Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
86 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
12.09.14, 13:01
Aktualisiert
12.09.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 25 /X.L.
Datum: 08.09.2014
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
16.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuerlass der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasser
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja Entwurf Betriebssatzung
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abwasser
zwecks Anpassung an die Eigenbetriebsverordnung NRW wird beschlossen.
Begründung:
Der Gesetzgeber für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Eigenbetriebsverordnung am 16. November 2004 geändert. In der Eigenbetriebsverordnung wurden
seinerzeit grundlegend die Bezeichnungen geändert, und zwar wurde die Werkleitung in Betriebsleitung und der Werksausschuss in Betriebsausschuss umbenannt. Eine entsprechende Änderung in der Betriebssatzung der Eigenbetriebe
Abwasser und Gemeindewasserwerk wurde bisher leider versäumt. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim berücksichtigt bereits diese
formalen Änderungen.
Die Änderungen hinsichtlich der geänderten Bezeichnungen ziehen sich durch die
komplette Satzung, so dass eine Neufassung vorgenommen wurde.
Zudem wurde mit der Änderungsverordnung vom 05.08.2009 zur Eigenbetriebsverordnung die Möglichkeit einer Fristverlängerung für die Unterrichtung des
Bürgermeisters sowie des Betriebsausschusses in der Betriebssatzung auf bis zu
6 Monate für die Erstellung eines Zwischenberichts wie auch für die Erstellung
des Jahresabschlusses gestrichen. Diese Anpassungen wurden in § 12 Absätze 1
und 2 der Betriebssatzung berücksichtigt.
Zudem wurde in § 12 Absatz 3 die aktuelle gesetzliche Grundlage gemäß Eigenbetriebsverordnung zur Verfügbarkeit des Jahresabschlusses für die Einsichtnahme der Bürger bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses berücksichtigt.
Weitere Inhaltliche Änderungen zur bisherigen Betriebssatzung wurden nicht vorgenommen.
Es wird vorgeschlagen, die Betriebssatzung in der beigefügten Form zu erlassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister