Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
2,8 MB
Datum
16.02.2017
Erstellt
07.02.17, 18:06
Aktualisiert
07.02.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
www.ecoda.de
ecoda
Fachgutachten Fledermäuse
UMWELTGUTACHTEN
Dr. Bergen & Fritz GbR
Ruinenstr. 33
zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
44287 Dortmund
Aktualisierte Fassung des Gutachtens vom 31.07.2012
Fon 0231 5869 - 9510
Fax 0231 5869 - 9519
ecoda@ecoda.de
www.ecoda.de
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
Schönthaler Straße 4
52379 Langerwehe
Bearbeiter:
Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol.
Dr. Frank Bergen, Dipl. Biol.
Dortmund, den 19. Oktober 2015
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abbildungsverzeichnis
Kartenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung .............................................................................................................................. 01
1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung ..................................................................... 01
1.2 Gesetzliche Grundlagen.................................................................................................... 03
1.2.1 Eingriffsregelung ................................................................................................................................. 03
1.2.2 Besonderer Artenschutz ..................................................................................................................... 03
1.3 Kurzdarstellung des Untersuchungsraums ..................................................................... 05
2 Beschreibung des Vorhabens .............................................................................................. 07
2.1 Windenergieanlagen......................................................................................................... 07
2.2 Fundamente ....................................................................................................................... 08
2.3 Trafostationen .................................................................................................................... 08
2.4 Kranstell- und Montageflächen ....................................................................................... 09
2.5 Erschließung ....................................................................................................................... 09
2.6 Parkinterne Kabelverlegung ............................................................................................ 09
3 Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums ................... 12
3.1 Datenerhebung.................................................................................................................. 12
3.1.1 Detektorbegehungen .......................................................................................................................... 12
3.1.2 Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten) ...................................................... 16
3.1.3 Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang .................................................................................... 17
3.2 Datenauswertung .............................................................................................................. 18
3.2.1 Detektorbegehungen .......................................................................................................................... 18
3.2.2 Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten) ...................................................... 20
3.2.3 Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang .................................................................................... 21
3.3 Ergebnisse .......................................................................................................................... 21
3.3.1 Detektorbegehungen .......................................................................................................................... 21
3.3.2 Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten) ...................................................... 27
3.3.3 Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang .................................................................................... 31
3.4 Bedeutung des Untersuchungsraums für Fledermäuse ............................................... 32
3.4.1 Artenspektrum ..................................................................................................................................... 32
3.4.2 Bedeutung als Lebensraum ............................................................................................................... 32
3.4.3 Bedeutung für den Fledermauszug .................................................................................................. 38
3.4.4 Fazit ....................................................................................................................................................... 38
4 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen ............................................................................ 39
4.1 Kollisionsrisiko .................................................................................................................... 39
4.2 baubedingter Lebensraumverlust ................................................................................... 43
4.3 betriebsbedingter Lebensraumverlust (Störung, Vertreibung) ................................... 43
4.4 Barrierewirkung und Zerschneidung von Lebensräumen ............................................ 44
5 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen ........................................ 45
5.1 Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) .......................... 45
5.1.1 Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen (Verletzungen oder Tötungen im
Zusammenhang mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten) ........................................................................................................................................ 45
5.1.2 Betriebsbedingte Auswirkungen (Kollisionsrisiko) ......................................................................... 45
5.2 Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ................................. 48
5.2.1 Bau- und anlagenbedingte Auswirklungen ..................................................................................... 48
5.2.2 Bbetriebsbedingte Auswirkungen .................................................................................................... 49
5.3 Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört?
(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) .......................................................................................... 49
5.3.1 Bau- und anlagenbedingte Auswirklungen ..................................................................................... 49
5.3.2 Betriebsbedingte Auswirklungen ...................................................................................................... 50
5.4 Werden erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung
entstehen? (§ 14 Abs. 1 BNatSchG) ............................................................................... 50
5.4.1 Bau- und anlagenbedingte Auswirklungen ..................................................................................... 50
5.4.2 Betriebsbedingte Auswirklungen ...................................................................................................... 50
6 Zusammenfassung ............................................................................................................... 51
Abschlusserklärung
Literaturverzeichnis
Anhang
Abbildungsverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Abbildung 1.1: Blick vom Osten des Untersuchungsraums nach Westen in Richtung Kraftwerk
Eschweiler ................................................................................................................................... 06
Abbildung 1.2: Blick von Norden auf den Lucherberger See ......................................................................... 06
Kapitel 2:
Abbildung 2.1: Varianten der Tages- und Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen mit einer
Höhe von über 150 m ............................................................................................................... 08
Abbildung 2.2: Ausführung der Kranstellfläche nach ENERCON (2014) ........................................................ 10
Kapitel 3:
Abbildung 3.1: Horchkiste .................................................................................................................................... 16
Abbildung 3.2: Median, 25% / 75%-Quartile der Fledermauskontakte pro Stunde an den
Horchkistenstandorten sowie in der Gesamtuntersuchung ................................................. 29
Kartenverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Karte 1.1:
Kapitel 2:
Karte 2.1:
Kapitel 3:
Karte 3.1:
Karte 3.2:
Karte 3.3:
Karte 3.4:
Räumliche Lage der geplanten Windenergieanlagen .......................................................... 02
Bauflächen zur Anlage der notwendigen Infrastruktur für die Errichtung und den
Betrieb der geplanten Windenergieanlagen .......................................................................... 11
Abgrenzung des Untersuchungsraums sowie regelmäßig begangene Route und
Ablageorte der Horchkisten ...................................................................................................... 15
Nachweise von Zwergfledermäusen in den Jahren 2009 und 2010 ................................. 25
Nachweise von Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Großem Abendsegler,
Breitflügelfledermaus sowie unbestimmten Individuen der Gattungen Myotis und
Nyctalus in den Jahren 2009 und 2010 .................................................................................. 26
Bedeutende Funktionsräume von Wasser- und Zwergfledermäusen im Jahr 2010 ........ 37
Tabellenverzeichnis
Seite
Kapitel 3:
Tabelle 3.1:
Tabelle 3.2:
Tabelle 3.3:
Tabelle 3.4:
Tabelle 3.5:
Tabelle 3.6:
Tabelle 3.7:
Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der
Fledermauserfassung................................................................................................................. 14
Stetigkeit der im Untersuchungsraum angetroffenen Fledermausarten mit
Angaben zum Gefährdungsgrad, Schutzstatus und relativer Aktivitätsdichte .................. 22
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung: Gesamtkontakte und Kontakte pro Nacht
an den einzelnen Standorten ................................................................................................... 28
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung: Kontakte pro Stunde an den einzelnen
Standorten ................................................................................................................................... 28
Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum ......................... 30
Absolute Anzahl von Kontakten und relative Anteile der verschiedenen
registrierten Ruftypen an den untersuchten Standorten ..................................................... 31
Bewertung des Untersuchungsraums für die vorkommenden Fledermausarten ............ 36
Einleitung
01
1
Einleitung
1.1
Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung
Anlass des vorliegenden Fachgutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb von drei
Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren (vgl. Karte 1.1).
Bei den geplanten WEA handelt es sich um Anlagen des Typs Enercon E-82 mit einer Nabenhöhe von
138,4 m und einem Rotordurchmesser von 82 m (Gesamthöhe: 179,4 m).
Die Errichtung und der Betrieb von WEA können sich negativ auf Fledermäuse auswirken (vgl. Kapitel
4). Als Bestandteil der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts unterliegen Fledermäuse auch der
Eingriffsregelung. Somit ist ein Vorhabensträger verpflichtet, Beeinträchtigungen von Fledermäusen
soweit wie möglich zu vermeiden und zu vermindern sowie unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren (auszugleichen oder zu ersetzen).
Daneben werden alle in Deutschland heimischen Fledermausarten in Anhang IV der FFH-Richtlinie
(Richtlinie 92/43/EWG) geführt und sind somit nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt.
Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe des vorliegenden Gutachtens,
-
die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse zu prognostizieren und zu bewerten,
-
zu prüfen, ob das Vorhaben einen Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen wird
und
-
zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) zu bewerten sind.
Für das Projekt wurde mit Datum 31.07.2012 bereits ein Fachgutachten Fledermäuse erstellt. Das
vorliegende Gutachten stellt die aktuelle Planung dar und bewertet die Daten u. a. vor dem
Hintergrund
des
inzwischen
In-Kraft-getretenen
Leitfadens
„Umsetzung
des
Arten-
und
Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“
des MKULNV & LANUV (2013).
Im Folgenden wird das Vorhaben kurz beschrieben (Kapitel 2). Auf der Grundlage einer umfangreichen
Fledermauserfassung, die in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführt wurde, wird anschließend das
Vorkommen der einzelnen Arten im Untersuchungsraum dargestellt und die Bedeutung des
Untersuchungsraums für Fledermäuse bewertet (Kapitel 3). Ausgehend vom Wirkpotenzial von
WEA auf Fledermäuse (Kapitel 4) erfolgt die Prognose und Bewertung der zu erwartenden
Auswirkungen (Kapitel 5). Kapitel 6 fasst die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung zusammen.
ecoda
! Fachgutachten Fledermäuse
zu drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
! Karte 1.1
Räumliche Lage der
geplanten Windenergieanlagen
|
}
z
{
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA)
|
}
z
{
A
Standort einer bestehenden WEA auf dem
Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des
Bebauungsplans
WEA 7
WEA 9
WEA 8
Planfestgestellte Ortsumgehung Luchem (L12n)
! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen
Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015
0
Maßstab 1:20.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2015
1.000 Meter
´
Einleitung
1.2
03
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der aktuellen Fassung vom
01. März 2010. Für die vorzunehmende artenschutzrechtliche Prüfung ist zudem die europäische
Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie, FFH-RL) von Relevanz.
Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft „[...] aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage
für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass
1. die biologische Vielfalt
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich,
die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“.
1.2.1
Eingriffsregelung
Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch § 15 BNatSchG wird der Verursacher eines
Eingriffs
verpflichtet,
vermeidbare
Beeinträchtigungen
zu
unterlassen
und
unvermeidbare
Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu
ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden die Begriffe
„Ausgleich“ und „Ersatz“ z. T. vereinfacht unter „Kompensation“ zusammengefasst, sofern dies nicht
zu Missverständnissen führt.
1.2.2
Besonderer Artenschutz
Die in Bezug auf den besonderen Artenschutz relevanten Verbotstatbestände finden sich in
§ 44 Abs. 1 BNatSchG. Demnach ist es verboten,
1.
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen
oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
2.
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören;
eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen
Population einer Art verschlechtert,
ecoda
Einleitung
3.
04
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus
der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4.
wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der
Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG gelten i. V. m § 44 Abs. 5 BNatSchG.
Danach liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene
unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht
vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können
auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.
Diese Verbotstatbestände gelten für alle streng geschützten Arten. Die Definition, welche Arten
besonders bzw. streng geschützt sind, ergibt sich aus den Begriffserläuterungen des § 7 Abs. 2 Nr. 13
bzw. Nr. 14 BNatSchG. Da alle in Deutschland heimischen Fledermausarten in Anhang IV der FFHRichtlinie geführt werden, sind sie somit nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt und
unterliegen dem besonderen Artenschutz des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG.
Zur Standardisierung der Verwaltungspraxis sowie zur rechtssicheren Planung und Genehmigung von
WEA wurde von MKULNV & LANUV (2013) der Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes
bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ herausgegeben.
In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe und
Erheblichkeitsschwellen wird im vorliegenden Gutachten den Hinweisen und Arbeitshilfen für die
artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (KIEL 2005, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2007a, b, LÜTTMANN 2007,
STEIN & BAUCKLOH 2007, MUNLV 2010, MWEBWV & MKULNV 2010, HVNL-ARBEITSGRUPPE ARTENSCHUTZ et al.
2012, MKULNV & LANUV 2013).
ecoda
Einleitung
1.3
05
Kurzdarstellung des Untersuchungsraums
Die geplanten Standorte der WEA befinden sich in der naturräumlichen Untereinheit „Echtzer
Lößplatte“, die zur Zülpicher Börde gehört. Es handelt sich um eine relativ einheitliche 8 m mächtige
Lößdecke, die durch wenige Taleinschnitte und Aufschlüsse des Braunkohletagebaus (z. B.
Lucherberger See, Echtzer See) unterbrochen wird (GLÄSSER 1978).
Der ebene Untersuchungsraum bis zu 1.000 m um die geplanten Anlagen wird v. a. intensiv
ackerbaulich genutzt (vgl. Abbildung 1.1 und Karte 1.1). Nur um den Stütgerhof im Südwesten des
Untersuchungsraums ist Grünland entwickelt. Im Norden des Untersuchungsraums befindet sich der
Lucherberger See, der im Zuge der Rekultivierung ehemaliger Braunkohletagebauflächen entstanden
ist (vgl. Abbildung 1.2). Das Ufer des Sees ist teilweise mit standortfremden oder nicht einheimischen
Arten wie Pappeln, Robinien und Roteichen bepflanzt worden. Zusätzlich sind zahlreiche Sträucher wie
Weißdorn, Hartriegel, Holunder etc. vorhanden, die z. T. bis dicht ans Wasser reichen. Der See wird
von Erholungssuchenden zum Angeln, Segeln, Surfen und Baden genutzt.
Neben den Ufergehölzen sind im Westen des Untersuchungsraums zwischen Luchem und Langerwehe
sowie entlang der A 4, die nördlich der Standorte der geplanten WEA den Untersuchungsraum in OstWest-Richtung durchläuft, Gehölzstrukturen (Baumreihen bzw. Hecken) entwickelt. Die übrigen
Flächen des UR1000 sind offen und durch eine Vielzahl von Wirtschaftswegen erschlossen Im Westen
des Untersuchungsraums verläuft die Trasse der planfestgestellten Landesstraße L12n (Ortsumgehung
Luchem). Im Bereich der Trasse wurde bereits mit der Herrichtung der Bauflächen begonnen (u. a.
Abschieben des Oberbodens). Zu möglicherweise geplanten Gehölzanpflanzungen entlang der L12n
liegen keine konkreten Informationen vor (vgl. Karte 1.1).
ecoda
Einleitung
Abbildung 1.1:
Abbildung 1.2:
06
Blick vom Osten des Untersuchungsraums nach Westen in Richtung Kraftwerk
Eschweiler
Blick von Norden auf den Lucherberger See
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
2
Beschreibung des Vorhabens
2.1
Windenergieanlagen
07
Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-82 mit
138,4 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 2,3 MW. Der Rotordurchmesser beträgt 82 m. Der
geplante Anlagentyp wird somit eine Gesamthöhe von 179,4 m erreichen. Die getriebelose und damit
drehzahlvariable WEA vom Typ E-82 besitzt einen Dreiblattrotor und ein Einzelblattverstellsystem. Eine
Besonderheit der WEA ist der Anstrich in einer Grüntonabstufung nach dem Natural-Colour-System im
unteren Bereich des Turms, wobei die Helligkeit des Farbtons von unten nach oben zunimmt. Zur
Vermeidung von Lichtreflexen sind bei den WEA die Rotorblätter sowie das Gehäuse der Maschinen
mit einem matten Grauton beschichtet.
