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Beschlussvorlage (Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
336 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
03.03.17, 18:05
Aktualisiert
03.03.17, 18:05

Inhalt der Datei

GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER GEMEINDE LANGERWEHE NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Übersicht eingegangener Anregungen gem. § 3 (1) BauGB Bürger: Nr. 01 Nr. 02 Nr. 03 Nr. 04 Nr. 05 Nr. 06 Nr. 07 Nr. 08 Nr. 09 Nr. 10 Nr. 11 Nr. 12 Nr. 13 Nr. 14 Nr. 15 Nr. 16 Nr. 17 Nr. 18 Nr. 19 Nr. 20 Nr. 21 Nr. 22 Nr. 23 Nr. 24 Nr. 25 Nr. 26 Nr. 27 Nr. 28 Nr. 29 Nr. 30 Nr. 31 Nr. 32 Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016 Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016 Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016 Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016 Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 Bürgerinformation Jüngersdorf-Pier 16.11.2016 Bürgerinformation Jüngersdorf-Pier 16.11.2016 Bürgerinformation Luchem 23.11.2016 Bürgerinformation Luchem 23.11.2016 Bürgerinformation Luchem 23.11.2016 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 Nr. 33 Nr. 34 Nr. 35 Nr. 36 Nr. 37 Nr. 38 Nr. 39 Nr. 40 Nr. 41 Nr. 42 Nr. 43 Nr. 44 Nr. 45 Nr. 46 Nr. 47 Nr. 48 Nr. 49 Nr. 50 Nr. 51 Nr. 52 Nr. 53 Nr. 54 Nr. 55 Nr. 56 Nr. 57 Nr. 58 Nr. 59 Nr. 60 Nr. 61 Nr. 62 Nr. 63 Nr. 64 Nr. 65 Nr. 66 Nr. 67 Nr. 68 NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Bürgerinformation Merode 28.11.2016 Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016 Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016 Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016 Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016 Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016 Einwänder 39, 20.11.2016 Einwänder 40, 12.12.2016 Einwänder 41, 03.12.2016 Einwänder 42, 04.11.2016 Einwänder 43, 13.12.2016 Einwänder 44 Einwänder 45, 19.12.2016 Einwänder 46, 13.12.2016 Einwänder 47, 05.12.2016 Einwänder 48, 01.12.016 Einwänder 49, 22.11.2016 Einwänder 50, 28.11.2016 Einwänder 51, 22.11.2016 Einwänder 52, 21.11.2016 Einwänder 53, 21.11.2016 Einwänder 54, 27.11.2016 Einwänder 55, 27.12.2016 Einwänder 56, 27.12.2016 Einwänder 57, 30.12.2016 Einwänder 58, 29.12.2016 Einwänder 59, 26.12.2016 Einwänder 60 Einwänder 61, 11.10.2016 Einwänder 62, 29.12.2016 Einwänder 63,06.01.2017 Einwänder 64, 23.01.2017 Einwänder 65, 02.02.2017 Einwänder 66, 11.02.2017 Einwänder 67, 13.02.2017 Einwänder 68, 28.02.2017 sowie 24 Mitunterzeichner HJPplaner Kasinostraße 76 A 52066 Aachen GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung B 01 Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Die Betriebsexistenz des Hofes Pley wird aufgrund der Neuausweisung möglicher Gewerbeflächen als gefährdet betrachtet. B 02 Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Die vorhandene Tierhaltung am Eichenweg ist zu berücksichtigen NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Die geplanten Flächenausweisungen gründen auf Prognosen, die eine Erforderlichkeit zur Entwicklung gewerblicher Bauflächen in Langerwehe belegen. Innerhalb des Bauleitverfahrens soll sichergestellt werden, dass alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt werden. Alle öffentlichen und privaten Belange sind dabei gegen- und untereinander gerecht abzuwägen. Im vorliegenden Fall findet u.a. eine Abwägung zwischen Belangen der Landwirtschaft und der Entwicklung von gewerblichen Bauflächen statt. Nach Ausschöpfung aller möglichen Innenentwicklungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten ist eine zusätzliche Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen unvermeidbar. Allen am Planungsprozess in Langerwehe Beteiligten ist bewusst, dass die regionale Situation für die Landwirtschaft, bedingt durch den Braunkohlentagebau, mit Verlusten von landwirtschaftlichen Flächen durch den Tagebau und zusätzlich durch Umsiedlungen und Nachverdichtungen schwierig ist. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Im weiteren Planungsprozess erfolgt in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer eine weiterge- Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Verwaltung Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung B 03 Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Der geplante Abstand zwischen der Ortslage Geich/Obergeich und dem geplanten Gewerbegebiet wird mit 200 Metern als zu gering betrachtet. B 04 Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Die in Geich/Obergeich ermittelten Baulücke/Baugrundstücke sind nicht verfügbar, da die Grundstückseigentümer nicht verkaufsbereit sind. Es wird angeregt diese Bauflächen zurückzunehmen und an anderer Stelle auszuweisen sowie sicherzustellen dass die Grundstücke wirklich verfügbar sind. B 05 Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016 Es wird um eine korrekte Eintragung der tierhaltenden Betriebe gebeten, insbesondere die Lage der Stallungen stimmt nicht immer mit der Adresse NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer hende Konkretisierung und Überprüfung der Betriebe mit Tierhaltung und deren Schutzanspruch. Der Anregung wird gefolgt. Der innerhalb des FNP-Verfahrens zu Grunde gelegte Mindestabstand von 200 Metern zwischen geplanten gewerblichen Bauflächen und Wohnbauflächen ermöglicht die Realisation von Betrieben entsprechend Abstandsklasse VI und VII des Abstandserlasses NRW. Für stärker emittierende Betriebe werden größere Abstände erforderlich. Im Zuge der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung erfolgt eine Konkretisierung dieser Vorgaben als Zonierung innerhalb des künftigen Gewerbegebietes. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die in Frage stehenden Baugebiete befinden sich innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Entsprechend § 42 BauGB kann nach Ablauf von 7 Jahren nach Erteilung einer rechtskräftigen Nutzung diese bei Nichtausübung entschädigungsfrei aufgehoben werden. Die Gemeinde beobachtet den weiteren Vermarktungsprozess und wird zu gegebener Zeit aktiv. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Im weiteren Planungsprozess erfolgt in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer eine weitergehende Konkretisierung und Über- Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet überein. B 06 Bürgerinformation Schlich + D´horn 03.11.2016 Es wird angeregt, die Planungen zur Errichtung der K 27 als Ortsumgehung von Schlich-D´horn weiter zu betreiben. B 07 Bürgerinformation Schlich + D´horn 03.11.2016 B 08 Bürgerinformation Schlich + D´horn 03.11.2016 Es wird angeregt, die Planungen zur Errichtung eines neuen Haltepunktes an der DB-Strecke LangerweheDüren im Bereich von D´horn weiter zu betreiben. Es wird angeregt zu prüfen, ob eine D 2 Erweiterung der Ortslage D´horn in Richtung Westen bis zur K 45 möglich ist. B 09 Bürgerinformation Schlich + D´horn 03.11.2016 Die Betriebsexistenz landwirtschaftlicher Betriebe wird aufgrund der Neuausweisung von Wohnbauflächen als gefährdet betrachtet, da hierdurch die Produktionsgrundlage entfällt. Verfahrensvorschlag Planer prüfung der Betriebe mit Tierhaltung und deren Schutzanspruch. Der Anregung wird gefolgt Mit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich von Schlich bekundet die Gemeinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten von Geich, Merode und Jüngersdorf–Pier von Durchgangsverkehr zu entlasten und einen möglichen Bahnhaltepunkt östlich von D´horn mit dem überörtlichen Verkehrsnetz zu verbinden. Der Anregung wird gefolgt. Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Der Anregung wird gefolgt. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Die in Frage stehenden Bereiche befinden sich innerhalb von Böden mit Staunässe, Überschwemmungsgebieten und sind aufgrund der Nähe zur Bahnstrecke KölnAachen hohen Emissionen aus Schienenverkehrslärm ausgesetzt. Aufgrund dieser Ersteinschätzung sind die Flächen zu Wohnzwecken wenig geeignet, zudem bestehen in D´horn besser geeignete Erweiterungsflächen, denen bei einer Entwicklung der Vorzug gegeben wird. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die geplanten Flächenausweisungen gründen auf Prognosen, die eine Erforderlichkeit zur Neuausweisung von Wohnbauflächen belegen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung B 10 Bürgerinformation Schlich + D´horn 03.11.2016 Es wird darauf hingewiesen, dass die verkehrliche Erschließung von Schlich-D´horn bereits heute zu Konflikten führt. Bei der Neuausweisung von Wohnbauflächen ist dies zu berücksichtigen und es sollten zusätzliche Anbindungen an das überörtliche NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Innerhalb des Bauleitverfahrens soll sichergestellt werden, dass alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt werden. Alle öffentlichen und privaten Belange sind dabei gegen- und untereinander gerecht abzuwägen. Im vorliegenden Fall findet u.a. eine Abwägung zwischen Belangen der Landwirtschaft und der Wohnbaulandentwicklung statt. Nach Ausschöpfung aller möglichen Innenentwicklungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten ist eine zusätzliche Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen unvermeidbar. Allen am Planungsprozess in Langerwehe Beteiligten ist bewusst, dass die regionale Situation für die Landwirtschaft bedingt durch den Braunkohlentagebau, mit Verlusten von landwirtschaftlichen Flächen durch den Tagebau und zusätzlich durch Umsiedlungen und Nachverdichtungen, schwierig ist. In den nachfolgenden Bauleitplanungen soll der Flächendruck u. a. durch die Ausweisung von verdichteten Wohnquartieren gemildert werden. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Mit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich von Schlich bekundet die Gemeinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten von Geich, Merode und Jüngerdorf–Pier von Durchgangsverkehr Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verkehrsnetz berücksichtigt werden. B 11 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Es wird angeregt, die Flächen 2 „Am HA 3 Eulenbaum“ wieder in das Verfahren aufzunehmen. B 12 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Es wird angeregt, die Bodenbelastungen ausgehend von der Deponie zu untersuchen und in die Planungen einzustellen. B 13 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Es wird angeregt, den Vorentwurf des FNPs ins Internet zu stellen, um ihn dort ansehen zu können. Verfahrensvorschlag Planer zu entlasten. In den nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanungen können zusätzliche Anbindpunkte der Neubauortslagen an das übergeordnete Verkehrsnetz geprüft und realisiert werden. Die Darstellung dieser Anbindpunkte ist nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet. In der Abwägung zwischen den in Hamich für eine Eigenentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenziale erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind, besser geeignet als solche, die, wie der Planbereich Eulenbaum, verkehrlich nur schlecht zu erschließen sind. Der Anregung wird nicht gefolgt. Innerhalb der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden durch den Kreis Düren die Belange des Bodenschutzes, des Emissionsschutzes sowie gesunder Wohnverhältnisse in den Abwägungsprozess zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eingebracht. Somit wird der Anregung gefolgt. Der Anregung wird gefolgt. Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung Anregung Plangebiet B 14 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Es wird angeregt, bei der Neuausweisung von Flächen auf die Möglichkeit der Bewirtschaftung angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen zu achten. B 15 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Es wird angeregt, ein Bürgerhaus für Hamich zu errichten. B 16 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Es wird angeregt, die Halde Atzenau im FNP-Verfahren zu betrachten und zu berücksichtigen. B 17 Bürgerinformation Hamich 09.11.2016 Es wird angeregt, die ÖPNV-Anbindung von Hamich zu verbessern. B 18 Bürgerinformation Heistern Es wird angeregt, die Flächen „Knab- HE 3 bert“ wieder in das Verfahren aufzu- Verfahrensvorschlag Planer Fragen zur Möglichkeit der Bewirtschaftung angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen werden in den nachfolgenden Verfahren der konkreten Bauleitplanung behandelt. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Flächennutzungsplan stellt für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. Die Errichtung eines Bürgerhauses in Hamich ist nicht Gegenstand des Neuaufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Innerhalb der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden durch den Kreis Düren die Belange des Bodenschutzes, des Emissionsschutzes sowie gesunder Wohnverhältnisse in den Abwägungsprozess zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eingebracht. Somit wird der Anregung gefolgt. Grundlage der Regelungen zur ÖPNV-Anbindung von Hamich ist der Nahverkehrsplan. Regelungen zur ÖPNV-Anbindung sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bau- Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Verwaltung Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Anregung Plangebiet 10.11.2016 nehmen B 19 Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 Es wird angeregt, zu prüfen, ob die HE 5 Flächen nördlich von Heistern (zw. Waldstraße und Auf der Heide) als Bauflächen ausgewiesen werden können. B 20 Bürgerinformation Heistern Es wird auf Geruchsbelästigungen durch den Hauptkanal in Heistern hin- Verfahrensvorschlag Planer land geeignet. In der Abwägung zwischen den in Heistern für eine Eigenentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenziale erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche, die verkehrlich nur schlecht zu erschließen sind oder Restriktionen unterliegen. Die Fläche „Knabbert“ befindet sich teilweise im Wirkbereich eines benachbarten landwirtschaftlichen Betriebes mit Tierhaltung und ist durch Maßnahmen des Landschaftsschutzes gekennzeichnet. Eine wohnbauliche Nutzung ist daher nur eingeschränkt möglich. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet. In der Abwägung zwischen den in Heistern für eine Innentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenzialen erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen, geeigneter als solche, die in wertvolle Naturräume (Landschaftsschutzgebiet) eingreifen. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Entstehung von Geruchsbelästigungen durch einen Hauptka- Beschlussvorschlag Verwaltung nicht zu folgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Veranstaltung Anregung Plangebiet 10.11.2016 gewiesen und die Frage gestellt, ob dies bei den Neuplanungen berücksichtigt wird. B 21 Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 Es wird angeregt, zu prüfen, ob die HE 4 Fläche gegenüber von „HE 1“ (an der Hamicher Straße) nicht besser für eine Bebauung geeignet wäre. B 22 Bürgerinformation Heistern 10.11.2016 Es wird darauf hingewiesen, dass das „Wenauer Höfchen“ schützenwert ist und darum gebeten, eine mögliche Bebauung nicht bis an das Wenauer Höfchen auszudehnen. B 23 Bürgerinformation Jüngersdorf / Pier 16.11.2016 Es wird angeregt, darauf zu achten, dass durch die Neuausweisung von Bauflächen in Schlich/Merode/D´horn die verkehrliche Belastung der Ortsdurchfahrt von Jüngersdorf / Pier nicht zunimmt. Es wird angeregt, diese Verkehre durch eine verbesserte Anbindung der Ortslagen Schlich/Merode/ D´horn an Verfahrensvorschlag Planer nal ist ein technisches Problem und unterliegt nicht der Bauleitplanung. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgt eine Information der Abwasserbetriebe. Die Planung verfolgt das Ziel, mit der Ausweisung der für die Eigenentwicklung in Heistern erforderlichen Flächen eine Abrundung des Siedlungskörpers zu erreichen. Dies wäre bei einer beidseitigen Bebauung der Hamicher Straße bis zum Gebäude Nr. 112 / 114 gewährleistet. Der Anregung wird insoweit gefolgt, dass auch die nördliche Straßenseite der Hamicher Straße als Wohnbaufläche dargestellt wird. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Die dargestellte Ortserweiterung von Heistern entlang der Hamicher Straße wahrt einen Abstand von ca. 50 Metern zum „Wenauer Höfchen“. Somit bleibt die solitäre Lage des „Wenauer Höfchen“ gewahrt. Der Anregung wird insoweit gefolgt. Mit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich von Schlich bekundet die Gemeinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten von Geich, Merode und Jüngersdorf–Pier von Durchgangsverkehr zu entlasten und einen möglichen Bahnhaltepunkt östlich von D´horn Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Der Ausschuss beschließt, die nördliche Straßenseite der Hamicher Straße ebenfalls als Wohnbaufläche darzustellen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR B 24 B 25 Veranstaltung Bürgerinformation Jüngersdorf / Pier 16.11.2016 Bürgerinformation Luchem 23.11.2016 B 26 Bürgerinformation Luchem 23.11.2016 B 27 Bürgerinformation Luchem Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet die B 264 um Jüngersdorf/Pier herumzuführen. Es wird angeregt, die Planung zur K27n Umfahrung Schlich wieder aufzunehmen und die K45 auszubauen. Es wird angeregt, den bestehenden Festplatz im Flächennutzungsplan planerisch zu sichern. Es wird angeregt, ein alternatives LU 2 Baugebiet südwestlich der Ortslage (Blumenstraße) an der Ortseinfahrt zu untersuchen, da das derzeit dargestellte Baugebiet „Hahnweg“ schlecht zu erschließen ist und durch Verkehrslärm der BAB beeinträchtigt ist. Es wird angeregt, ein alternatives LU 3 Baugebiet südöstlich der Ortslage parallel zur Brückenstraße und Driesch zu untersuchen, da das derzeit dargestellte Baugebiet „Hahnweg“ schlecht zu erschließen ist und durch Verkehrslärm der BAB beeinträchtigt ist. Es wird angeregt, einen zusätzlichen Bürgerinformationstermin zu weiteren Verfahrensvorschlag Planer mit dem überörtlichen Verkehrsnetz zu verbinden. Der Anregung wird gefolgt. Beschlussvorschlag Verwaltung Der Anregung wird gefolgt. Der FNP erhält eine entsprechende Kennzeichnung. Der Anregung wird gefolgt. Ein alternatives Baugebiet südwestlich der Ortslage wird in das Verfahren aufgenommen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. In der Abwägung zwischen den in Luchem für eine Eigenentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenzialen erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche, die verkehrlich nur schlecht zu erschließen oder Restriktionen unterliegen. Die dargestellte Fläche ist verkehrlich nur schlecht zu erschließen, liegt vollständig im Bereich wertvoller Ackerböden sowie teilweise im Bereich von Überschwemmungsgebieten und unterliegt dem Landschaftsschutz. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung 23.11.2016 Abstimmungen bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten in Luchem über Fragen der Neuaufstellung des FNP hinaus abzuhalten. Es wird bemängelt, dass das als M 1 bezeichnete Baugebiet von Merode verkehrlich nicht zu erschließen ist. B 28 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 B 29 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Es erfolgt eine Information der Gemeindeverwaltung. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Die als M1 bezeichnete Fläche ist Der Ausschuss beschließt, die Anregung sowohl vom Gebiet der Ortsgemeinde Merode als auch vom Ge- zur Kenntnis zu nehmen. biet der Ortsgemeinde Schlich aus zu erschließen. Die konkrete Ausgestaltung der Erschließung erfolgt im Zuge der zeitlich nachgeschalteten verbindlichen Bauleitplanung. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. In der Abwägung zwischen den in Merode für eine Eigenentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenzialen erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche, die verkehrlich nur schlecht zu erschließen oder Restriktionen unterliegen. Es wird angeregt, folgende Gebiete in das Verfahren aufzunehmen: 1.: hinter D´horner Straße 2.: hinter Schlossstraße 3.: hinter Weberstraße (alter Sportplatz) M2 Der Ausschuss beZu 1: hinter D´horner Straße: schließt, der Anregung Die beschriebene Fläche liegt nicht zu folgen. vollständig im Bereich wertvoller Ackerböden, im Wirkbereich eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Tierhaltung sowie teilweise im Bereich von Überschwemmungsgebieten sowie im Bereich mit Bindungen für Denkmäler „Sichtachse zum Schloss Merode“. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung B 30 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 B 31 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 B 32 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 Anregung Es wird angeregt, Merode bei der Flächenentwicklung zu bevorzugen, da es in den letzten 40 Jahren benachteiligt wurde. Es wir angeregt, das Dorfentwicklungsprogramm Merode bei der Neuaufstellung des FNP insbesondere für den Altbestand zu berücksichtigen. Es wird angeregt, die Planung K 27n zwecks Entlastung von Merode von Verkehr wieder aufzunehmen. NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Der Anregung wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag Verwaltung M3 Zu 2: „hinter Schlossstraße“: Die beschriebene Fläche ist verkehrlich schlecht zu erschließen, liegt teilweise im Bereich wertvoller Ackerböden, im Bereich mit Bindungen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung sowie außerhalb des ASB. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. M4 Der Ausschuss beZu 3: Weberstraße, alter Sportschließt, der Anregung platz: zu folgen. Die beschriebene Fläche ist verkehrlich gut zu erschließen, liegt teilweise im Bereich mit Bindungen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung sowie außerhalb des ASB. Aufgrund der zentralen Lage zum Ortskern wird der Anregung gefolgt und die Fläche in das Verfahren zur Neuaufstellung des FNP aufgenommen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Der Anregung wird gefolgt. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Mit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich von Schlich bekundet die Ge- Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung Anregung Plangebiet B 33 Bürgerinformation Merode 28.11.2016 B 34 Bürgerinformation LangerweheStüttgerloch 30.11.2016 Um dem Nachholbedarf und Ansiedlungsdruck in Merode gerecht zu werden, wird angeregt, im Parallelverfahren zum FNP ein neues Baugebiet (BPlan) in Merode zu entwickeln. Es wird angeregt, in Verlängerung der L 6 Karl-Arnold-Straße neue Wohnbauflächen auszuweisen. Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Planer Verwaltung meinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten von Geich, Merode und Jüngersdorf–Pier von Durchgangsverkehr zu entlasten und einen möglichen Bahnhaltepunkt östlich von D´horn mit dem überörtlichen Verkehrsnetz zu verbinden. Der Anregung wird gefolgt. Der Ausschuss beschließt, die Anregung Die Anregung wird zur Kenntnis zur Kenntnis zu nehmen. genommen. In der Abwägung zwischen den in Langerwehe für die Entwicklung erforderlichen Flächenpotenzialen erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche, die verkehrlich nur schlecht zu erschließen oder Restriktionen unterliegen. Die dargestellte Fläche liegt außerhalb des ASB und stellt keine Abrundung, sondern eine splitterartige Erweiterung des Siedlungskörpers dar. Das Plangebiet liegt im Bereich wertvoller Ackerböden sowie im Bereich mit Bindungen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung Anregung Plangebiet B 35 Bürgerinformation LangerweheStüttgerloch 30.11.2016 Es wird angeregt, die dargestellten Flächen für den Gemeinbedarf Schulzentrum / Kulturhalle nicht zu realisieren und es bei der derzeitigen Darstellung zu belassen. B 36 Bürgerinformation LangerweheStüttgerloch 30.11.2016 Es wird angeregt, die als L1 bezeich- L 1 nete Fläche als Friedwald darzustellen. B 37 Bürgerinformation LangerweheStüttgerloch 30.11.2016 Es wird angeregt, auf die Darstellung L 1 der Flächen L 1 als Wohnbauflächen zu verzichten, da diese Fläche als Bolzplatz und Freizeitflächen für die Zukunft wichtig ist. B 38 Bürgerinformation LangerweheStüttgerloch 30.11.2016 Es wird angeregt, im künftigen Gewerbegebiet zur Regelung des Wasserabflusses Gründächer festzusetzen. Verfahrensvorschlag Planer Die geänderte Darstellung stellt eine Berichtigung des FNPs vor dem Hintergrund der in diesem Bereich realisierten Nutzung (Realnutzung) dar. Hiermit dokumentiert die Gemeinde ihren Willen, in diesem Bereich des Zentralortortes weiterhin zentrale Einrichtungen zu betreiben und Vorrang vor sonstigen Nutzungen einzuräumen. Eine Einschränkung vorhandener Realnutzungen findet nicht statt. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die im FNP-Neuaufstellungsverfahren geplante Darstellung eines Friedwaldes im südlichen Gemeindegebiet deckte den erforderlichen Bedarf an Friedwaldflächen für das gesamte Gemeindegebiet an einem geeigneten Ort ab. Die Darstellung einer eigenen Friedwaldfläche im Zentralort ist daher nicht erforderlich. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die als L 1 bezeichnete Fläche ist aufgrund ihrer Lage und den geringen Bindungen gut als Wohnbaufläche geeignet. Der hiermit einhergehende Verlust als Bolzplatzfläche und Freizeitfläche wird durch die in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Sport- und Freizeitflächen kompensiert. Der Anregung wird nicht gefolgt. Festsetzungen zu Regelungen des Wasserabflusses sowie zu Gründächern erfolgen innerhalb der zeitlich nachgeschalteten Verfahren zur verbindlichen Bauleit- Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung Anregung B 39 Einwänder 39 B 40 Einwänder 40 Als Betreiber eines Fachhandels für Reitzubehör ist der Antragsteller auf den unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zwischen Pferdehaltung und der Möglichkeit, Reitzubehör unmittelbar am Tier zu erproben, angewiesen. Die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Fachhandel Reitzubehör“ kann dies auch im Außenbereich legalisieren. Es wird angeregt, die Fläche „Am Eu- HA 3 lenbaum“ wieder in das Verfahren aufzunehmen. B 41 Einwänder 41 Es wird erläutert, dass der in der Bürgerversammlung Heistern gezeigte FNP nördlich der K 23 in seiner Darstellung von der derzeit rechtsverbindlichen Fassung abweicht. Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer planung und sind nicht Gegenstand der Neuaufstellung des FNPs. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird gefolgt. Es erfolgt eine Darstellung als Sondergebiet Reitsport. Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet. In der Abwägung zwischen den in Hamich für eine Eigenentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenzialen erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind, besser geeignet als solche, die verkehrlich nur schlecht zu erschließen sind. Die Fläche ist in der derzeitigen Ausdehnung nur schlecht zu erschließen, eine Ausweitung nach Südwesten würde die Erschließungsmöglichkeiten verbessern. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Die in der Bürgerversammlung gezeigte Darstellung des FNPs nördlich der K 23 entspricht dem wirksamen FNP und stellt keine Änderung dar. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Es wird angeregt, die Entwicklung in HE 2 Heistern auf die Fläche HE 2 zu beschränken und zunächst die vorhandenen Baulücken zu bebauen. Eine Entwicklung nördlich der K 23 HE 5 „Auf der Heide - Weisweilerstraße“ wird aufgrund des Landschafts- und Naturschutzes sowie der von Wohnbebauungen ausgehenden Brandgefahr für den hier vorhandenen Wald abgelehnt. Auch die Entwicklung im Bereich HE 1 HE 1 wird aus Gründen einer „Zerstücke- Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Die Eigenentwicklung der Ortslage Heistern erfordert im Prognosezeitraum über die Bebauung der vorhandenen Baulücken hinaus zusätzlich Bauflächen. In die Abwägung zur Eignung von Bauflächen werden zunächst verschiedene Flächen wie HE 1 und HE 2 eingestellt. Im weiteren Verfahren erfolgt dann eine Abwägung der Flächeneignung auf Grundlage der hierzu eingegangenen Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange. Da sowohl die Fläche HE 1 als auch HE 2 grundsätzlich geeignet sind, verbleiben sie weiter im Verfahren. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Flächen nördlich der K 23 sind Der Ausschuss begrundsätzlich zur Entwicklung von schließt, der Anregung zu folgen. Bauland geeignet. In der Abwägung zwischen den in Heistern für eine Innentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenzialen erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen, geeigneter als solche, die in wertvolle Naturräume eingreifen. Der Anregung, diese Flächen nicht weiter zu entwickeln, wird gefolgt. Der Anregung wird nicht gefolgt, die als HE 1 bezeichnete Fläche bleibt weiter im Verfahren. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung Plangebiet B 42 Einwänder 42 B 43 Einwänder 43 Es wird angeregt, die Erweiterung im Bereich Pier (P1) entsprechend der P 3 ursprünglich vorgesehenen Erweiterung der Ortschaft Pier im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche auszuweisen. B 44 Einwänder 44 Es wird beantragt, dass als „Eulenbaum“ in Hamich bezeichnete Gehölz als Naturdenkmal unter Schutz zustellen. B 45 Einwänder 45 Es wird angeregt, die Wohnbauflächenentwicklung in der Ortslage Lu- LU 4 chem auf einen Bereich nördlich der Adam-Lehnen-Straße auszuweiten und den weiter nördlich angrenzenden Zwischenbereich zur BAB 4 als Wald (Ausgleichsfläche) zu entwickeln. lung“ der Ortschaft abgelehnt. Es wird angeregt, die Marienkapelle an der Ecke „Frenzer Weg – Maarweg“ unter Denkmalschutz zu stellen, um dieses bei der Bevölkerung geliebte Bauwerk vor Zerstörung zu schützen. Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Verfahren zum Denkmalschutz sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung. Anträge hierzu sind bei der unteren Denkmalbehörde (Kr. Düren) zu stellen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die beantragte Fläche P 3 liegt im Wirkbereich starker Lärmemissionen der Bahnstrecke KölnAachen. Auch im benachbarten Umsiedlungsstandort wurden Schutzabstände (Freiflächen, Grünflächen) zur Bahnlinie eingehalten, die der Tiefe der beantragten Fläche entsprechen. Der Standort P 3 ist für Wohnzwecke ungeeignet. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Anregung wird nicht gefolgt. Verfahren zum Naturschutz sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanungsverfahrens. Anträge hierzu sind bei der unteren Landschafsbehörde (Kr. Düren) zu stellen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. In der Abwägung zwischen den in Luchem für eine Eigenentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenziale erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche, die verkehrlich nur schlecht zu erschließen oder Restriktionen un- Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung Anregung Plangebiet B 46 Einwänder 46 Es wird angeregt, in der Ortslage Jüngersdorf Flur 2, die Flurstücke 2 L 8 und 62/5 als Wohnbauflächen auszuweisen. Verfahrensvorschlag Planer terliegen. Die dargestellte Fläche ist verkehrlich zwar gut zu erschließen, liegt jedoch vollständig im Bereich wertvoller Ackerböden sowie teilweise im Bereich von Überschwemmungsgebieten sowie von Maßnahmen der Landschaftsplanung. Die unmittelbare Nähe zur Autobahn BAB 4 erzeugt Lärmemissionen, durch die diese Fläche im Vergleich zu weiteren geeigneten Flächen in Luchem weniger geeignet erscheint. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die dargestellte Fläche westlich des Mühlenweges und nördlich der Barbarastraße ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet. Die beantragte Fläche liegt teilweise im Bereich mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit sowie im Wirkbereich eins landwirtschaftlichen Betriebes mit Tierhaltung. Entsprechende Schutzabstände sind einzuhalten, die Entwicklungsmöglichkeit des landwirtschaftlichen Betriebes ist zu berücksichtigen. Im weiteren Verfahren erfolgt eine Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer, das Ergebnis findet Eingang in die Abwägung. Gegebenenfalls wird die Fläche des Plangebiets zur Einhaltung der Schutzabstände aus Tierhaltung verkleinert. Der Anregung wird gefolgt. Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER NR Veranstaltung Anregung Plangebiet B 47 Einwänder 47 Frau Weber ist Landwirtin auf dem Nachbargrundstück des BauerwarHA 2 tungslandes Maarfeld. Auf der Gemarkung Flur 15, Flurstücke 169 ff. (Klosterstraße 14 und rückwärtiger Bereich) betreibt sie seit langen Jahren einen landwirtschaftlichen Zucht- und Pensionsbetrieb für Pferde und ist als Landwirtin Mitglied der Landwirtschaftskammer Sonn. Der landwirtschaftliche Betrieb wird durch die Entwicklung des Bauerwartungslandes Maarfeld in seiner wirtschaftlichen Existenz und in seiner wirtschaftlichen Entwicklung beeinträchtigt. Frau Weber betreibt auf diesem landwirtschaftlichen Grundstücksbereich eine Pferdezucht, das heißt den Umgang mit Großtieren in erheblichem Umfang. Soweit nun eine Bebauung mit Wohnhäusern und sonstigen Gebäuden bis an die Grundstücksgrenze des landwirtschaftlichen Betriebes erfolgen sollte, würde dadurch die Existenz und Ausdehnung und Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes der Frau Weber nicht nur beeinträchtigt, sondern in seiner Existenz bedroht. Auch eine weitere Generation ist bereit, den Betrieb an Ort und Stelle aufrechtzuerhalten, wie er bereits seit 1984 in ununterbrochener Folge an Ort und Stelle existiert. Eine Bebauung des Bereiches Maarfeld würde diese Entwicklung und Entwicklungschance des landwirtschaftlichen Betriebes zunichtemachen. Verfahrensvorschlag Planer Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet. In der Abwägung zwischen den in Hamich für eine Eigenentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenzialen erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind, besser geeignet als solche, die verkehrlich nur schlecht zu erschließen sind oder anderen Einschränkungen unterliegen. Die betroffene Fläche HA 2 liegt teilweise im Wirkbereich eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Tierhaltung. Entsprechende Schutzabstände sind einzuhalten, die Entwicklungsmöglichkeit des landwirtschaftlichen Betriebes ist zu berücksichtigen. Im weiteren Verfahren erfolgt eine Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer, das Ergebnis findet Eingang in die Abwägung. Gegebenenfalls wird die Fläche des Plangebiets HA 2 zur Einhaltung der Schutzabstände verkleinert. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Verwaltung Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung Vor diesem Hintergrund erhebt Frau Weber mit ihrem landwirtschaftlichen Betrieb, auf dem eine Pferdezucht betrieben wird, Einwände gegen die Entwicklung des Maarfeldes als Bauerwartungsland und als künftiges Bauland. Zwischen der Grenze des landwirtschaftlichen Betriebes Weber und einer möglichen Bebauung muss eine Fläche von mindestens 100,0 m liegen, die mit keiner Art von Bebauung zu versehen ist. Dies erfolgt zum Schutz für beide Seiten. Die Pferde werden im Wesentlichen um den Bereich der Reithalle betreut, versorgt und gezüchtet. Dort werden sie auch gepflegt, geritten und trainiert. Es ist daher dringend erforderlich, einen Abstand zwischen diesem Bereich und der nächsten Bebauung einzuhalten, um zu vermeiden, dass sich Nachbarn durch Staub, Gerüche und Lärm beeinträchtigt fühlen und damit aus emissionsschutzrechtlicher Hinsicht gegen den Reitbetrieb vorgehen. Der Betrieb der Frau Weber ist im Übrigen auch schon in nächster Generation an Ort und Stelle. Dort existiert schon seit hunderten Jahren ein landwirtschaftlicher Betrieb. Frau Weber hat diesen auch in 2. Generation bereits fortgeführt. Vor diesem Hintergrund ist das sogenannte Maarfeld ein landwirtschaftlich genutztes Gelände, das derzeit von den beiden landwirtschaftlichen Nutzern problemlos genutzt werden kann. NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung Familie Weber ist auch an einer Ausdehnung ihrer Nutzung in den Bereich Maarfeld interessiert, um den landwirtschaftlichen Betrieb zu expandieren. Eine andere Expansionsfläche ist steht nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund ist das landwirtschaftliche Maarfeld ein Geländebereich, der der Expansion des bestehenden, mehrere hundert Jahre alten Betriebes dienen kann. Ob es dazu kommt, hängt letztlich von den beteiligten Eigentümern ab. Würde das Maarfeld hingegen bebaut werden, ist eine Expansionsmöglichkeit nicht mehr gegeben, auch nicht mehr objektiv. Hinzu kommt, dass negative Auswirkungen auf den seit Urzeiten bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb zu fürchten sind, da durch Emissionswerte Wohnbebauer des Objektes Maarfeld beeinträchtigt sein könnten bzw. sich beeinträchtigt fühlen. Dies kann man nur verhindern, indem unter Bezugnahme auf die vorgegebenen Verordnungen ein Mindestabstand von 100,0 m zwischen der Grenze des Grundstückes des landwirtschaftlichen Bereiches und einem künftigen Bauland eingehalten wird. Nur so lassen sich Beeinträchtigungen in beider Hinsicht vermeiden. Es geht aber auch nicht bloß um die 100,0 m, sondern auch um die Expansionsmöglichkeiten eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes, der an nächste Generationen weitergegeben werden soll. Gegen die Einstufung des Bereiches NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR B 48 Veranstaltung Einwänder 48 Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Maarfeld als Bauerwartungsland oder Bauland erheben wir namens und im Auftrage der Frau WeberWiderspruch. Die Anlage eines Friedwaldes könnte im besagten Gebiet hinter dem Fried- L 1 hof sehr wohl angelegt werden. Die ehemalige Erweiterungsfläche des jetzigen Friedhofes würde sich geradezu anbieten. Die Menschen in Langerwehe brauchen keinen Friedwald im Meroder Wald sondern ortsnah beim Friedhofhier in Langerwehe. Da die Bestattungen in Gräberfelder ohnehin rückläufig sind, könnte man verstärkt wieder den vorderen Bereich des Friedhofes dafür verwenden und langfristig gesehen alles hinter der Leichenhalle bis hinauf zum Zaun des Bolzplatzes als Friedwald umwidmen. Die jetzigen Gräber und Urnenfelder hinter der Leichenhalle fallen nach der abgelaufenen Ruhefrist weg und könnten somit in den Bereich des Friedwaldes mindestens teilweise übernommen werden. Dieses Gebiet könnte sich langfristig entwickeln, wenn man dort jetzt Bäume pflanzt und die Planungen entsprechend vorantreibt. Ebenfalls wird angeregt, ob man den sogenannten Heinrich Becker Gedächtnispark mit in einen anzulegenden Friedwald einbeziehen könnte. Der jetzige Zustand dieses Parks mit seinen vielen Ahornbäumen im Bereich der Bebauung- welche langfristig durch ihren Samenflug die Regenrinnen der Häuser und Kanäle verstopfen- ist einfach unhaltbar. Auch ist dieser Park kein Aushänge- Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Der Ausschuss beDie im FNP-Neuaufstellungsverfahren geplante Darstellung ei- schließt, der Anregung nicht zu folgen. nes Friedwaldes im südlichen Gemeindegebiet deckte den erforderlichen Bedarf an Friedwaldflächen für das gesamte Gemeindegebiet an einem geeigneten Ort ab. Die Darstellung einer eigenen Friedwaldfläche im Zentralort ist daher nicht erforderlich. Der Anregung wird nicht gefolgt. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Die als L 1 bezeichnete Fläche ist aufgrund ihrer Lage und der geringen Bindungen gut als Wohnbaufläche geeignet. Der hiermit einhergehende Verlust als Bolzplatzfläche und Freizeitfläche wird durch die in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Sport- und Freizeitflächen kompensiert. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Gemeinde hat im Zuge der Erarbeitung eines gemeindlichen Rahmenplanes im Jahre 2003 beschlossen, die westlich des Sportplatzes Jüngersdorf gelegene Fläche entgegen der Darstellung im FNP nicht als Wohnbauflächen zu entwickeln. Dies wurde einerseits mit den aus dem Sportplatzbetrieb resultierenden Emissionen sowie aus Gründen des Landschaftsschutzes / Landschaftsbildes (Wahrung des sich einfügenden regionaltypischen Siedlungs Weichbildes vor dem Hintergrund des Waldes) begründet. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. schild für Langerwehe es ist jetzt einfach eine ungepflegte Wildnis. Dies dient dem Ansehen des ehemaligen Amtsvorstehers nicht. Der Bolzplatz als Spielfläche für Kinder sollte erhalten bleiben. Hier sind L1 viele Kinder und Jugendliche welche diese Fläche zur sportlichen Aktivität nutzen denn der TUS Langerwehe ist Eigentümer seines Geländes und dort kann niemand ohne Zustimmung des TUS aktiv werden. B 49 Einwänder 49 Es wird angeregt, ihre Parzelle Nr. 82, groß 3.920 m² als spezielle Parzelle J 1 zwischen Sportplatz und Wirtschaftsweg als Baulandparzelle zu belassen und nicht wie die anderen Parzellen von ca. 25.000 m² bis hinunter zum Tal aus den Baulandflächen hinauszunehmen. 1. Die Gemeinde könnte die obere Hälfte des Grundstückes unmittelbar angrenzend an den Sportplatz mit Zuund Abfahrtsmöglichkeiten zur Straße „Am Königsbusch“ kostenfrei zur Verfügung gestellt werden für öffentliche Zwecke, z. B. Kinderspielplatz, Parkplatz für Wandern mit Fußgängerweg direkt hinunter bis zum Wirtschaftsund Höhenweg, Reserveparkplatz für Sportplatzbesucher usw.. 2. Die untere Grundstückshälfte könnte für altersgerechte Wohnungen für heimatverbundene Langerweher mit freiem und unverbaubarem Blick ins schöne Wehebachtal genutzt werden mit genügend Parkplätzen – auch für Dieser Begründung ist der Rat der Gemeinde auch bei der Neuaufstellung des FNP gefolgt. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR B 50 Veranstaltung Einwänder 50 Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Besucher – oberhalb der Bebauung. Die Bebauung sollte so vorgeschrieben werden, dass weder die Nachbarschaftsbebauung noch das Landschaftsbild gestört werden. Eine Lärmstörung durch den Sportplatzbetrieb ist bei der vorgesehenen Entfernung und bei der Ausrichtung zum Tal hin nicht zu befürchten. Es wird beantragt, die Parzelle Gemarkung Wenau, Flur 4, Nr. 131 bei HE 5 der Erstellung des neuen Flächennutzungsplanes als Bauland aufzunehmen. Begründung: Die Zufahrt kann ohne Störung von Dritten über die Straße ,,Auf der Heide" erfolgen. Ab dem letzten Haus der Straße ,,Auf der Heide" Nr. 30 auf der rechten Seite kann eine Verbreiterung der Straße auf meinem Grundstück erfolgen mit leichter Straßenkrümmung und mäßigem Gefälle, wobei auch links und rechts auf der Zufahrtstraße von Herrn Fournés Privatgrundstück Parkplätze eingerichtet werden könnten, die auch dem Allgemeinverkehr zur Verfügung gestellt werden könnten, wie zum Beispiel den Besuchern des Landschaftsgartens Kammerbusch. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bereits auf der vollen Breite gegenüber des Grundstückes entlang der Straße ,,Auf der Heide" eine Wohnbebauung seit Jahren realisiert ist. Keiner der gegenüberliegenden Bewohner, hat einen Einwand gegen die hiermit beantragte Baulanderklärung Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet. In der Abwägung zwischen den in Heistern für eine Innentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenpotenzialen erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen geeigneter als solche, die in wertvolle Naturräume eingreifen. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung geäußert. B 51 Einwänder 51 1) Die 1. Stellungnahme bezieht sich auf das neu ausgewiesene Baugebiet HE 1 auf der Hamicher Straße am Ortsausgang oberhalb des Wenauer Höfchens, das eine Baulücke schließen soll. Die schon auf der Versammlung vorgebrachten Bedenken, dass dadurch die schöne Sichtachse auf das kulturell bedeutende Wenauer Höfchen und die Laufenburg im Wald versperrt bzw. stark beeinträchtigt wird, wird unterstützt. Die Strecke zwischen Heistern, Sportplatz, Friedhof und Hamich ist einer der häufig genutzten Spazierwege für Einheimische und Wanderer, die dort den Blick von der Höhe in Richtung Wald mit den beiden Denkmälern genießen können. Eine Bebauung würde eine einmalige, alte Ortsansicht zerstören, die traditionell zur Identität von Heistern gehört. Außerdem grenzen die Parzellen an das Wasserschutzgebiet II an. Durch die einseitige Bebauung in Richtung Hamich entsteht zudem eine langgestreckte Siedlungszeile, die nicht unbedingt zu einer schönen Abrundung des Ortsbildes beiträgt. Die Schließung der Baulücke auf der anderen Seite der Hamicher Straße würde ein kompakteres Ortsbild ergeben. Daher wird angeregt, eine Bebauung HE 4 der gegenüberliegenden Seite Richtung Eschweiler als Alternative zu bedenken. In dieser Ortslage sind in der Erfassung der vorhandenen Bauflächen (S. 21 des Informationsmateri- Der Ausschuss beZu 1: Die Planung verfolgt das schließt, der Anregung Ziel, mit der Ausweisung der für nicht zu folgen. die Eigenentwicklung in Heistern erforderlichen Flächen eine Abrundung des Siedlungskörpers zu erreichen. Dies wäre bei einer beidseitigen Bebauung der Hamicher Straße bis zum Gebäude Nr. 112 / 114 gewährleistet. Belange des Landschafts- und Denkmalschutzes sowie die Wahrung von Blickbeziehungen in den Landschaftraum und auf fernwirksame Gebäude können in den nachfolgenden Bauleitverfahren durch entsprechende Festsetzungen zu überbaubaren Grundstücksflächen, Stellung der baulichen Anlagen usw. gewahrt bleiben. Der Anregung wird insoweit gefolgt, als dass auch die nördliche Straßenseite der Hamicher Straße als Wohnbaufläche dargestellt wird. Der Anregung auf eine Darstellung von Wohnbauflächen südlich der Hamicher Straße zu verzichten, wird nicht gefolgt. Der Anregung auf eine Darstellung Der Ausschuss bevon Wohnbauflächen nördlich der schließt, der Anregung zu folgen. Hamicher Straße wird gefolgt. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung als, blau) bereits Baugrundstücke ausgewiesen. Auch dort ist ein weiter Blick ins Land mit dem Bovenberger Wald, den Feldern und Wiesen sowie der Burg Holzheim gegeben, inklusive Vogel- und Wildbeobachtung. Man würde im Garten hinter dem Haus (auf der der Straße abgewandten Seite) von der Feierabendsonne profitieren, besonders im Sommer (Sonnenuntergang) im Gegensatz zur anderen Seite. Der Ort wird in der Gemeinde gerne als Höhenort mit besonderer Wohnqualität hervorgehoben. Dazu gehören vor allem auch die ungestörten Blicke auf Baudenkmäler und die Natur, für die Allgemeinheit, nicht nur für einige wenige, die in diesen privilegierten Lagen bauen dürfen. Heistern hat in seinem Kern kein schönes Ortsbild und leidet unter dem zunehmenden Durchgangsverkehr, nachdem die beiden neuen Autobahnanschlüsse Eschweiler Ost und Langerwehe in Betrieb genommen wurden, die auf der Versammlung als wichtige Standortfaktoren für die Gemeinde angeführt wurden. Das ist nur die wirtschaftliche Perspektive! Der Dorfplatz ist ein unattraktiver Aufenthaltsort, weil er überwiegend als Parkplatz genutzt wird und an seinem Ende mit Abfallcontainern bestückt ist. Die Brunnenanlage kommt nicht zur Geltung. Eine ausgebaute Infrastruktur, abgesehen von den Verkehrsachsen, der Kita, zwei Gaststätten, Räumen für Vereine und einem Miniladen gibt es kaum. NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Das emissionsträchtige Sägewerk dominiert im sog. Oberdorf. Den Ort prägen andererseits einige wertvolle Baudenkmäler wie das Fachwerkhaus mit Dorfkreuz, die Norbertuskapelle, Burg Holzheim, der Landschaftsgarten Kammerbusch, die Klosterkirche Wenau und das Wenauer Höfchen mit der Sichtverbindung zur Laufenburg im Wald. Diese einzigartigen Bauwerke und Naturlandschaften gilt es zu bewahren und richtig in Szene zu setzen, nicht zu verbauen. Das ist auch ein Argument gegen die auf der Bürgerversammlung vorgebrachte Idee eines Immobilienmaklers(!), eine Freifläche (Wildblumenwiese) zwischen Heistern und dem Kammerbusch als Bauland freizugeben. Auch hier würde wieder ein Stück natürlicher Lebensraum durch einen rein profitorientierten Umgang mit der wertvollen Ressource Boden zerstört. 2) Die zweite Stellungnahme bezieht sich auf die im Flächennutzungsplan gelb gekennzeichnete Fläche in der Ortsmitte von Heistern. Es wird dort die Möglichkeit einer Bauverdichtung gesehen. Wozu dieses planerische Prinzip führen kann, sieht man deutlich in "Zum Laufenburgblick" (Name etwas übertrieben, gilt nicht für alle) mit seiner prekären Parkplatzsituation und gefährlichen Einmündung in die Wenauer Straße. Die Idee, eine Stichstraße von der alten Schule in Heistern parallel zum Döllersfeldchen zu bauen, um Baugrundstücke zu schaffen bzw. zu erschließen, ist frü- Zu 2: Entsprechend BauGB ist mit Der Ausschuss beGrund und Boden sparsam umzu- schließt, der Anregung gehen und eine Innenentwicklung nicht zu folgen. vor einer Außenentwicklung zu betreiben. Die Nachverdichtung von Ortsinnenbereichen nutzt vorhandene Infrastrukturanlagen und greift in der Regel weniger stark in den Naturhaushalt ein. Der Anregung wird nicht gefolgt, die bestehenden Darstellungen der Ortsinnenbereiche als gemischte Bauflächen bzw. Wohnbauflächen bleiben erhalten. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung her schon einmal, vermutlich aus guten Gründen, verworfen worden. Warum soll jetzt eine Verdichtung ein erstrebenswertes Ziel auf Kosten von Freiflächen oder Gärten sein? B 52 Einwänder 52 3) Ein weiteres Beispiel von extremer Verdichtung in Neubaugebieten findet HA 3 man in Hamich im Meierskamp und Umgebung. Sollte dort die Freifläche Am Eulenbaum als Bauland für die geplante Errichtung von Mehrfanlilienhäusern (!)freigegeben werden, wird die enge Bebauung fortgesetzt, die gleichzeitig auch eine weitere Bodenversiegelung mit den bekannten ökologischen Folgen nach sich zieht. Allgemeine Frei- und Agrarbereiche, Hecken sowie Gärten bieten Ausgleich zur Bodenversiegelung und schaffen notwendige "Grüne Bereiche" im Wohngebiet für viele Bürger. Auch sie gilt es, wenn möglich, zu erhalten, besonders im sog. ländlichen Raum. Oder zählt auch hier wieder nur der Profit eines Einzelnen? Als Landwirte ist es eine Zumutung, dass derartig viele Flächen in der Gemeinde Langerwehe versiegelt werden sollen. Für die als jungen Betriebsleiter, die mit Herzblut die elterlichen Betriebe fortführen, stellen die Ackerflächen die wichtigste Produktionsgrundlage dar, mit deren großflächigem Wegfall ihre Existenzgrundlage sehr gefährdet ist. Die Flächenproblematik ist in der gesamten Gemeinde spürbar, insbesondere Ackerflächen zwischen SchlichD'horn sowie das geplante Gewerbe- Zu 3: Die Planung verfolgt das Der Ausschuss beZiel, mit der Ausweisung der für schließt, der Anregung die Eigenentwicklung in Hamich zu folgen. erforderlichen Flächen eine Abrundung des Siedlungskörpers zu erreichen. Dies wäre bei einer Bebauung der Flächen am Eulenbaum gewährleistet. Die Festlegung der Dichte der möglichen Bebauung erfolgt in den nachfolgenden Bauleitplanungen und orientiert sich an den angrenzenden Gebieten. Der Anregung, die Fläche am Eulenbaum nicht weiter zu entwickeln, wird gefolgt. Die geplanten Flächenausweisun- Der Ausschuss beschließt, die Anregung gen gründen auf Prognosen, die zur Kenntnis zu nehmen. eine Erforderlichkeit zur Neuausweisung von Wohnbauflächen im Gemeindegebiet von Langerwehe belegen. Innerhalb des Bauleitverfahrens soll sichergestellt werden, dass alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt werden. Alle öffentlichen und privaten Belange sind dabei gegen- und untereinander gerecht abzuwägen. Im vorliegenden Fall findet u.a. ei- Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung gebiet und der zu erwartende Restsee des Tagebaus. Nicht nur der direkte Flächenverlust ist ein Problem, sondern ebenso die daraus resultierende Zunahme des Wettbewerbs auf dem Pachtmarkt infolge des Flächenfraßes! Die Frage nach der Möglichkeit für Ausgleichsflächen sollte intensiv diskutiert werden. Zudem hat in den vergangenen Jahren durch die bereits ausgewiesen Wohngebiete und der daraus resultierenden Steigerung der Bevölkerung das Konfliktpotential in Feld und Flur bereits erheblich zugenommen. Trotz Aufrufen im Gemeindeblatt und auch der Versuch die Mitmenschen davon zu überzeugen das Hunde an der Leine zu führen sind, ist es in der Praxis sehr oft so, dass durch die Hunde auf frisch bestellten Feldern immer wieder gravierende Schäden festzustellen sind. Auch hier wird das Konfliktpotenzial weiter zunehmen und es sollte diskutiert werden wie die Produkte sowie das Eigentum zu schützen ist. Es kann nämlich nicht möglich sein, dass die thematisierte Naherholung zusätzlich zum Flächenverbrauch auf die Bewohner 'abgeschoben' wird. Noch ein Aspekt abseits der Landwirtschaft: In den Veranstaltungen wird von dörflicher Entwicklung gesprochen - was versteht die Gemeinde Langerwehe unter dörflicher Entwicklung? Schafft man durch den schnellen Einwohnerzuwachs auf Dauer nur eine Anonymität wie in der Großstadt oder wie kann NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung ne Abwägung zwischen Belangen der Landwirtschaft und der Wohnbaulandentwicklung, statt. Nach Ausschöpfung aller möglichen Innenentwicklungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten ist eine zusätzliche Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen unvermeidbar. Allen am Planungsprozess in Langerwehe Beteiligten ist bewusst, dass die regionale Situation für die Landwirtschaft, bedingt durch den Braunkohlentagebau, mit Verlusten von landwirtschaftlichen Flächen durch den Tagebau und zusätzlich durch Umsiedlungen und Nachverdichtungen schwierig ist. In den nachfolgenden Bauleitplanungen soll der Flächendruck u. a. durch die Ausweisung von verdichteten Wohnquartieren gemildert werden. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung B 53 Einwänder 53 B 54 Einwänder 54 Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet eine Dorfgemeinschaft von einem Zuwachs profitieren! Es ist selbstverständlich und gut, dass die Gemeinde eine Entwicklung anstrebt und dass dieser Prozess Veränderungen mit sich bringt! Mit diesem Einwand soll darauf hingewiesen werden, dass es neben gesellschaftlichen Wünschen auch bestehende Strukturen gibt, die sich lohnen geschützt zu werden. Es wird befürchtet, dass durch dieses HA 3 Baugebiet ein rasanter Anstieg des Verkehrs in der Straße "Meierskamp" und somit auch in dem als Spielstraße ausgewiesenen Teil der Heisterner Straße entsteht. Bereits jetzt halten sich die Verkehrsteilnehmer in diesem Teil der Heisterner Straße überdurchschnittlich oft nicht an die in Spielstraßen vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit und die Befürchtung ist, dass sich dies durch das Baugebiet „Am Eulenbaum" noch weiter verschlimmern wird. Dies stellt eine zunehmende Gefahr für spielende Kinder dar. Daher wird sich ausdrücklich gegen das Baugebiet "Am Eulenbaum" ausgesprochen. Herr Hurth schlägt folgende Alternative zu dem vorgestellten Baugebiet in LU 4 Luchem vor: Vorteile dieses Gebietes: Zufahrt durch Adam-Lehnen-Straße und Hahnweg, wenig Lärm von der Autobahn, da gut funktionierende Lärmschutzwand. Neben der Parzelle befindet sich eine Parzelle von RWE Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Verglichen mit den im Planbereich vorhandenen Wohneinheiten und dem hieraus resultierenden Verkehr wäre die Zunahme des Verkehrs durch eine Ausweisung von bis zu 20 Wohneinheiten aus einem Baugebiet „Am Eulenbaum“ deutlich untergeordnet. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung erfolgen im Zuge der nachgeschalteten Bauleitverfahren bzw. auf Anordnung der Ordnungsbehörde und sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Anregung, das Gebiet HA 3 nicht weiter zu verfolgen, wird gefolgt. Das dargestellte Gebiet befindet sich zwischen dem derzeitigen Siedlungskörper und der BAB 4. Aufgrund der vorhandenen Straßenführung ist das Gebiet gut erschließbar. Die unmittelbare Nähe zur BAB erfordert jedoch Schallschutzmaßnahmen. Im Vergleich zu weiteren Möglichkeiten der Flä- Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Power, die vor Jahren dort schon bauen wollten. B 55 Eiwnänder 55 B 56 Einwänder 56 Als Bevollmächtigte von Herrn Christian Fourné beantragen die Eheleute HE 6 Bisdorf die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Gemarkung Wenau Flur 3, Flurstück 8 u. 9 (Judasacker) (Eigentümer Christian Fourné). Da zu diesem Grundstück eine bereits bestehende Straßenanbindung seitens der Gemeinde besteht und die Familie Bisdorf in naher Zukunft eine Bebauung beantragen möchte, werden die zuständigen Gremien der GemeindeLangerwehe gebeten, die Änderung des Flächennutzungsplanes und Ausweisung somit zur gemischten Baufläche im Zuge der allgemeinen derzeitigen Änderungen des Flächennutzungsplanes zur Aufstellung eines Bauleitplanes durch den Städteplaner Heinz Jahnen Pflüger mit zu berücksichtigen. Es ist der Familie Bisdorf bewusst, dass ihre Grundflächen außerhalb des Ortes liegen, aber sie haben erfahren, dass die Eigentümer der Nachbargrundstücke zum Ort hin ebenfalls eine Änderung beantragt haben sollen. Herr R. Bisdorf, Eigentümer des Flurstücks 13 hat sogar eine Änderung des Bebauungsplanes für sein Grundstück beantragt. Insofern besteht die Hoffnung, dass Sie dem Antrag der Familie Bisdorf stattgeben. Als Bevollmächtigte von Herrn Christian Fourné beantragen die Eheleute HE 7 Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung chenentwicklung in Luchem ist die Qualität der Flächen für eine (gesunde) Wohnbaunutzung gering. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Planung verfolgt das Ziel, mit Der Ausschuss beder Ausweisung der für die Eigen- schließt, der Anregung entwicklung in Heistern erforderli- nicht zu folgen. chen Flächen eine Abrundung des Siedlungskörpers zu erreichen. Die innerhalb der Anregung benannten Flächen liegen rund 150 Meter vor dem Ortsrand im Außenbereich. Eine städtebauliche Entwicklung als Arrondierung der Ortslage ist in diesem Umfang für den Ort Heistern nicht erforderlich. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Planung verfolgt das Ziel, mit der Ausweisung der für die Eigen- Der Ausschuss beschließt, der Anregung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR B 57 Veranstaltung Einwänder 57 Anregung Bisdorf die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Gemarkung Wenau Flur 4, Flurstück 288 (verlängerter Steinweg) (Eigentümer Christian Fourné). Da zu diesem Grundstück eine bereits bestehende Straßenanbindung seitens der Gemeinde besteht und die Familie Bisdorf in naher Zukunft eine Bebauung beantragen möchte, werden die zuständigen Gremien der GemeindeLangerwehe gebeten, die Änderung des Flächennutzungsplanes und Ausweisung somit zur gemischten Baufläche im Zuge der allgemeinen derzeitigen Änderungen des Flächennutzungsplanes zur Aufstellung eines Bauleitplanes durch den Städteplaner Heinz Jahnen Pflüger mit zu berücksichtigen. Allgemein Es wird darauf hingewiesen, das bereits besprochene Ziele die im Verfahren des Landschaftsplans festgelegt wurden in diesem FNP Verfahren nicht berücksichtigt worden sind. Zum Beispiel sind in den bereitgestellten Informationsunterlagen die neuen Grenzen der Landschaftsschutzgebiete nicht eingearbeitet worden. Desweiteren wird darauf verwiesen, dass in der Zielsetzung des Landschaftsplans Ausgleichsmaßnahmen im Waldbereich gemacht werden sollen. Dadurch kann der Verlust von landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen minimiert werden. Durch die ungleichmäßige Ausweisung von Bauland in der Vergangenheit ist die gleichmäßige Entwicklung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung entwicklung in Heistern erforderli- nicht zu folgen. chen Flächen eine Abrundung des Siedlungskörpers zu erreichen. Die innerhalb der Anregung benannten Flächen liegen vor dem Ortsrand im Außenbereich. Eine städtebauliche Entwicklung in dieser Form bedeutet keine Arrondierung der Ortslage sondern eine Erweiterung nach Süden. Der Anregung wird nicht gefolgt. Zu Allgemein: Die Ziele des Landschaftsplanes sind dem Flächennutzungsplan hinterlegt und finden bei der Neuaufstellung Berücksichtigung. Ziel der Entwicklungsplanung ist keine gleichmäßige Entwicklung der Dörfer, sondern eine Entwicklung orientiert an Bedarfen, der Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet der Dörfer nicht berücksichtigt worden. Die überproportionale Entwicklung von Schlich führt dazu, dass die Integration der Bewohner in einer sozialen Struktur immer schwieriger wird. Es wird angeregt, dass die soziale Komponente und deren Auswirkungen ebenfalls analysiert werden und in das FNP Verfahren einfließen. Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung Erforderlichkeit und den Eignungen. Die Fortführung der überproportionalen Entwicklung von Schlich ist u.a. im Regionalplan begründet und fußt auf der guten verkehrlichen Erreichbarkeit und der Nachfrage auch aus dem Dürener Raum. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die Nutzung des Schlosses Merode zu Großveranstaltungen sowie die sich hieraus ergebende Verkehrsproblematik sind im bestehenden FNP vor dem Hintergrund der genehmigten Veranstaltungen berücksichtigt. Des Weiteren wird angeregt, dass die Entwicklung der Naherholung und des Tourismus mehr unter Betracht genommen wird und deren Auswirkungen in den FNP Verfahren aufgenommen wird. Besonders in Merode, wo jährlich mit immer größerem Erfolg Großevents (Weihnachtsmarkt, Kürbismarkt, Dorftrödelmarkt usw.) veranstaltet werden, sind deren Auswirkungen auf Verkehrskonzepte und Parkmöglichkeiten im FNP Verfahren aufzunehmen. FNP Verfahren für weitere Parkplatzmöglichkeiten Kapelle am Ehrenfriedhof Der Anregung zur Darstellung wei- Der Ausschuss beterer Parkplatzmöglichkeiten wird schließt, der Anregung nicht zu folgen. nicht gefolgt. Für den Bereich Merode: Es wird auf die Arbeit der AK Innenentwicklung und deren Stellungnahme zum FNP Verfahren verwiesen. Ergänzend folgende Punkte: Merode Flur 2/125 und Schlich 4/111 "Ochsenbenden" Als Eigentümer der Fläche wird Interesse bestätigt, dass dort für einheimische Kinder eine günstigere Mög- M4 Die Flächen „Ochsenbenden“ lie- Der Ausschuss begen außerhalb des ASB, erschei- schließt, der Anregung zu folgen. nen jedoch aufgrund ihrer unmittelbaren Lage am Siedlungskörper als Wohnbaufläche geeignet. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet lichkeit des Bauens geschaffen wird. Für die soziale Struktur der Ortschaft wird es als sehr wichtig angesehen, dass die Familien in ihrer Heimat blei- M 4 ben können. Die Fläche wurde beim Landschaftsplanverfahren bereits für eine Ausweisung als Bauland angesehen. Es handelt sich um den ehemaligen Sportplatz. Wenn seitens der Gemeinde der Bau des Hotels und des Dorfgemeinschafthauses wieder erwünscht wird, ist man bereit, die Planung wieder aufzunehmen. Die Lage am Waldrand und zum Restaurant Wettstein ist sicherlich für den Tourismus fördernd. Der Ausschuss beDer Bau einer Kapelle auf dem Ehrenfriedhof ist nicht Gegenstand schließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. des FNP-Verfahrens und baurechtlich zulässig. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Ehrenfriedhof Es wird angeregt, dass das FNP Verfahren dazu benutzt werden sollte, die Rahmenbedingungen für den Bau der gewünschten Kapelle zu verbessern. Für den Bereich Jüngersdorf/Pier: Flur 7/43 und Flur 7/44 Da die Fläche bereits angeschlossen ist, wird beantragt, dass das Teilstück der Flächen entlang des bereits angebauten Weges ebenfalls als Bauland ausgewiesen wird. Für den Bereich D'horn Bei dem Informationsabend wurde über die Möglichkeit einer neuen Bahnhaltestelle gesprochen. Hiermit wird beantragt, dass bei der Planung Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung Der Anregung wird gefolgt, die Flächen werden zum Teil als Wohnbauflächen in das Verfahren zur Neuaufstellung des FNPs aufgenommen. P2 Der Ausschuss beDer Planbereich Flur 7/43 und 7/44 liegt außerhalb des ASB und schließt, der Anregung innerhalb einer Fläche zum Schutz nicht zu folgen. der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung mit entsprechenden Entwicklungszielen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Lage eines möglichen Haltepunktes richtet sich nach den Abständen zu benachbarten Haltepunkten, der Anzahl von Bewohnern im Einzugsbereich sowie der Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet die ehemalige Haltestelle in D'horn bei der K45 ebenfalls in Betracht genommen wird. Im Vergleich zu einer Haltestelle zwischen Schlich und Derichsweiler ist eine Haltestelle in D' horn für die Anbindung der Dörfer Merode/D'horn/Geich und Obergeich besser gelegen. Der Weg zur Schule, Wald und Schloss ist kürzer. Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung Möglichkeit der Einbindung in das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz. Die Lage im Bahnnetz, die im Zuge der Neuaufstellung des FNP geplante Neuausweisung von Wohnbauflächen zwischen D´horn und Schlich sowie die Möglichkeiten der Anbindung an die B 264 und die langfristige Perspektive zur Errichtung einer K 45 n östlich von Schlich belegen eine bessere Eignung eines möglichen Standortes östlich von D´horn. Der Anregung wird nicht gefolgt. Für den Bereich Schlich M5 Schlich Flur 5/177 Da die Fläche bereits angeschlossen ist, wird beantragt, dass das Teilstück der Fläche entlang der Schmiedestraße ebenfalls als Bauland ausgewiesen wird. Der Planbereich Flur 5/177 liegt außerhalb des ASB und innerhalb einer Fläche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung. Durch die angrenzenden Sportplatzanlagen ist der Bereich vorbelastet. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. Für den Bereich Geich: Es wird angeregt, dass das aktuelle FNP Verfahren genutzt wird, um das temporäre Parken auf der Wiesenfläche bei der Kapelle Geich zu nutzen. Aus den Informationsunterlagen ist es nicht ersichtlich, dass dort das Parken erlaubt ist. Es ist kein FNP-relevanter Nutzungszweck erkennbar, der ein Parken im Außenbereich auf der Wiesenfläche bei der Kapelle Geich erfordert. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung Für die Bereiche Gewerbegebiet Hier wird auf die bereits zugesandte Stellungnahme vom 10/11/2016 verwiesen. NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Siehe B 61 Es wird beantragt, die oben genannten Punkte I Themen in die Planungen zur Überarbeitung des FNP-Entwurfs mit zu berücksichtigen. B 58 Einwänder 58 Zur Erhaltung resp. Verbesserung der demographischen Strukturen und zur Vermeidung innerörtlicher Leerstände in Merode wird ein denkbarer Weg darin gesehen, einen Generationenwechsel in den Bestandsimmobilien zu ermöglichen. Im Rahmen eines Generationenwechsels können Eltern ihren Kindern das Elternhaus überlassen und selbst einen kleineren Neubau beziehen und ggf. bei der Sanierung des Elternhauses helfen. Damit wird neben der Bevölkerung auch die Bausubstanz nachhaltig verjüngt bzw. einer weiteren Überalterung entgegen gewirkt. Das Anwachsen eines Neubaugebietes kann innerorts drohenden Leerständen nicht entgegenwirken. Insoweit ist es überlegenswert, Gartenland generell auf die Tauglichkeit zur infrastrukturellen Anbindung und Bebauung zu prüfen, ggf. perspektivisch heute im FNP für eine spätere Bauleitplanung/ Bebauungsplanung vorzumerken/ offenzuhalten. Dies würde einen Generationenwechsel erleichtern, da auch keine Kosten für den Entsprechend den Bestandserhe- Der Ausschuss beschließt, die Anregung bungen besteht in der Ortschaft zur Kenntnis zu nehmen. Merode faktisch kein Leerstand. Die Planung verfolgt das Ziel, mit der Ausweisung der für die Eigenentwicklung in Merode erforderlichen Flächen eine Abrundung des Siedlungskörpers zu erreichen. Dier derzeit als Wohnbauflächen dargestellten Gartenbereiche bleiben erhalten und stehen für die angeregten Nachverdichtungen zur Verfügung. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Grunderwerb anfallen. Keinesfalls sollen Flächen des Natur-/ Landschaftsschutzes (auf und zwischen "Auf dem Ländchen" und "Hinter den Höfen") als Bauflächen vorgemerkt, offengehalten oder beansprucht werden. Eine Bebauung waldseits des Wirtschaftweges auf diesen Flächen wird abgelehnt und es wird hierzu bereits vorsorglich ein Widerspruch angekündigt. Es wird darum gebeten, die Gartenflächen an der Schlossstraße in Merode bei den Bauflächen zu berücksichtigen. B 59 Einwänder 59 M3 Für das Gebiet oberhalb des Baugebietes am Schafenberg wird ein großer Bereich bestehend aus SportL7 platz, Bolzplatz und nicht genutzter Friedhofsfläche als Grünanlage ausgewiesen. Das Gelände grenzt im Osten an eine in den 90ger Jahren entstandene Wohnbebauung und im Westen an den Friedhof inkl. nicht genutzter Erweiterungsflächen. Dem Gebiet mangelt es am baulichen Zusammenhang und aus städtebaulicher Sicht ist hier keine konsistente Planung/Entwicklungsstrategie erkenntlich. Aktuell hat dies schon zu Konflikten zwischen Wohnbebauung und Sportplatz geführt. Diese sind auch für Die Gartenflächen südwestlich der Der Ausschuss beschließt, der Anregung Schlossstraße liegen außerhalb des ASB und innerhalb einer Flä- nicht zu folgen. che zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Ausschuss beDie beantragten Flächen liegen außerhalb des ASB und innerhalb schließt, der Anregung nicht zu folgen. einer Fläche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung. Unter landschaftsorientierter Erholung sind auch die beschriebenen Sportaktivitäten sowie Freizeiteinrichtungen wie Grillhütte zu fassen. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Die Bewältigung hierbei entstehender emissionstechnischer Konflikte ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu lösen und nicht Gegenstand der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung die Zukunft abzusehen: Im Rahmen der Bauleitplanung für das Baugebiet am Schafenberg wurde es versäumt, Festlegungen zum Immissionsschutz zu treffen. Die Wohnbebauung beginnt nur wenige Meter unterhalb des Tors, wobei das Gelände vom Sportplatz zur Wohnbebauung hin abfällt. Auf dem Sportgelände haben sich in den letzten Jahren diverse Fremdnutzungen (Volleyball, Grillhütte) etabliert, die - zusammen mit dem zunehmenden Spiel-/Trainingsbetrieb-zu einer fortschreitenden Immissionsbelastung für die Wohnbebauung geführt haben. Nunmehr gibt es von der Gemeinde eine Zusage gegenüber dem TUS08 im Rahmen einer Sanierung den Tennenplatz mit Steuermitteln in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Mit dieser Änderung des Flächenbelags ist eine Nutzungsintensivierung verbunden, die zu einer weiteren Immissionsbelastung für die Anwohner führt. Die Parkplatzsituation vor Ort ist unzureichend; die Zufahrtsstraße wird von Anwohnern und Besuchern des Friedhofes genutzt; sie ist in einem bedauernswerten Zustand und verfügt nicht über eine ausreichende Verkehrssicherung für Fußgänger (kein Fußweg, unzureichende Beleuchtung). Es wurde mehrfach in diversen Sitzungen (Bauausschuss/Gemeinderat/Haupt- und Finanzausschuss) verlangt, dass hier eine Bewertung der Situation mit entsprechenden Lärmgutachten/lmmis- NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung Der Anregung, den Planbereich der Sportplatzfläche als Wohnbaufläche darzustellen, wird nicht gefolgt. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung sionsprognosen durchzuführen ist, damit für die Anwohner sichergestellt ist, dass die Grenzwerte eingehalten werden (können). Auch für eine Sportanlage mit Altanlagenbonus (der noch zu klären wäre) gilt, dass sie im laufenden Betrieb die Immissionswerte einhalten muss. H. Professor Jahnen hat bei seinem Vortrag zum FNP erklärt, dass rund um den Sportplatz in Jüngersdorf noch Flächen zur Verfügung stehen, die grundsätzlich als Bauland geeignet wären. Diese würden im neuen FNP-Entwurf aber nicht als Bauland ausgewiesen, weil schon für die bestehenden Baugebiete ein kaum lösbarer Konflikt zwischen Wohnbebauung und Lärmsituation ausgehend vom Sportplatz entstanden ist und Nutzungseinschränkungen für den Sportplatz zu befürchten sind. Die Situation am Schafenberg ist bezüglich der vom Sportplatz ausgehenden Lärm- und Lichtimmission zu der im Osten angrenzenden Bebauung deutlich schwieriger als in Jüngersdorf, weil der Abstand zwischen Bebauung und Sportplatz viel geringer ist. Mit der Neuerstellung des FNP besteht nun die Möglichkeit, die Planungsversäumnisse der Vergangenheit zu heilen und dabei eine aus städtebaulicher Sicht sinnvollen und für die Finanzen der Gemeinde lukrativen Weg zu gehen, indem die komplette Fläche in Langerwehe Süd als Bauland definiert wird. Gegenüber den im aktuellen NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung Entwurf ausgewiesenen Baulandflachen entlang der Umgehungsstraße hätte dies viele Vorzüge: • Bei den im aktuellen FNP-Entwurf ausgewiesenen Flächen entlang der Umgehungsstraße handelt sich um hochwertige Ackerflächen aber um minderwertiges Bauland an einer stark befahrenen Straße. • Aus städtebaulicher Sicht ist es nicht nachvollziehbar, dass im ersten Schritt mit unseren Steuergeldern eine Umgehungsstraße gebaut wird, um den Verkehr vom Zentralort fernzuhalten, und dann die Entwicklung der Wohnbebauung in Richtung genau dieser Umgehungsstraße vorangetrieben wird. Hier fehlt es an planerischem Weitblick und Verantwortung für die zukünftigen Anwohner. • Bei einer Widmung des Geländes in Langerwehe Süd als Bauland, ginge der Landwirtschaft kein Ackerland verloren aber es entstünden Baugebiete, die aufgrund ihrer bevorzugten Lage zu Höchstpreisen zu vermarkten wären. • Die Flächen in Langerwehe Süd sind bereits im Besitz der Gemeinde. Der erwirtschaftete Gewinn aus der Vermarktung als Bauland würde dem Finanzhaushalt der Gemeinde zu gute kommen und ein Teil davon könnte auch für die Schaffung einer neuen Sportanlage für den Verein eingesetzt werden. Hiermit wird beantragt, dass im neuen FNP das Gebiet in Langerwehe Süd (Sportplatz, ungenutzte Friedhofsfläche, Bolzplatz) als Baugebiet aufge- NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Zunächst mochte ich Ihnen und allen Beteiligten zum Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes gratulieren. Vieles, was offensichtlich zur Gestaltung dieses Planes beigetragen hat, ist schon in meinem Schreiben an die CDU-Fraktion vom 10.02.2000 enthalten, weswegen mich der jetzige Plan so sehr interessiert. Es drängt mich aber, darauf hinzuweisen, dass bei aller Nützlichkeitsüberlegung die Wohnqualität bei einer späteren Bebauung nicht unberücksichtigt bleiben darf. Die hängt u.a. davon ab, wie viele Grünbereiche zwischen den Wohnund Gewerbebauten zugestanden werden. Außerdem muss die Landschaftsstruktur unserer Gemeinde als wichtiges Attraktivitätsargument erhalten bleiben. Daher sollte die jetzige Bebauungsgrenze nach Süden hin, von Merberich bis Jüngersdorf- Pier, unbedingt festgeschrieben werden. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Auch die Landschaft hinter Pier, Richtung Merode, sollte frei von jeder Art der Bebauung bleiben. Der Anregung, die Siedungsberei- Der Ausschuss beche zwischen Pier und Merode frei schließt, der Anregung von jeglicher Bebauung zu halten, zu folgen. wird gefolgt. Der im Rahmen des jetzigen Flächennutzungsplanes prognostizierte Bevölkerungszuwachs von ca. 2000 neuen Bürgerinnen und Bürgern innerhalb des nächsten Jahrzehnts, verlangt nach meiner Meinung schon jetzt den Eintritt in eine Erörterung der Die Anregungen zum Thema Wasserversorgung werden zur Kenntnis genommen. nommen wird. B 60 Einwänder 60 Der Anregung, die einzelnen Sie- Der Ausschuss bedungsbereiche durch Grünstruktu- schließt, der Anregung zu folgen. ren zu trennen, wird gefolgt. Der Anregung, die Siedungsberei- Der Ausschuss beche von Merberich bis Jüngersdorf schließt, der Anregung zu folgen. nach Süden hin zu begrenzen, wird gefolgt Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Die Standorte der Windkraftanlagen sind Inhalt des 33. Änderungsverfahrens zum FNP Langerwehe. Diese Änderung ist inzwischen rechtsverbindlich und somit nicht Gegenstand des Neuaufstellungsverfahrens zum FNP Langerwehe. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. zukünftigen Wasserversorgung. Reicht diese langfristig bei zunehmender Einwohnerzahl und weiteren Gewerbebetrieben noch aus? Sollte der Klimawandel die jetzige Tendenz weiter fortsetzen, könnte es auch bei uns mit dem Wasser knapp werden. Darüber sollte man mit dem "Wasserverband Eifel-Rur" und mit unserem "Wasserzweckverband" in die Diskussion treten. Es ist auch damit zu rechnen, dass es in südlichen Regionen der Welt, in denen die Versorgung mit Trinkwasser jetzt schon schwierig ist, noch mehr diesbezügliche Probleme geben wird. Das wiederum wird die neuzeitliche Völkerwanderung nach Norden, also auch zu uns, dann sicher noch verstärken, wodurch auch so der Trinkwasserbedarf steigt. ich glaubte diese Gedanken unterbreiten zu müssen, da uns allen ja doch die Zukunft unserer Gemeinde und damit unseres Lebensraumes, am Herzen liegt. B 61 Einwänder 61 Wie bereits in der Stellungnahme vom 19.02.2016 zur Offenlage der 33. Änderung des Fächennutzungsplanes für den Bereich der Windkraftflächen A und D geschrieben, befinden sich die drei Anlagenstandorte nördlich des Schlosses genau in der wichtigsten Sichtachse von Süden nach Norden des denkmalgeschützten Schlosses mit Park. Das Prinzip solcher Sichtachsen wurde vom Feldmareschall von Merode um 1700 aufgegriffen und im 19. Jahrhundert beim neuen Parkdesign vertieft. Sowohl die Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Ausrichtung des Schlosses, als auch die des Wassergrabens orientieren sich an dieser Nord Süd Achse (s. Skizze anbei). In diesem Sinne wurde der Schlosspark erst kürzlich im Rahmen des Denkmalschutzes ergänzt! Dieser Eingriff in dieser Sichtachse beeinflusst darüber hinaus direkt die Veranstaltungen im Schloss: Schloss Merode ist der größte Tourismusmagnet der Gemeinde und das beliebteste Photomotiv. Die meisten Photos Hochzeiten/Kinderkommunion/Vereinsjubiläen werden mit dieser Sichtachse im Hintergrund gemacht. Ein freier Korridor zu Erhalt der Sichtachse sollte bei der Planung des Windparks berücksichtigt werden gegebenenfalls durch Versetzten der Anlagen um mehrere Meter nach rechts oder links. Der jetzige Windpark Düren Echtz liegt links dieser Sichtachse und wird bei den Photos durch das Schloss selber bedeckt. Der Wegfall des interkommunalen Gewerbegebiets hätte auch als Folge, den Wegfall der dringend notwendigen Parkplatzmöglichkeiten, die am Wochenende mit Shuttlebusse für Großveranstaltungen genutzt werden können. B 62 Einwänder 62 1) Benachteiligung des Ortes Merode Es ist und war allgemein bekannt, dass in Merode in 2011 eine vom Kreis Düren geförderte Dorfwerkstatt unter der Leitung von Prof. Wester- Die Planungen zur Neuaufstellung Der Ausschuss beschließt, die Anregung des FNP Langerwehe sehen die Darstellung eines Gewerbegebie- zur Kenntnis zu nehmen. tes vor. Ziel dieser Darstellung ist die Versorgung der Gemeinde mit erforderlichen gewerblichen Bauflächen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung heide stattgefunden hat, die als Ergebnis dann, zur Vertiefung der Themen der Dorfkonferenz, thematisch in mehreren Arbeitskreisen weitergeführt wurde. Auf der Dorfwerkstatt selber, unter Anwesenheit des Bürgermeisters, war als ein wichtiges Thema für die Zukunft erkannt worden, dass für die sich abzeichnende Überalterung der Dorfbevölkerung nur entgegengewirkt werden kann, wenn jungen Familien mit Kindern die Möglichkeit gegeben wird in Merode ihr Haus zu bauen. Bauplätze sind in Merode seit Jahrzehnten Mangelware, denn seit der Fertigstellung des letzten Neubaugebietes, dem Bereich Weberstraße und Auf dem Kamp wurde seit knapp 50 Jahren in Merode kein neues Baugebiet mehr erschlossen. Bauinteressierte mussten immer vertröstet werden. Der aus der Dorfwerkstatt entstandene Arbeitskreis Innenentwicklung hat sich dann seit 2011 intensiv mit dem Thema „Bauflächen in Merode“ beschäftigt und hier entsprechende Optionen ausgearbeitet. Die Ergebnisse aus dem AK Innenentwicklung wurden dann auch bei den Begehungen der Prüfungskommissionen des Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ in 2012 und in 2014 präsentiert und haben mit dazu beigetragen, dass Merode auf Grund des Engagements seiner Bürger jeweils die Goldmedaillen auf Kreisebene und in 2015 die Silbermedaille auf Landesebene erringen konnte. Die Ergebnisse aus dem Arbeitskreis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung Innenentwicklung wurden auch schon sehr früh dem Gemeinderat und der Verwaltung der Gemeinde Langerwehe vorgetragen. Daher ist es unverständlich, dass es im Rahmen der Planungen für den FNP seitens der Gemeinde Langerwehe, Politik oder Verwaltung, keine Kontaktaufnahme mit den aktiv an der Dorfentwicklung Merode beschäftigten Bürgern gegeben hat und dass es in der ersten Bürgerversammlung für den Bereich der Herrschaft, die Präsentation für Schlich -D'horn keine erkennbaren Bauflächen für Merode vorgesehen waren. Einem Dorf, das seit den 60ern nicht mehr entwickelt wurde, droht der Verfall in ein dörfliches „Altersheim“, wenn man sich die Demografie anschaut. Denn die Dorfgemeinschaft Merode stellt fest, dass die Aspekte Demografie und soziales Zusammenleben bei der Betrachtung der Dörfer nicht betrachtet wurden. So war es auch ein Punkt der Bürgerversammlung, dass Merode bei diesem Verfahren bevorzugt behandelt werden sollte, da es nunmehr seit über 50 Jahren nicht mehr entwickelt, mithin benachteiligt wurde. Hier besteht extremer Nachholbedarf. 2) K 27 n Ein weiterer Punkt der Bürgerversammlung war die Anregung die Planung bzgl. K27n wieder aufzunehmen. Merode ist durch zwei Kreisstraßen zerschnitten, wodurch ein zu- NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Die Ergebnisse der Dorfwerkstatt sind bekannt und fanden Eingang in das Aufstellungsverfahren zum FNP. Bei der Entwicklung der hierbei formulierten Ziele standen insbesondere Fragen der Entwicklung der Ortsgemeinde Merode im Zentrum des Interesses. Bei der Neuaufstellung des FNPs findet ein Abgleich der Entwicklungsinteressen der Ortsgemeinden / Gesamtgemeinde mit Vorgaben der Landesplanung unter Abwägung weiterer Belange der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange statt. Dies hat zur Folge, dass in der Dorfwerkstatt formulierte Ziele nicht in jedem Fall mit den Belangen weiterer am Verfahren zu Beteiligenden in Einklang zu bringen sind und daher ggf. nicht zur Umsetzung kommen. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Mit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich von Schlich bekundet die Gemeinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten Der Ausschuss beschließt, der Anregung zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet sammengehöriges Dorfleben nur bedingt möglich ist, einmal abgesehen von den Gefahren die von den Kreisstraßen ausgehen. Eine K27n würde hier erhebliche Abhilfe schaffen. Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung von Geich, Merode und Jüngersdorf–Pier von Durchgangsverkehr zu entlasten und einen möglichen Bahnhaltepunkt östlich von D´horn mit dem überörtlichen Verkehrsnetz zu verbinden. Der Anregung wird gefolgt. M1 3) Planfläche M1 Die vom Planer dargestellte Fläche M1 (zwischen Merode und D´horn) auf Meroder Gemarkung war anfangs nicht in der gemeindlichen Planung (so die Präsentation für SchlichD´horn). So kommt es zu der jetzigen Darstellung, dass es irgendwie „drangeklebt“ wirkt. Ausgehend von der Planung wird der Teil M1 zwar zur Gemarkung Merode gehören, aber von Merode aus verkehrlich nicht zu erreichen sein. Die Dorfgemeinschaft ist der Meinung, dass M1 zu wenig für die Zukunft des Ortes ist. Außerdem wird er baulich zu Schlich oder D´horn gehören, da er verkehrlich an diese Dörfer angeschlossen wird, mehrere Grünflächen M1 weiter verkleinern und am Ende nur sehr wenig Flächen übrig bleiben. Im Ergebnis wird Merode dadurch wieder einmal nicht berücksichtigt! Damit ist keine zusammenführende Dorfentwicklung für Merode möglich. Das Dorf wird weiter in die Länge gezogen und zerteilt. Das ist nicht richtig und es widerspricht jeglicher moderner Dorfplanung. Merode nimmt seit vielen Jahren am Wettbewerb „Unser Die als M1 bezeichnete Fläche ist Der Ausschuss beschließt, die Anregung sowohl vom Gebiet der Ortsgemeinde Merode als auch vom Ge- zur Kenntnis zu nehmen. biet der Ortsgemeinde Schlich aus zu erschließen. Die konkrete Ausgestaltung der Erschließung erfolgt im Zuge der zeitlich nachgeschalteten verbindlichen Bauleitplanung. Der dargestellte Grünzug entlang der K 45 dient dem Emissionsschutz sowie als Grünverbund entlang des Wasserlaufs. Da die Darstellung im FNP nicht parzellenschaft ist, findet im FNP weder eine exakte Festlegung der Breite noch der Ausgestaltung statt. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung Dorf hat Zukunft“ teil und hat es bis zu Silber auf Landesniveau geschafft. Es besteht also ein großer Schatz an Wissen und Erfahrung, was Dorfentwicklung anbelangt. Die nun vorliegende Planung inkl. M1 widerspricht dieser Form der Dorfentwicklung in besonderem Maße. Bestes Beispiel ist der Nachbarort Pier, der als Umsiedlungsort am Reißbrett entworfen wurde. Dieses Dorf wurde quasi im Ring angelegt, wie man es an der Straßenführung sehen kann. Dies ist moderne Dorfentwicklung. M1 ist es nicht. Sollte M1 aber verwirklicht werden, wird jetzt schon vorsorglich beantragt, dass M1 derart entwickelt wird, dass eine verkehrliche Anbindung an Merode geschaffen wird und das Gebiet nicht nur von der Gemarkung her, sondern auch tatsächlich an Merode angeschlossen wird. Außerdem, dass die dargestellte Grünfläche wesentlich verkleinert wird (auf maximal 1/4 der bisherigen Planung). Als Ausgleich wird angeregt, als zusätzliche Grünfläche einen entsprechend begrünten Spazierweg (im Bild breit schwarz dargestellt) an, der von Merode über Schlich bis nach D´horn reicht und damit ein verbindendes Element zwischen Schlich, Merode und D´horn darstellt. Als Fußweg, bestückt mit Ruhebänken, bepflanzt mit Niedrigbäumen und Sträuchern verbindet er dann KiGa, Schule, Kirche, Friedhof und das ggf. geplante Seniorenzentrum. Es wäre eine grüne Begegnungs- und Erholungsachse zwi- NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Die Ausführungen und Anregungen betreffen keine Inhalte des FNP-Neuaufstellungsverfahrens. Der Ausschuss beschließt, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen. schen den Dörfern. Außerdem wäre es auch ein sicherer Schulweg für die Kinder, die die Schule und umgekehrt die Kirche sicher erreichen können. Gleiches gilt natürlich für Mitbürger, die Kirche und/oder Friedhof besuchen wollen. Wird der Weg breiter gestaltet, könnte er als Ausgleichsfläche bewertet werden. 4) Dorfentwicklungsprogramme In der Bürgerversammlung kamen verschiedene Dorfentwicklungsprogramme zur Sprache, um Altbestände zu modernisieren bzw. Eigentümer zu unterstützen und zu motivieren dies zu tun. Klar ist, dass in allen Ortskernen viele Gebäude existieren, die in der Regel alle sehr alt, ggf. noch kriegsbeschädigt und mindestens renovierungsbedürftig sind. Diese alten Gebäude sind oft sehr verwinkelt gebaut, nicht energieeffizient, klein und typische Nachkriegsbauten. Junge Familien können und wollen diese Gebäude nur sehr selten übernehmen, da eine Modernisierung mit exorbitanten Kosten verbunden ist. Die Dorfgemeinschaft nimmt die Anregung auf und beantragt, dass die Verwaltung erarbeitet, welche Programme es gibt und für die Gemeinde Langerwehe in Frage kommen. Sodann sollten in allen Dörfern Gebiete identifiziert werden, die aus Altbeständen bestehen und dringend sanierungsbedürftig sind. Diese Dorferneuerung, oder auch Quartiersentwicklung, ist in der ganzen Gemeinde dringend geboten, im Besonderen für Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung M2 In der Abwägung zwischen den in Der Ausschuss beMerode für eine Eigenentwicklung schließt, der Anregung nicht zu folgen. erforderlichen und geeigneten Flächenpotenziale erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche, die verkehrlich nur schlecht zu erschließen oder Restriktionen unterliegen. Merode. 5) Anregung Baugebiete Merode Es wird angeregt, folgende Flächen in die Flächennutzungsplanung aufzunehmen: 1. Fläche westlich der D´horner Straße 2. Fläche hinter der Schlossstraße 3. Ochsenbenden Zu 1: Westlich D´horner Straße Es wird angeregt, die Fläche westlich der D´horner Straße in die Planung aufzunehmen. Konkret soll der parallel zur D´horner Straße verlaufende Feldweg zur Straße ausgebaut und rechts und links eine Bebauung zugelassen werden, beginnend am Eduard-Kaczmarek-Weg bis zur K 45 (Meroder Benden / An den Benden). Zu den in der Bürgerversammlung genannten Argumenten nehmen wird wie folgt Stellung genommen: a) Das aufgezeigte Überschwemmungsgebiet liegt nicht im angeregten Bereich. Die Überschwemmungen finden meistens im Bereich der Bahn statt. Da das Gelände abschüssig ist, liegt das auf der Hand. b) Staunässeböden, sofern sie denn überhaupt vorliegen, sind kein Hinderungsgrund. Dazu gibt es bauliche Lösungen, wie man auf derartigen Böden bauen kann. c) Dass die Fläche außerhalb der OD und des ASP liegt, ist kein Hinde- Zu 1: Westlich D´horner Straße: Die beschriebene Fläche liegt vollständig im Bereich wertvoller Ackerböden, im Wirkbereich eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Tierhaltung sowie teilweise im Bereich von Überschwemmungsgebieten sowie im Bereich mit Bindungen für Denkmäler „Sichtachse zum Schloss Merode“. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung rungsgrund. Es werden bei neuen Bebauungsplänen/Flächennutzungsplänen IMMER derartige Flächen beplant. Anders geht es auch nicht, man kann ja nicht die bereits bebaute Fläche neu beplanen. Im Übrigen ist die Vorgabe des Regionalplans, wie seitens der Verwaltung und des Planers immer betont wird, nicht parzellenscharf und insofern eine Abweichung möglich. d) Ein flächiger Altlastenstandort ist niemandem bekannt. Es wäre erst einmal darzulegen, was hier überhaupt an Altlasten liegen soll, insb. dem Eigentümer. e) Ein Flächennutzungsplan beplant einen Zeitraum von ca. 40 Jahren, also weit in die Zukunft. Derzeit befindet sich im Gebiet ein kleiner Pferdepflegehof, kein landwirtschaftlicher Betrieb mit Viehhaltung. Pferde sind kein Vieh. Ob der Hof noch besteht, wenn der Plan zum Tragen kommt, mag heute niemand ausreichend beantworten können. Geht man vom Höfesterben in den vergangenen 30 Jahren aus, ist dies eher unwahrscheinlich. Folglich wäre das kein Grund eine heutige Planung zu verhindern. f) Blickbezüge zum Schloss werden durch diesen Vorschlag nicht gestört. Man kann nachher genauso viel sehen wie vorher. Es wird hier von der Realität ausgegangen, nicht von bloßen Betrachtungen von Planskizzen oder Karten. Gerne lädt die Dorfge- NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung M3 Zu 2: „hinter Schlossstraße“: Die beschriebene Fläche ist verkehrlich schlecht zu erschließen, liegt teilweise im Bereich wertvoller Ackerböden, im Bereich mit Bindungen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung sowie außerhalb des ASB. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. meinschaft Merode hierzu aber zu einem Ortsbesichtigungstermin ein, damit sich jeder ein Bild davon machen kann. g) Das Gebiet liegt nur teilweise im Landschaftsschutzgebiet. Dies ist jedoch auch kein Hinderungsgrund, da fast ALLE Flächen, die die Gemeinde derzeit im Rahmen des FNPVerfahrens betrachtet, teilweise im Landschaftsschutzgebiet liegen. In allen Orten. Bei der Aufstellung des Landschaftsschutzgebietes wurde ganz klar dargestellt, dass ein Landschaftsschutzgebiet eine Bebauung nicht verhindert. Dies gilt auch für alle folgenden Gebietsvorschläge. Die vorgeschlagene Fläche stellt nach Meinung der Dorfgemeinschaft eine gute Abrundung des Ortes dar. Zu 2: Fläche hinter Schlossstraße Es wird angeregt, die Fläche südlich der Schlossstraße in die Flächennutzungsplanung aufzunehmen. Bereits in den 60er/70er war dies einmal Bestandteil der Planung, weshalb die Straße zum alten Forsthaus und das Aschenpfädchen geteert wurden, so wie es sich heute noch darstellt. Auch die Breite der Straßen wurde bereits angepasst. Es fehlt die Querstraße (breiter roter Streifen, heute ein Feldweg) und die entsprechende Planung. Derzeit geht die Bebauungsgrenze mitten durch die Gärten bzw. Häuser, so dass auch hier die Kinder der Familien nicht mal im eigenen Garten bauen könnten. Der Anregung wird nicht gefolgt. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Vorgeschlagen wird eine Bebauung links und rechts der zu bauenden Straße. Wiederum liegt ein Teil im Landschaftsschutzgebiet, was aber kein Problem darstellt, wie oben bereits geschildert. Auch in Pier stellte dies kein Problem dar und es wurde bis zur Waldgrenze gebaut. So nah wollen die Bürger hier nicht an den Wald heran rücken. Zu 3: Ochsenbenden (alter Sportplatz Merode) M4 Weiterhin wird vorgeschlagen, die Ochsenbenden vorzugsweise in die FNP-Planung aufzunehmen. Vorgeschlagen wird auch hier eine Bebauung links und rechts einer zu schaffenden Straße. Dies bietet sich als perfekte Abrundung der Ortslage an. Angebunden an die Schlossstraße mit Wendehammer am Ende, wäre dies ein Baugebiet in allerbester Lage. Hier wäre es ggf. möglich, gemeinsam mit dem Eigentümer ein Baugebiet zu entwickeln, so dass insbesondere für einheimische Kinder eine günstigere Möglichkeit des Bauens geschaffen wird. Der Eigentümer zeigt sich bisher dem gegenüber positiv. Dazu werden Gespräche mit dem Eigentümer, den Bürgern und der Verwaltung angeboten und auch, diesen Vorschlag in weiteren Gesprächen darzustellen. Um den Flächenverbrauch zu minimieren, wird vorgeschlagen, die derzeit beplante Fläche im Innenbereich aus der Planung herauszunehmen. Es Zu 3: Ochsenbenden, alter Sport- Der Ausschuss beschließt, der Anregung platz: zu folgen. Die beschriebene Fläche ist verkehrlich gut zu erschließen, liegt teilweise im Bereich mit Bindungen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung sowie außerhalb des ASB. Aufgrund der zentralen Lage zum Ortskern wird der Anregung gefolgt und die Fläche in das Verfahren zur Neuaufstellung des FNP aufgenommen. Der Anregung wird gefolgt Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung hat sich in den vergangenen 50 Jahren gezeigt, dass hier keine Einigkeit zu erzielen ist, diese Fläche zu entwickeln. Es ist an der Zeit dies entsprechend zur Kenntnis zu nehmen und die Planung dafür zurückzunehmen. Auch dieser Vorgang ist ein durchaus üblicher Vorgang, planungsrechtlich nicht unmöglich und durchaus schon praktiziert worden. Zum Schluss wird um Auskunft gebeten, an welchen Stellen und in welchem Umfang Merode in den letzten 40 Jahren Flächen an andere Dörfer abgegeben hat, mithin die Gemarkung und Ort Merode kleiner wurden. Es wird hiermit beantragt, die oben genannten Punkte / Themen in die Planungen zur Überarbeitung des FNP-Entwurfs mit zu berücksichtigen und die Dorfgemeinschaft Merode würde sich freuen, wenn es in Kürze hierzu zu einem persönlichen Austausch mit der Gemeinde Langerwehe und mit den am FNP beteiligten Fachplanern geben würde. B 63 Einwänder 63 Einwänder 63 beantragt für das Grundstück in der Gemarkung Geich Obergeich Flur 1 Flurstück 96 (in Geich, Echtzer Str.) die Aufnahme in den Flächennutzungsplan. Kopie des Lageplans liegt bei. Für die o.g. Fläche wird eine Wohnbebauung für ihre Söhne geplant, da diese in Geich wegen ihrer Ortsverbundenheit ansässig bleiben möchten. Die Parzelle befindet sich in ihrem Privateigentum. ln dieser Sache wurde bereits einmal G1 Derzeit wird die Fläche als Fläche Der Ausschuss befür die Landwirtschaft dargestellt. schließt, der Anregung In der Abwägung zwischen den in nicht zu folgen. Geich-Obergeich für eine Eigenentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenreserve wurde deutlich dass derzeit noch erhebliche Baulandreserven innerhalb rechtskräftig festgesetzter Bauflächen bestehen. Erst nach Ausschöpfung aller möglichen Innenentwicklungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten ist Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet ein Antrag am 06.01.2014 durch ihren Sohn gestellt (s. beiliegende Kopie). Anfang November 2016 war sie anwesend bei dem Infoabend für die Ortsteile Geich-Obergeich zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Herrn Prof. Pflüger. Hier wurde auch die Möglichkeit der Ausweisung von neuen Parzellen aufgezeigt. Der momentane Flächennutzungsplan weist zwar Baugrundstücke aus, die aber, rückblickend auf die letzten 10 Jahre, nur geringfügig zur Realisierung von Bauvorhaben geführt haben. Diese Problematik resultiert aus der Tatsache, dass große Teile dieser Flächen noch im landwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden oder für den Eigenbedarf vorgesehen sind, also eigentlich nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beantragt Frau Groß die Neuausweisung ihrer o.g. Parzelle. B 64 Einwänder 64 im Rahmen der Vorstellung der geplanten Maßnahmen zur Neuaufstellung des FNP Langerwehe haben die L 8 Eheleute beantragt, dass für das Gebiet der bereits parzellierten und als Bauland erworbenen Grundstücke Flur 2 Flurstücke 103-96 der alte Rechtszustand wieder hergestellt wird und die zugesagten Erschließungsmaßnahmen nun endlich vorgenommen werden können. Da der Zentralort ein Schwerpunkt für die Ausweisung bzw. die Konzentration der Siedlungsentwicklung ist, kann der Bereich Langerwehe-Süd (Neustraße Verlängerung Karl-ArnoldStraße bis zum Frenzer Fließ) wieder Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung eine zusätzliche Inanspruchnahme erforderlich und in der planerischen Abwägung darstellbar. Der Anregung wird nicht gefolgt. In der Abwägung zwischen den in Der Ausschuss beschließt, der Anregung Langerwehe für die Entwicklung erforderlichen Flächenpotenzialen nicht zu folgen. erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu erschließen sind und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche, die verkehrlich nur schlecht zu erschließen oder Restriktionen unterliegen. Die dargestellte Fläche liegt außerhalb des ASB und stellt keine Abrundung, sondern eine Erweiterung des Siedlungskörpers in westliche Richtung, und somit in Richtung der Wirkbereiche von Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung in die vorbereitende Bauleitplanung aufgenommen werden. Bereits in der Neuaufstellung der Bauleitung im Jahre 1985/86 hat der RP Köln dieser Änderung