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Beschlussvorlage (Neuerlass der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasser)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
86 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
12.09.14, 13:01
Aktualisiert
12.09.14, 13:01
Beschlussvorlage (Neuerlass der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasser) Beschlussvorlage (Neuerlass der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasser)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 25 /X.L. Datum: 08.09.2014 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 16.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuerlass der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasser Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Entwurf Betriebssatzung Nein 2 Beschlussvorschlag: Die beigefügte Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abwasser zwecks Anpassung an die Eigenbetriebsverordnung NRW wird beschlossen. Begründung: Der Gesetzgeber für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Eigenbetriebsverordnung am 16. November 2004 geändert. In der Eigenbetriebsverordnung wurden seinerzeit grundlegend die Bezeichnungen geändert, und zwar wurde die Werkleitung in Betriebsleitung und der Werksausschuss in Betriebsausschuss umbenannt. Eine entsprechende Änderung in der Betriebssatzung der Eigenbetriebe Abwasser und Gemeindewasserwerk wurde bisher leider versäumt. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim berücksichtigt bereits diese formalen Änderungen. Die Änderungen hinsichtlich der geänderten Bezeichnungen ziehen sich durch die komplette Satzung, so dass eine Neufassung vorgenommen wurde. Zudem wurde mit der Änderungsverordnung vom 05.08.2009 zur Eigenbetriebsverordnung die Möglichkeit einer Fristverlängerung für die Unterrichtung des Bürgermeisters sowie des Betriebsausschusses in der Betriebssatzung auf bis zu 6 Monate für die Erstellung eines Zwischenberichts wie auch für die Erstellung des Jahresabschlusses gestrichen. Diese Anpassungen wurden in § 12 Absätze 1 und 2 der Betriebssatzung berücksichtigt. Zudem wurde in § 12 Absatz 3 die aktuelle gesetzliche Grundlage gemäß Eigenbetriebsverordnung zur Verfügbarkeit des Jahresabschlusses für die Einsichtnahme der Bürger bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses berücksichtigt. Weitere Inhaltliche Änderungen zur bisherigen Betriebssatzung wurden nicht vorgenommen. Es wird vorgeschlagen, die Betriebssatzung in der beigefügten Form zu erlassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister