Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
124 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
05.09.14, 13:01
Aktualisiert
05.09.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 28 /X.L.
Datum: 02.09.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
09.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Dorfgestaltungsmaßnahmen;
Zuwendungen aus dem gemeindlichen Fassadenprogramm
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen von Dorfgestaltungsmaßnahmen zur
Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in historischen Ortskernen
der Gemeinde Nettersheim für das Objekt Engelsgasse 5, 53947 NettersheimEngelgau für die Fassadensanierung einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € bei
Gesamtkosten in Höhe von 6.376,96 € zu gewähren.
Begründung:
In seiner Sitzung am 09.07.2013 hat der Gemeinderat beschlossen,
a) „den privaten Eigentümern eine kostenlose Erstberatung zur Fassadengestaltung in Kooperation mit örtlichen Architekten zur Verbesserung der Fassadenund Hofräume zu den öffentlichen Verkehrsräumen hin unter Berücksichtigung energetischer Aspekte anzubieten und vorzunehmen,
b) einen Gestaltungsleitfaden für die bauliche Gestaltung des Ortskerns zu entwickeln,
c) die als Anlage beigefügten „Förderrichtlinien für die Neugestaltung von privaten Fassaden- und Hofflächen im historischen Ortskern von Nettersheim“ zu
beschließen.
d) Darüber hinaus wird beschlossen, diese Förderrichtlinien auch für alle ermittelten historischen Ortskerne in der Gemeinde zu entwickeln und für private
Fassaden- und Hofgestaltungsmaßnahmen zum öffentlichen Straßenraum hin
mit einem Gesamtvolumen von 30.000,00 €/Jahr bereitzustellen.
e) Die der Vorlage 984 beigelegten Planzeichnungen zum Geltungsbereich für die
jeweiligen Orte entfallen und werden durch die zur Verfügung gestellten Planzeichnungen auf der Grundlage der ehemaligen Gestaltungssatzung ersetzt
und damit Bestandteil der Richtlinie.“
Bislang wurde drei Eigentümern eine Förderung für die Neugestaltung ihrer Gebäudefassade in 2014 bewilligt. Nunmehr liegt ein weiterer Antrag zur Förderung
vor, und zwar für eine ortsbildprägende Hofanlage in Engelgau, Engelsgasse 5.
Beabsichtigt ist die abschließende Gestaltung von Teilen der nördlichen und der
westlichen Gebäudefassade, die bereits im Vorfeld einer energetischen Sanierung
unterzogen wurde. Ebenfalls wurde bereits ein Vorputz aufgebracht. Für die abschließende Aufbringung des noch erforderlichen Oberputzes mit Anschlussarbeiten und des Schlussanstriches werden lt. Kostenvoranschlag Kosten in Höhe von
3
6.376,96 € entstehen. Aufgrund der Flächengröße und der sonstigen Nebenkosten kann der Eigentümerin ein Zuschuss von 3.000,00 € gewährt werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister