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Beschlussvorlage (Antrag Breitbandkonzept der SPD/FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
301 kB
Datum
27.03.2017
Erstellt
17.03.17, 18:06
Aktualisiert
17.03.17, 18:06
Beschlussvorlage (Antrag Breitbandkonzept der SPD/FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Antrag Breitbandkonzept der SPD/FDP-Fraktion)

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Inhalt der Datei

SPD/FDP Gemeinderatsfraktion in Langerwehe SPD/FDP Gemeinderatsfraktion in Langerwehe Herrn Bürgermeister Heinrich Göbbels Schönthaler Str. 52379 Langerwehe Langerwehe, den 08.03.2017 Antrag des SPD/FDP-Fraktion Erstellung eines Konzeptes zur Verwendungsplanung der Kreditkontingente des Förderprogramms „NRW.Bank Gute Schule 2020“ sowie Erstellung eines Konzeptes zur technischen Vorbereitung der Europaschule Langerwehe, der Wehebachschule Langerwehe und der Martinusschule Schlich auf die Anforderungen der Digitalisierung, einschließlich der Planung der Investitionen und Anschaffungen, die dazu als erforderlich angesehen werden Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir bitten Sie diesen Antrag zur Beratung und Abstimmung in die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2017 aufzunehmen. Sachverhalt: Die Gemeinde Langerwehe erhält vom Land NRW Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und des Ausbaus der baulichen und digitalen kommunalen Infrastruktur dienen. Diese Schuldendiensthilfen erfolgen im Rahmen des Programms „NRW.Bank Gute Schule 2020“. Der Gemeinde werden dadurch insgesamt 1.200.888 Euro zur Verfügung gestellt, die grundsätzlich in vier Jahreskontingenten (2017-2020) zu je 300.222 Euro abgerufen werden können. Die Jahreskontingente können, bis auf das letzte Jahreskontingent (2020), im jeweils folgenden Jahr in Anspruch genommen werden. Der Nachweis über die Verwendung der abgerufenen Mittel muss bis spätestens 30 Monate nach Abruf erfolgen. Gemäß des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule) ist eine Voraussetzung der Inanspruchnahme dieses Programms unter anderem die vorherige Erstellung eines Konzeptes zur Planung der Verwendung der Kreditkontingente, welches durch den Rat der Gemeinde Langerwehe verabschiedet worden sein muss. Des Weiteren ist verpflichtend die Erstellung eines Konzeptes zur technischen Vorbereitung der Schulen der Gemeinde auf die Anforderungen der Digitalisierung, einschließlich der Planung erforderlicher Investitionen und Anschaffungen vorgegeben. Dies ist auch der Fall, wenn aus dem Programm „NRW.Bank Gute Schule 2020“ keine weiteren Investitionsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung durchgeführt werden (siehe Artikel 1 § 1 Abs. 2 Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW „Gute Schule“). Beantragte Maßnahmen: Die SPD/FDP-Fraktion beantragt die Verwaltung zu beauftragen, zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates ein Konzept zur Verwendungsplanung der vorgenannten Kreditkontingente vorzulegen. Weiterhin beantragt die SPD/FDP-Fraktion die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob ein Konzept zur technischen Vorbereitung der drei gemeindeeigenen Schulen auf die Anforderungen der Digitalisierung, welches dem Rat zur Kenntnis zu geben ist und den Fachausschüssen zur Verfügung gestellt werden sollte, a) durch die Verwaltung selbst erfolgen kann oder b) hierzu ein Fachunternehmen beauftragt werden muss oder c) ob die Möglichkeit besteht, dass sich die Gemeinde Langerwehe einer kreisweiten Konzeptionierung von Breitbandinfrastruktur für Schulen anschließen kann. Das Prüfergebnis ist ebenfalls in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorzulegen. Beschlussvorschlag: a) Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates ein Konzept zur Verwendungsplanung der Kreditkontingente des Programms „NRW.Bank Gute Schule 2020“ vorzulegen. b) Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu prüfen, ob ein Konzept zur technischen Vorbereitung der drei gemeindeeigenen Schulen auf die Anforderungen der Digitalisierung, welches dem Rat zur Kenntnis zu geben ist und den Fachausschüssen zur Verfügung gestellt werden sollte, a) durch die Verwaltung selbst erfolgen kann oder b) hierzu ein Fachunternehmen beauftragt werden muss oder c) ob die Möglichkeit besteht, dass sich die Gemeinde Langerwehe einer kreisweiten Konzeptionierung von Breitbandinfrastruktur für Schulen anschließen kann. Mit freundlichem Gruß Peter Münstermann Ludwig Leonards Fraktionsvorsitzender stellvertr. Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender der SPD Langerwehe: Peter Münstermann Schlicher Str. 24 52379 Langerwehe