Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
336 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
03.03.17, 18:05
Aktualisiert
03.03.17, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
GEMEINDE LANGERWEHE
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
Übersicht eingegangener Anregungen
gem. § 3 (1) BauGB
Bürger:
Nr. 01
Nr. 02
Nr. 03
Nr. 04
Nr. 05
Nr. 06
Nr. 07
Nr. 08
Nr. 09
Nr. 10
Nr. 11
Nr. 12
Nr. 13
Nr. 14
Nr. 15
Nr. 16
Nr. 17
Nr. 18
Nr. 19
Nr. 20
Nr. 21
Nr. 22
Nr. 23
Nr. 24
Nr. 25
Nr. 26
Nr. 27
Nr. 28
Nr. 29
Nr. 30
Nr. 31
Nr. 32
Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016
Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016
Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016
Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016
Bürgerinformation Geich-Obergeich 02.11.2016
Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016
Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016
Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016
Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016
Bürgerinformation Schlich-D´horn 03.11.2016
Bürgerinformation Hamich 09.11.2016
Bürgerinformation Hamich 09.11.2016
Bürgerinformation Hamich 09.11.2016
Bürgerinformation Hamich 09.11.2016
Bürgerinformation Hamich 09.11.2016
Bürgerinformation Hamich 09.11.2016
Bürgerinformation Hamich 09.11.2016
Bürgerinformation Heistern 10.11.2016
Bürgerinformation Heistern 10.11.2016
Bürgerinformation Heistern 10.11.2016
Bürgerinformation Heistern 10.11.2016
Bürgerinformation Heistern 10.11.2016
Bürgerinformation Jüngersdorf-Pier 16.11.2016
Bürgerinformation Jüngersdorf-Pier 16.11.2016
Bürgerinformation Luchem 23.11.2016
Bürgerinformation Luchem 23.11.2016
Bürgerinformation Luchem 23.11.2016
Bürgerinformation Merode 28.11.2016
Bürgerinformation Merode 28.11.2016
Bürgerinformation Merode 28.11.2016
Bürgerinformation Merode 28.11.2016
Bürgerinformation Merode 28.11.2016
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
Nr. 33
Nr. 34
Nr. 35
Nr. 36
Nr. 37
Nr. 38
Nr. 39
Nr. 40
Nr. 41
Nr. 42
Nr. 43
Nr. 44
Nr. 45
Nr. 46
Nr. 47
Nr. 48
Nr. 49
Nr. 50
Nr. 51
Nr. 52
Nr. 53
Nr. 54
Nr. 55
Nr. 56
Nr. 57
Nr. 58
Nr. 59
Nr. 60
Nr. 61
Nr. 62
Nr. 63
Nr. 64
Nr. 65
Nr. 66
Nr. 67
Nr. 68
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Bürgerinformation Merode 28.11.2016
Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016
Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016
Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016
Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016
Bürgerinformation Langerwehe-Stüttgerloch 30.11.2016
Einwänder 39, 20.11.2016
Einwänder 40, 12.12.2016
Einwänder 41, 03.12.2016
Einwänder 42, 04.11.2016
Einwänder 43, 13.12.2016
Einwänder 44
Einwänder 45, 19.12.2016
Einwänder 46, 13.12.2016
Einwänder 47, 05.12.2016
Einwänder 48, 01.12.016
Einwänder 49, 22.11.2016
Einwänder 50, 28.11.2016
Einwänder 51, 22.11.2016
Einwänder 52, 21.11.2016
Einwänder 53, 21.11.2016
Einwänder 54, 27.11.2016
Einwänder 55, 27.12.2016
Einwänder 56, 27.12.2016
Einwänder 57, 30.12.2016
Einwänder 58, 29.12.2016
Einwänder 59, 26.12.2016
Einwänder 60
Einwänder 61, 11.10.2016
Einwänder 62, 29.12.2016
Einwänder 63,06.01.2017
Einwänder 64, 23.01.2017
Einwänder 65, 02.02.2017
Einwänder 66, 11.02.2017
Einwänder 67, 13.02.2017
Einwänder 68, 28.02.2017
sowie 24 Mitunterzeichner
HJPplaner
Kasinostraße 76 A
52066 Aachen
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
B
01
Bürgerinformation
Geich-Obergeich
02.11.2016
Die Betriebsexistenz des Hofes Pley
wird aufgrund der Neuausweisung
möglicher Gewerbeflächen als gefährdet betrachtet.
B
02
Bürgerinformation
Geich-Obergeich
02.11.2016
Die vorhandene Tierhaltung am Eichenweg ist zu berücksichtigen
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Die geplanten Flächenausweisungen gründen auf Prognosen, die
eine Erforderlichkeit zur Entwicklung gewerblicher Bauflächen in
Langerwehe belegen.
Innerhalb des Bauleitverfahrens
soll sichergestellt werden, dass
alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt werden.
Alle öffentlichen und privaten Belange sind dabei gegen- und untereinander gerecht abzuwägen.
Im vorliegenden Fall findet u.a. eine Abwägung zwischen Belangen
der Landwirtschaft und der Entwicklung von gewerblichen Bauflächen statt.
Nach Ausschöpfung aller möglichen Innenentwicklungs- und
Nachverdichtungsmöglichkeiten ist
eine zusätzliche Inanspruchnahme
landwirtschaftlicher Flächen unvermeidbar.
Allen am Planungsprozess in Langerwehe Beteiligten ist bewusst,
dass die regionale Situation für die
Landwirtschaft, bedingt durch den
Braunkohlentagebau, mit Verlusten von landwirtschaftlichen Flächen durch den Tagebau und zusätzlich durch Umsiedlungen und
Nachverdichtungen schwierig ist.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Im weiteren Planungsprozess erfolgt in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer eine weiterge-
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
B
03
Bürgerinformation
Geich-Obergeich
02.11.2016
Der geplante Abstand zwischen der
Ortslage Geich/Obergeich und dem
geplanten Gewerbegebiet wird mit
200 Metern als zu gering betrachtet.
B
04
Bürgerinformation
Geich-Obergeich
02.11.2016
Die in Geich/Obergeich ermittelten
Baulücke/Baugrundstücke sind nicht
verfügbar, da die Grundstückseigentümer nicht verkaufsbereit sind. Es
wird angeregt diese Bauflächen zurückzunehmen und an anderer Stelle
auszuweisen sowie sicherzustellen
dass die Grundstücke wirklich verfügbar sind.
B
05
Bürgerinformation
Geich-Obergeich
02.11.2016
Es wird um eine korrekte Eintragung
der tierhaltenden Betriebe gebeten,
insbesondere die Lage der Stallungen
stimmt nicht immer mit der Adresse
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
hende Konkretisierung und Überprüfung der Betriebe mit Tierhaltung und deren Schutzanspruch.
Der Anregung wird gefolgt.
Der innerhalb des FNP-Verfahrens
zu Grunde gelegte Mindestabstand von 200 Metern zwischen
geplanten gewerblichen Bauflächen und Wohnbauflächen ermöglicht die Realisation von Betrieben
entsprechend Abstandsklasse VI
und VII des Abstandserlasses
NRW. Für stärker emittierende Betriebe werden größere Abstände
erforderlich. Im Zuge der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung erfolgt eine Konkretisierung
dieser Vorgaben als Zonierung innerhalb des künftigen Gewerbegebietes.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Die in Frage stehenden Baugebiete befinden sich innerhalb eines
rechtskräftigen Bebauungsplanes.
Entsprechend § 42 BauGB kann
nach Ablauf von 7 Jahren nach
Erteilung einer rechtskräftigen
Nutzung diese bei Nichtausübung
entschädigungsfrei aufgehoben
werden.
Die Gemeinde beobachtet den
weiteren Vermarktungsprozess
und wird zu gegebener Zeit aktiv.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Im weiteren Planungsprozess erfolgt in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer eine weitergehende Konkretisierung und Über-
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
überein.
B
06
Bürgerinformation
Schlich + D´horn
03.11.2016
Es wird angeregt, die Planungen zur
Errichtung der K 27 als Ortsumgehung von Schlich-D´horn weiter zu betreiben.
B
07
Bürgerinformation
Schlich + D´horn
03.11.2016
B
08
Bürgerinformation
Schlich + D´horn
03.11.2016
Es wird angeregt, die Planungen zur
Errichtung eines neuen Haltepunktes
an der DB-Strecke LangerweheDüren im Bereich von D´horn weiter
zu betreiben.
Es wird angeregt zu prüfen, ob eine D 2
Erweiterung der Ortslage D´horn in
Richtung Westen bis zur K 45 möglich
ist.
B
09
Bürgerinformation
Schlich + D´horn
03.11.2016
Die Betriebsexistenz landwirtschaftlicher Betriebe wird aufgrund der Neuausweisung von Wohnbauflächen als
gefährdet betrachtet, da hierdurch die
Produktionsgrundlage entfällt.
Verfahrensvorschlag
Planer
prüfung der Betriebe mit Tierhaltung und deren Schutzanspruch.
Der Anregung wird gefolgt
Mit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich
von Schlich bekundet die Gemeinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten
von Geich, Merode und Jüngersdorf–Pier von Durchgangsverkehr
zu entlasten und einen möglichen
Bahnhaltepunkt östlich von D´horn
mit dem überörtlichen Verkehrsnetz zu verbinden.
Der Anregung wird gefolgt.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Der Anregung wird gefolgt.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Die in Frage stehenden Bereiche
befinden sich innerhalb von Böden
mit Staunässe, Überschwemmungsgebieten und sind aufgrund
der Nähe zur Bahnstrecke KölnAachen hohen Emissionen aus
Schienenverkehrslärm ausgesetzt.
Aufgrund dieser Ersteinschätzung
sind die Flächen zu Wohnzwecken
wenig geeignet, zudem bestehen
in D´horn besser geeignete Erweiterungsflächen, denen bei einer
Entwicklung der Vorzug gegeben
wird.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die geplanten Flächenausweisungen gründen auf Prognosen, die
eine Erforderlichkeit zur Neuausweisung von Wohnbauflächen belegen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
B
10
Bürgerinformation
Schlich + D´horn
03.11.2016
Es wird darauf hingewiesen, dass die
verkehrliche
Erschließung
von
Schlich-D´horn bereits heute zu Konflikten führt. Bei der Neuausweisung
von Wohnbauflächen ist dies zu berücksichtigen und es sollten zusätzliche Anbindungen an das überörtliche
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Innerhalb des Bauleitverfahrens
soll sichergestellt werden, dass
alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt werden.
Alle öffentlichen und privaten Belange sind dabei gegen- und untereinander gerecht abzuwägen.
Im vorliegenden Fall findet u.a. eine Abwägung zwischen Belangen
der Landwirtschaft und der Wohnbaulandentwicklung statt.
Nach Ausschöpfung aller möglichen Innenentwicklungs- und
Nachverdichtungsmöglichkeiten ist
eine zusätzliche Inanspruchnahme
landwirtschaftlicher Flächen unvermeidbar.
Allen am Planungsprozess in Langerwehe Beteiligten ist bewusst,
dass die regionale Situation für die
Landwirtschaft bedingt durch den
Braunkohlentagebau, mit Verlusten von landwirtschaftlichen Flächen durch den Tagebau und zusätzlich durch Umsiedlungen und
Nachverdichtungen, schwierig ist.
In den nachfolgenden Bauleitplanungen soll der Flächendruck u. a.
durch die Ausweisung von verdichteten Wohnquartieren gemildert werden.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Mit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich
von Schlich bekundet die Gemeinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten
von Geich, Merode und Jüngerdorf–Pier von Durchgangsverkehr
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verkehrsnetz berücksichtigt werden.
B
11
Bürgerinformation
Hamich
09.11.2016
Es wird angeregt, die Flächen 2 „Am HA 3
Eulenbaum“ wieder in das Verfahren
aufzunehmen.
B
12
Bürgerinformation
Hamich
09.11.2016
Es wird angeregt, die Bodenbelastungen ausgehend von der Deponie zu
untersuchen und in die Planungen
einzustellen.
B
13
Bürgerinformation
Hamich
09.11.2016
Es wird angeregt, den Vorentwurf des
FNPs ins Internet zu stellen, um ihn
dort ansehen zu können.
Verfahrensvorschlag
Planer
zu entlasten. In den nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanungen können zusätzliche Anbindpunkte der Neubauortslagen an
das übergeordnete Verkehrsnetz
geprüft und realisiert werden. Die
Darstellung dieser Anbindpunkte
ist nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet.
In der Abwägung zwischen den in
Hamich für eine Eigenentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenziale erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen sowie
verkehrlich gut zu erschließen
sind, besser geeignet als solche,
die, wie der Planbereich Eulenbaum, verkehrlich nur schlecht zu
erschließen sind.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Innerhalb der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden
durch den Kreis Düren die Belange des Bodenschutzes, des Emissionsschutzes sowie gesunder
Wohnverhältnisse in den Abwägungsprozess zur Neuaufstellung
des Flächennutzungsplanes eingebracht.
Somit wird der Anregung gefolgt.
Der Anregung wird gefolgt.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
Anregung
Plangebiet
B
14
Bürgerinformation
Hamich
09.11.2016
Es wird angeregt, bei der Neuausweisung von Flächen auf die Möglichkeit
der Bewirtschaftung angrenzender
landwirtschaftlicher Nutzflächen zu
achten.
B
15
Bürgerinformation
Hamich
09.11.2016
Es wird angeregt, ein Bürgerhaus für
Hamich zu errichten.
B
16
Bürgerinformation
Hamich
09.11.2016
Es wird angeregt, die Halde Atzenau
im FNP-Verfahren zu betrachten und
zu berücksichtigen.
B
17
Bürgerinformation
Hamich
09.11.2016
Es wird angeregt, die ÖPNV-Anbindung von Hamich zu verbessern.
B
18
Bürgerinformation
Heistern
Es wird angeregt, die Flächen „Knab- HE 3
bert“ wieder in das Verfahren aufzu-
Verfahrensvorschlag
Planer
Fragen zur Möglichkeit der Bewirtschaftung angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen werden in
den nachfolgenden Verfahren der
konkreten Bauleitplanung behandelt.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Der Flächennutzungsplan stellt für
das ganze Gemeindegebiet die
sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den
Grundzügen dar. Die Errichtung
eines Bürgerhauses in Hamich ist
nicht Gegenstand des Neuaufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Innerhalb der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden
durch den Kreis Düren die Belange des Bodenschutzes, des Emissionsschutzes sowie gesunder
Wohnverhältnisse in den Abwägungsprozess zur Neuaufstellung
des Flächennutzungsplanes eingebracht.
Somit wird der Anregung gefolgt.
Grundlage der Regelungen zur
ÖPNV-Anbindung von Hamich ist
der Nahverkehrsplan.
Regelungen zur ÖPNV-Anbindung
sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bau-
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Anregung
Plangebiet
10.11.2016
nehmen
B
19
Bürgerinformation
Heistern
10.11.2016
Es wird angeregt, zu prüfen, ob die HE 5
Flächen nördlich von Heistern (zw.
Waldstraße und Auf der Heide) als
Bauflächen ausgewiesen werden
können.
B
20
Bürgerinformation
Heistern
Es wird auf Geruchsbelästigungen
durch den Hauptkanal in Heistern hin-
Verfahrensvorschlag
Planer
land geeignet.
In der Abwägung zwischen den in
Heistern für eine Eigenentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenziale erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen sowie
verkehrlich gut zu erschließen sind
und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche,
die verkehrlich nur schlecht zu erschließen sind oder Restriktionen
unterliegen.
Die Fläche „Knabbert“ befindet
sich teilweise im Wirkbereich eines benachbarten landwirtschaftlichen Betriebes mit Tierhaltung
und ist durch Maßnahmen des
Landschaftsschutzes gekennzeichnet.
Eine wohnbauliche Nutzung ist
daher nur eingeschränkt möglich.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet.
In der Abwägung zwischen den in
Heistern für eine Innentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenzialen erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen, geeigneter als solche, die in wertvolle Naturräume (Landschaftsschutzgebiet) eingreifen. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Entstehung von Geruchsbelästigungen durch einen Hauptka-
Beschlussvorschlag
Verwaltung
nicht zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Veranstaltung
Anregung
Plangebiet
10.11.2016
gewiesen und die Frage gestellt, ob
dies bei den Neuplanungen berücksichtigt wird.
B
21
Bürgerinformation
Heistern
10.11.2016
Es wird angeregt, zu prüfen, ob die HE 4
Fläche gegenüber von „HE 1“ (an der
Hamicher Straße) nicht besser für eine Bebauung geeignet wäre.
B
22
Bürgerinformation
Heistern
10.11.2016
Es wird darauf hingewiesen, dass das
„Wenauer Höfchen“ schützenwert ist
und darum gebeten, eine mögliche
Bebauung nicht bis an das Wenauer
Höfchen auszudehnen.
B
23
Bürgerinformation
Jüngersdorf / Pier
16.11.2016
Es wird angeregt, darauf zu achten,
dass durch die Neuausweisung von
Bauflächen in Schlich/Merode/D´horn
die verkehrliche Belastung der Ortsdurchfahrt von Jüngersdorf / Pier nicht
zunimmt.
Es wird angeregt, diese Verkehre
durch eine verbesserte Anbindung der
Ortslagen Schlich/Merode/ D´horn an
Verfahrensvorschlag
Planer
nal ist ein technisches Problem
und unterliegt nicht der Bauleitplanung.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Es erfolgt eine Information der
Abwasserbetriebe.
Die Planung verfolgt das Ziel, mit
der Ausweisung der für die Eigenentwicklung in Heistern erforderlichen Flächen eine Abrundung des
Siedlungskörpers zu erreichen.
Dies wäre bei einer beidseitigen
Bebauung der Hamicher Straße
bis zum Gebäude Nr. 112 / 114
gewährleistet.
Der Anregung wird insoweit gefolgt, dass auch die nördliche
Straßenseite der Hamicher Straße
als Wohnbaufläche dargestellt
wird.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Verwaltung
zur Kenntnis zu nehmen.
Die dargestellte Ortserweiterung
von Heistern entlang der Hamicher Straße wahrt einen Abstand
von ca. 50 Metern zum „Wenauer
Höfchen“. Somit bleibt die solitäre
Lage des „Wenauer Höfchen“ gewahrt.
Der Anregung wird insoweit gefolgt.
Mit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich
von Schlich bekundet die Gemeinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten
von Geich, Merode und Jüngersdorf–Pier von Durchgangsverkehr
zu entlasten und einen möglichen
Bahnhaltepunkt östlich von D´horn
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, die nördliche
Straßenseite der Hamicher Straße ebenfalls als
Wohnbaufläche darzustellen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
B
24
B
25
Veranstaltung
Bürgerinformation
Jüngersdorf / Pier
16.11.2016
Bürgerinformation
Luchem
23.11.2016
B
26
Bürgerinformation
Luchem
23.11.2016
B
27
Bürgerinformation
Luchem
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
die B 264 um Jüngersdorf/Pier herumzuführen.
Es wird angeregt, die Planung zur
K27n Umfahrung Schlich wieder aufzunehmen und die K45 auszubauen.
Es wird angeregt, den bestehenden
Festplatz im Flächennutzungsplan
planerisch zu sichern.
Es wird angeregt, ein alternatives LU 2
Baugebiet südwestlich der Ortslage
(Blumenstraße) an der Ortseinfahrt zu
untersuchen, da das derzeit dargestellte Baugebiet „Hahnweg“ schlecht
zu erschließen ist und durch Verkehrslärm der BAB beeinträchtigt ist.
Es wird angeregt, ein alternatives LU 3
Baugebiet südöstlich der Ortslage parallel zur Brückenstraße und Driesch
zu untersuchen, da das derzeit dargestellte Baugebiet „Hahnweg“ schlecht
zu erschließen ist und durch Verkehrslärm der BAB beeinträchtigt ist.
Es wird angeregt, einen zusätzlichen
Bürgerinformationstermin zu weiteren
Verfahrensvorschlag
Planer
mit dem überörtlichen Verkehrsnetz zu verbinden.
Der Anregung wird gefolgt.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Anregung wird gefolgt. Der
FNP erhält eine entsprechende
Kennzeichnung.
Der Anregung wird gefolgt. Ein alternatives Baugebiet südwestlich
der Ortslage wird in das Verfahren
aufgenommen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
In der Abwägung zwischen den in
Luchem für eine Eigenentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenzialen erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen sowie
verkehrlich gut zu erschließen sind
und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche,
die verkehrlich nur schlecht zu erschließen oder Restriktionen unterliegen.
Die dargestellte Fläche ist verkehrlich nur schlecht zu erschließen, liegt vollständig im Bereich
wertvoller Ackerböden sowie teilweise im Bereich von Überschwemmungsgebieten und unterliegt dem Landschaftsschutz.
Die Fläche ist daher für eine
wohnbauliche Nutzung nicht
zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
23.11.2016
Abstimmungen bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten in Luchem über
Fragen der Neuaufstellung des FNP
hinaus abzuhalten.
Es wird bemängelt, dass das als M 1
bezeichnete Baugebiet von Merode
verkehrlich nicht zu erschließen ist.
B
28
Bürgerinformation
Merode
28.11.2016
B
29
Bürgerinformation
Merode
28.11.2016
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Es erfolgt eine Information der
Gemeindeverwaltung.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Verwaltung
zur Kenntnis zu nehmen.
Die als M1 bezeichnete Fläche ist Der Ausschuss beschließt, die Anregung
sowohl vom Gebiet der Ortsgemeinde Merode als auch vom Ge- zur Kenntnis zu nehmen.
biet der Ortsgemeinde Schlich aus
zu erschließen. Die konkrete Ausgestaltung der Erschließung erfolgt im Zuge der zeitlich nachgeschalteten verbindlichen Bauleitplanung.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
In der Abwägung zwischen den in
Merode für eine Eigenentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenzialen erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen sowie
verkehrlich gut zu erschließen sind
und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche,
die verkehrlich nur schlecht zu erschließen oder Restriktionen unterliegen.
Es wird angeregt, folgende Gebiete in
das Verfahren aufzunehmen:
1.: hinter D´horner Straße
2.: hinter Schlossstraße
3.: hinter Weberstraße (alter Sportplatz)
M2
Der Ausschuss beZu 1: hinter D´horner Straße:
schließt, der Anregung
Die beschriebene Fläche liegt
nicht zu folgen.
vollständig im Bereich wertvoller
Ackerböden, im Wirkbereich eines
landwirtschaftlichen Betriebes mit
Tierhaltung sowie teilweise im Bereich von Überschwemmungsgebieten sowie im Bereich mit Bindungen für Denkmäler „Sichtachse
zum Schloss Merode“. Die Fläche
ist daher für eine wohnbauliche
Nutzung nicht zweckmäßig.
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
B
30
Bürgerinformation
Merode
28.11.2016
B
31
Bürgerinformation
Merode
28.11.2016
B
32
Bürgerinformation
Merode
28.11.2016
Anregung
Es wird angeregt, Merode bei der Flächenentwicklung zu bevorzugen, da
es in den letzten 40 Jahren benachteiligt wurde.
Es wir angeregt, das Dorfentwicklungsprogramm Merode bei der Neuaufstellung des FNP insbesondere für
den Altbestand zu berücksichtigen.
Es wird angeregt, die Planung K 27n
zwecks Entlastung von Merode von
Verkehr wieder aufzunehmen.
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
M3
Zu 2: „hinter Schlossstraße“:
Die beschriebene Fläche ist verkehrlich schlecht zu erschließen,
liegt teilweise im Bereich wertvoller Ackerböden, im Bereich mit
Bindungen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter
Erholung sowie außerhalb des
ASB. Die Fläche ist daher für eine
wohnbauliche Nutzung nicht
zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
M4
Der Ausschuss beZu 3: Weberstraße, alter Sportschließt, der Anregung
platz:
zu folgen.
Die beschriebene Fläche ist verkehrlich gut zu erschließen, liegt
teilweise im Bereich mit Bindungen zum Schutz der Landschaft
und landschaftsorientierter Erholung sowie außerhalb des ASB.
Aufgrund der zentralen Lage zum
Ortskern wird der Anregung gefolgt und die Fläche in das Verfahren zur Neuaufstellung des FNP
aufgenommen.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Anregung wird gefolgt.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Mit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich
von Schlich bekundet die Ge-
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
Anregung
Plangebiet
B
33
Bürgerinformation
Merode
28.11.2016
B
34
Bürgerinformation
LangerweheStüttgerloch
30.11.2016
Um dem Nachholbedarf und Ansiedlungsdruck in Merode gerecht zu werden, wird angeregt, im Parallelverfahren zum FNP ein neues Baugebiet (BPlan) in Merode zu entwickeln.
Es wird angeregt, in Verlängerung der L 6
Karl-Arnold-Straße neue Wohnbauflächen auszuweisen.
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Planer
Verwaltung
meinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten
von Geich, Merode und Jüngersdorf–Pier von Durchgangsverkehr
zu entlasten und einen möglichen
Bahnhaltepunkt östlich von D´horn
mit dem überörtlichen Verkehrsnetz zu verbinden.
Der Anregung wird gefolgt.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
Die Anregung wird zur Kenntnis
zur Kenntnis zu nehmen.
genommen.
In der Abwägung zwischen den in
Langerwehe für die Entwicklung
erforderlichen Flächenpotenzialen
erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu
erschließen sind und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche, die verkehrlich
nur schlecht zu erschließen oder
Restriktionen unterliegen.
Die dargestellte Fläche liegt außerhalb des ASB und stellt keine
Abrundung, sondern eine splitterartige Erweiterung des Siedlungskörpers dar. Das Plangebiet liegt
im Bereich wertvoller Ackerböden
sowie im Bereich mit Bindungen
zum Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierter Erholung.
Die Fläche ist daher für eine
wohnbauliche Nutzung nicht
zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
Anregung
Plangebiet
B
35
Bürgerinformation
LangerweheStüttgerloch
30.11.2016
Es wird angeregt, die dargestellten
Flächen für den Gemeinbedarf Schulzentrum / Kulturhalle nicht zu realisieren und es bei der derzeitigen Darstellung zu belassen.
B
36
Bürgerinformation
LangerweheStüttgerloch
30.11.2016
Es wird angeregt, die als L1 bezeich- L 1
nete Fläche als Friedwald darzustellen.
B
37
Bürgerinformation
LangerweheStüttgerloch
30.11.2016
Es wird angeregt, auf die Darstellung L 1
der Flächen L 1 als Wohnbauflächen
zu verzichten, da diese Fläche als
Bolzplatz und Freizeitflächen für die
Zukunft wichtig ist.
B
38
Bürgerinformation
LangerweheStüttgerloch
30.11.2016
Es wird angeregt, im künftigen Gewerbegebiet zur Regelung des Wasserabflusses Gründächer festzusetzen.
Verfahrensvorschlag
Planer
Die geänderte Darstellung stellt
eine Berichtigung des FNPs vor
dem Hintergrund der in diesem
Bereich realisierten Nutzung (Realnutzung) dar. Hiermit dokumentiert die Gemeinde ihren Willen, in
diesem Bereich des Zentralortortes weiterhin zentrale Einrichtungen zu betreiben und Vorrang vor
sonstigen Nutzungen einzuräumen. Eine Einschränkung vorhandener Realnutzungen findet nicht
statt.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die im FNP-Neuaufstellungsverfahren geplante Darstellung eines Friedwaldes im südlichen
Gemeindegebiet deckte den erforderlichen Bedarf an Friedwaldflächen für das gesamte Gemeindegebiet an einem geeigneten Ort
ab. Die Darstellung einer eigenen
Friedwaldfläche im Zentralort ist
daher nicht erforderlich.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die als L 1 bezeichnete Fläche ist
aufgrund ihrer Lage und den geringen Bindungen gut als Wohnbaufläche geeignet. Der hiermit
einhergehende Verlust als Bolzplatzfläche und Freizeitfläche wird
durch die in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Sport- und
Freizeitflächen kompensiert.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Festsetzungen zu Regelungen
des Wasserabflusses sowie zu
Gründächern erfolgen innerhalb
der zeitlich nachgeschalteten Verfahren zur verbindlichen Bauleit-
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
Anregung
B
39
Einwänder 39
B
40
Einwänder 40
Als Betreiber eines Fachhandels für
Reitzubehör ist der Antragsteller auf
den unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zwischen Pferdehaltung und
der Möglichkeit, Reitzubehör unmittelbar am Tier zu erproben, angewiesen.
Die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Fachhandel Reitzubehör“ kann dies auch
im Außenbereich legalisieren.
Es wird angeregt, die Fläche „Am Eu- HA 3
lenbaum“ wieder in das Verfahren aufzunehmen.
B
41
Einwänder 41
Es wird erläutert, dass der in der Bürgerversammlung Heistern gezeigte
FNP nördlich der K 23 in seiner Darstellung von der derzeit rechtsverbindlichen Fassung abweicht.
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
planung und sind nicht Gegenstand der Neuaufstellung des
FNPs.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Der Anregung wird gefolgt. Es erfolgt eine Darstellung als Sondergebiet Reitsport.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet.
In der Abwägung zwischen den in
Hamich für eine Eigenentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenzialen erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen sowie
verkehrlich gut zu erschließen
sind, besser geeignet als solche,
die verkehrlich nur schlecht zu erschließen sind. Die Fläche ist in
der derzeitigen Ausdehnung nur
schlecht zu erschließen, eine
Ausweitung nach Südwesten würde die Erschließungsmöglichkeiten verbessern.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Die in der Bürgerversammlung
gezeigte Darstellung des FNPs
nördlich der K 23 entspricht dem
wirksamen FNP und stellt keine
Änderung dar.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Es wird angeregt, die Entwicklung in HE 2
Heistern auf die Fläche HE 2 zu beschränken und zunächst die vorhandenen Baulücken zu bebauen.
Eine Entwicklung nördlich der K 23 HE 5
„Auf der Heide - Weisweilerstraße“
wird aufgrund des Landschafts- und
Naturschutzes sowie der von Wohnbebauungen ausgehenden Brandgefahr für den hier vorhandenen Wald
abgelehnt.
Auch die Entwicklung im Bereich HE 1 HE 1
wird aus Gründen einer „Zerstücke-
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die Eigenentwicklung der Ortslage
Heistern erfordert im Prognosezeitraum über die Bebauung der
vorhandenen Baulücken hinaus
zusätzlich Bauflächen. In die Abwägung zur Eignung von Bauflächen werden zunächst verschiedene Flächen wie HE 1 und HE 2
eingestellt. Im weiteren Verfahren
erfolgt dann eine Abwägung der
Flächeneignung auf Grundlage
der hierzu eingegangenen Anregungen der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange.
Da sowohl die Fläche HE 1 als
auch HE 2 grundsätzlich geeignet
sind, verbleiben sie weiter im Verfahren.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Flächen nördlich der K 23 sind Der Ausschuss begrundsätzlich zur Entwicklung von schließt, der Anregung
zu folgen.
Bauland geeignet.
In der Abwägung zwischen den in
Heistern für eine Innentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenzialen erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen, geeigneter als solche, die in wertvolle Naturräume eingreifen.
Der Anregung, diese Flächen nicht
weiter zu entwickeln, wird gefolgt.
Der Anregung wird nicht gefolgt,
die als HE 1 bezeichnete Fläche
bleibt weiter im Verfahren.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
Plangebiet
B
42
Einwänder 42
B
43
Einwänder 43
Es wird angeregt, die Erweiterung im
Bereich Pier (P1) entsprechend der P 3
ursprünglich vorgesehenen Erweiterung der Ortschaft Pier im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
auszuweisen.
B
44
Einwänder 44
Es wird beantragt, dass als „Eulenbaum“ in Hamich bezeichnete Gehölz
als Naturdenkmal unter Schutz zustellen.
B
45
Einwänder 45
Es wird angeregt, die Wohnbauflächenentwicklung in der Ortslage Lu- LU 4
chem auf einen Bereich nördlich der
Adam-Lehnen-Straße
auszuweiten
und den weiter nördlich angrenzenden
Zwischenbereich zur BAB 4 als Wald
(Ausgleichsfläche) zu entwickeln.
lung“ der Ortschaft abgelehnt.
Es wird angeregt, die Marienkapelle
an der Ecke „Frenzer Weg – Maarweg“ unter Denkmalschutz zu stellen,
um dieses bei der Bevölkerung geliebte Bauwerk vor Zerstörung zu schützen.
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Verfahren zum Denkmalschutz
sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung. Anträge
hierzu sind bei der unteren Denkmalbehörde (Kr. Düren) zu stellen.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Die beantragte Fläche P 3 liegt im
Wirkbereich starker Lärmemissionen der Bahnstrecke KölnAachen. Auch im benachbarten
Umsiedlungsstandort wurden
Schutzabstände (Freiflächen,
Grünflächen) zur Bahnlinie eingehalten, die der Tiefe der beantragten Fläche entsprechen. Der
Standort P 3 ist für Wohnzwecke
ungeeignet. Der Anregung wird
nicht gefolgt.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Verfahren zum Naturschutz sind
nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanungsverfahrens. Anträge hierzu sind bei der unteren
Landschafsbehörde (Kr. Düren) zu
stellen.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
In der Abwägung zwischen den in
Luchem für eine Eigenentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenziale erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen sowie
verkehrlich gut zu erschließen sind
und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche,
die verkehrlich nur schlecht zu erschließen oder Restriktionen un-
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
Anregung
Plangebiet
B
46
Einwänder 46
Es wird angeregt, in der Ortslage
Jüngersdorf Flur 2, die Flurstücke 2 L 8
und 62/5 als Wohnbauflächen auszuweisen.
Verfahrensvorschlag
Planer
terliegen.
Die dargestellte Fläche ist verkehrlich zwar gut zu erschließen,
liegt jedoch vollständig im Bereich
wertvoller Ackerböden sowie teilweise im Bereich von Überschwemmungsgebieten sowie von
Maßnahmen der Landschaftsplanung. Die unmittelbare Nähe zur
Autobahn BAB 4 erzeugt
Lärmemissionen, durch die diese
Fläche im Vergleich zu weiteren
geeigneten Flächen in Luchem
weniger geeignet erscheint.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die dargestellte Fläche westlich
des Mühlenweges und nördlich
der Barbarastraße ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland
geeignet.
Die beantragte Fläche liegt teilweise im Bereich mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit sowie im
Wirkbereich eins landwirtschaftlichen Betriebes mit Tierhaltung.
Entsprechende Schutzabstände
sind einzuhalten, die Entwicklungsmöglichkeit des landwirtschaftlichen Betriebes ist zu berücksichtigen.
Im weiteren Verfahren erfolgt eine
Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer, das Ergebnis findet Eingang in die Abwägung.
Gegebenenfalls wird die Fläche
des Plangebiets zur Einhaltung
der Schutzabstände aus Tierhaltung verkleinert.
Der Anregung wird gefolgt.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
NR
Veranstaltung
Anregung
Plangebiet
B
47
Einwänder 47
Frau Weber ist Landwirtin auf dem
Nachbargrundstück des BauerwarHA 2
tungslandes Maarfeld.
Auf der Gemarkung Flur 15, Flurstücke 169 ff. (Klosterstraße 14 und
rückwärtiger Bereich) betreibt sie seit
langen Jahren einen landwirtschaftlichen Zucht- und Pensionsbetrieb für
Pferde und ist als Landwirtin Mitglied
der Landwirtschaftskammer Sonn.
Der landwirtschaftliche Betrieb wird
durch die Entwicklung des Bauerwartungslandes Maarfeld in seiner wirtschaftlichen Existenz und in seiner
wirtschaftlichen Entwicklung beeinträchtigt.
Frau Weber betreibt auf diesem landwirtschaftlichen Grundstücksbereich
eine Pferdezucht, das heißt den Umgang mit Großtieren in erheblichem
Umfang.
Soweit nun eine Bebauung mit Wohnhäusern und sonstigen Gebäuden bis
an die Grundstücksgrenze des landwirtschaftlichen Betriebes erfolgen
sollte, würde dadurch die Existenz
und Ausdehnung und Fortführung des
landwirtschaftlichen Betriebes der
Frau Weber nicht nur beeinträchtigt,
sondern in seiner Existenz bedroht.
Auch eine weitere Generation ist bereit, den Betrieb an Ort und Stelle aufrechtzuerhalten, wie er bereits seit
1984 in ununterbrochener Folge an
Ort und Stelle existiert.
Eine Bebauung des Bereiches Maarfeld würde diese Entwicklung und
Entwicklungschance des landwirtschaftlichen Betriebes zunichtemachen.
Verfahrensvorschlag
Planer
Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet.
In der Abwägung zwischen den in
Hamich für eine Eigenentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenzialen erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen sowie
verkehrlich gut zu erschließen
sind, besser geeignet als solche,
die verkehrlich nur schlecht zu erschließen sind oder anderen Einschränkungen unterliegen.
Die betroffene Fläche HA 2 liegt
teilweise im Wirkbereich eines
landwirtschaftlichen Betriebes mit
Tierhaltung. Entsprechende
Schutzabstände sind einzuhalten,
die Entwicklungsmöglichkeit des
landwirtschaftlichen Betriebes ist
zu berücksichtigen.
Im weiteren Verfahren erfolgt eine
Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer, das Ergebnis findet Eingang in die Abwägung.
Gegebenenfalls wird die Fläche
des Plangebiets HA 2 zur Einhaltung der Schutzabstände verkleinert.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Verwaltung
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
Vor diesem Hintergrund erhebt Frau
Weber mit ihrem landwirtschaftlichen
Betrieb, auf dem eine Pferdezucht betrieben wird, Einwände gegen die
Entwicklung des Maarfeldes als Bauerwartungsland und als künftiges Bauland.
Zwischen der Grenze des landwirtschaftlichen Betriebes Weber und einer möglichen Bebauung muss eine
Fläche von mindestens 100,0 m liegen, die mit keiner Art von Bebauung
zu versehen ist.
Dies erfolgt zum Schutz für beide Seiten. Die Pferde werden im Wesentlichen um den Bereich der Reithalle
betreut, versorgt und gezüchtet. Dort
werden sie auch gepflegt, geritten und
trainiert.
Es ist daher dringend erforderlich, einen Abstand zwischen diesem Bereich und der nächsten Bebauung
einzuhalten, um zu vermeiden, dass
sich Nachbarn durch Staub, Gerüche
und Lärm beeinträchtigt fühlen und
damit aus emissionsschutzrechtlicher
Hinsicht gegen den Reitbetrieb vorgehen.
Der Betrieb der Frau Weber ist im Übrigen auch schon in nächster Generation an Ort und Stelle. Dort existiert
schon seit hunderten Jahren ein
landwirtschaftlicher Betrieb.
Frau Weber hat diesen auch in 2. Generation bereits fortgeführt.
Vor diesem Hintergrund ist das sogenannte Maarfeld ein landwirtschaftlich
genutztes Gelände, das derzeit von
den beiden landwirtschaftlichen Nutzern problemlos genutzt werden kann.
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
Familie Weber ist auch an einer Ausdehnung ihrer Nutzung in den Bereich
Maarfeld interessiert, um den landwirtschaftlichen Betrieb zu expandieren. Eine andere Expansionsfläche ist
steht nicht zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund ist das landwirtschaftliche Maarfeld ein Geländebereich, der der Expansion des bestehenden, mehrere hundert Jahre
alten Betriebes dienen kann. Ob es
dazu kommt, hängt letztlich von den
beteiligten Eigentümern ab.
Würde das Maarfeld hingegen bebaut
werden, ist eine Expansionsmöglichkeit nicht mehr gegeben, auch nicht
mehr objektiv.
Hinzu kommt, dass negative Auswirkungen auf den seit Urzeiten bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb
zu fürchten sind, da durch Emissionswerte Wohnbebauer des Objektes
Maarfeld beeinträchtigt sein könnten
bzw. sich beeinträchtigt fühlen.
Dies kann man nur verhindern, indem
unter Bezugnahme auf die vorgegebenen Verordnungen ein Mindestabstand von 100,0 m zwischen der
Grenze des Grundstückes des landwirtschaftlichen Bereiches und einem
künftigen Bauland eingehalten wird.
Nur so lassen sich Beeinträchtigungen in beider Hinsicht vermeiden.
Es geht aber auch nicht bloß um die
100,0 m, sondern auch um die Expansionsmöglichkeiten eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes, der an nächste Generationen
weitergegeben werden soll.
Gegen die Einstufung des Bereiches
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
B
48
Veranstaltung
Einwänder 48
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Maarfeld als Bauerwartungsland oder
Bauland erheben wir namens und im
Auftrage der Frau WeberWiderspruch.
Die Anlage eines Friedwaldes könnte
im besagten Gebiet hinter dem Fried- L 1
hof sehr wohl angelegt werden. Die
ehemalige Erweiterungsfläche des
jetzigen Friedhofes würde sich geradezu anbieten.
Die Menschen in Langerwehe brauchen keinen Friedwald im Meroder
Wald sondern ortsnah beim Friedhofhier in Langerwehe. Da die Bestattungen in Gräberfelder ohnehin rückläufig
sind, könnte man verstärkt wieder den
vorderen Bereich des Friedhofes dafür verwenden und langfristig gesehen
alles hinter der Leichenhalle bis hinauf
zum Zaun des Bolzplatzes als
Friedwald umwidmen. Die jetzigen
Gräber und Urnenfelder hinter der
Leichenhalle fallen nach der abgelaufenen Ruhefrist weg und könnten somit in den Bereich des Friedwaldes
mindestens teilweise übernommen
werden. Dieses Gebiet könnte sich
langfristig entwickeln, wenn man dort
jetzt Bäume pflanzt und die Planungen entsprechend vorantreibt.
Ebenfalls wird angeregt, ob man den
sogenannten Heinrich Becker Gedächtnispark mit in einen anzulegenden Friedwald einbeziehen könnte.
Der jetzige Zustand dieses Parks mit
seinen vielen Ahornbäumen im Bereich der Bebauung- welche langfristig
durch ihren Samenflug die Regenrinnen der Häuser und Kanäle verstopfen- ist einfach unhaltbar.
Auch ist dieser Park kein Aushänge-
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Ausschuss beDie im FNP-Neuaufstellungsverfahren geplante Darstellung ei- schließt, der Anregung
nicht zu folgen.
nes Friedwaldes im südlichen
Gemeindegebiet deckte den erforderlichen Bedarf an Friedwaldflächen für das gesamte Gemeindegebiet an einem geeigneten Ort
ab.
Die Darstellung einer eigenen
Friedwaldfläche im Zentralort ist
daher nicht erforderlich.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die als L 1 bezeichnete Fläche ist
aufgrund ihrer Lage und der geringen Bindungen gut als Wohnbaufläche geeignet. Der hiermit
einhergehende Verlust als Bolzplatzfläche und Freizeitfläche wird
durch die in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Sport- und
Freizeitflächen kompensiert.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Gemeinde hat im Zuge der
Erarbeitung eines gemeindlichen
Rahmenplanes im Jahre 2003 beschlossen, die westlich des Sportplatzes Jüngersdorf gelegene Fläche entgegen der Darstellung im
FNP nicht als Wohnbauflächen zu
entwickeln. Dies wurde einerseits
mit den aus dem Sportplatzbetrieb
resultierenden Emissionen sowie
aus Gründen des Landschaftsschutzes / Landschaftsbildes
(Wahrung des sich einfügenden
regionaltypischen Siedlungs Weichbildes vor dem Hintergrund
des Waldes) begründet.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
schild für Langerwehe es ist jetzt einfach eine ungepflegte Wildnis. Dies
dient dem Ansehen des ehemaligen
Amtsvorstehers nicht.
Der Bolzplatz als Spielfläche für Kinder sollte erhalten bleiben. Hier sind
L1
viele Kinder und Jugendliche welche
diese Fläche zur sportlichen Aktivität
nutzen denn der TUS Langerwehe ist
Eigentümer seines Geländes und dort
kann niemand ohne Zustimmung des
TUS aktiv werden.
B
49
Einwänder 49
Es wird angeregt, ihre Parzelle Nr. 82,
groß 3.920 m² als spezielle Parzelle J 1
zwischen Sportplatz und Wirtschaftsweg als Baulandparzelle zu belassen
und nicht wie die anderen Parzellen
von ca. 25.000 m² bis hinunter zum
Tal aus den Baulandflächen hinauszunehmen.
1. Die Gemeinde könnte die obere
Hälfte des Grundstückes unmittelbar
angrenzend an den Sportplatz mit Zuund Abfahrtsmöglichkeiten zur Straße
„Am Königsbusch“ kostenfrei zur Verfügung gestellt werden für öffentliche
Zwecke, z. B. Kinderspielplatz, Parkplatz für Wandern mit Fußgängerweg
direkt hinunter bis zum Wirtschaftsund Höhenweg, Reserveparkplatz für
Sportplatzbesucher usw..
2. Die untere Grundstückshälfte könnte für altersgerechte Wohnungen für
heimatverbundene Langerweher mit
freiem und unverbaubarem Blick ins
schöne Wehebachtal genutzt werden
mit genügend Parkplätzen – auch für
Dieser Begründung ist der Rat der
Gemeinde auch bei der Neuaufstellung des FNP gefolgt.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
B
50
Veranstaltung
Einwänder 50
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Besucher – oberhalb der Bebauung.
Die Bebauung sollte so vorgeschrieben werden, dass weder die Nachbarschaftsbebauung noch das Landschaftsbild gestört werden.
Eine Lärmstörung durch den Sportplatzbetrieb ist bei der vorgesehenen
Entfernung und bei der Ausrichtung
zum Tal hin nicht zu befürchten.
Es wird beantragt, die Parzelle Gemarkung Wenau, Flur 4, Nr. 131 bei
HE 5
der Erstellung des neuen Flächennutzungsplanes als Bauland aufzunehmen.
Begründung:
Die Zufahrt kann ohne Störung von
Dritten über die Straße ,,Auf der Heide" erfolgen.
Ab dem letzten Haus der Straße ,,Auf
der Heide" Nr. 30 auf der rechten Seite kann eine Verbreiterung der Straße
auf meinem Grundstück erfolgen mit
leichter Straßenkrümmung und mäßigem Gefälle, wobei auch links und
rechts auf der Zufahrtstraße von
Herrn Fournés Privatgrundstück
Parkplätze eingerichtet werden könnten, die auch dem Allgemeinverkehr
zur Verfügung gestellt werden könnten, wie zum Beispiel den Besuchern
des Landschaftsgartens Kammerbusch.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
bereits auf der vollen Breite gegenüber des Grundstückes entlang der
Straße ,,Auf der Heide" eine Wohnbebauung seit Jahren realisiert ist.
Keiner der gegenüberliegenden Bewohner, hat einen Einwand gegen die
hiermit beantragte Baulanderklärung
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet.
In der Abwägung zwischen den in
Heistern für eine Innentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenzialen erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen geeigneter als solche, die in wertvolle Naturräume eingreifen. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
geäußert.
B
51
Einwänder 51
1) Die 1. Stellungnahme bezieht sich
auf das neu ausgewiesene Baugebiet HE 1
auf der Hamicher Straße am Ortsausgang oberhalb des Wenauer Höfchens, das eine Baulücke schließen
soll. Die schon auf der Versammlung
vorgebrachten Bedenken, dass
dadurch die schöne Sichtachse auf
das kulturell bedeutende Wenauer
Höfchen und die Laufenburg im Wald
versperrt bzw. stark beeinträchtigt
wird, wird unterstützt. Die Strecke
zwischen Heistern, Sportplatz, Friedhof und Hamich ist einer der häufig
genutzten Spazierwege für Einheimische und Wanderer, die dort den Blick
von der Höhe in Richtung Wald mit
den beiden Denkmälern genießen
können. Eine Bebauung würde eine
einmalige, alte Ortsansicht zerstören,
die traditionell zur Identität von Heistern gehört. Außerdem grenzen die
Parzellen an das Wasserschutzgebiet
II an. Durch die einseitige Bebauung
in Richtung Hamich entsteht zudem
eine langgestreckte Siedlungszeile,
die nicht unbedingt zu einer schönen
Abrundung des Ortsbildes beiträgt.
Die Schließung der Baulücke auf der
anderen Seite der Hamicher Straße
würde ein kompakteres Ortsbild ergeben.
Daher wird angeregt, eine Bebauung
HE 4
der gegenüberliegenden Seite Richtung Eschweiler als Alternative zu bedenken. In dieser Ortslage sind in der
Erfassung der vorhandenen Bauflächen (S. 21 des Informationsmateri-
Der Ausschuss beZu 1: Die Planung verfolgt das
schließt, der Anregung
Ziel, mit der Ausweisung der für
nicht zu folgen.
die Eigenentwicklung in Heistern
erforderlichen Flächen eine Abrundung des Siedlungskörpers zu
erreichen. Dies wäre bei einer
beidseitigen Bebauung der Hamicher Straße bis zum Gebäude Nr.
112 / 114 gewährleistet. Belange
des Landschafts- und Denkmalschutzes sowie die Wahrung von
Blickbeziehungen in den Landschaftraum und auf fernwirksame
Gebäude können in den nachfolgenden Bauleitverfahren durch
entsprechende Festsetzungen zu
überbaubaren Grundstücksflächen, Stellung der baulichen Anlagen usw. gewahrt bleiben.
Der Anregung wird insoweit gefolgt, als dass auch die nördliche
Straßenseite der Hamicher Straße
als Wohnbaufläche dargestellt
wird.
Der Anregung auf eine Darstellung
von Wohnbauflächen südlich der
Hamicher Straße zu verzichten,
wird nicht gefolgt.
Der Anregung auf eine Darstellung Der Ausschuss bevon Wohnbauflächen nördlich der schließt, der Anregung
zu folgen.
Hamicher Straße wird gefolgt.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
als, blau) bereits Baugrundstücke
ausgewiesen. Auch dort ist ein weiter
Blick ins Land mit dem Bovenberger
Wald, den Feldern und Wiesen sowie
der Burg Holzheim gegeben, inklusive
Vogel- und Wildbeobachtung. Man
würde im Garten hinter dem Haus (auf
der der Straße abgewandten Seite)
von der Feierabendsonne profitieren,
besonders im Sommer (Sonnenuntergang) im Gegensatz zur anderen Seite.
Der Ort wird in der Gemeinde gerne
als Höhenort mit besonderer Wohnqualität hervorgehoben. Dazu gehören vor allem auch die ungestörten
Blicke auf Baudenkmäler und die Natur, für die Allgemeinheit, nicht nur für
einige wenige, die in diesen privilegierten Lagen bauen dürfen. Heistern
hat in seinem Kern kein schönes
Ortsbild und leidet unter dem zunehmenden Durchgangsverkehr, nachdem die beiden neuen Autobahnanschlüsse Eschweiler Ost und Langerwehe in Betrieb genommen wurden,
die auf der Versammlung als wichtige
Standortfaktoren für die Gemeinde
angeführt wurden. Das ist nur die
wirtschaftliche Perspektive! Der Dorfplatz ist ein unattraktiver Aufenthaltsort, weil er überwiegend als Parkplatz
genutzt wird und an seinem Ende mit
Abfallcontainern bestückt ist. Die
Brunnenanlage kommt nicht zur Geltung. Eine ausgebaute Infrastruktur,
abgesehen von den Verkehrsachsen,
der Kita, zwei Gaststätten, Räumen
für Vereine und einem Miniladen gibt
es kaum.
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Das emissionsträchtige Sägewerk
dominiert im sog. Oberdorf. Den Ort
prägen andererseits einige wertvolle
Baudenkmäler wie das Fachwerkhaus
mit Dorfkreuz, die Norbertuskapelle,
Burg Holzheim, der Landschaftsgarten Kammerbusch, die Klosterkirche
Wenau und das Wenauer Höfchen mit
der Sichtverbindung zur Laufenburg
im Wald. Diese einzigartigen Bauwerke und Naturlandschaften gilt es zu
bewahren und richtig in Szene zu setzen, nicht zu verbauen. Das ist auch
ein Argument gegen die auf der Bürgerversammlung vorgebrachte Idee
eines Immobilienmaklers(!), eine Freifläche (Wildblumenwiese) zwischen
Heistern und dem Kammerbusch als
Bauland freizugeben.
Auch hier würde wieder ein Stück natürlicher Lebensraum durch einen rein
profitorientierten Umgang mit der
wertvollen Ressource Boden zerstört.
2) Die zweite Stellungnahme bezieht
sich auf die im Flächennutzungsplan
gelb gekennzeichnete Fläche in der
Ortsmitte von Heistern. Es wird dort
die Möglichkeit einer Bauverdichtung
gesehen. Wozu dieses planerische
Prinzip führen kann, sieht man deutlich in "Zum Laufenburgblick" (Name
etwas übertrieben, gilt nicht für alle)
mit seiner prekären Parkplatzsituation
und gefährlichen Einmündung in die
Wenauer Straße. Die Idee, eine
Stichstraße von der alten Schule in
Heistern parallel zum Döllersfeldchen
zu bauen, um Baugrundstücke zu
schaffen bzw. zu erschließen, ist frü-
Zu 2: Entsprechend BauGB ist mit Der Ausschuss beGrund und Boden sparsam umzu- schließt, der Anregung
gehen und eine Innenentwicklung nicht zu folgen.
vor einer Außenentwicklung zu betreiben. Die Nachverdichtung von
Ortsinnenbereichen nutzt vorhandene Infrastrukturanlagen und
greift in der Regel weniger stark in
den Naturhaushalt ein.
Der Anregung wird nicht gefolgt,
die bestehenden Darstellungen
der Ortsinnenbereiche als gemischte Bauflächen bzw. Wohnbauflächen bleiben erhalten.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
her schon einmal, vermutlich aus guten Gründen, verworfen worden. Warum soll jetzt eine Verdichtung ein erstrebenswertes Ziel auf Kosten von
Freiflächen oder Gärten sein?
B
52
Einwänder 52
3) Ein weiteres Beispiel von extremer
Verdichtung in Neubaugebieten findet HA 3
man in Hamich im Meierskamp und
Umgebung. Sollte dort die Freifläche
Am Eulenbaum als Bauland für die
geplante Errichtung von Mehrfanlilienhäusern (!)freigegeben werden,
wird die enge Bebauung fortgesetzt,
die gleichzeitig auch eine weitere Bodenversiegelung mit den bekannten
ökologischen Folgen nach sich zieht.
Allgemeine Frei- und Agrarbereiche,
Hecken sowie Gärten bieten Ausgleich zur Bodenversiegelung und
schaffen notwendige "Grüne Bereiche" im Wohngebiet für viele Bürger.
Auch sie gilt es, wenn möglich, zu erhalten, besonders im sog. ländlichen
Raum. Oder zählt auch hier wieder
nur der Profit eines Einzelnen?
Als Landwirte ist es eine Zumutung,
dass derartig viele Flächen in der
Gemeinde Langerwehe versiegelt
werden sollen.
Für die als jungen Betriebsleiter, die
mit Herzblut die elterlichen Betriebe
fortführen, stellen die Ackerflächen die
wichtigste Produktionsgrundlage dar,
mit deren großflächigem Wegfall ihre
Existenzgrundlage sehr gefährdet ist.
Die Flächenproblematik ist in der gesamten Gemeinde spürbar, insbesondere Ackerflächen zwischen SchlichD'horn sowie das geplante Gewerbe-
Zu 3: Die Planung verfolgt das
Der Ausschuss beZiel, mit der Ausweisung der für
schließt, der Anregung
die Eigenentwicklung in Hamich
zu folgen.
erforderlichen Flächen eine Abrundung des Siedlungskörpers zu
erreichen. Dies wäre bei einer Bebauung der Flächen am Eulenbaum gewährleistet.
Die Festlegung der Dichte der
möglichen Bebauung erfolgt in
den nachfolgenden Bauleitplanungen und orientiert sich an den angrenzenden Gebieten.
Der Anregung, die Fläche am Eulenbaum nicht weiter zu entwickeln, wird gefolgt.
Die geplanten Flächenausweisun- Der Ausschuss beschließt, die Anregung
gen gründen auf Prognosen, die
zur Kenntnis zu nehmen.
eine Erforderlichkeit zur Neuausweisung von Wohnbauflächen im
Gemeindegebiet von Langerwehe
belegen.
Innerhalb des Bauleitverfahrens
soll sichergestellt werden, dass
alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt werden.
Alle öffentlichen und privaten Belange sind dabei gegen- und untereinander gerecht abzuwägen.
Im vorliegenden Fall findet u.a. ei-
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
gebiet und der zu erwartende Restsee
des Tagebaus. Nicht nur der direkte
Flächenverlust ist ein Problem, sondern ebenso die daraus resultierende
Zunahme des Wettbewerbs auf dem
Pachtmarkt infolge des Flächenfraßes!
Die Frage nach der Möglichkeit für
Ausgleichsflächen sollte intensiv diskutiert werden.
Zudem hat in den vergangenen Jahren durch die bereits ausgewiesen
Wohngebiete und der daraus resultierenden Steigerung der Bevölkerung
das Konfliktpotential in Feld und Flur
bereits erheblich zugenommen. Trotz
Aufrufen im Gemeindeblatt und auch
der Versuch die Mitmenschen davon
zu überzeugen das Hunde an der Leine zu führen sind, ist es in der Praxis
sehr oft so, dass durch die Hunde auf
frisch bestellten Feldern immer wieder
gravierende Schäden festzustellen
sind. Auch hier wird das Konfliktpotenzial weiter zunehmen und es sollte
diskutiert werden wie die Produkte
sowie das Eigentum zu schützen ist.
Es kann nämlich nicht möglich sein,
dass die thematisierte Naherholung
zusätzlich zum Flächenverbrauch auf
die Bewohner 'abgeschoben' wird.
Noch ein Aspekt abseits der Landwirtschaft:
In den Veranstaltungen wird von dörflicher Entwicklung gesprochen - was
versteht die Gemeinde Langerwehe
unter dörflicher Entwicklung? Schafft
man durch den schnellen Einwohnerzuwachs auf Dauer nur eine Anonymität wie in der Großstadt oder wie kann
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
ne Abwägung zwischen Belangen
der Landwirtschaft und der Wohnbaulandentwicklung, statt.
Nach Ausschöpfung aller möglichen Innenentwicklungs- und
Nachverdichtungsmöglichkeiten ist
eine zusätzliche Inanspruchnahme
landwirtschaftlicher Flächen unvermeidbar.
Allen am Planungsprozess in Langerwehe Beteiligten ist bewusst,
dass die regionale Situation für die
Landwirtschaft, bedingt durch den
Braunkohlentagebau, mit Verlusten von landwirtschaftlichen Flächen durch den Tagebau und zusätzlich durch Umsiedlungen und
Nachverdichtungen schwierig ist.
In den nachfolgenden Bauleitplanungen soll der Flächendruck u. a.
durch die Ausweisung von verdichteten Wohnquartieren gemildert werden.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
B
53
Einwänder 53
B
54
Einwänder 54
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
eine Dorfgemeinschaft von einem
Zuwachs profitieren!
Es ist selbstverständlich und gut, dass
die Gemeinde eine Entwicklung anstrebt und dass dieser Prozess Veränderungen mit sich bringt!
Mit diesem Einwand soll darauf hingewiesen werden, dass es neben gesellschaftlichen Wünschen auch bestehende Strukturen gibt, die sich lohnen geschützt zu werden.
Es wird befürchtet, dass durch dieses
HA 3
Baugebiet ein rasanter Anstieg des
Verkehrs in der Straße "Meierskamp"
und somit auch in dem als Spielstraße
ausgewiesenen Teil der Heisterner
Straße entsteht. Bereits jetzt halten
sich die Verkehrsteilnehmer in diesem
Teil der Heisterner Straße überdurchschnittlich oft nicht an die in Spielstraßen vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit und die Befürchtung ist,
dass sich dies durch das Baugebiet
„Am Eulenbaum" noch weiter verschlimmern wird. Dies stellt eine zunehmende Gefahr für spielende Kinder dar. Daher wird sich ausdrücklich
gegen das Baugebiet "Am Eulenbaum"
ausgesprochen.
Herr Hurth schlägt folgende Alternative zu dem vorgestellten Baugebiet in LU 4
Luchem vor:
Vorteile dieses Gebietes: Zufahrt
durch
Adam-Lehnen-Straße
und
Hahnweg, wenig Lärm von der Autobahn, da gut funktionierende Lärmschutzwand. Neben der Parzelle befindet sich eine Parzelle von RWE
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Verglichen mit den im Planbereich
vorhandenen Wohneinheiten und
dem hieraus resultierenden Verkehr wäre die Zunahme des Verkehrs durch eine Ausweisung von
bis zu 20 Wohneinheiten aus einem Baugebiet „Am Eulenbaum“
deutlich untergeordnet.
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung erfolgen im Zuge der nachgeschalteten Bauleitverfahren
bzw. auf Anordnung der Ordnungsbehörde und sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Der Anregung, das Gebiet HA 3
nicht weiter zu verfolgen, wird gefolgt.
Das dargestellte Gebiet befindet
sich zwischen dem derzeitigen
Siedlungskörper und der BAB 4.
Aufgrund der vorhandenen Straßenführung ist das Gebiet gut erschließbar. Die unmittelbare Nähe
zur BAB erfordert jedoch Schallschutzmaßnahmen. Im Vergleich
zu weiteren Möglichkeiten der Flä-
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Power, die vor Jahren dort schon
bauen wollten.
B
55
Eiwnänder 55
B
56
Einwänder 56
Als Bevollmächtigte von Herrn Christian Fourné beantragen die Eheleute
HE 6
Bisdorf die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der
Gemarkung Wenau Flur 3, Flurstück 8
u. 9 (Judasacker) (Eigentümer Christian Fourné). Da zu diesem Grundstück eine bereits bestehende Straßenanbindung seitens der Gemeinde
besteht und die Familie Bisdorf in naher Zukunft eine Bebauung beantragen möchte, werden die zuständigen
Gremien der GemeindeLangerwehe
gebeten, die Änderung des Flächennutzungsplanes und Ausweisung somit zur gemischten Baufläche im Zuge
der allgemeinen derzeitigen Änderungen des Flächennutzungsplanes zur
Aufstellung eines Bauleitplanes durch
den Städteplaner Heinz Jahnen Pflüger mit zu berücksichtigen. Es ist der
Familie Bisdorf bewusst, dass ihre
Grundflächen außerhalb des Ortes
liegen, aber sie haben erfahren, dass
die Eigentümer der Nachbargrundstücke zum Ort hin ebenfalls eine Änderung beantragt haben sollen. Herr R.
Bisdorf, Eigentümer des Flurstücks 13
hat sogar eine Änderung des Bebauungsplanes für sein Grundstück beantragt. Insofern besteht die Hoffnung,
dass Sie dem Antrag der Familie Bisdorf stattgeben.
Als Bevollmächtigte von Herrn Christian Fourné beantragen die Eheleute
HE 7
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
chenentwicklung in Luchem ist die
Qualität der Flächen für eine (gesunde) Wohnbaunutzung gering.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Planung verfolgt das Ziel, mit Der Ausschuss beder Ausweisung der für die Eigen- schließt, der Anregung
entwicklung in Heistern erforderli- nicht zu folgen.
chen Flächen eine Abrundung des
Siedlungskörpers zu erreichen.
Die innerhalb der Anregung benannten Flächen liegen rund 150
Meter vor dem Ortsrand im Außenbereich.
Eine städtebauliche Entwicklung
als Arrondierung der Ortslage ist
in diesem Umfang für den Ort Heistern nicht erforderlich.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Planung verfolgt das Ziel, mit
der Ausweisung der für die Eigen-
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
B
57
Veranstaltung
Einwänder 57
Anregung
Bisdorf die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der
Gemarkung Wenau Flur 4, Flurstück
288 (verlängerter Steinweg) (Eigentümer Christian Fourné).
Da zu diesem Grundstück eine bereits
bestehende Straßenanbindung seitens der Gemeinde besteht und die
Familie Bisdorf in naher Zukunft eine
Bebauung beantragen möchte, werden die zuständigen Gremien der
GemeindeLangerwehe gebeten, die
Änderung des Flächennutzungsplanes und Ausweisung somit zur gemischten Baufläche im Zuge der allgemeinen derzeitigen Änderungen
des Flächennutzungsplanes zur Aufstellung eines Bauleitplanes durch
den Städteplaner Heinz Jahnen Pflüger mit zu berücksichtigen.
Allgemein
Es wird darauf hingewiesen, das bereits besprochene Ziele die im Verfahren des Landschaftsplans festgelegt
wurden in diesem FNP Verfahren
nicht berücksichtigt worden sind. Zum
Beispiel sind in den bereitgestellten
Informationsunterlagen die neuen
Grenzen der Landschaftsschutzgebiete nicht eingearbeitet worden. Desweiteren wird darauf verwiesen, dass in
der Zielsetzung des Landschaftsplans
Ausgleichsmaßnahmen im Waldbereich gemacht werden sollen.
Dadurch kann der Verlust von landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen minimiert werden.
Durch die ungleichmäßige Ausweisung von Bauland in der Vergangenheit ist die gleichmäßige Entwicklung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
entwicklung in Heistern erforderli- nicht zu folgen.
chen Flächen eine Abrundung des
Siedlungskörpers zu erreichen.
Die innerhalb der Anregung benannten Flächen liegen vor dem
Ortsrand im Außenbereich.
Eine städtebauliche Entwicklung in
dieser Form bedeutet keine Arrondierung der Ortslage sondern
eine Erweiterung nach Süden.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Zu Allgemein:
Die Ziele des Landschaftsplanes
sind dem Flächennutzungsplan
hinterlegt und finden bei der Neuaufstellung Berücksichtigung.
Ziel der Entwicklungsplanung ist
keine gleichmäßige Entwicklung
der Dörfer, sondern eine Entwicklung orientiert an Bedarfen, der
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
der Dörfer nicht berücksichtigt worden. Die überproportionale Entwicklung von Schlich führt dazu, dass die
Integration der Bewohner in einer sozialen Struktur immer schwieriger
wird. Es wird angeregt, dass die soziale Komponente und deren Auswirkungen ebenfalls analysiert werden
und in das FNP Verfahren einfließen.
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
Erforderlichkeit und den Eignungen.
Die Fortführung der überproportionalen Entwicklung von Schlich ist
u.a. im Regionalplan begründet
und fußt auf der guten verkehrlichen Erreichbarkeit und der Nachfrage auch aus dem Dürener
Raum.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Die Nutzung des Schlosses Merode zu Großveranstaltungen sowie
die sich hieraus ergebende Verkehrsproblematik sind im bestehenden FNP vor dem Hintergrund
der genehmigten Veranstaltungen
berücksichtigt.
Des Weiteren wird angeregt, dass die
Entwicklung der Naherholung und des
Tourismus mehr unter Betracht genommen wird und deren Auswirkungen in den FNP Verfahren aufgenommen wird. Besonders in Merode,
wo jährlich mit immer größerem Erfolg
Großevents (Weihnachtsmarkt, Kürbismarkt, Dorftrödelmarkt usw.) veranstaltet werden, sind deren Auswirkungen auf Verkehrskonzepte und
Parkmöglichkeiten im FNP Verfahren
aufzunehmen.
FNP Verfahren für weitere Parkplatzmöglichkeiten
Kapelle am Ehrenfriedhof
Der Anregung zur Darstellung wei- Der Ausschuss beterer Parkplatzmöglichkeiten wird schließt, der Anregung
nicht zu folgen.
nicht gefolgt.
Für den Bereich Merode:
Es wird auf die Arbeit der AK Innenentwicklung und deren Stellungnahme
zum FNP Verfahren verwiesen. Ergänzend folgende Punkte:
Merode Flur 2/125 und Schlich 4/111
"Ochsenbenden"
Als Eigentümer der Fläche wird Interesse bestätigt, dass dort für einheimische Kinder eine günstigere Mög-
M4
Die Flächen „Ochsenbenden“ lie- Der Ausschuss begen außerhalb des ASB, erschei- schließt, der Anregung
zu folgen.
nen jedoch aufgrund ihrer unmittelbaren Lage am Siedlungskörper
als Wohnbaufläche geeignet.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
lichkeit des Bauens geschaffen wird.
Für die soziale Struktur der Ortschaft
wird es als sehr wichtig angesehen,
dass die Familien in ihrer Heimat blei- M 4
ben können. Die Fläche wurde beim
Landschaftsplanverfahren bereits für
eine Ausweisung als Bauland angesehen. Es handelt sich um den ehemaligen Sportplatz.
Wenn seitens der Gemeinde der Bau
des Hotels und des Dorfgemeinschafthauses wieder erwünscht wird,
ist man bereit, die Planung wieder
aufzunehmen. Die Lage am Waldrand
und zum Restaurant Wettstein ist sicherlich für den Tourismus fördernd.
Der Ausschuss beDer Bau einer Kapelle auf dem
Ehrenfriedhof ist nicht Gegenstand schließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
des FNP-Verfahrens und baurechtlich zulässig.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Ehrenfriedhof
Es wird angeregt, dass das FNP Verfahren dazu benutzt werden sollte, die
Rahmenbedingungen für den Bau der
gewünschten Kapelle zu verbessern.
Für den Bereich Jüngersdorf/Pier:
Flur 7/43 und Flur 7/44
Da die Fläche bereits angeschlossen
ist, wird beantragt, dass das Teilstück
der Flächen entlang des bereits angebauten Weges ebenfalls als Bauland ausgewiesen wird.
Für den Bereich D'horn
Bei dem Informationsabend wurde
über die Möglichkeit einer neuen
Bahnhaltestelle gesprochen. Hiermit
wird beantragt, dass bei der Planung
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
Der Anregung wird gefolgt, die
Flächen werden zum Teil als
Wohnbauflächen in das Verfahren
zur Neuaufstellung des FNPs aufgenommen.
P2
Der Ausschuss beDer Planbereich Flur 7/43 und
7/44 liegt außerhalb des ASB und schließt, der Anregung
innerhalb einer Fläche zum Schutz nicht zu folgen.
der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung mit entsprechenden Entwicklungszielen.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Lage eines möglichen Haltepunktes richtet sich nach den Abständen zu benachbarten Haltepunkten, der Anzahl von Bewohnern im Einzugsbereich sowie der
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
die ehemalige Haltestelle in D'horn
bei der K45 ebenfalls in Betracht genommen wird. Im Vergleich zu einer
Haltestelle zwischen Schlich und
Derichsweiler ist eine Haltestelle in D'
horn für die Anbindung der Dörfer
Merode/D'horn/Geich und Obergeich
besser gelegen. Der Weg zur Schule,
Wald und Schloss ist kürzer.
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
Möglichkeit der Einbindung in das
örtliche und überörtliche Verkehrsnetz.
Die Lage im Bahnnetz, die im Zuge der Neuaufstellung des FNP
geplante Neuausweisung von
Wohnbauflächen zwischen D´horn
und Schlich sowie die Möglichkeiten der Anbindung an die B 264
und die langfristige Perspektive
zur Errichtung einer K 45 n östlich
von Schlich belegen eine bessere
Eignung eines möglichen Standortes östlich von D´horn.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Für den Bereich Schlich
M5
Schlich Flur 5/177
Da die Fläche bereits angeschlossen
ist, wird beantragt, dass das Teilstück
der Fläche entlang der Schmiedestraße ebenfalls als Bauland ausgewiesen wird.
Der Planbereich Flur 5/177 liegt
außerhalb des ASB und innerhalb
einer Fläche zum Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierter Erholung.
Durch die angrenzenden Sportplatzanlagen ist der Bereich vorbelastet. Die Fläche ist daher für
eine wohnbauliche Nutzung nicht
zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Für den Bereich Geich:
Es wird angeregt, dass das aktuelle
FNP Verfahren genutzt wird, um das
temporäre Parken auf der Wiesenfläche bei der Kapelle Geich zu nutzen.
Aus den Informationsunterlagen ist es
nicht ersichtlich, dass dort das Parken
erlaubt ist.
Es ist kein FNP-relevanter Nutzungszweck erkennbar, der ein
Parken im Außenbereich auf der
Wiesenfläche bei der Kapelle
Geich erfordert.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
Für die Bereiche Gewerbegebiet
Hier wird auf die bereits zugesandte
Stellungnahme vom 10/11/2016 verwiesen.
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Siehe B 61
Es wird beantragt, die oben genannten Punkte I Themen in die Planungen
zur Überarbeitung des FNP-Entwurfs
mit zu berücksichtigen.
B
58
Einwänder 58
Zur Erhaltung resp. Verbesserung der
demographischen Strukturen und zur
Vermeidung innerörtlicher Leerstände
in Merode wird ein denkbarer Weg darin gesehen, einen Generationenwechsel in den Bestandsimmobilien
zu ermöglichen.
Im Rahmen eines Generationenwechsels können Eltern ihren Kindern das
Elternhaus überlassen und selbst einen kleineren Neubau beziehen und
ggf. bei der Sanierung des Elternhauses helfen. Damit wird neben der Bevölkerung auch die Bausubstanz
nachhaltig verjüngt bzw. einer weiteren Überalterung entgegen gewirkt.
Das Anwachsen eines Neubaugebietes kann innerorts drohenden Leerständen nicht entgegenwirken. Insoweit ist es überlegenswert, Gartenland
generell auf die Tauglichkeit zur infrastrukturellen Anbindung und Bebauung zu prüfen, ggf. perspektivisch
heute im FNP für eine spätere Bauleitplanung/ Bebauungsplanung vorzumerken/ offenzuhalten. Dies würde
einen Generationenwechsel erleichtern, da auch keine Kosten für den
Entsprechend den Bestandserhe- Der Ausschuss beschließt, die Anregung
bungen besteht in der Ortschaft
zur Kenntnis zu nehmen.
Merode faktisch kein Leerstand.
Die Planung verfolgt das Ziel, mit
der Ausweisung der für die Eigenentwicklung in Merode erforderlichen Flächen eine Abrundung des
Siedlungskörpers zu erreichen.
Dier derzeit als Wohnbauflächen
dargestellten Gartenbereiche bleiben erhalten und stehen für die
angeregten Nachverdichtungen
zur Verfügung.
Die Anregungen werden zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Grunderwerb anfallen.
Keinesfalls sollen Flächen des Natur-/
Landschaftsschutzes (auf und zwischen "Auf dem Ländchen" und "Hinter den Höfen") als Bauflächen vorgemerkt, offengehalten oder beansprucht werden. Eine Bebauung
waldseits des Wirtschaftweges auf
diesen Flächen wird abgelehnt und es
wird hierzu bereits vorsorglich ein Widerspruch angekündigt.
Es wird darum gebeten, die Gartenflächen an der Schlossstraße in
Merode bei den Bauflächen zu berücksichtigen.
B
59
Einwänder 59
M3
Für das Gebiet oberhalb des Baugebietes am Schafenberg wird ein großer Bereich bestehend aus SportL7
platz, Bolzplatz und nicht genutzter
Friedhofsfläche als Grünanlage ausgewiesen.
Das Gelände grenzt im Osten an eine
in den 90ger Jahren entstandene
Wohnbebauung und im Westen an
den Friedhof inkl. nicht genutzter Erweiterungsflächen. Dem Gebiet mangelt es am baulichen Zusammenhang
und aus städtebaulicher Sicht ist hier
keine konsistente Planung/Entwicklungsstrategie erkenntlich. Aktuell hat dies schon zu Konflikten zwischen Wohnbebauung und
Sportplatz geführt. Diese sind auch für
Die Gartenflächen südwestlich der Der Ausschuss beschließt, der Anregung
Schlossstraße liegen außerhalb
des ASB und innerhalb einer Flä- nicht zu folgen.
che zum Schutz der Landschaft
und landschaftsorientierter Erholung. Die Fläche ist daher für eine
wohnbauliche Nutzung nicht
zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der Ausschuss beDie beantragten Flächen liegen
außerhalb des ASB und innerhalb schließt, der Anregung
nicht zu folgen.
einer Fläche zum Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierter Erholung. Unter landschaftsorientierter Erholung sind
auch die beschriebenen Sportaktivitäten sowie Freizeiteinrichtungen
wie Grillhütte zu fassen. Die Fläche ist daher für eine wohnbauliche Nutzung nicht zweckmäßig.
Die Bewältigung hierbei entstehender emissionstechnischer Konflikte ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu lösen und
nicht Gegenstand der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
die Zukunft abzusehen: Im Rahmen
der Bauleitplanung für das Baugebiet
am Schafenberg wurde es versäumt,
Festlegungen zum Immissionsschutz
zu treffen. Die Wohnbebauung beginnt nur wenige Meter unterhalb des
Tors, wobei das Gelände vom Sportplatz zur Wohnbebauung hin abfällt.
Auf dem Sportgelände haben sich in
den letzten Jahren diverse Fremdnutzungen (Volleyball, Grillhütte) etabliert, die - zusammen mit dem zunehmenden Spiel-/Trainingsbetrieb-zu einer fortschreitenden Immissionsbelastung für die Wohnbebauung geführt
haben.
Nunmehr gibt es von der Gemeinde
eine Zusage gegenüber dem TUS08
im Rahmen einer Sanierung den Tennenplatz mit Steuermitteln in einen
Kunstrasenplatz umzuwandeln. Mit
dieser Änderung des Flächenbelags
ist eine Nutzungsintensivierung verbunden, die zu einer weiteren Immissionsbelastung für die Anwohner
führt. Die Parkplatzsituation vor Ort ist
unzureichend; die Zufahrtsstraße wird
von Anwohnern und Besuchern des
Friedhofes genutzt; sie ist in einem
bedauernswerten Zustand und verfügt
nicht über eine ausreichende Verkehrssicherung für Fußgänger (kein
Fußweg, unzureichende Beleuchtung).
Es wurde mehrfach in diversen Sitzungen (Bauausschuss/Gemeinderat/Haupt- und Finanzausschuss) verlangt, dass hier
eine Bewertung der Situation mit entsprechenden Lärmgutachten/lmmis-
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
Der Anregung, den Planbereich
der Sportplatzfläche als Wohnbaufläche darzustellen, wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
sionsprognosen durchzuführen ist,
damit für die Anwohner sichergestellt
ist, dass die Grenzwerte eingehalten
werden (können). Auch für eine
Sportanlage mit Altanlagenbonus (der
noch zu klären wäre) gilt, dass sie im
laufenden Betrieb die Immissionswerte einhalten muss.