Die WEA sind mit einem Blitzschutzsystem ausgestattet. Ein Überwachungssystem sorgt bei
schwerwiegenden Störungen für die Abschaltung der Anlage. Die Anlagen verfügen zudem über eine
Eisansatzerkennung.
Aufgrund der Bauwerkshöhe von über 100 m über Grund werden die Anlagen eine Tages- und
Nachtkennzeichnung erhalten. Die Tageskennzeichnung an den Rotorblättern bei WEA mit einer
Gesamthöhe von über 150 m kann in den folgenden beiden Varianten erfolgen:
-
von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, 6 m grau, 6 m rot und der Rest
grau
-
von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, der Rest grau sowie weißes
Blinklicht an der Turmspitze
Zudem erhält der Turm einer WEA über 150 m Gesamthöhe einen 3 m breiten, roten Farbring in 40 m
Höhe. Die Tageskennzeichnung muss in Verkehrsrot (RAL 3020) ausgeführt werden.
Zusätzlich ist auf dem Maschinenhaus ein 2 m breiter, horizontaler orange/roter Streifen in der Mitte
von der linken bis zur rechten Seite des Maschinenhauses (rechtwinklig zur Rotorebene) anzubringen
(vgl. Abbildung 2.1). Bei Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 150 m über Grund kann
bei einer Genehmigung weiß blitzender Feuer die Anbringung eines zweiten orange/roten Streifens
an den Rotorblättern und die Kennzeichnung des Maschinenhauses entfallen. In diesem Fall darf der
Abstand zwischen weiß blitzendem Feuer und Rotorblattspitze bis zu 65 m betragen.
Die Nachtkennzeichnung erfolgt durch Befeuerung (üblich Feuer W rot, blinkend, evtl. mit
Sichtweitenmessung und Begrenzung; Befeuerung am Turm, ohne Blinken). Die Varianten der Tagesund Nachtkennzeichnung sind in Abbildung 2.1 dargestellt.
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
Abbildung 2.1:
2.2
08
Varianten der Tages- und Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen mit einer
Höhe von über 150 m (nach BUNDESVERBAND WINDENERGIE E. V. 2008)
Fundamente
Das Betonfundament einer Enercon E-82 ist kreisförmig und wird unterirdisch angelegt. Als Gründung
ist eine auftriebssichere Flachgründung mit 23 m Durchmesser erforderlich. Der Bodenaushub der
Fundamentgruben (3,1 m tief) wird nach Fertigstellung der Fundamente z. T. wieder angeschüttet.
Durch die drei Fundamente wird im Untergrund eine Fläche von insgesamt rund 1.246 m² vollständig
versiegelt.
2.3
Trafostationen
Die Trafostation befindet sich bei diesem Anlagentyp im Turm der WEA. Eine separate Trafostation ist
nicht erforderlich, so dass ein zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden wird.
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
2.4
09
Kranstell- und Montageflächen
Die zur Errichtung der Anlagen benötigten Kranstellflächen werden benachbart zu den Fundamenten
auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen dauerhaft angelegt (vgl. Abbildung 2.2). Die Größe einer
Kranstellfläche beträgt abzüglich der überlagerten Fundamentfläche je etwa 930 m².
Der Oberboden wird auf diesen Flächen abgeschoben. Als Sauberkeitsschicht und zur Erhöhung der
Tragfestigkeit wird zwischen dem Unterbau und der Tragschicht ein Geotextil hoher Zugfestigkeit
eingebaut. Die Tragschicht wird mit geeignetem Schottermaterial in einer Stärke von 30 bis 35 cm
aufgebaut, so dass sie genügend Festigkeit für die Errichtung des Krans bei gleichzeitiger
Versickerungsmöglichkeit für Regenwasser bietet. Die Kranstellflächen müssen einer Achslast von 12 t
standhalten und eine Flächenpressung von 18,5 t / m² aufnehmen können.
Zusätzlich wird benachbart jeweils eine temporäre Montagefläche mit einem Ausmaß von 17 x 50 m
(850 m²) sowie eine Lagerfläche mit einem Ausmaß von 17 x 50 m (850 m²) benötigt (vgl. Karte
2.1). Die zur Vormontage beanspruchten Flächen werden in gleicher Schotterbauweise hergestellt und
nach Inbetriebnahme der WEA in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt bzw. dieser wird initiiert.
Zur Montage der Einzelteile des Hauptkran-Auslegers (Gittermast) wird an jedem WEA-Standort auf
einer Länge von 150 m und einer Breite von 3 m vorübergehend eine Straße aus Aluleichtplatten auf
den Ackerflächen angelegt (vgl. Karte 2.1).
2.5
Erschließung
Die Erschließung der Standorte der geplanten WEA erfolgt aus südlicher Richtung über asphaltierte
Wirtschaftswege. Zwischen den Wirtschaftswegen und den Kranstellflächen sind Stichwege (inkl.
Einbiegebereiche) neu anzulegen. Die zur Anfahrt genutzten Flächen müssen für das Befahren mit
Schwertransportern tragfähig gemacht werden. Für die Wegausbauten wird Schottermaterial
verwendet. Die Ausbauten erfolgen in vergleichbarer Weise wie die Anlage der Kranstellflächen. Auch
nach dem Aufbau der WEA muss sichergestellt sein, dass die einzelnen WEA für Reparaturen oder
Servicearbeiten mit Kranfahrzeugen und LKW erreicht werden können.
2.6
Parkinterne Kabelverlegung
Zur parkinternen Verkabelung liegen noch keine Angaben vor. Im Sinne der Vermeidung eines Eingriffs
sollte die Verkabelung - sofern möglich - in den Wegeseitenrändern oder unter Ackerflächen erfolgen.
Ferner sollte die direkte und damit kürzeste Verbindung zwischen den Standorten gewählt werden.
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
Abbildung 2.2:
Ausführung der Kranstellfläche nach ENERCON (2014)
10
ecoda
! Fachgutachten Fledermäuse
zu drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
! Karte 2.1
Bauflächen zur Anlage der notwendigen
Infrastruktur für die Errichtung und den Betrieb
der geplanten Windenergieanlagen
7
|
z
A
Bauflächen der geplanten Windenergieanlagen
Fundament, dauerhaft, versiegelt
Kranstellfläche, Stichweg und Zuwegung,
dauerhaft, teilversiegelt
Montagefläche, temporär, geschottert
Lagerfläche, temporär, hindernissfrei
9
Nebenflächen der bestehenden Windenergieanlagen
8
Fundament, dauerhaft, versiegelt
z
|
A
|
z
A
Kranstellfläche, Stichweg und Zuwegung,
dauerhaft, teilversiegelt
! bearbeiteter Ausschnit der digitalen
Deutschen Grundkarte 1:5000 (DGK5)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015
0
Maßstab 1:5.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2015
250 Meter
´
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
3
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des
Untersuchungsraums
3.1
Datenerhebung
3.1.1
Detektorbegehungen
12
Zur Erfassung von im Untersuchungsraum vorkommenden Fledermäusen fanden im Zeitraum zwischen
Ende Juli und Mitte Oktober 2009 sowie zwischen Mitte / Ende April und Ende Juli 2010 insgesamt
zwölf Detektorbegehungen statt (vgl. Tabelle 3.1), während der der Raum im Umkreis bis zu 1.000 m
um die geplanten Vorrangzone für die Windenergienutzung in Langerwehe untersucht wurde. (vgl.
Karte 3.1).
Während einer Begehung wurden vor allem die Wirtschaftswege und die Uferbereiche des
Lucherberger Sees im Untersuchungsraum abgegangen. Es wurde versucht, die abgegangene Route
im Verlauf der Untersuchung beizubehalten (vgl. Karte 3.1). Die Witterungsbedingungen während der
Begehungen waren überwiegend günstig (meist kein Niederschlag, geringe Windstärke und i. d. R.
gemäßigte bis hohe Temperaturen). Am 12.10.2009 hat es während etwa 10 % der Kartierzeit
geregnet, am 27.05. und 27.07.2010 trat während ca. 5 % der Begehungszeit leichter Nieselregen auf
(vgl. Tabelle 3.1). Die Kartierdurchgänge wurden für die Zeit des Niederschlags unterbrochen und nach
Ende des Niederschlags fortgeführt.
Die Untersuchung wurde mit dem Ziel durchgeführt, das Artenspektrum und die Fledermausaktivität
im Raum zu erfassen sowie Hinweise über vorhandene Funktionsräume zu erhalten.
Die Erfassung sowie die Bestimmung der Fledermäuse erfolgten vor allem akustisch, aber auch visuell
(mit Hilfe einer lichtstarken Taschenlampe), wobei alle Merkmale und Informationen mit einbezogen
wurden (Flugbild, Flughöhe, Verhalten, Habitat u. a.). Die während einer Begehung erzielten
Ergebnisse, Informationen, Hinweise und offenen Fragen wurden i. d. R. direkt vor Ort auf ein digitales
Diktiergerät gesprochen.
Zur akustischen Erfassung wurde das Gerät „Pettersson Ultrasound Detector D 240x“ eingesetzt. Dieser
Detektor arbeitet - je nach Einstellung - nach dem
-
Frequenzwahlverfahren, mit dessen Hilfe die sog. Hauptfrequenz der Rufe einer Art bestimmt
werden kann. Ferner erlaubt es Aussagen zur Rufcharakteristik im Feld.
-
Zeitdehnungsverfahren, mit dessen Hilfe die Rufe in eine zeitgedehnte Form umgewandelt
werden. Die zeitgedehnten Rufe wurden auf einem Recorder (Edirol R-1 oder R-9) gespeichert und
später am PC mit Hilfe spezieller Software (BatSound, BVL Spectrogram V7.2, SASLab Light und
Cool Edit 2000) analysiert. In vielen Fällen kann durch die Analyse eine exakte Artansprache
erfolgen.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
13
Nach RAHMEL et al. (1996) ist bei Windenergieprojekten die visuelle und akustische Erfassung mit Hilfe
eines Detektors eine geeignete Methode zur sicheren Bestimmung der relevanten Arten. Einen Überblick über die Erfassung von Fledermäusen mit Hilfe eines Detektors gibt MÜHLBACH (1993). Zumindest
in typischen Flugsituationen lässt sich die Mehrzahl der einheimischen Fledermäuse mit Hilfe des
Detektors sicher bestimmen (LIMPENS & ROSCHEN 1995). Kann ein Individuum nur kurz gehört, dabei
aber nicht beobachtet werden, ist eine sichere Artbestimmung in der Regel nicht möglich. Aus diesem
Grund findet sich in den Ergebnissen auch ein geringer Anteil an unbestimmten Individuen („Myotis
bzw. Nyctalus spec.“).
Die Nachweisbarkeit der einzelnen Arten ist bei Anwendung der Detektormethode sehr unterschiedlich. Laut rufende Arten (z. B. Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)) können auch in größerer
Entfernung
mit
dem
Detektor
wahrgenommen
werden,
während
sog.
Flüsterer
(z. B.
Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Braunes oder Graues Langohr (Plecotus auritus bzw. P.
austriacus)) bereits ab einer Entfernung von 10 m oft nicht mehr zu registrieren sind. Vor diesem
Hintergrund können die relativen Aktivitätsdichten der einzelnen Arten nicht unmittelbar miteinander
verglichen werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind grundsätzlich laut rufende Arten im Verhältnis
zu den leise rufenden Arten in den Ergebnissen überrepräsentiert.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.1:
Nr.
1
14
Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der Fledermauserfassung (an
den mit * gekennzeichneten Begehungstagen wurde vor der Kartierung zusätzlich eine
einstündige Beobachtung von am Tage ziehenden Fledermausarten durchgeführt)
Datum
24.07.2009
Temp.
Windstärke (BF)
Bewölkung
Niederschlag
14- 16°C
2-4
10 - 90%
Regen vor Beginn der
Kartierung
2
09.08.2009* 15 - 20°C
0
0%
trocken
3
28.08.2009* 14 - 16°C
2-3
0 - 10%
trocken
4
07.09.2009* 13 - 18°C
0
5%
trocken
5
23.09.2009* 10 - 14°C
1-3
100%
trocken
6
12.10.2009* 11 - 13°C
0-3
90%
Regen (10 % der
Kartierzeit)
7
23.04.2010 10 - 14°C
1
0%
trocken
8
17.05.2010
1-2
50%
Nieselregen (5 % der
Kartierzeit)
9
05.06.2010 20 - 24°C
1
0%
trocken
10
24.06.2010 20 - 25°C
2
20%
trocken
11
08.07.2010 22 - 28°C
1-2
0%
trocken
12
27.07.2010 17 - 20°C
2
70 - 100%
Nieselregen (5 % der
Kartierzeit)
8 - 10°C
ecoda
! Fachgutachten Fledermäuse
zu drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
! Karte 3.1
Abgrenzung des Untersuchungsraums
sowie regelmäßig begangene
Route und Ablageorte der Horchkisten
G
G
|
}
z
{
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA)
|
}
z
{
A
Standort einer bestehenden WEA auf dem
Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren
Untersuchungsraum
G
Ablageort einer Horchkiste
Regelmäßig begangene Route
G
! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen
Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015
0
Maßstab 1:10.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2015
500 Meter
´
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.1.2
16
Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten)
Die automatische und kontinuierliche Erfassung der Aktivität von Fledermäusen erfolgte in zwölf
Nächten zwischen Ende Juli und Mitte Oktober 2009 sowie zwischen Mitte / Ende April und Ende Juli
2010 (begleitend zu den Detektor-Begehungen) mit Hilfe von sog. Horchkisten. Die verwendeten
Horchkisten bestehen aus einem Breitbanddetektor (Laar TDM 7C der Fa. von Laar Media, vgl.
Abbildung 3.1), der durch eine Panorama-Schaltung den gesamten Ultraschallbereich in den hörbaren
Bereich transferiert, so dass sämtliche Fledermausaktivitäten erfasst werden können. Zusätzlich enthält
das Gerät einen integrierten Zeitgeber, der alle fünfzehn Minuten ein Zwei-Tonsignal ausgibt. Mit Hilfe
dieses Systems können Fledermausaktivitäten im Verlauf einer ganzen Nacht innerhalb des
Mikrofonbereichs (frequenzabhängig bis etwa 100 m) auf einem sprachgesteuerten digitalen
Diktiergerät aufgezeichnet werden. Über den Zeitgeber lassen sich Informationen über den Zeitpunkt
einer Registrierung ableiten.
Die Horchkisten wurden vor Sonnenuntergang positioniert und am nächsten Morgen (frühestens mit
Sonnenaufgang) wieder eingeholt. Das Mikrofon einer Horchkiste wurde in einer Höhe zwischen 40
und 80 cm außerhalb der Horchkiste an einem im Boden verankerten Stock befestigt (vgl. Abbildung
3.1).
Abbildung 3.1:
Horchkiste (links: digitales Diktiergerät; rechts: Detektor Laar TDM 7C; rechts unten:
Bleigel-Akku, Außenmikrophon am Bambusstock)
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
17
Da zum Zeitpunkt der Untersuchung noch keine WEA-Standorte feststanden, wurden für die
Horchkistenuntersuchungen zwei Standorte ausgewählt, die sich - wie die derzeit geplanten WEAStandorte - auf bzw. an landwirtschaftlichen Nutzflächen befanden.
Es wurden folgende Horchkisten-Standorte ausgewählt (vgl. Karte 3.1):
-
Standort Süd: Standort in der Nähe der geplanten WEA 2. Die Horchkiste wurde auf einem
Weizenfeld abgelegt.
-
Standort West: Standort im Nordosten des Untersuchungsraums. Die Horchkiste wurde an einem
Weizenfeld abgelegt.
3.1.3
Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang
Einige Fledermausarten (v. a. Großer Abendsegler) wandern im Herbst bereits ab dem Nachmittag, so
dass sich diese Tiere über Sichtbeobachtungen nachweisen lassen. Um der Frage nachzugehen, ob
und in welcher Intensität über dem Untersuchungsraum Fledermauszug stattfindet, wurde ab Anfang
August bis Mitte Oktober 2009 vor Beginn jeder Detektorbegehung eine Sichtbeobachtung
durchgeführt (Beginn: mindestens eine Stunde vor Sonnenuntergang). Während der Sichtbeobachtung
wurde der Luftraum über dem Untersuchungsraum von einem Aussichtspunkt mit Hilfe eines
Fernglases beobachtet (zeitgleich wurde der oben beschriebene Detektor eingesetzt). Als
Aussichtspunkt wurde ein Ort im zentralen Teil des Untersuchungsraums gewählt, von dem aus sich
große Teile des Luftraums einsehen ließen (vgl. Karte 3.1).
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.2
Datenauswertung
3.2.1
Detektorbegehungen
18
Die im Rahmen der Detektorbegehungen erzielten Nachweise (= ein oder mehrere Individuen einer
Art an einem Ort) wurden entsprechend dem Aufenthaltsort unter Angabe der gleichzeitig
registrierten Individuenzahl, der Artzugehörigkeit sowie des Verhaltens in einer Karte vermerkt und
später in ein GIS (ArcView 3.2 bzw. 10.1) übertragen. Dabei wurde jeder Fledermauskontakt an einem
Ort als ein neuer Nachweis gewertet, wenn der Kontakt nicht zweifelsfrei einer bereits registrierten
Fledermaus zuzuordnen war. Die Wahrscheinlichkeit von Mehrfacherfassungen ist dabei relativ hoch.
Bei den Darstellungen in Kapitel 3.3 handelt es sich somit nicht um Individuenhäufigkeiten, sondern
vielmehr um die Summe von Nachweisen (relative Aktivitätsdichte).
Es wurde zwischen folgenden vier Verhaltenskategorien unterschieden:
-
anhaltend jagend:
Diese Bezeichnung wurde verwendet, wenn mehrfach ein typischer „feeding buzz“ (ein starker
Anstieg der Rufrate kurz vor Erreichen der Beute) registriert wurde. Anhaltend jagende Individuen
konnten entweder kontinuierlich erfasst werden oder sie kehrten nach kurzer Abwesenheit
wiederholt zurück (abhängig von der Größe des Jagdhabitats).
-
überfliegend:
Diese Kategorie charakterisiert die Verhaltensweise von Individuen, die nur kurz registriert wurden
und sich offensichtlich auf einem Transferflug befanden (kein „feeding buzz“, gerichteter Flug,
vergleichsweise geringe Rufrate).
-
überfliegend / jagend:
Diese Kategorie wurde für Individuen verwendet, die nur über einen kurzen Zeitraum registriert
wurden, sich offensichtlich auf einem Transferflug befanden (s. o.) und währenddessen aber auch
jagten (Feststellung eines - meist einzelnen - „feeding buzz“).
-
Sozialrufe (ggf. überfliegend / jagend):
Diese Verhaltensweise charakterisiert Individuen, die an einem Ort - i. d. R. mehrfach - Sozialrufe
äußerten. Sozialrufe können stationär aber auch beim Transferflug oder bei der Jagd abgegeben
werden. Meist wurden diese Individuen über einen längeren Zeitraum erfasst.
Anhand der Zusammenstellung der Ergebnisse der einzelnen Begehungen wurden Funktionsräume
abgegrenzt, durch die die artspezifische Nutzung des Untersuchungsraums beschrieben werden kann.
Im Hinblick auf eine Bewertung der Bedeutung der Funktionsräume wurde dem Vorschlag von BACH
et al. (1996) gefolgt, der sich an der Bewertung des Schutzguts „Arten und Lebensgemeinschaften“
von BREUER (1994) orientiert und eine dreistufige Bewertungsskala vorsieht. BACH et al. (1996) ordnen
den Funktionsräumen folgende drei Bewertungsstufen zu:
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
19
Wertstufe 1: Funktionsräume besonderer Bedeutung
-
Jagdgebiet mit hoher Aktivitätsdichte
-
Flugstraße mit vielen Individuen
-
Quartier: alle gefundenen Quartiere (Umkreis ab 100 m je nach Art) und der Umkreis von 200 m
um Paarungsquartiere von Abendseglern
-
Sondersituationen: z. B. große Ansammlungen von Fledermäusen zu bestimmten Jahreszeiten
Wertstufe 2: Funktionsräume allgemeiner Bedeutung
-
Jagdgebiet mit mittlerer Aktivitätsdichte
-
Flugstraße mit wenigen Individuen
Echte Flugstraßen zeichnen sich durch eine hohe Frequentierungsrate aus und werden regelmäßig,
meist über mehrere Jahre und oft auch von mehreren Arten genutzt. Einzelne Nachweise von
überfliegenden Individuen können mit hoher Wahrscheinlichkeit an nahezu jedem Punkt im
Untersuchungsraum irgendwann einmal gemacht werden und stellen keine Flugstraßen dar. Vor
diesem Hintergrund kommt jeder Flugstraße mindestens eine allgemeine Bedeutung zu.
Wertstufe 3: Funktionsräume geringer Bedeutung
-
Jagdgebiet mit geringer Aktivitätsdichte
Es ist methodisch nicht sinnvoll, starre Grenzwerte für die Aktivitätsdichte (gering, mittel, hoch) und
die Individuenzahl (viele, wenige) zu definieren, auf deren Grundlage die Einteilung der Funktionsräume erfolgt. Die Aktivitätsdichte und die Individuenzahl sind u. a. stark von der unterschiedlichen
Nachweisbarkeit der einzelnen Arten, von regionalen und lokalen Gegebenheiten sowie der Untersuchungsintensität abhängig. Zudem ist die Nachweiswahrscheinlichkeit von Fledermäusen nicht an
jedem Punkt des Untersuchungsraums gleich. Wie dargestellt, wurden die Ackerflächen i. d. R. nicht
untersucht, während die Wege bei jeder Begehung abgegangen wurden. Für die Zwergfledermaus
werden im Rahmen der vorliegenden Untersuchung folgende Definitionen verwendet, die allerdings
mehr als grobe Richtschnur denn als starre Grenzwerte angesehen werden sollen.
-
Jagdgebiet mit hoher Aktivitätsdichte:
häufig genutztes Jagdgebiet: Stetigkeit (Anteil der Begehungen, während der das Jagdgebiet nachweislich genutzt wurde, an der Gesamtzahl der Begehungen an der jeweiligen Struktur) über 75 %
(an mindestens acht von zwölf Begehungen), oft kombiniert mit regelmäßigen Nachweisen von
zwei oder mehr Individuen.
-
Jagdgebiet mit mittlerer Aktivitätsdichte:
mehr oder weniger regelmäßig genutztes Jagdgebiet: Stetigkeit zwischen 42 und 75 % (an fünf,
sechs oder sieben von zwölf Begehungen)
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
-
20
Jagdgebiet mit geringer Aktivitätsdichte:
unregelmäßig genutztes Jagdgebiet: Stetigkeit zwischen 25 und 41 % (an drei oder vier von zwölf
Begehungen), meist kombiniert mit Nachweisen einzelner Individuen.
-
Flugstraße mit vielen Individuen:
Registrierung vieler aufeinanderfolgender Individuen (mindestens zehn)
-
Flugstraße mit wenigen Tieren
Registrierung mehrerer, aber weniger aufeinanderfolgender Individuen (mindestens zwei bis fünf)
3.2.2
Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten)
Die digitalen Aufzeichnungen (wav-Dateien) wurden nach Einholen der Horchkisten auf einen PC
übertragen und mit dem Programm „audacity“ akustisch und visuell ausgewertet. Dabei wurden die
einzelnen, zeitlich voneinander getrennten Registrierungen (= Kontakte) ausgezählt und der
jeweiligen Viertelstunde zugeordnet.
Die gemessene Aktivität hängt von einer Reihe von Faktoren (Jahreszeit, Witterung, Anzahl der
Nächte, u. a.) ab. D. h. quantitativ gleichwertig hohe Aktivitäten können qualitativ völlig
unterschiedliche Ursachen haben (z. B. ein anhaltend jagendes Individuum vs. viele durchziehende
Individuen), Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich verschiedene Horchkistentypen in ihrer
Empfindlichkeit unterscheiden, so dass eine Vergleichbarkeit von Untersuchungen, in denen
verschiedene Horchkistentypen zum Einsatz kommen, nicht gegeben ist. Man kann sogar annehmen,
dass sich einzelne Horchkisten vom gleichen Typ in der Empfindlichkeit unterscheiden. Bei der
Bewertung der Aktivität muss somit eine gewisse Unschärfe berücksichtigt werden, so dass die
erhaltenen Ergebnisse nicht als exakt angesehen werden dürfen. Dennoch kann die Horchkistenuntersuchung qualitativ und halbquantitativ wertvolle Erkenntnisse über die Aktivität von
Fledermäusen am jeweiligen Standort liefern.
Vor diesem Hintergrund erfolgt die Bewertung der Ergebnisse verbal-argumentativ unter folgenden
Gesichtspunkten:
-
Um die Aktivität an den Standorten beurteilen und mit Erfahrungswerten vergleichen zu können,
wurde zunächst die Aktivität in den einzelnen Nächten auf die maximal mögliche Flugzeit normiert
(Kontakte/Stunde). Als maximal mögliche Flugzeit wurde die Länge der Dunkelphase anhand der
offiziellen Sonnenunter- und Sonnenaufgangszeiten für Düren herangezogen. Anschließend wurde
für jeden Standort die jährliche mittlere Aktivität ermittelt, anhand des Mittelwerts der Aktivität
über alle Nächte. Da in der Natur erhobene Daten nur ausnahmsweise normal verteilt sind, ist der
Median i. d. R. ein besseres Maß für den Zentralwert der Verteilung.
-
Mit Hilfe der Horchkiste können - neben den Detektorbegehungen - Ergebnisse gewonnen
werden, die Aussagen über die jahreszeitliche Fledermausaktivität im Untersuchungsraum
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
21
erlauben. Dadurch können bestimmte Phänomene (z. B. Wanderungen) aufgedeckt werden. Dazu
wurde die Anzahl der Nachweise in den unterschiedlichen Nächten miteinander verglichen. Dafür
wurde auf eine Normierung der Aktivität auf die maximal mögliche Flugzeit verzichtet. Eine
Normierung würde zu einer relativ hohen Aktivität in Nächten mit kurzer Dunkelphase führen.
-
Soweit möglich wurde versucht, über den Charakter einer Registrierung weitere Informationen zur
Artzugehörigkeit und zum Verhalten (Transferflug, Jagd o. a.) abzuleiten. Zur sicheren Artbestimmung sind die Horchkisten nicht geeignet. Jedoch lassen sich anhand der Rufe / Kontakte folgende
Artgruppen recht gut unterscheiden:
a. Typ „Nyctalus“ (niederfrequente Arten): Dazu zählen die beiden Abendsegler-Arten,
Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus und - in offenen Habitaten - das
Große Mausohr. Soweit möglich wurde noch zwischen „Nyctalus“ und Eptesicus spec.
Unterschieden.
b. Typ „Pipistrellus“: Dazu zählen im Wesentlichen Zwerg-, Rauhaut- und Mückenfledermaus.
c. Typ „Myotis“: Dazu zählen alle Myotis-Arten mit Ausnahme des Großen Mausohrs.
d. Typ „Chiroptera“ (unbestimmte Nachweise): Alle Kontakte, bei denen hinsichtlich der
Artansprache eine große Unsicherheit bestand, wurden diesem Typ zugeordnet.
3.2.3
Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang
Die Ergebnisse der Sichtbeobachtungen werden verbal-argumentativ beschrieben.
3.3
Ergebnisse
3.3.1
Detektorbegehungen
Es wurden mindestens fünf Arten nachgewiesen. Im weiteren Umfeld des Untersuchungsraums wurde
darüber hinaus der Kleinabendsegler festgestellt (vgl. ECODA 2011).
Während der zwölf Begehungen wurden 79 räumlich voneinander trennbare Nachweise im Untersuchungsraum erfasst (vgl. Tabelle 3.2), durchschnittlich also etwa sechs bis sieben Nachweise pro
Begehung.
59 Nachweise (ca. 75 %) gingen auf Zwergfledermäuse zurück, die an elf der zwölf Begehungen im
Untersuchungsraum
auftraten.
Wasserfledermäuse
traten
mit
zwölf
Nachweisen
im
Untersuchungsraum auf (ca. 15 %). Von allen weiteren Arten / Artengruppen liegen maximal drei
Nachweise vor.
Nachfolgend wird das räumliche und jahreszeitliche Auftreten der einzelnen Arten im
Untersuchungsraum und seiner näheren Umgebung näher beschrieben.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
Wasserfledermaus
G
3
V
n
NRW
n
R
R
2
3
IV
IV
IV
IV
IV
Summe Kontakte
Breitflügelfledermaus
n
Myotis spec
Großer Abendsegler
Deutschland
Artname
Nyctalus spec.
Rauhautfledermaus
Stetigkeit der im Untersuchungsraum angetroffenen Fledermausarten mit Angaben zum
Gefährdungsgrad, Schutzstatus und relativer Aktivitätsdichte
Zwergfledermaus
Tabelle 3.2:
22
Rote Liste
FFH-Anhang
IV
IV
Datum
24.07.2009
3
1
09.08.2009
9
1
10
28.08.2009
2
1
3
07.09.2009
6
1
6
2
2
12.10.2009
2
23.04.2010
5
4
9
17.05.2010
4
4
8
05.06.2010
7
1
8
24.06.2010
7
1
8
08.07.2010
4
27.07.2010
10
Kontakte gesamt
Kontakte relativ
Sommeraspekt
6 Balz- / Zugaspekt
23.09.2009
Stetigkeit
1
1
3
4
2
Zugaspekt
Sommeraspekt
12
59
1
2
1
3
12
1
79
74,7
1,3
2,5
1,3
3,8
15,2
1,3
100,00
100,0 103,0 105,0 105,0 104,0 101,0 102,0
Erläuterungen zur Tabelle 3.2:
- Gefährdungsgrad gemäß der Roten Liste (RL) für Deutschland (MEINIG et al. 2009) und für NordrheinWestfalen (MEINIG et al. 2011)
2: stark gefährdet;
R: arealbedingt selten;
G: Gefährdung unbekannten Ausmaßes;
V: Vorwarnliste;
n: ungefährdet
- Schutzstatus gemäß der FFH-Richtlinie (92/43/EWG): IV - Schutzstatus gemäß Anhang IV (gilt für alle
heimischen Fledermausarten)
- Aktivitätsdichte: Angegeben ist die Anzahl der Nachweise (= ein oder mehrere Individuen einer Art an einem
Ort) von Fledermäusen während der einzelnen Begehungen. Die absolute Zahl der Nachweise sollte wegen
der Fülle von Einfluss nehmenden Faktoren (z. B. Witterung, zeitliche Abfolge der abgegangenen Routen,
nicht erreichbare Strukturen) nicht überbewertet werden. Die Nachweise stellen lediglich ein relatives Maß
für die Aktivitätsdichte dar.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
23
Zwergfledermaus
Die Zwergfledermaus wurde bei elf der zwölf Begehung im Untersuchungsraum angetroffen. Sie war
die Art mit der höchsten Aktivitätsdichte und sicherlich auch mit den meisten Individuen im
Untersuchungsraum (vgl. Tabelle 3.2). Insgesamt wurden im Untersuchungszeitraum 59 Zwergfledermausnachweise erbracht, was durchschnittlich ca. fünf Nachweisen pro Begehung entspricht. Die
meisten Nachweise stammen dabei aus den Nächten vom 09.08. und vom 27.07.2010 mit neun bzw.
zehn Nachweisen. Bei ca. 70 % der Nachweise wurden Einzelindividuen festgestellt. Bei elf Nachweisen waren zwei Individuen anwesend. Sieben Mal wurden drei Individuen gleichzeitig festgestellt.
Die Verteilung der Nachweise zeigt einen Schwerpunkt im Bereich des Südufers des Lucherberger
Sees, wo regelmäßig mehrere v. a. jagende Individuen gleichzeitig festgestellt wurden. Die übrigen
Nachweise verteilen sich relativ einheitlich über den Untersuchungsraum. Eine Konzentration jagender
Tiere wurde (außer am Lucherberger See) nicht festgestellt (vgl. Karte 3.2).
Bei fünf Terminen - jeweils in der Nähe des Lucherberger Sees - äußerten Zwergfledermäuse
Sozialrufe. Diese Rufe werden von den Männchen zum einen als Balzrufe und zum anderen als
Drohrufe gegenüber Artgenossen eingesetzt, wobei eine klare Unterscheidung nach SKIBA (2009) oft
nicht möglich ist. Da sich die Sozialrufe ausschließlich im Zusammenhang mit mindestens zwei
gleichzeitig jagenden Tieren feststellen ließen und darüber hinaus die Strukturen der näheren
Umgebung in den meisten Fällen keine besondere Quartiereignung aufwiesen, wird davon
ausgegangen, dass die Sozialrufe im Zusammenhang mit der Jagd standen.
Im Rahmen der Untersuchung ergaben sich keine Hinweise auf die Existenz von Wochenstuben oder
anderen Quartieren der Zwergfledermaus. Wochenstuben der Zwergfledermaus liegen typischerweise
in Gebäuden, die im südlichen und westlichen Randbereich des Untersuchungsraums vorkommen. Es
ist davon auszugehen, dass die Tiere aus Quartieren in Gebäuden der näheren Umgebung in den
Untersuchungsraum einfliegen, um dort zu jagen.
Während der Begehungen wurde der nördliche Teil des Untersuchungsraums mehrfach von einzelnen
Zwergfledermäusen überflogen (vgl. Karte 3.2). Eventuell überflogen die Tiere den Raum, um von
potenziellen Quartieren in Echtz Jagdgebiete am Lucherberger See zu erreichen. Eine Flugstraße
basierend auf den Kriterien aus dem Kapitel 3.2.1 lässt sich wegen der geringen Nachweisdichte
überfliegender Individuen daraus nicht ableiten.
Rauhautfledermaus
Die Rauhautfledermaus trat während der Begehungen am 24.07.2009 und am 23.04.2010 jeweils mit
einem jagenden Einzeltier (ein Mal innerhalb und ein Mal knapp außerhalb des Untersuchungsraums)
am Ufer des Lucherberger Sees auf (vgl. Karte 3.3).
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
24
Großer Abendsegler
Große Abendsegler wurden im Untersuchungsraum am 23.09.2009 mit zwei überfliegenden
Einzeltieren nachgewiesen (vgl. Karte 3.3).
Kleinabendsegler
Ein Kleinabendsegler überflog am 09.08.2009 einen Feldweg westlich von Echtz (außerhalb des
Untersuchungsraums und außerhalb des Kartenausschnitts der Karte 3.3).
Nyctalus spec.
Ein Ruf eines überfliegenden Abendseglers am 12.10.2009 am Lucherberger See konnte nicht
eindeutig dem Großen Abendsegler oder dem Kleinabendsegler zugeordnet werden (vgl. Karte 3.3).
Breitflügelfledermaus
Die Art wurde an vier der zwölf Begehungstage festgestellt. Drei Nachweise von überfliegenden
Tieren stammen dabei aus dem Untersuchungsraum. Bei zwei Nachweisen handelte es sich um ein
Einzeltier, am 24.07.2009 überflogen zwei Individuen das Ufergehölz des Lucherberger Sees im
Norden des Untersuchungsraums (vgl. Karte 3.3).
Wasserfledermaus
Wasserfledermäuse wurden an fünf der zwölf Begehungstage im Untersuchungsraum festgestellt. Die
Art war mit insgesamt zwölf Nachweisen nach der Zwergfledermaus die zweithäufigste Art im
Untersuchungsraum. Die meisten Kontakte stammten vom 23.04. und 17.05.2010 als jeweils vier
Nachweise der Art erbracht wurden.
Alle Nachweise jagender Tiere stammen von der Wasserfläche des Lucherberger Sees. Dabei wurden
am 25.06. und am 28.07.2010 vier gleichzeitig über der Wasserfläche jagende Individuen festgestellt.
Drei Individuen jagten dort am 17.05.2010. An drei weiteren Tagen wurden zwei jagende Tiere über
dem See festgestellt (vgl. Karte 3.3).
Über offenen, landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde die Art einmal während eines Überflugs mit
dem Detektor ermittelt (vgl. Karte 3.3).
Myotis spec.
Zwei Kontakte aus der Gattung Myotis (ein Mal innerhalb, ein Mal außerhalb des Untersuchungsraums) konnten nicht eindeutig einer Art zugeordnet werden. Die Nachweise stammten vom Ufer des
Lucherberger Sees, wo regelmäßig Wasserfledermäuse jagten. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich
auch bei diesen Kontakten um Wasserfledermäuse handelte (vgl. Karte 3.3).
ecoda
!
(
! Fachgutachten Fledermäuse
zu drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
!
(
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Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
!
(
! Karte 3.2
Nachweise von Zwergfledermäusen
im Jahr 2009 und 2010
!
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Standort einer bestehenden WEA auf dem
Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren
Untersuchungsraum
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Verhalten
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Zwergfledermaus
,
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z
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Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA)
A
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z
{
A
1 Individuum
2 Individuen
,
%
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(
! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen
Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015
0
Maßstab 1:10.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2015
500 Meter
´
! Fachgutachten Fledermäuse
zu drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
! Karte 3.3
Nachweise von Wasserfledermaus, Großem
Abendsegler und Breitflügelfledermaus
in den Jahren 2009 und 2010
|
}
z
{
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA)
|
}
z
{
A
Standort einer bestehenden WEA auf dem
Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren
Untersuchungsraum
Art
Wasserfledermaus
Großer Abendsegler
Breitflügelfledermaus
Verhalten
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überfliegend
,
überfliegend jagend
Anzahl
,*
1 Individuum
! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen
Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015
0
Maßstab 1:10.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2015
500 Meter
´
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.3.2
27
Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten)
Während der zwölf Nächte wurden zehn (Standort Süd) bzw. acht (Standort West) vollständig
auswertbare Horchkisten-Datensätze gewonnen. In den Kartiernächten vom 24.07.2010 (Standort
West), 07.09.2009 (Standorte Süd und West), 23.04.2010 (Standorte West) sowie 17.05.2010 (beide
Standorte) wurden wegen technischer Defekte an den genannten Horchkistenstandorten keine
Ergebnisse erzielt (vgl. Anhang I). Insgesamt wurden bezogen auf die potenzielle Flugzeit
(Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) am Standort Süd 93 h und 15 min sowie am Standort West 75
h und 15 min aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.3).
Insgesamt wurden 290 zeitlich voneinander trennbare Rufsequenzen aufgenommen. Die Nächte vom
27.07.2010 mit 117 Kontakten (ca. 4,6 Kontakte / h) und vom 24.06.2010 mit 91 Kontakten (ca. 4
Kontakte / h) erbrachten in der Summe die meisten Fledermausnachweise. Am 23.04.2010 wurden
77 Kontakte registriert, die aufgrund technischer Defekte jedoch auf nur einen Standort zurückgehen.
Damit wurden in diesen drei Nächten in etwa 59 Aufnahmestunden (ca. 22,5 % der Gesamtzeit) 58 %
aller Fledermauskontakte erzielt (vgl. Tabelle 3.3).
Auffällig sind die Kontaktzahlen am Standort Süd aus den Nächten vom 17.05.2010 und vom
27.07.2010 mit 77 (7,9 Kontakte / h) bzw. 73 Kontakten (8,6 Kontakte / h). Die im Vergleich zum
anderen Standort bzw. zu anderen Nächten erhöhten Kontaktzahlen an diesem Standort stammen
dabei jeweils von einem oder von mehreren Individuen des Ruftyps „Pipistrellus“ (wahrscheinlich
Zwergfledermaus), die für kurze Zeit (jeweils eine Viertel- bis maximal etwa eine Stunde) in der Nähe
der jeweiligen Horchkiste jagten (häufige Sequenzen mit feeding buzz). Auf den übrigen Aufnahmen
sind jeweils weniger als 35 Kontakte pro Nacht aufgezeichnet worden. Die Kontaktzahl pro Stunde
liegt für alle weiteren Standorte und Nächte unter 4,4 Kontakten / h, meist deutlich unter 2
Kontakten / h.
Im Mittel über alle Nächte ergaben sich für die einzelnen Standorte zwischen 0,7 und 1,0 (Median)
bzw. 1,1 und 2,5 (Mittelwert) Kontakte / Stunde (vgl. Abbildung 3.6). Insgesamt betrug die Aktivität
im Mittel aller Standorte 0,9 Kontakte / h (Median) bzw. 1,9 Kontakte / h (Mittelwert) (vgl. Tabelle
3.4).
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.3:
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung: Gesamtkontakte und Kontakte pro Nacht an
den einzelnen Standorten (* = keine Aufnahme wegen technischen Defekts)
Nr.
Datum
Kontakte / Nacht
HK Süd HK West
Gesamt
1
24.07.2009
0
*
0
2
09.08.2009
9
11
20
3
28.08.2009
6
3
9
4
07.09.2009
*
*
0
5
23.09.2009
1
2
3
6
12.10.2009
5
1
6
7
23.04.2010
77
*
77
8
17.05.2010
*
*
0
9
05.06.2010
8
12
20
10
24.06.2010
32
4
36
11
08.07.2010
8
6
14
12
27.07.2010
73
32
105
219
71
290
93,25
75,25
168,50
Gesamtkontakte
Gesamtaufnahmedauer
(Sonnenuntergang bis
Sonnenaufgang) in Std.
Tabelle 3.4:
28
Sommeraspekt
Balz- / Zugaspekt
Zugaspekt
Sommeraspekt
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung: Kontakte pro Stunde an den einzelnen
Standorten (* = keine Aufnahme wegen technischen Defekts)
Nr.
Datum
Kontakte / Nacht
HK Süd HK West
Mittelwert
1
24.07.2009
0,0
*
0,0
2
09.08.2009
1,0
1,2
0,7
3
28.08.2009
0,6
0,3
0,3
4
07.09.2009
*
*
0,0
5
23.09.2009
0,1
0,2
0,1
6
12.10.2009
0,4
0,1
0,2
7
23.04.2010
7,9
*
7,9
8
17.05.2010
*
*
0,0
9
05.06.2010
1,0
1,5
0,8
10
24.06.2010
4,3
0,5
1,6
11
08.07.2010
1,0
0,8
0,6
12
27.07.2010
8,6
3,8
4,1
Mittelwert
2,5
1,1
1,9
Median
1,0
0,7
0,9
Sommeraspekt
Balz- / Zugaspekt
Zugaspekt
Sommeraspekt
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
29
Aktivität an den untersuchten Standorten
Bei Betrachtung des Medians, dem aussagekräftigeren Maß für den Zentralwert, ergaben sich an den
Standorten Werte von 1 Kontakte / h bzw. darunter (vgl. Abbildung 3.2).
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass über den gesamten Untersuchungszeitraum
gemittelt an den Standorten eine geringe Fledermaus-Aktivität festgestellt wurde. In einzelnen
Nächten kam es zu einer leichten Erhöhung der Aktivität, die offensichtlich im Zusammenhang mit der
Jagd einzelner Individuen der Zwergfledermaus stand.
4,0
3,5
3,0
Kontakte / h
2,5
75%-Quartil
Median
2,0
25%-Quartil
1,5
1,0
0,5
0,0
Süd
Abbildung 3.2:
West
Gesamt
Median, 25% / 75%-Quartile der Fledermauskontakte pro Stunde an den
Horchkistenstandorten sowie in der Gesamtuntersuchung
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
30
ecoda
Jahreszeitliches Muster der Aktivität
Die Ergebnisse an den einzelnen Standorten zeigen für die Kontakte des Typs „Nyctalus“, zu denen
insbesondere die ziehenden Arten Großer Abendsegler und Kleinabendsegler zählen, ein gewisses
jahreszeitliches Muster. In den Monaten bis zur Zugzeit im Herbst wurden fünf Kontakte in sieben
Kartiernächten registriert. In den fünf Kartiernächten, die im herbstlichen Zugzeitraum liegen, wurden
hingegen zwölf Kontakte aufgezeichnet. Die Nachweise waren sowohl über die Kartiernächte als auch
über die Horchkisten relativ homogen verteilt. Die Rufsequenzen traten dabei nicht innerhalb kurzer
Zeiträume auf, sodass die Kontakte sehr wahrscheinlich auf überfliegende Tiere zurückzuführen sind
(vgl. Tabelle 3.5).
Tabelle 3.5:
Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum (grau unterlegt:
Sommeraspekt, weiß unterlegt Zugaspekt; * = keine Ergebnisse aufgrund technischer
Defekte)
2009
Ruftyp\Datum
2010
Gesamt
24.07 09.08 28.08 07.09 23.09 12.10 23.04 17.05 05.06 24.06 08.07 27.07
Pipistrellus
0
12
0
0
1
4
77
*
16
32
7
81
230
Nyctalus
0
5
7
0
0
0
0
*
2
0
0
3
17
Breitflügelfl.
0
3
0
0
1
0
0
*
1
2
6
0
13
Myotis
0
0
0
0
0
0
0
*
0
0
1
21
22
Chiroptera
0
0
2
0
1
2
0
*
1
2
0
0
8
Gesamt
0
20
9
0
3
6
77
*
20
36
14
105
290
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
31
Analyse zur Artzugehörigkeit
Insgesamt 79 % aller Kontakte der Horchkistenuntersuchung stammten offensichtlich von jagenden
und überfliegenden Individuen vom „Pipistrellus“-Typ (vermutlich Zwergfledermäuse). Etwa 6 % aller
Rufsequenzen wurden von jagenden oder überfliegenden Individuen vom Typ „Nyctalus“ geäußert.
Rufsequenzen der Breitflügelfledermaus machten etwa 3 % aller Kontakte aus, Rufsequenzen des
Typs „Myotis“ sowie unbestimmbare Fledermauskontakte sind mit jeweils ca. 8 bzw. 3 % auf den
Aufnahmen vertreten.
Am Standort Süd waren Zwergfledermäuse mit etwa 88 % aller Kontakte stärker vertreten als am
Standort West mit 52 %. Dafür traten dort Kontakte des Typs „Nyctalus“ häufiger in Erscheinung als
am Standort Süd. Rufe vom Typ „Myotis“ wurden nur am Standort West registriert (vgl. Tabelle 3.6).
Tabelle 3.6:
Absolute Anzahl von Kontakten und relative Anteile der verschiedenen registrierten
Ruftypen an den untersuchten Standorten
Süd
Gesamt
abs.
%
abs.
%
abs.
%
193
88
37
52
230
79
Nyctalus-Typ
7
3
10
14
17
6
Breitflügelfl.
11
5
2
3
13
4
Myotis-Typ
0
0
22
31
22
8
Chioptera
8
4
0
0
8
3
219
100
71
100
290
100
Pipistrellus-Typ
Gesamt
3.3.3
West
Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang
Während
der
durchgeführten
Sichtbeobachtungen
vor
Sonnenuntergang
wurden
keine
ziehenden / überfliegenden Fledermäuse registriert. Die Ergebnisse der Sichtbeobachtungen lieferten
somit keine Hinweise darauf, dass der Untersuchungsraum in verstärktem Maße von wandernden
Tieren überflogen wurde.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.4
Bedeutung des Untersuchungsraums für Fledermäuse
3.4.1
Artenspektrum
32
Im Untersuchungsraum wurden mindestens fünf Arten festgestellt. Im weiteren Umfeld der
Untersuchung ist zudem ein Vorkommen des Kleinabendseglers bekannt (vgl. ECODA 2011). Die Anzahl
der nachgewiesenen Arten ist als durchschnittlich für einen derart landwirtschaftlich geprägten
Landschaftsraum zu bezeichnen.
3.4.2
Bedeutung als Lebensraum
3.4.2.1 Quartiere
Im Rahmen der Untersuchung wurden keine Quartiernutzungen festgestellt.
Gebäudebewohnende Arten finden allenfalls in Siedlungsstrukturen und Gebäuden im südlichen und
westlichen Randbereich des Untersuchungsraums geeignete Quartierlebensräume. Eine gewisse
Eignung für baumhöhlenbewohnende oder Spaltenquartiere nutzende Arten ergibt sich in den
Baumbeständen am Lucherberger See.
3.4.2.2 Jagdhabitate und Flugstraßen
In den Karten 3.2 und 3.3 sind sämtliche Registrierungen dargestellt, die während der DetektorBegehungen gemacht wurden. Die dargestellten Nachweise stammten dabei nicht zwingend von
unterschiedlichen Individuen. Da man davon ausgehen kann, dass insbesondere während
aufeinanderfolgender Begehungen (aber auch während einer einzelnen Begehung) einige Individuen
mehrfach registriert worden sind (Doppelzählungen), gehen die dargestellten Nachweise auf
vergleichsweise wenige Individuen zurück. Dieser Sachverhalt ist bei der Betrachtung der
überlagernden Darstellung der Karten, die die Abgrenzung von Funktionsräumen erlauben, zu
beachten.
Anhand der Verteilung der Aufenthaltsorte lassen sich für die einzelnen Arten bzw. Artengruppen
verschiedene Funktionsräume / -elemente im Untersuchungsraum identifizieren und abgrenzen. Unter
Berücksichtigung der Stetigkeit des Auftretens der einzelnen Arten und der Aktivitätsdichte wird
nachfolgend die Bedeutung der Funktionsräume /-elemente bewertet und einer der drei in
Kapitel 3.2.1 aufgeführten Wertstufen zugeordnet. Um die Ergebnisse und die Bewertung in einen
größeren Kontext zu stellen und damit auch nachvollziehbarer machen zu können, wird zunächst kurz
auf die Autökologie der einzelnen Arten eingegangen. Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die
Angaben zur Autökologie und dem allgemeinen Verbreitungsbild dem Informationssystem „Geschütze
Arten in NRW“ entnommen (LANUV 2015).
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
33
Insgesamt war die Nachweisdichte von Fledermäusen in weiten Bereichen des Untersuchungsraums
sehr gering. Funktionsräume / -elemente können nur am Lucherberger See im Randbereich des
Untersuchungsraums abgegrenzt werden.
Zwergfledermaus
Die Zwergfledermaus ist die häufigste Fledermausart an und in Gebäuden. Als Wochenstuben werden
beispielsweise Fensterläden, Holz-, Schiefer- und Metallverkleidungen, Zwischenwände und -böden,
Kammern in Hohlblocksteinen und Rollladenkästen bezogen. Teilweise liegen die Quartiere auch in
hohlen Bäumen und hinter abstehender Rinde. Im Winter suchen die Tiere oft die gleichen Quartiertypen auf und beziehen Spalten in Kellern historischer Gebäude, in Brücken, hinter Bildern in kühlen
Kirchen und in Holzstößen (BOYE et al. 1999). Häufig aufgesuchte Jagdgebiete sind historische Dorfkerne mit naturnahen Gärten und altem Baumbestand, Obstwiesen und Hecken am Dorfrand, Parks in
Städten, beleuchtete Plätze, Gewässer und lückige Waldbereiche. Die bei der Jagd bevorzugte Flughöhe ist i. d. R. vergleichsweise niedrig (< 10 m).
Die Zwergfledermaus ist in großen Teilen Nordrhein-Westfalens die bei weitem häufigste Art. Sie gilt
derzeit in NRW als „nicht gefährdet“ und wird somit nicht in der Roten Liste geführt (MEINIG et al.
2011).
Im Untersuchungsraum war die Zwergfledermaus die häufigste Fledermausart. Eine räumliche
Konzentration des Auftretens jagender Individuen wurde am Lucherberger See festgestellt. An den
Ufergehölzen und über der Wasserfläche des Luchergberger Sees wurde eine hohe Aktivität jagender
Zwergfledermäuse ermittelt und somit ein Funktionsraum besondere Bedeutung abgegrenzt. Dieser
Bereich liegt ca. 680 m von der nächstgelegenen geplanten WEA entfernt (vgl. Karte 3.4).
Während der Begehungen wurde der nördliche Teil des Untersuchungsraums mehrfach von einzelnen
Zwergfledermäusen überflogen. Eine Flugstraße basierend auf den Kriterien aus dem Kapitel 3.2.1
lässt sich wegen der geringen Nachweisdichte überfliegender Individuen daraus nicht ableiten.
Insgesamt wurden weite Bereiche des Untersuchungsraums nur selten von Zwergfledermäusen
genutzt. Ihm wird - bis auf den Teilbereichen am Lucherberger See - eine geringe artspezifische
Bedeutung zugewiesen (vgl. Tabelle 3.7).
Rauhautfledermaus
Die Sommerlebensräume der Rauhautfledermaus liegen im Tiefland, wobei gewässerreiche
Waldlandschaften bevorzugt werden. Wochenstubennachweise sind vor allem aus Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern bekannt. In den übrigen Bundesländern tritt die Art überwiegend zur
Zugzeit im Spätsommer und Herbst oder während des Sommers in kleinen Männchenkolonien auf
(BOYE et al. 1999). Die Rauhautfledermaus gilt in Nordrhein-Westfalen als „gefährdete wandernde Art“
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
34
(MEINIG et al. 2011), die vor allem im Tiefland während der Durchzugs- und Paarungszeit weit
verbreitet ist.
Rauhautfledermäuse wurden selten festgestellt. Funktionsräume lassen sich auch im weiteren Umfeld
des Untersuchungsraums nicht abgrenzen. Allenfalls den Ufergehölzen am Lucherberger See kann eine
geringe Bedeutung für die Art beigemessen werden. Dem Untersuchungsraum wird eine allenfalls
geringe artspezifische Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.7).
Großer Abendsegler
Der Große Abendsegler ist eine klassische Baumfledermaus, die Baumhöhlen als Wochenstuben,
Sommer- und Paarungsquartiere sowie als Winterquartiere dienen (vgl. MESCHEDE & HELLER 2002). Die
ausgesprochen ortstreuen Tiere nutzen oftmals mehrere Quartiere im Verbund und wechseln diese
regelmäßig. Sie sind deswegen auf ein großes Quartierangebot angewiesen.
Der Große Abendsegler jagt im freien Luftraum über strukturreichen Flächen (Gehölzbestände,
Waldränder oder andere Grenzlinien), aber auch über offenen Flächen. Die Jagdgebiete können weiter
als 10 km von den Quartieren entfernt sein. Die Wochenstubenkolonien der Weibchen befinden sich
vor allem in Nordostdeutschland, Polen und Südschweden.
In Nordrhein-Westfalen sind Wochenstuben eine Ausnahmeerscheinung. Er wird deswegen als
reproduzierende Art in der Roten Liste NRW in der Kategorie R (durch extreme Seltenheit (potenziell)
gefährdet) eingestuft. Als ziehende Art steht er auf der Vorwarnliste (MEINIG et al. 2011).
Große Abendsegler überflogen sporadisch den Untersuchungsraum im herbstlichen Zugzeitraum.
Funktionsräume können daraus nicht abgeleitet werden. Dem Untersuchungsraum wird für Große
Abendsegler eine geringe Bedeutung zugewiesen (vgl. Tabelle 3.7).
Kleinabendsegler
Der
Kleinabendsegler
ist
eine
Waldfledermaus,
die
in
waldreichen
und
strukturreichen
Parklandschaften vorkommt. Die Jagdgebiete befinden sich zum einen in Wäldern, wo die Tiere an
Lichtungen, Kahlschlägen, Waldrändern und Wegen jagen. Außerdem werden Offenlandlebensräume
wie Grünländer, Hecken, Gewässer und beleuchtete Plätze im Siedlungsbereich aufgesucht.
Der Kleinabendsegler ist aktuell in Nordrhein-Westfalen selten und steht in der Roten Listen der
gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen auf der Vorwarnliste (MEINIG et al. 2011).
Ein Exemplar der Art überflog am 09.08.2009 einen Feldweg westlich von Echtz (außerhalb des
Untersuchungsraums). Dem Untersuchungsraum wird eine allenfalls geringe artspezifische Bedeutung
beigemessen (vgl. Tabelle 3.7).
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
35
Breitflügelfledermaus
Als typische Gebäudefledermaus kommt die Breitflügelfledermaus vorwiegend in Siedlungen und im
siedlungsnahen Bereich vor. Die Jagdgebiete befinden sich bevorzugt in der offenen und halboffenen
Landschaft über Grünlandflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern.
Außerdem jagen die Tiere in Streuobstwiesen, Parks und Gärten sowie unter Straßenlaternen. Als
Sommerquartiere
werden
Spaltenverstecke
oder
Hohlräume
an
Gebäuden
(z. B.
Fassadenverkleidungen, Zwischendecken, Dachböden, Dachpfannen) bezogen. Einzelne Männchen
beziehen
neben
Gebäudequartieren
auch
Baumhöhlen,
Nistkästen
oder
Holzstapel.
Die
Breitflügelfledermaus ist ausgesprochen orts- und quartiertreu. Als Winterquartiere dienen
Spaltenverstecke an und in Gebäuden, Bäumen und Felsen sowie Stollen oder Höhlen.
Die Breitflügelfledermaus ist in Nordrhein-Westfalen „stark gefährdet“ (MEINIG et al. 2011). Sie kommt
vor allem im Tiefland in weiten Bereichen regelmäßig und flächendeckend vor.
Breitflügelfledermäuse
nutzten
den
Untersuchungsraum
selten
bei
Überflügen.
Dem
Untersuchungsraum wird eine geringe Bedeutung für die Art zugewiesen (vgl. Tabelle 3.7).
Wasserfledermaus
Die Wasserfledermaus ist eine Waldfledermaus, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen
Gewässer- und Waldanteil vorkommt. Als Jagdgebiete dienen offene Wasserflächen an stehenden und
langsam fließenden Gewässern, bevorzugt mit Ufergehölzen. Dort jagen die Tiere in meist nur 5 bis
20 cm Höhe über der Wasseroberfläche. Bisweilen werden auch Wälder, Waldlichtungen und Wiesen
aufgesucht.
Die Sommerquartiere und Wochenstuben befinden sich fast ausschließlich in Baumhöhlen, wobei alte
Fäulnis- oder Spechthöhlen in Eichen und Buchen bevorzugt werden. Seltener werden
Spaltenquartiere oder Nistkästen bezogen. Ab Mitte Juni bringen die Weibchen in größeren Kolonien
mit 20 bis 50 (max. 600) Tieren ihre Jungen zur Welt. Da sie oftmals mehrere Quartiere im Verbund
nutzen und diese alle 2 bis 3 Tage wechseln, ist ein großes Angebot geeigneter Baumhöhlen
erforderlich. Die Männchen halten sich tagsüber in Baumquartieren, Bachverrohrungen, Tunneln oder
in Stollen auf und schließen sich gelegentlich zu kleineren Kolonien zusammen. Zwischen Ende August
und Mitte September schwärmen Wasserfledermäuse in großer Zahl an den Winterquartieren.
Die Wasserfledermaus wird in Nordrhein-Westfalen in der Kategorie „3“ (gefährdet) geführt (MEINIG et
al. 2011). Sie kommt in allen Naturräumen nahezu flächendeckend vor. Kleinere Verbreitungslücken
bestehen im westfälischen Bergland.
Wasserfledermäuse wurden vor allem im nördlichen Teil des Untersuchungsraums über der
Wasserfläche des Lucherberger Sees regelmäßig jagend festgestellt, wobei maximal bis zu vier Tiere
gleichzeitig registriert wurden. Dieser Bereich wird als ein Jagdgebiet mit hoher Aktivitätsdichte
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
36
(Wertstufe I) und somit als Jagdgebiet mit besonderer Bedeutung für die Art abgegrenzt (vgl. Karte
3.4).
Den
großflächig
vorhandenen
offenen,
landwirtschaftlich
genutzten
Flächen
des
Untersuchungsraums wird eine allenfalls geringe artspezifische Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle
3.7).
Tabelle 3.7:
Bewertung des Untersuchungsraums für die vorkommenden Fledermausarten
Art
Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums sowie seines weiteren
Umfeldes
Zwergfledermaus
- Landwirtschaftlich geprägter Teil des Untersuchungsraums mit geringer
Bedeutung
- Jagdgebiete mit besonderer Bedeutung am Lucherberger See
Rauhautfledemaus
- geringe Bedeutung
Großer Abendsegler
- geringe Bedeutung
Kleinabendsegler
- geringe Bedeutung
Breitflügelfledermaus
- geringe Bedeutung
Wasserfledermaus
- Landwirtschaftlich geprägter Teil des Untersuchungsraums mit allenfalls
geringer Bedeutung
- Jagdgebiete mit besonderer Bedeutung am Lucherberger See
ecoda
! Fachgutachten Fledermäuse
zu drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
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Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
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(
Bedeutende Funktionsräume von Wasserund Zwergfledermäusen im Jahr 2010
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z
{
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA)
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}
z
{
A
Standort einer bestehenden WEA auf dem
Gebiet des Stadteils Echtz der Stadt Düren
Untersuchungsraum
Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA
Funktionsraum
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Jagdgebiet von Zwergfledermäusen
Jagdgebiet von Wasser- und Zwergfledermäusen
Bedeutung
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(
besonders (hohe Aktivität jagender Individuen)
! bearbeiteter Ausschnit der Digitalen
Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 19. Oktober 2015
0
Maßstab 1:10.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2015
500 Meter
´
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.4.3
38
Bedeutung für den Fledermauszug
Von den weit wandernden Fledermäusen wurden im Untersuchungsraum bzw. seinem weiteren
Umfeld sporadisch der Große Abendsegler, der Kleinabendsegler sowie die Rauhautfledermaus
nachgewiesen. Die Nachweise der überfliegenden Abendsegler stammten dabei aus den
Zugzeiträumen der Arten. Auch im Rahmen der Horchkistenuntersuchungen wurden Kontakte vom Typ
„Nyctalus“
vermehrt
in
der
Zugzeit
wandernder
Abendsegler
registriert.
Dabei
ist
die
Nachweishäufigkeit von Individuen der ziehenden Arten jedoch als sehr gering zu bezeichnen.
Ein gerichteter Zug wurde im Rahmen der Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang mit dem
Fernglas nicht festgestellt.
Die Ergebnisse deuten somit allenfalls auf ein geringes Zuggeschehen über dem Untersuchungsraum
hin. Zusammenfassend wird die Bedeutung des Untersuchungsraums für den Fledermauszug als
gering bewertet.
3.4.4
Fazit
Mit mindestens fünf Arten kann das in den Jahren 2009 und 2010 im Untersuchungsraum
nachgewiesene Artenspektrum als durchschnittlich bewertet werden. Die im Rahmen der
Detektorbegehungen festgestellte Aktivitätsdichte der Zwergfledermäuse im Untersuchungsraum ist
im Vergleich mit anderen Gebieten gering.
Die festgestellten Fledermausarten nutzten die landwirtschaftlich genutzten Teilbereiche des
Untersuchungsraums so selten bzw. wurden mit so geringen Aktivitätsdichten registriert, dass die
landwirtschaftlich geprägten Teilbereiche allenfalls geringe Lebensraumfunktionen erfüllen (vgl.
Tabelle 3.8). Funktionsräume von Fledermäusen wurden im Bereich der intensiv landwirtschaftlich
Teilflächen im Untersuchungsraum nicht ermittelt.
Im Gegensatz dazu wurde an den Uferbereichen und über den Wasserflächen des Lucherberger Sees
eine hohe Aktivität jagender Wasser- und Zwergfledermäusen festgestellt, so dass diese Bereiche für
diese Arten als Funktionsräume besonderer Bedeutung abgegrenzt wurden.
Die Ergebnisse der Detektorbegehungen und der Horchkistenuntersuchung deuten darauf hin, dass der
Untersuchungsraum während der Zugzeiten in geringem Maße von Abendseglern überflogen wurde.
Eine besondere Bedeutung des Untersuchungsraums für den Fledermauszug ergibt sich hieraus nicht.
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
4
39
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
Die potenziellen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Fledermäuse lassen sich wie folgt
unterteilen:
-
Kollisionsrisiko (vgl. Kapitel 4.1)
-
baubedingter Lebensraumverlust (vgl. Kapitel 4.2)
-
betriebsbedingter Lebensraumverlust (Störung, Vertreibung; vgl. Kapitel 4.3)
-
Barrierewirkung und Zerschneidung von Lebensräumen (vgl. Kapitel 4.4)
4.1
Kollisionsrisiko
Systematische Untersuchungen zum Kollisionsrisiko für Fledermäuse an WEA wurden erstmals in
Amerika und Schweden durchgeführt (vgl. AHLÉN 2003, ERICKSON et al. 2003), deren Ergebnisse aber
aus verschiedenen Gründen nicht auf Standorte in Deutschland übertragbar sind (unterschiedliche
Windparkplanungen, Artenspektren und Naturräume). Auch aus Deutschland liegen systematische
Untersuchungen vor (FÖRSTER 2003, ENDL 2004, BRINKMANN 2006, SEICHE et al. 2007a, BRINKMANN et al.
2011b).
Seit dem Jahr 2001 sammelt die Staatliche Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg
bundesweit Nachweise von Kollisionsopfern (DÜRR 2015). Bis zum 01.06.2015 waren in der
Totfundliste bundesweit 2.487 Fälle von Fledermäusen bekannt, die an WEA verunglückten, wobei
man annehmen kann, dass die Dunkelziffer (d. h. die Zahl der verunglückten, aber nicht gefundenen
Tiere) sehr hoch ist. Über 81 % aller Totfunde entfallen auf die Arten Großer Abendsegler (etwa
34 %), Rauhautfledermaus (etwa 27 %) und Zwergfledermaus (etwa 20 %). Das Kollisionsrisiko ist
somit artspezifisch sehr unterschiedlich. Während für die genannten drei Arten von einem hohen
Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss, scheint das Kollisionsrisiko für die Myotis-Arten gering zu
sein, u. a. weil die meisten Tiere auf ihren Jagdflügen und möglicherweise auch auf den
Transferflügen zwischen den Sommer- und Wintergebieten z. T. sehr strukturgebunden entlang von
Hecken oder durch den Wald fliegen (BRINKMANN 2004). Auch in der Untersuchung von BEHR et al.
(2007) ergaben sich für die Gattungen Plecotus und Myotis keine Hinweise auf eine Gefährdung durch
Kollision mit den Rotoren von WEA. SEICHE et al. (2007a) fanden keine Totfunde einzelner Myotis-Arten,
dem Grauen Langohr oder der Mopsfledermaus, obwohl diese Arten in der Nähe der WEA gejagt
haben.
Das vergleichsweise hohe Kollisionsrisiko für den Großen Abendsegler, die Rauhaut- und die
Zwergfledermaus sowie das sehr geringe Kollisionsrisiko für die Myotis-Arten wird auch durch
Untersuchungen von NIERMANN et al. (2011a) und RYDELL et al. (2010a) bestätigt.
Die Ergebnisse der Untersuchung von SEICHE et al. (2007a) legen nahe, dass sich das hohe Kollisionsrisiko beim Großen Abendsegler auf Jungtiere beschränkt. Von den 57 gefundenen Individuen, deren
Alter eindeutig zugeordnet werden konnte, waren 54 juvenil und lediglich drei adult. Die Autoren
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
40
diskutieren, dass dies mit einer Gewöhnung an bzw. einer Meidung von WEA der adulten Tieren
zusammenhängen könnte, worauf auch Untersuchungen aus den USA hinweisen (ERICKSON et al.
2003). Im Gegensatz dazu überwog bei der Rauhautfledermaus der Anteil der adulten Tiere (SEICHE et
al. 2007a). Auch NIERMANN et al. (2011a) kamen zu diesen Ergebnissen: beim Großen Abendsegler
waren vorwiegend subadulte, bei der Rauhautfledermaus vorwiegend adulte Tiere betroffen.
Nach ENDL (2004) treten Totfunde von Fledermäusen an WEA flächendeckend auf und bleiben nicht
auf Einzelstandorte beschränkt. Offensichtlich kann es an einem Standort aber zu jährlich stark unterschiedlichen Kollisionsraten kommen. So wurden im Rahmen systematischer Untersuchungen im
Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Umweltfachamts Bautzen im Jahr 2002 37 Totfunde an fünf
Standorten mit insgesamt 34 WEA festgestellt (FÖRSTER 2003). Davon wurden allein 34 Totfunde in
einem einzigen Windpark registriert (Windpark Puschwitz mit 10 WEA; ebenda, vgl. auch TRAPP et al.
2002), während an anderen Standorten keine Kollisionsopfer gefunden wurden. Im Jahr 2003 bzw.
2004 wurden im gleichen Raum 22 bzw. 20 tote Fledermäuse an zwölf Standorten mit insgesamt 68
WEA gefunden. An den 10 WEA im Windpark Puschwitz wurden im Jahr 2003 bzw. 2004 sechs bzw.
sieben Kollisionsopfer festgestellt (Alle Angaben sind in der oben genannten Sammlung von
Kollisionsopfern bereits enthalten.). Auch BACH & RAHMEL (2006) weisen darauf hin, dass die
Schlagwahrscheinlichkeit an einem Standort keine jährliche Konstante ist, da im Rahmen von Untersuchungen in Süddeutschland (BRINKMANN 2006) in unterschiedlichen Jahren bei gleicher Methode
unterschiedlich viele Tiere gefunden wurden. Bei diesen Untersuchungen zeigte sich außerdem, dass
neben den ziehenden Arten auch residente Fledermäuse betroffen sein können.
Auch wenn grundsätzlich an jeder WEA Kollisionen auftreten können, scheint die Kollisionsrate doch
stark von den standörtlichen Bedingungen abzuhängen. Es besteht somit nicht an jeder Windenergieanlage ein hohes Kollisionsrisiko. Man kann beispielsweise annehmen, dass Standorte an Gewässern,
an denen einige Arten bevorzugt jagen, ein höheres Konfliktpotenzial aufweisen. Ebenso deutet sich
z. B. für die Zwergfledermaus ein relevantes Kollisionsrisiko an Standorten in Wäldern an. So war die
Art mit 78 % aller Funde an verschiedenen WEA im Wald die häufigste Art, während an WEA im
Offenland keine Kollisionsopfer gefunden wurden (BRINKMANN 2006),. Auch BEHR & VON HELVERSEN (2005)
fanden an vier WEA in einem Waldgebiet vorwiegend Zwergfledermäuse (89 % (2004) bzw. 74 %
(2005) aller Totfunde). Möglicherweise fliegen Zwergfledermäuse in Wäldern - anders als im
Offenland - auch in größerer Höhe (bzw. über dem Kronendach). An verschiedenen Standorten in
Sachsen war die Art mit 11 % aller Funde die am dritthäufigsten registrierte Art (ENDL 2004). Nach
ENDL (2004) sind die Verluste der Zwergfledermaus an waldnahe Standorte gebunden. Im Rahmen der
Untersuchung ergab sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Kollisionsrate an einer WEA und
der Nähe zum Waldrand. So wurden nur an sechs der 88 untersuchten WEA verunglückte Zwergfledermäuse gefunden. Der mittlere Abstand der sechs WEA zum Waldrand lag bei 29 m, während der
mittlere Abstand aller untersuchten WEA bei 333 m lag. Keine der sechs WEA, an denen eine
Zwergfledermaus gefunden worden ist, lag mehr als 100 m vom Waldrand entfernt.
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
41
Auch SEICHE et al. (2007a) fanden für den Großen Abendsegler, die Rauhautfledermaus und die
Zwergfledermaus einen überproportional hohen Anteil von Totfunden an WEA, die in einer Entfernung
von bis zu 100 m zu Gehölzen (v. a. Feldgehölze, Waldränder) standen. In Bezug auf die Nähe zu
Baumreihen war jedoch kein Zusammenhang zwischen der Entfernung der WEA und der Zahl verunglückter Tiere zu erkennen.
Im Rahmen der bislang umfangreichsten Untersuchung in Deutschland (NIERMANN et al. 2011b) wurde
ermittelt, dass die Windgeschwindigkeit und die Temperatur einen bedeutenden Einfluss auf die
Aktivität im Gondelbereich haben. Auch der Monat und der Naturraum spielen eine Rolle für die
Aktivität der Fledermäuse. Bei den übrigen getesteten Landschaftsvariablen zeigte die Entfernung der
WEA zu Gehölzen einen vergleichsweise schwachen Einfluss auf die Aktivität der Fledermäuse im
Gondelbereich.
RYDELL et al. (2010a) ermittelten in einer Literaturstudie auf ebenen und offenen landwirtschaftlich
genutzten Flächen relativ niedrige Kollisionsraten. Die Kollisionsraten steigen in strukturierten
landwirtschaftlich genutzten Bereichen an und sind am höchsten an der Küste und auf bewaldeten
Bergkuppen und Bergrücken.
Der Einfluss von Typ und Ausmaß von WEA ist bislang noch nicht umfassend untersucht. BARCLAY et al.
(2007) konnten keinen Zusammenhang zwischen der Kollisionsrate und der Größe von WEA finden.
SEICHE et al. (2007a) fanden eine Tendenz, dass ein größerer Rotordurchmesser zu einer höheren
Kollisionsrate führt. Hingegen sei der Bau höherer WEA nicht gleichbedeutend mit einem höheren
Konfliktpotenzial.
Neben den geschilderten standörtlichen Kriterien (Kollisionsrate ist von den Habitatstrukturen
abhängig) scheint es auch überregionale Unterschiede hinsichtlich der Kollisionsrate zu geben (vgl.
SEICHE et al. 2007a). Nach BACH (2006, S. 3) ist auffällig, dass „der Große Abendsegler vornehmlich in
Norddeutschland geschlagen wird, während er bei Untersuchungen in Süddeutschland nicht in
Erscheinung trat, obwohl er im Untersuchungsraum vorkam.“.
Diesen Trend zeigen auch die Ergebnisse von NIERMANN et al. (2011a): Während im südwestdeutschen
Binnenland vorwiegend Zwergfledermäuse an WEA verunglücken, sind in Nordostdeutschland hauptsächlich Große Abendsegler und Rauhautfledermäuse betroffen.
KUSENBACH (2004) suchte zwischen Ende August und Ende September 2004 mit jeweils geringer
Intensität (meist nur eine Kontrolle, maximal drei Kontrollen) 94 WEA an 18 verschiedenen Standorten
in Thüringen nach verunglückten Fledermäusen ab. Insgesamt wurden an sechs der 18 Standorte
sieben Fledermausfunde von mindestens drei Arten nachgewiesen: Rauhautfledermaus (3x),
Zweifarbfledermaus (2x), Großer Abendsegler (1x) sowie eine unbestimmbare Fledermaus. Demnach
ergaben sich deutliche Hinweise darauf, dass vor allem ziehende Arten an WEA in Thüringen
verunglücken. Wovon die Höhe des Kollisionsrisikos abhängt, lässt sich anhand der Untersuchung nicht
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
42
bestimmen. Jedoch deuten die Ergebnisse an, dass das Kollisionsrisiko zwischen den Standorten recht
unterschiedlich zu sein scheint.
Zum Ursachen-Wirkungsgefüge, d. h. der Frage unter welchen Umständen Fledermäuse verunglücken,
existieren mehrere Hypothesen.
Die meisten in der Liste aufgeführten Totfunde stammen aus dem Zeitraum zwischen Ende Juli bis
Mitte September, also während der Auflösung der Wochenstuben und der Paarungszeit einzelner
Arten sowie des Beginns der Herbstwanderung (vgl. DÜRR 2003, 2007). Dies wird als ein Hinweis
darauf gedeutet, dass Kollisionen vorwiegend während der Wanderungen auftreten (z. B. BEHR et al.
2009, DUBOURG-SAVAGE et al. 2009, NIERMANN et al. 2009), möglicherweise weil Fledermäuse dabei die
Ultraschallortung nur sporadisch einsetzen.
In Sachsen wurden die höchsten Totfundraten jedoch zwischen Mitte Juli und dem 20. August
ermittelt, also weniger zur Zeit des Herbstzuges als vielmehr der Auflösung der Wochenstuben. Auch
Rydell et al. (2010b) sehen die Ursache dafür nicht im Wanderverhalten einzelner Arten. Sie vermuten
vielmehr, dass die vermehrten Kollisionen in den Monaten August/September auf wandernde
Insekten als potenzielle Beutetiere für Fledermäuse zurückzuführen sein könnten. Wandernde Insekten
fliegen in Höhen, die im Rotorbereich moderner WEA liegen. Somit würden insbesondere Arten, die
freie Lufträume zur Jagd nutzen (z. B. Abendsegler) im kollisionsgefährdeten Bereich jagen.
Die Ergebnisse von NIERMANN et al. (2011a) weisen eher darauf hin, dass Fledermäuse (auch die
wandernden Arten) in ihren Reproduktionsgebieten und nicht auf dem Zug verunglücken. Auch SEICHE
et al. (2007b) sehen einen Zusammenhang zwischen der Kollisionsgefahr der drei am häufigsten
betroffenen Arten und der Lage bzw. Nähe von Wochenstuben.
Eine weitere Hypothese geht davon aus, dass die Wärmeabstrahlung vom Generator und/oder vom
Getriebe einer WEA eine anlockende Wirkung auf Insekten hat. In der Folge würden dann Fledermäuse
ein geeignetes Jagdhabitat im Gondelbereich vorfinden (KUNZ et al. 2007). Augustnächte, in denen die
Windgeschwindigkeit gerade so stark ist, dass sich die Rotoren drehen, aber so schwach, dass der Flug
von Insekten (als Nahrungsquelle für Fledermäuse) nicht behindert wird, dürften dann zu einer hohen
Kollisionsgefahr führen. RYDELL et al. (2010b) verwerfen jedoch diese Hypothese, da sich Fledermäuse
unabhängig davon, ob sich die Rotoren einer WEA drehen, im Gondelbereich aufhalten.
Schließlich wird diskutiert, dass die Tiere gar nicht mit den WEA kollidieren, sondern durch die
Verwirbelungen im Lee-Bereich des Rotors ihre Flugfähigkeit verlieren und einfach abstürzen. Als
mögliche Todesursache für einen Teil der Tiere, die im Jahr 2004 in Süddeutschland gefunden worden
waren, wurden sog. "Barotraumata" diskutiert, die durch Über- oder Unterdruck entstehen. Die
Ergebnisse der nachfolgenden Untersuchung im Jahr 2005 Tiere stützen diese These jedoch nicht (vgl.
BRINKMANN 2006). Mittlerweile liegen aber aus Kanada Belege vor, dass Fledermäuse nicht nur mit
WEA kollidieren, sondern durch den starken Unterdruck im Lee-Bereich des Rotors innere Verletzungen
erleiden (Zerplatzen der Lungenbläschen) und dadurch zu Tode kommen (BAERWALD et al. 2008).
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
43
Nachweise von äußerlich unversehrten Totfunden gibt es von verschiedenen Standorten in
Deutschland (eig. Beob.), so dass diese Todesursache auch hier eine gewisse Rolle spielen dürfte.
Da sich die genannten Hypothesen nicht gegenseitig ausschließen, ist es sehr wahrscheinlich, dass
Fledermäuse aus verschiedenen Gründen bzw. unter verschiedenen Umständen an WEA verunglücken.
Eine andere Möglichkeit, um Kollisionen an konfliktträchtigen WEA zu vermeiden bzw. zu vermindern,
besteht darin, diese kritischen WEA in den relevanten Zeiten abzuschalten. Einen Abschaltalgorithmus,
mit dem sich das Kollisionsrisiko deutlich reduzieren ließ, entwickelten BEHR & VON HELVERSEN (2005).
„Fledermausfreundliche“ Betriebsalgorithmen werden außerdem in BEHR et al. (2011) beschrieben.
4.2
baubedingter Lebensraumverlust
Während der Errichtung von WEA können Quartiere, Jagdgebiete u. a. zerstört werden. Bei WEA, die
auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Standorten errichtet werden sollen, sind diese Auswirkungen
sehr gering und als ausgleichbar anzusehen. I. d. R. werden sie im Landschaftspflegerischen Begleitplan bei der Bilanzierung des Eingriffs in die Funktion von Biotopen mit berücksichtigt und bilanziert.
Müssen im Verlauf der Errichtung von WEA Gehölze entfernt werden, kann sich ein höheres Konfliktpotenzial ergeben. Durch eine vorsorgende Planung können diese Auswirkungen vermieden oder
vermindert werden. Insofern sollte bereits während der Planungsphase darauf geachtet werden, dass
potenzielle Quartierbäume und strukturreiche Wald- oder Gehölzbereiche nicht bzw. nur im unbedingt
erforderlichen Maße zerstört werden.
4.3
betriebsbedingter Lebensraumverlust (Störung, Vertreibung)
BRINKMANN et al. (2011a, S. 431) fasst den Kenntnisstand bezüglich Störungen folgendermaßen
zusammen: „Hinweise auf Störungen und Verdrängen von Fledermäusen durch WEA sind aktuell nicht
bekannt.“.
BACH (2001, 2003) untersuchte die Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs von 70 WEA mit
einer Nabenhöhe von jeweils 30 m und einem Rotordurchmesser von jeweils 30 m. Im Vergleich zum
Basisjahr 1998 (46 Registrierungen vor Errichtung des Windparks) nahm die Jagdaktivität der
Zwergfledermaus nach Errichtung der WEA z. T. deutlich zu (vor allem im Jahr 2002 mit 75
Registrierungen). Aus Nordrhein-Westfalen liegen zudem weitere Nachweise von Zwergfledermäusen
vor, die innerhalb von Windparks jagten, z. T. sogar in einer Entfernung von nur 10 m zum Mastfuß
einer WEA (eig. Beob.).
Für die Breitflügelfledermaus kommt BACH (2003) hingegen zu dem Ergebnis, dass Individuen dieser
Art Windparks zu meiden scheinen, da sie vorwiegend einen Abstand von über 100 m zu
WEA einhalten würden. So traten im ersten Jahr nach dem Bau der ersten Anlagen (1999) alle
Fledermäuse in einem Abstand von über 100 m zu den WEA auf, in den folgenden Jahren – allen
voran 2002 – wurden aber auch in einer Entfernung von weniger als 100 m jagende Individuen
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
44
registriert. Im Jahr 2002 verlief eine häufig genutzte Flugstraße in einem Abstand von etwa 100 m zu
einer WEA. Die Ergebnisse lassen somit offen, ob Breitflügelfledermäuse WEA tatsächlich meiden.
Allerdings liegen nach BACH (2006) mittlerweile weitere Hinweise (aus drei weiteren Windparks) vor,
dass die Aktivität der Breitflügelfledermaus in der Nähe von WEA deutlich geringer ist als auf
angrenzenden Flächen.
Nach TRAXLER et al. (2004) scheinen Große Abendsegler die Nähe von WEA nicht zu meiden, was durch
eigene Beobachtungen bestätigt werden kann. In einer Untersuchung im Landkreis Stade konnte
hingegen beobachtet werden, dass Abendsegler die bestehenden WEA umflogen und dabei einen
Abstand von 100 m einhielten (vgl. BACH 2006).
Auch GRUNWALD et al. (2007) wiesen im Rahmen systematischer Erfassungen eine Reihe von Arten
nach, die im unmittelbaren Umfeld auftraten. Die Autoren gehen daher davon aus, dass diese Arten
(u. a. Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Zwergfledermaus und verschiedene Arten der Gattung
Myotis) kein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen.
PODNAY (nach DÜRR 2007) beobachtete in einer dreijährigen Untersuchung in einem Windpark in
Brandenburg eine deutliche Zunahme von gezielten Jagdflügen der Fransenfledermaus im Bereich der
Masten der WEA.
Bislang liegt somit eine Reihe von Untersuchungen vor, in denen kein Meideverhalten nachgewiesen
werden konnte. Auch Ultraschall, der möglicherweise von einzelnen WEA-Typen emittiert wird, scheint
allenfalls geringe Auswirkungen auf Fledermäuse zu haben (vgl. RODRIGUES et al. 2008).
Zusammenfassend liegen derzeit somit keine Gründe für die Annahme vor, der Betrieb von
WEA könnte zu erheblichen Lebensraumverlusten (ausgenommen etwaige Störungen am Quartier)
von Fledermäusen führen.
4.4
Barrierewirkung und Zerschneidung von Lebensräumen
Inwiefern von WEA eine Barrierewirkung ausgeht, die zu einer Zerschneidung von räumlich-funktional
zusammenhängenden (Teil-)Lebensräumen führen kann, ist ungeklärt. Die fehlenden Hinweise auf ein
Meideverhalten vieler Arten (vgl. Kapitel 4.3) deuten aber darauf hin, dass WEA keine oder allenfalls
eine sehr kleinräumige Barrierewirkung entfalten.
BACH & RAHMEL (2006) berichten von Großen Abendseglern, die die in einem Flugkorridor stehenden
WEA umflogen und dabei Abstände von mehr als 100 m zu den WEA einhielten. Die Autoren gehen
davon aus, dass derartige Ausweichmanöver nicht als erhebliche Beeinträchtigungen zu bewerten
sind.
Zusammenfassend liegen derzeit somit keine Gründe für die Annahme vor, der Betrieb von WEA
könnte für Fledermäuse zu relevanten Barrierewirkungen oder sogar zu einer Zerschneidung von
Lebensräumen führen.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
5
45
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
Wie in Kapitel 3.4.2 dargestellt, erfüllt das weitere Umfeld des Untersuchungsraums für die
Zwergfledermaus und die Wasserfledermaus Lebensraumfunktionen. Die Ausführungen beziehen sich
somit vor allem auf diese Arten, es werden - soweit relevant - aber auch die anderen
nachgewiesenen Arten berücksichtigt.
5.1
Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
5.1.1
Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen (Verletzungen oder Tötungen im Zusammenhang
mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten)
Die Standorte der geplanten WEA sowie die erforderlichen Baunebenflächen (Kranstell-, Montage-,
und Lagerflächen sowie Zuwegung und Abbiegebereiche) befinden sich auf intensiv ackerbaulich
genutzten Flächen (vgl. Karte 2.1).
Nach derzeitigem Stand sind von der Planung keine potenziellen Fortpflanzungsstätten (Gebäude,
ältere Gehölzbestände o. ä.) betroffen (vgl. Karte 2.1). Tötungen oder Verletzungen im
Zusammenhang mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten können
vor diesem Hintergrund ausgeschlossen werden.
5.1.2
Betriebsbedingte Auswirkungen (Kollisionsrisiko)
Darüber hinaus kann es betriebsbedingt zu Kollisionen an den geplanten WEA kommen. Da das
Ursachen-Wirkungsgefüge von Kollisionen an Windenergieanlagen noch nicht vollständig geklärt ist,
bereitet die Abschätzung des Kollisionsrisikos an einem Standort Schwierigkeiten.
NIERMANN et al. (2011a) benennen sieben Arten, für die eine Kollisionsgefahr an WEA nicht
grundsätzlich
ausgeschlossen
Breitflügelfledermaus,
werden
Zweifarbfledermaus,
kann
(Großer
Abendsegler,
Rauhautfledermaus,
Kleinabendsegler,
Zwergfledermaus
sowie
Mückenfledermaus). Für drei weitere Arten (die im Rahmen der Untersuchung nicht festgestellt
wurden und für die aus dem Umfeld der Planung auch keine Nachweise vorliegen) liegen bisher so
wenige Daten vor, dass eine abschließende Bewertung nicht möglich ist. Vorsorglich sollten nach
NIERMANN et al. (2011a) diese Arten bei der Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos
mitbetrachtet werden (Nordfledermaus, Mopsfledermaus und Weißrandfledermaus).
MKULNV & LANUV (2013) benennen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen sechs Arten, die generell
als WEA-empfindlich (kollisionsgefährdet) angesehen werden (Großer Abendsegler, Kleinabendsegler,
Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus, Nordfledermaus
und
Breitflügelfledermaus). Für die
Zwergfledermaus (und die Zweifarbfledermaus, die im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen
wurde) könnte unter bestimmten Voraussetzungen eine Kollisionsgefährdung bestehen (s. u.).
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
46
Für alle weiteren Arten (u. a. Arten der Gattung Myotis und Plecotus) besteht nach dem derzeitigen
Stand der Forschung generell allenfalls ein sehr geringes Kollisionsrisiko. Sie werden deswegen bei der
Prognose des Kollisionsrisikos nicht betrachtet.
Zwergfledermaus
Bislang existieren 495 Schlagopferfunde der Art an WEA (Stand: 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015), so dass
zunächst von einem artspezifisch erhöhten Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss (vgl. BRINKMANN
et al. 2011b).
Bezüglich der Kollisionsgefahr der Zwergfledermaus führt das MKULNV & LANUV (2013, S. 38) aus:
„Auch die Zwergfledermaus wird von BRINKMANN et al. (2011) und DÜRR (2012) als WEA-empfindlich
angesehen. Sie ist mit Abstand die häufigste Fledermausart in Nordrhein-Westfalen und kommt in
Nordrhein-Westfalen in nahezu jeder Ortschaft vor. In der aktuellen Roten Liste NRW (LANUV 2011)
wird die Zwergfledermaus als „ungefährdet“ geführt.
Aufgrund der Häufigkeit können bei dieser Art Tierverluste durch Kollisionen an WEA grundsätzlich als
allgemeines Lebensrisiko im Sinne der Verwirklichung eines sozialadäquaten Risikos angesehen
werden.
Sie
erfüllen
in
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.
der
Im
Regel
Umfeld
nicht
das
bekannter,
Tötungs-
und
individuenreicher
Verletzungsverbot
des
Wochenstuben
der
Zwergfledermaus (im 1-km-Radius um WEA-Standort, >50 reproduzierende Weibchen) wäre im
Einzelfall in Bezug auf das geplante Vorhaben, das jeweilige Vorkommen und die Biologie der Art
durch den Vorhaben- und/oder Planungsträger darzulegen, dass im Sinne dieser Regelfallvermutung
kein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko besteht.“
Im Untersuchungsraum wurde am Lucherberger See ein Jagdgebiet mit hoher Aktivität (Funktionsraum
besonderer Bedeutung) festgestellt. Der Funktionsraum befindet sich in über 650 m zum
nächstgelegenen geplanten Standort einer WEA. Den intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichen
im Umfeld der geplanten WEA wurde eine geringe Bedeutung beigemessen. Hinweise auf
Wochenstuben mit mehr als 50 reproduzierenden Weibchen wurden im Untersuchungsraum nicht
erbracht.
Vor diesem Hintergrund können Kollisionen von Zwergfledermäusen an den geplanten WEA zwar nicht
grundsätzlich ausgeschlossen werden, sind aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, dass zum
allgemeinen, nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007).
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
47
Rauhautfledermaus
Bisher sind 678 Kollisionen von Rauhautfledermäusen an WEA bekannt (Stand: 01.06.2015; vgl. DÜRR
2015), so dass zunächst von einem artspezifisch hohen Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss
(vgl. u. a. BRINKMANN et al. 2011b, MKULNV & LANUV 2013).
Die Rauhautfledermaus trat im Untersuchungsraum nur selten auf. Funktionsräume wurden für die Art
nicht abgegrenzt. Es ergaben sich auch keine Hinweise auf ein nennenswertes Zuggeschehen.
Ein relevantes Kollisionsrisiko wird vor dem Hintergrund der Datenlage an den geplanten WEA für die
Art somit nicht erwartet. Kollisionen von Rauhautfledermäusen können zwar nicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden, sind aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, dass zum allgemeinen,
nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007).
Großer Abendsegler
Es wurden bisher 852 Schlagopferfunde der Art an WEA nachgewiesen (Stand: 01.06.2015; vgl. DÜRR
2015). Die Art zählt damit zu den kollisionsgefährdetsten Arten in Deutschland und es muss zunächst
von einem artspezifisch hohen Kollisionsrisiko ausgegangen werden (vgl. u. a. BRINKMANN et al. 2011b,
MKULNV & LANUV 2013).
Aufgrund des seltenen Auftretens der Art wurde dem Untersuchungsraum eine geringe artspezifische
Bedeutung zugewiesen. Funktionsräume der Art wurden nicht ermittelt. Hinweise auf eine besondere
Bedeutung des Untersuchungsraums für ziehende Abendsegler wurden nicht erbracht.
Ein relevantes Kollisionsrisiko wird vor dem Hintergrund der Datenlage an den geplanten WEA für die
Art somit nicht erwartet. Kollisionen von Großen Abendseglern können zwar nicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden, sind aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, dass zum allgemeinen,
nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007).
Kleinabendsegler
Es sind 125 Schlagopferfunde der Art an WEA bekannt (Stand: 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015), so dass
zunächst von einem artspezifisch erhöhten Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss (vgl. u. a.
BRINKMANN et al. 2011b, MKULNV & LANUV 2013).
Innerhalb des Untersuchungsraums wurde die Art nicht festgestellt, ein Vorkommen aus dem Umfeld
des Untersuchungsraums ist im Rahmen der Fledermausuntersuchungen für die bereits bestehenden
angrenzenden WEA in Düren-Echtz festgestellt worden (Ein Nachweis eines überfliegenden Tieres am
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
48
09.08.2009 westlich von Echtz). Funktionsräume wurden für die Art nicht abgegrenzt. Es ergaben sich
zudem keine Hinweise auf ein nennenswertes Zuggeschehen.
Vor diesem Hintergrund wurde dem Untersuchungsraum eine geringe artspezifische Bedeutung
zugewiesen.
Ein relevantes Kollisionsrisiko wird vor dem Hintergrund der Datenlage an den geplanten WEA für die
Art somit nicht erwartet. Kollisionen von Kleinabendseglern können zwar nicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden, sind aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, dass zum allgemeinen,
nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007).
Breitflügelfledermaus
Bisher sind 46 Kollisionen von Breitflügelfledermäusen an WEA bekannt (Stand: 01.06.2015; vgl. DÜRR
2015). Somit scheint für diese Art ein gewisses Kollisionsrisiko zu bestehen (vgl. u. a. BRINKMANN et al.
2011b, MKULNV & LANUV 2013).
Die Breitflügelfledermaus trat im Untersuchungsraum und seinem weiteren Umfeld nur selten auf.
Dem Untersuchungsraum wurde eine geringe artspezifische Bedeutung beigemessen. Funktionsräume
wurden für die Art vor diesem Hintergrund nicht abgegrenzt.
Ein relevantes Kollisionsrisiko wird vor dem Hintergrund der Datenlage an den geplanten WEA für die
Art somit nicht erwartet. Kollisionen von Breitflügelfledermäusen können zwar nicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden, sind aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, dass zum allgemeinen,
nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007).
5.2
Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
5.2.1
Bau- und anlagenbedingte Auswirklungen
Im Rahmen der Untersuchungen wurden im nahen Umfeld der geplanten WEA keine Bereiche
festgestellt, die eine Bedeutung für Fledermäuse aufweisen. Insbesondere existieren im Bereich der
geplanten Bauflächen und auch in deren näherer Umgebung keine potenziellen Quartierstrukturen. Die
im Rahmen der Untersuchung nachgewiesenen Jagdhabitate befinden sich weiter als 650 m von den
geplanten Anlagenstandorten entfernt. Baubedingte Störungen treten zudem nur kurzzeitig auf und
werden den Erhaltungszustand der lokalen Populationen nicht verschlechtern.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
5.2.2
49
Betriebsbedingte Auswirkungen
Wie in Kapitel 4.3 dargestellt, liegen bereits mehrere Untersuchungen vor, in denen kein
Meideverhalten
von
Fledermäusen
gegenüber
Windenergieanlagen
nachgewiesen
wurde.
Insbesondere für die Zwergfledermaus existieren belastbare Erkenntnisse darüber, dass auch der
Nahbereich von WEA genutzt wird. Nach BRINKMANN et al. (2011a) sind Hinweise auf Störungen und
Verdrängungen von Fledermäusen durch WEA aktuell nicht bekannt. Eine Studie von BACH (2001), die
auf eine kleinräumige Meidung von WEA durch Breitflügelfledermäuse hindeutet, wurde an
Anlagentypen durchgeführt, die heute nicht mehr errichtet werden. Die Ergebnisse dieser Studie sind
auf heutige Anlagentypen nicht mehr übertragbar (vgl. BRINKMANN et al. 2011a).
Ultraschall, der möglicherweise von einzelnen WEA-Typen emittiert wird, scheint allenfalls geringe
Auswirkungen auf Fledermäuse zu haben (vgl. RODRIGUES et al. 2008).
Zusammenfassend liegen derzeit keine Gründe für die Annahme vor, die Errichtung oder der Betrieb
von WEA innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone könnte betriebsbedingt zu erheblichen
Störungen von Fledermäusen führen. Es wird davon ausgegangen, dass die im Rahmen der
Untersuchung festgestellten Bereiche mit erhöhter Aktivität auch nach Errichtung und Inbetriebnahme
von WEA in gleichem Maße genutzt werden. Etwaige Ausweichbewegungen (als Reaktion auf die
WEA, wie sie etwa von Abendseglern beobachtet worden sind, vgl. Kapitel 4.4) beim bloßen
Durchfliegen des Untersuchungsraums sind sicherlich nicht als eine erhebliche Störung im Sinne des
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu bewerten.
Insgesamt wird nicht erwartet, dass es durch die Errichtung und den Betrieb der geplanten WEA
Verschlechterungen der Erhaltungszustände der lokalen Populationen der festgestellten Arten kommt.
5.3
Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört?
(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
5.3.1
Bau- und anlagenbedingte Auswirklungen
Die Standorte der geplanten WEA sowie die erforderlichen Baunebenflächen (Kranstell-, Montage-,
und Lagerflächen sowie Zuwegung und Abbiegebereiche) befinden sich auf intensiv ackerbaulich
genutzten Flächen (vgl. Karte 2.1).
Nach derzeitigem Stand sind von der Planung keine potenziellen Fortpflanzungsstätten (Gebäude,
ältere Gehölzbestände o. ä.) betroffen (vgl. Karte 2.1). Beschädigung oder Zerstörung von
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten können vor diesem Hintergrund ausgeschlossen werden.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
5.3.2
50
Betriebsbedingte Auswirklungen
Wegen des fehlenden bzw. höchstens sehr geringen Meideeffekts von Fledermäusen gegenüber WEA
wird auch nicht erwartet, dass es betriebsbedingt zu Beschädigungen oder Zerstörungen von
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kommt.
5.4
Werden erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung
entstehen? (§ 14 Abs. 1 BNatSchG)
5.4.1
Bau- und anlagenbedingte Auswirklungen
Die Standorte der geplanten WEA sowie die erforderlichen Baunebenflächen (Kranstell-, Montage und
Lagerflächen sowie Zuwegung und Abbiegebereiche) befinden sich auf intensiv ackerbaulich
genutzten Flächen (vgl. Karte 2.1).
Im Rahmen der Untersuchungen wurden im nahen Umfeld der geplanten WEA keine Bereiche
festgestellt, die eine Bedeutung für Fledermäuse aufweisen. Insbesondere existieren im Bereich der
geplanten Bauflächen und auch in deren näherer Umgebung keine potenziellen Quartierstrukturen. Die
im Rahmen der Untersuchung nachgewiesenen Jagdhabitate befinden sich weiter als 650 m von den
geplanten
Anlagenstandorten
entfernt.
Erhebliche
baubedingte
Störungen
im
Sinne
der
Eingriffsregelung von Fledermäusen werden nicht erwartet.
5.4.2
Betriebsbedingte Auswirklungen
Wegen des fehlenden bzw. höchstens sehr geringen Meideeffekts von Fledermäusen gegenüber WEA
wird nicht erwartet, dass es betriebsbedingt zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung kommt (s. o.).
ecoda
Zusammenfassung
6
51
Zusammenfassung
Anlass des vorliegenden Fachgutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb von drei
Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren (vgl. Karte 1.1).
Bei den geplanten WEA handelt es sich um Anlagen des Typs Enercon E-82 mit einer Nabenhöhe von
138,4 m und einem Rotordurchmesser von 82 m (Gesamthöhe: 179,4 m).
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es,
-
die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse zu prognostizieren und zu bewerten,
-
zu prüfen, ob durch das Vorhaben ein Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wird und
-
zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu bewerten sind.
In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe und
Erheblichkeitsschwellen wird im vorliegenden Gutachten den Hinweisen und Arbeitshilfen für die
artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (KIEL 2005, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2007a, b, LÜTTMANN 2007,
STEIN & BAUCKLOH 2007, MUNLV 2010, MWEBWV & MKULNV 2010, HVNL-ARBEITSGRUPPE ARTENSCHUTZ et al.
2012, MKULNV & LANUV 2013).
Als Datengrundlage zur Prognose der Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse fanden im
Zeitraum zwischen Ende Juli 2009 und Ende Juli 2010 zwölf Detektorbegehungen statt, während der
der Raum im Umkreis von bis zu 1.000 m um die drei geplanten Anlagenstandorte untersucht wurde.
Zusätzlich wurde die Aktivität von Fledermäusen an zwei ausgewählten Standorten in zwölf Nächten
kontinuierlich mit Hilfe jeweils einer Horchkiste erfasst. Darüber hinaus wurde im Jahr 2009 ab Anfang
August vor Beginn jeder Detektorbegehung eine Sichtbeobachtung zur Erfassung ziehender
Fledermausarten durchgeführt.
Mit mindestens fünf Arten kann das in den Jahren 2009 und 2010 im Untersuchungsraum
nachgewiesene Artenspektrum als durchschnittlich bewertet werden. Die im Rahmen der
Detektorbegehungen festgestellte Aktivitätsdichte der Zwergfledermäuse im Untersuchungsraum ist
im Vergleich mit anderen Gebieten gering.
Die festgestellten Fledermausarten nutzten die landwirtschaftlich genutzten Teilbereiche des
Untersuchungsraums so selten bzw. wurden mit so geringen Aktivitätsdichten registriert, dass die
landwirtschaftlich
geprägten
Teilbereiche
allenfalls
geringe
Lebensraumfunktionen
erfüllen.
Funktionsräume von Fledermäusen wurden im Bereich der intensiv landwirtschaftlich Teilflächen im
Untersuchungsraum nicht ermittelt.
ecoda
Zusammenfassung
52
Im Gegensatz dazu wurde an den Uferbereichen und über den Wasserflächen des Lucherberger Sees
eine hohe Aktivität jagender Wasser- und Zwergfledermäusen festgestellt, so dass diese Bereiche für
diese Arten als Funktionsräume besonderer Bedeutung abgegrenzt wurden.
Die Ergebnisse der Detektorbegehungen und der Horchkistenuntersuchung deuten darauf hin, dass der
Untersuchungsraum während der Zugzeiten in geringem Maße von Abendseglern überflogen wurde.
Eine besondere Bedeutung des Untersuchungsraums für den Fledermauszug ergibt sich hieraus nicht.
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse liegen keine Hinweise dafür vor, dass die Errichtung und der
Betrieb der geplanten WEA gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen
werden.
Insbesondere ergaben die Detektorbegehungen und die Horchkistenuntersuchung keine Hinweise
darauf, dass an den geplanten WEA für die nachgewiesenen Fledermausarten ein signifikant erhöhtes
Kollisionsrisiko bestehen wird. Kollisionen von Fledermäusen an den geplanten WEA können zwar
nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sind aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, dass
zum allgemeinen, nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007).
Erhebliche bau-, anlagen- oder betriebsbedingte Störungen im Sinne der Eingriffsregelung von
Fledermäusen werden nicht erwartet.
ecoda
Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand
und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem
Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen.
Dortmund, den 19. Oktober 2015
Dr. Michael Quest
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Anhang
−
Anhang: Übersichtstabelle zur Auswertung der Horchkisten
Anhang: Übersicht zur Auswertung der Horchkistenergebnisse
Datum
24. Juli 2009
9. August 2009
28. August 2009
7. September 2009
23. September 2009
12. Oktober 2009
23. April 2010
17. Mai 2010
5. Juni 2010
24. Juni 2010
Sonnenuntergang
21 Uhr 31
21 Uhr 05
20 Uhr 27
20 Uhr 6
19 Uhr 29
18 Uhr 47
20:42
21:19
21:42
21:51
21:47
21:30
Sonnenaufgang
5 Uhr 48
6 Uhr 11
6 Uhr 41
6 Uhr 56
7 Uhr 21
7 Uhr 51
06:18
05:38
05:20
05:19
05:30
05:54
8,25
9,25
10,00
10,50
11,75
12,75
9,75
8,75
7,75
7,50
7,75
8,50
70 - 100%
Dunkelphase
27. Juli 2010
10 - 90%
0
0 - 10%
0,05
1
0,9
0
0,5
0
0,2
0
Regen bis 22:30
0
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0
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0,1
0
0,05
0
0
0
5
Wind (Bft)
2-4
0
2-3
0
1-3
0-3
1
1-2
1
2
1-2
2
Bemerkung
-
10 - 14°C
9
9
9
12
11
15
45
45
0
30
7
8
45
0
21:30
21:15
21:15
21:15
21:15
21:00
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4
4
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32
4
8
20:15
21:15
21:00
5:30
5:30
7:30
07:00
05:30
05:30
0
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0
1
9
11
6
3
0
0
1
2
5
1
77
0
ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang
8
8
0
Aufnahme vorhanden, jedoch nicht in die Bewertung eingegangen, da 1 h vor Sonnenuntergang oder nach 1h nach Sonnenaufgang
Süd
0
0
keine Aufnahme wegen technischem Defekt
17 - 20°C
West
7
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0
keine Aufnahme
Süd
45
0
0
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Legende zum Anhang
22 - 28°C
West
7
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11 - 13°C
West
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Süd
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10 - 14°C
West
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Süd
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13 - 18°C
West
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Süd
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West
h
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06:00
15
30
45
07:00
15
30
45
08:00
Summe Kontakte
Süd
min
Einschaltzeit
Abschaltzeit
15 - 20°C
West
06:00
Aufnahmedauer
Süd
Nieselregen
05:30
14-16°C
WEA
Nieselregen
05:30
Temp.
Regen
06:30
Niederschlag
05:30
Bewölkung
8. Juli 2010
6
73
32