Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hier: - Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB auf Grundlage der Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
85 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
03.03.17, 18:05
Aktualisiert
03.03.17, 18:05
Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
hier:
- Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB auf Grundlage der Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung) Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
hier:
- Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB auf Grundlage der Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung)

öffnen download melden Dateigröße: 85 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 20.02.2017 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-57/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hier: - Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB auf Grundlage der Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Sachdarstellung: Die Sachdarstellung in dieser Vorlage entspricht der Vorlage VL-289/2016 der Sitzung vom 02.02.2017. Die Beratung wurde in der v. g. Sitzung verschoben, weshalb der Sachverhalt nun erneut zur Beratung steht. Die Abwägungsliste wurde entsprechend fortgeschrieben. D. h., alle, bis zum Versandtag der Einladung eingegangenen Anregungen und Bedenken, wurden berücksichtigt. Weiterhin wurden der Entwurfsplan sowie die Standortdossiers, dort wo es erforderlich war, ergänzt. Für das Gemeindegebiet wird derzeit ein neuer Flächennutzungsplan aufgestellt. Vom 02.11. bis 30.11.2016 haben insgesamt 8 Bürgerversammlungen in den jeweiligen Ortschaften stattgefunden. Die Beteiligung hierbei war wie folgt: Geich und Obergeich: 23 Personen Schlich und D ́horn: 49 Personen Hamich: 102 Personen Heistern: 41 Personen Jüngersdorf und Pier: 36 Personen Luchem: 65 Personen Merode: 57 Personen Langerwehe und Stütgerloch: 44 Personen Drucksache VL-57/2017 Seite - 2 - Während der jeweiligen Bürgerversammlungen wurden alle Anregungen und Bedenken dokumentiert. Darüber hinaus sind bis Ende Dezember 2016 weitere Anregungen und Bedenken eingegangen. Bevor nun die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten werden zu der Planung Stellung zu nehmen, wird es als sinnvoll erachtet über die bisherigen Anregungen und Bedenken zu entscheiden und den abgestimmten Entwurf des Flächennutzungsplanes den Behörden vorzulegen. Die Auflistung der Anregungen und Bedenken versehen mit einer Stellungnahme des Planers und einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind als Anlage beigefügt. Der Ausschuss muss über jeden Abwägungsvorschlag einzeln beraten und beschließen. Prof. Jahnen steht während der Sitzung für Fragen bereit. Finanzielle Auswirkungen: Planungskosten sind entsprechend angemeldet. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, 1. hinsichtlich der seitens der Bürger vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen sowie 2. die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister (Göbbels)