Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
142 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
07.02.17, 18:06
Aktualisiert
07.02.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 01.02.2017
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
610-22
Vorlagennummer: VL-41/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Fläche A und
Fläche D (Fläche für die Windkraft)
1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten
Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie
2. Feststellungsbeschluss
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
15.03.2012 die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (nur Fläche A)
im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes B 3 Windpark Nord gemäß
§ 2 (1) BauGB beschlossen.
Hierzu hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am
26.08.2014 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 19.08.2014 über die frühzeitige
Beteiligung in Kenntnis gesetzt.
Die Abwägung der im o. g. Verfahren eingegangen Anregungen und Bedenken erfolgte im
Rahmen der Sondersitzung des Bauausschusses am 09.11.2015. Ab dieser Sitzung
wurde das Verfahren „getrennt“ und nicht mehr im Parallelverfahren durchgeführt. D. h. es
wurde am 09.11.2015 die Offenlage gemäß § 3(2) BauGB für die 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Fläche A und D) beschlossen.
Hinweis: Seit der Offenlage beinhaltet die 33. Änderung nicht nur die Fläche A, sondern
ebenfalls die bestehende Konzentrationszone „Halde Nierchen“ (Fläche D). Zur Rechtssicherheit wurde hierzu in der Sondersitzung ebenfalls der Aufstellungsbeschluss für die 33.
Änderung des Flächennutzungsplanes (Fläche A und Fläche D) gefasst. Zudem wurde ein
sog. Anerkennungsbeschluss gefasst, da die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Behörden auf Grundlage der Windpotentialstudie erfolgte und dieser Verfahrensschritt
laut Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln ausreiche, um die Offenlage der 33.
Änderung (Fläche A und D) durchführen zu können.
Die Offenlegung hat in der Zeit vom 15.01.2016 bis einschließlich 19.02.2016 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
11.01.2016 über die Offenlage in Kenntnis gesetzt.
Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde nach Offenlage aufgrund konkurrierender Planungen längerfristig nicht fortgeführt, sodass sich zahlreiche Änderungen der
Rechtslage ergeben haben. Insbesondere:
- der Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für
die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 04.11.2015 des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und des
Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen,
- der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz zum Thema seismologische Stationen und Windenergieanlagen vom 17.03.2015 und
- die Rechtsprechung zu dem Umgang mit dem Wald als Tabubereiche (z. B. OVG NRW
vom 22.09.2015 – 10 D 82/13. NE)
haben sich zwischenzeitlich in der Planung verfestigt. Zudem wird eine Genehmigung des
Flächennutzungsplanes – in Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln – zukünftig nicht
mehr möglich sein, wenn ein im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB durchgeführter
Flächennutzungsplan bereits in der Schärfe eines Bebauungsplanes abgewogen wird.
Eine Abwägung in der Schärfe des Bebauungsplanes ist in den bisherigen Planunterlagen
erfolgt.
In Summe führten die o. g. Aspekte zu einer erheblichen Änderung bzw. Ergänzung des
Abwägungsmaterials. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde demnach eine erneute
Offenlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a (3) BauGB
erforderlich. Den Beschluss für die erneute Offenlage fasste der Ausschuss in seiner
Sitzung am 25.08.2016.
Die erneute Offenlage hat in der Zeit vom 12.09.2016 bis einschließlich 12.10.2016
stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 07.09.2016 über die erneute Offenlegung in Kenntnis gesetzt.
Sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Trägern öffentlicher Belange sind
Anregungen und Bedenken zu der Planung vorgetragen worden.
Für den Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung ist eine Abwägung
und Beratung über alle, d. h. über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie über die
während der ersten und zweiten Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken
erforderlich. Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung
am 02.02.2017 beraten und für den Rat einen entsprechenden Beschlussvorschlag
abgegeben. Das Ergebnis wird in der Ratssitzung mitgeteilt.
Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine
Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag.
Der Rat muss über jede Anregung einzeln beraten und beschließen.
Der Plan zur Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung und sonstigen Anlagen
sind ebenfalls beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zwischen der Gemeinde und dem
Vorhabenträger zur Übernahme der durch das Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie der ersten und zweiten Offenlage
vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen,
2. die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Fläche A und
Fläche D (Fläche für die Windkraft) nebst Begründung und sonstigen Anlagen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)