Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Bungalows als Doppelhaushälften hier: Schlich, Eifelstraße)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
21 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
18.04.17, 18:06
Aktualisiert
18.04.17, 18:06
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Bungalows als Doppelhaushälften
hier: Schlich, Eifelstraße) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Bungalows als Doppelhaushälften
hier: Schlich, Eifelstraße)

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 12.04.2017 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-89/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Bungalows als Doppelhaushälften hier: Schlich, Eifelstraße Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat bereits in seiner Sitzung am 27.09.2016 sein Einvernehmen zu der o. g. Bauvoranfrage erteilt (VL-202/2016). Auf dem v. g. Grundstück (Gemarkung Schlich/D´horn, Flur 3, Flurstück 4) sollen nach Abriss der heute dort vorhandenen Scheune zwei Bungalows errichtet werden. Im Rahmen der damaligen Bauvoranfrage wurde beantragt, die beiden Bungalows in einer Bautiefe von 12,50 m von der Eifelstraße aus zu errichten. Nachdem der Kreisverwaltung Düren das gemeindliche Einvernehmen durch den Bauausschuss mitgeteilt wurde, erteilte dieser den Antragstellern einen positiven Bauvorbescheid. Nunmehr stellte die vom Antragsteller beauftragte Architektin fest, dass die Abstandsflächensituation noch nicht eindeutig geklärt sei und stimmte diese sodann mit dem Bauordnungsamt ab. Im Ergebnis ist es so, dass zwischen dem (noch) vorhandenen Wohnhaus Eifelstraße 100 und den geplanten Bungalows aus brandschutztechnischen Gründen eine Abstandsfläche von 5 m einzuhalten ist. Tatsächlich sind es nach aktuellem Planungsstand nur 2,26 m. Als Lösung werden seitens des Kreises Düren zwei Möglichkeiten aufgezeigt: 1. Abstand zwischen vorhandenem Wohnhaus und neuem Wohnhaus auf 5,50 m vergrößern. 2. Fenster und Kellertür des vorhandenen Wohnhauses in Richtung der neuen Bungalows zumauern. Drucksache VL-89/2017 Seite - 2 - Möglichkeit 1 hätte zur Folge, dass die Baukörper nicht in einer Tiefe von 12,5 m zur Eifelstraße sondern in einer Tiefe von 15,74 m (Differenz = 3,24 m) errichtet würden. Möglichkeit 2 hätte zur Folge, dass für die gesamte Bauzeit 2 Schlafzimmer-, 2 Küchenund 1 Speicherfenster verschlossen werden müssten. Die Antragsteller und deren Angehörigen (u. a. ein Kleinkind und ein Baby) könnten diese Räume also nur mit künstlichem Licht nutzen. Diese Möglichkeit ist mithin nicht zumutbar. Weiterhin nicht zumutbar wäre der Umstand, das Wohnhaus Eifelstraße 100 vor Baubeginn der Bungalows abzureißen, da dies einen Umzug und damit einen unverhältnismäßig großen Aufwand darstellen würde. Die Verwaltung kommt daher zu dem Ergebnis, dass hier nur die Lösungsmöglichkeit 1 in Frage kommen kann, da alle weiteren Varianten (Zumauern der Fenster/Umzug) nicht im Verhältnis zur Gesamtbaumaßnahme stehen, und empfiehlt dem Ausschuss, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für die Verschiebung der Baukörper um 3,24 m nach hinten zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen zur Verschiebung der Baukörper um 3,24 m nach hinten gemäß § 36 BauGB zu erteilen. Der Bürgermeister In Vertretung (Schröder)