Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
76 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
05.09.14, 13:01
Aktualisiert
05.09.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Bin
Vorlage 74 /X.L.
Datum: 04.09.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
09.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Punkt 5:
Bahnhofsumfeld Nettersheim
5.3: Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone Römerplatz/Grafschaftsgasse Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass Teilstück der Straße Römerplatz/Grafschaftsgasse einschließlich Teilstück Kaninhecke in Nettersheim im Zusammenhang mit den beabsichtigten Änderungsarbeiten am Bahnübergang Grafschaftsgasse als verkehrsberuhigte Zone auszuweisen.
Begründung:
In Vorlage 75 werden die beabsichtigen Änderungsarbeiten am Bahnübergang
Grafschaftsgasse in Nettersheim erläutert. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass der Teilbereich der Straße Römerplatz/Grafschaftsgasse als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen wird. Aufgrund dessen wurde die Situation bei
einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes Euskirchen sowie der Kreispolizeibehörde erörtert. Nach Besichtigung der Straßenzüge sind die Vertreter des Kreises damit einverstanden, dass der Teilbereich der
Straße Römerplatz von der Urftstraße kommend ab hinter der Brücke und dann
im weiteren Verlauf bis hinter die zukünftige Ausfahrt der P&R-Anlage im Bereich
der Grafschaftsgasse als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen wird. Hierbei wurde jedoch auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies bedeutet, dass dann
zukünftig im Fahrbahnbereich der ausgewiesenen verkehrsberuhigten Zone ein
Parken unzulässig ist.
Im Rahmen der weiteren Besichtigung der Örtlichkeiten wurde seitens der Vertreter des Kreises angeregt, den angrenzenden Teilbereich Kaninhecke in Richtung Kalköfen ebenfalls als verkehrsberuhigte Zone mit auszuweisen und zwar
bis kurz vor den Spielplatz, dies auch vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl
von Schulklassen und Touristen diese Strecke zukünftig nutzen werden.
Es wird daher vorgeschlagen, die im beigefügten Lageplanauszug dargestellten
Teilbereiche als verkehrsberuhigte Zone auszuweisen.
gez. Pracht
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Bürgermeister