Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
73 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
05.09.14, 13:01
Aktualisiert
05.09.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 9 /X.L.
Datum: 02.09.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
09.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abstufung einer Teilstrecke der Bundesstraße 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen teilt mit Schreiben vom 18.06.2014 mit, dass der Streckenabschnitt der Bundesstraße 51 (B 51) ausgehend von Euskirchen, Abzweig in
Richtung Kuchenheim bis zur Anschlussstelle der A 1 bei Tondorf mit Wirkung
zum 01.01.2015 zur Landesstraße 194 gem. § 3 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) abgestuft wird, da es sich um eine parallel zur Bundesautobahn 1 (BAB 1) verlaufende Bundesstraße handelt.
Im beigefügten Planauszug ist der betroffene Streckenabschnitt grün markiert
dargestellt.
gez. Pracht
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Bürgermeister