H. Professor Jahnen hat bei seinem
Vortrag zum FNP erklärt, dass rund
um den Sportplatz in Jüngersdorf
noch Flächen zur Verfügung stehen,
die grundsätzlich als Bauland geeignet wären. Diese würden im neuen
FNP-Entwurf aber nicht als Bauland
ausgewiesen, weil schon für die bestehenden Baugebiete ein kaum lösbarer Konflikt zwischen Wohnbebauung und Lärmsituation ausgehend
vom Sportplatz entstanden ist und
Nutzungseinschränkungen für den
Sportplatz zu befürchten sind.
Die Situation am Schafenberg ist bezüglich der vom Sportplatz ausgehenden Lärm- und Lichtimmission zu der
im Osten angrenzenden Bebauung
deutlich schwieriger als in Jüngersdorf, weil der Abstand zwischen Bebauung und Sportplatz viel geringer
ist.
Mit der Neuerstellung des FNP besteht nun die Möglichkeit, die Planungsversäumnisse der Vergangenheit zu heilen und dabei eine aus
städtebaulicher Sicht sinnvollen und
für die Finanzen der
Gemeinde lukrativen Weg zu gehen,
indem die komplette Fläche in Langerwehe Süd als Bauland definiert
wird. Gegenüber den im aktuellen
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
Entwurf ausgewiesenen Baulandflachen entlang der Umgehungsstraße
hätte dies viele Vorzüge:
• Bei den im aktuellen FNP-Entwurf
ausgewiesenen Flächen entlang der
Umgehungsstraße handelt sich um
hochwertige Ackerflächen aber um
minderwertiges Bauland an einer
stark befahrenen Straße.
• Aus städtebaulicher Sicht ist es nicht
nachvollziehbar, dass im ersten
Schritt mit unseren Steuergeldern eine Umgehungsstraße gebaut wird, um
den Verkehr vom Zentralort fernzuhalten, und dann die Entwicklung der
Wohnbebauung in Richtung genau
dieser Umgehungsstraße vorangetrieben wird. Hier fehlt es an planerischem Weitblick und Verantwortung
für die zukünftigen Anwohner.
• Bei einer Widmung des Geländes in
Langerwehe Süd als Bauland, ginge
der Landwirtschaft kein Ackerland verloren aber es entstünden Baugebiete,
die aufgrund ihrer bevorzugten Lage
zu Höchstpreisen zu vermarkten wären.
• Die Flächen in Langerwehe Süd sind
bereits im Besitz der Gemeinde. Der
erwirtschaftete Gewinn aus der Vermarktung als Bauland würde dem Finanzhaushalt der Gemeinde zu gute
kommen und ein Teil davon könnte
auch für die Schaffung einer neuen
Sportanlage für den Verein eingesetzt
werden.
Hiermit wird beantragt, dass im neuen
FNP das Gebiet in Langerwehe Süd
(Sportplatz, ungenutzte Friedhofsfläche, Bolzplatz) als Baugebiet aufge-
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Zunächst mochte ich Ihnen und allen
Beteiligten zum Entwurf des neuen
Flächennutzungsplanes gratulieren.
Vieles, was offensichtlich zur Gestaltung dieses Planes beigetragen hat,
ist schon in meinem Schreiben an die
CDU-Fraktion vom 10.02.2000 enthalten, weswegen mich der jetzige Plan
so sehr interessiert.
Es drängt mich aber, darauf hinzuweisen, dass bei aller Nützlichkeitsüberlegung die Wohnqualität bei einer
späteren Bebauung nicht unberücksichtigt bleiben darf.
Die hängt u.a. davon ab, wie viele
Grünbereiche zwischen den Wohnund Gewerbebauten zugestanden
werden. Außerdem muss die Landschaftsstruktur unserer Gemeinde als
wichtiges Attraktivitätsargument erhalten bleiben.
Daher sollte die jetzige Bebauungsgrenze nach Süden hin, von Merberich bis Jüngersdorf- Pier, unbedingt
festgeschrieben werden.
Die Anregungen werden zur
Kenntnis genommen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Auch die Landschaft hinter Pier, Richtung Merode, sollte frei von jeder Art
der Bebauung bleiben.
Der Anregung, die Siedungsberei- Der Ausschuss beche zwischen Pier und Merode frei schließt, der Anregung
von jeglicher Bebauung zu halten, zu folgen.
wird gefolgt.
Der im Rahmen des jetzigen Flächennutzungsplanes prognostizierte Bevölkerungszuwachs von ca. 2000
neuen Bürgerinnen und Bürgern innerhalb des nächsten Jahrzehnts, verlangt nach meiner Meinung schon
jetzt den Eintritt in eine Erörterung der
Die Anregungen zum Thema
Wasserversorgung werden zur
Kenntnis genommen.
nommen wird.
B
60
Einwänder 60
Der Anregung, die einzelnen Sie- Der Ausschuss bedungsbereiche durch Grünstruktu- schließt, der Anregung
zu folgen.
ren zu trennen, wird gefolgt.
Der Anregung, die Siedungsberei- Der Ausschuss beche von Merberich bis Jüngersdorf schließt, der Anregung
zu folgen.
nach Süden hin zu begrenzen,
wird gefolgt
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die Standorte der Windkraftanlagen sind Inhalt des 33. Änderungsverfahrens zum FNP Langerwehe. Diese Änderung ist inzwischen rechtsverbindlich und
somit nicht Gegenstand des Neuaufstellungsverfahrens zum FNP
Langerwehe.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
zukünftigen Wasserversorgung.
Reicht diese langfristig bei zunehmender Einwohnerzahl und weiteren
Gewerbebetrieben noch aus?
Sollte der Klimawandel die jetzige
Tendenz weiter fortsetzen, könnte es
auch bei uns mit dem Wasser knapp
werden. Darüber sollte man mit dem
"Wasserverband Eifel-Rur" und mit
unserem "Wasserzweckverband" in
die Diskussion treten.
Es ist auch damit zu rechnen, dass es
in südlichen Regionen der Welt, in
denen die Versorgung mit Trinkwasser jetzt schon schwierig ist, noch
mehr diesbezügliche Probleme geben
wird. Das wiederum wird die neuzeitliche Völkerwanderung nach Norden,
also auch zu uns, dann sicher noch
verstärken, wodurch auch so der
Trinkwasserbedarf steigt. ich glaubte
diese Gedanken unterbreiten zu müssen, da uns allen ja doch die Zukunft
unserer Gemeinde und damit unseres
Lebensraumes, am Herzen liegt.
B
61
Einwänder 61
Wie bereits in der Stellungnahme vom
19.02.2016 zur Offenlage der 33. Änderung des Fächennutzungsplanes
für den Bereich der Windkraftflächen
A und D geschrieben, befinden sich
die drei Anlagenstandorte nördlich
des Schlosses genau in der wichtigsten Sichtachse von Süden nach Norden des denkmalgeschützten Schlosses mit Park. Das Prinzip solcher
Sichtachsen wurde vom Feldmareschall von Merode um 1700 aufgegriffen und im 19. Jahrhundert beim
neuen Parkdesign vertieft. Sowohl die
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Ausrichtung des Schlosses, als auch
die des Wassergrabens orientieren
sich an dieser Nord Süd Achse (s.
Skizze anbei). In diesem Sinne wurde
der Schlosspark erst kürzlich im
Rahmen des Denkmalschutzes ergänzt! Dieser Eingriff in dieser
Sichtachse beeinflusst darüber hinaus
direkt die Veranstaltungen im Schloss:
Schloss Merode ist der größte Tourismusmagnet der Gemeinde und das
beliebteste Photomotiv.
Die meisten Photos Hochzeiten/Kinderkommunion/Vereinsjubiläen
werden mit dieser Sichtachse im Hintergrund gemacht. Ein freier Korridor
zu Erhalt der Sichtachse sollte bei der
Planung des Windparks berücksichtigt
werden gegebenenfalls durch Versetzten der Anlagen um mehrere Meter nach rechts oder links. Der jetzige
Windpark Düren Echtz liegt links dieser Sichtachse und wird bei den Photos durch das Schloss selber bedeckt.
Der Wegfall des interkommunalen
Gewerbegebiets hätte auch als Folge,
den Wegfall der dringend notwendigen Parkplatzmöglichkeiten, die am
Wochenende mit Shuttlebusse für
Großveranstaltungen genutzt werden
können.
B
62
Einwänder 62
1) Benachteiligung des Ortes
Merode
Es ist und war allgemein bekannt,
dass in Merode in 2011 eine vom
Kreis Düren geförderte Dorfwerkstatt
unter der Leitung von Prof. Wester-
Die Planungen zur Neuaufstellung Der Ausschuss beschließt, die Anregung
des FNP Langerwehe sehen die
Darstellung eines Gewerbegebie- zur Kenntnis zu nehmen.
tes vor. Ziel dieser Darstellung ist
die Versorgung der Gemeinde mit
erforderlichen gewerblichen Bauflächen.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
heide stattgefunden hat, die als Ergebnis dann, zur Vertiefung der Themen der Dorfkonferenz, thematisch in
mehreren Arbeitskreisen weitergeführt
wurde.
Auf der Dorfwerkstatt selber, unter
Anwesenheit des Bürgermeisters, war
als ein wichtiges Thema für die Zukunft erkannt worden, dass für die
sich abzeichnende Überalterung der
Dorfbevölkerung nur entgegengewirkt
werden kann, wenn jungen Familien
mit Kindern die Möglichkeit gegeben
wird in Merode ihr Haus zu bauen.
Bauplätze sind in Merode seit Jahrzehnten Mangelware, denn seit der
Fertigstellung des letzten Neubaugebietes, dem Bereich Weberstraße und
Auf dem Kamp wurde seit knapp 50
Jahren in Merode kein neues Baugebiet mehr erschlossen. Bauinteressierte mussten immer vertröstet werden. Der aus der Dorfwerkstatt entstandene Arbeitskreis Innenentwicklung hat sich dann seit 2011 intensiv
mit dem Thema „Bauflächen in Merode“ beschäftigt und hier entsprechende Optionen ausgearbeitet. Die Ergebnisse aus dem AK Innenentwicklung wurden dann auch bei den Begehungen der Prüfungskommissionen
des Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ in 2012 und in 2014 präsentiert
und haben mit dazu beigetragen, dass
Merode auf Grund des Engagements
seiner Bürger jeweils die Goldmedaillen auf Kreisebene und in 2015 die
Silbermedaille auf Landesebene erringen konnte.
Die Ergebnisse aus dem Arbeitskreis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
Innenentwicklung wurden auch schon
sehr früh dem Gemeinderat und der
Verwaltung der Gemeinde Langerwehe vorgetragen. Daher ist es unverständlich, dass es im Rahmen der
Planungen für den FNP seitens der
Gemeinde Langerwehe, Politik oder
Verwaltung, keine Kontaktaufnahme
mit den aktiv an der Dorfentwicklung
Merode beschäftigten Bürgern gegeben hat und dass es in der ersten
Bürgerversammlung für den Bereich
der Herrschaft, die Präsentation für
Schlich -D'horn keine erkennbaren
Bauflächen für Merode vorgesehen
waren.
Einem Dorf, das seit den 60ern nicht
mehr entwickelt wurde, droht der Verfall in ein dörfliches „Altersheim“,
wenn man sich die Demografie anschaut. Denn die Dorfgemeinschaft
Merode stellt fest, dass die Aspekte
Demografie und soziales Zusammenleben bei der Betrachtung der Dörfer
nicht betrachtet wurden. So war es
auch ein Punkt der Bürgerversammlung, dass Merode bei diesem Verfahren bevorzugt behandelt werden
sollte, da es nunmehr seit über 50
Jahren nicht mehr entwickelt, mithin
benachteiligt wurde. Hier besteht extremer Nachholbedarf.
2) K 27 n
Ein weiterer Punkt der Bürgerversammlung war die Anregung die Planung bzgl. K27n wieder aufzunehmen. Merode ist durch zwei Kreisstraßen zerschnitten, wodurch ein zu-
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die Ergebnisse der Dorfwerkstatt
sind bekannt und fanden Eingang
in das Aufstellungsverfahren zum
FNP. Bei der Entwicklung der
hierbei formulierten Ziele standen
insbesondere Fragen der Entwicklung der Ortsgemeinde Merode im
Zentrum des Interesses.
Bei der Neuaufstellung des FNPs
findet ein Abgleich der Entwicklungsinteressen der Ortsgemeinden / Gesamtgemeinde mit Vorgaben der Landesplanung unter
Abwägung weiterer Belange der
zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange statt. Dies hat zur
Folge, dass in der Dorfwerkstatt
formulierte Ziele nicht in jedem
Fall mit den Belangen weiterer am
Verfahren zu Beteiligenden in Einklang zu bringen sind und daher
ggf. nicht zur Umsetzung kommen.
Die Ausführungen werden zur
Kenntnis genommen.
Mit der Darstellung einer möglichen Neubautrasse K 27n östlich
von Schlich bekundet die Gemeinde Langerwehe ihr Entwicklungsziel, die Ortsdurchfahrten
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
sammengehöriges Dorfleben nur bedingt möglich ist, einmal abgesehen
von den Gefahren die von den Kreisstraßen ausgehen. Eine K27n würde
hier erhebliche Abhilfe schaffen.
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
von Geich, Merode und Jüngersdorf–Pier von Durchgangsverkehr
zu entlasten und einen möglichen
Bahnhaltepunkt östlich von D´horn
mit dem überörtlichen Verkehrsnetz zu verbinden.
Der Anregung wird gefolgt.
M1
3) Planfläche M1
Die vom Planer dargestellte Fläche
M1 (zwischen Merode und D´horn)
auf Meroder Gemarkung war anfangs
nicht in der gemeindlichen Planung
(so die Präsentation für SchlichD´horn). So kommt es zu der jetzigen
Darstellung, dass es irgendwie „drangeklebt“ wirkt. Ausgehend von der
Planung wird der Teil M1 zwar zur
Gemarkung Merode gehören, aber
von Merode aus verkehrlich nicht
zu erreichen sein. Die Dorfgemeinschaft ist der Meinung, dass M1 zu
wenig für die Zukunft des Ortes ist.
Außerdem wird er baulich zu Schlich
oder D´horn gehören, da er verkehrlich an diese Dörfer angeschlossen
wird, mehrere Grünflächen M1 weiter
verkleinern und am Ende nur sehr
wenig Flächen übrig bleiben. Im Ergebnis wird Merode dadurch wieder
einmal nicht berücksichtigt!
Damit ist keine zusammenführende
Dorfentwicklung für Merode möglich.
Das Dorf wird weiter in die Länge gezogen und zerteilt. Das ist nicht richtig
und es widerspricht jeglicher moderner Dorfplanung. Merode nimmt seit
vielen Jahren am Wettbewerb „Unser
Die als M1 bezeichnete Fläche ist Der Ausschuss beschließt, die Anregung
sowohl vom Gebiet der Ortsgemeinde Merode als auch vom Ge- zur Kenntnis zu nehmen.
biet der Ortsgemeinde Schlich aus
zu erschließen. Die konkrete Ausgestaltung der Erschließung erfolgt im Zuge der zeitlich nachgeschalteten verbindlichen Bauleitplanung.
Der dargestellte Grünzug entlang
der K 45 dient dem Emissionsschutz sowie als Grünverbund entlang des Wasserlaufs. Da die Darstellung im FNP nicht parzellenschaft ist, findet im FNP weder eine exakte Festlegung der Breite
noch der Ausgestaltung statt.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
Dorf hat Zukunft“ teil und hat es bis zu
Silber auf Landesniveau geschafft. Es
besteht also ein großer Schatz an
Wissen und Erfahrung, was Dorfentwicklung anbelangt. Die nun vorliegende Planung inkl. M1 widerspricht
dieser Form der Dorfentwicklung in
besonderem Maße. Bestes Beispiel
ist der Nachbarort Pier, der als Umsiedlungsort am Reißbrett entworfen
wurde. Dieses Dorf wurde quasi im
Ring angelegt, wie man es an der
Straßenführung sehen kann. Dies ist
moderne Dorfentwicklung. M1 ist es
nicht.
Sollte M1 aber verwirklicht werden,
wird jetzt schon vorsorglich beantragt,
dass M1 derart entwickelt wird, dass
eine verkehrliche Anbindung an
Merode geschaffen wird und das Gebiet nicht nur von der Gemarkung her,
sondern auch tatsächlich an Merode
angeschlossen wird. Außerdem, dass
die dargestellte Grünfläche wesentlich
verkleinert wird (auf maximal 1/4 der
bisherigen Planung).
Als Ausgleich wird angeregt, als zusätzliche Grünfläche einen entsprechend begrünten Spazierweg (im Bild
breit schwarz dargestellt) an, der von
Merode über Schlich bis nach D´horn
reicht und damit ein verbindendes
Element zwischen Schlich, Merode
und D´horn darstellt. Als Fußweg, bestückt mit Ruhebänken, bepflanzt mit
Niedrigbäumen und Sträuchern verbindet er dann KiGa, Schule, Kirche,
Friedhof und das ggf. geplante Seniorenzentrum. Es wäre eine grüne Begegnungs- und Erholungsachse zwi-
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die Ausführungen und Anregungen betreffen keine Inhalte des
FNP-Neuaufstellungsverfahrens.
Der Ausschuss beschließt, die Ausführungen zur Kenntnis zu
nehmen.
schen den Dörfern. Außerdem wäre
es auch ein sicherer Schulweg für die
Kinder, die die Schule und umgekehrt
die Kirche sicher erreichen können.
Gleiches gilt natürlich für Mitbürger,
die Kirche und/oder Friedhof besuchen wollen. Wird der Weg breiter gestaltet, könnte er als Ausgleichsfläche
bewertet werden.
4) Dorfentwicklungsprogramme
In der Bürgerversammlung kamen
verschiedene Dorfentwicklungsprogramme zur Sprache, um Altbestände
zu modernisieren bzw. Eigentümer zu
unterstützen und zu motivieren dies
zu tun. Klar ist, dass in allen Ortskernen viele Gebäude existieren, die in
der Regel alle sehr alt, ggf. noch
kriegsbeschädigt und mindestens renovierungsbedürftig sind. Diese alten
Gebäude sind oft sehr verwinkelt gebaut, nicht energieeffizient, klein und
typische Nachkriegsbauten. Junge
Familien können und wollen diese
Gebäude nur sehr selten übernehmen, da eine Modernisierung mit
exorbitanten Kosten verbunden ist.
Die Dorfgemeinschaft nimmt die Anregung auf und beantragt, dass die
Verwaltung erarbeitet, welche Programme es gibt und für die Gemeinde
Langerwehe in Frage kommen. Sodann sollten in allen Dörfern Gebiete
identifiziert werden, die aus Altbeständen bestehen und dringend sanierungsbedürftig sind. Diese Dorferneuerung, oder auch Quartiersentwicklung, ist in der ganzen Gemeinde
dringend geboten, im Besonderen für
Die Ausführungen werden zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
M2
In der Abwägung zwischen den in Der Ausschuss beMerode für eine Eigenentwicklung schließt, der Anregung
nicht zu folgen.
erforderlichen und geeigneten
Flächenpotenziale erscheinen
Flächen, die eine Abrundung des
Siedlungskörpers erreichen sowie
verkehrlich gut zu erschließen sind
und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche,
die verkehrlich nur schlecht zu erschließen oder Restriktionen unterliegen.
Merode.
5) Anregung Baugebiete Merode
Es wird angeregt, folgende Flächen in
die Flächennutzungsplanung aufzunehmen:
1. Fläche westlich der D´horner Straße
2. Fläche hinter der Schlossstraße
3. Ochsenbenden
Zu 1: Westlich D´horner Straße
Es wird angeregt, die Fläche westlich
der D´horner Straße in die Planung
aufzunehmen. Konkret soll der parallel zur D´horner Straße verlaufende
Feldweg zur Straße ausgebaut und
rechts und links eine Bebauung zugelassen werden, beginnend am Eduard-Kaczmarek-Weg bis zur K 45
(Meroder Benden / An den Benden).
Zu den in der Bürgerversammlung
genannten Argumenten nehmen wird
wie folgt Stellung genommen:
a) Das aufgezeigte Überschwemmungsgebiet liegt nicht im angeregten
Bereich. Die Überschwemmungen
finden meistens im Bereich der Bahn
statt. Da das Gelände abschüssig ist,
liegt das auf der Hand.
b) Staunässeböden, sofern sie denn
überhaupt vorliegen, sind kein Hinderungsgrund. Dazu gibt es bauliche
Lösungen, wie man auf derartigen
Böden bauen kann.
c) Dass die Fläche außerhalb der OD
und des ASP liegt, ist kein Hinde-
Zu 1: Westlich D´horner Straße:
Die beschriebene Fläche liegt
vollständig im Bereich wertvoller
Ackerböden, im Wirkbereich eines
landwirtschaftlichen Betriebes mit
Tierhaltung sowie teilweise im Bereich von Überschwemmungsgebieten sowie im Bereich mit Bindungen für Denkmäler „Sichtachse
zum Schloss Merode“. Die Fläche
ist daher für eine wohnbauliche
Nutzung nicht zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
rungsgrund. Es werden bei neuen
Bebauungsplänen/Flächennutzungsplänen IMMER derartige Flächen beplant. Anders geht es auch nicht, man
kann ja nicht die bereits bebaute Fläche neu beplanen. Im Übrigen ist die
Vorgabe des Regionalplans, wie seitens der Verwaltung und des Planers
immer betont wird, nicht parzellenscharf und insofern eine Abweichung
möglich.
d) Ein flächiger Altlastenstandort ist
niemandem bekannt. Es wäre erst
einmal darzulegen, was hier überhaupt an Altlasten liegen soll, insb.
dem Eigentümer.
e) Ein Flächennutzungsplan beplant
einen Zeitraum von ca. 40 Jahren, also weit in die Zukunft. Derzeit befindet
sich im Gebiet ein kleiner Pferdepflegehof, kein landwirtschaftlicher Betrieb mit Viehhaltung. Pferde sind kein
Vieh. Ob der Hof noch besteht, wenn
der Plan zum Tragen kommt, mag
heute niemand ausreichend beantworten können. Geht man vom Höfesterben in den vergangenen 30 Jahren aus, ist dies eher unwahrscheinlich. Folglich wäre das kein Grund eine heutige Planung zu verhindern.
f) Blickbezüge zum Schloss werden
durch diesen Vorschlag nicht gestört.
Man kann nachher genauso viel sehen wie vorher. Es wird hier von der
Realität ausgegangen, nicht von bloßen Betrachtungen von Planskizzen
oder Karten. Gerne lädt die Dorfge-
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
M3
Zu 2: „hinter Schlossstraße“:
Die beschriebene Fläche ist verkehrlich schlecht zu erschließen,
liegt teilweise im Bereich wertvoller Ackerböden, im Bereich mit
Bindungen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter
Erholung sowie außerhalb des
ASB. Die Fläche ist daher für eine
wohnbauliche Nutzung nicht
zweckmäßig.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
meinschaft Merode hierzu aber zu einem Ortsbesichtigungstermin ein,
damit sich jeder ein Bild davon machen kann.
g) Das Gebiet liegt nur teilweise im
Landschaftsschutzgebiet. Dies ist jedoch auch kein Hinderungsgrund, da
fast ALLE Flächen, die die Gemeinde
derzeit im Rahmen des FNPVerfahrens betrachtet, teilweise im
Landschaftsschutzgebiet liegen. In
allen Orten. Bei der Aufstellung des
Landschaftsschutzgebietes wurde
ganz klar dargestellt, dass ein Landschaftsschutzgebiet eine Bebauung
nicht verhindert. Dies gilt auch für alle
folgenden Gebietsvorschläge.
Die vorgeschlagene Fläche stellt nach
Meinung der Dorfgemeinschaft eine
gute Abrundung des Ortes dar.
Zu 2: Fläche hinter Schlossstraße
Es wird angeregt, die Fläche südlich
der Schlossstraße in die Flächennutzungsplanung aufzunehmen.
Bereits in den 60er/70er war dies
einmal Bestandteil der Planung, weshalb die Straße zum alten Forsthaus
und das Aschenpfädchen geteert
wurden, so wie es sich heute noch
darstellt. Auch die Breite der Straßen
wurde bereits angepasst. Es fehlt die
Querstraße (breiter roter Streifen,
heute ein Feldweg) und die entsprechende Planung. Derzeit geht die Bebauungsgrenze mitten durch die Gärten bzw. Häuser, so dass auch hier
die Kinder der Familien nicht mal im
eigenen Garten bauen könnten.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Vorgeschlagen wird eine Bebauung
links und rechts der zu bauenden
Straße.
Wiederum liegt ein Teil im Landschaftsschutzgebiet, was aber kein
Problem darstellt, wie oben bereits
geschildert. Auch in Pier stellte dies
kein Problem dar und es wurde bis
zur Waldgrenze gebaut. So nah wollen die Bürger hier nicht an den Wald
heran rücken.
Zu 3: Ochsenbenden (alter Sportplatz Merode)
M4
Weiterhin wird vorgeschlagen, die
Ochsenbenden vorzugsweise in die
FNP-Planung aufzunehmen. Vorgeschlagen wird auch hier eine Bebauung links und rechts einer zu schaffenden Straße.
Dies bietet sich als perfekte Abrundung der Ortslage an. Angebunden an
die Schlossstraße mit Wendehammer
am Ende, wäre dies ein Baugebiet in
allerbester Lage. Hier wäre es ggf.
möglich, gemeinsam mit dem Eigentümer ein Baugebiet zu entwickeln, so
dass insbesondere für einheimische
Kinder eine günstigere Möglichkeit
des Bauens geschaffen wird. Der Eigentümer zeigt sich bisher dem gegenüber positiv. Dazu werden Gespräche mit dem Eigentümer, den
Bürgern und der Verwaltung angeboten und auch, diesen Vorschlag in
weiteren Gesprächen darzustellen.
Um den Flächenverbrauch zu minimieren, wird vorgeschlagen, die derzeit beplante Fläche im Innenbereich
aus der Planung herauszunehmen. Es
Zu 3: Ochsenbenden, alter Sport- Der Ausschuss beschließt, der Anregung
platz:
zu folgen.
Die beschriebene Fläche ist verkehrlich gut zu erschließen, liegt
teilweise im Bereich mit Bindungen zum Schutz der Landschaft
und landschaftsorientierter Erholung sowie außerhalb des ASB.
Aufgrund der zentralen Lage zum
Ortskern wird der Anregung gefolgt und die Fläche in das Verfahren zur Neuaufstellung des FNP
aufgenommen.
Der Anregung wird gefolgt
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
hat sich in den vergangenen 50 Jahren gezeigt, dass hier keine Einigkeit
zu erzielen ist, diese Fläche zu entwickeln. Es ist an der Zeit dies entsprechend zur Kenntnis zu nehmen und
die Planung dafür zurückzunehmen.
Auch dieser Vorgang ist ein durchaus
üblicher Vorgang, planungsrechtlich
nicht unmöglich und durchaus schon
praktiziert worden.
Zum Schluss wird um Auskunft gebeten, an welchen Stellen und in welchem Umfang Merode in den letzten
40 Jahren Flächen an andere Dörfer
abgegeben hat, mithin die Gemarkung
und Ort Merode kleiner wurden.
Es wird hiermit beantragt, die oben
genannten Punkte / Themen in die
Planungen zur Überarbeitung des
FNP-Entwurfs mit zu berücksichtigen
und die Dorfgemeinschaft Merode
würde sich freuen, wenn es in Kürze
hierzu zu einem persönlichen Austausch mit der Gemeinde Langerwehe
und mit den am FNP beteiligten
Fachplanern geben würde.
B
63
Einwänder 63
Einwänder 63 beantragt für das
Grundstück in der Gemarkung Geich Obergeich Flur 1 Flurstück 96 (in
Geich, Echtzer Str.) die Aufnahme in
den Flächennutzungsplan. Kopie des
Lageplans liegt bei.
Für die o.g. Fläche wird eine Wohnbebauung für ihre Söhne geplant, da
diese in Geich wegen ihrer Ortsverbundenheit ansässig bleiben möchten. Die Parzelle befindet sich in ihrem Privateigentum.
ln dieser Sache wurde bereits einmal
G1
Derzeit wird die Fläche als Fläche Der Ausschuss befür die Landwirtschaft dargestellt. schließt, der Anregung
In der Abwägung zwischen den in nicht zu folgen.
Geich-Obergeich für eine Eigenentwicklung erforderlichen und
geeigneten Flächenreserve wurde
deutlich dass derzeit noch erhebliche Baulandreserven innerhalb
rechtskräftig festgesetzter Bauflächen bestehen.
Erst nach Ausschöpfung aller
möglichen Innenentwicklungs- und
Nachverdichtungsmöglichkeiten ist
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
ein Antrag am 06.01.2014 durch ihren
Sohn gestellt (s. beiliegende Kopie).
Anfang November 2016 war sie anwesend bei dem Infoabend für die
Ortsteile Geich-Obergeich zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
mit Herrn Prof. Pflüger. Hier wurde
auch die Möglichkeit der Ausweisung
von neuen Parzellen aufgezeigt.
Der momentane Flächennutzungsplan
weist zwar Baugrundstücke aus, die
aber, rückblickend auf die letzten 10
Jahre, nur geringfügig zur Realisierung von Bauvorhaben geführt haben.
Diese Problematik resultiert aus der
Tatsache, dass große Teile dieser
Flächen noch im landwirtschaftlichen
Betrieb genutzt werden oder für den
Eigenbedarf vorgesehen sind, also
eigentlich nicht zur Verfügung stehen.
Deshalb beantragt Frau Groß die
Neuausweisung ihrer o.g. Parzelle.
B
64
Einwänder 64
im Rahmen der Vorstellung der geplanten Maßnahmen zur Neuaufstellung des FNP Langerwehe haben die L 8
Eheleute beantragt, dass für das Gebiet der bereits parzellierten und als
Bauland erworbenen Grundstücke
Flur 2 Flurstücke 103-96 der alte
Rechtszustand wieder hergestellt wird
und die zugesagten Erschließungsmaßnahmen nun endlich vorgenommen werden können.
Da der Zentralort ein Schwerpunkt für
die Ausweisung bzw. die Konzentration der Siedlungsentwicklung ist, kann
der Bereich Langerwehe-Süd
(Neustraße Verlängerung Karl-ArnoldStraße bis zum Frenzer Fließ) wieder
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
eine zusätzliche Inanspruchnahme
erforderlich und in der planerischen Abwägung darstellbar.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
In der Abwägung zwischen den in Der Ausschuss beschließt, der Anregung
Langerwehe für die Entwicklung
erforderlichen Flächenpotenzialen nicht zu folgen.
erscheinen Flächen, die eine Abrundung des Siedlungskörpers erreichen sowie verkehrlich gut zu
erschließen sind und keinen Restriktionen unterliegen, besser geeignet als solche, die verkehrlich
nur schlecht zu erschließen oder
Restriktionen unterliegen.
Die dargestellte Fläche liegt außerhalb des ASB und stellt keine
Abrundung, sondern eine Erweiterung des Siedlungskörpers in
westliche Richtung, und somit in
Richtung der Wirkbereiche von
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
in die vorbereitende Bauleitplanung
aufgenommen werden.
Bereits in der Neuaufstellung der Bauleitung im Jahre 1985/86 hat der RP
Köln dieser Änderung des Flächennutzungsplans und dem Aufstellungsbeschluss - Aufstellung des Bebauungsplanes F12b - Langerwehe, Merberich - zugestimmt.