des Flächennutzungsplans und dem Aufstellungsbeschluss - Aufstellung des Bebauungsplanes F12b - Langerwehe, Merberich - zugestimmt. Die entsprechenden Vermerke zu den Abstimmungsgesprächen mit dem RP Köln und dem Kreis Düren am 26.11.1985 und 05.12.1985 belegen dies eindeutig. Diese Änderungen der Bauleitplanung AZ: 610-21 F2/Go hat der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Langerwehe am 14.01.1986 und der Rat der Gemeinde Langerwehe am 18.12.1986 mit der Aufstellung des Bebauungsplans F12b gemäß §2 BbauG beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 15. Juli 1988 im Amtsblatt für die Gemeinde Langerwehe bekannt gemacht. Die Kriterien für diese Erweiterung des Wohngebietes in LangerweheSüd (Zentralort): • ldealste Verkehrsanbindungen mit kurzen Wegezeiten, Bahn Bus, Straße (schienengestützte Siedlungsentwicklung). • Die Fläche liegt im Bereich minderwertiger Ackerflächen (hochwertige im Bördenrandbereich können somit geschont werden). Das Gebiet entspricht allen geforderten Kriterien einer Siedlungsentwicklung im Zentralort Langerwehe. Es ist nicht nachvollzieh- und begreif- NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Windkraftanlagen sowie einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Tierhaltung dar. Das Plangebiet liegt im Bereich wertvoller Ackerböden sowie im Bereich mit Bindungen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung bar, dass alle Zusagen, Vereinbarungen und entsprechende Aktenvermerke aus dieser Zeit laut Aussagen der bei dem Termin der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung anwesenden Mitglieder der Gemeindeverwaltung Langerwehe, nicht mehr vorhanden sein sollen. Weiterhin liegt der Verwaltung mit Schreiben der Eheleute Rudi und Monika Frischmuth vom 15.03.2000 eine detaillierte Stellungnahme mit Anlagen zum Gebietsentwicklungsplan AZ: 610-21 (Mie) vom 21.02.2000 vor. Es wird darum gebeten, die o.g. Flächen wieder in die Neuaufstellung FNP Langerwehe aufzunehmen. B 65 Einwänder 65 Hiermit wird beantragt, den Bereich der Gemarkung Merode, Flur 2, Flurstück 523, mit in den Flächennutzungsplan, als Bauland auf zu nehmen. M2 Der Ausschuss beDie beschriebene Fläche liegt schließt, der Anregung vollständig im Bereich wertvoller Ackerböden, im Wirkbereich eines nicht zu folgen. landwirtschaftlichen Betriebes mit Tierhaltung sowie teilweise im Bereich von Überschwemmungsgebieten sowie im Bereich mit Bindungen für Denkmäler „Sichtachse zum Schloss Merode“. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig. Der Anregung wird nicht gefolgt. B 66 Einwänder 66 Es wird auf das Gespräch vom 6. Februar diesen Jahres verwiesen, welches mit dem Sohn des Einwänder G 2 66 geführt wurde. Hier die schriftliche Zusammenfassung: Die Einwänder 66 haben am 21.11.1969 die Flurstücke 218, 334 bis 343 und 344 erworben. Die Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet. Aufgrund dieser Eignung erfolgte die Darstellung als potenzielles Bauland. Derzeit wird die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung Grundstücke haben eine Größe von 2. 6.970 m • Beim Kauf waren die Grundstücke im Bebauungsplan Nr. 1 Geich- Obergeich gelegen. Das Grundstück wurde 1994 in 3 Bereiche aufgeteilt: Vorne links, Parzellen Nr. 334 bis 343, ln den Benden Haus Nr. 26 bis 44, wurden auf ca. 68m Straßenfront 10 Einfamilienhäuser mit Garagen errichtet. Eine Zufahrt zum hinteren Bereich wurde abgetrennt, Teil aus Parzelle 218 und liegt rechts zwischen ln den Benden 24 (Parzelle 242) und Nr. 26 (Parzelle 343). Der hintere Bereich, heute unter den Flurstücken 218 und 344 im Liegenschaftskataster geführt, hat ca. 97m Breite und 45m Tiefe. Die Einwänder 66 haben Kenntnis erhalten, dass diese beiden Flurstücke im neuen Entwurf zur Änderungen des FNP und des BP von der weiteren Erschließung als Baulandfläche außen vor bleiben, er soll für eine ausschließlich landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen werden. Diese Änderung ist für die Einwänder 66 nicht nachvollziehbar, denn sie möchten dieses Land, wie bei der Bebauung mit den Häusern ln den Benden Nr. 26-44 bereits erfolgreich praktiziert, für den Grunderwerb mit anschließender Wohnbebauung für junge Familien vorbereiten. Die Erschließung soll über die Straße "ln den Senden" mit einer eine Zufahrt zwischen Haus 24 und 26 erfolgen, wie in der Parzellierung bereits vorgesehen. Das Büro Jahnen hat sich bereits NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung In der Abwägung zwischen den in Geich-Obergeich für eine Eigenentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenreserve wurde deutlich dass derzeit noch erhebliche Baulandreserven innerhalb rechtskräftig festgesetzter Bauflächen bestehen. Erst nach Ausschöpfung aller möglichen Innenentwicklungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten ist eine zusätzliche Inanspruchnahme erforderlich und in der planerischen Abwägung darstellbar. Der Anregung wird nicht gefolgt. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Die beschriebene Fläche stellt zusammen mit Erweiterungsfläche HE 1 eine nach Westen hin gelagerte Ortsrandarrondierung entlang einer vorhandene Erschlie- Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. 2015 zu einer Bebauung positiv geäußert und die betreffenden Flächen hellblau dargestellt. Die Einwänder 66 sind nicht an der Anhäufung von Baugrundstücken zu Zwecken der Spekulation interessiert, sondern möchten für junge Leute bezahlbare Grundstücke und Wohnraum anbieten. Dies haben sie nicht nur, wie oben erwähnt, an der Straße ln den Benden erfolgreich praktiziert, sondern auch in einer Maßnahme aus 2003/2004 in der Gemarkung GeichObergeich, Parzelle 249, Herrengarten. Dort haben sie die Erschließung in enger Abstimmung mit der Gemeinde Langerwehe durchgeführt mit dem Erfolg, dass auf diesem Grundstück 7 Einfamilienhäuser für junge Familien errichtet wurden. Es wird davon ausgegangen, dass die Ziele der Familie Herten und Ihr Bestreben, Langerwehe für junge Familien attraktiv zu machen, die gleiche Richtung verfolgen. Dieses Vorgehen wollen die Eheleute Herten gerne in Obergeich für die Parzellen 218 und 344 wiederholen und es wird um Aufnahme dieser Parzellen als Bauland in der aktuellen Änderung des FNP und Ausweisung eines entsprechenden Baufensters im BP gebeten. 67 Einwänder 67 Widerspruch I Einwand zur Neuaufstellung FNP Ortschaft Heistern, Fläche H4 HE 4 In der Neuaufstellung FNP Langerwehe (HJPplaner Stand 26.09.20 16) Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung werden für die Ortschaft Heistern zwei mögliche Flächen zur Neuausweisung, Hl und H2, aufgeführt. Inzwischen hat sich eine Änderung ergeben, nun wird eine weitere Fläche (H4) in die Planung einbezogen. Gegen die Fläche H4 meldet Herr Fourné seine Bedenken bzw. seinen Widerspruch an. Der Widerspruch wird wie folgt begründet: I. Vorrangig müssen Baulücken innerhalb eines bestehenden Bebauungsplans geschlossen werden. In Heistern gibt es noch einige Baulücken, innerhalb des gültigen Bebauungsplans - z.B. auf der Hamicher Str. zwischen Haus Nr. 67 und 79, und ... 2. Die Fläche H4 befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. Der Kreis Düren hat am 10.12.2013 den Landschaftsplan für Langerwehe beschlossen – eine Ausweisung der Fläche H4 zum Bauland, würde die Aufhebung des Landschaftsschutz voraussetzen. Zur Festlegung des dortigen Landschaftsschutz zählt z.B.: "-die Erhaltung der grünlandgeprägten offenen Hangbereiche zum Erhalt der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (§ 26 (I) Nr. 1);- die Erhaltung und Entwicklung von Gewässerstrukturen und ihrer Quellbereiche als wertvolle Landschaftselemente für den Biotopverbund und für den Arten- und Biotopschutz (§ 26 (I) Nr.1); - wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der großflächigen, strukturreichen Wald- NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer ßungsstraße dar. Über Altlasten im Plangebiet liegen keine Erkenntnisse vor, eine entsprechende Darstellung im Altlastenverzeichnis des Kreise Düren fehlt. Der Anregung wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung gebiete und des Reliefs mit den ausgeprägten Hangkanten (§ 26 (1) Nr. 1);- die Erhaltung und Wiederherstellung des Erosionsschutzes insbesondere in den ackerbaulich genutzten Hangbereichen zum Erhalt der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes (§ 26 (1) Nr. 1)," usw. Zudem befinden sich geschützte Einzelbäume, Baumreihen und Heckenstrukturen im Planbereich H4, deren Schutzzweck u.a. ist: "- der Erhalt und die Wiederherstellung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und gliedernden Strukturen (§ 29 (1) Nr. 2 BNatSchG); - der Erhalt, Entwicklung und die Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Biotopverbundes (§ 29 (I) Nr.1 BNatSchG); - wegen ihrer Bedeutung als· Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 29 (I) Nr. 4 BNatSchG).- der Erhalt und die Wiederherstellung zur Abwehr schädlicher Einwirkungen (§ 29 (I) Nr. 3 BnatSchG)." usw. Der besonderen Hanglage und dem damit verbundenen Landschaftsbild wird nicht hinreichend Rechnung getragen - eine weitere Bebauung nördlich der K23 in Richtung Hamich, würde zu einer völligen Zerstörung führen. Die K23 ist auch Grenze des Naturparks Nordeifel- eine Bebauung unmittelbar am Hangbereich steht dem Schutzzweck entgegen. 3. Auf der Fläche H4 befand sich bis NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Nr. 68 Veranstaltung Anregung ca. 1963 die Müllkippe der ehemaligen Gemeinde Wenau- man muss davon ausgehen, dass dort Altlasten vorhanden sind! Zusammenfassend wird festgehalten: Mit der nachträglichen Hinzunahme der Fläche H4 erweist sich die Gemeinde keinen Dienst. Die ursprüngliche Fassung mit den Flächen H1 und H2 wurde mit Bedacht erstellt- Ziele und Nutzen sind dort berücksichtigt und abgewägt. Den Zielen des Landschaftsschutz und der gemäßigten Neuausweisung von Bauflächen werden beiderseits Rechnung getragen. Das Argument „Es findet eine Arrondierung des Siedlungskörpers statt." ist für die Fläche H4 nicht zutreffend, dort gibt es keine Baulücke. Die Baulücke besteht nur auf Fläche H1, eine dortige „schonende" Schließung der Baulücke, würde das Gesamtbild der Landschaft weit weniger schädigen. Wenn Landschaftsschutz, welcher noch nicht lange Bestand hat, verloren geht, sollte ein Ausgleich stattfinden. Demnach sollte die Fläche H4 verworfen werden, dem Schutz der Naturflächen und Lebensraums muss hier Rechnung getragen werden. Es wird darum gebeten, die Verwaltung mit der Rücknahme der geplanten Fläche H4 zu beauftragen. Einwänder 68 ist Eigentümer des beEinwänder 68 bauten Grundstückes in Langerwehe, sowie 24 weitere Unterzeichner als Weberstr. 75. Anwohner an der Aus den Unterlagen zu der Sitzung Weberstraße, Zum des Ausschusses für Bau- und PlaTannenwald und nungsangelegenheiten vom NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet M4 Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Die dargestellte Fläche ist insbesondere aufgrund der zentralen Ortslage sowie der vorhandenen Erschließungsanlagen grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet. Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung Am Brandweiher 02.02.2017 haben die Eigentümer ersehen, dass eine Fläche von ca. 1,8 ha zwischen der Weberstraße, dem Waldrand und der Straße Zum Tannenwald (Merode 4) im Aufstellungsverfahren zum FNP als Wohnbaufläche ausgewiesen werden soll. Die Eigentümer als betroffene Grundstückseigentümer sind gegen diese Ausweisung als Wohnbaufläche. Durch die Ausweisung, im neuaufzustellenden FNP und einer späteren Bebauung der Fläche, geht eine wertvolle Fläche für den Naturschutz verloren. Dieser Bereich dient insbesondere der Fauna, die diese Pufferfläche zwischen der Bebauung und dem Waldrand als Lebensraum benötigt. Weiterhin stehen in diesem Areal einzelne sehr alte und damit erhaltenswerte Einzelbäume, deren Charakter durch eine Bebauung verloren gehen würde. Noch in dem seit Mitte 2014 rechtskräftigen Landschaftsplan für die Gemeinde Langerwehe wurde diese Fläche, mit Zustimmung des Rates der Gemeinde Langerwehe, als "Fläche für die Landwirtschaft" und einem Umbruchverbot ausgewiesen. Weiterhin wurde im Landschaftsplan auf erhaltenswerten und zu schützenden Baumbestand hingewiesen. Nach reiflicher Überlegung kommen die Eigentümer zu der Auffassung, dass der Bereich zwischen Schlich, D'horn und Merode (Bereiche M1, S1 und S5) einen wesentlich geringeren Eingriff in Fauna und Flora darstellen als der Bereich M4. Im Übrigen wurde NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung Aufgrund dieser Eignung erfolgte die Darstellung als Erweiterungsfläche. Derzeit wird die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. In der Abwägung zwischen den in Merode für eine Eigenentwicklung erforderlichen und geeigneten Flächenreserve wurde deutlich, dass derzeit nur geringe Baulandreserven innerhalb rechtskräftig festgesetzter Bauflächen bestehen, daher ist eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen, auch solcher Flächen die Restriktionen der Landschaftsplanung unterliegen, erforderlich und in der planerischen Abwägung darstellbar. Der Anregung wird nicht gefolgt. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 01.03.2017 NR Veranstaltung Anregung dieser Bereich (Bereiche M1, S1 und S5) von dem damaligen und jetzigen Planer (Prof. Jahnen) in einem früheren Verfahren zur Entwicklung der Gemeinde Langerwehe als Ergänzung zur vorhandenen Bebauung der Ortsteile Schlich, D'horn und Merode vorgeschlagen und letztendlich auch vom Rat der Gemeinde Langerwehe getragen. Die Eigentümer hoffen, dass ihre Argumente im Aufstellungsverfahren zum FNP berücksichtigt werden und das Areal weiterhin zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen wird. Wie aus der beiliegenden Unterschriftenliste ersichtlich ist, sind auch weitere Grundstückseigentümer an der Weberstraße, Zum Tannenwald und Am Brandweiher gegen die Änderung der Nutzungsart. NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ANREGUNGEN BÜRGER Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis