Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
30.09.10, 14:39
Aktualisiert
30.09.10, 14:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.09.2010
- Der Bürgermeister Az: 10.34
Nr. der Ratsdrucksache: 260-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Rat
05.10.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel
- Entwurf __________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
@GRK1@
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
) Nein-Stimmen (
) Nein-Stimmen (
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
) Enthaltungen
) Enthaltungen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 260-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Als Ergebnis seiner Beratungen über das Friedhofskonzept hat der Bau- und Feuerwehrausschuss
(BauA) in seiner Sitzung am 15.09.2010 folgenden Beschluss gefasst:
Vor dem endgültigen Beschluss über die Schließung von Friedhöfen und Friedhofsteilen soll im
Rahmen der Bürgerbeteiligung die Akzeptanz der vorgeschlagenen Maßnahmen hinterfragt
werden. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Vorbereitungen zur Durchführung von
Ortsterminen zu treffen.
Gemäß § 23 GO NRW in Verbindung mit der Hauptsatzung kann nur der Rat die Durchführung
einer Einwohnerversammlung beschließen. Insofern ist der Beschluss des BauA als
Empfehlungsbeschluss an den Rat zu werten.
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung soll eine Einwohnerversammlung insbesondere
stattfinden, wenn es sich um Planungen oder Vorhaben handelt, die die strukturelle Entwicklung
der Stadt unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder die mit erheblichen Auswirkungen für eine
Vielzahl von Einwohnern verbunden sind. Die Einwohnerversammlung kann auf Teile des
Stadtgebietes beschränkt werden.
Sofern der Rat dem Empfehlungsbeschluss folgt, setzt der Bürgermeister Zeit und Ort der
Versammlung fest und lädt alle Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung ein.
2. Rechtliche Würdigung
Wie dargestellt
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, in den von der Friedhofsschließung oder -teilschließung
betroffenen Teilen des Stadtgebietes Einwohnerversammlungen entsprechend § 23 GO NRW in
Verbindung mit § 3 der Hauptsatzung durchzuführen.