Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
136 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
05.09.14, 13:01
Aktualisiert
05.09.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - GS
Vorlage 65 /X.L.
Datum: 02.09.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
09.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Energetische Sanierung kommunaler Gebäude in der Gemeinde
Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die energetische Sanierung kommunaler Gebäude –
wie in der Begründung zur Vorlage beschrieben – weiter fortzuführen und die
hierfür notwendigen Planungsaufträge (Energieberater/Architekt) zu erteilen.
Begründung:
Das politisch beschlossene integrierte Klimaschutzkonzept für die „Arbeitsgemeinschaft der Gemeinde Blankenheim und der Gemeinde Nettersheim“ war und
ist mit dem Anspruch verbunden, die Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft im Hinblick auf das Leitbild einer klimaneutralen Region auszurichten.
Mit dem gemeinsamen Klimaschutzkonzept haben sich die Gemeinden auf den
Weg gemacht, den Klimaschutz als festen Bestandteil in den Gemeinden zu verankern und die Gemeinden bis spätestens zum Jahr 2020 zu einer vorbildlichen
Klimaregion weiter zu entwickeln.
Hauptaufgabe des Klimaschutzmanagementes ist es, das politisch beschlossene
Klimaschutzkonzept in den kommenden Jahren schrittweise umzusetzen und dabei ein Klimaschutz-Controllingsystem aufzubauen und anzuwenden. Dies bedeutet auch die Unterstützung bzw. Koordinierung bei der Planung, Vorbereitung und
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept.
Ein Ziel ist es ein strategisches Gebäude- und Energiemanagement für die gemeindeeigenen Liegenschaften aufzubauen. Folgende Maßnahmen wurden
durchgeführt oder sind geplant:
1. Einzelmaßnahme Klimaschutzkonzept Blankenheim-Nettersheim
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 1165):
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes Blankenheim-Nettersheim einen Förderantrag für die
energetische Ertüchtigung des Asylantenwohnheims Blankenheimer
Straße 1 in Nettersheim zu stellen. In den Förderantrag ist neben den in
der Ratssitzung am 09.07.2013 beschlossenen Maßnahmen (Austausch
Fenster Erdgeschoss, Dämmung Obergeschossdecke mit Mineralwolle,
Austausch Elektroheizsystem mit Nachtspeicheröfen gegen eine
Pelletheizung mit Heizkörpersystem) auch eine Außendämmung des Gebäudes aufzunehmen. Im Falle einer Förderung ist die Außendämmung
des Gebäudes beschränkt auszuschreiben und an den Billigstbietenden
zu vergeben.
In diesem Zusammenhang wird auch auf den Gemeinderatsbeschluss vom
09.07.2013 (Vorlage 1004) verwiesen.
Der Antrag wurde form- und fristgerecht beim Fördergeber eingereicht. Eine Bewilligung steht derzeit aber noch aus. Sobald die Bewilligung vorliegt, soll umgehend mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen werden.
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2. Umrüstung der Beleuchtung in kommunalen Gebäude auf LEDTechnik
Als weiterer wichtiger Baustein zur Energieeinsparung ist vorgesehen, die Beleuchtungssysteme in kommunalen Gebäuden eingehend zu analysieren sowie
unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und des jeweiligen Stromverbrauchs Konzepte zur Umrüstung auf energiesparende Techniken zu erarbeiten.
In diesem Kontext wurde die Beleuchtung im Holzkompetenzzentrum Rheinland,
Forstamt und dem Naturschutzzentrum untersucht und unter Beteiligung eines
Fachunternehmenes ein Konzept zur Umrüstung auf LED-Technik erarbeitet.
Die genannten Gebäude sollen Teil einer „LED Musterstraße“ sein, die die Straße
Römerplatz, Pfaffenbenden, den neu gestalteten Bahnhof sowie die Straße
Kaninhecke einschließlich Römische Taverne umfasst. Im Rahmen der laufenden
bzw. kürzlich abgeschlossenen Fördermaßnahmen wurden bzw. werden in den
zuvor genannten Bereichen ausschließlich LED-Technik installiert.
Für die Umstellung der Beleuchtung im Holzkompetenzzentrum Rheinland, Forstamt und dem Naturschutzzentrum auf LED Technik wurde eine Energieeinsparung von 70% und eine Ammortisationszeit von 2 bis 3 Jahren prognostiziert.
Derzeit wird geprüft ob zusätzlich auch noch Fördergelder für die Umrüstung auf
LED-Technik akquiriert werden können. Danach ist eine zeitnahe Umsetzung vorgesehen.
3. Energetische Sanierung kommunaler Gebäude
Neben den zuvor beschriebenen Maßnahmen wurden bereits weitere kommunale
Gebäude durch den Energieberater der Verbraucherzentrale NRW untersucht und
Grobkonzepte für eine energetische Sanierung vorgelegt. Weiterhin wurden drei
kommunale Gebäude im Rahmen der Thermographieaktion der Verbraucherzentrale NRW auf energetische Schwachstellen analysiert, wodurch erste Anhaltspunkte für eine energetische Sanierung gewonnen werden konnten.
Zur Vertiefung und um konkrete Maßnahmen initiieren zu können, bedarf es jedoch noch weiteren Fachverstandes in Form eines Energieberaters mit der Spezialisierung „Nichtwohngebäude“ und „Denkmäler“.
In der Zwischenzeit konnten Kontakt zu einem geeigneten Energieberater aufgebaut werden, der folgende Leistungen erbringen kann:
Unabhängige Vor-Ort-Beratung (BAFA)
Baudiagnose
energetischen Fachplanung
Baubegleitung
Erstellung Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie Gewerbe
Denkmalsanierung
Beratung und Antragstellung zu Fördermitteln z.B. KfW-Förderprogramme
"Energieeffizient Bauen und Sanieren“ u.a.
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Eine erste Grundlagenermittlung für die Alte Schule Pesch wurde durch den
Energieberater vorgelegt und wird bei den weiteren Planungen entsprechend Berücksichtigung finden.
Darüber hinaus ist vorgesehen, durch den Energieberater weiterer Grundlagenermittlungen für folgende kommunale Objekte erarbeiten zu lassen:
Turnhalle Marmagen
Alte Schule Engelgau
Dorftreff Frohngau
Alte Schule Holzmühlheim
Asylantenwohnung Weidenstraße 14
Grundschulverbund Nettersheim
Diese Grundlagenermittlungen mit energetischen Handlungsempfehlungen werden als Entscheidungshilfe für die investiven Maßnahmen der Eifelgemeinde
Nettersheim gesehen. Darauf basierend werden die Konzepte bezüglich Sanierung verfeinert und Fördermöglichkeiten akquiriert.
Der Energieberater soll den weiteren Prozess bei der Fördermittelrecherche und
bei der weiteren Konzepterstellung in Kooperation mit einem Architekten entsprechend begleiten. Die Kosten des Energieberaters liegen für die Grundlagenermittlung pro Objekt bei rund 500,00 Euro, für die Fördermittelrecherche bei
rund 570,00 Euro pro Objekt und für die Erarbeitung eines konkreten Umsetzungskonzepts bei rund 1.700,00 Euro pro Objekt.
4. Blockheizkraftwerke
Die Projektidee des Bauens und Betreibens eines BHKW, einer KWK oder einer
Mini KWK Anlage ist weiter fortgeschritten. Die relevanten kommunalen Liegenschaften wurden teilweise geprüft und eine Möglichkeit zur Umsetzung näher definiert. Ein Pilotprojekt „Klimaschutzsiedlung“ an der Rosenthal- und Klosterstraße bedarf noch einiger Vorbereitung und Gesprächsrunden.
5. Elektrofahrzeuge
Durch die Anschaffung von Elektroautos können die gemeindlich vorhandenen
stromerzeugenden Photovoltaikanlagen und damit die eigenen Ressourcen genutzt werden. Es wurde der Bedarf ermittelt und eine Analyse bezüglich Elektrofahrzeugen erstellt. Unter Beachtung aller relevanten Gesichtspunkte und Einsatzmöglichkeiten wurde festgestellt, dass zwei Renault Kangoo am effektivsten
wären und der Vorbildrolle der Eifelgemeinde Nettersheim gerecht werden. Derzeit werden die Fördermöglichkeiten geprüft. In der kommenden Sitzungsphase
soll ein konkreter Beschlussvorschlag vorgelegt werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister
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