Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
21 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
18.04.17, 18:06
Aktualisiert
18.04.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 12.04.2017
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-89/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Bungalows als Doppelhaushälften
hier: Schlich, Eifelstraße
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat bereits in seiner Sitzung am
27.09.2016 sein Einvernehmen zu der o. g. Bauvoranfrage erteilt (VL-202/2016).
Auf dem v. g. Grundstück (Gemarkung Schlich/D´horn, Flur 3, Flurstück 4) sollen nach
Abriss der heute dort vorhandenen Scheune zwei Bungalows errichtet werden.
Im Rahmen der damaligen Bauvoranfrage wurde beantragt, die beiden Bungalows in einer
Bautiefe von 12,50 m von der Eifelstraße aus zu errichten.
Nachdem der Kreisverwaltung Düren das gemeindliche Einvernehmen durch den
Bauausschuss mitgeteilt wurde, erteilte dieser den Antragstellern einen positiven
Bauvorbescheid.
Nunmehr stellte die vom Antragsteller beauftragte Architektin fest, dass die Abstandsflächensituation noch nicht eindeutig geklärt sei und stimmte diese sodann mit dem
Bauordnungsamt ab. Im Ergebnis ist es so, dass zwischen dem (noch) vorhandenen
Wohnhaus Eifelstraße 100 und den geplanten Bungalows aus brandschutztechnischen
Gründen eine Abstandsfläche von 5 m einzuhalten ist. Tatsächlich sind es nach aktuellem
Planungsstand nur 2,26 m.
Als Lösung werden seitens des Kreises Düren zwei Möglichkeiten aufgezeigt:
1. Abstand zwischen vorhandenem Wohnhaus und neuem Wohnhaus auf 5,50 m
vergrößern.
2. Fenster und Kellertür des vorhandenen Wohnhauses in Richtung der neuen Bungalows
zumauern.
Drucksache VL-89/2017
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Möglichkeit 1 hätte zur Folge, dass die Baukörper nicht in einer Tiefe von 12,5 m zur
Eifelstraße sondern in einer Tiefe von 15,74 m (Differenz = 3,24 m) errichtet würden.
Möglichkeit 2 hätte zur Folge, dass für die gesamte Bauzeit 2 Schlafzimmer-, 2 Küchenund 1 Speicherfenster verschlossen werden müssten. Die Antragsteller und deren
Angehörigen (u. a. ein Kleinkind und ein Baby) könnten diese Räume also nur mit
künstlichem Licht nutzen. Diese Möglichkeit ist mithin nicht zumutbar.
Weiterhin nicht zumutbar wäre der Umstand, das Wohnhaus Eifelstraße 100 vor
Baubeginn der Bungalows abzureißen, da dies einen Umzug und damit einen unverhältnismäßig großen Aufwand darstellen würde.
Die Verwaltung kommt daher zu dem Ergebnis, dass hier nur die Lösungsmöglichkeit 1 in
Frage kommen kann, da alle weiteren Varianten (Zumauern der Fenster/Umzug) nicht im
Verhältnis zur Gesamtbaumaßnahme stehen, und empfiehlt dem Ausschuss, das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für die Verschiebung der Baukörper um
3,24 m nach hinten zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen zur
Verschiebung der Baukörper um 3,24 m nach hinten gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Schröder)