzung zu realisieren und notwendige Mittel im Haushaltsplan 2015 ff. zu berücksichtigen. Weiterhin beschließt der Rat, nach entsprechender Zustimmung zur Bewilligung ein Fachbüro mit der Planung der Änderungsarbeiten am Bahnübergang Grafschaftsgasse in Nettersheim zu beauftragen. Begründung: Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Bahnhofumfeldes in Nettersheim wurde in der Vergangenheit immer wieder die derzeitige Situation am Bahnübergang Grafschaftsgasse in Nettersheim mit Halbschranke angesprochen. Aufgrund dessen hat die Gemeinde bereits im Jahr 2011 einen Antrag auf Änderung der Schrankenanlage bei der Deutschen Bahn eingereicht und um schnellstmögliche Realisierung gebeten. Aufgrund dessen hat die Deutsche Bahn zuletzt mitgeteilt, dass Änderungsarbeiten frühestens im Jahre 2018/19 erfolgen könnten. Da dies für die Gemeinde eine unbefriedigende Lösung darstellt, haben zwischenzeitlich weitere Gespräche bzw. Ortstermine mit Vertretern von Fachbehörden und der Deutschen Bahn stattgefunden. Hierbei wurde nunmehr in Aussicht gestellt, dass im Zusammenhang mit der derzeitigen Förderung des Bahnhofumfeldes der Förderumfang um den Bahnübergang Grafschaftsgasse erweitert werden kann. Dies ist u.a. darin begründet, dass mit der Inbetriebnahme der neuen Bahnsteige am Bahnhof Nettersheim derzeit nicht vertretbare lange Fußwege durch behinderte Menschen zwischen den beiden Bahnsteigen über die Bahnhofstraße in Anspruch genommen werden müssen. Es ist daher vorgesehen, dass ausgehend vom neuen Bahnsteig II (Pfaffenbenden) parallel zur Gleisführung eine fußläufige Verbindung bis zur Straße Römerplatz mit anschließender Überquerung des Bahnüberganges Grafschaftsgasse und im weiteren Verlauf bis zum Bahnsteig I angelegt wird, wobei dann die derzeitigen Halbschranken als Vollschranken umgerüstet werden müssen. Seitens der Gemeinde wurde zwischenzeitlich beim Fördergeber Nahverkehr Rheinland eine entsprechende Kostenänderungsanzeige eingereicht und beantragt, die zusätzliche Maßnahme in die bisherige Förderung mit einzubeziehen. Die notwendigen Kosten werden derzeit mit ca. 200.000,00 € abgeschätzt, wobei davon ausgegangen wird, dass die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 85% erhält. Sobald die konkrete Zustimmung zur Förderung der Maßnahme bei der Gemeinde vorliegt, wäre ein Fachbüro mit der konkreten Planung der notwendigen Änderungsarbeiten zu beauftragen, mit dem Ziele, dass nach entsprechender Bewilligung der Planunterlagen durch die Deutsche Bundesbahn eine schnellstmögliche Umsetzung erreicht werden kann. 3 Für die Realisierung der Maßnahme ist es jedoch notwendig, dass der Teilbereich der Straße Römerplatz/Grafschaftsgasse als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen wird (siehe Vorlage 74). gez. Pracht ____________________ Bürgermeister