Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
85 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
03.03.17, 18:05
Aktualisiert
03.03.17, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 20.02.2017
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-57/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
hier:
- Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten
Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB auf
Grundlage der Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Sachdarstellung:
Die Sachdarstellung in dieser Vorlage entspricht der
Vorlage VL-289/2016 der Sitzung vom 02.02.2017.
Die Beratung wurde in der v. g. Sitzung verschoben,
weshalb der Sachverhalt nun erneut zur Beratung steht.
Die Abwägungsliste wurde entsprechend fortgeschrieben.
D. h., alle, bis zum Versandtag der
Einladung eingegangenen Anregungen und Bedenken,
wurden berücksichtigt.
Weiterhin wurden der Entwurfsplan sowie die Standortdossiers,
dort wo es erforderlich war, ergänzt.
Für das Gemeindegebiet wird derzeit ein neuer Flächennutzungsplan aufgestellt.
Vom 02.11. bis 30.11.2016 haben insgesamt 8 Bürgerversammlungen in den jeweiligen
Ortschaften stattgefunden. Die Beteiligung hierbei war wie folgt:
Geich und Obergeich: 23 Personen
Schlich und D ́horn: 49 Personen
Hamich: 102 Personen
Heistern: 41 Personen
Jüngersdorf und Pier: 36 Personen
Luchem: 65 Personen
Merode: 57 Personen
Langerwehe und Stütgerloch: 44 Personen
Drucksache VL-57/2017
Seite - 2 -
Während der jeweiligen Bürgerversammlungen wurden alle Anregungen und Bedenken
dokumentiert. Darüber hinaus sind bis Ende Dezember 2016 weitere Anregungen und
Bedenken eingegangen.
Bevor nun die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten werden zu
der Planung Stellung zu nehmen, wird es als sinnvoll erachtet über die bisherigen
Anregungen und Bedenken zu entscheiden und den abgestimmten Entwurf des
Flächennutzungsplanes den Behörden vorzulegen.
Die Auflistung der Anregungen und Bedenken versehen mit einer Stellungnahme des
Planers und einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind als Anlage beigefügt. Der
Ausschuss muss über jeden Abwägungsvorschlag einzeln beraten und beschließen.
Prof. Jahnen steht während der Sitzung für Fragen bereit.
Finanzielle Auswirkungen:
Planungskosten sind entsprechend angemeldet.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt,
1. hinsichtlich der seitens der Bürger vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß
den Einzelvorschlägen
sowie
2. die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf
der Grundlage der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)