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Beschlussvorlage (Abstufung einer Teilstrecke der Bundesstraße 51)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
73 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
05.09.14, 13:01
Aktualisiert
05.09.14, 13:01
Beschlussvorlage (Abstufung einer Teilstrecke der Bundesstraße 51) Beschlussvorlage (Abstufung einer Teilstrecke der Bundesstraße 51)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 9 /X.L. Datum: 02.09.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 09.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abstufung einer Teilstrecke der Bundesstraße 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit Schreiben vom 18.06.2014 mit, dass der Streckenabschnitt der Bundesstraße 51 (B 51) ausgehend von Euskirchen, Abzweig in Richtung Kuchenheim bis zur Anschlussstelle der A 1 bei Tondorf mit Wirkung zum 01.01.2015 zur Landesstraße 194 gem. § 3 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) abgestuft wird, da es sich um eine parallel zur Bundesautobahn 1 (BAB 1) verlaufende Bundesstraße handelt. Im beigefügten Planauszug ist der betroffene Streckenabschnitt grün markiert dargestellt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister