Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
7,8 MB
Datum
16.02.2017
Erstellt
07.02.17, 18:06
Aktualisiert
07.02.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
www.ecoda.de
ecoda
UMWELTGUTACHTEN
Dr. Bergen & Fritz GbR
Ruinenstr. 33
44287 Dortmund
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung
zu dem Repowering-Vorhaben „Halde Nierchen“
auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler (Städteregion Aachen)
sowie der Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren)
Fon 0231 5869-5694
Fax 0231 5869-9519
ecoda@ecoda.de
www.ecoda.de
Auftraggeberin:
Energiekontor AG
Mary-Somerville-Str. 5
28359 Bremen
Bearbeiter:
Stefan Wernitz, Dipl.-Geogr.
Dortmund, den 16. Juni 2015
Inhaltsverzeichnis
Abbildungs-, Karten- und Tabellenverzeichnis
1
Einleitung ........................................................................................................................ 1
1.1
1.2
1.3
2
Ermittlung der zu prüfenden Wohnlagen (Vorprüfung) ............................................... 7
2.1
2.2
3
Methodische Vorgehensweise ............................................................................................................. 7
Ergebnisse der Vorprüfung .................................................................................................................. 13
Einzelfallprüfung ...........................................................................................................48
3.1
3.2
4
Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................................................... 1
Darstellung des Vorhabens ................................................................................................................... 2
Darstellung des Vorhabenumfelds ....................................................................................................... 5
Methodische Vorgehensweise ........................................................................................................... 48
Ergebnisse ............................................................................................................................................. 48
3.2.1 Gut Merberich ........................................................................................................................... 48
3.2.2 Sofienhof .................................................................................................................................... 58
Zusammenfassung .......................................................................................................64
Abschlusserklärung
Abbildungsverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Abbildung 1.1:
Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen.... 3
Abbildung 1.2:
Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen.... 4
Abbildung 1.3:
Darstellung der Höhenstufen im Umfeld der Halde Nierchen ........................................ 5
Kapitel 2:
Abbildung 2.1:
Ausgewählte
gemessene
(weiß)
und
berechnete
(gelb)
Windrichtungshäufigkeiten ................................................................................................... 9
Abbildung 2.2:
Blick auf die südwestliche Gebäudeseite des Guts Kammerbusch .............................. 15
Abbildung 2.3:
Blick auf die nordöstliche Gebäudeseite des Guts Kammerbusch................................ 15
Abbildung 2.4:
Fotosimulation von der südwestlichen Gebäudeseite des Guts Kammerbusch ......... 16
Abbildung 2.5:
Fotosimulation von der nordöstlichen Gebäudeseite des Guts Kammerbusch .......... 16
Abbildung 2.6:
Blick auf die südliche Gebäudeseite des Wohnhauses Merbericher Weg 2 ............... 19
Abbildung 2.7:
Blick auf das Wohnhaus an der Langerweher Straße 124............................................. 22
Abbildung 2.8:
Blick in nordwestliche Richtung auf das Wohnhaus Heidesiedlung 42 ....................... 26
Abbildung 2.9:
Blick auf die Heidesiedlung in nord-nordöstliche Richtung ........................................... 26
Abbildung 2.10:
Blick auf die südöstliche Gebäudeseite des Wohnhauses Heidesiedlung 37 ............. 27
Abbildung 2.11:
Blick auf die nach Ost-Südost ausgerichteten Gärten der Heidesiedlung ................... 27
Abbildung 2.12:
Blick auf die Heidesiedlung in süd-südwestliche Richtung ........................................... 28
Abbildung 2.13:
Fotosimulation vom Betrachtungspunkt in der Heidesiedlung in süd-südwestliche
Richtung................................................................................................................................. 28
Abbildung 2.14:
Blick auf vom westlichen Ende des Straßenzugs Sandkaulberg in östliche
Richtung................................................................................................................................. 31
Abbildung 2.15:
Blick vom westlichen Ende des Straßenzugs Sandkaulberg in südöstliche
Richtung................................................................................................................................. 32
Abbildung 2.16:
Blick von der Straße Am Buschend in süd-südöstliche Richtung .................................. 32
Abbildung 2.17:
Fotosimulation vom westlichen Ende des Straßenzugs Sandkaulberg in
südöstliche Richtung ............................................................................................................ 33
Abbildung 2.18:
Fotosimulation von der Straße Am Buschend in süd-südöstliche Richtung ................ 33
Abbildung 2.19:
Blick in ost-nordöstliche Richtung auf die Wohnhäuser Auf der Heide Nr. 92 bis
82 ........................................................................................................................................... 36
Abbildung 2.20:
Blick in west-südwestliche Richtung auf die Wohnhäuser Auf der Heide Nr. 82
bis 92 ..................................................................................................................................... 37
Abbildung 2.21:
Blick in süd-südöstliche Richtung auf die Wohnhäuser Auf der Heide Nr. 80 und
82 ........................................................................................................................................... 37
Abbildung 2.22:
Fotosimulation mit Blick auf die Wohnhäuser Auf der Heide Nr. 80 und 82.............. 38
Abbildung 2.23:
Blick in nordwestliche Richtung auf die Reihenhäuser am Höhenweg ....................... 41
Abbildung 2.24:
Blick von der Straße Weißer Weg in west-nordwestliche Richtung auf die
Reihenhäuser am Höhenweg ............................................................................................ 42
Abbildung 2.25:
Blick in ost-südöstliche Richtung auf die Wohnhäuser Höhenweg Nr. 1 bis 4 ........... 42
Abbildung 2.26:
Blick in südöstliche Richtung auf die Wohnhäuser Höhenweg Nr. 19 und 20
(Bildmitte). ............................................................................................................................ 43
Abbildung 2.27:
Blick von der Kreuzung Wilhelmshöhe / Weißer Weg in süd-südöstliche Richtung . 43
Abbildung 2.28:
Fotosimulation vom Höhenweg Nr. 19 und 20 (Bildmitte) .......................................... 44
Abbildung 2.29:
Fotosimulation vom Höhenweg Nr. 24 (Bildmitte: Hausnr. 21 und 22) ..................... 44
Abbildung 2.30:
Fotosimulation vom Weißen Weg ..................................................................................... 45
Kapitel 3:
Abbildung 3.1:
Blick vom Park in nordöstliche Richtung auf das Haupthaus des Guts Merberich ..... 50
Abbildung 3.2:
Blick in südwestliche Richtung vom Balkon im 2. Obergeschoss des Haupthauses
des Guts Merberich .............................................................................................................. 50
Abbildung 3.3:
Blick auf das Gut Merberich aus nördlicher Richtung. In der rechten Bildhälfte ist
ein wohnlich genutztes Nebenhaus zu sehen. ............................................................... 51
Abbildung 3.4:
Blick in west-südwestliche Richtung vom Balkon im Dachgeschoss des 1.
Nebenhauses des Guts Merberich..................................................................................... 51
Abbildung 3.5:
Blick in west-südwestliche Richtung vom nordöstlichen Teil des Parks...................... 52
Abbildung 3.6:
Blick in südwestliche Richtung auf den Teich im nördlichen Teil des Parks ............... 52
Abbildung 3.7:
Fotosimulation der im Baufenster Nr. 4 geplanten WEA vom Balkon im 2.
Obergeschoss des Haupthauses ........................................................................................ 53
Abbildung 3.8:
Fotosimulation der im Baufenster Nr. 1 geplanten WEA vom nordöstlichen Teil
des Parks ............................................................................................................................... 53
Abbildung 3.9:
Blick auf das Wohnhaus unmittelbar nördlich des Sofienhofs aus südlicher
Richtung................................................................................................................................. 58
Abbildung 3.10:
Fotosimulation der geplanten WEA von der nach Südwesten ausgerichteten
Terrasse des unmittelbar nördlich des Sofienhofs gelegenen Wohnhauses .............. 59
Kartenverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Karte 1.1:
Übersichtskarte ....................................................................................................................... 6
Kapitel 2:
Karte 2.1:
Lage der Betrachtungspunkte für die Fotosimulationen sowie der schematischen
Geländeschnitte ................................................................................................................... 12
Karte 2.2:
Liegenschaftskarte – Gut Kammerbusch ........................................................................... 17
Karte 2.3:
Luftbild - Gut Kammerbusch............................................................................................... 18
Karte 2.4:
Liegenschaftskarte – Merbericher Weg 2 ......................................................................... 20
Karte 2.5:
Luftbild - Merbericher Weg 2 ............................................................................................. 21
Karte 2.6:
Liegenschaftskarte – Langerweher Str. 124 ..................................................................... 23
Karte 2.7:
Luftbild - Langerweher Str. 124 ......................................................................................... 24
Karte 2.8:
Liegenschaftskarte – Heidesiedlung .................................................................................. 29
Karte 2.9:
Luftbild - Heidesiedlung ...................................................................................................... 30
Karte 2.10:
Liegenschaftskarte – Sandkaulberg ................................................................................... 34
Karte 2.11:
Luftbild - Sandkaulberg ....................................................................................................... 35
Karte 2.12:
Liegenschaftskarte – Auf der Heide................................................................................... 39
Karte 2.13:
Luftbild - Auf der Heide....................................................................................................... 40
Karte 2.14:
Liegenschaftskarte – Höhenweg ........................................................................................ 46
Karte 2.15:
Luftbild - Höhenweg ............................................................................................................ 47
Kapitel 3:
Karte 3.1:
Liegenschaftskarte – Gut Merberich .................................................................................. 54
Karte 3.2:
Luftbild – Gut Merberich ...................................................................................................... 55
Karte 3.3:
Liegenschaftskarte – Sofienhof .......................................................................................... 60
Karte 3.4:
Luftbild – Sofienhof .............................................................................................................. 61
Tabellenverzeichnis
Seite
Kapitel 3:
Tabelle 3.1:
„Checkliste optisch bedrängende Wirkung“ – Gut Merberich ......................................... 56
Tabelle 3.2:
„Checkliste optisch bedrängende Wirkung“ – Sofienhof ................................................. 62
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
1
Einleitung
1.1
Anlass und Aufgabenstellung
1
Anlass der vorliegenden Studie ist das geplante Repowering des Windparks „Halde Nierchen“ auf dem
Gebiet der Stadt Eschweiler (Städteregion Aachen) sowie der Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren).
Auf der Halde Nierchen sind neun Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamthöhe von jeweils
87 m in Betrieb. Die Energiekontor AG (Bremen) plant diese WEA durch vier Anlagen mit einer
maximalen Gesamthöhe von rund 175 m zu ersetzen (Repowering-Vorhaben). Nach Angaben der
Auftraggeberin sieht die aktuelle Planung Anlagen mit 170 m Gesamthöhe vor.
Für das Repowering-Vorhaben werden derzeit der Bebauungsplan Nr. 243 der Stadt Eschweiler sowie
der Bebauungsplan F-18 der Gemeinde Langerwehe geändert. Für die geplanten Windenergieanlagen
werden in den Bebauungsplänen jeweils überbaubare Grundstücksflächen in einer Größe von 100 x
100 m festgesetzt, in der der Turm inklusive der Fundamente der Windenergieanlagen errichtet
werden muss (nachfolgend auch als Baufenster bezeichnet). Die Lage der für die Errichtung
vorgesehenen Baufenster ist in Karte 1.1 dargestellt.
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG NRW, Urteil vom 09.08.2006 – 8 A
3726/05 -; nachgehend: BVerWG, Beschluss vom 11. Dezember 2006 – 4 B 72.06 -) kann es bei zu
geringen Abständen zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden im Außenbereich zu einer
optisch bedrängenden Wirkung kommen, die als Fallkonstellation vom im § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB
verankerten Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme umfasst ist.
Im Rahmen der vorliegenden Studie werden zunächst die zu prüfenden Wohnlagen ermittelt. Im
Anschluss erfolgt für die relevanten Wohnlagen eine Darstellung und Bewertung der optischen
Wirkung der geplanten WEA anhand der in der Rechtsprechung genannten Kriterien.
Da es sich bei der optisch bedrängenden Wirkung um eine abwägende Entscheidung handelt, wird
seitens des Gutachters keine abschließende Entscheidung getroffen, ob eine optisch bedrängende
Wirkung vorliegt. Diese Entscheidung verbleibt in der Verantwortung der zuständigen Behörden.
Auftraggeberin des vorliegenden Fachgutachtens ist die Energiekontor AG, Bremen.
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
1.2
2
Darstellung des Vorhabens
Der konkrete Anlagentyp steht nach derzeitigem Planungsstand nicht abschließend fest. Die
Anlagenhöhe wird in den Bebauungsplänen auf 395 m über Normalnull (ü. NN) begrenzt. Die
Standorte befinden sich auf ca. 220 m ü. NN. Daraus resultiert eine maximale Gesamthöhe von 175 m
über Grund. Nach Angaben der Auftraggeberin sieht die aktuelle Planung Anlagen mit 170 m
Gesamthöhe vor. Der Rotordurchmesser soll maximal 120 m betragen. Die Nabenhöhe wird derzeit
mit 110 m geplant. In Abhängigkeit vom Rotordurchmesser kann die Nabenhöhe entsprechend
variieren.
Der Rotor der geplanten WEA wird sich unabhängig vom Anlagentyp aus drei Rotorblättern
zusammensetzen. Zur Vermeidung von Lichtreflexen sind bei WEA die Rotorblätter sowie das Gehäuse
der Maschinen mit einem matten Grauton beschichtet. Bei Anlagenhöhen von über 100 m über Grund
sind Tages- und Nachtkennzeichnungen erforderlich. Bei WEA mit einer Gesamthöhe von über 150 m
kann die Tageskennzeichnung an den Rotorblättern in den folgenden beiden Varianten erfolgen (vgl.
BMVBS 2007) 1:
-
von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, 6 m grau, 6 m rot und der Rest grau
-
von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, der Rest grau sowie weißes Blinklicht
an der Turmspitze
Zudem erhält der Turm einer WEA über 150 m Gesamthöhe einen 3 m breiten, roten Farbring in 40 m
Höhe. Die Tageskennzeichnung muss in Verkehrsrot (RAL 3020) ausgeführt werden.
Zusätzlich ist auf dem Maschinenhaus ein 2 m breiter, horizontaler orange/roter Streifen in der Mitte
von der linken bis zur rechten Seite des Maschinenhauses (rechtwinklig zur Rotorebene) anzubringen
(vgl. Abbildung 1.1). Bei Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 150 m über Grund kann
bei einer Genehmigung weiß blitzender Feuer die Anbringung eines zweiten orange/roten Streifens
und die Kennzeichnung des Maschinenhauses entfallen. In diesem Fall darf der Abstand zwischen
weiß blitzendem Feuer und Rotorblattspitze bis zu 65 m betragen.
Die Nachtkennzeichnung erfolgt durch Befeuerung (üblich Feuer W rot, blinkend, evtl. mit
Sichtweitenmessung und Begrenzung; Befeuerung am Turm, ohne Blinken). Die Varianten der Tagesund Nachtkennzeichnung sind in den Abbildungen 1.1 und 1.2 dargestellt.
1
BMVBS (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG) (2007): Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen.
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
Abbildung 1.1:
3
Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
Abbildung 1.2:
4
Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
1.3
5
Darstellung des Vorhabenumfelds
Die Halde Nierchen stellt eine ca. 70 m hohe, rekultivierte Abraumhalde auf ca. 220 m ü. NN
zwischen Eschweiler und Langerwehe dar (vgl. Abbildung 1.3). Die seit 1998 auf der Halde
betriebenen neun WEA des Typs Nordex N-54 mit einem Rotordurchmesser von 54 m und einer
Nabenhöhe von 60 m (Gesamthöhe 87 m) sollen im Zuge des geplanten Repowering durch vier WEA
mit einer maximalen Gesamthöhe von 175 m ersetzt werden (vgl. Kapitel 1.2).
Die Böschungsbereiche der Halde, deren Rekultivierung 1973 abgeschlossen wurde, sind bewaldet. Im
Westen, Südwesten Südosten und Nordosten schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im
Norden und Süden grenzen teils Waldflächen bzw. Baum bestandene Flächen mit Waldcharakter an
die Halde.
Das nächstgelegene Siedlungsgebiet stellt der Eschweiler Stadtteil Weisweiler-Wilhelmshöhe dar, der
sich getrennt durch die Bahnlinie Düren – Stolberg, an die Waldflächen nördlich der Halde anschließt.
Die minimale Entfernung der Wohnbebauung von Weisweiler-Wilhelmshöhe zu den Baufenstern
beträgt ca. 580 m. Die nächstgelegenen Wohnlagen im Außenbereich stellen das Gut Merberich, der
nahe des Guts gelegene Sofienhof sowie das Gut Kammerbusch dar.
Abbildung 1.3:
Darstellung der Höhenstufen im Umfeld der Halde Nierchen. (Schwarzes Quadrat =
Baufenster gemäß Bebauungsplan-Entwurf; violetter Punkt = siehe Beschriftung).
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! Studie zur optisch
bedrängenden Wirkung
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Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
2
Ermittlung der zu prüfenden Wohnlagen (Vorprüfung)
2.1
Methodische Vorgehensweise
7
Abgrenzung des Prüfbereichs
Gemäß dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG NRW, Urteil vom 09.08.2006 – 8 A
3726/05 -; nachgehend: BVerWG, Beschluss vom 11. Dezember 2006 – 4 B 72.06 -) bedarf der Fall,
bei dem der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windenergieanlage das Zwei- bis
Dreifache der Gesamthöhe der WEA beträgt, regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung der
Umstände und örtlichen Begebenheiten. Bei einem Abstand von mehr als dem Dreifachen zwischen
einem Gebäude und einer Windenergieanlage ist nach der Rechtsprechung i. d. R. nicht mehr mit
einer optisch bedrängenden Wirkung zu rechnen.
Der Abstand bemisst sich als horizontaler Abstand vom Turmfuß zum Wohnhaus ohne
Berücksichtigung von Höhenlagen. Ein erhöhter Standort der WEA z. B. auf einem Hügel oder einer
Halde ist nicht der WEA-Höhe bei der Berechnung des Abstandsmaßes hinzuzurechnen, sondern im
Rahmen der qualitativen Betrachtung zu berücksichtigen 2.
Für die geplanten Windenergieanlagen werden in den Bebauungsplänen jeweils überbaubare
Grundstücksflächen in einer Größe von 100 x 100 m festgesetzt, in der der Turm inklusive der
Fundamente der Windenergieanlagen errichtet werden muss (nachfolgend auch als Baufenster
bezeichnet). Durch die Darstellung dieser Baufenster wird sichergestellt, dass im Zuge der weiteren
Festlegung des Anlagentyps ausreichend Flexibilität für den Betreiber gewährleistet ist.
Vor diesem Hintergrund ist der Prüfradius von 525 m (3-fache Gesamthöhe) ausgehend von den
äußeren Grenzen der Baufenster anzusetzen (vgl. Karte 1.1).
Über diesen obligatorisch zu prüfenden Bereich hinaus soll in Abstimmung mit der Stadt Eschweiler
sowie der Gemeinde Langerwehe dargestellt werden, dass eine Betroffenheit weiter entfernter
Wohnlagen unter Berücksichtigung der topographischen Gegebenheiten ausgeschlossen werden kann.
Entsprechend erfolgt vorsorglich eine überschlägige Prüfung der an den obligatorischen Prüfbereich
grenzenden Wohnlagen im Außenbereich sowie der nahe des Prüfbereichs gelegenen Wohnlagen des
Ortsrandes von Weisweiler-Wilhelmshöhe (vgl. Kapitel 2.2).
2
AGATZ, M. (2014): Windenergiehandbuch. 11. Ausgabe.
http://windenergie-handbuch.de/wp/wp-content/uploads/2015/03/Windenergie-Handbuch2014.pdf
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
8
Prüfkriterien
Die Prüfkriterien ergeben sich aus der Rechtsprechung bezüglich der optisch bedrängenden Wirkung
von WEA, die in der „Checkliste optisch bedrängende Wirkung“ von AGATZ (2011) zusammengetragen
worden sind.
Für die Frage der optisch bedrängenden Wirkung einer Windenergieanlage ist nach Auffassung des
OVG Münster nicht die Baumasse ihres Turms, sondern die in der Höhe wahrzunehmende
Drehbewegung des Rotors von entscheidender Bedeutung. 3 Zum einen lenke der Rotor durch die
Bewegung den Blick auf sich und schaffe eine Art „Unruheelement“. Zum anderen vergrößere die
Drehbewegung des Rotors die Windenergieanlage in ihren optischen Dimensionen deutlich und
bestimme sie. Die Fläche, die der Rotor überstreiche, habe in der Regel gebäudegleiche
Abmessungen.
Das OVG Lüneburg hat den Rechtssatz aufgestellt, dass eine Windenergieanlage optisch bedrängend
nur unter den Voraussetzungen sein könne, unter denen die Bauwerke zu Lasten dann
abwehrbefugter Nachbarn als „erdrückend“ einzustufen seien. Eine erdrückende Wirkung könne
danach namentlich durch die Höhe und Breite eines hinzutretenden Gebäudes entstehen. Das
anzunehmen komme allerdings erst dann in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das
Nachbargrundstück regelrecht abriegele, d. h. dort das Gefühl des Eingemauertseins oder eine
Gefängnishofsituation hervorrufe. Dem Grundstück müsse gleichsam die Luft zum Atmen genommen
werden. Dem wäre hier hinzuzufügen, so heißt es beim OVG Lüneburg weiter, dass eine
Windenergieanlage zudem durch ihre Wirkungsweise - Drehmoment – belästigend wirken könne. Ob
damit der Begriff der optischen Bedrängung in Bezug auf Windenergieanlagen erweitert worden ist
oder die Belästigung durch die Drehbewegung der Rotoren als zusätzliches, zum Begriff der optisch
bedrängenden Wirkung hinzutretendes nachteiliges Moment gemeint ist, bleibt offen. Eindeutig ist
aber, dass auch das OVG Lüneburg die Drehbewegung der Rotoren als möglichen Nachteil zu Lasten
benachbarter Grundstücke ansieht. 4
Ob das „Unruheelement“, das der Rotor durch seine Bewegung schafft, so störend ist, dass das Maß
des Zumutbaren überschritten und das Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist, beurteilt sich nach den
jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Dabei gilt, dass die Bewegung des Rotors umso stärker spürbar
wird, je geringer die Distanz zwischen der Windkraftanlage und dem Betrachter und je größer die
Dimension der Bewegung ist.
Vor diesem Hintergrund kommt der Ausrichtung der Rotoren der in den Baufenstern geplanten WEA
eine maßgebliche Bedeutung zu. Wie in Abbildung 2.1 dargestellt ist die Hauptwindrichtung Südwest,
d. h. die Rotoren werden die meiste Zeit in südwestliche Richtung ausgerichtet sein. Damit wird für
eine nordwestlich bzw. südöstlich der WEA gelegene Wohnlage die horizontale Ausdehnung des
3
zitiert im Urteil des BVerwG 4 B 72.06, Nr. 5
4
zitiert im Urteil des BVerwG 4 B 72.06, Nr. 9
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
9
Rotors gering sein, so dass nicht von gebäudegleichen Abmessungen gesprochen werden kann. Auch
die Drehbewegung des Rotors wird in diesen Fällen nicht in vollem Umfang wahrnehmbar sein.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass Objekte mit der Entfernung exponentiell kleiner werden.
Entsprechend wird die Lage von Wohnhäusern im Verhältnis zu den Baufenstern neben der Entfernung
als wesentliches Kriterium angesehen, um eine optisch bedrängende Wirkung im Vorfeld ausschließen
und auf weiter gehende Untersuchungen verzichten zu können. Darüber hinaus sind Einschränkungen
von Sichtbeziehungen durch v. a. Bäume (auch in unbelaubtem Zustand kann die Sicht durch Äste
stark eingeschränkt sein) und Gebäude zu berücksichtigen.
Abbildung 2.1:
5
Ausgewählte gemessene (weiß) und berechnete (gelb) Windrichtungshäufigkeiten.
Es sind 30°-Sektoren dargestellt, deren Ausdehnung der Häufigkeit proportional ist,
mit der die jeweilige Windrichtung auftritt. Die Größe des roten Mittelkreises
symbolisiert die Häufigkeit von Schwachwindlagen. In der linken oberen Ecke ist in
30°-Sektoren die landesweite Windrichtungsverteilung dargestellt. 5
Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (2000): Umwelt NRW - Daten und Fakten. Essen. S. 15.
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
Zur
Veranschaulichung
werden
von
ausgewählten
Grundstücksgrenzen
bzw.
10
Straßenzügen
Fotosimulationen der geplanten WEA hinzu gezogen (s. u.).
Die Betrachtung der Lage von Hauptlebensbereichen (innen und außen) scheint bei diesem
Prüfungsschritt nicht zwingend erforderlich. Dieser Aspekt wird aber im Rahmen der Vorprüfung ggf.
ergänzend auf der Basis von Luftbildern sowie – eingeschränkt – auf der Basis einer Ortsbegehung
(ohne Begehung der Grundstücke) angesprochen.
Abschließen erfolgt eine Einschätzung inwieweit eine optisch bedrängende Wirkung auszuschließen ist
oder eine weitergehende Untersuchung erforderlich wird (Einzelfallprüfung). Im Rahmen der
Einzelfallprüfung, die für Wohnlagen innerhalb des obligatorischen Prüfbereichs auf jeden Fall
vorzunehmen ist, sind alle in der „Checkliste optisch bedrängende Wirkung“ genannten Kriterien zu
berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist i. d. R. eine Begehung der Grundstücke sowie ggf. der
Räumlichkeiten vorzunehmen (vgl. Kapitel 3).
Vorgehensweise bei der Erstellung von Fotosimulationen
Die Fotografien, die als Grundlage für die Fotosimulationen dienen, wurden am 06. Mai sowie am 09.
Juni 2015 aufgenommen. Erstellt wurden die Aufnahmen mit der Kamera EOS 600 Digital der Firma
Canon. Es wurde i. d. R. mit einer Brennweite von ca. 28 mm fotografiert. Die gewählte Brennweite
entspricht einem 35 mm-Äquivalent von ca. 45 mm, was annähernd der realistischen Wahrnehmung
des menschlichen Auges entspricht. Zur Erstellung der Fotosimulationen wurden z. T. Fotos mit einer
Brennweite von 18 mm (35 mm-Äquivalent: 28,8 mm) verwendet, um einen größeren Bildausschnitt
darstellen zu können. Die Betrachtungspunkte wurden mit Hilfe eines GPS-Geräts (GPS 60 der Fa.
Garmin) eingemessen. Die räumliche Lage der Betrachtungspunkte ist der Karte 2.1 zu entnehmen.
Die Fotosimulationen wurden mit Hilfe der Software WindPRO 2.8, Modul VISUAL der Firma ENERGIOG MILJØDATA (EMD) erstellt. Das Programm ist ein leistungsfähiges Werkzeug, das mit Unterstützung
des Dänischen Energieministeriums entwickelt wurde. Es ermittelt unter Berücksichtigung der
Kameraeinstellung, der topographischen Koordinaten sowie der Höhenlage der Betrachtungspunkte
und der WEA-Standorte die realistische Größe mit den angemessenen Proportionen der WEA. Die
Anlagen werden in einem WEA-CAD-Modell (auf Basis der Ausmaße von Turm, Gondel, Rotornase und
-blättern) dargestellt. Für die Simulation des optischen Eindrucks der WEA wird ferner der Sonnenstand
und die Bewölkung zum Zeitpunkt der Fotoaufnahme berücksichtigt. Die Rotoren der WEA sind auf den
Fotosimulationen entsprechend der vorherrschenden Windrichtung (d. h. Wind aus südwestlicher
Richtung) ausgerichtet.
Die Lage der geplanten WEA innerhalb der Baufenster wurde für die einzelnen Fotosimulationen so
gewählt, dass die Entfernung zwischen Betrachtungspunkt und WEA möglichst gering ist. Somit wird in
den Fotosimulationen in Bezug auf die Entfernung jeweils der worst-case dargestellt.
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
11
Vorgehensweise bei der Erstellung von Geländeschnitten
Ergänzend zu den Fotosimulationen wurden im Zuge der Vorprüfung für unterschiedliche Höhenlagen
(Standpunkte nördlich sowie südöstlich der Halde) Geländeschnitte erstellt, um die sichtverstellende
Wirkung von Bäumen oder Gebäuden zu veranschaulichen.
Zunächst wurden dafür auf der Basis der Höhendaten der Shuttle Radar Topography Mission (SRTM)
mit der Software Global Mapper Höhenprofile erstellt, wobei die Länge des Geländeschnitts (x-Achse)
und die Geländehöhe (y-Achse) im gleichen Maßstab dargestellt wurden. Anschließend wurden
graphisch Bäume mit maßstabsgerechter vertikaler Ausdehnung eingefügt, wobei von einer
durchschnittlichen Wuchshöhe von 10 m ausgegangen wurde. Die erstellen Geländeschnitte sind dem
Anhang zu entnehmen.
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! Studie zur optisch
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Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
2.2
13
Ergebnisse der Vorprüfung
Nachfolgend erfolgt eine überschlägige Prüfung der an den obligatorischen Prüfbereich (Prüfradius von
525 m um die Baufenster) grenzenden Wohnlagen im Außenbereich sowie des Ortsrandes von
Weisweiler-Wilhelmshöhe.
Im Außenbereich werden folgende Wohnlagen betrachtet:
-
Gut Kammerbusch
-
Langerweher Str. 124
-
Merbericher Weg 2
Die Betrachtungen bezüglich des Ortsrands von Wilhelmshöhe beschränken sich auf die dem Vorhaben
nächstgelegenen Straßenzüge:
-
Höhenweg
-
Auf der Heide
-
Sandkaulberg (westlich der Straße „Am Buschend“)
-
Heidesiedlung
Für weiter entfernte Straßenzüge kann angesichts der Entfernung sowie der Lage im Innenbereich mit
eingeschränkter Sicht auf das Vorhaben (Gebäude, Gärten mit Baumbestand) eine optische
bedrängende Wirkung von vornherein ausgeschlossen werden. Es ist zwar möglich, dass die
geplanten WEA von den in Richtung des Vorhabens ausgerichteten Straßen (Verlauf in NordwestSüdost-Richtung) aufgrund der unverstellten Sicht angesichts der unbebauten Straßenfläche teils
deutlich zu sehen sind (vgl. Abbildungen 2.13, 2.18 und 2.22). Da aber die anliegenden
Wohngrundstücke
mit
ihren
Gärten
und
den
damit
verbundenen
(mutmaßlichen)
Hauptlebensbereichen nicht in Richtung des geplanten Windparks sondern in einem Winkel von 90°
zum Vorhaben ausgerichtet sind, dürften die geplanten WEA allenfalls am Rande des Blickfelds
wahrnehmbar sein. Wie eingangs erwähnt ist in diesen Fällen angesichts der eingeschränkten
Sichtbarkeit sowie der Entfernung sicher keine optisch bedrängende Wirkung gegeben. Hinzu kommt,
dass die Rotoren – sofern überhaupt sichtbar – vom Ortsrand Wilhelmshöhe meistens lediglich seitlich
und somit nicht im vollen Umfang zu sehen sind.
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
14
Gut Kammerbusch
Das Gut Kammerbusch befindet sich südöstlich der Halde Nierchen auf etwa 200 m ü. NN. Das Gut
besteht aus einem Wohngebäudekomplex mit nordwestlich vorgelagerten Wirtschaftsgebäuden (vgl.
Karte 2.2).
Der westliche Teil des Gebäudekomplexes weist im Erd- sowie im Obergeschoss nach Südwesten und
Südosten ausgerichtete Fenster auf (vgl. Abbildung 2.2). Der östliche Teil des Wohnkomplexes stellt
einen Anbau des Obergeschosses dar, unter dem sich Garagen befinden. An den Anbau schließt sich
nördlich – ebenfalls über den Garagen – eine Terrasse an (vgl. Abbildung 2.3).
Das nächstgelegene Baufenster Nr. 4 befindet sich westlich in einer Entfernung von rund 610 bis
630 m zum Wohngebäudekomplex. Von den nach Südwesten ausgerichteten Fenstern wird
voraussichtlich die im Baufenster Nr. 4 geplante WEA am Rande des Blickfelds zu sehen sein. Die
Fotosimulation in der Abbildung 2.4 zeigt den Blick von der südwestlichen Grenze des
Wohngrundstücks in west-nordwestliche Richtung. Das Wohngebäude weist ein größeres sowie zwei
kleinere Dachfenster auf, die nach Nordwesten ausgerichtet sind. Nach Südosten sind drei größere
sowie zwei kleinere Dachfenster ausgerichtet (vgl. Karte 2.3). Außenwohnbereiche scheinen sich auf
die Terrasse des Anbaus im Obergeschoss zu beschränken.
Von den nach Nordwesten ausgerichteten Fenstern werden allenfalls vom Anbau Sichtbeziehungen zu
der nächstgelegenen WEA erwartet, da die Sicht durch den westlichen Gebäudeflügel teils verstellt
wird. Die geplanten WEA in den übrigen Baufenstern, die sich in einer Entfernung von 870 bis 1.110 m
zu den Wohngebäuden befinden, werden von den nach Nordwesten ausgerichteten Fenstern des
Obergeschosses sowie im Dachgeschoss zu sehen sein.
Die Fotosimulation in der Abbildung 2.5 zeigt den Blick von der östlichen Grenze des Wohngrundstücks
in nord-nordwestliche Richtung.
Angesichts der Lage im Blickfeld, der Ausrichtung der Rotoren sowie der Entfernung ist nicht von einer
optisch bedrängenden Wirkung der geplanten WEA auf das Gut Kammerbusch auszugehen. Eine
weitergehende Prüfung wird nicht als erforderlich angesehen.
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
Abbildung 2.2:
Blick auf die südwestliche Gebäudeseite des Guts Kammerbusch
Abbildung 2.3:
Blick auf die nordöstliche Gebäudeseite des Guts Kammerbusch
15
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
Abbildung 2.4:
Fotosimulation von der südwestlichen Gebäudeseite des Guts Kammerbusch
Abbildung 2.5:
Fotosimulation von der nordöstlichen Gebäudeseite des Guts Kammerbusch
16
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Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
19
Merbericher Weg 2 (Langerwehe)
Das Grundstück am Merbericher Weg 2 befindet sich nordöstlich der Halde Nierchen auf etwa 160 m
ü. NN. Auf dem Grundstück befinden sich ein Wohnhaus mit einem Erd- und einem Dachgeschoss
sowie eine Garage (vgl. Karte 2.4). Das Grundstück wird von Gehölzen umrahmt, die das Wohnhaus
überragen (vgl. Abbildung 2.6 sowie Karte 2.5).
Das nächstgelegene Baufenster Nr. 1 befindet sich westlich in einer Entfernung von ca. 580 m zum
Wohngebäude. Angesichts der Sichtverschattung durch die das Grundstück umgebenden Bäume, die
auch in unbelaubtem Zustand eventuell im Bereich des Grundstücks bestehenden Sichtbeziehungen zu
einer geplanten WEA einschränken dürften, kann eine optisch bedrängende Wirkung auf die Wohnlage
ausgeschlossen werden, zumal die mutmaßlichen Hauptlebensbereiche (Wohnzimmer, Terrasse) nicht
in Richtung der nächstgelegenen WEA ausgerichtet sind. Eine weitergehende Prüfung wird nicht als
erforderlich angesehen.
Abbildung 2.6:
Blick auf die südliche Gebäudeseite des Wohnhauses Merbericher Weg 2
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Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
22
Langerweher Straße 124 (Eschweiler)
Das Grundstück an der Langerweher Straße 124 befindet sich nördlich der Halde Nierchen auf etwa
140 m ü. NN. Auf dem Grundstück befinden sich ein Wohn- sowie ein südlich angrenzendes
Wirtschaftsgebäude (vgl. Karte 2.6). Das Wohnhaus umfasst ein Erd-, Ober- sowie ein Dachgeschoss.
Unter der Adresse ist das Unternehmen TT Baubetrieb und Zimmerei GmbH verzeichnet. Das
Grundstück wird von Gehölzen (Baumhecken) umrahmt. Lediglich von der Langerweher Str. ist ein
freier Blick auf die Gebäude gegeben (vgl. Karte 2.7 sowie Abbildung 2.7). Südwestlich des
Wohngrundstücks schließen sich ebenfalls von Gehölzen umrahmte Lagerflächen an. Zur Erholung
genutzte Gartenbereiche sind nicht explizit erkennbar.
Das nächstgelegene Baufenster Nr. 1 befindet sich süd-südwestlich in einer Entfernung von rund
620 m zum Wohngebäude. Aufgrund des geringen Abstands zwischen Wohn- und Wirtschaftsgebäude
sind von der nach Südwesten ausgerichteten Gebäudeseite im Erd- und Obergeschoss keine
Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA zu erwarten. Nach Südwesten ausgerichtete Dachfenster
konnten auf Luftbildern sowie im Rahmen einer Ortsbegehung nicht festgestellt werden.
Angesichts der Sichtverschattung durch das Wirtschaftsgebäude sowie durch die angrenzenden
Gehölze, welche die Gebäude weitgehend überragen, kann eine optisch bedrängende Wirkung der
geplanten WEA auf die Wohnlage ausgeschlossen werden. Eine weitergehende Prüfung wird nicht als
erforderlich angesehen.
Abbildung 2.7:
Blick auf das Wohnhaus an der Langerweher Straße 124
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Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
25
Ortsrand Wilhelmshöhe
Heidesiedlung
Der Straßenzug Heidesiedlung bildet den östlichen Ortsrand von Wilhelmshöhe und befindet sich
nördlich der Halde Nierchen (vgl. Karte 2.8). Die Straße fällt von ca. 155 m ü. NN im Südwesten auf
rund 140 m ü. NN im Kreuzungsbereich mit der Langerweher Straße im Norden ab. Die
Wohnbebauung setzt sich aus freistehenden Einfamilienhäusern sowie Doppelhäusern zusammen, die
weitgehend ein Erd- und ein Dachgeschoss besitzen. Die Gärten sind nach Südosten bzw. Nordwesten
ausgerichtet. Im Süden wird die Siedlung von der Bahnlinie begrenzt, die beidseitig von Bäumen
begleitet wird (vgl. Karte 2.9).
Der geringste Abstand zwischen einem Wohngebäude und einem Baufenster beträgt ca. 580 m
(Abstand zwischen Baufenster Nr. 1 und dem Wohnhaus Heidesiedlung 37). Die nach Südwesten
ausgerichtete Gebäudeseite des Wohnhauses Heidesiedlung 37 hat keine Fenster (vgl. Abbildung 2.9).
Das gegenüberliegende Wohnhaus (Heidesiedlung 42) weist im Obergeschoss nach Südwesten
ausgerichtete Fenster auf (vgl. Abbildung 2.8). Der Blick auf die geplanten WEA wird durch eine mit
Bäumen (Wuchshöhe ca. 15 bis 20 m) bestandene Fläche ca. 20 m südwestlich des Wohnhauses bzw.
durch die Bäume entlang der Bahntrasse (Wuchshöhe ca. 15 m) verstellt.
Aufgrund des geringen Abstands zwischen den Wohnhäusern in der Heidesiedlung sind im Erd- und
Obergeschoss keine Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA zu erwarten. Nach Südwesten
ausgerichtete Dachfenster konnten auf Luftbildern lediglich für das Wohnhaus Heidesiedlung 27
festgestellt werden.
Angesichts der Sichtverschattung durch Bäume sowie durch Gebäude kann eine optisch bedrängende
Wirkung der geplanten WEA auf die Wohnhäuser in der Heidesiedlung ausgeschlossen werden, zumal
die Hauptlebensbereiche (Wohnzimmer, Gärten) nicht dem geplanten Windpark zugewandt sind.
Eine weitergehende Prüfung wird nicht als erforderlich angesehen.
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Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
26
Abbildung 2.8:
Blick in nordwestliche Richtung auf das Wohnhaus Heidesiedlung 42
Abbildung 2.9:
Blick auf die Heidesiedlung in nord-nordöstliche Richtung. (In der rechten bzw.
linken Bildhälfte ist das Wohnhaus Heidesiedlung 37 bzw. 42 zu sehen).
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
Abbildung 2.10: Blick auf die südöstliche Gebäudeseite des Wohnhauses Heidesiedlung 37
Abbildung 2.11: Blick auf die nach Ost-Südost ausgerichteten Gärten der Heidesiedlung
27
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
28
Abbildung 2.12: Blick auf die Heidesiedlung in süd-südwestliche Richtung
Abbildung 2.13: Fotosimulation vom Betrachtungspunkt in der Heidesiedlung in süd-südwestliche
Richtung
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Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
31
Sandkaulberg (westlich der Straße „Am Buschend“)
Westlich an den Straßenzug Heidesiedlung schließt sich der Straßenzug Sandkaulberg an, der von
meist freistehenden, ein bis zwei-geschossigen Einfamilienhäusern gekennzeichnet ist (vgl.
Abbildungen 2.14 und 2.15). Der Straßenzug befindet sich nördlich des Vorhabens um ca. 150 m
ü. NN. Der westliche Teil des Straßenzugs wird im Süden sowie im Westen von Kleingärten begrenzt,
die sich entlang der Bahntrasse erstrecken (vgl. Karte 2.11). Der geringste Abstand zwischen einem
Wohngebäude und einem Baufenster beträgt ca. 630 m (Abstand zwischen Baufenster Nr. 2 und dem
Wohnhaus Sandkaulberg 37).
Für die südlich der Straße gelegenen Wohnhäuser sind im Erdgeschoss und im Garten kaum
Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA zu erwarten, da der Blick durch die südlich an die
Grundstücke grenzenden Bäume (Kleingartenverein) verstellt wird. Für die nördlich der Straße
gelegenen Wohnhäuser sind aus Räumen im Erdgeschoss Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA
nicht ausgeschlossen (vgl. Abbildung 2.16). Nach Südwesten ausgerichtete Dachfenster konnten auf
Luftbildern nur für das Doppelhaus Sandkaulberg 37/35 festgestellt werden.
Angesichts der Ausrichtung der Rotoren sowie der Entfernung kann eine optisch bedrängende Wirkung
der geplanten WEA auf Wohnhäuser im Bereich Sandkaul ausgeschlossen werden. Eine
weitergehende Prüfung wird nicht als erforderlich angesehen.
Abbildung 2.14: Blick auf vom westlichen Ende des Straßenzugs Sandkaulberg in östliche Richtung
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
32
Abbildung 2.15: Blick vom westlichen Ende des Straßenzugs Sandkaulberg in südöstliche Richtung
Abbildung 2.16: Blick von der Straße Am Buschend in süd-südöstliche Richtung
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
33
Abbildung 2.17: Fotosimulation vom westlichen Ende des Straßenzugs Sandkaulberg in südöstliche
Richtung
Abbildung 2.18: Fotosimulation von der Straße Am Buschend in süd-südöstliche Richtung
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Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
36
Auf der Heide
Der betrachtete Abschnitt verläuft parallel zur Bahnlinie. Südlich grenzen Kleingärten an die Straße, die
sich entlang der Bahnlinie bis zur Heidesiedlung erstrecken. Im östlichen Teil des parallel zur Bahnlinie
verlaufenden Abschnitts der Straße befinden sich auf der nördlichen Seite freistehende
Einfamilienhäuser, deren Gärten nach Nord-Nordwesten ausgerichtet sind.
Der geringste Abstand zwischen einem Wohngebäude und einem Baufenster beträgt ca. 580 m
(Abstand zwischen Baufenster Nr. 2 und dem Wohnhaus Auf der Heide 92 (linke Bildhälfte in
Abbildung 2.19).
Sichtbeziehungen von den nach Süd-Südosten ausgerichteten Fenstern sind auch im Erdgeschoss nicht
ausgeschlossen (vgl. Abbildung 2.22). Angesichts der Ausrichtung der Rotoren sowie der Entfernung
kann eine optisch bedrängende Wirkung der geplanten WEA auf Wohnhäuser im dem Bereich
ausgeschlossen werden. Eine weitergehende Prüfung wird nicht als erforderlich angesehen.
Abbildung 2.19: Blick in ost-nordöstliche Richtung auf die Wohnhäuser Auf der Heide Nr. 92 bis 82
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Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
37
Abbildung 2.20: Blick in west-südwestliche Richtung auf die Wohnhäuser Auf der Heide Nr. 82 bis 92
Abbildung 2.21: Blick in süd-südöstliche Richtung auf die Wohnhäuser Auf der Heide Nr. 80 und 82
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Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
Abbildung 2.22: Fotosimulation mit Blick auf die Wohnhäuser Auf der Heide Nr. 80 und 82
38
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Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
41
Höhenweg
Der Höhenweg befindet sich Nordwestlich der Halde Nierchen auf ca. 150 m ü. NN. Zwischen dem
Höhenweg und der parallel verlaufenden Bahntrasse sind Reihenhäuser vorzufinden, deren
Wohnzimmer und Gärten nach Südosten in Richtung des Vorhabens ausgerichtet sind (vgl.
Abbildungen 2.23 bis 2.27). Vier nach Süden abzweigende Stichwege führen zudem zu weiteren
Wohnhäusern, die sich nahe der Bahnböschung befinden, die beidseitig von Bäumen begleitet wird.
Nördlich des Höhenwegs befinden sich dreigeschossige Mehrfamilienhäuser (vgl. Abbildung 2.27). Die
umliegenden Rasenflächen werden im Süden zum Höhenweg von einer Baumhecke umrahmt.
Für die südlich der Straße gelegenen Wohnhäusern sind im Erdgeschoss und im Garten kaum
Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA zu erwarten, da der Blick durch die südlich an die
Grundstücke grenzenden Bäume verstellt wird. Die Reihenhäuser weisen zwar teils nach Südosten
ausgerichtete Dachfenster auf. Aufgrund der geringen Dachneigung in diesen Gebäuden wird nicht
davon ausgegangen werden, dass im Dachgeschoss Aufenthaltsräume gemäß § 48 BauO NRW
vorhanden sind. Für die nördlich der Straße gelegenen Wohnhäuser sind aufgrund der Abschirmung
durch Baumhecken entlang des Höhenwegs keine Sichtbeziehungen zu den WEA zu erwarten
Insgesamt kann angesichts der weitgehenden Sichtverschattung durch Gehölze sowie der Ausrichtung
der Rotoren – im Falle von Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA (vgl. Abbildungen 2.28 bis 2.30) eine optisch bedrängende Wirkung auf Wohnhäuser im Höhenweg ausgeschlossen werden. Eine
weitergehende Prüfung wird nicht als erforderlich angesehen.
Abbildung 2.23: Blick in nordwestliche Richtung auf die Reihenhäuser am Höhenweg (durch Gehölze
entlang der Bahntrasse weitgehend verdeckt).
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Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
42
Abbildung 2.24: Blick von der Straße Weißer Weg in west-nordwestliche Richtung auf die
Reihenhäuser am Höhenweg
Abbildung 2.25: Blick in ost-südöstliche Richtung auf die Wohnhäuser Höhenweg Nr. 1 bis 4
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
43
Abbildung 2.26: Blick in südöstliche Richtung auf die Wohnhäuser Höhenweg Nr. 19 und 20
(Bildmitte).
Abbildung 2.27: Blick von der Kreuzung Wilhelmshöhe / Weißer Weg in süd-südöstliche Richtung
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
Abbildung 2.28: Fotosimulation vom Höhenweg Nr. 19 und 20 (Bildmitte)
Abbildung 2.29: Fotosimulation vom Höhenweg Nr. 24 (Bildmitte: Hausnr. 21 und 22)
44
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Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
Abbildung 2.30: Fotosimulation vom Weißen Weg
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Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
3
Einzelfallprüfung
3.1
Methodische Vorgehensweise
48
Wie bereits in Kapitel 2.1 ausgeführt bedarf der Fall, bei dem der Abstand zwischen einem Wohnhaus
und einer Windenergieanlage das Zwei- bis Dreifache der Gesamthöhe der WEA beträgt, regelmäßig
einer besonders intensiven Prüfung der Umstände und örtlichen Begebenheiten.
Innerhalb des Prüfradius von 525 m (3-fache Gesamthöhe) ausgehend von den äußeren Grenzen der
Baufenster befinden sich das Gut Merberich sowie der Sofienhof. Für weitere Wohnlagen wurde als
Ergebnis der Vorprüfung keine Notwendigkeit einer vertieften Prüfung gesehen (vgl. Kapitel 2).
Die Einzelfallprüfung orientiert sich an den in der „Checkliste optisch bedrängende Wirkung“ von AGATZ
(2014) zusammengetragen Kriterien der Rechtsprechung (vgl. Tabellen 3.1 und 3.2).
Im Zuge der Einzelfallprüfung erfolgte am 09. Juni 2015 eine Begehung der Grundstücke sowie
teilweise auch der Räumlichkeiten. Die Ortsbegehung wurde durch Fotos dokumentiert, die teils als
Vorlage für die angefertigten Fotosimulationen dienten, welche die optische Wirkung der geplanten
WEA im Bereich der Grundstücke veranschaulichen sollen. Ergänzend wurden zudem Geländeschnitte
erstellt.
3.2
Ergebnisse
3.2.1
Gut Merberich
Das Gut Merberich liegt nordöstlich der Halde Nierchen auf 157,5 m ü. NN. Das Gut Merberich besteht
aus einem Haupthaus, Stallanlagen sowie zwei Nebenhäuser (vgl. Karte 3.1).
Das Haupthaus umfasst ein Erd- sowie zwei Obergeschosse, die wohnlich genutzt werden. Die
Wohnräume des Haupthauses sind überwiegend nach Süden, Süd-Südosten bzw. Ost-Südosten
ausgerichtet. Im 1. Obergeschoss existiert ein größerer, bogenförmiger Balkon, von dem sich Ausblicke
in südwestliche, südliche sowie südöstliche Richtung bieten. Darüber befindet sich im 2. Obergeschoss
ein kleiner Balkon (vgl. Abbildung 3.1, rechte Bildhälfte). Die Abbildung 3.2 zeigt den Blick vom Balkon
im2. Obergeschoss in südliche Richtung. Angesichts der Gestaltung des Gartens mit niedriger
wüchsigen Pflanzen in südliche Blickrichtung ist vom Balkon im 1. sowie im 2. Obergeschoss die Halde
Nierchen zu sehen. Nach Westen und Osten wird der Blick auf beiden Balkonen durch Bäume sowie
Teile des Hauptgebäudes begrenzt.
Der westliche Teil des Haupthauses, das den Übergang zu den Stallungen bildet, stellt ein
Wirtschaftsgebäude dar (vgl. Karten 3.1 und 3.2). Südlich an die Stallungen schließt sich ein wohnlich
genutztes Nebengebäude an (vgl. Abbildung 3.3). Die Fenster dieses Nebengebäudes sind nach Osten
und Norden ausgerichtet. Lediglich im Dachgeschoss der im westlichen Gebäudeteil gelegenen
Wohnung existiert ein nach West-Nordwest ausgerichteter kleiner Dachbalkon (vgl. Karte 3.2). Die
Abbildung 3.4 zeigt den Blick vom Balkon in west-südwestliche Richtung. Im Vordergrund ist der
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
49
Gebäudekomplex im Westen des Wohngrundstücks zu sehen, der in seinem nördlichen Teil wohnlich
genutzt wird.
Südlich und östlich des Haupthauses erstreckt sich ein Park im englischen Stil, der von einem alten
Baumbestand begrenzt wird (vgl. Abbildung 3.5). Das Gelände steigt ausgehend vom Haupthaus in
südliche und östliche Richtung leicht auf ca. 160 ü. NN an. Südwestlich schließen sich Reitplätze und
südöstlich eine Obstwiese an (vgl. Karte 3.2). Nordöstlich an den Innenhof grenzt ein Teich (vgl.
Abbildung 3.6).
Die Abbildung 3.7 zeigt den Blick vom Balkon im 2. Obergeschoss in west-südwestliche Richtung mit
der simulierten geplanten WEA im Baufenster Nr. 4. Die bestehenden WEA wurden aus dem Bild
wegretuschiert. Die WEA in den Baufenstern Nr. 1 bis 3 werden durch die Bäume im Vordergrund
verdeckt. In Blickrichtung auf die nächstgelegene geplante WEA im Baufenster Nr. 1, die sich in einer
Entfernung von minimal 500 m befindet, wird der Blick auf die WEA durch eine Gruppe älterer Bäume
verstellt, wobei es sich um Laub- und Nadelbäume handelt (vgl. Karte 3.2). Auch in den
Wintermonaten dürfte im unbelaubten Zustand der Blick auf die im Baufenster Nr. 1 geplante WEA
durch das Geäst eingeschränkt sein. Von den Wohnräumen des Haupthauses sind allenfalls
Sichtbeziehungen zu der im Baufenster Nr. 4 geplanten WEA zu erwarten, die sich in einer Entfernung
von minimal 920 m befindet.
Zur Verdeutlichung der sichtverstellenden Wirkung von Bäumen wurden Geländeschnitte erstellt, die
u. a. zeigen, in welchem Abstand zu sichtverstellenden Hindernissen (z. B. Bäume) mit
Sichtbeziehungen zu einer WEA zu rechnen ist (vgl. Geländeschnitte im Anhang).
Vom Dachbalkon im Obergeschoss des 1 .Nebenhauses wird die Sicht auf die geplanten WEA durch
die Bäume verdeckt, wobei es sich ausschließlich um Laubbäume handelt (vgl. Abbildung 3.4 sowie
Skizzenansicht im Anhang). In den Wintermonaten wird die im Baufenster Nr. 1 geplante WEA vom
Balkon aus durch das Geäst hindurch wahrnehmbar sein. In den Wohnräumen wird die WEA
voraussichtlich nicht zu sehen sein, da der Blick durch die Dachkante verdeckt werden dürfte.
Die Fotosimulation vom nordöstlichen Teil des Parks zeigt, dass der Rotor der nächstgelegenen WEA
im Baufenster Nr. 1 in einer minimalen Entfernung von 550 m aufgrund des relativ großen Abstands
zu Bäumen vollständig zu sehen sein wird. Wie der Geländeschnitt im Anhang zeigt, wird der Rotor
mit abnehmender Entfernung zu den Bäumen im westlichen Teil des Parks zunehmend verdeckt
werden.
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
50
Abbildung 3.1:
Blick vom Park in nordöstliche Richtung auf das Haupthaus des Guts Merberich
Abbildung 3.2:
Blick in südwestliche Richtung vom Balkon im 2. Obergeschoss des Haupthauses des
Guts Merberich
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
51
Abbildung 3.3:
Blick auf das Gut Merberich aus nördlicher Richtung. In der rechten Bildhälfte ist ein
wohnlich genutztes Nebenhaus zu sehen.
Abbildung 3.4:
Blick in west-südwestliche Richtung vom Balkon im Dachgeschoss des 1.
Nebenhauses des Guts Merberich
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
Abbildung 3.5:
Blick in west-südwestliche Richtung vom nordöstlichen Teil des Parks
Abbildung 3.6:
Blick in südwestliche Richtung auf den Teich im nördlichen Teil des Parks
52
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
53
Abbildung 3.7:
Fotosimulation der im Baufenster Nr. 4 geplanten WEA vom Balkon im 2.
Obergeschoss des Haupthauses
Abbildung 3.8:
Fotosimulation der im Baufenster Nr. 1 geplanten WEA vom nordöstlichen Teil des
Parks
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Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
56
Auf der Grundlage der Eindrücke vor Ort sowie der erstellten Fotosimulationen erfolgt eine
Einschätzung der zu erwartenden optischen Wirkung der WEA. Dabei werden die einschlägigen, von
AGATZ (2014) 6 in der „Checkliste optisch bedrängende Wirkung“ zusammengetragen Kriterien
herangezogen (vgl. Tabelle 3.1).
Tabelle 3.1:
„Checkliste optisch bedrängende Wirkung“ – Gut Merberich
Wie ist die betroffene Fassade zur
WEA ausgerichtet?
Keine Fassade ist frontal zur nächstgelegenen WEA im
Baufenster Nr. 1 ausgerichtet. Eine direkte Sichtbeziehung
besteht von den Balkonen des Haupthauses auf die im
Baufenster Nr. 4 geplante WEA, die sich in einer Entfernung
von minimal 920 m befindet.
Ist der Schwerpunkt der Wohnnutzung
zur WEA oder von ihr abgewandt
ausgerichtet?
Der Schwerpunkt der Wohnnutzung ist nach Süden und
Südosten ausgerichtet (der nächstgelegenen WEA nicht
direkt zugewandten Seiten).
Wie viele / wie große Fenster der
betroffenen Räume sind zur WEA
ausgerichtet, wie viele desselben
Raumes abgewandt?
Der nächstgelegenen WEA sind keine Fenster direkt
zugewandt.
Aus den nach Süden ausgerichteten Wohnräumen werden
voraussichtlich zumindest teilweise Sichtbeziehungen zur
min. 920 m entfernten WEA im Baufenster Nr. 4 bestehen.
Die betroffenen Räume weisen teilweise auch Fenster nach
Südosten auf (östlicher Teil des Hauptgebäudes).
In den Wohnräumen der Nebenhäuser werden keine
Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA erwartet.
Von welchem Anteil des Raumes wird
die WEA zu sehen sein?
Es ist davon auszugehen, dass nur in bestimmten Bereichen
der nach Süden ausgerichteten Zimmer des Haupthauses
die ca. 920 m entfernte WEA im Baufenster Nr. 4 zu sehen
sein wird.
Sind Ausweichbewegungen und/oder
architektonische Selbsthilfe denkbar?
Für die Bewohner der nach Süden ausgerichteten Räume
bestehen keine Ausweichmöglichkeiten. Im Park sind
angesichts der Größe Ausweichmöglichkeiten gegeben.
Zusätzliche architektonische Selbsthilfe im Innen- bzw.
Außenwohnbereich (z. B. Jalousien bzw. Bepflanzungen) ist
aufgrund denkmalpflegerischer Vorgaben allenfalls sehr
eingeschränkt möglich.
Wird der Blick auf die WEA bei der am
Standort vorherrschenden
Hauptwindrichtung meist direkt auf
den vollen Rotorkreis gehen oder wird
er eher seitlich auf die Gondel
gerichtet sein?
Der Rotor der 920 m entfernten WEA im Baufenster Nr. 4
wird entsprechend der Windverhältnisse die meiste Zeit des
Jahres nahezu frontal zu sehen sein (südwestliche
Ausrichtung).
Sind sichtverschattende,
distanzschaffende oder
aufmerksamkeitsablenkende Elemente
vorhanden?
Je nach Betrachtungspunkt im Bereich des Hauptgebäudes
(v. a. Balkone in den Obergeschossen) und im
Außenbereich wird der Blick auf die WEA durch den
Baumbestand im Park verdeckt/verstellt bzw. abgelenkt.
Der untere Mastbereich sowie Teile des Rotors der WEA im
6
a. a. O.
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
57
Baufenster Nr. 4 wird von Bäumen verdeckt. Von der
nächstgelegenen WEA im Baufenster Nr. 1 wird im
östlichen Teil des Parks der Rotor vollständig zu sehen sein
und die Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
Mindert oder verstärkt die Topografie
/ das Relief die optische Wirkung?
Eine Verstärkung der optischen Wirkung der geplanten WEA
durch die Lage auf der Halde ist lediglich für den östlichen
Teil des Parks in Bezug auf die im Baufenster Nr. 1 geplante
WEA erkennbar.
Wie ist das Verhältnis zwischen
Rotordurchmesser und Gesamthöhe
der WEA?
Das Verhältnis von Rotordurchmesser zur Gesamthöhe
beträgt ca. das 0,7-fache.
Wie fügt sich die neue WEA in einen
bestehenden Windpark ein? Ist die
Veränderung gering oder wesentlich?
Wirkt die WEA auf eine bisher nicht
betroffene Fassade?
Nach dem Repowering sind keine Bestandsanlagen im
Umfeld der geplanten WEA vorhanden.
Wie ist der Ortscharakter, gibt es
andere situationsprägende
Einflussfaktoren wie z.B.
Industrieanlagen?
Mit Blick auf die geplanten WEA sind keine Industrieanlagen
zu sehen. Das Umfeld des Guts Merberich wird durch die
umliegende Parkanlage im englischen Stil geprägt.
Sind Terrasse oder Balkon zur WEA
ausgerichtet?
Balkone existieren auf der nach Süden ausgerichteten Seite
des Hauptgebäudes. Von hier aus werden lediglich Teile des
Rotors der im Baufenster Nr. 4 geplanten WEA in einer
Entfernung von minimal 920 m zusehen sein.
Von dem nach Westen ausgerichteten Balkon des 1.
Nebenhauses werden allenfalls in den Wintermonaten
eingeschränkt Sichtbeziehungen zu der WEA im Baufenster
Nr. 1 bestehen.
Im östlichen Teil des Parks wird der Rotor der im Baufenster
Nr. 1 geplanten WEA in einer Entfernung von ca. 550 m zu
sehen sein. Angesichts der Größe der Parkanlage sind
Ausweichbewegungen möglich.
Fazit:
Von den Wohnräumen werden allenfalls im Hauptgebäude Sichtbeziehungen zu der im Baufenster Nr.
4 geplanten WEA bestehen. Aufgrund der Entfernung von minimal 920 m wird die Wirkung nicht als
optisch bedrängend eingeschätzt. Ebenso wird die Wirkung dieser WEA im Park nicht als optisch
bedrängend eingestuft.
Im östlichen Teil des Parks wird der Rotor der nächstgelegenen WEA im Baufenster Nr. 1 in einer
Entfernung von ca. 550 m zu sehen sein. Nach Westen hin wird der Rotor durch die Bäume
zunehmend verdeckt, so dass Ausweichbewegungen im Park möglich sind.
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
3.2.2
58
Sofienhof
Das nördlich des Sofienhofs gelegene Wohnhaus befindet sich auf ca. 167 m ü. NN. Das Haus besitzt
ein Erd- und ein Dachgeschoss. Die Fenster der Wohnräume sowie die Terrasse sind nach Südwesten
ausgerichtet. Der südwestlich, südlich und südöstlich an das Wohnhaus grenzende Garten weist einige
Ziersträucher auf (vgl. Abbildungen 3.9 und 3.10 sowie Karte 3.4).
Das nächstgelegene Baufenster Nr. 1 befindet sich westlich in einer Entfernung von rund 490 bis
630 m zum Wohnhaus (vgl. Karte 3.3). Von der Terrasse wird der Rotor der WEA im Baufenster Nr. 1
in westliche Blickrichtung vollständig zu sehen sein (vgl. Abbildung 3.10). Bei der Fotosimulation
wurden die Standorte der geplanten WEA innerhalb der Baufenster so gewählt, dass der Abstand zum
Betrachtungspunkt möglichst gering ist. Somit wird in Bezug auf die Entfernung der worst-case
dargestellt.
Von den nach Südwesten ausgerichteten Fenstern wird die WEA allenfalls am Rande des Blickfeldes zu
sehen sein. Innerhalb der Räumlichkeiten können Sichtbeziehungen zu der WEA im Baufenster Nr. 1
weitgehend ausgeschlossen werden.
Von der nach Südwesten ausgerichteten Gebäudeseite werden voraussichtlich einzelne Rotorblätter
der im Baufenster Nr. 4 geplanten WEA, die sich in einer Entfernung von minimal 810 m befindet,
über den Baumkronen der Halde Nierchen zu sehen sein wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese
auch innerhalb der Räumlichkeiten wahrgenommen werden können. Die übrigen WEA werden durch
Gehölze nahezu vollständig verdeckt (siehe Skizzanansicht im Anhang).
Abbildung 3.9:
Blick auf das Wohnhaus unmittelbar nördlich des Sofienhofs aus südlicher Richtung
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
59
Abbildung 3.10: Fotosimulation der geplanten WEA von der nach Südwesten ausgerichteten Terrasse
des unmittelbar nördlich des Sofienhofs gelegenen Wohnhauses
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! Studie zur optisch
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Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
62
Auf der Grundlage der Eindrücke vor Ort sowie der erstellten Fotosimulationen erfolgt eine
Einschätzung der zu erwartenden optischen Wirkung der geplanten WEA. Dabei werden die
einschlägigen,
von
AGATZ
(2014) 7
in
der
„Checkliste
optisch
bedrängende
Wirkung“
zusammengetragen Kriterien herangezogen (vgl. Tabelle 3.2).
Tabelle 3.2:
„Checkliste optisch bedrängende Wirkung“ – Sofienhof
Wie ist die betroffene Fassade zur
WEA ausgerichtet?
Keine Fassade ist frontal zur nächstgelegenen WEA im
Baufenster Nr. 1 ausgerichtet. Eine direkte Sichtbeziehung
besteht von den nach Südwesten ausgerichteten
Wohnräumen auf die im Baufenster Nr. 4 geplante WEA,
die sich in einer Entfernung von minimal 810 m befindet.
Ist der Schwerpunkt der Wohnnutzung
zur WEA oder von ihr abgewandt
ausgerichtet?
Der Schwerpunkt der Wohnnutzung ist nach Südwesten
ausgerichtet (der nächstgelegenen WEA nicht direkt
zugewandten Seite).
Wie viele / wie große Fenster der
betroffenen Räume sind zur WEA
ausgerichtet, wie viele desselben
Raumes abgewandt?
Der nächstgelegenen WEA im Baufenster Nr. 1 sind keine
Fenster direkt zugewandt. Innerhalb der Wohnräume
können Sichtbeziehungen weitgehend ausgeschlossen
werden. Von der Terrasse aus ist in westliche Blickrichtung
der Rotor der WEA vollständig zu sehen.
Aus den nach Südwesten ausgerichteten Wohnräumen
werden voraussichtlich einzelne Rotorblätter der min.
810 m entfernten WEA im Baufenster Nr. 4 bestehen.
In den Wohnräumen der Nebenhäuser werden keine
Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA erwartet.
Von welchem Anteil des Raumes wird
die WEA zu sehen sein?
Es ist davon auszugehen, dass nur in bestimmten Bereichen
der nach Südwesten ausgerichteten Zimmer einzelne
Rotorblätter der ca. 810 m entfernten WEA im Baufenster
Nr. 4 zu sehen sein werden. Die nächstgelegene WEA im
Baufenster Nr. 1 wird in den Wohnräumen voraussichtlich
nicht zu sehen sein.
Sind Ausweichbewegungen und/oder
architektonische Selbsthilfe denkbar?
Zusätzliche architektonische Selbsthilfe v.a. durch
Anpflanzungen an der südwestlichen Grundstücksgrenze ist
denkbar.
Wird der Blick auf die WEA bei der am
Standort vorherrschenden
Hauptwindrichtung meist direkt auf
den vollen Rotorkreis gehen oder wird
er eher seitlich auf die Gondel
gerichtet sein?
Der Rotor der 810 m entfernten WEA im Baufenster Nr. 4
wird entsprechend der Windverhältnisse die meiste Zeit des
Jahres nahezu frontal sehen sein (südwestliche
Ausrichtung). Der Rotor der nächstgelegen WEA im
Baufenster Nr. 1 wird schräg von hinten zu sehen sein (vgl.
Abbildung 3.10).
Sind sichtverschattende,
distanzschaffende oder
aufmerksamkeitsablenkende Elemente
vorhanden?
Die Gehölze im Garten sowie auf der Halde verdecken die
Sicht zumindest auf die WEA in den Baufenstern 2 und 3
nahezu vollständig. Von der WEA im Baufenster 4 werden
lediglich einzelne Rotorblätter sichtbar sein. Je nach
Standort eines Betrachters im Garten kann auch die
nächstgelegene WEA im Baufenster 1 durch Bäume
7
a. a. O.
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
63
verdeckt werden.
Mindert oder verstärkt die Topografie
/ das Relief die optische Wirkung?
Eine Verstärkung der optischen Wirkung der geplanten WEA
durch die Lage auf der Halde ist nicht explizit erkennbar.
Wie ist das Verhältnis zwischen
Rotordurchmesser und Gesamthöhe
der WEA?
Das Verhältnis von Rotordurchmesser zur Gesamthöhe
beträgt ca. das 0,7-fache.
Wie fügt sich die neue WEA in einen
bestehenden Windpark ein? Ist die
Veränderung gering oder wesentlich?
Wirkt die WEA auf eine bisher nicht
betroffene Fassade?
Nach dem Repowering sind keine Bestandsanlagen im
Umfeld der geplanten WEA vorhanden.
Wie ist der Ortscharakter, gibt es
andere situationsprägende
Einflussfaktoren wie z.B.
Industrieanlagen?
Mit Blick auf die geplanten WEA sind keine Industrieanlagen
zu sehen. Das Umfeld des Sofienhofs wird durch die
landwirtschaftliche Nutzung (landwirtschaftlicher Betrieb
mit angrenzenden Grünland- und Ackerflächen) sowie die
rekultivierte Halde geprägt.
Sind Terrasse oder Balkon zur WEA
ausgerichtet?
Von der nach Südwesten ausgerichteten Terrasse bittet sich
in südwestliche Richtung ein freier Blick auf die Halde
Nierchen. Aufgrund der Entfernung sowie der
sichtverstellenden Bäume auf der Halde werden im
zentralen Blickfeld lediglich einzelne Rotorblätter der im
Baufenster 4 geplanten WEA zu sehen sein. Die
nächstgelegene WEA im Baufenster Nr. 1 wird in diese
Blickrichtung lediglich am Rande des Blickfelds
wahrnehmbar sein.
Fazit:
Von den Wohnräumen werden allenfalls einzelne Rotorblätter der im Baufenster Nr. 4 geplanten WEA
zu sehen sein. Aufgrund der Entfernung von minimal 810 m wird die Wirkung nicht als optisch
bedrängend eingestuft. Ebenso wird die Wirkung dieser WEA von der Terrasse nicht als optisch
bedrängend angesehen.
Von der nach Südwesten ausgerichteten Terrasse ist der Rotor der nächstgelegenen WEA im
Baufenster Nr. 1, das sich in einer minimalen Entfernung von 490 m befindet, schräg von hinten zu
sehen. Mit Blick in südwestliche Richtung wird der Rotor am Rande des Blickfelds wahrnehmbar sein.
Die optische Wirkung wird vor diesem Hintergrund nicht als optisch bedrängend eingeschätzt.
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
4
64
Zusammenfassung
Für das Repowering-Vorhaben am Standort Halde Nierchen werden derzeit der Bebauungsplan
Nr. 243 der Stadt Eschweiler sowie der Bebauungsplan F-18 der Gemeinde Langerwehe geändert. Für
die geplanten Windenergieanlagen werden in den Bebauungsplänen jeweils überbaubare
Grundstücksflächen in einer Größe von 100 x 100 m festgesetzt, in der der Turm inklusive der
Fundamente der Windenergieanlagen errichtet werden muss (Baufenster). Die neun bestehenden
WEA werden im Zuge des Repowering abgebaut.
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG NRW, Urteil vom 09.08.2006 – 8 A
3726/05 -; nachgehend: BVerWG, Beschluss vom 11. Dezember 2006 – 4 B 72.06 -) bedarf der Fall,
bei dem der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windenergieanlage das Zwei- bis
Dreifache der Gesamthöhe der WEA beträgt, regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung der
Umstände und örtlichen Begebenheiten.
Innerhalb des Prüfradius von 525 m (3-fache Gesamthöhe) ausgehend von den äußeren Grenzen der
Baufenster befinden sich das Gut Merberich sowie der Sofienhof. Für weitere Wohnlagen wurde als
Ergebnis der Vorprüfung keine Notwendigkeit einer vertieften Prüfung gesehen (vgl. Kapitel 2).
Die Einzelfallprüfung orientiert sich an den in der „Checkliste optisch bedrängende Wirkung“ von AGATZ
(2014) zusammengetragen Kriterien der Rechtsprechung.
Im Zuge der Einzelfallprüfung erfolgte am 09. Juni 2015 eine Begehung der Grundstücke sowie
teilweise auch der Räumlichkeiten. Die Ortsbegehung wurde durch Fotos dokumentiert, die teils als
Vorlage für die angefertigten Fotosimulationen dienten, welche die optische Wirkung der geplanten
WEA im Bereich der Grundstücke veranschaulichen sollen. Ergänzend wurden zudem Geländeschnitte
erstellt.
Von den Wohnräumen des Guts Merberich werden allenfalls im Hauptgebäude Sichtbeziehungen zu
der im Baufenster Nr. 4 geplanten WEA bestehen. Aufgrund der Entfernung von minimal 920 m wird
die Wirkung nicht als optisch bedrängend eingeschätzt. Ebenso wird die Wirkung dieser WEA im Park
nicht als optisch bedrängend eingestuft.
Im östlichen Teil des Parks wird der Rotor der nächstgelegenen WEA im Baufenster Nr. 1 in einer
Entfernung von ca. 550 m zu sehen sein. Nach Westen hin wird der Rotor durch die Bäume
zunehmend verdeckt, so dass Ausweichbewegungen im Park möglich sind.
Von den Wohnräumen des Wohnhauses unmittelbar nördlich des Sofienhofs wird von der nach
Südwesten ausgerichteten Terrasse mit Blick in westliche Richtung der Rotor der im Baufenstern Nr. 1
geplanten WEA (minimal 490 m entfernt) zu sehen sein. Mit Blick in südliche Richtung wird die WEA
lediglich am Rande des Blickfelds wahrnehmbar sein. Die innerhalb des ca. 810 m südwestlich der
Wohnlage gelegenen Baufensters Nr. 4 geplante WEA wird weitgehend durch Bäume verdeckt.
ecoda
Studie zur optisch bedrängenden Wirkung – Repowering des Windparks „Halde Nierchen“
65
Innerhalb der Wohnräume wird die WEA im Baufenster Nr. 1 nicht zu sehen sein. Die von der im
Baufenster Nr. 4 geplanten WEA ggf. sichtbaren Teile des Rotors werden aufgrund der Entfernung
keine optisch bedrängende Wirkung entfalten.
Insgesamt wird die Wirkung der geplanten WEA auf die Wohnlage unmittelbar nördlich des Sofienhofs
nicht als optisch bedrängend eingeschätzt.
Da es sich bei der optisch bedrängenden Wirkung um eine abwägende Entscheidung handelt, wird
seitens des Gutachters keine abschließende Entscheidung getroffen, ob eine optisch bedrängende
Wirkung vorliegt. Diese Entscheidung verbleibt in der Verantwortung der Behörde.
ecoda
Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass die vorliegende Studie unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und
nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem Gutachten
geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen.
Dortmund, den 16. Juni 2015
Dipl.-Geogr. Stefan Wernitz