Die entsprechenden Vermerke zu den
Abstimmungsgesprächen mit dem RP
Köln und dem Kreis Düren am
26.11.1985 und 05.12.1985 belegen
dies eindeutig.
Diese Änderungen der Bauleitplanung
AZ: 610-21 F2/Go hat der Bau- und
Planungsausschuss der Gemeinde
Langerwehe am 14.01.1986 und der
Rat der Gemeinde Langerwehe am
18.12.1986 mit der Aufstellung des
Bebauungsplans F12b gemäß §2
BbauG beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 15. Juli
1988 im Amtsblatt für die Gemeinde
Langerwehe bekannt gemacht.
Die Kriterien für diese Erweiterung
des Wohngebietes in LangerweheSüd (Zentralort):
• ldealste Verkehrsanbindungen mit
kurzen Wegezeiten, Bahn Bus, Straße
(schienengestützte Siedlungsentwicklung).
• Die Fläche liegt im Bereich minderwertiger Ackerflächen (hochwertige im
Bördenrandbereich können somit geschont werden).
Das Gebiet entspricht allen geforderten Kriterien einer Siedlungsentwicklung im Zentralort Langerwehe.
Es ist nicht nachvollzieh- und begreif-
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Windkraftanlagen sowie einem
landwirtschaftlichen Betrieb mit
Tierhaltung dar. Das Plangebiet
liegt im Bereich wertvoller Ackerböden sowie im Bereich mit Bindungen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter
Erholung. Die Fläche ist daher für
eine wohnbauliche Nutzung nicht
zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
bar, dass alle Zusagen, Vereinbarungen und entsprechende Aktenvermerke aus dieser Zeit laut Aussagen der
bei dem Termin der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung anwesenden
Mitglieder der Gemeindeverwaltung
Langerwehe, nicht mehr vorhanden
sein sollen.
Weiterhin liegt der Verwaltung mit
Schreiben der Eheleute Rudi und Monika Frischmuth vom 15.03.2000 eine
detaillierte Stellungnahme mit Anlagen zum Gebietsentwicklungsplan AZ:
610-21 (Mie) vom 21.02.2000 vor.
Es wird darum gebeten, die o.g. Flächen wieder in die Neuaufstellung
FNP Langerwehe aufzunehmen.
B
65
Einwänder 65
Hiermit wird beantragt, den Bereich
der Gemarkung Merode, Flur 2, Flurstück 523, mit in den Flächennutzungsplan, als Bauland auf zu nehmen.
M2
Der Ausschuss beDie beschriebene Fläche liegt
schließt, der Anregung
vollständig im Bereich wertvoller
Ackerböden, im Wirkbereich eines nicht zu folgen.
landwirtschaftlichen Betriebes mit
Tierhaltung sowie teilweise im Bereich von Überschwemmungsgebieten sowie im Bereich mit Bindungen für Denkmäler „Sichtachse
zum Schloss Merode“. Die Fläche
ist daher für eine wohnbauliche
Nutzung nicht zweckmäßig.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
B
66
Einwänder 66
Es wird auf das Gespräch vom 6.
Februar diesen Jahres verwiesen,
welches mit dem Sohn des Einwänder G 2
66 geführt wurde. Hier die schriftliche
Zusammenfassung:
Die Einwänder 66 haben am
21.11.1969 die Flurstücke 218, 334
bis 343 und 344 erworben. Die
Die dargestellte Fläche ist grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland geeignet.
Aufgrund dieser Eignung erfolgte
die Darstellung als potenzielles
Bauland.
Derzeit wird die Fläche als Fläche
für die Landwirtschaft dargestellt.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
Grundstücke haben eine Größe von
2.
6.970 m
• Beim Kauf waren die Grundstücke
im Bebauungsplan Nr. 1 Geich- Obergeich gelegen. Das Grundstück wurde
1994 in 3 Bereiche aufgeteilt: Vorne
links, Parzellen Nr. 334 bis 343, ln
den Benden Haus Nr. 26 bis 44, wurden auf ca. 68m Straßenfront 10 Einfamilienhäuser mit Garagen errichtet.
Eine Zufahrt zum hinteren Bereich
wurde abgetrennt, Teil aus Parzelle
218 und liegt rechts zwischen ln den
Benden 24 (Parzelle 242) und Nr. 26
(Parzelle 343).
Der hintere Bereich, heute unter den
Flurstücken 218 und 344 im Liegenschaftskataster geführt, hat ca. 97m
Breite und 45m Tiefe.
Die Einwänder 66 haben Kenntnis erhalten, dass diese beiden Flurstücke
im neuen Entwurf zur Änderungen
des FNP und des BP von der weiteren
Erschließung als Baulandfläche außen vor bleiben, er soll für eine ausschließlich landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen werden.
Diese Änderung ist für die Einwänder
66 nicht nachvollziehbar, denn sie
möchten dieses Land, wie bei der Bebauung mit den Häusern ln den Benden Nr. 26-44 bereits erfolgreich praktiziert, für den Grunderwerb mit anschließender Wohnbebauung für junge Familien vorbereiten. Die Erschließung soll über die Straße "ln den
Senden" mit einer eine Zufahrt zwischen Haus 24 und 26 erfolgen, wie in
der Parzellierung bereits vorgesehen.
Das Büro Jahnen hat sich bereits
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
In der Abwägung zwischen den in
Geich-Obergeich für eine Eigenentwicklung erforderlichen und
geeigneten Flächenreserve wurde
deutlich dass derzeit noch erhebliche Baulandreserven innerhalb
rechtskräftig festgesetzter Bauflächen bestehen.
Erst nach Ausschöpfung aller
möglichen Innenentwicklungs- und
Nachverdichtungsmöglichkeiten ist
eine zusätzliche Inanspruchnahme
erforderlich und in der planerischen Abwägung darstellbar.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die beschriebene Fläche stellt zusammen mit Erweiterungsfläche
HE 1 eine nach Westen hin gelagerte Ortsrandarrondierung entlang einer vorhandene Erschlie-
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
2015 zu einer Bebauung positiv geäußert und die betreffenden Flächen
hellblau dargestellt.
Die Einwänder 66 sind nicht an der
Anhäufung von Baugrundstücken zu
Zwecken der Spekulation interessiert,
sondern möchten für junge Leute bezahlbare Grundstücke und Wohnraum
anbieten. Dies haben sie nicht nur,
wie oben erwähnt, an der Straße ln
den Benden erfolgreich praktiziert,
sondern auch in einer Maßnahme aus
2003/2004 in der Gemarkung GeichObergeich, Parzelle 249, Herrengarten. Dort haben sie die Erschließung
in enger Abstimmung mit der Gemeinde Langerwehe durchgeführt mit
dem Erfolg, dass auf diesem Grundstück 7 Einfamilienhäuser für junge
Familien errichtet wurden.
Es wird davon ausgegangen, dass die
Ziele der Familie Herten und Ihr Bestreben, Langerwehe für junge Familien attraktiv zu machen, die gleiche
Richtung verfolgen.
Dieses Vorgehen wollen die Eheleute
Herten gerne in Obergeich für die
Parzellen 218 und 344 wiederholen
und es wird um Aufnahme dieser Parzellen als Bauland in der aktuellen
Änderung des FNP und Ausweisung
eines entsprechenden Baufensters im
BP gebeten.
67
Einwänder 67
Widerspruch I Einwand zur Neuaufstellung FNP Ortschaft Heistern, Fläche H4
HE 4
In der Neuaufstellung FNP Langerwehe (HJPplaner Stand 26.09.20 16)
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
werden für die Ortschaft Heistern zwei
mögliche Flächen zur Neuausweisung, Hl und H2, aufgeführt.
Inzwischen hat sich eine Änderung
ergeben, nun wird eine weitere Fläche
(H4) in die Planung einbezogen.
Gegen die Fläche H4 meldet Herr
Fourné seine Bedenken bzw. seinen
Widerspruch an. Der Widerspruch
wird wie folgt begründet:
I. Vorrangig müssen Baulücken innerhalb eines bestehenden Bebauungsplans geschlossen werden.
In Heistern gibt es noch einige Baulücken, innerhalb des gültigen Bebauungsplans - z.B. auf der Hamicher Str.
zwischen Haus Nr. 67 und 79, und ...
2. Die Fläche H4 befindet sich im
Landschaftsschutzgebiet.
Der Kreis Düren hat am 10.12.2013
den Landschaftsplan für Langerwehe
beschlossen – eine Ausweisung der
Fläche H4 zum Bauland, würde die
Aufhebung des Landschaftsschutz voraussetzen.
Zur Festlegung des dortigen Landschaftsschutz zählt z.B.:
"-die Erhaltung der grünlandgeprägten
offenen Hangbereiche zum Erhalt der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes und der nachhaltigen
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (§
26 (I) Nr. 1);- die Erhaltung und Entwicklung von Gewässerstrukturen und
ihrer Quellbereiche als wertvolle
Landschaftselemente für den Biotopverbund und für den Arten- und Biotopschutz (§ 26 (I) Nr.1); - wegen der
Vielfalt, Eigenart und Schönheit der
großflächigen, strukturreichen Wald-
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
ßungsstraße dar.
Über Altlasten im Plangebiet liegen keine Erkenntnisse vor, eine
entsprechende Darstellung im Altlastenverzeichnis des Kreise Düren fehlt.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
gebiete und des Reliefs mit den ausgeprägten Hangkanten (§ 26 (1) Nr.
1);- die Erhaltung und Wiederherstellung des Erosionsschutzes insbesondere in den ackerbaulich genutzten
Hangbereichen zum Erhalt der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes (§ 26 (1) Nr. 1)," usw.
Zudem befinden sich geschützte Einzelbäume, Baumreihen und Heckenstrukturen im Planbereich H4, deren
Schutzzweck u.a. ist:
"- der Erhalt und die Wiederherstellung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und
gliedernden Strukturen (§ 29 (1) Nr. 2
BNatSchG); - der Erhalt, Entwicklung
und die Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Biotopverbundes (§ 29 (I) Nr.1 BNatSchG); - wegen
ihrer Bedeutung als· Lebensstätten
bestimmter wildlebender Tier- und
Pflanzenarten (§ 29 (I) Nr. 4
BNatSchG).- der Erhalt und die Wiederherstellung zur Abwehr schädlicher
Einwirkungen (§ 29 (I) Nr. 3
BnatSchG)." usw.
Der besonderen Hanglage und dem
damit verbundenen Landschaftsbild
wird nicht hinreichend Rechnung getragen - eine weitere Bebauung nördlich der K23 in Richtung Hamich, würde zu einer völligen Zerstörung führen.
Die K23 ist auch Grenze des Naturparks Nordeifel- eine Bebauung unmittelbar am Hangbereich steht dem
Schutzzweck entgegen.
3. Auf der Fläche H4 befand sich bis
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Nr.
68
Veranstaltung
Anregung
ca. 1963 die Müllkippe der ehemaligen Gemeinde Wenau- man muss
davon ausgehen, dass dort Altlasten
vorhanden sind!
Zusammenfassend wird festgehalten:
Mit der nachträglichen Hinzunahme
der Fläche H4 erweist sich die Gemeinde keinen Dienst.
Die ursprüngliche Fassung mit den
Flächen H1 und H2 wurde mit Bedacht erstellt- Ziele und Nutzen sind
dort berücksichtigt und abgewägt.
Den Zielen des Landschaftsschutz
und der gemäßigten Neuausweisung
von Bauflächen werden beiderseits
Rechnung getragen.
Das Argument „Es findet eine Arrondierung des Siedlungskörpers statt."
ist für die Fläche H4 nicht zutreffend,
dort gibt es keine Baulücke. Die Baulücke besteht nur auf Fläche H1, eine
dortige „schonende" Schließung der
Baulücke, würde das Gesamtbild der
Landschaft weit weniger schädigen.
Wenn Landschaftsschutz, welcher
noch nicht lange Bestand hat, verloren geht, sollte ein Ausgleich stattfinden. Demnach sollte die Fläche H4
verworfen werden, dem Schutz der
Naturflächen und Lebensraums muss
hier Rechnung getragen werden.
Es wird darum gebeten, die Verwaltung mit der Rücknahme der geplanten Fläche H4 zu beauftragen.
Einwänder 68 ist Eigentümer des beEinwänder 68
bauten Grundstückes in Langerwehe,
sowie 24 weitere
Unterzeichner als Weberstr. 75.
Anwohner an der
Aus den Unterlagen zu der Sitzung
Weberstraße, Zum des Ausschusses für Bau- und PlaTannenwald und
nungsangelegenheiten vom
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
M4
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die dargestellte Fläche ist insbesondere aufgrund der zentralen
Ortslage sowie der vorhandenen
Erschließungsanlagen grundsätzlich zur Entwicklung von Bauland
geeignet.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
Am Brandweiher
02.02.2017 haben die Eigentümer ersehen, dass eine Fläche von ca. 1,8
ha zwischen der Weberstraße, dem
Waldrand und der Straße Zum Tannenwald (Merode 4) im Aufstellungsverfahren zum FNP als Wohnbaufläche ausgewiesen werden soll.
Die Eigentümer als betroffene Grundstückseigentümer sind gegen diese
Ausweisung als Wohnbaufläche.
Durch die Ausweisung, im neuaufzustellenden FNP und einer späteren
Bebauung der Fläche, geht eine wertvolle Fläche für den Naturschutz verloren. Dieser Bereich dient insbesondere der Fauna, die diese Pufferfläche
zwischen der Bebauung und dem
Waldrand als Lebensraum benötigt.
Weiterhin stehen in diesem Areal einzelne sehr alte und damit erhaltenswerte Einzelbäume, deren Charakter
durch eine Bebauung verloren gehen
würde.
Noch in dem seit Mitte 2014 rechtskräftigen Landschaftsplan für die Gemeinde Langerwehe wurde diese Fläche, mit Zustimmung des Rates der
Gemeinde Langerwehe, als "Fläche
für die Landwirtschaft" und einem
Umbruchverbot ausgewiesen. Weiterhin wurde im Landschaftsplan auf erhaltenswerten und zu schützenden
Baumbestand hingewiesen.
Nach reiflicher Überlegung kommen
die Eigentümer zu der Auffassung,
dass der Bereich zwischen Schlich,
D'horn und Merode (Bereiche M1, S1
und S5) einen wesentlich geringeren
Eingriff in Fauna und Flora darstellen
als der Bereich M4. Im Übrigen wurde
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
Aufgrund dieser Eignung erfolgte
die Darstellung als Erweiterungsfläche.
Derzeit wird die Fläche als Fläche
für die Landwirtschaft dargestellt.
In der Abwägung zwischen den in
Merode für eine Eigenentwicklung
erforderlichen und geeigneten
Flächenreserve wurde deutlich,
dass derzeit nur geringe Baulandreserven innerhalb rechtskräftig
festgesetzter Bauflächen bestehen, daher ist eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen,
auch solcher Flächen die Restriktionen der Landschaftsplanung unterliegen, erforderlich und in der
planerischen Abwägung darstellbar.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
01.03.2017
NR
Veranstaltung
Anregung
dieser Bereich (Bereiche M1, S1 und
S5) von dem damaligen und jetzigen
Planer (Prof. Jahnen) in einem früheren Verfahren zur Entwicklung der
Gemeinde Langerwehe als Ergänzung zur vorhandenen Bebauung der
Ortsteile Schlich, D'horn und Merode
vorgeschlagen und letztendlich auch
vom Rat der Gemeinde Langerwehe
getragen.
Die Eigentümer hoffen, dass ihre Argumente im Aufstellungsverfahren
zum FNP berücksichtigt werden und
das Areal weiterhin zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen wird.
Wie aus der beiliegenden Unterschriftenliste ersichtlich ist, sind auch weitere Grundstückseigentümer an der
Weberstraße, Zum Tannenwald und
Am Brandweiher gegen die Änderung
der Nutzungsart.
NEUAUFSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANREGUNGEN BÜRGER
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis