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Beschlussvorlage (Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
30.09.10, 14:39
Aktualisiert
30.09.10, 14:39
Beschlussvorlage (Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel
- Entwurf -) Beschlussvorlage (Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.09.2010 - Der Bürgermeister Az: 10.34 Nr. der Ratsdrucksache: 260-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 05.10.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: @GRK1@ @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ) Nein-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) Enthaltungen ) Enthaltungen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 260-IX/Z-1 1. Sachverhalt: Als Ergebnis seiner Beratungen über das Friedhofskonzept hat der Bau- und Feuerwehrausschuss (BauA) in seiner Sitzung am 15.09.2010 folgenden Beschluss gefasst: Vor dem endgültigen Beschluss über die Schließung von Friedhöfen und Friedhofsteilen soll im Rahmen der Bürgerbeteiligung die Akzeptanz der vorgeschlagenen Maßnahmen hinterfragt werden. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Vorbereitungen zur Durchführung von Ortsterminen zu treffen. Gemäß § 23 GO NRW in Verbindung mit der Hauptsatzung kann nur der Rat die Durchführung einer Einwohnerversammlung beschließen. Insofern ist der Beschluss des BauA als Empfehlungsbeschluss an den Rat zu werten. Entsprechend § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung soll eine Einwohnerversammlung insbesondere stattfinden, wenn es sich um Planungen oder Vorhaben handelt, die die strukturelle Entwicklung der Stadt unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind. Die Einwohnerversammlung kann auf Teile des Stadtgebietes beschränkt werden. Sofern der Rat dem Empfehlungsbeschluss folgt, setzt der Bürgermeister Zeit und Ort der Versammlung fest und lädt alle Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung ein. 2. Rechtliche Würdigung Wie dargestellt 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird beauftragt, in den von der Friedhofsschließung oder -teilschließung betroffenen Teilen des Stadtgebietes Einwohnerversammlungen entsprechend § 23 GO NRW in Verbindung mit § 3 der Hauptsatzung durchzuführen.