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Beschlussvorlage (Umweltbericht)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
4,7 MB
Datum
16.02.2017
Erstellt
07.02.17, 18:06
Aktualisiert
07.02.17, 18:06

Inhalt der Datei

Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8 - 41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de UMWELTBERICHT ZUR 33. Änderung des Flächennutzungsplans „Windpark“ Gemeinde Langerwehe Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Schönthaler Str. 4 52379 Langerwehe VDH Projektmanagement GmbH I / III Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8 - 41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de Impressum Januar 2017 Verfasser: Projektmanagement GmbH Maastrichter Straße 8 41812 Erkelenz sekretariat@vdhgmbh.de www.vdh-erkelenz.de Geschäftsführer: Hans-Otto von der Heide; Axel von der Heide Sachbearbeiter: Dipl. Ing. Marta Jakubiec VDH Projektmanagement GmbH II / III Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8 - 41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de INHALT 1 2 3 Einleitung ...........................................................................................................................................................1 1.1 Anlass und Ziel der Flächennutzungsplanänderung .............................................................................................. 2 1.2 Beschreibung des Vorhabens ................................................................................................................................... 3 1.3 Relevante Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplänen..................................................................... 4 1.4 Relevante Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplänen..................................................................... 7 Bestandsaufnahme und –bewertung des Umweltzustandes ...........................................................................15 2.1 Schutzgut Mensch..................................................................................................................................................... 15 2.2 Tiere und Pflanzen .................................................................................................................................................... 35 2.3 Schutzgut Boden ....................................................................................................................................................... 56 2.4 Schutzgut Wasser ..................................................................................................................................................... 60 2.5 Schutzgüter Klima und Luft...................................................................................................................................... 65 2.6 Schutzgut Landschaftsbild ....................................................................................................................................... 66 2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................................................................ 75 2.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .................................................................................................. 76 Entwicklungsprognosen ......................................................................................................................................77 3.1 Prognose bei Durchführung der Planung (erhebliche Umweltauswirkungen der Planung) ........................... 77 3.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ............................................................................. 80 3.3 Geplante Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ................................................................. 81 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 3.4 Schutzgüter Boden und Wasser ................................................................................................................. 81 Schutzgut Flora ............................................................................................................................................. 81 Schutzgut Fauna ........................................................................................................................................... 81 Schutzgut Mensch ........................................................................................................................................ 83 Schutzgut Landschaftsbild: ......................................................................................................................... 83 Anderweitige Planungsmöglichkeiten .................................................................................................................... 84 4 Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben .................................85 5 Angaben zu geplanten Überwachungsmaßnahmen..........................................................................................86 6 Allgemein verständliche Zusammenfassung.....................................................................................................86 7 Quellennachweis/ Literaturverzeichnis ..............................................................................................................89 VDH Projektmanagement GmbH III / III GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ 1 EINLEITUNG Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans – Windpark – betrachtet zwei Bereiche des Gemeindegebietes Langerwehe. Die Gemeinde Langerwehe liegt im Südwesten des Landes Nordrhein-Westfalen und gehört dem Kreis Düren an, der wiederum dem Regierungsbezirk Köln untersteht. Bei einer Größe von 41,5 km² hat die Gemeinde rund 13.800 Einwohner. Die Änderung des Flächennutzungsplans betrifft die Bereiche des Gemeindegebiets, die im Rahmen der Standortuntersuchung über die Potenzialfläche A (Fläche A) und über die Potenzialfläche D (Fläche D) definiert werden. Das Plangebiet bzw. der Geltungsbereich der Fläche A befindet sich am östlichen Rand des Gemeindegebietes der Gemeinde Langerwehe, angrenzend an das Gebiet der Stadt Düren, südlich der A 4. Es liegt etwa 800 m östlich der Ortslage Langerwehe-Luchem, 710 m nordöstlich des Stütgerhofes, 800 m nordwestlich der Ortslage Langerwehe-Geich und 1.460 m westlich der Ortslage Düren-Echtz. Östlich grenzt eine auf Dürener Stadtgebiet geplante Konzentrationszone für die Windkraft an. Das Plangrundgebiet hat eine Größe von ca. 31,08 ha bei einer Ausdehnung von etwa 1.110 m von Nord nach Süd und von etwa 730 m von Ost nach West. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche D ist Teil der zwischen der Stadt Eschweiler und der Gemeinde Langerwehe liegenden Halde Nierchen. Die Halde Nierchen liegt ca. 220 m über NN und umfasst eine Fläche von etwa 140 ha. Die Halde wird in diesem Ausmaß von der Gemeinde Langerwehe und der Stadt Eschweiler bereits als interkommunales Vorranggebiet genutzt. Auf Seiten der Stadt Eschweiler werden derzeit fünf Windenergieanlagen betrieben, auf Seiten der Gemeinde Langerwehe vier Windenergieanlagen. Der Geltungsbereich der Fläche D befindet sich somit am westlichen Rand des Gemeindegebietes Langerwehe. Der Geltungsbereich der Fläche D umfasst eine Größe von ca. 10,38 ha bei einer Ausdehnung von etwa 550 m von Nord nach Süd und von etwa 450 m von Ost nach West. Die Fläche wird derzeit als Windpark mit vier Windrädern genutzt. Die nicht für die Windenergieanlagen genutzten Flächen werden landwirtschaftlich intensiv genutzt und bewirtschaftet. Abbildung 1 Luftbild (Quelle: TIM online) VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 1 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ 1.1 Anlass und Ziel der Flächennutzungsplanänderung Die Windenergie nimmt in den vergangenen Jahren einen immer höheren Stellenwert ein. Regenerative Energien, darunter auch die Windenergie, bewirken eine Reduzierung des CO2 Ausstoßes und stellen eine Alternative zu den allmählich schwindenden Reserven fossiler Brennstoffe dar. Der technische Fortschritt ermöglicht zudem eine wirtschaftliche Nutzung von Windenergie im Binnenland. Nach den Plänen der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen soll der Anteil der Windkraft an der Stromerzeugung von derzeit 4 % auf 15 % im Jahr 2020 ansteigen.1 Dieses Ziel kann nur durch eine Modernisierung der bestehenden Anlagen („Repowering“) einerseits und umfangreiche Neuerrichtungen andererseits erreicht werden. Seitdem der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2009 den Standortgemeinden von Windparks mindestens 70 % des Gewerbesteueraufkommens dieser Parks zugesprochen hat (die übrigen 30 % verbleiben am Geschäftssitz des Betreiberunternehmens), ist es für Städte und Gemeinden auch deutlich attraktiver geworden, ihre Gemeindegebiete für die Windkraft zu öffnen. Die Katastrophe von Fukushima im März 2011 und das damit verbundene Umdenken in Bezug auf die Atom- und Energiepolitik führte schließlich zu einer gestiegenen Akzeptanz für die erneuerbaren Energien, insbesondere für die Windkraftnutzung, in der Bevölkerung und der Politik. Der Gesetzgeber fördert die Windenergienutzung durch die Einstufung der Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB). Demzufolge wären Windenergieanlagen grundsätzlich zuzulassen, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Weiterhin sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz zu schützen und zu entwickeln. Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 e und 7 f BauGB sind Emissionen zu vermeiden und die Nutzungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien zu prüfen. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 h BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die Belange des Umweltschutzes und die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten zu berücksichtigen, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden dürfen. Mit einer Änderung des BauGB vom 22.07.2011 wurden zudem in § 249 Sonderregelungen zur Windenergie in die Bauleitplanung aufgenommen. Durch eine uneingeschränkte Zulässigkeit von Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB würden erhebliche Folgen für das Landschaftsbild entstehen. Aus immissionsrechtlichen Gründen wären nur wenige Teile des Gemeindegebietes tatsächlich von Windkraftanlagen freizuhalten. Als Folge wäre eine Umzingelung der Ortslagen durch einzelne Anlagen oder kleinere Windparks zu befürchten. Durch die neueren Regelungen des Windenergieerlasses, in dem auch der Wald einer Nutzung durch Windenergieanlagen zugänglich gemacht wird, wäre zu befürchten, dass auch empfindliche Bereiche, für die keine rechtlichen oder tatsächlichen Ausschlussgründe vorliegen, mit Anlagen beplant werden würden. Diese Gründe zeigen exemplarisch die Erforderlichkeit der Planung auf. Siedlungsnahe Flächen sollen aus Vorsorgegründen für die Bevölkerung von einer Inanspruchnahme freigehalten werden. Da die vorbezeichneten negativen Auswirkungen der Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gleichsam nicht der Intention des Gesetzgebers entsprechen, ist mit dem § 5 i.V.m. 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ein Steuerungselement geschaffen worden. Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben auch dann entgegen, wenn durch Darstellung im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle (gemeint sind die sogenannten Konzentrationszonen) erfolgt ist. Demnach kann die Verteilung der Windenergieanlagen im Gemeindegebiet über die Ausweisung von Konzentrationszonen in der Art gesteuert 1 Windenergieerlass NRW 2015, Nr. 1.1 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 2 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ werden, dass Windenergieanlagen nur noch an geeigneten Standorten mit möglichst geringen negativen Auswirkungen verwirklicht werden und somit die o.a. negativen Folgen vermieden werden. An diese Konzentrationszonen für die Windkraft werden jedoch bestimmte Anforderungen gestellt. Der Windenergienutzung muss in substanzieller Weise Raum geschaffen werden. Da Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben grundsätzlich im Außenbereich zulässig wären, muss bei einer räumlichen Einschränkung sichergestellt werden, dass hier tatsächlich ein wirtschaftlicher Betrieb in Abwägung mit der Raumverträglichkeit der Planung möglich ist. Als Faktoren für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb kommen die Eignung des Standorts (Windhöffigkeit), die Größe der dargestellten Konzentrationszone und auch anlagenbedingte Faktoren (Anzahl und Höhe der innerhalb dieser Zone zulässigen Anlagen, anfallende Netzanschlusskosten) in Betracht. Es ist daher nicht zulässig, den Flächennutzungsplan als Mittel zu benutzen, Windenergieanlagen faktisch zu verhindern. Die Planung muss sicherstellen, dass sich das Vorhaben innerhalb der Konzentrationszone gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzt. Daher ist zur Ausweisung einer Konzentrationszone in jedem Fall eine Standortuntersuchung durchzuführen. Die Errichtung von Windenergieanlagen ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Die Zulässigkeit kann jedoch über die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dahingehend gesteuert werden, dass über die Ausweisung an anderer Stelle (gemeint sind die Konzentrationszonen) öffentliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen und somit Windenergieanlagen nur noch in den Konzentrationszonen zulässig sind. Die Gemeinde Langerwehe hat bereits im Rahmen der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Konzentrationszone für die Windenergie ausgewiesen. Damit wird die Ausschlusswirkung für das gesamte Gemeindegebiet erreicht. Weitere Windenergieanlagen wären demnach unzulässig. Die Gemeinde möchte allerdings weitere Windenergieanlagen im Gemeindegebiet zulassen und hat daher eine Standortuntersuchung für das gesamte Gemeindegebiet durchführen lassen. In dieser Standortuntersuchung wurden die Potenzialflächen, Fläche A und Fläche D, als die am besten geeignete ermittelt (vgl. 3.4). Die bestehende Konzentrationszone für die Windenergie „Halde Nierchen“, „südwestlich von Langerwehe“ soll in den Teilen zurückgenommen werden, welche sich außerhalb der Potenzialfläche D befinden. Der übrige Teil geht in der neu auszuweisenden Konzentrationszone D „südwestlich von Langerwehe“ auf. Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat beschlossen, basierend auf dieser Standortuntersuchung das Verfahren zur Ausweisung dieser Konzentrationszonen zur Aufstellung zu bringen. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen, um die Ansiedlung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet gesteuert zu ermöglichen. 1.2 Beschreibung des Vorhabens Die Gemeinde Langerwehe verfolgt das Ziel, im Stadtgebiet weitere Windenergieanlagen anzusiedeln und so die regenerativen Energien zu fördern. Des Weiteren liegen inzwischen konkrete Anfragen zur Errichtung weiterer Anlagen vor. Vor diesem Hintergrund ist die Ausweisung weiterer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan erforderlich. Hierzu erfolgte eine Untersuchung des gesamten Stadtgebietes, um die Eignung der Standorte für die Windenergie zu überprüfen. Diese ist mit dem Ergebnis durchgeführt worden, dass die Potenzialfläche A mit ca. 31,08 ha als Konzentrationszone ausgewiesen werden soll und die bestehende Konzentrationszone entsprechend der Standortuntersuchung (Fläche D, ca. 10,38 ha) angepasst werden soll. Zur Sicherstellung der bestmöglichen Planung und zur Verträglichkeit, insbesondere der Schutzgüter „Tier“ und „Mensch“, sollen neben der Änderung des Flächennutzungsplanes ebenso Bebauungspläne für die beiden Potenzialflächen aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang können erforderliche Festsetzungen, zum Beispiel zu Abschaltzeiten, verbindlich geregelt werden. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 3 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Erschließung Zur späteren Errichtung der Windenergieanlagen ist eine ausreichende Erschließung i.S.d. § 35 BauGB erforderlich. Der Nachweis dieser ausreichenden Erschließung muss spätestens im Rahmen der BImSchGenehmigung erbracht werden. Zur Erschließung ist möglicherweise ein Ausbau des bestehenden Feldwegenetzes erforderlich. Der Anschluss der Windenergieanlagen an ein Verbundnetz zum Zwecke der Stromeinspeisung gehört nicht zur bauplanungsrechtlichen Erschließung. 1.3 Relevante Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Landesplanung Am 14.12.2016 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung zum aktuellen Entwurf für den neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) erteilt. Der LEP NRW wird Anfang Januar 2017 im Gesetz und Verordnungsblatt des Landes verkündet und tritt danach gem. §14 Abs.1 S.2 LPlG NRW in Kraft. Aufgrund der Aktualität dieser Entwicklung wird vorliegend – entgegen dem Stand zur Erneuten Offenlage – bereits auf den aktuellen Entwurf des LEP NRW verwiesen. Für die Planung ergeben sich hierdurch keine maßgeblichen, inhaltlichen Änderungen. Vielmehr wird das Planungsziel, also die Ausweisung zusätzlicher Konzentrationszonen für die Windkraft, unterstützt. Es ist ausdrückliches Ziel des Landes, die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Landesentwicklungsplan (LEP NRW) ist der verstärkte Einsatz regenerativer Energieträger als landesplanerisches Ziel vorgesehen (Kapitel D.II Ziel 2.4 LEP NRW). Der LEP NRW sieht vor, dass Gebiete, die sich für die Nutzung erneuerbarer Energien aufgrund der Naturgegebenheiten besonders eignen, in den Regionalplänen als „Bereiche mit der Eignung für die Nutzung erneuerbarer Energien“ dargestellt werden. Das besondere Landesinteresse an einer Nutzung erneuerbarer Energien ist bei der Abwägung gegenüber konkurrierenden Belangen als besonderer Belang einzustellen.2 Im akzuellen Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes wird die Zielsetzung formuliert, bis 2020 mindestens 15 % und bis 2025 30 % der nordrhein-westfälischen Stromversorgung durch erneuerbare Energien zu decken. Daher sind proportional zum jeweiligen regionalen Potenzial ausreichende Flächen für die Nutzung von Windenergie festzulegen. Hierzu sollen, wie zuvor auch, die Träger der Regionalplanung Vorranggebiete für die Windenergienutzung mindestens zeichnerisch festlegen. Für das Planungsgebiet Köln, in dem die Gemeinde Langerwehe liegt, ist als Grundsatz zu berücksichtigen, dass insgesamt 14.500 ha ausgewiesen werden sollen. Nach dem Planungsraum Arnsberg bestehen in diesem Bereich somit die höchsten Kapazitäten. Weiterhin soll die Regional- und Bauleitplanung das Repowering von älteren Windenergieanlagen, die durch eine geringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen ersetzt werden, unterstützen. Kommunale Planungsträger sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen schaffen, um die Repowering Windenergieanlagen räumlich zusammenzufassen oder neu ordnen zu können. 3 Regionalplan Für die Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanlagen trifft der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, abweichend von den Vorgaben der Landesplanung lediglich textliche Festlegungen. Die räumliche Verortung der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen bleibt der kommunalen Ebene im 2 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 1995 (GV. NW. 1995 S.532). 3 Entwurf des LEP NRW vom 25.06.2013 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 4 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Rahmen der Bauleitplanung überlassen. Dabei soll ergänzend mit Hilfe von textlichen Zielen die Planung von Windparks so gesteuert werden, dass die wegen des Vorrangs anderer Belange kritischen Räume von Windparks frei bleiben. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass in den bedingt konfliktarmen Gebieten die Ausweisung von Windkraft-Konzentrationszonen gegen die jeweiligen Schutzerfordernisse sorgfältig abgewogen wird und restliche Bereiche, die aufgrund von natürlichen und technischen Voraussetzungen als raumverträglich eingestuft werden, vorrangig für Windparkplanungen zur Verfügung gestellt werden. Ziel 1 der Regionalplanung hinsichtlich der Windkraft sagt aus, dass Planungen für Windenergie in den Teilen des Freiraums, die aufgrund ihrer natürlichen und technischen Voraussetzungen und der Verträglichkeit mit den zeichnerisch und/oder textlich dargestellten Bereichen und Raumfunktionen für die gebündelte Errichtung von Windkraftanlagen (Windparks) in Betracht kommen, umzusetzen sind. Dabei sollen in erster Linie die allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche zur Verfügung gestellt werden. In geeigneten Fällen jedoch können Windparkplanungen auch über Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen erstreckt werden. Wenn im Einzelfall sichergestellt werden kann, dass die mit der Darstellung verfolgten Schutz- und/oder Entwicklungsziele nicht nennenswert beeinträchtigt werden, können somit in den folgenden Bereichen Windparks geplant werden. Ziel 2: - Waldbereiche, unter Beachtung der Ziele des LEP NRW (insbesondere Ziel B. III. 3.2), soweit außerhalb des Waldes Windparkplanungen nicht realisierbar sind, der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt und ein möglichst gleichwertiger Ausgleich/Ersatz festgelegt wird, regionale Grünzüge, historisch wertvolle Kulturlandschaftsbereiche (nach DSchG), Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, Bereiche für Halden zur Lagerung von Nebengestein oder sonstige Massen, Deponien für Kraftwerksasche (nach Wiedernutzbarmachung und Entlassung aus der Bergaufsicht), Agrarbereiche mit spezialisierter Intensivnutzung. Demgegenüber stehen Bereiche, in denen Windparkplanungen ausgeschlossen werden sollen. Ziel 3: - Bereiche für den Schutz der Natur, Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze, es sei denn, dass der Abbau bereits stattgefunden hat und die Windparkplanung den Rekultivierungszielen nicht widerspricht, Flugplatzbereiche, Oberflächengewässer, geplante Talsperren und Rückhaltebecken, Bereiche für Abfalldeponien, es sei denn, dass der Verkippungsfortschritt dies zulässt und eine Gefährdung des Grundwassers dauerhaft ausgeschlossen ist, Bereiche für Halden zur Lagerung oder Ablagerung von Bodenschätzen, Freiraumbereiche mit Zweckbindung „M“. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 5 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Abbildung 2 Ausschnitt aus dem Regionalplan Zusätzlich gilt für die Planung und Errichtung von Windparks, dass nach landesplanerischen Anforderungen die Beeinträchtigung von Denkmälern sowie von Bereichen, die das Landschaftsbild in besonderer Weise prägen, zu vermeiden ist. Außerdem ist zum Schutz der Bevölkerung vor Immissionen zu beachten, dass ausreichende Abstände zu Wohnsiedlungen entsprechend der Emissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Darüber hinaus sind ebenfalls auf die technischen Erfordernisse des Richtfunks Rücksicht zu nehmen (Ziel 4). Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, stellt für die Potenzialfläche A wie auch für die bestehende Konzentrationszone (Potenzialfläche D) einen „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Diese sollen in erster Linie gemäß Regionalplan für die Windenergie in Anspruch genommen werden. Somit werden die o.a. Ziele der Regionalplanung nicht beeinträchtigt. Flächennutzungsplan Die Anpassung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langerwehe an die Ziele der Raumordnung wurde von der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 03. Mai 2016 bestätigt. Fläche A Der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe stellt für den gesamten Bereich der Fläche A „landwirtschaftliche Flächen“ dar. Die im Flächennutzungsplan dargestellte L 12n als auch die BAB 4 werden durch die Planung nicht berührt. Die aktuelle Darstellung steht somit der Planung nicht entgegen, da auch bei Darstellung einer Konzentrationszone die landwirtschaftliche Nutzung aufrechterhalten werden kann. Fläche D Der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe stellt für den gesamten Bereich des Plangebietes eine Sonderbaufläche „Sondergebiet-Windpark“ dar. Die im Flächennutzungsplan dargestellten BöschVDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 6 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ ungsbereiche der Halde und die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werden durch die Planung nicht berührt. Die aktuelle Darstellung steht somit der Planung nicht entgegen, da diese bisher für die gesamte Halde die Nutzung der Windkraft darstellt und im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplans für die Planung auf das erforderliche Maß zurückgenommen wird. Für die Flächen, die gemäß der Standortuntersuchung in Zukunft nicht mehr für die Windkraft genutzt werden sollen, werden landwirtschaftliche Flächen dargestellt. 1.4 Relevante Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Landschaftsplan Für die Plangebiete der Flächen A und D existiert der rechtsverbindliche Landschaftsplan Langerwehe (LP 8) des Kreises Düren. Für beide Flächen gilt das Entwicklungsziel für die Landschaft Nr. 2 „Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gegliederten und belebenden Elementen unter Berücksichtigung der besonderen ökologischen Funktionen in der agrarisch geprägten, offenen, unzersiedelten Bördelandschaft und der Erhalt der vorhandenen Strukturelemente insbesondere der schon durchgeführten Maßnahmen im Rahmen von Flurbereinigungen“. Entwicklungsziele sind im Rahmen der kommunalen Planung zu berücksichtigen. Die Planung der Windenergie steht den Zielen nicht entgegen. Innerhalb des Plangebietes der Fläche A sind keine geschützten Landschaftsbestandteile bzw. Schutzgebiete vorhanden. Außerhalb des Plangebiets der Fläche A befinden sich südwestlich gelegen zwei Landschaftsschutzgebiete (Weiden und Gehölze NW des Stütgerhofes, Wehebach zwischen Luchem und Langerwehe). Das Plangebiet der Fläche D befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Nr. 2.2-2. Weitere geschützte Landschaftsbestandteile bzw. Schutzgebiete sind in der Fläche D nicht vorhanden. Außerhalb des Plangebiets der Fläche D befindet sich südwestlich gelegen das Landschaftsschutzgebiet Nr.2.2-3. Des Weiteren befinden sich zwei geschützte Landschaftsbestandteile in der näheren Umgebung des Plangebietes. Nordöstlich befindet sich der geschützte Landschaftsbestandteil Nr.2.4.1-4 und südöstlich gelegen der geschützte Landschaftsbestandteil Nr.2.4.4-1. Da innerhalb der Fläche D bereits Windenergieanlagen vorhanden sind, welche im Rahmen der Planung zu großen Teilen zurückgebaut werden sollen, ist diesbezüglich von keinen Konflikten mit den Festsetzungen des Landschaftsplanes auszugehen. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 7 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Abbildung 3: Auszug aus dem Landschaftsplan (LP 8); Quelle: Kreis Düren Natura 2000-Gebiete In den Plangebieten sowie auch in der näheren Umgebung befinden sich keine Natura 2000-Gebiete. Das nächstgelegene FFH- Gebiet befindet sich etwa 4,8 km nordöstlich der Potenzialfläche A. Es handelt sich um das FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“. EU –Vogelschutzgebiete sind im Plangebiet und dessen weiterer Umgebung nicht vorzufinden. Naturschutzgebiete Naturschutzgebiete sind in den Plangebieten nicht vorhanden. Das nächstgelegene Naturschutzgebiet befindet sich in etwa einem Kilometer Entfernung östlich der Halde Nierchen und damit der Potenzialfläche D. Dabei handelt es sich um das Naturschutzgebiet NSG-067 „Wehebach“, welches die Talauen des Wehebaches sowie angrenzende Auenbereiche umfasst. Schutzzweck sind insbesondere die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften des Fließgewässers, Ökosystems Wehebach mit seinen Auenbereichen, Nass- und Feuchtgrünland sowie den begleitenden Ufergehölzen. In weiterer, etwa 2,5 km Entfernung südlich der Halde Nierchen liegt das NSG „Rotenbruchbach und Kannenhau“ und nur wenige hundert Meter westlich davon das NSG „Werschsiefen“. Zudem befindet sich in etwa 2,6 km südwestlicher Entfernung das Naturschutzgebiet „Im Korkus“. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 8 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Das nächstgelegene Naturschutzgebiet zur Potenzialfläche A ist das zuvor beschriebene NSG-067 „Wehebach“ mit einer Entfernung von etwa 2,6 km. Weitere Naturschutzgebiete finden sich erst in einer Entfernung von mehr als 5 km zur Potenzialfläche A. Nationalparke und Biosphärenreservate Biosphärenreservate existieren bislang noch nicht in NRW. Der Nationalpark Eifel befindet sich in einer Entfernung von mehr als 30 km. Weitere Nationalparke existieren in NRW nicht. Landschaftsschutzgebiete Südlich vom Luchem befinden sich in ca. 290 m und ca. 650 m Entfernung zu den geplanten WEA in der Potenzialfläche A, zwei Landschaftsschutzgebiete. Dies sind das LSG 2.2.1 „Wehebach zwischen Langerwehe und Luchem“ (290 m) und das LSG 2.2 „Strukturreiche Ortsrandlagen in der Börde“. Das Landschaftsschutzgebiet 2.2.1 umfasst den Verlauf des Wehebaches nördlich der Ortslage Langerwehe bis zur Ortslage Luchem sowie angrenzende Auenbereiche und Hangkanten mit landwirtschaftlich genutzten Bereichen. Im Schutzgebiet liegt ein Abschnitt des Wehebaches für den im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch den Umsetzungsfahrplan Maßnahmen konzipiert wurden. Die geplanten WEA werden im Landschaftsschutzgebiet südlich vom Luchem zu sehen sein. Der Windenergieerlass NRW sieht zwischen Landschaftsschutzgebieten keine Schutzabstände vor. Da es sich bei dem geplanten Windpark um ein nach § 35 BauGB privilegiertes Vorhaben handelt „…ist eine Verunstaltung des Landschaftsbildes […] nur ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt (BVerWG vom 18.3.2003, BauR 2204, 295). „Bloße nachteilige Veränderungen oder Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können dagegen ein privilegiertes Vorhaben nicht unzulässig machen“ (ThürOVG vom 29.5.2007 NuR 2007, 757, vgl. Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Studie zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls, Juli 2012). Es ist insgesamt auch aufgrund der Vorbelastung von keiner Verunstaltung des Landschaftsbildes im Bereich des Landschaftsschutzgebietes auszugehen. Das Landschaftsschutzgebiet 2.2.2 wird geprägt von einem Mosaik aus überwiegend als Grünland bewirtschafteten Flächen mit strukturierenden Landschaftselementen wie Einzelgehölzen, Obstwiesen, Feldgehölzen und Hecken an den Ortsrandlagen im Übergang zur ackerbaulich geprägten Bördelandschaft. Die Bereiche an der Ortsrandlage von Langerwehe weisen zudem eine besonders hohe markante Reliefenergie auf. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst die Halde „Auf dem Nierchen“, deren Böschungen mit Gehölz bestanden sind, während die Hochfläche ackerbaulich genutzt wird. Damit befindet sich die Potenzialfläche D innerhalb dieses Landschaftsschutzgebietes. Da die Potenzialfläche D die bestehende Konzentrationszone mit bereits errichteten Windenergieanlagen umfasst, ist von keiner Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebiets auszugehen. Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile Innerhalb der Plangebiete und auch in der näheren Umgebung sind keine Naturdenkmale vorhanden. Am Fuße der Halde befinden sich mehrere geschützte Landschaftsbestandteile: Dies sind LB 2.4.1-4 Obstwiesenkomplex bei Gut Merberich“, LB 2.4.4-1 „Abgrabung südlich Gut Kammerbusch“, LB 2.4.7 „Einzelbäume, Baumreihen, Heckenstrukturen“ und LB 2.4.9-1 „Teich bei Gut Kammerbusch“. Im Süden der Potenzialfläche A finden sich die geschützten Landschaftsbestandteile 2.4.1.-6 „Obstwiese beim Stütgerhof“, LB 2.4.8-7 „Geicher Bach westlich Obergeich“ und LB 2.4.9-8 „Gehölzbestandenes Rückhaltebecken nördlich Jüngersdorf“. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 9 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Eine Beeinträchtigung der geschützten Landschaftsbestandteile im Untersuchungsraum kann ausgeschlossen werden, da sich die Bauflächen in ausreichender Entfernung zu diesen befinden. Gesetzlich geschützte Biotope Innerhalb der Plangebiete existieren keine gesetzlich geschützten Biotope. Die nächstgelegenen, gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG gesetzlich geschützten, Biotope befinden sich ca. 300 m südwestlich der Halde. Dabei handelt es sich um „Lückigen Sandmagerrasen in der Abgrabung Nierchen“ (GB-5104-0006) sowie ein bestehendes, naturnahes Kleingewässer (GB-5104-004). Das nächstgelegene gesetzlich geschützte Biotop ist ferner in 660 m Entfernung nordwestlich der Potenzialfläche A (GB-5104-0002) gelegen, das sich innerhalb des im Biotopkataster (von LANUV NRW) verzeichneten Biotops BK5104-0002 befindet. Es handelt sich um Baumreihen und -gruppen (meist kräftige Pappeln, auch alte Stieleichen, Eschen) sowie Baumhecken mit Kopfweiden. Alle weiteren gesetzlich geschützten Biotope sind in weiterer Entfernung, demnach ist mit keiner Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope auszugehen. Verbundflächen herausragender Bedeutung Ca. 230 m nördlich der Fläche A befindet sich die Verbundfläche VB-K-5104-007 „Wehebach zwischen Lucherberg und Langerwehe“. Das Gebiet umfasst die Wehebachaue zwischen Lucherberg und Langerwehe sowie Pufferzonen im Süden des Naturschutzgebietes Luchenberger See. Der größtenteils begradigte, von Ufergehölzen aus Weiden und Erlen begleitete Wehebach durchfließt eine intensiv als Acker genutzte Landschaft. Nur die Bereiche, die westlich an das NSG Lucherberger See angrenzen und um die nördlich von Langerwehe gelegene Ölmühle, werden noch von größeren, durch Baumreihen, -gruppen, Einzelbäume und einigen Hecken stärker strukturierten Grünlandflächen eingenommen. Die das Gebiet durchziehenden Gräben werden ebenfalls meist von Gehölzen begleitet. Der Wehebach ist ein wichtiges Vernetzungselement zwischen der Indeniederung und den südlich angrenzenden, ausgedehnten Waldgebieten (Meroder und Hürtgenwald). Schutzziel ist der Erhalt des Wehebachtales mit naturnahen Bachabschnitten, Ufergehölzen und durch landschaftstypische Gehölzstrukturen gegliederte Grünlandstandorte. Die Potenzialfläche D liegt innerhalb der Verbundsfläche VB-K-5103-015 „Acker-Grünland-Waldkomplex um Heistern und Hamich mit Omerbachtal“. Diese Mischwaldgebiete zwischen Langerwehe, Heistern und Hamich sowie die Fortsetzung des Bovenberger Waldes auf Dürener Kreisgebiet nördlich Lamerdriesch sind gekennzeichnet durch naturnahe, z.T. altholzreiche Eichen-, Buchen- und Eichen-Buchenwälder. Im Bereich der rekultivierten Halde "Auf dem Nierchen" handelt es sich hierbei um junge Laubholzbestände. Die Waldgebiete werden von Acker- und Grünlandflächen unterbrochen. Im Omerbachtal zwischen Hamich und Scherpenseel herrschen als Fettweiden genutzte, stellenweise durch Gehölzstrukturen gegliederte Grünlandflächen vor. Der stellenweise naturnahe Bachlauf wird von einem Ufergehölz aus Weiden und Erlen begleitet. Die an das Tal angrenzenden alten Abgrabungsflächen weisen randlich Gebüsch und Laubgehölze auf. Die Teilflächen haben mit der Fortsetzung der Halde "Auf dem Nierchen", des Bovenberger Waldes und des Omerbachlaufes auf Aachener Kreisgebiet Anschluss an Biotopverbundstrukturen dieses benachbarten Kreises. Schutzziel ist der Erhalt des Omerbachtales mit naturnahen Bachabschnitten, Ufergehölzen und Feuchtgrünland, Erhalt aller naturnahen Laubwälder, Erhalt der ökologisch wertvollen Sekundärbiotope sowie Erhalt aller naturnahen, stehenden Gewässer und aller strukturreichen Grünlandstandorte. Eine Beeinträchtigung durch das geplante Vorhaben ist nicht zu erwarten, da es sich bei der Potenzialfläche D um die bestehende Konzentrationszone handelt, welche lediglich bestätigt wird. Angrenzend ist die Halde zudem Teil der Verbundsfläche VB-K-5103-011 „Bergehalden um Eschweiler und Weisweiler“. Die Flächen umfassen die überwiegend gehölzbestandenen Bergehalden zwischen den Bergbau- und Industriestädten Eschweiler und Weisweiler. Die Halden sind mit Robinien und jüngeren Laubmischbeständen bestockt. Stellenweise sind Ruderalfluren entwickelt, bei Dürwiß auch einige Kleingewässer. Die Halden sind VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 10 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ teilweise reliefiert und mittels zahlreicher Böschungen in mehrere Plateauebenen unterteilt. Eine Plateaufläche wird als Acker genutzt. Bei den Halden nördlich von Weisweiler handelt es sich um langgestreckte Aufschüttungen des Braunkohle-Tagebaus. Die Halden mit ihrer Gehölzbestockung sind wertvolle Sekundär-Biotope in der Börden- und Industrielandschaft und dienen als Verbundflächen/Trittsteine zwischen dem Eschweiler und Bovenberger Wald und den Braunkohlerekultivierungsflächen Blausteinsee/Schlangengraben. Schutzziel ist die Sicherung und Entwicklung von Laubmischgehölzen mit Stillgewässerbereichen in der von Industrie und Landwirtschaft intensiv genutzten Börde als Vernetzungsbiotop. Insgesamt ist durch die Entfernungen und vorhandene Vorbelastungen mit keiner weiteren Beeinträchtigung durch die Planung zu rechnen. Naturparke Der nächstgelegene Naturpark liegt etwa 1,5 km südlich der Potenzialfläche A bzw. in etwa 450 m Entfernung östlich der Fläche D. Es handelt sich um den Deutsch–Belgischen Naturpark Hohes Venn-Eifel, NTP-008, der sich auf einer Fläche von ca. 153.626 ha erstreckt. Der Deutsch-Belgische Naturpark Hohes Venn-Eifel vereint nicht nur zwei Staaten und zwei Bundesländer, sondern auch viele landschaftliche Gegensätze, das Hohe Venn mit seinen hoch gelegenen Moorflächen im Westen und den blühenden Wiesen der Kalkeifel im Osten. In der Hocheifel im Süden findet der Besucher scheinbar endlose Wälder, im Norden trifft er auf Stauseen und spektakuläre Felsformationen in den tiefen Flusstälern der Rureifel. Durch die weite Entfernung des Naturparkes zu den Potenzialflächen ist mit keiner Beeinträchtigung zu rechnen. Schutzwürdige Biotope des Biotopkatasters (LANUV) Innerhalb der Plangebiete liegen keine schutzwürdigen Biotope des Biotopkatasters LANUV vor. Ca. 340 m nördlich der Potenzialfläche A liegt das BK-5104-0003 „Ehemaliges NSG Lucherberger See“. Der Lucherberger See ist durch den Braunkohlentagebau "Lucherberg3" entstanden und diente außerdem als Wasserspeicher für das Braunkohle-Kraftwerk Weisweiler. Der Lucherberger See ist von der geplanten Erweiterung des Tagebaus Inden betroffen und soll zwischen 2020 und 2025 entleert werden. Als Wasserfläche in der wasserarmen Bördelandschaft ist der See insbesondere für Wasservögel von Bedeutung. Die steilen Uferböschungen werden überwiegend von einem gepflanzten Feldgehölz mit heimischen und nicht heimischen Arten eingenommen. Nur das Nordost-Ufer ist von einer Steinschüttung nahezu ohne Bewuchs und oberhalb von einer Pappelreihe geprägt. Steinschüttungen finden sich auch an weiteren Uferabschnitten. Eine Röhrichtzone fehlt. Im Altkataster werden lehmige Steilwände im Osten des NSG erwähnt, die für Höhlenbrüter (Eisvogel, Uferschwalbe) erhalten bleiben sollen. Dieser Bereich ist inzwischen weitgehend von Gehölzen bestanden oder durch Steinschüttungen verändert. Der See wird von einem Segelbootverein und von einem Angelverein genutzt. Zurzeit der Kartierung 2010 waren jedoch keine Segelboote vor Ort (es gibt außerdem keine Dauerliegeplätze), Angler waren auf dem Gewässer mit einem Ruderboot zugegen. Im Sommer dürfte vor allem der Südteil als Badesee genutzt werden. Laut Altbeschreibung wurden Nist- und Fledermauskästen im Gebiet angebracht und Arten wie Steinkauz, Wasserfledermaus und Kleine Hufeisennase nachweislich angesiedelt. Das Gebiet hat aufgrund der Störungen durch Menschen und wegen des Fehlens eines Röhrichtgürtels eine lokale Bedeutung für Wasservögel als Brutgebiet sowie eine regionale als Durchzugs- und Überwinterungsgebiet. Das ehemalige NSG ist in der an großen Stillgewässern armen Bördelandschaft ein wichtiges Trittsteinbiotop für Wasservögel. Folgende Maßnahmenvorschläge existieren, die nur sinnvoll sind, falls der See entgegen der aktuellen Planung nicht in den Tagebau Inden integriert wird: Der See sollte ästhetisch aufgewertet und dabei auch für Wasservögel, Amphibien und Wasserinsekten optimiert werden. Womöglich sollten Flachwasserzonen vergrößert oder neu angelegt werden (z.B. durch kleinflächiges Angraben von Böschungen) und initial mit Röhricht bepflanzt werden. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 11 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Die lehmigen Steilwände im Osten sollten von Gehölzen freigestellt werden, damit grabende Insekten (z.B. Solitärbienen, Grabwespen) sowie Brutröhren, grabende Vogelarten (etwa Uferschwalben), hier geeignete Voraussetzungen finden. Die standortfremden Gehölze (Robinie, Hybridpappel etc.) sollten nach und nach durch einheimische, standortgerechte Arten ersetzt werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob zumindest ein Teil des Sees für den Bootsverkehr gesperrt werden kann oder eine zeitlich befristete Sperrung (begrenzt auf die Brutsaison vom Frühjahr bis Ende Juni) durchsetzbar ist, da sonst eine erhebliche Scheuchwirkung auf Wasservögel den Wert des NSG für diese Tiere erheblich reduziert und so nur weit verbreitete Arten und Neozoen4 (Nilgans) hier heimisch werden / bleiben. Ackernutzung grenzt meist unmittelbar an den See, weshalb Pufferpflanzungen dort hilfreich sind. Etwa 600 m nordwestlich der Potenzialfläche A befindet sich das im Biotopkataster erfasste Biotop BK-5104-0002 „Von Gehölzen gegliederte Mühlenweide südlich Lucherberg“. Hierbei handelt es sich um eine erhalten gebliebene Mühlenweide als Grünlandrest in der sonst überwiegend ackerbaulich genutzten Landschaft zwischen Waagmühle und Lucherberger See. Das Grünland wird von Baumreihen und -gruppen (meist kräftige Pappeln, auch alte Stieleichen, Eschen) sowie von Baumhecken mit Kopfweiden gegliedert. Es handelt sich um alte Weideflächen, nur südlich des Wirtschaftsweges ist das Grünland neu eingesät. Im Süden befindet sich ein temporäres Kleingewässer unter Bruchweiden. 2010 wird südlich der Waagmühle auf Ackerflächen beiderseits der L12 ein Baugebiet erschlossen, das unmittelbar an den Südwesten dieses Gebietes grenzt. Für den Naturraum typischer und damit repräsentativer Biotopkomplex, der inzwischen durch Umbruch sowie Ausdehnung der Siedlungsflächen selten geworden ist. Das kleine Grünlandgebiet ist als Trittsteinbiotop für Arten des Grünlandes und von Kleingehölzen von Bedeutung. Entwicklungsziel ist zunächst die Erhaltung der kulturhistorischen Strukturen wie extensiv genutztes Weidegrünland, alte Eichen-Baumgruppen, gliedernde Baumhecken und Kleingewässer. Anzustreben ist ferner die Vergrößerung des Gebietes z.B. im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen. Ca. 1,6 km nordwestlich der Potenzialfläche A liegt das schutzwürdige Biotop des Biotopkatasters LANUV BK5104-0001 „Wehebach nördlich der A4 bis zur Mündung in die Inde“. Der Wehebach verläuft kurz vor der Mündung in die Inde durch den ab 1991 neu erbauten Ort Inden/Altdorf. Der Bach hat einen naturnahen Verlauf und naturnahe Gewässerstrukturen. Er wird beidseitig von einem breiten und dichten Ufergehölz mit Schwarzerlen und Baumweiden (starkes Baumholz) begleitet. Angrenzend liegt auf Teilabschnitten ein relativ extensiv gepflegter Park oder es beginnt unmittelbar die Bebauung, tlw. grenzen aber auch zunächst Feldgehölze mit Arten der Auwälder an. Entlang des Baches führt kein Weg, abschnittsweise sind aber Trampelpfade im Ufergehölz zu erkennen. Der erfasste Abschnitt wird von Fußwegen, Straßen (Rathausstraße und Mittelstraße / Goltsteinstraße) sowie 1x von einem Wirtschaftsweg gekreuzt. Südlich anschließend kreuzt die Autobahn A4 Köln - Aachen den Wehebach. Oberhalb (bei und in Luchem) ist der Verlauf des Wehebaches deutlich gestreckter. Relativ naturnahe Bachläufe mit typischen Ufergehölzen und in einem insgesamt guten Erhaltungszustand sind in der intensiv ackerbaulich genutzten Bördelandschaft selten. Daher ist der hier erfasste etwa 1,9 km lange Wehebachabschnitt aus landschaftsökologischer Sicht besonders wertvoll und schützenswert. Weitere relativ naturnahe Abschnitte in der Börde und in der Eifel machen den Wehebach zu einem wichtigen Biotopverbundelement. Die Wehebachtalsperre ist weiter oberhalb (im Hürtgenwald) jedoch eine wesentliche Wanderbarriere für Fließgewässerorganismen. Ein aktuelles Beispiel für die Nutzung von relativ naturnahen Fließgewässern als Wanderkorridor ist der Biber, der inzwischen seit seiner Ansiedlung ab 1981 in der Nähe der Wehebachtalsperre an Inde und Rur einschließlich vieler Seitengewässer (und inzwischen auch darüber hinaus) verbreitet ist. Allerdings kann der Biber auch recht naturferne Fließgewässerabschnitte zur Wanderung nutzen und Neozoen sind invasive Tierarten, die durch den Menschen in andere Gebiete verbracht worden sind und sich dort fest etabliert haben (http://www.bund.net/themen_und_projekte/naturschutz/biodiversitaet/invasive_arten/neozoen/, Zugang 29.09.2015). 4 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 12 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ offensichtlich sogar besiedeln. Der hier erfasste Abschnitt des Wehebaches ist der noch naturnaheste längere Abschnitt des Wehebaches im Flachland und sollte daher dringend etwa als geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Das Gewässer und seine Ufergehölze sollten, soweit es die durch die beiderseits angrenzende Bebauung geschaffenen Fakten erlauben, sich selbst überlassen werden. Ca. 300 m südwestlich der Potenzialfläche A befindet sich das Biotop BK-5104-0005 „Weiden mit Kleingehölzen NW des Stütgerhofes“. Es handelt sich um eine Geländekante mit Grünlandbewuchs, die nordwestlich des Stütgerhofes verläuft, ober- und unterhalb schließen Ackerflächen an. Laut Altbeschreibung war diese mit einer Gebüschreihe bestanden, die 2010 fehlt. Südlich schließt Weidegrünland mit einer sehr alten Eichen- / EschenBaumreihe an. Im Westen und Nordwesten ist das Grünland von einer Baumhecke mit ebenfalls altem Baumbestand (tlw. über 80 cm Brusthöhendurchmesser) begrenzt, außerdem befindet sich ein alter Einzelbaum im SW. Unmittelbar nördlich des Hofes wurde ein Teil einer Ackerfläche in Grünland umgewandelt (Neuansaat), um die Pferdeweide zu vergrößern. Im Süden weist die Fläche ein unregelmäßiges Relief auf. Hier wurde offenbar vor längerer Zeit Boden abgekippt. Das kleine Gebiet ist mit dem Weide-/Kleingehölzkomplex typisch, und damit repräsentativ für die Bördelandschaft. Besonders der alte Baumbestand mit Baumhöhlen ist bemerkenswert. Das Gebiet hat Bedeutung als Trittsteinbiotop für Arten der Kleingehölze und des Grünlandes. Hauptziel sollte die Erhaltung des Gebietes bei extensiver Bewirtschaftung sein. Insbesondere der alte Baum- und Gebüschbestand ist zu erhalten und durch Nachpflanzung u.a. auf der Geländekante zu ergänzen. Weiter westlich (ca. 700 m von der Fläche A) liegt das Biotop BK-5104-0006 „Wehebach zwischen Langerwehe und Luchem. Der Wehebach zwischen Langerwehe und Luchem hat einen gestreckten Verlauf, wird jedoch ganz überwiegend von einem dichten Ufergehölz begleitet. In Höhe der Mettler Mühle am Nordrand von Langerwehe und der weiter nördlich gelegenen Ölmühle sind zwischen dem Wehebach und dem als Mühlenteich bezeichneten Mühlengraben (ebenfalls von Ufergehölzen begleitet) Fettweiden tlw. mit Obstbäumen erhalten. Gut 600 m nördlich von Langerwehe mündet der Mühlenteich in den Wehebach. Hier ist der Bach 2 m breit und 1,5 m tief eingeschnitten mit steiniger Sohle und kleineren Kiesbänken. Am Bach stockt ein gut entwickeltes, durchgehangenes Ufergehölz aus Baumweiden und Erlen, an das beiderseits Ackerflächen unmittelbar angrenzen. Die südlicheren Abschnitte sowie der Mühlenteich werden vorwiegend von Pappeln und Schwarzerlen, im Süden lokal auch von Fichten begleitet. Durch die dichten Ufergehölze wird der Bach stark beschattet, sodass sich eine typische Krautflora nur lokal entwickeln kann.1996 wurde südlich der Ölmühle die Bundesstraße B264 gebaut, die das Biotop in West-Ost-Richtung zerschneidet. Das kleine Gebiet ist mit dem Weide-/Kleingehölzkomplex und dem Wehebach mit Mühlengraben typisch und damit repräsentativ für die Bördelandschaft. Das Gebiet hat Bedeutung als Trittsteinbiotop für Arten der Kleingehölze und des Grünlandes. Der Wehebach ist ein Vernetzungsbiotop für Arten der Fließgewässer. Diese Funktion ist jedoch durch den Ausbauzustand sowie durch den Verlauf durch Langerwehe oberhalb des hier betrachteten Abschnittes eingeschränkt. Hauptziel sollte die Erhaltung des Gebietes bei extensiver Bewirtschaftung sein. Insbesondere die Obstweide und die Ufergehölze sind zu erhalten und durch Nachpflanzung zu ergänzen. Die Anlage weiterer Streuobstbestände ist wünschenswert. Der nördliche Abschnitt Richtung Luchem sollte mit einem Wiesen- oder Hochstaudenstreifen gegen die zurzeit unmittelbar angrenzenden Ackerflächen abgeschirmt werden (Uferstreifen), Grünland am Bach sollte keinesfalls umgebrochen werden. Ausgehend von der Potenzialfläche D liegen die nächsten schutzwürdigen Biotope in je ca. 700 m Entfernung, in südöstlicher Richtung das Biotop BK-5104-0008 „Gehölz-Grünlandkomplex SW von Langerwehe“ und in nordwestlicher Richtung das Biotop BK-5103-033 „Wolfskaul“. Das Biotop BK-5104-0008 „Gehölz-Grünlandkomplex SW von Langerwehe“ umfasst den steilen, südostexponierten Hang des Wehebachtales südwestlich von Langerwehe. Im Osten der Fläche befindet sich ein Feldgehölz aus heimischen Laubbaumarten. Die Strauchschicht ist überwiegend sehr dicht. Stellenweise sind auch dichte Lianenvorhänge (Waldrebe, Efeu) vorhanden. Ein Waldmantel ist ebenfalls stellenweise gut ausgebildet. Im Osten befindet sich innerhalb des Feldgehölzes ein Schießplatz. Nach Westen hin geht das Feldgehölz in einen Grünland-Kleingehölz-Komplex mit Hecken, Baumreihen und Einzelbäumen über. Der Talhang ist durch VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 13 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Geländekanten reich gegliedert. Diese sind tlw. mit alten Baumreihen oder Hecken bestanden, die oft in ein Brombeergestrüpp auslaufen. Auch auf den Weiden finden sich lokal flächige Brombeergestrüppe. Auf Geländekanten in den Fettweiden sind Magerweiden erhalten. Das Grünland wird extensiv mit Rindern beweidet. Im Westen finden sich Unterstände für das Vieh, Futter und Geräte unter einer alten Eichengruppe. Eine Eiche hat rund 160 cm Brusthöhendurchmesser. Es handelt sich dabei um einen typischen Grünland-Gehölzkomplex mit abwechslungsreichem Bodenrelief, Magergrünland und sehr altem Baumbestand als Rest einer historischen Kulturlandschaft. Das kleine Gebiet ist damit sehr repräsentativ für Mittelgebirgstalhänge und hat dabei einen guten Erhaltungszustand. Wegen des guten Erhaltungszustandes ist es ein wichtiges Trittsteinbiotop für Gebüschbrüter, Höhlenbrüter, Fledermäuse und Arten des blumenreichen trocken-mageren Grünlands (u.a. bestimmte Pflanzen, Tagfalter) mit günstiger Lage in der Biotopverbundachse Wehebachtal. Schutzziel ist die Erhaltung dieses auch landschaftsästhetisch wertvollen Talhangs. Das Grünland sollte optimiert werden, Aufgabe der Düngung auf den Weiden vor allem in den oberen Hangbereichen, wo die Magerweiden liegen. Das zuvor genannte Biotop BK-5103-033 „Wolfskaul“ umfasst einen Bachabschnitt, der infolge eines Wegebaus in Zeiten starker Wasserführung zu einer größeren Wasserfläche aufgestaut wird. Das Wasser fällt über eine kleine Kaskade in den aufgeweiteten Talbereich hinein. Oberhalb ist das Bett 1 - 2 m breit und teilweise befestigt. Das Gewässer ist zumindest organisch stark belastet. Die zur Überstauung zur Verfügung stehende Fläche ist etwa 200 m lang und 10 - 20 m breit. Der Stauraum wird teilweise von Erlen und Weiden gesäumt. An die rechte Bachseite grenzt (vor dem Damm) ein Gebüsch an, das von einer episodisch wasserführenden Kerbe durchzogen wird. Bachabwärts folgt auf den Damm des Weges ein kleiner Erlenbestand, der teilweise nass ist und eine kleine episodische Wasserfläche enthält. Die Erlen sind etwa 18 m hoch. Die Hangvegetation setzt sich aus Gehölzen und Kräutern der frischen Waldstandorte zusammen. Ein Bahndamm begrenzt das Gebiet. Der ökologische Wert des Baches oberhalb dieses Gebietes sollte durch die Anpflanzung eines Ufergehölzes erhöht werden. In etwa 1 km nördlicher Entfernung liegt das Biotop BK-5103-082 „Ehemalige Lehmgrube in Weisweiler“. Der größte Teil der Fläche wird von einer Birken-Sukzession eingenommen, die bereits eine Höhe von bis zu 5 m erreicht. Dazwischen treten immer wieder größere Ruderalflächen auf, die vor allem vom Land-Reitgras dominiert werden. Lokal treten kleine, verdichtete Flächen auf, auf denen Feuchtezeiger wachsen. Eine beim Abbau stehengelassene, künstlich entstandene, freistehende Felswand von etwa 10 m Höhe erhöht den Strukturreichtum der Fläche. Im Nordwesten befindet sich ein älteres Eichengehölz mit Stammdurchmessern um 30 cm. Im Süden der Fläche befindet sich ein etwa 20 x 50 m großes Abgrabungsgewässer, dessen Ufer bisher noch keine typische Vegetation aufweist. Hier befinden sich steile Lehmwände und Rohbodenflächen. Ganz im Süden befindet sich eine Fettwiese. Ebenfalls in etwa 1 km Entfernung, in südwestlicher Richtung ausgehend von der Potenzialfläche D, liegt das Biotop BK-5103-031 „Bovenberger Wald“ Dies ist ein zumeist von karbonischen Tonsteinen unterlagertes, größeres Waldgebiet mit sehr stark wechselnder Zusammensetzung und Struktur. Das Gelände ist vorwiegend nur schwach in Nordrichtung geneigt. Etwa die Hälfte des Gebietes wird von zumeist jüngeren Nadelholzforsten eingenommen. Vorherrschende Baumart ist die Fichte, daneben sind Kiefern-Parzellen und, kleinflächig, Lärchenbestände vertreten. Etwa ein Drittel des Gebiets ist mit Laubholz bestockt. Besonders wertvoll sind dabei die älteren bis alten Stieleichen-, Buchen- und Stieleichen-Buchenmischwälder. Daneben sind jüngere Buchen-, Roteichen- und Bergahorn-Aufforstungen vertreten. In nassen, kleinen Tälchen kommen auch feuchte Erlenbestände vor. Durchsetzt wird der Wald von z.T. größeren und bereits wieder aufgeforsteten Schlagflächen (meist Fichte). Im Nordostteil liegt eine ehemalige Wallanlage. Der hier stark reliefierte, ältere Eichenmischwald weist stellenweise kleine Schürfgruben und Halden sowie kleine Tümpel auf, die vermutlich als Laichgewässer für Amphibien von Bedeutung sind. In der dem Wald nach Süden vorgelagerten Schlagfläche sowie im Westen bei "Buschhof" finden sich weitere flache Stillgewässer ohne typische Vegetation. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 14 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Schutzziele sind der Erhalt und die naturnahe Bewirtschaftung bodenständiger Laubwälder in überwiegend ackerbaulich genutzter Umgebung, die Überführung von Nadelholz- und fremdländischen Laubholzforsten in bodenständigen Gehölzbestand sowie der Schutz von Feuchtbiotopen. Insgesamt befinden sich keine schutzwürdigen Biotope in den beiden Plangebieten, sondern erst in weiterer Entfernung zu den Potenzialflächen, sodass mit keiner Beeinträchtigung dieser Biotope zu rechnen ist. Alle zuvor genannten relevanten Umweltschutzziele wurden bei der Ausweisung der Konzentrationszonen berücksichtigt. Dies geschah z.B. im Rahmen der Standortuntersuchung durch die Wahl als hartes oder weiches Tabukriterium der durch entsprechende Schutzabstände zu Schutzgebieten (300 m zu NSG). Somit ist mit von keiner erheblichen Beeinträchtigung dieser Umweltschutzziele auszugehen. 2 2.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG DES UMWELTZUSTANDES Schutzgut Mensch a) Funktion Ein Hauptaspekt des Schutzes von Natur und Landschaft ist es, im Sinne einer Daseinsvorsorge die Lebensgrundlage des Menschen nachhaltig, d.h. auch für zukünftige Generationen, zu bewahren und zu entwickeln. Neben dem indirekten Schutz durch Sicherung der übrigen Schutzgüter sollen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, insbesondere hinsichtlich des Immissionsschutzes, sowie quantitativ und qualitativ ausreichender Erholungsraum für den Menschen gesichert werden. b) Bestandsbeschreibung Fläche A Das Plangebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich um eine ebene Plangebietsfläche. Im nördlichen Bereich befindet sich die Autobahn A 4. Es liegt etwa 800 m östlich der Ortslage Langerwehe-Luchem, 710 m nordöstlich des Stütgerhofes, 800 m nordwestlich der Ortslage Langerwehe-Geich und 1.460 m westlich der Ortslage Düren-Echtz. Östlich grenzt auf Dürener Stadtgebiet eine Konzentrationszone für die Windkraft mit 6 Anlagen an. Nördlich der Autobahn liegt die Gemeinde Inden. Die hier zu den Anlagen ungünstigste Ortslage ist Lucherberg. Sie schließt unmittelbar westlich an den Luchersee an und wird im Süden durch die Autobahn A 4 begrenzt. Nördlich der Gemeinde Inden schließt der Tagebau Inden an. Geplant ist es, dieses Abbaugebiet östlich an Lucherberg und an die Autobahn A4 zu führen. Im Osten soll dieser Bereich bis an die Ortslage Merken heranreichen. Südwestlich des Plangebietes sind derzeit unversiegelte Bauflächen und Lagerflächen vorhanden. In diesem Bereich wird ein Autobahnzubringer gebaut. Fläche D Die Fläche D umfasst Teile der bestehenden Konzentrationszone, welche die Halde Nierchen mit insgesamt 9 Anlagen umfasst. Die Halde liegt im Grenzbereich zwischen der Stadt Eschweiler und der Gemeinde Langerwehe. Somit liegen derzeit vier Anlagen auf dem Gemeindegebiet Langerwehes und 5 Anlagen auf dem Stadtgebiet Eschweilers. Die Fläche D liegt etwa 800 m südwestlich vom Hauptort Langerwehe, 1000 m nördlich von Langerwehe-Heistern sowie etwa 1000 m südöstlich von Eschweiler-Weisweiler. Die Halde liegt zwischen 40 – 80 m höher als das Umland, die Hänge sind mit Gehölzen bestanden und das Plateau wird neben den neun bestehenden WEA (davon 5 auf dem Stadtgebiet Eschweilers) landwirtschaftlich genutzt. c) Vorbelastung Die Plangebiete werden heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 15 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Fläche A Das Landschaftsbild der Fläche A ist zum einen durch die Nähe zum Braunkohlentagebau Inden stark und zum anderen durch die Autobahn A 4 vorbelastet. Lärm, Staub und Abgase werden durch den Autoverkehr im Bereich der Verkehrsstraßen erzeugt. In unmittelbarer Umgebung der drei geplanten WEA (Windenergieanlagen) bestehen sechs WEA auf dem Gebiet der Stadt Düren, Stadtteil Echtz. Diese insgesamt neun WEA werden vom Betrachter als ein Windpark wahrgenommen. Die beantragten Anlagen werden bei den Immissionsprognosen (bezüglich Schatten- und Schallimmissionsprognose) als Vorbelastungen berücksichtigt. Als Fremdgeräusche werden gemäß TA-Lärm alle Geräusche angesehen, die nicht von den zu beurteilenden Anlagen ausgehen. Dies trifft auf die beiden Geräuschquellen Bundesautobahn A 4 und den sich zu den Ortslagen Merken und Lucherberg entwickelnden Tagebaubetrieb Inden zu. Die geplante Erweiterung der Landstraße L 12 N, ausgehend vom östlichen Ortsrand von Langerwehe, westlich entlang der geplanten Windenergiestandorte bis hin zum Anschluss an die Bundesautobahn A 4 spielt aufgrund der geringeren Verkehrszahlen nur eine untergeordnete Rolle. Fläche D Die Fläche D umfasst Teile eines Windparks, wodurch das Landschaftsbild durch die bestehenden neun Anlagen vorbelastet ist. Im Zuge der Neuausweisung der Konzentrationszone auf der Halde Nierchen sollen die bestehenden Anlagen durch moderne Anlagen ersetzt werden. Vorbelastungen bestehen zudem mit dem Kraftwerk Weisweiler, welches nordwestlich der Fläche gelegen ist, und der Bahnlinie zwischen Köln und Aachen, die nordwestlich entlang der Halde vorbeiführt. d) Empfindlichkeit Durch die Überformung der Landschaft mit weiteren vorhandenen technischen infrastrukturellen Einrichtungen (Sand- und Kiesabgrabungsfläche und Verkehrswege) sowie der Zersiedlung und der Zerschneidung der Landschaft infolge der Verkehrswege, wurde die Eigenart der Landschaft bereits stark verändert. Es erfolgt kein Eingriff in eine vollkommen unberührte Naherholungslandschaft. Aufgrund der Vorbelastungen ist die Empfindlichkeit des Schutzgutes Mensch bezüglich der Naherholung als gering zu bewerten. Eine Empfindlichkeit für ansässige Menschen besteht v.a. in Bezug auf potenzielle zusätzliche Immissionsbelastungen durch die geplanten Vorhaben. Schutzwürdige Flächen in diesem Zusammenhang sind die angrenzenden Wohngebiete. Zur Untersuchung der Auswirkungen der Windenergieanlagen wurden für die jeweiligen Potenzialflächen schalltechnische Gutachten in Auftrag gegeben. Eine abschließende Bewertung der immissionsschutzrechtlichen Situation ist auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht möglich, da die Anlagenkonfiguration erst auf der nachgelagerten Planungsebene bzw. der Genehmigungsebene nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt wird. Aus den parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren liegen jedoch Bewertungen für mögliche Anlagenkonfigurationen vor. Diese werden nachfolgend zusammengefasst. Sie dienen als Nachweis, dass eine Bewältigung der zu erwartenden Konflikte mit dem Schutzgut Mensch grundsätzlich möglich ist. SCHALL Fläche A Für die Fläche A wurde ein schalltechnisches Gutachten (Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies, 30.10.2015) für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Anlagen erstellt. Im Bereich des Plangebietes (östlich von Luchem) bzw. nordöstlich von Langerwehe sind drei Windenergieanlagen geplant. Als Referenz wurden die Anlagen vom Typ Enercon E 82 E2 TES (mit Serrations5) herangezogen, die die Anforderungen der – aus Gründen der 5 mit Modulverzahnung VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 16 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Flugsicherheit – maximal möglichen Nabenhöhe im Plangebiet einhält. Im Rahmen der schalltechnischen Immissionsprognose wurde überprüft, ob die Richtwerte der TA-Lärm an den nächstgelegenen Wohnnutzungen in den angrenzenden Ortslagen eingehalten werden können. Dabei wurden die sechs bestehenden WEA in Düren/Echtz als Vorbelastung berücksichtigt. WEA 7-WEA 9 Anlagentyp Enercon E 82 E2 TES Nabenhöhe 138,4 m Rotordurchmesser 82 m Gesamthöhe 179,4 m Nennleistung 2.300 kW Leistungsregelung pitch Tabelle 1: geplanter Anlagentyp Für den Anlagentyp Enercon E 82 E2 TES (BM 0s) liegen drei Messberichte vor. Für die schalltechnische Berechnung gilt der Schallleistungspegel von Lw= 101,8 dB (A) (maximaler Schallleistungspegel) für eine Windgeschwindigkeit von 9 m/s in einer Höhe von 10 m. Zuschläge für die Ton- und Impulshaltigkeit sind gemäß dem Datenblatt nicht zu beachten. Für den reduzierten Betriebsmodus mit einer Leistung von 2.050 kW liegt eine einfache Vermessung vor. Diese legt einen Schallleistungspegel (E82 E2 TES BM 2000 kW) von Lw = 99,4 dB (A) für eine Windgeschwindigkeit von 9 m/s in einer Höhe von 10 m dar. Unsicherheit des Prognosemodells6 bei dem Anlagentyp E 82 E2 TES (BM 0s) mit σprog=1,5 dB. Die Serienstreuung7 bei dem Anlagentyp E 82 E2 TES (BM 0s) mit σP=0,5 dB. Die Ungenauigkeit der Schallemissionsvermessung bei dem Anlagentyp E 82 E2 TES (BM 0s) mit σR=0,5 dB. Aus den Standardabweichungen berechnen sich für eine Vertrauenswahrscheinlichkeit folgender Zuschlag für den Typ E 82 E2 TES (BM 0s) K = 2,1 dB. Unsicherheit des Prognosemodells8 bei dem Anlagentyp E82 E2 TES (BM 2000 kW) mit σprog=1,5 dB. Die Serienstreuung9 bei dem Anlagentyp E 82 E2 TES (BM 2000 kW) mit σP=1,2 dB. Die Ungenauigkeit der Schallemissionsvermessung bei dem Anlagentyp E 82 E2 TES (BM 2000 kW) mit σR=0,5 dB. Aus den Standardabweichungen berechnen sich für eine Vertrauenswahrscheinlichkeit folgender Zuschlag für den Typ E 82 E2 TES (BM 2000 kW) K = 2,5 dB. 6 Unsicherheiten des Softwareprogramms, der Koordinatenermittlung und Umgebungsbedingungen Bei der Berechnung des Prognoseschallpegels wird eine Produktionsstandardabweichung (Produktions-/Serienstreuung) berücksichtigt, die bei Wiederholungsmessungen an Maschinen gleicher Bauart und gleicher Serie aufgrund der innerhalb der Serie zulässigen Fertigungstoleranz auftritt. 7 8 Unsicherheiten des Softwareprogramms, der Koordinatenermittlung und Umgebungsbedingungen Bei der Berechnung des Prognoseschallpegels wird eine Produktionsstandardabweichung (Produktions-/Serienstreuung) berücksichtigt, die bei Wiederholungsmessungen an Maschinen gleicher Bauart und gleicher Serie aufgrund der innerhalb der Serie zulässigen Fertigungstoleranz auftritt. 9 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 17 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Der maximale Schallleistungspegel inklusive möglicher Zuschläge liegt bei 103,9 dB(A). Dieser Wert gilt für alle im Vorhaben geplanten Anlagen (pro Anlage). Folgender Anlagentyp ist im WEA-Gebiet (6 WEA) in Düren-Echtz vorhanden: WEA 1-WEA 6 Anlagentyp Enercon E 101 Nabenhöhe 135,4 m Rotordurchmesser 101 m Gesamthöhe 185,9 m Nennleistung 3.000 kW Leistungsregelung pitch Tabelle 2: Anlagentyp in Düren-Echtz Für die sechs zu berücksichtigenden Anlagen vom Typ Enercon E101 sind entsprechend der aktuellen Genehmigung mit folgenden Schallleistungspegeln und zu Zuschlägen zu rechnen: WEA 1,2,4 und 5 Lw = 104,8 dB (A) und dem Zuschlag K = 2,5 dB WEA 3 und 6 Lw = 104,2 dB (A) und dem Zuschlag K = 2,5 dB Die von modernen Anlagen hervorgerufenen Schallpegel im Infraschallbereich liegen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Der Zuschlag entspricht dem aufgeführten Zuschlag zur Genehmigung, sodass Einzelwerte zu den Standardabweichungen entfallen können. Die Kennwerte der (geplanten) WEA und Ihre Standortkoordinaten werden in den nachfolgenden Tabellen zusammengefasst: Kennzeichnung Bezeichnung Nabenhöhe Standortkoordinaten (Gauß-Krüger) Schallleistungspegel pro Anlage Lw dB (A)] Rechtswert Hochwert Tag (06.0022.00 Uhr) Nachts (22.00-06.00 Uhr) Rotordurchmesser WEA 1 Enercon E-101 135,4 101 2.527.348 5.633.149 104,8 104,8 WEA 2 Enercon E-101 135,4 101 2.527.846 5.633.051 104,8 104,8 WEA 3 Enercon E-101 135,4 101 2.527.402 5.633.120 104,2 104,2 WEA 4 Enercon E-101 135,4 101 2.527.425 5.632.671 104,8 104,8 WEA 5 Enercon E-101 135,4 101 2.527.843 5.632.624 104,8 104,8 WEA 6 Enercon E-101 135,4 101 2.527.268 5.632.658 104,2 104,2 Enercon E-82 E2 138,4 82 2.527.207 5.632.845 103,9 103,9 WEA 7 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 18 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ TES WEA 8 Enercon E-82 E2 TES 138,4 82 2.527.430 5.632.317 WEA 9 Enercon E-82 E2 TES 138,4 82 2.527.006 5.632.328 103,9 103,9 103,9 101,9 Tabelle 3: Kennwerte der geplanten und beantragten WEA und ihre Standortkoordinaten Quelle: Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies, 30.10.2015 Für die Durchführung der Begutachtung wurden am 17.05.2011 und am 19.06.2012 sowie am 01.08.2012 Ortsbegehungen im Einwirkungsbereich der geplanten Windenergieanlagen durchgeführt. Dabei konnten auch die Nutzungseinstufungen für die in diesem Bereich befindliche Wohnbebauung mit der Stadt Düren und den Gemeinden Langerwehe und Inden abgestimmt werden. Zur Berechnung wurden die ungünstigsten Immissionspunkte der verschiedenen Ortslagen gewählt: IP Ortslage Str. Hausnr. Koordinaten Rechtswert Hochwert Nutzungseinstufung Quelle Immissionsrichtwerte gem. TALärm Tags Nachts in in dB (A) dB (A) Merken Quirinusstraße 1 2529492 5634386 WA B-Plan 11/004 55 40 2 Echtz Gebäude Ecke Grube-AlfredStraße/ Breite straße 2529178 5632209 WA B-Plan 8/212 55 40 3 Echtz St-Matthias-Straße 11 2529747 5632499 WR B-Plan 8/3 50 35 4 Echtz Grube-Alfred-Str. 91 2529747 5631818 WR B-Plan 8/171 50 35 5 Geich/Obergeich Herrengarten 38 2527894 5631589 WA B-Plan 1 55 40 6 Außenbereich Langerwehe Stütgerhof 2526631 5631907 MI 60 45 7a Langerwehe Mühlenweg 4, Nord-Fassade 2526241 5631497 WA B-Plan 55 40 7b Langerwehe Mühlenweg 4, OstFassade 2526246 5631470 WA B-Plan 55 40 7c Langerwehe Mögliches Gebäude im B-Plan 2526290 5631515 WA B-Plan Vorabzug 55 40 8 Luchem Dürener Weg 16 2526253 5633315 WA Flächennutzu ngsplan* 55 40 9 Luchem Driesch 37A 2526335 5632887 MI Flächennutzu ngsplan* 60 45 10 Lucherberg Grenze des ungünstigst gelegenen Bauplatzes 2526214 5633660 WA B-Plan 55 40 11 Lucherberg In den Benden 38 2525856 5634158 WR B-Plan 18 50 35 1 12 Echtz Am Gieselspfad 9 2529368 5632714 MI ** 60 45 Tabelle 4: Immissionspunkte und Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm, *gem. Abstimmung mit Gemeinde Langerwehe, ** gem. Abstimmung mit Kreis Düren; Quelle: Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies, 30.10.2015 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 19 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Abbildung 4: geplante und beantragte WEA-Standorte und Immissionsorte Quelle: Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies, 30.10.2015 Bei den schalltechnischen Berechnungen werden insgesamt 12 Immissionspunkte berücksichtigt. Die Richtwerte sollten vor dem vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster eines schutzbedürftigen Raumes eingehalten werden. Des Weiteren soll vermieden werden, dass einzelne Pegelspitzen den Tagesimmissionsrichtwert um mehr als 30 dB und Nachtimmissionsrichtwert um mehr als 20 dB überschreiten. Die Ermittlung der zu erwartenden Geräuschimmissionen wurde entsprechend den Anforderungen zur Erstellung einer Prognose auf der sicheren Seite nach dem alternativen Verfahren der DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien durchgeführt“. Die Beurteilung erfolgte nach den Vorgaben der TA-Lärm. Entsprechend ist die Untersuchung unter Berücksichtigung aller gewerblichen Geräuschimmissionen durchzuführen und zu gliedern in Zusatzbelastung (zusätzliche gewerbliche Geräuschimmissionen durch das Planungsvorhaben), Vorbelastung (bestehende gewerbliche Geräuschsituation durch z.B. vorhandene WEA) und Gesamtbelastung (Vorbelastung + Zusatzbelastung). Gemäß Schallgutachten werden durch die Zusatzbelastung die Richtwerte an allen Immissionspunkten um > 4 dB unterschritten. Da im Bereich der Stadt Düren, westlich der Ortslage Echtz, 6 weitere Windkraftanlagen vorhanden VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 20 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ sind, wurden diese als Vorbelastung im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt. Weiterhin wurden beim Ortstermin am 17.05.2015 alle im Einflussbereich der Anlagen liegenden Wohnbereiche auf weitere mögliche Vorbelastungen durch vorhandene Betriebe mit Aktivitäten zur Nachtzeit untersucht. Am südlichen Ortsausgang in Merken befindet sich östlich der Roermonderstraße die Diskothek „Golden Gate“. Die von dort ausgehenden Geräusche wirken maßgeblich auf die Südostfassaden der Gebäude westlich der Roermonderstraße ein. In Bezug auf die Südwestfassade, von der aus freie Sicht auf die Windkraftanlagen besteht, ist daher eine deutliche Abschirmung durch die Gebäude selbst vorhanden. Dieser Immissionspunkt würde als Mischgebiet eingestuft werden und entfällt daher, da der IP Quirinusstraße 1 mit der Einstufung als WA ungünstiger liegt. Für den Immissionspunkt 4 (Echtz, Grube-Alfred-Str. 91) wurde im Gutachten dargelegt, dass das Gebäude in der Bauzeile unmittelbar an den Außenbereich und an ein Gewerbegebiet angrenzt. In Anlehnung an entsprechende Gerichtsurteile gilt in solchen Fällen die Gemengelageregelung, der TA-Lärm. Der B-Plan 8/171 gibt vor, dass die von Betrieben des angrenzenden Gewerbegebietes ausgehenden Emissionen „nicht zur Überschreitung der Planungsrichtpegel von 60 dB (A) tags und 45 dB (A) nachts führen. Aufgrund der hier vorliegenden Gemengelage sind gemäß dem Schallgutachten in diesem Bereich höchstens die Richtwerte eines Mischgebietes einzuhalten. Da am nordwestlichen Ortsbereich zwischenzeitlich eine Biogasanlage genehmigt wurde, die den Richtwert am nächstgelegenen Wohnhaus ausschöpfen darf, ist am IP 12 (Gieselspfad 9) der Immissionsrichtwert um mind. 6 dB zu unterschreiten (Irrelevanzkriterium nach TA-Lärm). Für alle Immissionspunkte im Bereich Merken und Lucherberg, an denen eine Vorbelastung durch den Tagebau in Zukunft gegeben sein wird, ist der gültige Richtwert um mind. 6 dB zu unterschreiten (Irrelevanzkriterium nach TALärm). Die TA-Lärm sagt unter Punkt 3.2.1 aus, dass die Genehmigung aufgrund einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nicht versagt werden darf, wenn infolge ständig vorherrschender Fremdgeräusche keine zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen durch die zu beurteilenden Anlagen zu befürchten sind. Hieran ist die Bedingung geknüpft, dass die Anlagengeräusche weder eine Ton- oder Informations-, noch eine Impulshaltigkeit aufweisen dürfen. Gemäß den Datenblättern sind entsprechende Zuschläge nicht zu erwarten. Als Fremdgeräusche werden gemäß TA-Lärm alle Geräusche angesehen, die nicht von den zu beurteilenden Anlagen ausgehen. Dies trifft für die beiden Geräuschquellen Bundesautobahn A 4 und den sich zu den Ortslagen Merken und Lucherberg entwickelnden Tagebaubetrieb Inden zu. Die geplante Erweiterung der Landstraße L 12 N, ausgehend vom östlichen Ortsrand von Langerwehe, westlich entlang der geplanten Windenergiestandorte bis hin zum Anschluss an die Bundesautobahn A 4 spielt aufgrund der geringeren Verkehrszahlen nur eine untergeordnete Rolle. Die beiden Geräuschquellen Bundesautobahn A 4 und den sich zu den Ortslagen Merken und Lucherberg entwickelnden Tagebaubetrieb Inden wurden als Fremdgeräuschquellen berücksichtigt, jedoch ist eine Verdeckung durch diese Fremdgeräusche aufgrund von Quer-/ Gegenwindbedingung von Autobahn und Tagebau zur entsprechenden Mitwindbedingung der Windenergieanlagen unwahrscheinlich. Von Verdeckung spricht man nach TA-Lärm dann, wenn die Fremdgeräusche zu mehr als 95 % der Betriebszeit der Anlagen in der jeweiligen Beurteilungszeit höher als der Mittelungspegel der Anlagen sind. Es muss somit gewährleistet sein, dass in der Nachtstunde mit dem geringsten Verkehrsaufkommen auf der Autobahn A 4 der Hintergrundgeräuschpegel des Verkehrsgeräusches über dem Beurteilungspegel der Anlagen liegt. Für den Immissionspunkt 11 in Lucherberg ist gemäß dem Schallgutachten eine Verdeckung zu erwarten. Die tatsächliche Verdeckung durch Fremdgeräusche der Autobahn A 4 zur Plausibilisierung der im vorangegangenen Abschnitt ermittelten Werte wurde im Rahmen einer Langzeitmessung vom 04.07. bis 31.07.2012 in Lucherberg durch den Schallgutachter ermittelt. Dabei wurden die Messgrößen der leisesten Nachtstunde der Messtage ausgewertet. Für die Nacht von Samstag auf Sonntag, die aufgrund des eingeschränkten LKW-Fahrverkehrs den kritischsten Wert darstellt, ergibt sich für die untere Vertrauensbereichsgrenze ein Wert von: Lu =41 dB (A) VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 21 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Für die Gesamtheit aller Messtage liegt die untere Vertrauensbereichsgrenze bei einem Wert von: Lu =43 dB (A) Gemäß TA-Lärm können diese Werte durch die Anlagen ausgeschöpft werden. In Bezug auf den Tagebau Inden wurde ein Verdeckungspegel von L95= 38 dB (A) durch den Schallgutachter unter Addition der Standardabweichung zum Korrekturwert ermittelt. Es wird dabei vorausgesetzt, dass der Unterschied zwischen Nachtmittelwert und leisester Stunde für den Verdeckungspegel (L95) gleich hoch ist, wie für den energieäquivalenten Dauerschallpegel zur Nachtzeit (Leq). Die Gesamtbelastung ergibt sich aus der Überlagerung der Vor- und Zusatzbelastung. In der Tabelle 5 sind die Beurteilungspegel der Gesamtbelastung unter Berücksichtigung aller gewerblichen Geräuschimmissionen (Betriebe in Langerwehe) sowie der Immissionskontingente mit entsprechenden Zusatzkontingenten dargelegt. IP Ortslage Immissionskontingente in dB (A) Str. Hausnr. Tag Immissionsrichtwerte in dB (A) Nacht Tag Nacht 1 Merken Quirinusstraße 1 36 33 55 40 2 Echtz Gebäude ecke Grube-AlfredStraße/ Breite straße 42 39 55 40 3 Echtz St-Matthias-Straße 11 40 36 50 35 4 Echtz Grube-Alfred-Str. 91 37 33 55 40 5 Geich/Obergeich Herrengarten 38 45 41 55 40 6 Außenbereich Langerwehe Stütgerhof 42 42 60 45 7a Langerwehe Mühlenweg 4, Nord-Fassade 39 36 55 40 7b Langerwehe Mühlenweg 4, OstFassade 39 36 55 40 7c Langerwehe Mögliches Gebäude im B-Plan 40 36 55 40 8 Luchem Dürener Weg 16 43 39 55 40 9 Luchem Driesch 37A 41 41 60 45 10 Lucherberg Grenze des ungünstigst gelegenen Bauplatzes 41 37 55 40 11 Lucherberg In den Benden 38 36 33 50 35 60 45 12 Echtz Am Gieselspfad 9 39 39 Tabelle 5: Beurteilungspegel in Überlagerung aller vorgenannten gewerblichen Geräuschimmissionen Quelle: Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies, 30.10.2015 Aufgrund der vorliegenden Vorbelastung durch weitere WEA (sechs WEA), den Tagebaubetrieb Inden und das o. a. Gewerbegebiet in Echtz ist in der Ortschaft zur Nachtzeit das Irrelevanzkriterium der TA-Lärm einzuhalten, d.h. dass dort durch die Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte um ≥ 6 dB unterschritten werden dürfen. An allen 3 Immissionsorten in Echtz (IP2, 3 und 4) ist der Richtwert + 1dB eingehalten bzw. die Geräuschimmissionen der Windkraftanlagen halten das Irrelevanzkriterium (IP12) ein. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 22 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ An den Immissionsort IP 7b „Mühlenweg 4, Ost-Fassade würde die Gesamtbelastung inklusive aller 9 Anlagen und ohne Einschränkung der 3 geplanten Anlagen in Überlagerung mit der gewerblichen Vorbelastung maximal zu einem Beurteilungspegel von Lr= 42 dB (A) nachts führen, sodass schallmindernde Maßnahmen erforderlich sind. Die Überschreitung um 1 dB am Immissionspunkt IP 5 ist aufgrund der vorhandenen gewerblichen Vorbelastung gemäß TA-Lärm zulässig. Am Immissionsort 11 wird der Beurteilungspegel von LrN = 33 dB (A) zur Nachtzeit durch die Verkehrsgeräusche der A 4 verdeckt. Zur Einhaltung des Richtwertes + 1 dB am Immissionsort IP 7b kann die Anlage WEA 9 nur im schallreduzierten Betriebsmodus BM 2000 kW betrieben werden (vgl. Tab. 3). Unter Berücksichtigung der weiteren gewerblichen Vorbelastungen ergeben sich daraus die in Tabelle 6 dargelegten Gesamtbelastungen. IP 1 Ortslage Immissionskontingente in dB (A) Str. Hausnr. Tag Immissionsrichtwerte in dB (A) Nacht Tag Nacht Merken Quirinusstraße 1 39 33 55 40 2 Echtz Gebäude Ecke Grube-AlfredStraße/ Breite straße 44 39 55 40 3 Echtz St-Matthias-Straße 11 42 36 50 35 4 Echtz Grube-Alfred-Str. 91 40 33 50 35 5 Geich/Obergeich Herrengarten 38 48 41 55 40 6 Außenbereich Langerwehe Stütgerhof 57 43 60 45 7a Langerwehe Mühlenweg 4, Nord-Fassade 52 41 55 40 7b Langerwehe Mühlenweg 4, OstFassade 55 41 55 40 7c Langerwehe Mögliches Gebäude im B-Plan 54 41 55 40 8 Luchem Dürener Weg 16 46 39 55 40 9 Luchem Driesch 37A 47 41 60 45 10 Lucherberg Grenze des ungünstigst gelegenen Bauplatzes 44 37 55 40 11 Lucherberg In den Benden 38 41 33 50 35 12 Echtz Am Gieselspfad 9 42 39 60 45 Tabelle 6: Beurteilungspegel in Überlagerung aller vorgenannten gewerblichen Geräuschimmissionen mit schallreduzierten Betriebsart der WEA 9 (BM 2000 kW); Quelle: Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies, 24.09.2015 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 23 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Unter Berücksichtigung eines schallreduzierten Betriebes der WEA 9 wird auch am Immissionspunkt IP 07b der Richtwert + 1 dB eingehalten. Aufgrund der vorhandenen gewerblichen Vorbelastung gemäß TA Lärm ist dies zulässig. Fläche D Für ein geplantes Repowering im Windpark Halde Nierchen, welches auf dem Gemeindegebiet Langerwehes in der Fläche D liegt, wurde ein schalltechnisches Gutachten (T & H Ingenieure GmbH, 17.12.2015) erstellt. Das Gutachten untersucht dabei den Windpark auf der Halde Nierchen in seiner Gesamtheit, sowohl die Anlagen auf dem Stadtgebiet Eschweiler als auch die Anlage auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe. Geplant ist, die vorhandenen neun Anlagen aus den 1990er Jahren durch wenige modernere Anlagen zu ersetzen. Das sind auf dem Stadtgebiet Eschweiler statt bisher 5 Anlagen zukünftig 3 Anlagen und für die Gemeinde Langerwehe werden die bestehenden vier Anlagen durch eine neue Anlage ersetzt. Geplant für die 4 neuen Anlagen ist eine Gesamthöhe von bis zu 170 m, ein konkreter Anlagentyp steht noch nicht fest. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurde als Referenzanlage daher der Anlagentyp GE 2.5-120 mit einer Nabenhöhe von 110 m und einem Rotordurchmesser von 120 m zugrunde gelegt. Diese steht in der engeren Auswahl des Vorhabenträgers für das Repowering. Sollte ein anderer Typ realisiert werden, ist im Genehmigungsverfahren entsprechend ein angepasstes Gutachten erforderlich. Im Rahmen der Untersuchung wurden die folgenden 10 Immissionsorte zur Beurteilung der Geräuschimmissionen mit der Stadt Eschweiler, der Gemeinde Langerwehe wie auch mit der StädteRegion Aachen und dem Kreis Düren abgestimmt und festgesetzt: Immissionsort Lage/Adresse Höhe des Immissionsortes in m Einstufung der Schutzbedürftigkeit Immissionsrichtwerte in dB(A) Tagezeit Nachtzeit IO 1 Höhenweg 12a, 52249 Eschweiler 5m § 34 WR a) 50 35 IO 2 Heidesiedlung 31, 52249 Eschweiler 5m § 34 WR a) 50 35 IO 3 Merberischer Weg 3, 52379 Langerwehe 5m § 35 MI b) 60 45 IO 4 Südlich Merberischer Weg, 52379 Langerwehe 5m § 35 MI b) 60 45 IO 5 Südlich Merberischer Weg, 52379 Langerwehe 5m § 35 MI b) 60 45 IO 6 Gut Kammerbusch 1, 52379 Langerwehe 5m § 35 MI b) 60 45 IO 7 Gut Kammerbusch, 52379 Langerwehe 5m § 35 MI b) 60 45 IO 8 Karl-Arnold-Straße 29, 52379 Langerwehe 5m WA b) 55 40 IO 9 Neustraße 108, 52379 Langerwehe 5m § 34 WA b) 55 40 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 24 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ IO 10 Hans-Böckler-Straße 12, 52379 Langerwehe 5m § 34 WA b) 55 40 Tabelle 7: maßgebliche Immissionsorte (Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 17.12.2015), a) Einstufung gemäß der Stadt Eschweiler, b) Einstufung gemäß der Gemeinde Langerwehe; Quelle: T & H Ingenieure GmbH, 17.12.2015 Abbildung 5 Lage der gewählten Immissionsorte sowie der bestehenden WEA (Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 17.12.2015) Von den 10 gewählten Immissionsorten liegen 8 (IO 3 bis IO 10) auf dem Gemeindegebiet Langerwehes. Diese werden zu Teilen als allgemeines Wohngebiet und zu Teilen als Mischgebiet eingestuft. Als gewerbliche Vorbelastung wurde das Grundlastkraftwerk Weisweiler in die Berechnungen mit einbezogen. Als weitere Fremdgeräusche berücksichtigt das Schallgutachten den Schienenverkehr sowie in geringem Umfang auch den Straßenverkehr. Je nach Vegetation am Immissionsort, Bauweise der Wohnhäuser und Windrichtung können die Geräusche, die von der Windenergieanlage ausgehen, durch diese Fremdgeräusche überdeckt sein. Für die derzeit bestehenden neun Anlagen vom Typ Nordex N54/1000 werden folgende immissionsrelevanten Schallleistungspegel berücksichtigt: N 54/1000 WEA 1- 9 (Tagbetrieb) VDH Projektmanagement GmbH LWA,ovB = 106,0 dB(A) +2,5 dB(A) = 108,5 dB(A) Januar 2017 25 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ N 54/1000 WEA 1- 3 (Nachtbetrieb) LWA,ovB = 106,0 dB(A) +2,5 dB(A) = 108,5 dB(A) Die vorhandenen WEA 4 bis 9 sind nachts abgeschaltet. Für die geplanten WEA vom Typ GE 2.5-120 liegt bislang ein Messbericht immissionsrelevante Schallleistungspegel bei 106,0 dB(A) liegt. Windgeschwindigkeitsklassen lag der Tonzuschlag im Nahfeld bei KTN = 0 Impulshaltigkeiten wurden nicht festgestellt. Die Rotoren sind zudem Zusatzkomponenten (Serrations) ausgestattet. vor, der besagt, dass der In allen vermessenen dB(A). Immissionsrelevante mit geräuschreduzierenden Für den schalloptimierten Betrieb NRO 100 liegt ebenfalls ein Messbericht vor. Für diesen schalloptimierten Betrieb liegt der Schallleistungspegel bei 99,8 dB(A). Auch für den schalloptimierten Betrieb lag der Tonzuschlag im Nahfeld bei KTN = 0 dB(A). Immissionsrelevante Impulshaltigkeiten wurden nicht festgestellt. Die Rotoren sind zudem mit geräuschreduzierenden Zusatzkomponenten (Serrations) ausgestattet. Für die Berechnungen werden die vermessenen Schallleistungspegel zuzüglich des oberen Vertrauensbereiches mit einem Zuschlag von 2,5 dB(A) verwendet: GE 2.5-120 (Tagbetrieb) LWA,ovB = 106,0 dB(A) +2,5 dB(A) = 108,5 dB(A) GE 2.5-120 (Nachtbetrieb) LWA,ovB = 99,8 dB(A) +2,5 dB(A) = 102,3 dB(A) Die Berechnung der schalltechnischen Untersuchung ergibt, dass die ermittelten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung der vier WEA die angesetzten Immissionsrichtwerte der TA Lärm tagsüber und auch nachts an allen Immissionsorten einhalten (Tabelle 8). Dies gilt auch für die obere Vertrauensbereichsgrenze des Beurteilungspegels der gewerblichen Zusatzbelastung der WEA (Tabelle 9). Beurteilungspegel in dB(A), ZB Immissionsort Immissionsrichtwerte in dB(A) gemäß TA Lärm /1/ Tageszeit Nachtzeit Tageszeit werktags Tageszeit sonntags Nachtzeit IO 1 43 45 35 50 35 IO 2 43 45 35 50 35 IO 3 42 42 36 60 45 IO 4 42 42 36 60 45 IO 5 42 42 35 60 45 IO 6 42 42 35 60 45 IO 7 40 40 34 60 45 IO 8 41 42 33 55 40 IO 9 40 42 32 55 40 IO 10 39 41 31 55 40 Tabelle 8: Beurteilungspegel für die gewerbliche Zusatzbelastung der vier WEA (Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 17.12.2015) Immissionsort Oberer Vertrauensbereich der Beurteilungspegel in dB(A), ZB Immissionsrichtwerte in dB(A) gemäß TA Lärm /1/ Tageszeit Nachtzeit Tageszeit werktags Tageszeit sonntags Nachtzeit IO 1 46 47 38 50 35 IO 2 46 48 38 50 35 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 26 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ IO 3 45 45 39 60 45 IO 4 45 45 39 60 45 IO 5 44 44 38 60 45 IO 6 44 44 38 60 45 IO 7 43 43 36 60 45 IO 8 43 45 35 55 40 IO 9 43 45 35 55 40 IO 10 42 44 34 55 40 Tabelle 9: obere Vertrauensbereichsgrenze der Beurteilungspegel für die gewerbliche Zusatzbelastung der vier WEA (Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 17.12.2015) Für die Immissionsorte, die in Langerwehe liegen (IO 3 – IO 10), liegt der Wert der oberen Vertrauensbereichsgrenze der Beurteilungspegel der geplanten Zusatzbelastung der vier WEA tagsüber bei mehr als 6 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten. Damit ist nach TA Lärm die Zusatzbelastung durch den geplanten Windpark an diesen Immissionsorten irrelevant. Für die Nachtwerte unterschreitet die obere Vertrauensgrenze der Beurteilungspegel der geplanten Zusatzbelastung der vier WEA den Immissionsrichtwert an den Immissionsorten in der Gemeinde Langerwehe oder hält diesen ein. Eine Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen ist nicht zu erwarten. Zusätzlich werden die Ergebnisse der Berechnung der oberen Vertrauensgrenze des Beurteilungspegels der Bestandsituation mit derzeit neun Anlagen gegenüber gestellt: Immissionsort Oberer Vertrauensbereich der Beurteilungspegel in dB(A), vorhandene Windenergieanlagen (ZB IST) Tageszeit Tageszeit Nachtzeit werktags sonntags Oberer Vertrauensbereich der Beurteilungspegel in dB(A), geplante Windenergieanlagen (ZB SOLL) Tageszeit Tageszeit Nachtzeit werktags sonntags Immissionsrichtwerte in dB(A) gemäß TA Lärm /1/ Tageszeit Nachtzeit IO 1 48 49 43 46 47 38 50 35 IO 2 49 50 40 46 48 38 50 35 IO 3 48 48 37 45 45 39 60 45 IO 4 50 50 38 45 45 39 60 45 IO 5 49 49 37 44 44 38 60 45 IO 6 49 49 38 44 44 38 60 45 IO 7 47 47 37 43 43 36 60 45 IO 8 47 49 36 43 45 35 55 40 IO 9 47 48 35 43 45 35 55 40 IO 10 46 47 35 42 44 34 55 40 Tabelle 10: Vergleich oberer Vertrauensbereich im Ist-Zustand und Soll-Zustand (Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 17.12.2015) VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 27 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Aus der Tabelle 10 geht hervor, dass die schalltechnische Belastung durch das geplante Repowering teilweise geringer wird. An allen Immissionspunkten verbessern sich durch das Repowering die Werte für tagsüber. Die Nachtwerte werden auf dem Gemeindegebiet Langerwehe an den IO 7, IO 8 und IO 10 verbessert und an den IO 6 und IO 9 bleibt die Belastung gleich. Lediglich an den Immissionsorten IO 3 – IO 5 verschlechtert sich die Schallimmissionssituation minimal. Trotz der Zunahme der Schallbelastung an diesen Immissionsorten bleiben die Werte weiter deutlich unter den vorgegebenen Richtwerten der TA Lärm. Damit ist nicht mit einer Lärmbelastung für die Einwohner Langerwehes zu rechnen. SCHATTENWURF Fläche A Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung der Potenzialfläche A wurde eine Schattenwurfuntersuchung erstellt.10 Hierbei wurden die neu geplanten drei WEA wie auch die bestehenden sechs WEA als Vorbelastung berücksichtigt. Durch den sogenannten Schlagschatten kann es zu einer Beeinträchtigung der menschlichen Wahrnehmung in seiner Umgebung kommen. Daher hat der Länderausschuss für Immissionsschutz Richtwerte festgelegt, wonach der Schattenschlag nicht länger als 30 Min am Tag bzw. 30 Stunden im Jahr auftreten soll. Dieser Maximalwert entspricht, aufgrund von zeitweiser Bewölkung etc., einem astronomisch wahrscheinlichen Wert von 8 h im Jahr. In der Schattenwurfberechnung wurden die folgenden WEA berücksichtigt: WEA- Nr. Bezeichnung Nabenhöhe Standortkoordinaten (GaußKrüger) Rotordurchmesser Rechtswert Hochwert Beschattungsbereich [m] Tag Bemerkung 1 Enercon E-101 135,4 101 2.527.348 5.633.149 2.214 Vorbelastung 2 Enercon E-101 135,4 101 2.527.846 5.633.051 2.214 Vorbelastung 3 Enercon E-101 135,4 101 2.527.402 5.633.120 2.214 Vorbelastung 4 Enercon E-101 135,4 101 2.527.425 5.632.671 2.214 Vorbelastung 5 Enercon E-101 135,4 101 2.527.843 5.632.624 2.214 Vorbelastung 6 Enercon E-101 135,4 101 2.527.268 5.632.658 2.214 Vorbelastung 7 Enercon E-82 E2 TES 138,4 82 2.527.207 5.632.845 1.599 Zusatzbelastung 8 Enercon E-82 E2 TES 138,4 82 2.527.430 5.632.317 1.599 Zusatzbelastung 9 Enercon E-82 E2 TES 138,4 82 2.527.006 5.632.328 1.599 Zusatzbelastung Tabelle 11: Anlagentypen für die Schattenwurfberechnung Quelle: Windtest grevenbroich gmbh, 21.09.2015 windtest grevenbroich Gmbh, 21.09.2015: Ermittlung der optischen Immissionen in der Umgebung des geplanten Windenergieanlagenstandortes Langerwehe, Schattenwurfprognose 10 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 28 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Als Immissionspunkte wurden die nächsten Wohnbebauungen in verschiedenen Himmelsrichtungen gewählt. Für die Schattenwurfberechnung wurden insgesamt 25 relevante Immissionspunkte festgelegt. Zur abschließenden Beurteilung des Standortes fand am 08.05.2015 eine Besichtigung der Immissionspunkte durch den Schattenwurfgutachter statt. Abbildung 6: Darstellung der berücksichtigten Windenergieanlagen und Immissionsorte Quelle: windtest grevenbroich gmbh, 21.09.2015 Mit Hilfe des Simulationsprogramms WindPRO 2.9.269 kann der Schattenwurf, der durch die Rotation der Rotorblätter verursacht wird, in der räumlichen Umgebung einer oder mehrerer Windenergieanlagen berechnet werden. Anhand sogenannter „Schattenwurfrezeptoren“ wird dabei der Schattenwurf für einzelne Immissionsorte (z.B. die nächstgelegenen Wohnbebauungen) berechnet. Zur Übersicht der maximalen Schattenwurfimmissionen (worst-case) in der WEA werden Linien gleicher maximaler Immissionen (Isolinien o. Isoflächen) berechnet. Die Berechnungen basieren auf horizontalen Rezeptoren. Die VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 29 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Isolinien werden für eine Referenzhöhe (hier 2 m über Grund) berechnet und die Ergebnisse werden als maximale Schattenwurfimmissionen in Stunden pro Jahr bzw. Stunden pro Tag tabellarisch dargestellt. Die Berechnung basiert auf folgenden Annahmen: Bei der worst-case-Betrachtung wird dabei vereinfacht angenommen:  Die Sonne ist als punktförmige Lichtquelle anzunehmen und scheint während der gesamten Zeit zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang durchgehend (wolkenloser Himmel) an allen Tagen des Jahres.  Die Windrichtung wird stets so angenommen, dass die Rotorfläche senkrecht zur Sonneneinstrahlung steht (maximaler Schatten).  Die WEA ist während der gesamten Zeit in Betrieb (100 % Verfügbarkeit).  Es existieren keine Stillstandzeiten der WEA, es wird somit von durchgehend ausreichend starkem Wind ausgegangen.  Es befinden sich keine sichtverstellenden Hindernisse zwischen IP und WEA (z.B. Wald, Einstellung WindPro –ohne Hindernisse).  Die horizontalen Schattenwurfrezeptoren befinden sich in einer Bezugshöhe von 2 m, haben eine Größe von 0,1 m x 0,1 m und sind in 360 ° -Richtung (Gewächshaus/Terrassenfläche) ausgerichtet und sind daher punktförmig anzusehen.  Zeiten, in denen die Sonne weniger als 3 ° über dem Horizont steht, werden wegen zu geringer Strahlungsintensität (Strahlungsdichte kleiner ca. 120 W/m² bzw. Beleuchtungsintensität kleiner 389 lx) nicht betrachtet. In der Realität werden die worst-case-Annahmen in ihrem gesamten Ausmaß nie auftreten. Bei möglichen Überschreitungen der Richtwerte bei einer worst-case Betrachtung werden auch real auftretende Schattenwurfzeiten berücksichtigt. Die Berechnungsergebnisse der Gesamtbelastung für die maximale und wahrscheinliche Schattenwurfbelastung sind in der nachfolgenden Tabelle dargelegt (vgl. Tab. 12): Wind PRO Bez. IP Immissions-punkte Koordinatensystem: GaußKrüger (Bessel, Zone 2) Max. Schattenwurfbelastung [h/Jahr] Max. Schattenwurfbelastung [h/Tag] Wahrscheinliche Schattenwurfbelastung [h/Jahr] Rechts-wert Hochwert VB ZB GB VB ZB GB VB ZB GB 2.529.253 5.632.663 38:22 00:00 38:22 00:27 00:00 00:27 08:2 7 00:00 08:38 2.529.385 5.632.663 31:06 00:00 31:06 00.28 00:00 00.28 07:1 2 00:00 07:21 A IP 01 B IP 01/1 Windgengasse 57, 52353 Düren-Echtz Am Gieselspfad 9, 52353 Düren-Echtz C IP 01/2 Breitestr. 61, 52353 Düren-Echtz 2.529.378 5.632.663 38:42 00:00 38:42 00.23 00:00 00.23 08:4 0 00:00 08:51 D IP 01/3 Breitestr. 51, 52353 Düren-Echtz 2.529.343 5.632.663 32:01 00:00 32:01 00:22 00:00 00:22 07:0 8 00:00 07:18 E IP 02 Windgengasse 6, 52353 Düren-Echtz 2.529.150 5.632.663 29:25 00:00 29:25 00:26 00:00 00:26 07:0 5 00:00 07:15 F IP 02/1 Breitestr. 11, 52353 Düren-Echtz 2.529.242 5.632.663 28:33 00:00 28:33 00:34 00:00 00:3 4 06:5 6 00:00 07:04 G IP 02/2 Breitestr. 9, 52353 Düren-Echtz 2.529.188 5.632.663 37:36 00:00 37:36 00:37 00:00 00:3 7 08:5 6 00:00 09:08 H IP 2.529.172 5.632.663 49:41 00:00 49:41 00:37 00:00 00:3 7 11:1 5 00:00 11:29 Breitestr. 5a, 52353 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 30 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ 02/3 Düren-Echtz I IP 03 Breitestr. 1a, 52353 Düren-Echtz 2.529.129 5.632.663 45:40 00:00 45:40 00:41 00:00 00:4 1 10:0 7 00:00 10:20 J IP 03/1 Am Bilderstock 14, 52353 Düren-Echtz 2.529.155 5.632.663 29:41 00:00 29:41 00:29 00:00 00:29 06:3 6 00:00 06:44 K IP 04 Gänsebeckelweg, 52379 LangerweheGeich 2.528.233 5.631.605 00:00 08:49 08:49 00:00 00:15 00:15 00:0 0 01:54 01:50 L IP 05 Herrengarten 38 52379 LangerweheGeich 2.527.894 5.631.589 00:00 00:00 00:00 00:00 00:00 00:00 00:0 0 00:00 00:00 M IP 06 Stütgerhof, 52379 Langerwehe 2.526.631 5.631.907 22:04 19.05 41:09 00:25 00:23 00:4 8 05:0 9 04:42 09:47 N IP 06/1 2.526.288 5.632.032 31:11 32.37 63:48 00:32 00:26 00:5 6 07:2 0 08:22 15:31 O IP 07 2.526.326 5.632.751 28:57 22:27 51:24 00:28 00:30 00:3 7 06:5 3 04:49 11:38 P IP 07/1 Driesch 39, 52379 Langerwehe-Geich 2.526.292 5.632.864 24:42 20:01 44:43 00:35 00:22 00:3 5 05:3 9 03:56 09:32 Q IP 08 Driesch 37a, 52379 Langerwehe-Geich 2.526.335 5.632.887 26:47 22:02 48:49 00:38 00.22 00:3 8 06:0 5 04:09 10:09 R IP 08/1 Driesch 31, 52379 Langerwehe-Geich 2.526.266 5.632.915 23:27 18:52 42:19 00:36 00:21 00:3 6 05:1 3 03.30 08:40 S IP 08/2 Driesch 21, 52379 Langerwehe-Geich 2.526.244 5.632.980 22:35 18:07 40:42 00:36 00:20 00:3 6 04.5 4 03:06 07:57 T IP 08/3 Driesch 9, 52379 Langerwehe-Geich 2.526.200 5.633.105 21:59 17:05 39:01 00:30 00:18 00:30 04:2 7 02:38 07:02 U IP 08/4 Lennenstraße 10, 52379 LangerweheGeich 2.526.226 5.633.206 21:57 22:56 44:33 00:30 00:18 00:30 04:1 5 02:55 07:01 V IP 08/5 Dürener Weg 10, 52379 LangerweheGeich 2.526.215 5.633.287 20:39 21:08 41:11 00:30 00.18 00:3 1 03:5 3 02:32 06:14 W IP 09 Dürener Weg 16, 52379 LangerweheGeich 2.526.253 5.633.315 21:39 18:28 39:08 00:31 00:18 00:3 1 04:0 2 02:17 06:05 X IP 09/1 Mittelstraße 51, 52379 LangerweheGeich 2.526.210 5.633.521 17:29 05:07 20:05 00:28 00:16 00:29 02.5 3 00.50 03:22 Y IP 10 Waagmühle, 52459 Inden 2.526.326 5.633.795 29:30 11:49 37:06 00:31 00:16 00:3 1 03:4 4 01:10 04:33 Mühlenweg 40, 52379 LangerweheGeich Driesch 24, 52379 Langerwehe-Geich Tabelle 12: Prognoseergebnisse je IP der Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung (VB: Vorbelastung | ZB: Zusatzbelastung | GB: Gesamtbelastung) Quelle: windtest grevenbroich gmbh, 21.09.2015 In der Tabelle 12 sind die Prognoseergebnisse der Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung für die WEA-Standorte in Langerwehe dargestellt. Im Gutachten wurde darauf hingewiesen, dass bei Betrachtung der Schattenwurfzeiten zwischen Vor- und Gesamtsowie zwischen Zusatz- und Gesamtbelastung voneinander abweichende Schattenwurfzeiten auftreten können. Dies ist auf die unterschiedliche Betriebsdauer je WEA je Sektor zurückzuführen. Die Berechnungssoftware WindPRO III verwendet eine mittlere Betriebsdauer für alle berücksichtigten WEA. Weiterhin wird gleichzeitig Schattenwurf durch Vor- und Zusatzbelastung verursacht und in der Gesamtbelastung einfach gewertet. Durch die Vorbelastung, bestehend aus den 6 ENERCON E-101 Anlagen, werden an acht Immissionspunkten (IP 01 bis IP 01/3, IP02/2 bis IP03 und IP06/1) die Richtwerte von 30 Stunden Gesamtschattenwurf im Jahr bzw. an elf VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 31 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Immissionspunkten (IP02/1 bis IP03, IP06/1, Ip07/1 bis IP08/2, IP09 und IP10) der Richtwert von 30 Minuten Schattenwurf am Tag (worst-case) überschritten. Der Richtwert von 8 Stunden Gesamtschattenwurf der wahrscheinlichen Schattenwurfbelastung im Jahr (Sonnenwahrscheinlichkeit real) wird durch die Vorbelastung an fünf Immissionspunkten (IP01, IP01/2 und IP02/2 bis IP03) überschritten. Durch die Zusatzbelastung (bestehend aus 3 WEA des Typs ENERCON E-82 E2) wird an einem Immissionspunkt (IP 06/1) der Richtwert von 30 Minuten Gesamtschattenwurf im Jahr bzw. an keinem Immissionspunkt der Richtwert von 30 Minuten Schattenwurf am Tag (worst-case) überschritten. Der Richtwert von 8 Stunden Gesamtschattenwurf der wahrscheinlichen Schattenwurfbelastung im Jahr (Sonnenwahrscheinlichkeit real) wird durch die Zusatzbelastung ebenfalls an keinem Immissionspunkt überschritten. Durch die Gesamtbelastung werden an insgesamt 19 Immissionspunkten (IP01 bis IP01/3, IP 02/2 bis IP03, IP06 bis IP09 und IP10) die Richtwerte von 30 Stunden Gesamtschattenwurf im Jahr, bzw. an 14 Immissionspunkten (IP02/1 bis IP03, IP06 bis IP08/2, IP08/5, IP09 und IP10) der Richtwert von 30 Minuten Schattenwurf am Tag (worst-case) überschritten. Der Richtwert von 8 Stunden Gesamtschattenwurf der wahrscheinlichen Schattenwurfbelastung im Jahr (Sonnenwahrscheinlichkeit, real) wird durch die Gesamtbelastung an elf Immissionspunkten (IP01, IP01/2, IP02/02 bis Ip03 und IP06 bis IP08/1) überschritten. Die theoretischen Überschreitungen der Richtwerte an den betroffenen Immissionspunkten können durch die Implementierung von Schattenwurfmodulen in die WEA Steuerung vermieden werden. Im Rahmen des Bebauungsplanes ist festzulegen, dass die Grenzwerte der Schallimmissionen und des Schattenwurfes der geplanten Anlagen durch technische Maßnahmen eingehalten werden, sodass hier keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Durch die matten Anstriche der Rotorblätter werden Lichtreflexionen (sog. Discoeffekt) vermieden. Weiterhin sind in Bezug auf die Sicherheit des Schutzgutes Mensch Hinweise zur Tages- und Nachtkennzeichnung sowie zur militärischen Flugsicherung zu beachten und werden auf der Ebene des Bebauungsplans eingefügt. Fläche D Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung der Potenzialfläche D wurde durch das Büro T&H Ingenieure GmbH11 auch eine Schattenwurfuntersuchung erstellt. Neben den geplanten vier Anlagen des Repowerings konnten durch den Gutachter keine weiteren Windenergieanlagen als Vorbelastungen ausgemacht werden, die zu berücksichtigen wären. Durch den sogenannten Schlagschatten kann es zu einer Beeinträchtigung der menschlichen Wahrnehmung in seiner Umgebung kommen. Daher hat der Länderausschuss für Immissionsschutz Richtwerte festgelegt, wonach der Schattenschlag nicht länger als 30 Min am Tag bzw. 30 Stunden im Jahr auftreten soll. Dieser Maximalwert entspricht, aufgrund von zeitweiser Bewölkung etc., einem astronomisch wahrscheinlichen Wert von 8 h im Jahr. Zur Untersuchung des Schattenwurfes wurden insgesamt 15 Immissionspunkte in der Umgebung des Windparkes gewählt, von denen sich acht Immissionsorte in der Gemeinde Langerwehe (IO 3 – IO 10) befinden: Koordinaten GK Bessel / Zone 2 Rechtswert in m Hochwert in m Immissionsort Lage/Adresse IO 1 Höhenweg 10, 52249 Eschweiler 2.522.844 5.631.625 IO 2 Heidesiedlung 31, 52249 Eschweiler 2.523.523 5.631.859 IO 3 Merberischer Weg 3, 52379 Langerwehe 2.524.240 5.631.433 T&H Ingenieure GmbH: Schattenwurfgutachten für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen im Rahmen des geplanten Repowering im vorhandenen Windpark Halde Nierchen - 13-019-GK-06, Bremen. 30.11.2015 11 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 32 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ IO 4 Südlich Merberischer Weg, 52379 Langerwehe 2.524.290 5.632.296 IO 5 Südlich Merberischer Weg 2.524.350 5.631.261 IO 6 Gut Kammerbusch 1, 52379 Langerwehe 2.524.349 5.630.699 IO 7 Gut Kammerbusch, 52379 Langerwehe 2.524.408 5.630.557 IO 8 Karl-Arnold-Straße 29, 52379 Langerwehe 2.524.583 5.631.103 IO 9 Neustraße 106, 52379 Langerwehe 2.524.607 5.631.151 IO 10 Hans-Böckler Straße 12, 52379 Langerwehe 2.524.685 5.631.123 IO 11 Bongarder Hof 1, 52249 Eschweiler 2.522.428 5.630.638 IO 12 In der Gracht 14A, 52249 Eschweiler 2.522.336 5.631.250 IO 13 Im Römerfeld 6, 52249 Eschweiler 2.522.387 5.631.558 IO 14 Tannenbergstraße 67, 52249 Eschweiler 2.522.782 5.632.907 IO 15 Am Schildchen 21, 52249 Eschweiler 2.523.221 5.632.061 Tabelle 13: Immissionsorte für Beurteilung der optischen Immissionen (Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 30.11.2015) Abbildung 7: Lageplan der Immissionsorte zur Berechnung des Schattenwurfes (Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 30.11.2015) Die Berechnung des Schattenwurfes erfolgte mit dem Programm WindPRO, Modul SHADOW, in der Version 3.0.578 für das Referenzjahr 2015. Dabei ist die Sonne als punktförmige Quelle und die von den Rotoren überstrichene Fläche als Kreisfläche definiert. Das Gebiet, in dem eine relevante Beschattung eintreten kann, wird als Beschattungsbereich bezeichnet, welcher über das 20 % Verdeckungskriterium ermittelt wird. Dieser ergibt den zu prüfenden Bereich aus dem Abstand zur WEA, in welchem die Sonnenfläche gerade zu 20 % durch ein Rotorblatt verdeckt wird. Berechnete Beschattungsdauer in Stunden pro Jahr Immissionsort Zulässige astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer in Stunden pro Jahr VB ZB GB IO 1 0 81 81 30 IO 2 0 95 95 30 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 33 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ IO 3 0 102 102 30 IO 4 0 96 96 30 IO 5 0 83 83 30 IO 6 0 67 67 30 IO 7 0 73 73 30 IO 8 0 54 54 30 IO 9 0 49 49 30 IO 10 0 43 43 30 IO 11 0 41 41 30 IO 12 0 37 37 30 IO 13 0 36 36 30 IO 14 0 57 57 30 IO 15 0 32 32 30 Tabelle 14 berechnete Beschattungsdauer in Stunden pro Jahr (aufgerundet) (Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 30.11.2015) Berechnete Beschattungsdauer in Minuten pro Jahr Immissionsort Zulässige astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer in Stunden pro Jahr VB ZB GB IO 1 0 45 45 30 IO 2 0 84 84 30 IO 3 0 72 72 30 IO 4 0 49 49 30 IO 5 0 45 45 30 IO 6 0 41 41 30 IO 7 0 43 43 30 IO 8 0 34 34 30 IO 9 0 33 33 30 IO 10 0 30 30 30 IO 11 0 34 34 30 IO 12 0 50 50 30 IO 13 0 37 37 30 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 34 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ IO 14 0 41 41 30 IO 15 0 31 31 30 Tabelle 15 berechnete Beschattungsdauer in Stunden pro Jahr (aufgerundet) (Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 30.11.2015) Die Berechnung ergab, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Jahr an allen 15 Immissionsorten überschritten wird. Die zulässige Beschattungsdauer pro Tag wird an den Immissionsorten IO 1 bis IO 9 und IO 11 bis IO 15 überschritten, am IO 10 liegt sie genau im Richtwert von 30 min pro Tag. Aufgrund der genannten Überschreitungen ist über die Implementierung von Schattenwurfmodulen eine Abschaltung der WEA zu erzielen, wenn die zulässigen Richtwerte überschritten werden. Mit Hilfe dieser Maßnahme sind erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch durch Schattenwurf auszuschließen. Im Rahmen nachgelagerter Planungen ist daher festzulegen, dass die Grenzwerte der Schallimmissionen und des Schattenwurfes der geplanten Anlagen durch technische Maßnahmen eingehalten werden, sodass hier keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Durch die matten Anstriche der Rotorblätter werden Lichtreflexionen (sog. Discoeffekt) vermieden. OPTISCH BEDRÄNGENDE WIRKUNG Zusätzlich wurde für im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung für die Potenzialfläche D ein Gutachten zur optisch bedrängenden Wirkung des geplanten Repowerings (ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR: Studie zur optisch bedrängenden Wirkung zu dem Repowering-Vorhaben „Halde Nierchen“ auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler (StädteRegion Aachen) sowie der Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren), 16.06.2015) erstellt. Der Prüfradius wurde auf die 3-fache Gesamthöhe, was im Falle der geplanten Anlagen 525 m beträgt, festgesetzt und um ein Baufenster in der Größe von 100 m x 100 m um die geplanten Anlagenstandorte gelegt, die im Bebauungsplan festgesetzt werden sollen. Als Prüfkriterien wurde die „Checkliste optisch bedrängende Wirkung“ von Agatz (2011) zugrunde gelegt. Entscheidend ist die in der Höhe wahrzunehmende Drehbewegung des Rotors, weshalb auch die Ausrichtung des Rotors berücksichtigt wurde, sowie die Lage von Wohnhäusern im Verhältnis zu den Baufenstern und die Einschränkung möglicher Sichtbeziehungen durch Vegetation. Auf dem Gemeindegebiet Langerwehes wurde die optisch bedrängende Wirkung für das Gut Kammerbusch, das Gut Merberich und für die Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe zum Sofienhof betrachtet. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Anlagen des geplanten Repowerings auf der Halde Nierchen zwar an den untersuchten Punkten zu sehen sein werden, allerdings aufgrund der Entfernungen nicht von einer optisch bedrängenden Wirkung ausgegangen werden kann. Weiterhin sind in Bezug auf die Sicherheit des Schutzgutes Mensch Hinweise zur Tages- und Nachtkennzeichnung sowie zur militärischen Flugsicherung zu beachten, und werden auf der Ebene des Bebauungsplans eingefügt. 2.2 Tiere und Pflanzen a) Funktion Tiere und Pflanzen sind ein zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes. Als Elemente der natürlichen Stoffkreisläufe, als prägende Bestandteile der Landschaft, als Bewahrer der genetischen Vielfalt und als wichtiger Einflussfaktor für andere Schutzgüter (z.B. Reinigungs- und Filterfunktion für Luft, Wasser und Boden, klimatischer Einfluss der Vegetation, Nahrungsgrundlage für den Menschen) sind Tiere und Pflanzen in ihrer natürlichen, standortgerechten Artenvielfalt zu schützen. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 35 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ b) Bestandsbeschreibung Im Rahmen nachgelagerter Verfahren wurden Bestandsaufnahmen bzgl. des Schutzgutes Tiere und Pflanzen erstellt. Die gewonnenen Erkenntnisse können auf die Ebene des Flächennutzungsplanes übertragen werden. POTENZIELLE NATÜRLICHE VEGETATION Die heutige potenzielle natürliche Vegetation (HpnV) bezeichnet die Gesamtheit der Pflanzengesellschaften, die sich aufgrund der am jeweiligen Standort herrschenden abiotischen Faktoren wie Boden, Wasser und Klima natürlicherweise und ohne Beeinflussung durch den Menschen einstellen würden. Da in unserer Kulturlandschaft natürliche, vom Menschen nicht veränderte Flächen nur sehr selten zu finden sind, kann die Rekonstruktion der potenziellen Endgesellschaft am jeweiligen Standort dazu beitragen, möglichst landschaftsgerechte und ökologisch sinnvolle Rekultivierungs- und Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Die Fläche A liegt in der Zülpicher Börde. Im Bereich der Zülpicher Börde würde sich vorwiegend ein Maiglöckchen-Stieleichen-Hainbuchenwald entwickeln. Die Fläche D liegt im Grenzbereich der Zülpicher Börde und der Vennfußfläche. Die Grenze beider Einheiten verläuft etwa durch das südliche Drittel der Halde Nierchen. Für die Vennfußfläche mit den Kalkstreifen und ihren basischen und nährstoffreichen Karbonatböden ist die potenzielle natürliche Vegetation hauptsächlich durch Eichen-Hainbuchenwald-Gesellschaften geprägt. In der weiteren Umgebung des Vorhabens ist die potenzielle natürliche Vegetation allenfalls in Relikten, beispielsweise in Hecken und Feldgebüschen vorhanden. REALE VEGETATION Fläche A Der untersuchte Raum wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der Anteil an Ackerflächen am Untersuchungsraum beträgt ca. 97 %. Der Anteil an bereits versiegelten bzw. teilversiegelten Flächen beträgt ca. 1,2 %. 1,5 % der untersuchten Flächen bestehen aus Feldwegen. Wegbegleitende Grasfluren sind nur in geringem Maße ausgebildet (Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil I) zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren, 19. Oktober 2015). Fläche D Den wesentlichen Teil des untersuchten Raums nehmen landwirtschaftliche Flächen ein. Das Plateau der Halde wird als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt. Weiter befinden sich unversiegelte Wirtschaftswege im Eingriffsraum, welche für das Vorhaben voraussichtlich schwerlasttauglich ausgebaut werden müssten. Zwischen den Ackerflächen und den Wirtschaftswegen befinden sich unterschiedlich breite Grünstreifen, die auch durch den Ausbau der Zuwegung betroffen sein werden. Zuletzt wird das Plateau der Halde umgeben von den gehölzbestandenen Hängen der Halde. Derzeit ist das Plateau der Halde Standort für neun Windenergieanlagen, die im Zuge der Planung repowert werden sollen. Insgesamt sind keine geschützten Pflanzenarten in den Plangebieten vorzufinden (Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Repowering im Windpark „Halde-Nierchen“ in Eschweiler (StädteRegion Aachen) und Langerwehe (Kreis Düren), Stolberg, 21. Januar 2016). VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 36 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ TIERE Fläche A Im Hinblick auf die im Plangebiet vorkommenden Arten wurden drei Artenschutzgutachten erstellt (Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Fachgutachten Fledermäuse zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe; Avifaunistisches Fachgutachten zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe und Fachbeitrag Artenschutz , Kreis Düren, 19. Oktober 2015). Zum räumlichen Auftreten von Fledermäusen und von Brut-, Rast und Zugvögeln sind Felderhebungen durchgeführt worden. Fledermäuse Im Fachgutachten Fledermäuse der Fa. Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR (Oktober 2015) wird das Vorkommen von Fledermäusen im Umkreis von 1.000 m um mögliche WEA dargelegt. Gemäß Gutachten kann das in den Jahren 2009 und 2010 im Untersuchungsraum nachgewiesene Artenspektrum als durchschnittlich bewertet werden. Die im Rahmen der Detektorbegehungen festgestellte Aktivitätsdichte der Zwergfledermäuse im Untersuchungsraum soll im Vergleich zu anderen Gebieten gering sein. Die festgestellte Aktivitätsdichte der Zwergfledermäuse im Untersuchungsraum ist im Vergleich mit anderen Gebieten gering. Für die festgestellten Fledermausarten erfüllt der landwirtschaftlich geprägte Untersuchungsraum geringe Lebensraumfunktionen, daher wurden diese mit einer sehr geringen Aktivitätsdichte festgestellt. Es konnten keine Funktionsräume von Fledermäusen im Untersuchungsgebiet durch den Gutachter festgestellt werden. Der Lucherberger See mit seinen Uferbereichen und Wasserflächen nördlich des Plangebietes weist dafür besondere Bedeutung für jagende Wasser- und Zwergfledermäuse dar. Anhand der Detektorbegehungen und der Horchkistenuntersuchung konnte festgestellt werden, dass der Untersuchungsraum während der Zugzeiten in geringem Maße von Abendseglern überflogen wurde. Eine besondere Bedeutung des Untersuchungraumes für den Fledermauszug ergibt sich gemäß des Gutachtens jedoch nicht (Fachgutachten Fledermäuse, Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Oktober 2015). Im Biotopkataster NRW wird für den Lucherberger See ein Vorkommen der Kleinen Hufeisennase angegeben. Im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NRW“ wird als letztes Nachweisjahr der Art in NRW 1965 angegeben. Ein gegenwärtiges Vorkommen der Art im Untersuchungsraum wird nicht erwartet. In Bezug auf die Vorkommen der Fledermausarten wurde eine Bewertung des Untersuchungsraums vom Gutachter durchgeführt: Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums sowie seines weiteren Umfeldes Art Zwergfledermaus - Landwirtschaftlich geprägter Teil des Untersuchungraumes mit geringer Bedeutung Jagdgebiete mit besonderer Bedeutung am Lucherberger See Rauhautfledermaus - geringe Bedeutung Großer Abendsegler - geringe Bedeutung Kleinabendsegler - geringe Bedeutung Breitflügelfledermaus - geringe Bedeutung VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 37 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Wasserfledermaus - Landwirtschaftlich geprägter Teil des Untersuchungsraumes mit allenfalls geringer Bedeutung Jagdgebiete mit besonderer Bedeutung am Lucherberger See Tabelle 16: Bewertung des Untersuchungsraums für die vorkommenden Fledermausarten Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Fachgutachten Fledermäuse und Fachbeitrag Artenschutz (Oktober 2015) weitere Säugetierarten Das Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW gibt für das Messtischblatt 5104 Düren folgende planungsrelevante Säugetierarten an: Art Erhaltungszustand deutsch wissenschaftlich Kon/Atl Europäischer Biber Castor fiber G/G Feldhamster Cricetus cricetus -/S Wildkatze Felis silvestris U/- Tabelle 17: Planungsrelevante Säugetierarten(ohne Fledermäuse) des MTB 5104- Düren nach LANUV (2015) Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Fachbeitrag Artenschutz (August 2015) Geeignete Lebensräume für den Europäischen Biber sind Bach- und Flussauen, Entwässerungsgräben, Altarme, Seen, Teichanlagen sowie Abgrabungsgewässer. Wichtig sind für Biber ein gutes Nahrungsangebot (v.A. Wasserpflanzen, Kräuter und Weichhölzer), eine ständige Wasserführung sowie störungsarme, grabbare Uferböschungen zur Anlage der Baue. Im Jahre 2010 wurden im Rahmen der avifaunistischen Untersuchungen Fraßspuren im Bereich des Rückhaltebeckens südwestlich des Echtzer Sees in ca. 2 km Entfernung zur nächstgelegenen geplanten WEA festgestellt. Auch die Datenabfrage beim Fundortkataster LANUV ergab Nachweise von Bibern am Echtzer See, bei D‘Horn sowie zwei Nachweise westlich des Lucherbergs und ein Nachweis nördlich von Luchem. Alle bisher bekannten Nachweise liegen weiter als 1 km von den geplanten WEA entfernt. Im Umkreis von 500 m zu den geplanten WEA sind intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, die keine Bedeutung für den Europäischen Biber als Lebensraum besitzen. Gemäß den Aussagen vom Gutachter werden keine Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG erwartet. Nach LANUV (2015) ist der Feldhamster eine Charakterart struktur- und artenreicher Ackerlandschaften mit tiefgründigen nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel (>120 cm). Das Hauptverbreitungsgebiet ist die offene weiträumige Bördelandschaft in der Kölner Bucht westlich des Rheins. Aktuell sind nur drei nennenswerte Populationen bekannt (je eine im Kreis Euskirchen, Rhein-Kreis-Neuss und Rhein-Erft-Kreis). Vorkommen des Feldhamsters sind im Kreis Düren und auch im 3 km-Umfeld der geplanten WEA, gemäß den Aussagen des Gutachters nicht bekannt (LANUV 2015). Mit einem Vorkommen im Umfeld der geplanten WEA wird nicht gerechnet. Die Art wurde daher in weitergehenden Untersuchungen nicht berücksichtigt. Der Lebensraum der Wildkatze besteht aus kaum zerschnittenen, möglichst naturnahen waldreichen Landschaften. Sie benötigt große zusammenhängende und störungsarme Wälder (v. a. alte Laub- und Mischwälder) mit reichlich Unterwuchs, Windwurfflächen, Waldrändern, ruhigen Dickichten und Wasserstellen. Bevorzugte Nahrungsflächen sind Waldränder, Waldlichtungen, waldnahe Wiesen und Felder, aber auch weiter entfernt gelegene gehölzreiche Offenlandbereiche (bis zu 1,5 km). Darüber hinaus benötigen die Tiere ein ausreichendes Angebot an natürlichen Versteckmöglichkeiten als Schlafplätze und zur Jungenaufzucht (v.a. dichtes Gestrüpp, bodennahe Baumhöhlen, Wurzelteller, trockene Felsquartiere, verlassene Fuchs- oder Dachsbaue). Als Winterquartiere bei Kälteeinbrüchen oder zur Jungenaufzucht werden auch Bunkeranlagen angenommen. Im Fundortkataster des LANUV (2015) sind keine Wildkatzenvorkommen aus dem 3-km-Umkreis um die geplanten WEA aufgeführt. Potenziell geeignete VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 38 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Lebensräume für die Art befinden sich erst in größerer Entfernung (min. 2 km südlich des geplanten WEA im Meroder Wald), sodass Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden. Die Art wurde daher in weitergehenden Untersuchungen nicht berücksichtigt. Nach LANUV (2015) sind Haselmausvorkommen unbekannt. Im Fundortkataster des LANUV sind im 3-km-Umkreis um die geplanten WEA keine Haselmausvorkommen dargelegt. Am Lucherberger See sind Vorkommen von der Haselmaus nicht grundsätzlich auszuschließen. Haselmäuse bevorzugen Laub- und Laubmischwälder, an gut strukturierten Waldrändern sowie gebüschreichen Lichtungen und Kahlschlägen. Außerhalb geschlossener Waldgebiete werden in Parklandschaften auch Gebüsche, Feldgehölze und Hecken, sowie gelegentlich in Siedlungsnähe auch Obstgärten und Parks besiedelt (LANUV 2015). Aufgrund der Entfernung des Sees von über 650 m zu einer WEA können Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden. Vögel In Bezug auf die avifaunistische Analyse wurden Bereiche in bis zu ca. 2.000 m um die geplante Vorrangzone (UR2000) untersucht. Im UR2000 wurden während der Begehungen in der Brutsaison insgesamt 74 Brutvogel- und Gastvogelarten festgestellt. Davon nutzten 58 Arten den Untersuchungsraum als Bruthabitat; für zwei Arten bestand ein Brutverdacht. Neun Arten wurden als Nahrungsgäste, vier Arten als Durchzügler festgestellt. Eine Art überflog den Untersuchungsraum. 14 der nachgewiesenen Arten im UR2000 werden in der Roten Liste der in NordrheinWestfalen bestandsgefährdeten Brutvogelarten geführt. Zu den streng geschützten Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG zählen acht Arten. Außer von vier Greifvogelarten gehören zu diesen der Kiebitz, der Flussuferläufer, Stein- und Waldkauz. Darüber hinaus sind vier Arten im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet, weitere drei Arten gelten in NRW nach Art. 4 (2) EUVogelschutzrichtlinie als planungsrelevant. Sieben Arten brüten in Kolonien und werden deswegen in NRW als planungsrelevant eingestuft. Im Folgenden werden die im Untersuchungsraum 1000 m (UR1000) um die Vorrangzonen und die im Untersuchungsraum 2000 m (UR2000) um die Vorrangzonen während der Begehung zu den Brutvögeln registrierten Vogelarten mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie dargelegt. Nr. 12 Artname 1 2 3 4 deutsch Höckerschwan Kanadagans Graugans Nilgans 5 6 7 Stockente Reiherente Rebhuhn 8 9 10 Jagdfasan Haubentaucher Kormoran wissenschaftlich Cygnus olor Branta canadensis Anser anser Alopochen aeyptiaca Anas Ptayrhynchos Aythya fuligula Perdix perdix Phasianus colchicus Podiceps cristatus Phalacrocorax carbo Vogelschutz Richtlinie BNatSchG Gefährdungsstufen gemäß der Roten-Liste zu gefährdeten Vogelarten des Landes NRW § § § § x k.A. x k.A. UR1000 Bv Ng Ng Ng UR2000 Bv Ng Ng Bv § § § x x 2S Bv Bv Bv Bv Bv Bv § § § k.A. x xS Bv Bv Ng Bv Bv Ng Status Kommentar WEA-Empfindlichkeit Planungsrelevante Art Planungsrelevante Art Die Art gilt als Kolonie-brüter12 Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA Gruppenbildung aus einer größeren Zahl artgleicher Einzeltiere, die zeitweilig oder dauernd auf relativ engem Raum zusammenleben VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 39 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ 11 Graureiher Ardea cinerea 12 Rotmilan Milvus milvus 13 Rohrweihe Circus aeruginosus 14 Mäusebussard 15 zu den planungsrelevanten Arten Planungsrelevante Art Die Art gilt als Kolonie-brüter zu den planungsrelevanten Arten Planungsrelevante Art § xS Ng Ng Anh I §§ 3 Ng Ng Anh I §§ 3S Ng Ng Planungsrelevante Art Buteo buteo §§ x Bv Bv Planungsrelevante Art Turmfalke Falco tinnunculus §§ VS Ng Bv Planungsrelevante Arten 16 17 Blässhuhn Kiebitz Fulica atra Vanellus vanellus Art. 4 (2) § §§ x 3 Bv Bv Bv Bv 18 Flussuferläufer Acitis hypoleucos Art. 4 (2) §§ 0 Dz Dz Planungsrelevante Art 19 Schwarzkopfmöwe Larus melanocephalus Anh I § R Überf. Überf. 20 Sturmmöwe Larus canus § x Ng Ng 21 Silbermöwe Larus argentatus § R Ng Ng Planungsrelevante Art Die Art gilt als Kolonie-brüter zu den planungsrelevanten Arten Planungsrelevante Art Die Art gilt als Kolonie-brüter zu den planungsrelevanten Arten Planungsrelevante Art Die Art gilt als Kolonie-brüter zu den planungsrelevanten Arten 22 Straßentaube § k.A. Ng Bv 23 24 25 Hohltaube Ringeltaube Türkentaube § § § x x x Bv Bv Ng Bv Bv Bv 26 Steinkauz Columba livia f. domestica Columba oenas Columba palumbus Streptopelia decaocto Athene noctua §§ 3S Bv Bv Planungsrelevante Art 27 Waldkauz Strix aluco §§ x Ng Bv Planungsrelevante Art 28 29 Mauersegler Eisvogel Apus apus Alcedo atthis § § x x Ng Bv Bv Bv 30 31 32 Grünspecht Buntspecht Kleinspecht Picus viridis Dendrocopos major Dryobates minor §§ § § x x 3 Ng Bv Ng Bv Bv Ng VDH Projektmanagement GmbH Anh I Januar 2017 Planungsrelevante Art empfindlich Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA empfindlich Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA empfindlich Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA empfindlich Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA empfindlich Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA empfindlich Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA empfindlich Planungsrelevante Art Planungs- 40 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ relevante Art 33 34 35 36 Elster Eichelhäher Dohle Saatkrähe Pica pica Garrulus glandarius Coloeus monedula Corvus frugilegus § § § § x x x xS Bv Bv? Ng Bv Bv Bv Bv Bv 37 38 39 40 Rabenkrähe Blaumeise Kohlmeise Feldlerche Corvus corone Parus caeruleus Parus major Alauda arvensis § § § § x x x 3 Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv 41 Rauchschwalbe Hirundo rustiva § 3 Bv Bv 42 Mehlschwalbe Delichon urbicum § 3 Bv? Bv 43 44 Schwanzmeise Fitis § § x x Bv Bv Bv Bv 45 Zilpzalp § x Bv Bv 46 Sumpfrohrsänger § x Bv Bv 47 48 § § x x Bv Bv Bv Bv Sylvia borin Sylvia curruca § § x x Bv Dz Bv Bv? 51 52 Gelbspötter Mönchsgrasmück e Gartengrasmücke Klappergrasmück e Dorngrasmücke Gartenbaumläufer Aegithalos caudatus Phylloscopus trochilus Phylloscopus collybita Acrocephalus palustris Hippolais icterina Sylvia atricapilla § § x x Bv Bv Bv Bv 53 Zaunkönig § x Bv Bv 54 55 56 57 58 59 60 61 Star Misteldrossel Amsel Wacholderdrossel Singdrossel Grauschnäpper Rotkehlchen Hausrotschwanz § § § § § § § § x x x x x x x x Bv Bv Bv Bv Bv Dz Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv? Bv Bv 62 Steinschmätzer Sylvia communis Certhia brachydactyla Traglodytes traglodytes Sturnus vulgaris Turdus viscivorus Turdus merula Turdus pilaris Turdus philomelos Muscicaps striata Erithacus rubecula Phoenicurus ochruros Oenanthe oenanthe § 1S Dz Dz 63 64 65 Heckenbraunelle Haussperling Wiesenpieper Prunella modularis Passer domesticus Anthus pratensis § § § x x 2 Bv Bv Dz Bv Bv Dz 66 Wiesenschlafstelz e Bachstelze Buchfink Gimpel Grünfink Stieglitz Erlenzeisig Bluthänfling Goldammer Motacilla flava § x Bv Bv Motacilla alba Fringilla coelebs Pyrrhula pyrrhula Carduelis chloris Carduelis carduelis Carduelis spinus Carduelis cannabina Emberiza citrinella § § § § § § § § x x x x x x x x Bv Bv Ng Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Dz Bv Bv 49 50 67 68 69 70 71 72 73 74 Art. 4 (2) Planungsrelevante Art Die Art gilt als Kolonie-brüter zu den planungsrelevanten Arten Planungsrelevante Art Planungsrelevante Art Planungsrelevante Art Die Art gilt als Kolonie-brüter zu den planungsrelevanten Arten Planungsrelevante Art Planungsrelevante Art Tabelle 18: Vorkommen von Brut-, Rast und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Avifaunistisches Fachgutachten (Oktober 2015) VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 41 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Erläuterungen zur Tabelle 18: grau unterlegt: planungsrelevante Arten (vgl. Tabellenspalte Kommentar) Fettdruck: Art gilt nach MKUNLV 6 LANUV (2013) als WEA-empfindlich Status Bv: Bv?: Dz: Überf.: Ng Brutvogel im Untersuchungsraum möglicherweise Brutvogel im Untersuchungsraum Durchzügler Art trat im Untersuchungsraum nur mit Überflügen auf Nahrungsgast Gefährdungseinstufung gemäß der Roten Liste zu gefährdeten Vogelarten des Landes Nordrhein-Westfalen (vgl. Sudmann et al. 2011) RL-Kategorie 1 2 3 S k.A. V R x Vom Aussterben bedroht Stark gefährdet gefährdet Ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen ist eine höhere Gefährdung zu erwarten Keine Angaben Vorwarnliste Arealbedingt selten nicht gefährdet Europäische Vogelschutzrichtlinie (EU-VSRL): ANHANG I Art. 4 (2) Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen Art gilt nach Einschätzung der LÖBF (heute: LANUV) zu den Zugvogelarten für deren Brut- Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung Schutzgebiete auszuweisen sind (EU-Vogelschutzrichtlinie) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) §§ § Art ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt Art ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt Insgesamt ergab sich, dass für den Untersuchungsraum (UR2000) 22 Vogelarten existieren, die in NRW als planungsrelevant geführt werden. Davon werden sieben Arten nach MKUNLV&LANUV (2013) als WEAempfindliche Arten eingestuft (vgl. Tabelle 18 die fett gedruckten Arten). Die Arten Rotmilan und Rohrweihe sind insbesondere in Brutplatznähe potenziell kollisionsgefährdet. Beim Auftreten von Brutkolonien sind die Arten Kormoran, Schwarzkopfmöwe, Sturmmöwe und Silbermöwe potenziell WEA-empfindlich. Der Kiebitz gehört zu den Arten mit einem möglichen Meideverhalten. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 42 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Während der Kartierung zu den Rast- und Zugvögeln wurden insgesamt 83 Vogelarten registriert. Aufgrund der Biotopausstattung des Untersuchungsraums finden dort Vogelarten geeignete Durchzugs- bzw. Rastgebiete, die an stehende Gewässer (Lucherberger See) oder an Offenland gebunden sind. In der folgenden Tabelle werden die im UR2000 registrierten planungsrelevanten Rast- und Zugvogelarten mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie dargelegt. Nr. Artname Vogelschutz Richtlinie BNatSchG Gefährdungsstufen gemäß der Roten-Liste zu gefährdeten Vogelarten des Landes NRW § § 2S 2S UR2000 Dz Sv § § x xS Dz Rv/Sv § § x xS Rv Sv Status 1 2 deutsch Löffelente Rebhuhn wissenschaftlich Anas clypeata Perdix perdix 3 4 Zwergtaucher Kormoran Tachybaptus ruficollis Phalacrocorax carbo Art. 4 (2) 5 6 Silberreiher Graureiher Casmerodius albus Ardea cinerea Anh I 7 Wiesenweihe Circus pygargus Anh I §§ 1 Dz 8 Rohrweihe Circus aeuginosus Anh I §§ 3S Dz 9 Sperber Accipiter nisus §§ x Ng 10 Rotmilan Milvus milvus §§ 3 Dz 11 Mäusebussard Buteo buteo §§ x Sv 12 13 Turmfalke Kiebitz Falco tinnunculus Vanellus vanellus §§ §§ VS 3 Sv Rv/Sv 14 15 Flussuferläufer Lachmöwe Acitis hypoleucos Larus rididbundus §§ § 0 x Dz Rv/Sv 16 Sturmmöwe Larus canus § x Rv/Sv 17 Silbermöwe Larus argentatus § R Rv/Sv 18 Heringsmöwe Larus fuscus § R Rv/Sv VDH Projektmanagement GmbH Art. 4 (2) Anh I Art. 4 (2) Art. 4 (2) Januar 2017 Kommentar WEA-Empfindlichkeit Planungs-relevante Art Die Art gilt als Kolonie-brüter zu den planungsrelevanten Arten Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA empfindlich Die Art gilt als Kolonie-brüter zu den planungs-relevanten Arten Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA empfindlich Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA empfindlich Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA empfindlich Planungs-relevante Art Planungs-relevante Art Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA empfindlich Planungs-relevante Art Die Art gilt als Kolonie-brüter zu den planungsrelevanten Arten Planungs-relevante Art Die Art gilt als Kolonie-brüter zu den planungsrelevanten Arten Planungs-relevante Art Die Art gilt als Kolonie-brüter zu den planungsrelevanten Arten Planungs-relevante Art Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA empfindlich Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA empfindlich Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA empfindlich Art gilt nach MKUNLV & LANUV 43 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ 19 Steinkauz Athene noctua 20 21 22 Waldohreule Eisvogel Saatkrähe Asio otus Alcedo atthis Corvus frugilegus Anh I 23 24 25 Alauda arvensis Hirundo rustica Hirundo rustiva Art. 4 (2) 26 Feldlerche Braunkehlchen Rauchschwalb e Mehlschwalbe Delichon urbicum 27 28 Wiesenpieper Mauersegler Anthus praensis Apus apus Art. 4 (2) §§ 3S Sv §§ §§ § 3 V xS Ng Sv Sv § § § 3 1S 3 Rv/Sv Dz Bv § 3 Bv § § 2 x Dz Bv Die Art gilt als Kolonie-brüter zu den planungsrelevanten Arten Planungs-relevante Art (2013) als WEA empfindlich Die Art gilt als Kolonie-brüter zu den planungs-relevanten Arten Die Art gilt als Kolonie-brüter zu den planungs-relevanten Arten Tabelle 19: Vorkommen von planungsrelevanten Rast- und Zugvogelarten mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Avifaunistisches Fachgutachten (Oktober 2015) Status Sv: Rv/Sv: Standvogel Auch zur Brutzeit anwesend, aber zu Rastzeiten mit erheblich höheren Individuenzahlen Insgesamt wurden im Rahmen der Begehungen zur Erfassung von rastenden/ ziehenden Arten 27 planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen. Davon werden neun Arten nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindliche Arten eingestuft (fett gedruckt in Tabelle 19). Zu den potenziell kollisionsgefährdeten Arten gehören Rotmilan, Wiesenweihe (in Brutplatznähe), Rohrweihe (in Brutplatznähe). Weiterhin sind die Arten Kormoran, Lachmöwe, Sturmmöwe, Silbermöwe und Heringsmöwe beim Auftreten von Brutkolonien ebenfalls als WEA-empfindlich einzustufen. Als eine Art mit einem möglichen Meideverhalten gilt der Kiebitz. 16 Arten sind in einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel NRW eingestuft. Elf Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Darüber hinaus sind fünf Arten im Anhang I der EUVogelschutzrichtlinie als planungsrelevant einzustufen. Acht Arten sind aufgrund ihrer koloniebrütenden Nistweise als planungsrelevant eingestuft (vgl. Tabelle 19). Als weitere planungsrelevante Arten gelten gemäß dem Messtischblatt 5104 –Düren nach LANUV (2015) die Arten Kreuzkröte, Springfrosch, Kleiner Wasserfrosch, sowie Kammmolch. Am Lucherberger See sind die Vorkommen der Amphibienarten Springfrosch, Kleiner Wasserfrosch sowie Kammmolch nicht grundsätzlich auszuschließen. Im Fundortkataster des LANUV sind diese Arten jedoch nicht aufgeführt. Die Standorte der WEA auf landwirtschaftlichen Flächen haben für diese Arten keine Bedeutung als Lebensräume. Vorkommen der Kreuzkröte sind laut Abfrage beim Fundortkataster des LANUV im Umfeld der geplanten WEA nicht bekannt und aufgrund der für diese Art ungeeigneten Lebensräume auch in deren Umfeld von bis zu 500 m um die geplanten WEA nicht zu erwarten. Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG werden für weitere planungsrelevante Arten nicht erwartet. Diese Arten werden auch im Folgenden nicht betrachtet. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 44 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Fläche D Im Hinblick auf die im Plangebiet vorkommenden Arten wurde ein Artenschutzgutachten erstellt (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr 18.08.2014). Zum räumlichen Auftreten von Fledermäusen und von Brut-, Rast und Zugvögeln sind Felderhebungen durchgeführt worden. Fledermäuse Zur Kartierung der Fledermäuse wurden im Rahmen der Artenschutzprüfung 12 Geländetage von April bis Oktober 2013 zur Erfassung der Fledermäuse mit Hilfe des Ultraschalldetektors im Radius von mindestens 500 Meter vorgesehen. Der Untersuchungsschwerpunkt lag auf den Bereichen des Plateaus der Halde Nierchen sowie der Waldflächen auf den umliegenden Hangbereichen. Zudem wurden die im Gelände erfassten Signale zur Auswertung aufgenommen. Weiter wurde an sieben Terminen zwischen Mai und Oktober 2013 ein Übernachtmonitoring mit Batcordern sowie eine rechnergestützte Spektrogrammanalyse der aufgenommenen Signale durchgeführt. Mit Hilfe von Begehungen über die Saison 2013 konnten Vorkommen von 6 Fledermausarten im Plangebiet und seinem Umfeld und den Hängen der Halden, sowie angrenzenden Offenlandflächen und Siedlungsrändern nachgewiesen werden. Dies sind: Bartfledermaus, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, (Braunes) Langohr und Zwergfledermaus. Die Zwergfledermaus ist die Art mit der höchsten Stetigkeit und Häufigkeit (85 % der Detektoraufnahmen). Sie wurde an allen Terminen im Gebiet, insbesondere an der Grenzlinie zwischen dem Plateau und den gehölzbestandenen Hängen registriert. Daneben werden auch Wege, Schneisen und Freiflächen auf den Hängen der Halde sowie der Haldenrand bejagt. Darüber hinaus kommen Zwergfledermäuse an den Ortsrändern der umliegenden Siedlungen und an den Hofanlagen vor. Die Zwergfledermaus zählt aufgrund ihrer Häufigkeit und dem guten Erhaltungszustand, gemäß Leitfaden, nicht zu den windkraftsensiblen Arten. Da sie häufig als Schlagopfer an WEA erfasst wird und im Projektgebiet die mit weitem Abstand häufigste Art darstellt, wird sie im vorliegenden Verfahren aber als windkraftsensible Art diskutiert. Die zweithäufigste Art ist der Große Abendsegler mit knapp 7 % der Detektornachweise. Diese am stärksten durch Fledermausschlag beeinträchtigte und somit windkraftsensible Art wurde an 6 von 12 Detektorterminen und 2 von 7 Batcorderterminen erfasst. Nachweise gibt es sowohl vom Haldenplateau mit den bestehenden Windenergieanlagen als auch vom umliegenden Offenland. Die Breitflügelfledermaus kommt als windkraftsensible Art weniger häufig als die beiden vorher genannten Arten im Plangebiet und seinem Umfeld vor (knapp 5 % der Detektornachweise). Nachweise gibt es aus den Monaten Juni, Juli und August. Nur gelegentliche Nachweise gab es darüber hinaus von den nicht-windkraftsensiblen Arten Fransenfledermaus, Bartfledermaus und (Braunes) Langohr. Der Abgleich mit dem Fachinformationssystem geschützter Arten des LANUV zeigt, dass für den Südostquadranten 4 des Messtischblatts 5103 und den Südwestquadranten 3 des Messtischblattes 5104 10 Fledermausarten gemeldet sind. Diese sind in folgender Tabelle aufgeführt. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 45 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Art Fledermausarten im Südostquadrant 4 Messtischblatt 5103 (Eschweiler) und Südwestquadrant 3 Messtischblatt 5104 (Düren) zusammenfasst. Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Breitflügelfledermaus Art vorhanden Günstig- Große Bartfledermaus Art vorhanden Ungünstig Wasserfledermaus Art vorhanden Günstig Kleiner Abendsegler Art vorhanden Ungünstig Großer Abendsegler Art vorhanden Günstig Rauhautfledermaus Art vorhanden Günstig Zwergfledermaus Art vorhanden Günstig Mückenfledermaus Art vorhanden Ungünstig+ Braunes Langohr Art vorhanden Günstig Graues Langohr Art vorhanden Schlecht Tabelle 20 mögliche Fledermausarten im Plangebiet (Quelle: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, 18.08.2014) Von den 10 in den MTB aufgeführten Fledermausarten konnten die windkraftsensiblen Arten Breitflügelfledermaus und Großer Abendsegler mittels Detektor und Batcorder erfasst werden (daneben Bart- und Fransenfledermaus, Langohr und Zwergfledermaus). Die übrigen Arten – darunter die windkraftsensiblen Arten Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus und Mückenfledermaus - sind im gegebenen Landschaftsraum somit nicht auszuschließen. Abbildung 8 Übersicht der Fledermäuse im Plangebiet (Quelle: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, 18.08.2014) Vögel Bei den Vogelkartierungen im Rahmen des Artenschutzgutachtens zum Repowering auf der Halde Nierchen wurden insgesamt 65 Vogelarten festgestellt, darunter 44 Brutvogelarten und 21 Gastvogelarten (nicht brütende VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 46 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Nahrungsgäste und Durchzügler). 19 Arten davon gelten in NRW als planungsrelevant und 10 Arten unterliegen einer Gefährdungskategorie gemäß „Rote Liste Nordrhein-Westfalen und/oder Deutschland“. Dies sind Feldlerche (RL NW/D 3), Kiebitz (RL D 2; RL NW 3), Kornweihe (RL D 1; RL NR 0), Mehlschwalbe (RL NW 3), Rauchschwalbe (RL NW 3), Rotmilan (RL NW 3), Schwarzmilan (RL NW R), Steinschmätzer (RL D/NW 1), Waldlaubsänger (RL NW 3) und Wiesenpieper (RL NW 2). Unabhängig davon sind 9 Arten streng schützt und somit besonders zu beachten: Habicht, Kiebitz, Kornweihe, Kranich, Mäusebussard, Rotmilan, Schwarzmilan, Turmfalke und Waldkauz. Als Koloniebrüter sind Graureiher, Lach- und Silbermöwe sowie Saatkrähe ebenfalls zu den planungsrelevanten Arten zu zählen, obwohl sie keiner Gefährdungskategorie unterliegen. Sie wurden vorwiegend zur Zugzeit beobachtet. Art Deutsch Artenliste der Vögel im Untersuchungsgebiet WP „Halde Nierchen“ Vogelschutzrichtlinie Streng RL D RL NRW Anhang I VSArt.4 (2) VSgeschützt Wissenschaftlich RL RL Status im Gebiet Amsel Turdus merula - - B, DZ Bachstelze Motacilla caeruleus - V B, DZ Blaumeise Parus caeruleus - - B Bluthänfling Carduelis cannabina V V N, DZ Buchfink Fringilla coelebs - - B, DZ Buntspecht Dendrocopos major - - B Domgrasmücke Sylvia communis - - B Eichelhäher Garrulus glandarius - - B Elster Pica pica - - B Erlenzeisig Carduelis spinus - - DZ Feldlerche Alauda arvensis 3 3 B, DZ Fichtenkreuzschnabel Loxia pytopsittacus - - DZ Fitis Phylloscopus trochilis - V B Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - - B Gartengrasmücke Sylvia borin - - B Gebirgsstelze Motacilla cinerea - - B Gimpel Pyrrhula pyrrhula - - B Goldammer Emberiza citrinella - V B Graureiher Ardea cinerea - - N, DZ Grünfink Carduelis chloris - - B Grünspecht Picus viridis - - B Habicht Accipeter gentilis - V Haubenmeise Parus cristatus - - B Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros - - B, DZ Heckenbraunelle Prunella modularis - - B Kanadagans Branta canadensis - - Überflug Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes Kiebitz* Vanellus vanellus 2 2 Kleiber Sitta europaea - - B Kohlmeise Parus major - - B VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 §§ §§ DZ x DZ 47 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Kornweihe* Circus cyneus 2 0 §§ x DZ Kranich* Grus grus - - §§ x DZ Lachmöwe Larus ridibundus - - DZ Mauersegler Apus apus - - N Mäusebussard Buteo buteo - - Mehlschwalbe Delichon urbica - 3 N, DZ Misteldrossel Turdus viscivorus - - B, DZ Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - B Rabenkrähe Corvus corone - - B, DZ Rauchschwalbe Hirundo rustica V 3 N, DZ Ringeltaube Columba plumbus - - B, DZ Rotkehlchen Erithacus rubecula - - B Rotmilan* Milvus milvus - 3 Saatkrähe Corvus frugilegus - - DZ Schafstelze Motacilla flavs - - B, DZ Schwanzmeise Aegithalos caudatus - - B, DZ Schwarzmilan* Milvus migrans - R Silbermöwe Larus canus - - DZ Singdrossel Turdus philomelos - - B, DZ Sommergoldhänchen Regulus ignicalisslus - - B Star Sturnus vulgaris - V N, DZ Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 1 DZ Stieglitz Carduelis carduelis - - N, DZ Stockente Anas plathyrhynchus - - B Sumpfmeise Parus palustris - - B Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris - - B Tannenmeise Parus ater - - B Turmfalke Falco tinninculus - V §§ N, DZ Waldkauz Strix aluco - - §§ B Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix - 3 B Weidenmeise Parus montanus - - B Wiesenpieper Anthus pratensis V 2 B Wintergoldhänchen Regulus regulus - - B Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - B Zilpzalp Phylluscopus collybita - - B §§ §§ §§ B, DZ x N, DZ x N Tabelle 21: Artenlisten der im Plangebiet kartierten Vögel (Quelle: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, 18.08.2014) Legende Gelb markiert * Planungsrelevante Arten windkraftsensibel VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 48 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Kategorien der Roten Liste (RL) 0 1 2 3 R V Als Brutvogel ausgestorben Vom Aussterben bedroht Stark gefährdet Gefährdet Arealbedingt selten Ungefährdet Vorwarnliste Status B BV DZ N W Brutvogel Brutverdacht Durchzügler Nahrungsgast Wintergast Weitere Abkürzungen VS-RL Vogelschutzrichtlinie Von den 19 planungsrelevanten Arten wurden die 4 Arten Feldlerche (6 Brutpaare), Mäusebussard (1 Brutpaar), Waldkauz (1 Brutpaar) und Waldlaubsänger (7 Brutpaare) als Brutvogel nachgewiesen. 15 weitere planungsrelevante Arten kommen als Nahrungsgäste bzw. Durchzügler vor: Graureiher, Habicht, Kiebitz, Kornweihe, Kranich, Lachmöwe, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rotmilan, Saatkrähe, Schwarzmilan, Silbermöwe, Steinschmätzer, Turmfalke und Wiesenpieper. Von den gemäß neuem Leitfaden zur „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013) windkraftsensiblen Arten wurden Kiebitz, Kornweihe und Kranich ausschließlich auf dem Durchzug gesichtet. Auch der Rotmilan und der Schwarzmilan wurden als Durchzügler erfasst, auch während der Brutzeit (allerdings ohne Brutnachweis), sodass diesen beiden Arten auch der Status des Nahrungsgastes zukommt. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 49 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Abbildung 9 Planungsrelevante Arten im Plangebiet (Quelle: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, 18.08.2014) Im Rahmen der Horstsuche im Frühjahr 2013 wurden keine Horste windkraftsensibler Großvogelarten im Umkreis von 1 km entdeckt und auch Hinweise auf Wechselbezüge von windkraftsensiblen Großvogelarten zum Gebiet gab es nicht. Regelmäßige Sichtungen gab es lediglich vom Mäusebussard. Im Umkreis von 1 km zum Windpark gelangen keine Brutnachweise windkraftsensibler Großvögel (Rohr- oder Wiesenweihe, Rot- oder Schwarzmilan) in der Brutsaison 2014. Daher erfolgte eine Raumnutzungsanalyse, im Rahmen dessen Rot- und Schwarzmilan gesichtet werden konnten. Weihen oder andere windkraftsensible Großvögel wurden nicht gesichtet. Der Abgleich der Kartierungen mit den im Messtischblatt aufgeführten 31 potenziell vorkommenden Arten ergibt lediglich zwei Arten, die als windkraftsensibel gelten: Kiebitz und Wachtel. Beide konnten durch die Kartierungen als Brutvogel sicher ausgeschlossen werden. Dies liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit an den bestehenden 9 Windenergieanlagen auf der Halde, da beide Arten mit Meidungsverhalten auf WEA reagieren. Der Kiebitz wurde als Durchzügler erfasst, rastet aber nicht auf dem Haldenplateau, sondern umfliegt dieses. Alle übrigen Arten gelten als nicht-windkraftsensibel und müssen demnach auch nicht vertiefender betrachtet werden. c) Vorbelastung Flora und Fauna in beiden Plangebieten sind bereits durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung vorbelastet. Der Ackerbau auf den Plangebietsflächen führt zu einer regelmäßigen Umformung der vorhandenen Lebensräume, die zudem noch durch möglichen Dünger- und Pestizidauftrag auf die Flächen gefährdet werden können. Ferner ist VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 50 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ mit dem bestehenden Windpark auf der Halde Nierchen und den zur Potenzialfläche A angrenzenden Windenergieanlagen in Düren Echtz bereits eine Vorbelastung durch Windenergieanlagen gegeben. Empfindlichkeit d) Zur Bewertung möglicher Konflikte mit den Belangen des Artenschutzes wurde auf Gutachten der nachgelagerten Verfahren zurückgegriffen. Die Gutachten berücksichtigen bereits konkrete Anlagenkonfigurationen. Diese werden auf der Ebene des Flächennutzungsplanes herangezogen, um exemplarisch aufzuzeigen, dass eine Bewältigung artenschutzrechtlicher Konflikte grundsätzlich möglich ist. Fläche A Die Entwicklung des Plangebietes, die mit Flächenversiegelungen und Änderungen der bisherigen Nutzungen verbunden ist, führt zu einer Beeinträchtigung der Lebensräume von verschiedenen Tier- und Pflanzenarten. Um Beeinträchtigungen zu verringern und so ein Auslösen von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNatSchG zu verhindern, wurden Gutachten erstellt, das die vorkommenden planungsrelevanten Arten der Fläche aufnimmt und die Gefahr bezüglich dieser abschätzt (Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Fachgutachten Fledermäuse zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe; Avifaunistisches Fachgutachten zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe und Fachbeitrag Artenschutz , Kreis Düren, 19. Oktober 2015). Folgende Wirkfaktoren wurden in Bezug auf das Vorhaben und die ggf. damit verbundenen Beeinträchtigungen und Störungen bei demnach Anhang I und Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützten Arten identifiziert: Baubedingte Wirkfaktoren: - Flächeninanspruchnahme und der damit verbundene Lebensraumverlust (Lebensraumveränderung): Während des Baus werden temporär Bodenmieten sowie Lagerflächen angelegt. In diesen Bereichen gehen Lebensräume verloren (für Flora und Fauna), die jedoch nach Fertigstellung wieder besiedelt werden können. - Barrierewirkung/ Zerschneidung: Eine Barrierewirkung bzw. Zerschneidung von Lebensräumen während des Baus ist nicht zu erwarten. - Beunruhigung des nahen bis mittleren Umfeldes und der damit verbundene Lebensraumverlust (Lebensraumveränderung): Das Befahren der Baustelle führt über Lärmimmissionen zu optischen Störungen und zu einer Beunruhigung des Umfeldes. Diese Störungen wirken während der gesamten Bauphase und werden in Abhängigkeit der jeweiligen Tätigkeiten und Entfernungen in unterschiedlichem Maße wirksam sein. - Unfall und Tötungsrisiko: Gemäß Gutachten ist von einem geringen Risiko auszugehen, dass Tiere durch Baufahrzeuge zu Tode kommen. Anlagenbedingte Wirkprozesse: - Flächeninanspruchnahme und der damit verbundene Lebensraumverlust (Lebensraumveränderung): Durch die Fundamente und Kranstellflächen und die Zuwegung werden die landwirtschaftlichen Flächen beseitigt. Der Boden verliert in diesen Bereichen seine Funktion als Lebensraum für Flora und Fauna sowie als Grundwasserspender und -filter. Der Bodenverlust wird auf ein Minimum reduziert. Zum großen Teil wird der Bodenaushub zur Abdeckung des Fundaments wiederverwendet, sodass der Bodenverlust auf ein VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 51 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Minimum reduziert wird. Auf der Fundamentfläche kann anschließend Lebensraum für Flora und Fauna neu entstehen. - Barrierewirkung/ Zerschneidung: Bei dem geplanten Projekt handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb von drei WEA, die insgesamt nur eine geringe Fläche in Anspruch nehmen und zum Teil große Abstände zueinander haben. Daher ist mit keiner Barrierewirkung bzw. Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Betriebsbedingte Wirkprozesse: - Bei den betriebsbedingten Auswirkungen handelt es sich um die Beunruhigung des nahen bis mittleren Umfelds z.B. durch Lärmimmissionen und optische Störungen durch den Betrieb der WEA sowie durch den Wartungsverkehr sowie um eine mögliche Kollisionsgefahr für Arten, die den freien Luftraum nutzen. Der Wartungsverkehr kann als Störung aufgrund des seltenen Erscheinens als vernachlässigbar eingestuft werden. In Bezug auf Wirkprozesse aufgrund des Kollisionsrisikos können Auswirkungen insbesondere für die Tiergruppen Vögel und Fledermäuse von Bedeutung sein. Daher wurden diesbezüglich gutachterliche detailliertere Untersuchungen erstellt. Die betriebsbedingten Wirkprozesse können sich nur auf das nahe bis mittlere Umfeld von WEA auswirken, daher kann gemäß Gutachten eine betriebsbedingte Barrierewirkung ausgeschlossen werden. Fledermäuse Gemäß Gutachten (Fachgutachten Fledermäuse, Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Oktober 2015) wurde der Untersuchungsraum (UR1000) mit mindestens fünf Arten in den Jahren 2009 und 2010 als durchschnittlich bewertet. Anhand von Detektoruntersuchungen konnte festgestellt werden, dass die Aktivitätsdichte der Zwergfledermäuse im Untersuchungsraum im Vergleich mit anderen Gebieten gering ist. Die festgestellten Fledermausarten nutzten die landwirtschaftlich genutzten Teilbereiche des Untersuchungsraums so selten, dass die landwirtschaftlich geprägten Teilbereiche allenfalls geringe Lebensraumfunktionen erfüllen. Funktionsräume von Fledermäusen wurden im Bereich der intensiv landwirtschaftlich genutzten Teilflächen im Untersuchungsraum nicht ermittelt. Im Gegensatz dazu wurde an den Uferbereichen und über den Wasserflächen des Lucherberger Sees eine hohe Aktivität jagender Wasser- und Zwergfledermäuse festgestellt, sodass diese Bereiche für diese Arten als Funktionsräume besonderer Bedeutung abgegrenzt werden. Die Auswertungen der Detektorbegehungen und der Horchkistenuntersuchung deuten darauf hin, dass der Untersuchungsraum während der Zugzeiten in geringem Maße von Abendseglern überflogen wurde. Eine besondere Bedeutung des Untersuchungsraums für den Fledermauszug ergibt sich hieraus nicht. Insgesamt werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung für Fledermäuse erwartet. Weitere Säugetierarten Aufgrund der Entfernung geeigneter Lebensräume zu den geplanten Windenergieanlagen, werden keine erheblichen Beeinträchtigungen wie auch Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG bei den Arten Europäischer Biber, Feldhamster, Wildkatze und Haselmaus erwartet. Vögel Insgesamt wurden im Rahmen der Untersuchung 10 Arten festgestellt, die nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindliche Arten eingestuft sind: Zu den potenziell kollisionsgefährdeten Arten gehören Wiesenweihe (in Brutplatznähe), Rohrweihe (in Brutplatznähe) und der Rotmilan. Weiterhin sind die Arten Kormoran, Lachmöwe, Schwarzkopfmöwe, Sturmmöwe, VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 52 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Silbermöwe und Heringsmöwe beim Auftreten von Brutkolonien ebenfalls als WEA-empfindlich einzustufen. Als eine Art mit einem möglichen Meideverhalten gilt der Kiebitz. Für die Arten Kormoran, Lachmöwe, Sturmmöwe, Silbermöwe und Heringsmöwe ist ein Verstoß gegen den § 44 Abs. 1 BNatSchG nach MKUNLV & LANUV (2013) dann möglich, wenn sich Brutkolonien im Umkreis von bis zu 1.000 m um die geplanten WEA befinden. In diesem Umkreis konnten keine Kolonien von den Arten vorgefunden werden. Daher ist nicht davon auszugehen, dass ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für diese Arten eintritt. Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden betriebsbedingten Auswirkungen wurden zudem die WEA-empfindlichen Arten berücksichtigt, die den Untersuchungsraum regelmäßig nutzen. Für die WEAempfindlichen Arten Wiesenweihe, Rohrweihe und Rotmilan besitzt der Untersuchungsraum eine geringe bzw. geringe bis durchschnittliche Bedeutung. Daher ist nicht davon auszugehen, dass der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art (gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) verschlechtert wird oder dass es betriebsbedingt zu Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten einer Art führen wird (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 i.V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG). Für den Kiebitz, der ebenfalls als eine WEA-empfindliche Art gilt, wurde dem Untersuchungsraum eine durchschnittliche Bedeutung zugesprochen. Der Untersuchungsraum liegt im bekannten Durchzugskorridor von Kranichen, dem vor diesem Hintergrund eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen wird. In Bezug auf die beiden Arten Kiebitz und Kranich erfolgte eine eingehende Untersuchung dazu, ob durch betriebsbedingte Auswirkungen Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden. Die Prüfung ergab in Bezug auf den Kiebitz, dass der Betrieb der geplanten WEA- unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen und der vorsorglichen Durchführung von CEF-Maßnahmen (CEF: continued-ecologicalfunctionality-measures) nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstößt (vgl. Kapitel 3.3.3). Bezüglich des Kranichs ergab die Prüfung, dass der Betrieb der geplanten WEA nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Amphibien Aufgrund der Entfernung geeigneter Lebensräume zu den geplanten Windenergieanlagen, werden keine erheblichen Beeinträchtigungen wie auch Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG bei den Amphibienarten Kreuzkröte, Springfrosch, kleiner Wasserfrosch und Kammmolch erwartet. Pflanzen Durch den Ausbau der Wege, der Fundamente und Kranstellflächen werden meist landwirtschaftliche Flächen, aber auch angrenzende Saumflure betroffen sein. Die Versiegelung bzw. Teilversiegelung der betroffenen Flächen führt zu einem vollständigen bzw. teilweisen Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die detailliertere Bewertung der Beeinträchtigungen der Biotoptypen wird in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Teil I zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren (Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, 19. Oktober 2015) dargestellt. Dazu wird das Verfahren zur numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) verwendet. Der Verlust von Boden – und Biotopfunktionen durch die Versieglung bzw. Teilversiegelung wird durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 53 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Fläche D In der artenschutzrechtlichen Beurteilung zum Repowering auf der Halde Nierchen wurde geprüft, ob durch den Bau und den Betrieb von vier WEA im Windpark Halde Nierchen Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG erfüllt werden können. Im Rahmen der durchgeführten Kartierungen wurden 19 planungsrelevante Vogelarten erfasst, von denen 5 windkraftsensible Arten gemäß Leitfaden sind. Von Seiten Dritter wurden zwei weitere Arten genannt, die im Plangebiet vorkommen können, sodass insgesamt 21 streng geschützte oder gefährdete Arten festgestellt wurden. Aus der Gruppe der Fledermäuse wurden 6 Arten, von denen zwei als windkraftsensible Arten gemäß Leitfaden gelten, im Projektgebiet und seinem Umfeld festgestellt. Darüber hinaus werden im Messtischblatt für das Plangebiet drei weitere windkraftsensible Arten genannt, deren Vorkommen nicht auszuschließen ist. Fledermäuse Im Rahmen der Artenschutzprüfung haben die Untersuchungen über die gesamte Aktivitätszeit hohe Aktivitäten der Zwergfledermaus und nicht unerhebliche Aktivitäten des Großen Abendseglers und der Breitflügelfledermaus gezeigt. Ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko für Fledermäuse kann daher nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Daher sollen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung für kritische Zeiträume definierte Abschaltungsszenarien im ersten Betriebsjahr festgesetzt werden. Parallel ist ein Höhenmonitoring mittels Batcordern durchzuführen, um Aktivitäten von Fledermäusen in Gondelhöhe dokumentieren zu können. Im vorliegenden Fall sollen 2 WEA mit Batcordern versehen werden. Der Gutachter empfiehlt hier die südliche und die nordöstliche Anlage. Auf Grundlage der beim Höhenmonitoring ermittelten Daten ist mit den beiden Unteren Landschaftsbehörden (Kreis Düren und StädteRegion Aachen) nach dem ersten Betriebsjahr der Abschaltalgorithmus für das zweite Betriebsjahr festzulegen. Mit Hilfe dieses Vorgehens ist ein effektiver Schutz aller schlaggefährdeten Arten sichergestellt. Alle weiteren Arten gelten nicht als windkraftsensibel bzw. nicht als schlaggefährdet. Vögel Verletzungs- und Tötungstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG können aus dem Vogelschlagrisiko an WEA resultieren. Gemäß dem Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013) zählen 6 der im Plangebiet vorkommenden Vogelarten zu den windkraftsensiblen Arten, nämlich Kiebitz, Kornweihe, Kranich, Rotmilan, Schwarzmilan und Uhu. Allerdings handelt es bei diesen Arten im Plangebiet um Nahrungsgäste oder Durchzügler. Ein Brutplatz konnte für keine dieser Arten nachgewiesen werden. Als kollisionsgefährdete Arten von diesen genannten windkraftsensiblen Arten wurden im Plangebiet die Kornweihe, der Kranich, der Rotmilan, der Schwarzmilan und der Uhu bei den Untersuchungen bzw. nach Hinweisen Dritter nachgewiesen. Der Gutachter stellt heraus, dass in den durchgeführten 18 Begehungen im bestehenden Windpark, auf der Halde kein einziger Todfund gemacht wurde. Die Kornweihe wurde einmalig als Durchzügler im Gebiet festgestellt und es gibt keinen einzigen dokumentierten Fall von Vogelschlag einer Kornweihe an WEA. Aufgrund der geringen Raumnutzung und des Verhaltensmusters ist im Plangebiet ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko nicht anzunehmen. Der Kranich wurde auf dem Frühjahrszug erfasst und die Beobachtung dokumentiert das typische Verhaltensmuster der Art in Bezug auf WEA. Die Kraniche umflogen die Halde mit einer Ausweichbewegung. Dieses typische Verhalten sorgt dafür, dass es nur in Ausnahmefällen zu tödlichen Unfällen von Kranichen an WEA kommt und damit ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vor diesem Hintergrund am Standort ausgeschlossen ist. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 54 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Ein Brutvorkommen des Rotmilans im Umkreis von 1 km um die geplante Windvorrangzone kann sicher ausgeschlossen werden. Auch im Umkreis von 3 km wurde der Rotmilan im Frühjahr und Sommer 2014 nur gelegentlich als Nahrungsgast festgestellt. Die Wahrscheinlichkeit einer Kollision für einen Rotmilan ist am größten, wenn es im Umfeld einer WEA Brutplätze gibt und die Flächen somit regelmäßig bejagt werden, da Rotmilane Windenergieanlagen nicht meiden. Da kein Brutvorkommen im Umfeld des Windparks nachgewiesen wurde, ist ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko sicher auszuschließen. Gleiches gilt für den Schwarzmilan, welcher lediglich einmal zur Brutzeit 2014 in weiter Entfernung zum geplanten Windpark beobachtet wurde. Ein Brutvorkommen wird durch den Artenschutzgutachter sicher ausgeschlossen. Hinweise auf den Uhu kamen vom NABU Aachen-Land, eigene Beobachtungen durch den Artenschutzgutachter gibt es nicht. Das nächstgelegene Schwerpunktvorkommen des Uhus liegt im Raum Stolberg/Aachen in etwa 4 Kilometer Entfernung (Brutplätze in den Steinbrüchen ca. 5 km entfernt). Da der Uhu durchaus mehrere Kilometer weite Nahrungsflüge unternimmt, ist eine gelegentliche Raumnutzung nicht auszuschließen. Ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit WEA gibt es allerdings erst bei brutplatznahen Anlagen und vom Brutplatz wegführenden Distanzflügen in großer Höhe. Eine solche brutplatznahe Lage ist hier nicht gegeben. Eine erhebliche Störung von Tieren im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG liegt dann vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Dies geschieht im Falle von Windenergieanlagen durch Beunruhigung und Scheuchwirkungen infolge von Bewegung, Lärm- oder Lichtemissionen bzw. durch Zerschneidung der Flugrouten (optische Wirkung). Oft geht dies einher mit dem Tatbestand der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, da diese unter Umständen durch die Störung nicht mehr nutzbar sein können. Von den windkraftsensiblen Arten gemäß Leitfaden, die als störungsempfindlich zur Brutzeit gelten, konnte keine Art im Plangebiet als Brutvogel nachgewiesen werden. Daher sind Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten für diese Arten ausgeschlossen. Für keine der als reine Durchzügler angegebenen Arten hat das Untersuchungsgebiet als Ruhestätte und Rastplatz eine essenzielle Bedeutung. Der Bau und Betrieb der Windenergieanlagen in Form eine Repowerings stellt demnach keine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG dar. Der Kranich und der Kiebitz zeigen im Zug- und Rastgeschehen grundsätzlich Meideverhalten. Diese Arten kommen während des Durchzuges vor. Bei den Zugzeitbeobachtungen durch den Gutachter konnten, insbesondere beim Kranich, leichte Ausweichbewegungen dokumentiert werden. Sowohl Kranich als auch Kiebitz weichen bisher dem Windpark auf der Halde aus und umfliegen diesen. Das geplante Repowering dieses Windparks wird nicht zu einer Änderung dieses Verhaltens führen. Alle übrigen windkraftsensiblen Vogelarten, die im Gebiet erfasst wurden, sind nicht störungsempfindlich und zeigen kein Meideverhalten gegenüber WEA. Aus der Gruppe der Vogelarten, die als planungsrelevant, aber nicht als windkraftsensibel, gelten, konnten im Plangebiet 15 Vogelarten beobachtet werden, von denen Feldlerche, Mäusebussard, Waldkauz und Waldlaubsänger, möglicherweise auch Waldschnepfe, als Brutvögel im Untersuchungsgebiet vorkommen. Der Mäusebussard brütet im Haldenfußbereich und nutzt die offene Feldflur, durchaus aber auch das Haldenplateau, zur Nahrungssuche. Der Mäusebussard zeigt kaum Meideverhalten bei Windenergieanlagen, allerdings ist der Vogelschlag angesichts der hohen Bestandszahlen des Mäusebussards in Deutschland nur ein geringes Problem, viel weniger als z.B. der Straßenverkehr. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko mit Populationsrelevanz ist daher für diese ungefährdete und in einem günstigen Erhaltungszustand befindliche Art nicht gegeben. Die Feldlerche kommt mit geringen Beständen auf der Projektfläche und im primären Untersuchungsraum vor. Durch den Betrieb der Anlagen ist diese Art aufgrund ihrer hohen Sinkflüge einem gewissen Verletzungs- und Tötungsrisiko ausgesetzt. Angesichts der Häufigkeit dieser Art in Deutschland kann Vogelschlag jedoch nicht als signifikant erhöhtes Risiko beschrieben werden, insbesondere im Falle des geplanten Repowerings eines bestehenden Parks. Am ehesten kann es noch bei der Feldlerche zu einer Anpassung des Brutplatzes infolge des Baus und Betriebs von WEA kommen, da diese Art empfindlich auf Vertikalstrukturen reagiert. Durch das VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 55 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Repowering und das damit verbundene Verringern der Anzahl der WEA wird der grundlegende Effekt der vorhandenen Vertikalstruktur tendenziell eher günstiger gestaltet, mit einer substanziellen Änderung ist daher nicht zu rechnen. Tötungen und Verletzungen der am Boden brütenden Feldlerche und der Verlust von Gelegen und Nestern durch den Bau und die Erschließung der WEA können durch eine Bauzeitenregelung vermieden werden. Der Waldkauz ist als Brutvogel im Gehölzhang der Halde beobachtet worden. Diese Art gilt aufgrund von lediglich 2 bislang dokumentierten Schlagopfern nicht als tötungsgefährdet, insbesondere da in der Potenzialfläche D ein Repowering eines bestehenden Windparks geplant ist. Gleiches gilt für die Waldschnepfe und den Waldlaubsänger, für die somit nicht mit einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko zu rechnen ist. Erhebliche Störungen des Zug- und Rastgeschehens von den gesichteten Zugvogelarten, aber auch für bereits besprochene Brutvogelarten, die auch als Durchzügler vorkommen, sind nicht in erheblicher Form anzunehmen. Während der Kartierungen des Gutachters konnte eine unterdurchschnittliche Aktivität durchziehender Vogelarten beobachtet werden, was vermutlich mit der Vorbelastung durch den bestehenden Windpark zusammenhängt. Populationsrelevante Auswirkungen sind daher durch das Repowering der WEA keinesfalls anzunehmen. 2.3 Schutzgut Boden a) Funktion Die Funktion des Bodens für den Naturhaushalt ist auf vielfältige Weise mit den übrigen Schutzgütern verknüpft. Er dient u.a. als Lebensraum für Bodenorganismen, Standort und Wurzelraum für Pflanzen, Standort für menschliche Nutzungen (Gebäude, Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft), Wasserspeicher und Schadstofffilter. b) Bestandsbeschreibung Fläche A Abbildung 10: Bodenkarte Plangebiet Fläche A Quelle: Geologischer Dienst NRW Das Plangebiet liegt innerhalb der naturräumlichen Einheit „Echtzer Lössplatte“. Von Süden und Westen dacht sich die Einheit gleichmäßig nach Norden zur Jülich-Linnicher Rurniederung und nach Osten hin ab. Während im Süden VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 56 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ eine Höhenlage um rund 140 m NN verzeichnet wird, beträgt sie im Norden der Platte noch ca. 90 m NN. Dagegen beträgt der Höhenunterschied zwischen West- und Ostrand etwa 20 m. Zurückzuführen sind diese Reliefunterschiede auf die tektonische Schrägstellung der Rurscholle durch den Rand des Mittelgebirges. Der Löss auf der Echtzer Lössplatte ist bis zu 8 m mächtig. Das reichliche Vorhandensein an unverwittertem Löss veranlasste früher die Bauern zur Anlage von Mergelgruben, aus denen sie den Lössmergel gewannen und als Bodendünger verwandten. Die Einheitlichkeit der Lössdecke wird durch einige Talniederungen und Aufschlüsse des Braunkohletagebaus (z.B. Lucherberger und Echtzer See) unterbrochen. Die große Leistungsfähigkeit der Böden in der naturräumlichen Einheit „Echtzer Lössplatte“ drückt sich in den hohen Bodenwertzahlen aus, die bei einem Wert bis zu 85 liegen (E. Glässer, Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, 1977). Nr. 1 Im westlichen Bereich des Plangebietes (vgl. Abbildung 10, Nr. 1) sind typische Parabraunerden13, zum Teil erodiert, vereinzelt mit Tschernosem Relikten14 mit bis zu 12 -19 dm schluffigem Lehm vereinzelt humos (L3215) aus Löss stellenweise Kolluvium16 über lehmigen Schluff (karbonathaltig) aus Löss vorzufinden. Die typischen Parabraunerden weisen einen mittleren ertragreichen Boden mit Bodenwertzahlen von 40 - 65 auf. Die Gesamtfilterwirkung der typischen Parabraunerden in diesem Bereich hat eine geringe Bedeutung und sie weisen mäßig frisch bis trockene Standorteigenschaften auf. Die Erodierbarkeit17 liegt bei diesem Bodentyp im hohen Bereich (0,42 Steinbedeckungsgrad in Volumen-%). Nr.2 Das Plangebiet besteht vorwiegend aus (vgl. Abbildung 10, Nr. 2) typischen Parabraunerden vorhanden mit bis zu 5 – 10 dm mächtigem schluffigem Lehm, stellenweise schwach kiesig, vereinzelt humos (L3218), aus Löss stellenweise Kolluvium über Kies zum Teil Sand aus Terrassenablagerung. Diese weisen einen hohen ertragreichen Boden mit Bodenwertzahlen von 55 - 75 auf. Die Gesamtfilterwirkung des Bodens hat eine mittlere 13 Bei der Parabraunerde sind Partikel der Korngrößengruppe Ton vom Oberboden in den Unterboden verlagert worden. Tschernosem (Ableitung aus dem Russischen: Czenozjom=Schwarzerde) wird unter bestimmten Bedingungen auf kalkreichen Lockermaterialien wie Löss gebildet. Sie ist der dominante Boden im Steppengürtel der Nordhalbkugel und gehört zu den weltweit fruchtbarsten Standorten. Kontinentales Klima: Heiße trockene Sommer, kurzer Herbst, sehr kalter langer Winter, kurzes Frühjahr begünstigen die Bildung eines solchen Bodens. Die Zeiten, in denen die Streu mineralisiert werden kann, sind sehr kurz und diese reichert sich als organische Substanz im Oberboden an. Im Sommer fehlt das Wasser für optimale Lebensbedingungen der Mikroorganismen und im Winter ist die Temperatur zu niedrig. Kalkhaltiges Ausgangssubstrat (z.B. Löss): bietet dauerhaft eine gute Nährstoffversorgung der Vegetation und der Mikroorganismen. Der pH-Wert sinkt nicht ab, was die mikrobielle Aktivität mindern würde. Es ist ausreichend Calcium vorhanden. Schwarzerden sind für die Landwirtschaft sehr wertvolle Böden. Doch fehlt oftmals das Wasser für optimalen Pflanzenwuchs. Wenn diese Böden bewässert werden, gibt es keinen natürlichen Boden der fruchtbarer ist. Durch die Bewässerung degradieren diese Böden, d.h. sie verändern sich. Es finden z.B. Stoffverlagerungen statt (Tonverlagerungen), was zu einer veränderten Bodenstruktur und letztlich zu einem anderen Bodentypen führen kann (http://www.bodentypen.de/tschernosem/, Zugriff 23.01.2015). 14 Parabraunerde (vgl. Fußnote12): L32: Die erste Ziffer bezeichnet die Bodenartengruppe: toniger Schluff, schluffiger Lehm. Die zweite Ziffer kennzeichnet die Mächtigkeit, 3-6 dm mächtig (http://www.cms.fu-berlin.de/geo/fb/e-learning/pgnet/themenbereiche/bodengeographie/bodentypen/terrestrische _boeden/ah_b_c_boeden/braunerde/, Zugang 24.11.2014). 15 Kolluvium: (lat.: das Zusammengeschwemmte) ist die Bezeichnung für eine meist mehrere Dezimeter mächtige Schicht von Lockersedimenten, die vorwiegend aus durch Anschwemmung umgelagertem Bodenmaterial oder anderen meist lehmigen oder sandigen Lockersedimenten entstehen. Jüngere Kolluvien sind häufig humos, was aber kein unbedingtes Merkmal ist. Im Kolluvium kann eine neue Bodenentwicklung einsetzen (Kolluvisol) 16 Die Bodenerodierbarkeit ist ein Maß für die Erosionsanfälligkeit des Bodens. Die Bodenerodierbarkeit entspricht dem K-Faktor der allgemeinen Bodenabtragsgleichung : A = K x R x S x L x C x P. A: Langjährig zu erwartender mittlerer Bodenabtrag in t/ (ha x a) ; K: Bodenerodierbarkeit in t xh)/ (ha x N); R: Regenerosivität in N/ (h x a); S: Hangneigung (dimensionslos); L: erosionswirksame Hanglänge (dimensionslos), C: Bodenbedeckungs- und Bearbeitungsfaktor (dimensionslos) und P: Faktor zur Berücksichtigung von Erosionsschutzmaßnahmen (dimensionslos) (http://www.gd.nrw.de/g_bkerod.htm, Zugriff am 31.07.2014). 17 Parabraunerde (vgl. Fußnote10): L32: Die erste Ziffer bezeichnet die Bodenartengruppe: toniger Schluff, schluffiger Lehm. Die zweite Ziffer kennzeichnet die Mächtigkeit, <20 dm mächtig (http://www.cms.fu-berlin.de/geo/fb/e-learning/pgnet/themenbereiche/bodengeographie/bodentypen/terrestrische _boeden/ah_b_c_boeden/braunerde/, Zugang 24.11.2014). 18 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 57 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Bedeutung. Der Bodentyp weist mäßig frische Standorteigenschaften auf. Die Erodierbarkeit liegt im hohen Bereich (0,45 Steinbedeckungsgrad in Volumen-%). Nr. 3 Im südlichen Bereich der Fläche (vgl. Abbildung 10, Nr. 3) sind ebenfalls typische Parabraunerden mit 4 - 8 dm mächtigem schluffigem Lehm, stellenweise schwach kiesig, vereinzelt humos (L32) aus Löss, alternativ stellenweise aus Kolluvium vorhanden über Kies zum Teil Sand aus Terrassenablagerung, die einen hohen ertragreichen Boden mit Bodenwertzahlen von 65 - 80 aufweisen. Die Gesamtfilterwirkung des Bodens hat eine geringe Bedeutung. Der Bodentyp weist mäßig frische bis trockene Standorteigenschaften auf. Die Erodierbarkeit liegt im hohen Bereich (0,45 Steinbedeckungsgrad in Volumen-%). Nr.4 Der südöstliche Bereich der Fläche (vgl. Abbildung 10, Nr. 4) besteht aus typischen Parabraunerden19, zum Teil erodiert mit bis zu 12 - 19 dm schluffigem Lehm vereinzelt humos (L3220) aus Löss, stellenweise Kolluvium über lehmigen Schluff (karbonathaltig) aus Löss vorzufinden. Die Gesamtfilterwirkung des Bodens hat eine geringe Bedeutung. Der Bodentyp weist mäßig frische bis trockene Standorteigenschaften auf. Die Erodierbarkeit liegt im hohen Bereich (0,45 Steinbedeckungsgrad in Volumen-%). Fläche D Die Fläche D liegt in der naturräumlichen Einheit „Kornelimünster Vennvorland“. Dabei handelt es sich um eine dicht gedrängte Folge schmaler und langgestreckter Zonen verschieden widerständiger Gesteine wie Schiefer, Sandsteine, Grauwacken, Kalke, Dolomite und Mergel. Die Flüsse und Bäche folgen durchweg im Schichtstreichen, den weniger widerstandsfähigen Gesteinsschichten sowie den in rheinischer Richtung verlaufenden Verwerfungslinien und Quersprüngen. Dadurch sind zum Teil treppenartige Verlaufsrichtungen entstanden, die vor allem im Bereich der Inde und Vicht bis zu 80 m tief einschneiden. Durch relativ hohe Steigungsregen ist der heute starke Grünlandanteil entstanden. 19 Bei der Parabraunerde sind Partikel der Korngrößengruppe Ton vom Oberboden in den Unterboden verlagert worden. Parabraunerde (vgl. Fußnote12): L32: Die erste Ziffer bezeichnet die Bodenartengruppe: toniger Schluff, schluffiger Lehm. Die zweite Ziffer kennzeichnet die Mächtigkeit, 3-6 dm mächtig (http://www.cms.fu-berlin.de/geo/fb/e-learning/pgnet/themenbereiche/bodengeographie/bodentypen/terrestrische _boeden/ah_b_c_boeden/braunerde/, Zugang 24.11.2014). 20 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 58 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Abbildung 11 Bodenkarte Plangebiet Fläche D Quelle: Geologischer Dienst NRW Die Bodenkarte des Geologischen Dienstes stellt für das Plangebiet keine Bodentypen da. Dies liegt vermutlich an der Halde und den damit verbundenen Aufschüttungen von Böden da die Halde aus Bodenmaterial mit stark wechselnder Zusammensetzung modelliert worden ist. c) Vorbelastung Im Bereich der Ackerflächen besteht durch die intensive Nutzung potenziell eine gewisse Bodenbelastung in Form von Nährstoff- und Pestizideinträgen. Inwieweit die Speicher- und Filterfunktion des Bodens schon ausgelastet ist und ob eine Auswaschung der Fremdstoffe erfolgen kann, ist nicht bekannt. Die Halde Nierchen ist zudem beim Kreis Düren im Kataster der Altablagerungen und Altstandorte als Verdachtsfläche (Az. 66370803/ Nr. 504) geführt. Dies wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan F 18 für die Errichtung des bestehenden Windparks überprüft und führte zu dem Ergebnis, dass die Halde Nierchen eine reine Abraumhalde aus dem Braunkohletagebau ist. Hinweise auf möglicherweise vorhandene Altlasten gab es nicht. Durch den Kreis Düren wurde jedoch darauf hingewiesen, dass im Bereich der Halde ggf. mit schadstoffbelastetem Bohrgut (Kraftwerksasche) zu rechnen ist. d) Empfindlichkeit Generell ist Boden empfindlich gegenüber Eingriffen und Veränderungen der Schichtenfolge und anderen mechanischen Einwirkungen (z.B. Verdichtung). Insbesondere im Rahmen von Baumaßnahmen wird die Bodenstruktur durch Flächenversiegelung, Verdichtung, Abtragungen und Aufschüttungen negativ verändert. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 59 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Die vorgesehene Bebauung mit Windenergieanlagen führt zu einer im Verhältnis zum gesamten Plangebiet geringen Versiegelung durch Überbauung und die Anlage von Zuwegungen im Verhältnis zu der gesamten Größe des jeweiligen Plangebietes. Da gewachsener Boden als Ressource nur begrenzt zur Verfügung steht und nicht vermehrbar bzw. ersetzbar ist, ist er grundsätzlich schutzbedürftig. Es muss darauf geachtet werden, dass die Funktionsfähigkeit der natürlichen Wirkungsgefüge des Bodens auch für die Zukunft gewährleistet bleibt. Als Zielvorstellungen für das Naturraumpotenzial „Relief und Böden“ sind insbesondere der Erhalt der natürlichen Reliefverhältnisse, sowie die Sicherung der natürlichen Bodeneigenschaften und des Bodenlebens durch verminderte Bodenverdichtung durch das Befahren mit schweren landwirtschaftlichen Maschinen und einem reduzierten Düngemittel- und Biozideintrag im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung zu nennen. Die vorgesehene Bebauung mit Windenergieanlagen führt zu einer geringen Versiegelung durch Überbauung und durch die Anlage von Zuwegungen im Verhältnis zu der gesamten Größe des Plangebietes. Durch die Versiegelung kommt es in den betroffenen Bereichen zu einem vollständigen Funktionsverlust des Bodens, insbesondere sind hier Lebensraum-, Regulations- und allgemeine Produktionsfunktionen zu nennen. Für die Fläche D ist allerdings anzuführen, dass es sich bei der Halde Nierchen um eine bestehende Konzentrationszone handelt, die bereits mit neun Anlagen bestanden ist. Im Zuge der Planung soll diese Fläche repowert und damit die bestehenden Anlagen durch vier leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden. An den betroffenen Stellen wird die Versiegelung entfernt und wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Ferner ist, insbesondere während der Bauphase, mit Beeinträchtigungen der Bodenstrukturen durch den Einsatz von Baumaschinen zu rechnen. Hierdurch kommt es zu einer weiteren Veränderung der Standortbedingungen sowie der Bodenfunktionen. Schadstoffeinträge, beispielsweise durch Treibstoff- oder Ölverlust der Baumaschinen in den Boden, können nicht ausgeschlossen werden, allerdings ist zu beachten, dass dieses Risiko auch beim Einsatz von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmethoden besteht. Mit abnehmendem Versiegelungsgrad nimmt die Intensität der Beeinträchtigung ab. Die geschotterten Erschließungswege sowie Kranstellflächen behalten ihre Durchlässigkeit. Dennoch kann die vollständige Versiegelung nicht ganz vermieden werden. Die Beeinträchtigung des Bodens der versiegelten Bereiche ist aufgrund des Verlustes der Bodenfunktionen für die Potenzialfläche A als erheblich anzusehen und muss ausgeglichen bzw. ersetzt werden (vgl. Landschaftspflegerischen Begleitplan Teil I zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren (Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, 19. Oktober 2015). Auch für die Fläche D ist ein Kompensationsbedarf für die Eingriffe in den Boden gegeben. Dazu wird auf den Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Repowering des Windpark „Halde Nierchen“ verwiesen (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, 21.01.2016). Die auf den nachgelagerten Verfahrensebenen durchgeführten Gutachten zeigen auf, dass die zu erwartenden Eingriffe grundsätzlich ausgleichbar sind. Eingriffe in das natürliche Relief des Plangebietes, also Aufschüttungen und Abgrabungen, werden bei der Realisierung der Planvorhaben voraussichtlich nicht erforderlich sein. 2.4 Schutzgut Wasser a) Funktion Das Element Wasser ist die Grundlage für jedes organische Leben. Vom Wasserdargebot ist die Vegetation direkt oder indirekt, sowie auch die Fauna in einem Gebiet abhängig. Ebenso wird das Kleinklima durch den lokalen Wasserhaushalt beeinflusst. Für den Menschen ist der natürliche Wasserhaushalt vor allem als Trinkwasserreservoir zu schützen. Darüber hinaus ist als Abwehr vor der zerstörerischen Kraft des Wassers der Hochwasserschutz zu beachten. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 60 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ b) Bestandsbeschreibung In beiden Plangebieten befinden sich keine stehenden oder fließenden Gewässer. Am westlichen Fuße der Halde Nierchen verläuft der Holzheimer Graben, welcher durch die Planung jedoch nicht beeinträchtigt wird. Die mittlere jährliche Niederschlagsmenge erreicht ca. 650 - 700 l/m². Der Großraum des Vorhabengebietes ist bedingt durch den Braunkohleabbau von Grundwasserabsenkungen betroffen. Daher ist mit den durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen zu rechnen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Wasserschutzgebiete gemäß § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes oder nach dem Landeswasserrecht festgesetzte Heilquellenschutzgebiete, sowie Überschwemmungsgebiete gemäß § 32 des Wasserhaushaltsgesetz sind in den Plangebieten nicht vorhanden und daher nicht betroffen. Fläche A Die Potenzialfläche A ist dem Grundwasserkörper 274_05 Hauptterrassen des Rheinlandes zuzuordnen 21. Es handelt sich um einen Porengrundwasserleiter22 des silikatischen23 Gesteinstyps (Kies und Sand). Die Durchlässigkeit wird als mittel bis hoch angegeben. Der Grundwasserkörper umfasst u.a. die grundwassernahen Auebereiche der Rur zwischen Kreuzau und Jülich, des Ellebaches sowie der Indemündung mit grundwassergeprägten Böden. Ansonsten überwiegt eine Löss- bzw. Lösslehm-Überdeckung. Es liegt ein ausgeprägter Grundwasserstockwerksbau bis zum Festgestein vor. Der Grundwasserkörper gehört zu den hydrogeologischen Teilräumen „Altpleistozän von Ville, Erft und Rur“24. Der Teilraum Altpleistozän von Ville, Erft und Rur wird durch Terrassenflächen im Westen der Niederrheinischen Tieflandbucht gekennzeichnet. An weit aushaltenden nordwest-gerichteten Störungen werden diese in drei Großschollen zerlegt, die jeweils nach Nordosten einfallen. Durch den Braunkohlen-Bergbau sind hier weitreichende Grundwasserabsenkungen vorhanden. Der obere Grundwasserleiter wird im größten Teil des Gebietes von altpleistozänen Kiesen und Sanden der Jüngeren Hauptterrassen gebildet, die eine hohe bis mäßige Wasserdurchlässigkeit aufweisen und bis mehr als 20 m mächtig werden können. Im Norden bildet bis mehr als 10 m mächtiger Löss eine hochwirksame Deckschicht, die jedoch nach Süden immer mehr abnimmt. Nur in der Erosionsrinne des Erfttales mit ihren ursprünglich ganz geringen Flurabständen stehen vorwiegend bindige Auenablagerungen an. In der Gesteinsabfolge treten mächtige tertiäre Schichtfolgen aus Sanden, teilweise auch Kiessanden, Tonen und Schluffen sowie bis < 60 m mächtigen Braunkohlenflözen auf. Dementsprechend sind bis zu 10 21 http://sb1-itp-286.it.nrw.de/elwas-hygrisc/src/gwbody.php?gwkid=274_05&frame=false (Zugriff am 20.01.2015) ein Gesteinskörper, dessen Hohlräume von zusammenhängenden Poren gebildet werden und daher geeignet ist Grundwasser weiterzuleiten. Porengrundwasserleiter sind in der Regel gekennzeichnet durch geringe Grundwasserfließgeschwindigkeiten, hohes Speichervermögen für Grundwasser und gute Filtereigenschaften. Aus diesem Grund werden Porengrundwasserleiter häufig bei der Grundwassererschliessung für Trinkwassergewinnungszwecke nutzbar gemacht (http://www.geodz.com/deu/d/Porengrundwasserleiter, Zugriff am 25.11.2014) 22 Silicatminerale mit geordneten kristallinen Strukturen. Die Silicate haben ein gemeinsames Strukturprinzip, nach dem eine relativ einfache Gliederung durchgeführt werden kann. Eine weitere charakteristische Eigenschaft besteht darin, dass der Sauerstoff des Silicat-Komplexes gleichzeitig zwei verschiedenen [SiO4]-Tetraedern angehören kann. Das dreiwertige Al3+ kann wegen seines nur wenig größeren Ionenradius als derjenige des Si4+ eine Doppelrolle einnehmen (http://www.geodz.com/deu/d/Porengrundwasserleiter, Zugriff am 25.11.2014). 23 24 http://sb1-itp-286.it.nrw.de/elwas-hygrisc/Hydrogeoteilraeume/teilraum.php?tr=2301 (Zugriff am 20.01.2015) VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 61 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Grundwasserstockwerke ausgebildet, die jedoch an Faziesgrenzen25 oder tektonischen Störungen hydraulisch miteinander verbunden sind. Die quartären und tertiären Lockergesteinsfolgen sind im Zentrum der Niederrheinischen Tieflandbucht bis mehr als 1.000 m mächtig. Der Teilraum ist tektonisch in die drei Großschollen Kölner / Venloer Scholle, Erft-Scholle und Rur-Scholle gegliedert. Die begrenzenden Störungen sind abschnittsweise hydraulisch dicht; daher können auf kurze Distanz große Differenzen der Grundwasserdruckflächen auftreten. Die Braunkohlenflöze26 werden seit Jahrzehnten in bis zu 480 m tiefen Tagebauen abgebaut. Dazu sind weitreichende Grundwasserabsenkungen bis unter die tiefste Abbausohle notwendig, die in ihrer horizontalen Ausdehnung Rhein, Maas und Eifelrand erreicht haben und im Norden bis in den Raum nördlich von Mönchengladbach reichen. Im Zentrum des Teilraumes sind daher die meisten Grundwasserstockwerke entleert 27. Der Teilraum Terrassenebenen des Rheins und der Maas wird durch nacheiszeitliche bis rezente Flussterrassen des Rheins und der Maas und ihrer Nebenflüsse gekennzeichnet. Wasserwirtschaftlich wird dieser Teilraum als der wichtigste Raum in Nordrhein-Westfalen mit umfangreicher Grundwasser- und Uferfiltratgewinnung eingeordnet. In diesem Teilraum bilden Kiessande und Sande jüngerer Mittelterrassen, Niederterrassen und Auenterrassen den im Mittel ca. 20 m, selten über 40 m mächtigen oberen Grundwasserleiter. Warmzeitliche Schluffe, Tone und Torfe können am nördlichen Niederrhein den Grundwasserleiter lokal in zwei Teilstockwerke trennen. Die Grundwassersohle bilden dort tertiärzeitliche marine Feinsande, Schluffe und Tone. Im Raum Köln - Bonn steht unter den mittelpleistozänen bis holozänen Kiessanden des oberen Grundwasserstockwerkes nach Süden zunehmend festländisch geprägtes Tertiär mit Braunkohlen, Tonen und Sanden an. Hier sind mehrere Grundwasserstockwerke ausgebildet; die Grundwasserführung in den tieferen Stockwerken ist von der großräumigen Grundwasserabsenkung des Braunkohlenbergbaus beeinflusst. Auch die jungen Terrassen der Rur als rechter Nebenfluss der Maas gehören zu diesem Teilraum. Die Niederterrasse als oberer Grundwasserleiter ist jedoch nur wenige Meter mächtig und ist mit dem vom Bergbau beeinflussten tertiären Grundwasserleitern hydraulisch verbunden (s. Teilraum 2301). Die Deckschichten bestehen einerseits aus Windablagerungen (Löss, Sandlöss, Flugsand), andererseits aus tonigschluffigen bis feinsandigen, lokal auch torfigen Hochflut- und Auensedimenten. Die Grundwasserflurabstände betragen selten mehr als 5 m. Die quartären Terrassensedimente enthalten die wichtigste Grundwasserresource, sind aber gleichzeitig auch der Hauptlieferant von Kies und Sand für die Baustoffindustrie. Zahlreiche Nassabgrabungen, insbesondere beiderseits des Niederrheins sind mit Abraum, Industrie- und Gewerberückständen verfüllt und beeinträchtigen die hydraulische Verbindung zwischen Rhein und Grundwasser. Im Südwesten der Niederrheinischen Bucht (s. Teilraum 2301) ist das Grundwasser großräumig um bis zu 480 m abgesenkt. Die Auswirkungen reichen im Süden und Osten bis in das Rheinische Schiefergebirge, im Norden bis in den Raum Neuss - Mönchengladbach Roermond (NL)28. Unversiegelter Boden hat die Fähigkeit Niederschlagswasser aufzunehmen, zu speichern und zeitlich verzögert an die Atmosphäre, an die Vegetation oder an die Vorfluter abzugeben. Die Böden wirken damit ausgleichend auf den Wasserhaushalt und hemmen die Entstehung von Hochwässern. Die Bodenteilfunktion „Ausgleichskörper im Fazies: sind in der Geologie alle Eigenschaften eines Gesteins, die aus einer Entstehungszeit stammen. Damit umschließt der Begriff Fazies alle während der Sedimentation gebildeten strukturellen und texturellen Merkmale (z.B. Mineralgehalt, Korngrösse, Schichtung) sowie den Fossilinhalt eines Gesteins. (http://www.geodz.com/deu/d/Fazies, Zugriff: 25.11.2014) 25 bergmännischer Ausdruck für eine Schicht mit nutzbarem Rohstoffinhalt wie Kohle (Kohleflöz), Erz (z.B. Kupferschiefer) oder Salz. Ursprünglich wurde der Begriff generell für flachliegende Schichten verwendet, wie z.B. "Flözgebirge" (alter Ausdruck für das Mesozoikum, http://www.geodz.com/deu/d/Fl%C3%B6z, Zugang 23.01.2015). 26 27http://sb1-itp-286.it.nrw.de/elwas-hygrisc/Hydrogeoteilraeume/teilraum.php?tr=2301, 28 (Zugriff 12.03.2015). http://sb1-itp-286.it.nrw.de/elwas-hygrisc/Hydrogeoteilraeume/teilraum.php?tr=2301, (Zugriff 12.03.2015). VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 62 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Wasserkreislauf“ wird durch das Infiltrationsvermögen des Bodens gegenüber Niederschlagswasser und die damit verbundene Abflussverzögerung bzw. -verminderung definiert und wird aus den Bodenkennwerten gesättigte Wasserleitfähigkeit, nutzbare Feldkapazität und Luftkapazität abgeleitet. Die gesättigte Wasserleitfähigkeit 29 wird aus der finalen Rate bei dem Prozess des Eindringens von Wasser nach Niederschlägen ermittelt, die sich einstellt, wenn der Boden vollständig gesättigt ist. Im westlichen Bereich des Plangebietes (vgl. Abbildung 10, Nr. 1) sind typische Parabraunerden30, zum Teil erodiert, vereinzelt mit Tschernosem Relikten31 mit bis zu 12 -19 dm schluffigem Lehm vereinzelt humos (L3232) vorhanden. Unter Feldkapazität versteht man die Wassermenge, die ein zunächst wassergesättigter Boden gegen die Schwerkraft nach 2 bis 3 Tagen noch halten kann. Die nutzbare Feldkapazität ist der Teil der Feldkapazität, der für die Vegetation nutzbar ist und im Boden in den Mittelporen mit Saugspannungen zwischen den pF-Werten 1,8 und 4,2 gespeichert wird. Die gesättigte Wasserleitfähigkeit ist in diesem Bereich hoch 62 cm/d. Die nutzbare Feldkapazität hat hier eine mittlere (99 mm) Bedeutung. Der Grenzflurabstand33 beschreibt die Tiefe, bis zu der der Grundwasserspiegel, bedingt durch kapillaren Aufstieg, Einfluss auf die Verdunstung und den Ertrag hat. Damit kann sich die in diesem Bereich vorhandene Vegetation in Trockenperioden am Grundwasser bedienen. Das Plangebiet besteht vorwiegend aus (vgl. Abbildung 10, Nr. 2) typischen Parabraunerden, vorhanden mit bis zu 5 – 10 dm mächtigem schluffigem Lehm, stellenweise schwach kiesig, vereinzelt humos (L3234). In diesem Bereich ist die gesättigte Wasserleitfähigkeit (56 cm/d) hoch. Die nutzbare Feldkapazität des typischen Parabraunerdbodens liegt im hohen Bereich (152 mm). Der Grenzflurabstand ist ebenfalls hoch mit ca. 15 dm. Für die Versickerung ist der Boden bedingt geeignet. Im südlichen Bereich der Fläche (vgl. Abbildung 10, Nr. 3) sind ebenfalls typische Parabraunerden mit 4 - 8 dm mächtigem schluffigem Lehm, stellenweise schwach kiesig, vereinzelt humos (L32). In diesem Bereich ist die gesättigte Wasserleitfähigkeit (59 cm/d) hoch. Die nutzbare Feldkapazität des typischen Parabraunerdbodens liegt im mittleren Bereich (127 mm). Der Grenzflurabstand ist ebenfalls mit ca. 15 dm hoch. Für die Versickerung ist der Boden bedingt geeignet. 29Die gesättigte Wasserleitfähigkeit einer Bodeneinheit für eine gewählte Bezugstiefe (kfges) wird aus den schichtspezifischen Wasserdurchlässigkeiten (kfs1 – kfsn für die Schichten s1 – sn) abgeleitet. Die ausgewiesene Wasserdurchlässigkeit kennzeichnet den Widerstand, den der Boden einer senkrechten Wasserbewegung entgegensetzt. Die Wasserdurchlässigkeit ist ein Maß für die Beurteilung des Bodens als mechanischer Filter, zur Abschätzung der Erosionsanfälligkeit schlecht leitender bzw. stauender Böden und der Wirksamkeit von Dränungen (Website geologischer Dienst NRW: Zugriff 19.01.2015). 30 Bei der Parabraunerde sind Partikel der Korngrößengruppe Ton vom Oberboden in den Unterboden verlagert worden. Tschernosem (Ableitung aus dem Russischen: Czenozjom=Schwarzerde) wird unter bestimmten Bedingungen auf kalkreichen Lockermaterialien wie Löss gebildet. Sie ist der dominante Boden im Steppengürtel der Nordhalbkugel und gehört zu den weltweit fruchtbarsten Standorten. Kontinentales Klima: Heiße trockene Sommer, kurzer Herbst, sehr kalter langer Winter, kurzes Frühjahr begünstigen die Bildung eines solchen Bodens. Die Zeiten, in denen die Streu mineralisiert werden kann, sind sehr kurz und diese reichert sich als organische Substanz im Oberboden an. Im Sommer fehlt das Wasser für optimale Lebensbedingungen der Mikroorganismen und im Winter ist die Temperatur zu niedrig. Kalkhaltiges Ausgangssubstrat (z.B. Löss): bietet dauerhaft eine gute Nährstoffversorgung der Vegetation und der Mikroorganismen. Der pH-Wert sinkt nicht ab, was die mikrobielle Aktivität mindern würde. Es ist ausreichend Calcium vorhanden. Schwarzerden sind für die Landwirtschaft sehr wertvolle Böden. Doch fehlt oftmals das Wasser für optimalen Pflanzenwuchs. Wenn diese Böden bewässert werden, gibt es keinen natürlichen Boden, der fruchtbarer ist. Durch die Bewässerung degradieren diese Böden, d.h. sie verändern sich. Es finden z.B. Stoffverlagerungen statt (Tonverlagerungen) was zu einer veränderten Bodenstruktur und letztlich zu einem anderen Bodentypen führen kann (http://www.bodentypen.de/tschernosem/, Zugriff 23.01.2015). 31 Parabraunerde (vgl. Fußnote12): L32: Die erste Ziffer bezeichnet die Bodenartengruppe: toniger Schluff, schluffiger Lehm. Die zweite Ziffer kennzeichnet die Mächtigkeit, 3-6 dm mächtig (http://www.cms.fu-berlin.de/geo/fb/e-learning/pgnet/themenbereiche/bodengeographie/bodentypen/terrestrische _boeden/ah_b_c_boeden/braunerde/, Zugang 24.11.2014). 32 33 Grenzflurabstand= WE+kapillarer Aufstieg; WE= effektive Durchwurzelungstiefe. Parabraunerde (vgl. Fußnote10): L32: Die erste Ziffer bezeichnet die Bodenartengruppe: toniger Schluff, schluffiger Lehm. Die zweite Ziffer kennzeichnet die Mächtigkeit, <20 dm mächtig (http://www.cms.fu-berlin.de/geo/fb/e-learning/pgnet/themenbereiche/bodengeographie/bodentypen/terrestrische _boeden/ah_b_c_boeden/braunerde/, Zugang 24.11.2014). 34 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 63 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Der südöstliche Bereich der Fläche (vgl. Abbildung 10, Nr. 4) besteht aus typischen Parabraunerden35, zum Teil erodiert mit bis zu 12 -19 dm schluffigem Lehm vereinzelt humos (L3236). In diesem Bereich ist die gesättigte Wasserleitfähigkeit (50 cm/d) hoch. Die nutzbare Feldkapazität des typischen Parabraunerdbodens liegt im sehr hohen Bereich (210 mm). Der Grenzflurabstand ist ebenfalls mit ca. 16 dm sehr hoch. Für die Versickerung ist der Boden bedingt geeignet. Fläche D Die Potenzialfläche D gehört zum Grundwasserkörper 282_11 „Aachen-Stolberger Kalkzüge“37. Es handelt sich um einen Karst-38 bzw. Kluftgrundwasserleiter39 des karbonatischen, silikatischen Gesteinstyps. Die Durchlässigkeit wird als hoch bis sehr hoch angegeben. Der Grundwasserkörper wird überwiegend von devonischen40 und karbonischen Kalkzügen am westlichen Rand des Rheinischen Schiefergebirges zwischen Aachen und Langerwehe aufgebaut. Eingelagert in diese Kalksteinbereiche sind aber auch mächtige karbonische und devonische Sandstein- und Tonsteinschichten, durch die die Kalksteinzüge unterbrochen werden. Der paläozoische Festgesteins-Grundwasserleiter besteht aus langgestreckten Zügen von Karbonatgesteinen im Wechsel mit Ton- und Sandsteinen. Die gut durchlässigen Karstgrundwasserleiter des Devons und Karbons besitzen einen karbonatischen Gesteinschemismus, während die sehr gering durchlässigen Kluftgrundwasserleiter der Ton- und Sandsteine silikatischen Charakter aufweisen. Die Grundwasserverhältnisse des Aachen-Stolberg-Langerweher Gebietes werden im Wesentlichen durch die Kalkzüge bestimmt. Die aus Kalk- und Dolomitsteinen (Massenkalk und Kohlenkalk) bestehenden Schichtglieder der devonisch-karbonischen Schichtenfolge streichen aufgrund ihrer Verfaltung und Verschuppung in bis zu sieben nahezu parallelen Zügen zutage aus. Die Grundwasseroberfläche der verkarsteten Kalkzüge liegt häufig tief unter der Geländeoberfläche. Dies bedingt eine starke Konzentration des unterirdischen Abflusses auf die Kalkzüge. Durch Querstörungen und Klüfte nehmen sie Grundwasser aus der Umgebung auf. Dadurch ist das Grundwasserdargebot erheblich höher als die im Ausstrichgebiet zu erwartende Grundwasserneubildung. Das recht harte Grundwasser der Kalkzüge wird intensiv genutzt. Außer Bohrbrunnen dienen auch eigens dafür aufgefahrene Stollen der Wasserversorgung. Eine Entwässerung der Kalke erfolgt daneben auch an Karstquellen. Die Verschmutzungsempfindlichkeit ist aufgrund der Verkarstung sehr hoch. In dem Grundwasserkörper erfolgte ehemals ein ausgedehnter Bergbau auf Steinkohle, auf Schwermetalle (Zink, Blei), daneben erfolgte und erfolgt noch ein Kalkabbau. Deshalb existieren in dem Grundwasserkörper eine Vielzahl von alten Schächten, Stollen und Halden des Bergbaues sowie stillgelegte Kalksteinbrüche. In den Talauen der Inde, der Vicht und des Wehebaches 35 Bei der Parabraunerde sind Partikel der Korngrößengruppe Ton vom Oberboden in den Unterboden verlagert worden. Parabraunerde (vgl. Fußnote12): L32: Die erste Ziffer bezeichnet die Bodenartengruppe: toniger Schluff, schluffiger Lehm. Die zweite Ziffer kennzeichnet die Mächtigkeit, 3-6 dm mächtig (http://www.cms.fu-berlin.de/geo/fb/e-learning/pgnet/themenbereiche/bodengeographie/bodentypen/terrestrische _boeden/ah_b_c_boeden/braunerde/, Zugang 24.11.2014). 36 37 http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-hygrisc/src/gwbody.php?gwkid=282_11&frame=false, abgerufen am 29.07.2016 Karstgrundwasserleiter sind verkarstete Gesteinskörper, deren Durchlässigkeitseigenschaften wesentlich durch Lösungshohlräume wie erweiterte Trennfugen, Karstspalten und Karströhren bestimmt werden. Karstgrundwasserleiter zeichnen sich i.a. durch hohe Transmissivitäten sowie raschen Abfluss entlang der bevorzugten Wegsamkeiten ab. Diese vergleichsweise hohen Abflussgeschwindigkeiten, sowie die weiten Öffnungsquerschnitte der Karstkanäle und der Karströhren haben eine nur geringe Selbstreinigungswirkung, während der Untergrundpassage zur Folge. Karstgrundwässer wie auch der Grundwasserleiter selbst sind daher sehr empfindlich gegen den Eintrag von Schadstoffen. (http://www.geodz.com/deu/d/Karstgrundwasserleiter, Zugriff 29.07.2016) 38 Kluftgrundwasserleiter sind Festgesteinsgrundwasserleiter, in denen die Wasserbewegung primär in nicht signifikant durch Lösungsvorgänge erweiterten Trennflächen wie Klüften, Störungen, Verwerfungen oder Schichtgrenzen stattfindet. Kluftgrundwasserleiter treten in sedimentären, metamorphen oder magmatischen, nicht verkarstungsfähigen Festgesteinen auf. Die Vielzahl der geologischen Trennflächen werden in der Hydrogeologie hierbei oft unter dem Begriff Kluft zusammengefasst. (http://www.geodz.com/deu/d/Kluftgrundwasserleiter; Zugriff 29.07.2016) 39 Devonisch, dem Devonium zugehörig, System des mittleren Paläozoikums nach Silur und vor Karbon. Es begann vor ungefähr 409 Mio. Jahren und endete vor etwa 362 Mio. Jahren. (http://www.geodz.com/deu/d/Devon; Zugriff 29.07.2016) 40 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 64 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ liegen in den Auenkiesen und -lehmen geringe Grundwasserflurabstände vor. Dort existiert vielfach auch eine grundwasserabhängige Vegetation. Unversiegelter Boden hat die Fähigkeit, Niederschlagswasser aufzunehmen, zu speichern und zeitlich verzögert an die Atmosphäre, an die Vegetation oder an die Vorfluter abzugeben. Die Böden wirken damit ausgleichend auf den Wasserhaushalt und hemmen die Entstehung von Hochwässern. Die Bodenteilfunktion „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ wird durch das Infiltrationsvermögen des Bodens gegenüber Niederschlagswasser und die damit verbundene Abflussverzögerung bzw. -verminderung definiert und wird aus den Bodenkennwerten gesättigte Wasserleitfähigkeit, nutzbare Feldkapazität und Luftkapazität abgeleitet. Da für die aufgeschüttete Halde keine Bodentypen bekannt sind und damit einhergehend keine Bodenkennwerte vorliegen, kann für diese Fläche diesbezüglich keine Aussage gemacht werden. c) Vorbelastung Aufgrund der intensiven ackerbaulichen Nutzung kann eine allgemeine Belastung durch Nährstoff- und Pestizideintrag angenommen werden. d) Empfindlichkeit Durch Überbauung und Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter Böden kommt es innerhalb der Plangebiete zu einer Reduzierung der Versickerungsfähigkeit des Bodens. Dies kann zu einer Minimierung der Grundwasserneubildungsrate, sowie zu einer Beeinträchtigung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere führen. Der Boden ist vorwiegend in der Fläche A für die Versickerung nur bedingt geeignet. Dennoch verursacht das Vorhaben im Hinblick auf den landwirtschaftlichen Ertrag, aufgrund der hohen nutzbaren Feldkapazität, eine Beeinträchtigung der Vegetation. Für die Fläche D ist anzuführen, dass es sich bei der Potenzialfläche um den bestehenden Windpark auf der Halde Nierchen handelt, und eine Versiegelung durch die Maststandorte bereits vorhanden ist. Mit dem geplanten Repowering und der damit einhergehenden Reduzierung wird vielmehr die vorhandene Versiegelung in Teilen reduziert und entfernt. Die Versiegelung durch die Fundamente wird auf ein notwendiges Maß reduziert. Die Kranstellflächen sowie die auszubauende Zuwegung werden ebenso auf das notwendige Maß beschränkt und zusätzlich mit Schottermaterial befestigt, sodass diese für Oberflächenwasser durchlässig bleiben werden. Mit einer erheblichen Veränderung der Grundwasserneubildungsrate ist somit in beiden Plangebieten nicht zu rechnen. Gewässerstrukturen werden durch die Windenergienutzung in den Plangebieten nicht verändert. Grundwasserbeeinträchtigende Wirkungen wie Grundwasserabsenkung, Grundwasserstau, Verminderung der Grundwasserneubildung und die Veränderung von Grundwasserströmen sind durch den Bau und/ oder den Betrieb von WEA nicht in nennenswertem Maße zu erwarten. Eine Verunreinigung von Oberflächengewässern oder des Grundwassers durch Schadstoffe wird nicht erwartet. Die Anlagen verfügen über verschiedene Schutzvorrichtungen, die im Störfall einen Austritt wassergefährdender Stoffe verhindern. Bei der Errichtung der WEA muss nicht mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen werden. Alle betroffenen Komponenten werden fertig befüllt und montiert geliefert. Im Rahmen der Serviceinspektion des Herstellers werden in der Regel Kontrollen bezüglich außergewöhnlichem Fett- und Ölaustritt durchgeführt. 2.5 Schutzgüter Klima und Luft a) Funktion Das lokale Kleinklima bildet die Grundlage insbesondere für die Vegetationsentwicklung. Darüber hinaus ist das Klima unter dem Aspekt der Niederschlagsrate auch für den Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildung verantwortlich. Luft wiederum ist lebensnotwendig zum Atmen für Mensch und Tier. Zudem übernimmt die VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 65 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Atmosphäre Funktionen als Schutz- und Übertragungsmedium für Stoffflüsse. Ein ausgewogenes Klima und eine regelmäßige Frischluftzufuhr sind Grundlage für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. b) Bestandsbeschreibung Spezielle Klimadaten für die Plangebiete liegen nicht vor. Das Klima in Langerwehe ist warm und gemäßigt. Die Jahresdurchschnittstemperatur in Langerwehe liegt bei ca. 10 C. Die Sonnenscheindauer beträgt im Mittel 1.4001500 Stunden im Jahr. Die mittlere jährliche Niederschlagsmenge erreicht ca. 700 l/m². Die örtlich klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse bestimmen oftmals das Ausmaß von Luftverunreinigungen. c) Vorbelastung Nördlich der Potenzialfläche A verläuft (als Ost-West-Achse) die Bundesautobahn A4 und nordwestlich der Potenzialfläche D die Bahnlinie zwischen Aachen und Köln. Zudem befindet sich in nördlicher Richtung der Fläche D das Kraftwerk Weisweiler. Diese Emittenten können bereits gegenwärtig vorbelastend durch die Abgasemissionen für die Schutzgüter Klima und Luft wirken. In den Untersuchungsgebieten können ggf. Staubimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung der Flächen auftreten. d) Empfindlichkeit Die klimatischen Funktionen der Freiflächen stehen in engem Zusammenhang mit dem Vegetationsbestand. Da die vorhandene Vegetation kaum verändert wird, sind keine Veränderungen der kleinklimatischen Wirkungen zu erwarten. Eine zusätzliche negative klimatische Wirkung erfolgt bei Bebauung der Flächen, da versiegelte Flächen sich schneller erwärmen und eine ungünstigere Strahlungsbilanz besitzen. Auf bisher unversiegelten Flächen werden Fundamente, Kranstellflächen und Wege dauerhaft angelegt. Diese größtenteils geschotterten Flächen weisen aufgrund hoher Windanfälligkeit und direkter Sonneneinstrahlung extreme Standortverhältnisse auf (Erwärmung, schnelle Verdunstung). Luftverunreinigungen sind nur während der Bauphase zu erwarten. Wertvolle Kaltluftentstehungsbereiche werden nicht nennenswert verändert. Durch die Überbauung werden mikroklimatische Veränderungen erwartet, die jedoch lokal sehr beschränkt sind und als vernachlässigbar angesehen werden. Als Ziel verfolgt die Windenergienutzung die Einsparung fossiler Energieträger und hat eine positive Auswirkung auf das Globalklima. Insgesamt ergeben sich keine nennenswerten negativen Auswirkungen der Windenergienutzung im Bereich der geplanten Konzentrationszonen. 2.6 Schutzgut Landschaftsbild a) Funktion Das Landschaftsbild hat in erster Linie ästhetische und identitätsbewahrende Funktion. Die Komposition verschiedener typischer Landschaftselemente macht die Eigenart eines Landstriches aus. Neben der Bewahrung typischer Arten, Strukturen und Bewirtschaftungsformen spielt dies auch für den Erholungswert der Landschaft eine große Rolle. b) Bestandsbeschreibung Im Rahmen nachgelagerter Verfahren wurden Bestandsaufnahmen bzgl. des Schutzgutes Landschaftsbild erstellt. Die gewonnenen Erkenntnisse können auf die Ebene des Flächennutzungsplanes übertragen werden. Fläche A Das Landschaftsbild der Plangebietsfläche ist bereits heute vorbelastet. Die Vorhabenfläche wird zurzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Das Landschaftsbild ist durch bestehende Infrastrukturen und Windenergieanlagen bereits vorbelastet. Die Plangebietsfläche stellt die westliche Erweiterung eines bestehenden VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 66 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Windparks in Düren mit sechs Anlagen dar. Neben den Windenergieanlagen ist der Bereich durch eine Hochspannungsfreileitung, die Autobahn 4 und die geplante L12n vorbelastet. Für den Eingriff in das Landschaftsbild wurde eine Untersuchung in einem 10 km Umkreis um die geplanten Windenergieanlagenstandorte vorgenommen (Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR: Landschaftspflegerischen Begleitplan Teil I zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren, 19. Oktober 2015). Zur Eingriffsermittlung in das Landschaftsbild wurde im Gutachten das Verfahren nach Nohl (1993) „Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ verwendet. Es wird davon ausgegangen, dass drei WEA des Typs ENERCON E 82 mit einer Einzelleistung von 2,3 MW und mit einer Gesamthöhe von 179,4 m errichtet werden. Die Nabenhöhe beträgt beim vorgesehenen Anlagentyp 138,38 m, der Rotordurchmesser beläuft sich auf 82 m. In unmittelbarer Umgebung der drei geplanten WEA sind weitere sechs WEA des Typs ENERCON E-101 (mit einer Gesamthöhe von 185,9 m) auf dem Gebiet der Stadt Düren, Stadtteil Echtz, errichtet. Diese insgesamt neun Anlagen werden vom Betrachter als ein Windpark wahrgenommen, daher wurde eine Sichtbereichsanalyse für alle Anlagen durchgeführt und anschließend der Anteil der drei Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe errechnet. Durch die Errichtung der geplanten WEA wird der Landschaftseindruck geändert. Für das Landschaftsbild ergeben sich unterschiedliche Beeinträchtigungsbereiche, in denen unterschiedliche Wahrnehmungskoeffizienten in der Landschaftsbildberechnung nach Nohl (1993) für die verschiedenen Wirkzonen des Vorhabens angesetzt werden können. Landschaftsästhetisch wird durch die geplanten Windenergieanlagen potenziell ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von 10 km um den Mast beeinträchtigt. In der Eingriffsermittlung wird dieser Wirkraum in drei unterschiedlich stark betroffene Zonen eingeteilt: Wirkzone I (Kreisfläche mit Radius 200 m); Wirkzone II (Kreisfläche mit 1.500 m-Radius minus 200 m–Radius), Wirkzone III (Kreisfläche mit 10.000 m-Radius minus 1.500 m–Radius). Für diese drei Räume wird jeweils der Kompensationsflächenumfang ermittelt. Aufgrund von Verstellungen und Verschattungen durch Waldflächen, Feldgehölze, Bebauung und Siedlungsflächen wird der tatsächliche Einwirkbereich kleiner als die Gesamtfläche innerhalb der Radien. Zur Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs muss die Intensität des Eingriffs ermittelt werden. Diese ergibt sich aus der Differenz des jetzigen Zustandes und des Zustandes nach Bau der WEA. Dabei wird die Vorbelastung durch bestehende Anlagen mit berücksichtigt. Der Eingriffsintensität steht die ermittelte Empfindlichkeit der Raumeinheiten gegenüber. Aus den beiden Komponenten ergibt sich ein Erheblichkeitsfaktor. Bei der Kompensationsberechnung wird nur der tatsächlich einsehbare Bereich, der tatsächliche Einwirkbereich, berücksichtigt. Der Untersuchungsraum im Umkreis von 10 km um die Windfarm ist größtenteils der naturräumlichen Haupteinheit Zülpicher Börde in der Großlandschaft Niederrheinische Bucht zuzuordnen. Die Standorte der WEA befinden sich in der naturräumlichen Untereinheit Echtzer Lössplatte. Das Landschaftsbild der näheren unbebauten Umgebung wird durch die ackerbauliche Nutzung geprägt. Strukturierende Landschaftselemente, insbesondere visuell wirksame Vegetation mit Hochgrün, fehlen im Plangebiet vollständig. Der intensiv ackerbaulich genutzte Raum der Echtzer Lössplatte ist nahezu vollständig ausgeräumt. Die visuelle Verletzlichkeit ist entsprechend hoch. Naturnähe, Vielfalt und Eigenart werden insgesamt als unterdurchschnittlich eingestuft. Aufwertend wirkt das ehemalige Naturschutzgebiet Lucherberger See. Die Landschaft wurde in den letzten Jahren durch Braunkohleabbau und die Energiebereitstellung überprägt. Zudem haben der Verkehr und die Siedlungen immer mehr Raum in Anspruch genommen. Der Raum wird von den Fernverkehrsstraßen A 4 belastet. Weitere technische Verkehrsinfrastruktur, die sich als Vorbelastung auswirkt, sind durch die Autobahn die Landstraße L 213 und die geplante Landstraße L 12n sowie weitere Straßen für den örtlichen Verkehr wie auch die Wirtschaftswege, Hochspannungsfreileitungen, Schienenverkehr und in weiterer Entfernung der Braunkohletagebau Inden sowie die Braunkohlebeförderungstrasse, das Kraftwerk Weisweiler mit zwei angrenzenden Windenergieanlagen sowie die Industriebereiche von Eschweiler mit einer VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 67 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Müllverbrennungsanlage gegeben. In Bezug auf die Erholungsnutzung ist das eigentliche Plangebiet wegen seiner Strukturarmut nur eingeschränkt von Bedeutung. Zur differenzierten Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds wurde der Untersuchungsraum in landschaftsästhetische Raumeinheiten unterteilt. Im 10 km Umkreis um die geplanten Windenergiestandorte kommen 13 verschiedene landschaftsästhetische Raumeinheiten vor (siehe Tabelle 22). Landschaftsästhetische Raumeinheit Wirkzone Tatsächliche Einwirkbereiche in den zugehörigen Raumeinheiten (ha) Echtzer Lössplatte I, II, III 3.597,29 Unteres Indetal II, III 990,2 Aldenhovener Platte III 2.725,22 Erper Lössplatte III 2.400,81 Dürener Eifelfuß III 160,65 Dürener Rurniederung III 1.346,52 Die Bürge III 768,08 Kornelimünster Vennvorland III 543,70 Rur-Inde-Tal III 466,56 Nördliche Vennabdachung III 7,26 Vlattener Hügelland III 77,07 Stolberger Talung III 54,87 Herzogenrather Lössgebiet III 0,24 Summe 13.138,47 Tabelle 22: Landschaftsästhetische Raumeinheiten im Untersuchungsraum im Umkreis von 10 km um die Standorte der bestehenden WEA; Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen&Fritz GbR, Oktober 2015 Im Rahmen einer Sichtbereichsanalyse wurde das räumliche Ausmaß der visuellen Auswirkungen der geplanten WEA prognostiziert. Die visuellen Einwirkbereiche werden auf einer Fläche von ca. 13.138 ha Sichtbeziehungen zu den beispielhaft herangezogenen WEA bestehen. Dies entspricht etwa 37 % des untersuchten Raums. Größtenteils entfallen die Sichtbereiche auf Raumeinheiten, die aufgrund ihres geringen ästhetischen Eigenwerts und geringer Schutzwürdigkeit eine geringe Empfindlichkeit gegenüber störenden Eingriffen aufweisen. Windkraftanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild aufgrund ihrer Größe, Gestalt und Rotorbewegung und ihrem technischen Charakter relativ großräumig. Überschreiten die Anlagen in ihrer Gesamthöhe 100 m, müssen die Rotorspitzen entweder durch das Rotfärben der Rotorblattspitzen oder durch weißes Blinklicht an der Turmspitze (am Tage) sowie rotes Blinklicht an der Turmspitze (in der Nacht) gekennzeichnet werden. Die Wahrnehmbarkeitsgrenze für eine Anlage liegt unter optimalen Bedingungen bei etwa 30 km. Bei zunehmender Entfernung wird das wahrgenommene Objekt exponentiell kleiner und die optische Eindrucksstärke nimmt schnell ab. Nach Nohl ist ein mastenartiges Eingriffsobjekt von mehr als 10 km i. d. R. nicht mehr landschaftsprägend. Zudem gehen von Windenergieanlagen auch akustische Reize aus, die das Landschaftsempfinden beeinträchtigen können. Durch die Luftströmungen am Rotor kommt es zu aerodynamischen und durch die Schwingung der Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen. Durch den Motor bzw. das Getriebe von Windenergieanlagen werden weitere Schallemissionen ausgelöst. Im von der Sonne abgewandten Bereich verursachen die Rotorblätter den sog. Schattenwurf. Die Auswirkungen bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden im Kapitel 2.1 beschrieben. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind bei der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen aufgrund des beschriebenen Wirkpotenzials unvermeidbar. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 68 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ In Bezug auf die Erholungsnutzung ist das eigentliche Plangebiet wegen seiner Strukturarmut nur eingeschränkt von Bedeutung. Die Erholungsfunktion der Landschaft wird durch den Betrieb der Anlagen (optische und akustische Störungen) vermindert. Fläche D Für die Potenzialfläche D wurde in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Büro für Ökologie und Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, 21.01.2016) eine Bewertung des Landschaftsbildes vorgenommen. Der Eingriff in das Landschaftsbild wurde, wie auch für die Fläche A, mit Hilfe des Bewertungsverfahrens nach NOHL (1993): “Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ beurteilt. Landschaftsästhetisch wird durch die geplanten etwa 170 m hohen Windenergieanlagen potenziell ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von 10 Kilometern um den Mast betrachtet. Dieser Wirkraum von 10 km Ausdehnung um den Mast wird, wie auch in der Bewertung der Fläche A, in drei unterschiedlich stark betroffene Zonen eingeteilt. Die planerische Bearbeitung im Rahmen der Eingriffsbewertung erfolgt für die Zonen I und II auf der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1 : 5.000, für die Zone III auf der Topographischen Karte im Maßstab 1: 25.000. Für diese drei Wirkräume wird jeweils getrennt der Kompensationsflächenumfang ermittelt und zwar in Verknüpfung mit den vier relevanten ästhetischen Raumeinheiten „Rurtal“, „Nördliche Rureifel“, „Aachener Hügelland“ und „Zülpicher und Jülicher Börde“. Der landschaftsästhetische Eigenwert wird anhand der Kriterien Vielfalt, Naturnähe und Eigenart bewertet. Daneben sind die visuelle Verletzlichkeit und die Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus zu betrachten. Eine Bewertung erfolgt für die vier betrachteten Naturräume „Nördliche Rureifel“, „Aachener Hügelland“, „Zülpicher und Jülicher Börde“ und das „Rurtal“ getrennt. Die Vielfalt des Naturraums „Nördliche Rureifel“ ist als hoch zu beschreiben. Hier befinden sich einige bedeutende Buchenwaldkerngebiete der Eifel (Leyberg, Scherpenberg, Herzogenhau etc.). Zum Schutz dieser und weiterer hochwertigen Strukturen, wie beispielsweise den Wehebachtälern, sind hier zahlreiche Schutzgebiete ausgewiesen worden. Das ästhetische Empfinden der Naturnähe ist im Naturraum „Nördliche Rureifel“ unterschiedlich, generell und besonders im Bereich der FFH- und Wildnisgebiete ist sie als überdurchschnittlich einzustufen. Gleiches gilt für die Eigenart dieses Naturraumes, da er eine typische Eifellandschaft widerspiegelt. Die Reliefenergie ist sehr hoch mit zum Teil sehr tief eingeschnittenen Tälern. Die Fernsicht ist nur von Kuppenlagen gut. Da die Vegetationsdichte mit ausgedehnten Waldgebieten hoch ist, wird die Einsehbarkeit der Anlagen im Gebiet relativ stark durch Vegetation gemindert. Der Naturraum „Aachener Hügelland“ zeichnet sich vor allem durch seine landwirtschaftlich genutzten, aber strukturreichen Offenlandbereiche aus. Zudem umfasst das Gebiet einige z.T. geschützte Steinbrüche und Kiesgruben, die zahlreichen Amphibienarten Lebensraum bieten. Durch die zum Teil hohe Siedlungsdichte (Raum Aachen) sowie aus einem hohen Anteil an intensivlandwirtschaftlich genutzten Flächen ist diese Fläche nicht so vielfältig wie die „Nördliche Rureifel“. Die Naturnähe im Naturraum „Aachener Hügelland“ ist aufgrund der z.T. intensiven Landwirtschaft etwas geringer einzustufen. Durch das Stadtgebiet Stolberg, welches einen erheblichen Teil der Flächen im Betrachtungsraum einnimmt, liegt ein Verlust der Eigenart für diesen Naturraum vor. Die Reliefierung ist recht hoch, während die Vegetationsdichte durch landwirtschaftliche Flächen und Siedlungsbereiche nicht als hoch durch den Gutachter bewertet wird. Die Vielfalt im Naturraum „Jülicher und Zülpicher Börde“ ist deutlich geringer. Die Börde ist im Betrachtungsraum durch intensive landwirtschaftliche Nutzung und die vorhandene Infrastruktur (Kraftwerk Weisweiler, Braunkohletagebau bei Inden und die BAB 4) stark anthropogen überprägt und daher nicht als „naturnah“ einzustufen. Auch die Eigenart des Naturraumes ist durch bereits bestehende, weithin sichtbare WEA sowie die intensive landwirtschaftliche Nutzung und die vielbefahrene Bundesstraße BAB 4 verloren. Die Reliefierung der offenen Landschaft ist gering und führt somit mit den dominanten landwirtschaftlichen Flächen und Siedlungsbereichen zu einer guten Fernsicht. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 69 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Das „Rurtal“ ist im Betrachtungsraum ebenfalls z.T. stark anthropogen überprägt, bietet als Flussniederung aber dennoch zahlreichen Land- und Wasserlebewesen Lebensraum und dient zudem als Ausbreitungskorridor. Die Naturnähe ist durch die Vielzahl naturnaher Bereiche insgesamt als überdurchschnittlich anzusehen, während die Eigenart dieses Naturraumes als durchschnittlich eingestuft wird. Die Reliefierung der offenen Landschaft ist auch im „Rurtal“ als gering bewertet worden. Die Fernsicht wird lediglich durch die zum Teil hohe Vegetationsdichte gemindert. c) Vorbelastung Das Landschaftsbild ist durch den bestehenden Windpark auf der Halde Nierchen (Fläche D) bzw. durch die in der Nähe der Fläche A bereits bestehenden WEA stark vorbelastet. Weiterhin sind im weiteren Umfeld um die Plangebiete die Autobahn A4, die Landstraße L213 und die geplante Landstraße L12n sowie Hochspannungsfreileitungen, die das Landschaftsbild ebenfalls vorbelasten. In weiter Entfernung (im Umkreis bis zu 10 km) zum Plangebiet können weiterhin in Bezug auf das Landschaftsbild die Vorbelastungen durch den Braunkohletagebau Inden das Kraftwerk Weisweiler mit zwei angrenzenden Windenergieanlagen und der Industriebereich von Eschweiler mit der Müllverbrennungsanlage genannt werden. Lärm, Staub und Abgase werden durch den Autoverkehr im Bereich der Verkehrsstraßen beziehungsweise dem Schienenverkehr erzeugt. Die bestehenden Anlagen sind hinsichtlich ihrer Schatten- und Schallimmissionen als Vorbelastung zu berücksichtigen. d) Empfindlichkeit Das Landschaftsbild und seine Erholungsfunktion sind empfindlich gegenüber einer Veränderung der Landschaft, insbesondere in Form von Bebauung und „landschaftsfremden“ Nutzungen. Dadurch wird auch die Erholungsnutzung für den Menschen beeinträchtigt, die durch den Eindruck der „freien Landschaft“ entsteht. Neben dem Hinzufügen von störenden Elementen kann das Landschaftsbild auch durch das Entfernen von typischen und prägenden Elementen beeinträchtigt werden. Das Landschaftsbild ist rein objektiv schwer zu bewerten. Im Rahmen des Umweltberichtes wurde eine Analyse des Naturraumes sowie der schutzwürdigen Bereiche in den Plangebieten bzw. ihrer unmittelbaren Umgebung vorgenommen. Eine technische Überprägung der geschützten Biotope sowie Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete sowie europäischen Vogelschutzgebiete erfolgt nicht, da die Schutzabstände von 300 m eingehalten werden. Im Rahmen der Beurteilung des ästhetischen Eigenwertes ist die Vorbelastung zu berücksichtigen. Es ist sinnvoll, das Landschaftsbild belastende Vorhaben zu bündeln und im Gegenzug wertvolle Landschaften vor negativen Einwirkungen zu schützen. Eine Vorbelastung kann zum Beispiel durch oberirdische Leitungstrassen, bereits vorhandene Windenergieanlagen oder andere nach § 35 Abs. 1 Nr. 2-7 BauGB privilegierte Vorhaben gegeben sein. Auch durch den Straßen- oder Schienenbau sowie durch Abgrabungen kann eine Vorbelastung entstehen. Ein „unbelastetes“ Landschaftsbild ist daher möglichst von Eingriffen freizuhalten. Fläche A Im Plangebiet sind Vorbelastungen durch Windenergieanlagen (in unmittelbarer Nähe des Plangebietes beantragt). Weiterhin sind im 1,5 km Radius die Autobahn A 4, die Landstraße L 213 und die geplante Landstraße L 12n sowie Hochspannungsfreileitungen, die das Landschaftsbild ebenfalls vorbelasten. Nordwestlich in weiterer Entfernung (im Umkreis von 1,5 -10 km) zum Plangebiet können weiterhin in Bezug auf das Landschaftsbild die Vorbelastungen durch den Braunkohletagebau Inden das Kraftwerk Weisweiler mit zwei angrenzenden Windenergieanlagen und der Industriebereich von Eschweiler mit der Müllverbrennungsanlage genannt werden. Lärm, Staub und Abgase werden durch den Autoverkehr im Bereich der Verkehrsstraßen beziehungsweise den Schienenverkehr erzeugt. Die vorwiegend strukturarmen Kulturlandschaftskomplexe, die größten Teils von intensiv genutzten Ackerflächen mit nur wenig vorhandenen landschaftsgliedernden Einzelelementen bestimmt sind, wirken weniger naturnah und vielfältig. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 70 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Um den Grad der Beeinflussung durch das Vorhaben bewerten zu können, bedarf es zunächst einer Feststellung der Qualität des Landschaftsbildes. Diesbezüglich wird eine detailliertere Analyse des Plangebietes und seiner Umgebung vorgenommen. Diese verhilft dabei den ästhetischen Gesamtwert der Plangebiete zu ermitteln. Der ästhetische Eigenwert ergibt sich maßgeblich aus den nachfolgenden Kriterien: Ästhetischer Gesamtwert Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus Visuelle Verletzlichkeit Ästhetischer Eigenwert Überdurchschnittliche Schutzwürdigkeit aufgrund prägender Einzelelemente Reliefierung Vielfalt Schutzgebiete Strukturvielfalt Naturnähe/ Vorbelastung Vegetationsdichte Eigenartserhalt Denkmäler, prägende Bauten Stadtsilhouette Tabelle 23: Schutzwürdigkeit des Landschaftstypus Die Bewertung der visuellen Wirkung des Erlebens des Landschaftsbildes ist stark vom individuellen Betrachter abhängig. Eine messbare Objektivität ist nur annähernd möglich und lässt sich schwer erzielen. In Anlehnung an Nohl (1993/2001) wird die sinnliche Ausprägung von Natur und Landschaft über die Kriterien Eigenart, Vielfalt und Naturnähe bewertet. Um eine nachvollziehbare Bewertung vorzunehmen ist es notwendig den Wirkraum abzugrenzen, der durch das Vorhaben betroffen wird. Der landschaftsästhetische Wirkraum eines Vorhabens ist primär abhängig von der Höhe des Bauprojektes und der Charakteristik (Reliefierung/ Vegetation bzw. Vegetationsdichte) des umgebenden Landschaftsraumes. Zur Ermittlung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes wurde das Verfahren nach Nohl „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ angewendet. Dieses Verfahren enthält eine Skalierung, die zunächst in 13 Einzelschritten die potenzielle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ermittelt. Es wurden die verschiedenen Merkmale des Eingriffes bezüglich des Landschaftsbildes in Zahlen ausgedrückt. Im 14. Schritt wird der Umfang der Kompensationsfläche ermittelt. Insgesamt entsteht durch die beispielhaft herangezogenen Eingriffe in das Landschaftsbild ein Kompensationsbedarf von 2,715 ha (0,905 ha pro Anlage) für die Fläche A. Fläche D Um den Grad der Beeinflussung durch das Vorhaben bewerten zu können, bedarf es zunächst einer Feststellung der Qualität des Landschaftsbildes. Diesbezüglich wurde im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags zum Bebauungsplan für das geplante Repowering eine detailliertere Analyse des Plangebietes und seiner Umgebung vorgenommen. Diese verhilft dabei den ästhetischen Gesamtwert der Plangebiete zu ermitteln. Für die vier Naturräume ist die Bewertung in den folgenden Tabellen zusammengefasst: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Nördliche Rureifel“) Stufenwerte Faktoren vorher nachher 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert - Vielfalt 7 7 - Naturnähe 6 6 - Eigenart 7 6 Aggregation 27 25 (Retransformierte) Stufe 7 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 71 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ 2. Intensität des Eingriffs Punktdifferenz (vorher - nachher bei 1.) 2 (Retransformierte) Stufe 2 3. Visuelle Verletzlichkeit - Reliefierung 4 - Strukturvielfalt der Elemente 7 - Vegetationsdichte in der Raumeinheit 3 Aggregation 14 (Retransformierte) Stufe 4 4. Schutzwürdigkeit Stufe 7 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransofmierten Stufenwerte von 1. (x2), 3 und 4 26 Retransformierte Stufe 7 6. Ästhetische Eingriffserheblichkeit Aggregation der retransofmierten Stufenwerte von 2. Und 5. 9 (Retransformierte) Stufe 4 Erheblichkeitsfaktor e 0,4 Tabelle 24: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Nördliche Rureifel“) Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Aachener Hügelland“) Stufenwerte Faktoren vorher nachher 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert - Vielfalt 6 6 - Naturnähe 5 5 - Eigenart 6 5 Aggregation 23 21 (Retransformierte) Stufe 6 2. Intensität des Eingriffs Punktdifferenz (vorher - nachher bei 1.) 2 (Retransformierte) Stufe 2 3. Visuelle Verletzlichkeit - Reliefierung 6 - Strukturvielfalt der Elemente 5 - Vegetationsdichte in der Raumeinheit 6 Aggregation 17 (Retransformierte) Stufe 6 4. Schutzwürdigkeit Stufe VDH Projektmanagement GmbH 5 Januar 2017 72 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransofmierten Stufenwerte von 1. (x2), 3 und 4 22 Retransformierte Stufe 5 6. Ästhetische Eingriffserheblichkeit Aggregation der retransofmierten Stufenwerte von 2. Und 5. 7 (Retransformierte) Stufe 3 Erheblichkeitsfaktor e 0,3 Tabelle 25: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Aachener Hügelland“) Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Jülicher und Zülpicher Börde“) Stufenwerte Faktoren vorher nachher 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert - Vielfalt 4 4 - Naturnähe 3 3 - Eigenart 3 2 Aggregation 13 11 (Retransformierte) Stufe 2 2. Intensität des Eingriffs Punktdifferenz (vorher - nachher bei 1.) 2 (Retransformierte) Stufe 2 3. Visuelle Verletzlichkeit - Reliefierung 8 - Strukturvielfalt der Elemente 5 - Vegetationsdichte in der Raumeinheit 7 Aggregation 20 (Retransformierte) Stufe 7 4. Schutzwürdigkeit Stufe 2 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransofmierten Stufenwerte von 1. (x2), 3 und 4 13 Retransformierte Stufe 2 6. Ästhetische Eingriffserheblichkeit Aggregation der retransofmierten Stufenwerte von 2. Und 5. 4 (Retransformierte) Stufe 1 Erheblichkeitsfaktor e 0,1 Tabelle 26: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Jülicher und Zülpicher Börde“) VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 73 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Rurtal“) Stufenwerte Faktoren vorher nachher 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert - Vielfalt 6 6 - Naturnähe 6 6 - Eigenart 5 4 Aggregation 22 20 (Retransformierte) Stufe 5 2. Intensität des Eingriffs Punktdifferenz (vorher - nachher bei 1.) 2 (Retransformierte) Stufe 2 3. Visuelle Verletzlichkeit - Reliefierung 8 - Strukturvielfalt der Elemente 3 - Vegetationsdichte in der Raumeinheit 3 Aggregation 14 (Retransformierte) Stufe 4 4. Schutzwürdigkeit Stufe 7 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransofmierten Stufenwerte von 1. (x2), 3 und 4 21 Retransformierte Stufe 5 6. Ästhetische Eingriffserheblichkeit Aggregation der retransofmierten Stufenwerte von 2. Und 5. 7 (Retransformierte) Stufe 2 Erheblichkeitsfaktor e 0,3 Tabelle 27: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Rurtal“) Der potenzielle Gesamt-Eingriffsraum wurde gemäß NOHL in drei Entfernungs-/Wirkzonen aufgeteilt. Bei der Kompensationsberechnung wird nur der tatsächlich einsehbare Bereich, der tatsächliche Einwirkbereich, berücksichtigt. In der Wirkzone I sind Beeinträchtigungen besonders hoch, während diese in der Zone III nur noch gering sind. Im Ergebnis ist für den Eingriff in das Landschaftsbild durch die Plangebietsfläche D ein erforderlicher Ausgleich in Höhe von 3,87 ha (Tabelle 28) ermittelt worden. Durch den bestehenden Windpark auf der Halde Nierchen ist bereits ein Eingriff in das Landschaftsbild erfolgt der seinerzeit kompensiert wurde. Diese 2,315 ha Ausgleich für den bestehenden Windpark werden auf den Kompensationsbedarf angerechnet, sodass sich für die vier neuen Anlagen ein restlicher Kompensationsbedarf von 1,558 ha ergibt. Entsprechend der Anlagenverteilung auf das Stadtgebiet Eschweiler (3 Anlagen) und das Gemeindegebiet Langerwehe (1 Anlage), wird auf dem Gemeindegebiet Langerwehe ein Ausgleich von 0,39 ha erforderlich. Die Berechnung zeigt beispielhaft die Ausgleichbarkeit des Eingriffs auf. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 74 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Ermittlung des Kompensationsflächenumfangs Zone Tatsächlicher Einwirkbereich (ha) Erheblichkeitsfaktor e Wahrnehmungskoeffizient w Kompensationsflächenfaktor b Kompensationsfläche (ha) Nördliche Rureifel I 8 II 167 III 259 0,3 0,4 0,15 0,096 0,1 1,002 0,02 0,2072 Summe 1,3052 Aachener Hügelland I 17 II 160 III 675 0,3 0,3 0,15 0,153 0,1 0,72 0,02 0,405 Summe 1,278 Jülicher und Zülpicher Börde I 0 II 51 III 5.088 0,3 0,1 0,15 0 0,1 0,0765 0,02 1,0176 Summe 1,0941 Rurtal I 0 II 0 III 326 0,3 0,3 0,15 0 0,1 0 0,02 0,1956 Summe 0,1956 Gesamtkompensationsflächenumfang 3,8729 Tabelle 28 ermittelter Gesamt-Kompensationsbedarf (Quelle: Büro für Ökologie und Landschaftsplanung 21.01.2016) Grundsätzlich sind bei der Feinpositionierung der WEA-Standorte auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen zu beachten, die erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes abschwächen. Die Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen wie auch die Ausgleichsmaßnahmen werden im Kapitel 3.3.5 des Umweltberichtes aufgeführt. 2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter a) Funktion Kultur- und Sachgüter besitzen ihre Funktion aufgrund ihres historischen Dokumentationspotenzials sowie ihrer wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzung. b) Bestandsbeschreibung Fläche A Die Windkraftkonzentrationszone A liegt in den fruchtbaren Lössböden der Jülicher Börde, die seit der frühen Jungsteinzeit (ca. 5500 v.u.Z.) ideale Siedlungsvoraussetzungen bot. Seit dieser Zeit ist das Gebiet intensiv genutzt und besiedelt, wie die Verteilung der archäologischen Fundstellen belegt. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 75 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Bislang wurden in der Fläche A keine systematischen archäologischen Untersuchungen durchgeführt. Jedoch wurden im Norden des Plangebietes im Vorfeld des Neubaus der L 12n und der BAB 4 Ausfahrt Luchem vorgeschichtliche Gräber, ein römisches Gräberfeld mit dazugehöriger Siedlung (Vicus) sowie eine römische Straßentrasse archäologisch untersucht. Die Grenze dieser Siedlung sowie des Gräberfeldes sind nach Süden hin noch nicht abschließend geklärt. Darüber hinaus durchläuft die römische Straße das Plangebiet. Entlang dieser Straße und auch in der Nähe von größeren Siedlungen finden sich oftmals landwirtschaftliche Gehöfte (villae rusticae), die auch innerhalb der Konzentrationszone zu erwarten sind. Im Süden des Plangebietes wurden durch Prospektionen vorgeschichtliche Steinarten und Scherben gefunden, die als Hinweise auf eine vorgeschichtliche Siedlung schließen lassen. Im Plangebiet sind weitere Kultur- und Sachgüter von Relevanz nicht bekannt. Im weiteren Raum treten kleinflächig schützenswerte Bereiche (kulturdenkmalgeschützte Gutshöfe und Grabenanlagen) auf. Die geplanten Anlagen befinden sich in weiter Entfernung, sodass von keiner Beeinträchtigung dieser ausgegangen werden kann. Fläche D Da es sich bei der Potenzialfläche um eine aufgeschüttete Halde handelt, ist hier mit Bodendenkmälern nicht zu rechnen. In weiterer Umgebung befinden sich kleinflächig einige schützenswerte Gutshöfe. Für das nächstgelegene Gut Merberich, welches als Denkmal geschützt ist, wurde ein Gutachten in Bezug auf die visuellen Auswirkungen durch Windenergieanlagen erstellt (Scheuvens und Wachten: Evaluierung des geplanten Repowerings des Windparks Halde Nierchen in Bezug auf visuelle Auswirkungen auf das Denkmal Gut Merberich. Stand 06.07.2015) c) Vorbelastung Vorbelastungen bezüglich der Bodendenkmale können durch die Bewirtschaftung der Flächen (Landwirtschaft) bestehen. Zudem sind mit dem bestehenden Windpark auf der Halde Nierchen bzw. den bestehenden sechs Anlagen in der direkten Nähe zur Potenzialfläche A bereits Vorbelastungen bezüglich sonstiger Kultur- und Sachgüter bekannt. d) Empfindlichkeit Durch die geplanten Vorhaben sind keine relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter zu erwarten. Für das Gut Merberich in der Nähe zur Potenzialfläche D kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass das geplante Repowering des Windparks „in Hinsicht auf den visuell wahrnehmbaren kulturgeschichtlichen Wert des Denkmals Gut Merberich als neutral einzustufen ist“. Dies lässt sich vor allem dadurch begründen, dass das Denkmal Gut Merberich und seine umgebende Kulturlandschaft bereits jetzt durch die bestehenden WEA, Veränderungen durch den Tagebau sowie das Kraftwerk Weisweiler sehr stark technisch überprägt sind. Für die potenziellen Bodendenkmäler in der Potenzialfläche A ist anzuführen, dass mit der Erhaltung von Bodendenkmälern zu rechnen ist, deren Umfang und Erhaltung noch nicht abschließend bewertet sind. Daher sind beim Bau selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen gemäß des Denkmalschutzgesetzes zu treffen. Durch die Planung erfolgt, infolge des Baus von einzelnen Windenergieanlagen, nur ein geringer Verlust an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche. Die hier vorkommenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sind als gebietstypische und weit verbreitete Sachgüter zu werten. Es ist daher diesbezüglich von keiner erheblichen Beeinträchtigung auszugehen. 2.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Zwischen allen Schutzgütern bestehen vielfältige Wechselbeziehungen als Wirkungszusammenhänge oder – Abhängigkeiten. Wird ein Schutzgut direkt beeinflusst, wirkt sich das meist indirekt auch auf andere Schutzgüter aus. Um nur einige Beispiele zu nennen, die Beseitigung von Vegetation verändert das Kleinklima und vernichtet Lebensraum für Tiere, Eingriffe in den Boden vermindern dessen Schutzfunktion für den Wasserhaushalt, ein veränderter Wasserhaushalt wirkt sich u.U. auf die Vegetationszusammensetzung aus usw.. Diese VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 76 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Wechselbeziehungen sind nicht nur bei der Betrachtung von Eingriffen in den Naturhaushalt wichtig, sondern müssen auch bei der Wahl geeigneter Ausgleichsmaßnahmen beachtet werden. Von den allgemeinen ökosystemaren Zusammenhängen abgesehen, bestehen keine besonderen Wechselbeziehungen im Plangebiet. 3 3.1 ENTWICKLUNGSPROGNOSEN Prognose bei Durchführung der Planung (erhebliche Umweltauswirkungen der Planung) a) Erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild Die Plangebiete und ihre Umgebung sind geprägt von einer offenen und ackerbaulichen Kulturlandschaft. Aufgrund der vorhandenen technischen Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Braunkohletagebau, vorhandene Windkraftanlagen, Schienenwege und Kraftwerke) wird die Landschaft durch die geplante WEA nicht in starkem Maße überprägt. Die Naturnähe, Vielfalt und Eigenart der Landschaft sind bereits sehr eingeschränkt und der weitere Eingriff kann daher ausgeglichen werden. Zur Ermittlung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes wurde in Landschaftspflegerischen Begleitplänen das Verfahren nach Nohl „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ angewendet. Dieses Verfahren enthält eine Skalierung, die zunächst in mehreren Einzelschritten die potenzielle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ermittelt. Es wurden die verschiedenen Merkmale des Eingriffes bezüglich des Landschaftsbildes in Zahlen ausgedrückt. Im letzten Schritt wird der Umfang der Kompensationsfläche ermittelt. Die detaillierte Bewertung der einzelnen ästhetischen Raumeinheiten wird im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag dargestellt. Insgesamt entstehen durch Eingriffe in das Landschaftsbild ein Kompensationsbedarf von 2,715 ha (0,905 ha pro Anlage) für die Fläche A und ein Kompensationsbedarf von 3,87 ha für das Repowering auf der Fläche D, von denen bereits 2,32 ha für den bestehenden Windpark auf der Halde ausgeglichen wurden. Somit ergibt sich ein verbleibender Kompensationsbedarf von 1,558 ha, von denen für die eine Anlage auf dem Gemeindegebiet Langerwehes 0,39 ha (Stadt Eschweiler 3 Anlagen 1,17 ha) erforderlich sind. Die Berechnungen beziehen sich auf beispielhafte Anlagenkonfigurationen und belegen die Ausgleichbarkeit der Eingriffe in das Landschaftsbild. Insgesamt sind bei der Feinpositionierung der WEA-Standorte auf der Ebene des Bebauungsplanes Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen zu beachten, die erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes abschwächen. Die Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen werden im Kapitel 3.3 dieses Umweltberichtes aufgeführt. b) Erhebliche Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen Die Versiegelung bzw. Teilversiegelung der betroffenen Flächen führt zu einem vollständigen bzw. teilweisen Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Der weit überwiegende Teil der jeweiligen Plangebiete, insbesondere die Ackerflächen, ist aufgrund der intensiven Nutzung durch den Menschen aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes als relativ geringwertig einzustufen. In Bezug auf die Plangebiete gibt es aber bisher keine Hinweise auf seltene oder gefährdete Pflanzenarten. Die Auswirkungen werden als nicht erheblich in Bezug auf das Schutzgut Pflanzen angesehen. In Bezug auf den Artenschutz haben Untersuchungen41, 42 stattgefunden, um festzustellen ob Beeinträchtigungen von den geplanten auf die dort vorkommenden planungsrelevanten und WEA-sensiblen Arten zu erwarten sind. Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Fachgutachten Fledermäuse zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe; Avifaunistisches Fachgutachten zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe und Fachbeitrag Artenschutz , Kreis Düren, 19. Oktober 2015 41 Büro für Ökologie und Landschaftsplanung, Hartmut Fehr: Artenschutzprüfung zum Repowering im Windpark „Halde Nierchen“, Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren) & Stadt Eschweiler (Städteregion Aachen). 18.08.2014 42 VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 77 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Geprüft wurde, ob unter der Berücksichtigung einer beispielhaften Anlagenkonfiguration gegen Verbotstatbestände (Tötung, Störung der lokalen Population, Zerstörung bzw. Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 BNatSchG verstoßen wird. Es zeigt sich, dass unter Berücksichtigung von Verminderungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, die Wahrung artenschutzrechtlicher Belange möglich ist. c) Erhebliche Auswirkungen auf den Menschen Durch die Überformung der Landschaft mit den vorhandenen technischen infrastrukturellen Einrichtungen (vorhandene Windenergieanlagen) sowie der Zerschneidung der Landschaft infolge der Verkehrswege wurde die Eigenart der Landschaft bereits verändert. Eine Empfindlichkeit für ansässige Menschen besteht v.a. in Bezug auf potenzielle zusätzliche Immissionsbelastungen durch die geplanten Vorhaben. Eine abschließende Bewertung der immissionsschutzrechtlichen Situation ist auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht möglich, da die Anlagenkonfiguration erst auf der nachgelagerten Planungsebene bzw. der Genehmigungsebene nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt wird. Aus den parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren liegen jedoch Bewertungen für mögliche Anlagenkonfigurationen vor. Diese werden zur Bewertung der Frage, ob eine Wahrung immissionsschutzrechtlicher Belange grundsätzlich möglich ist, beispielhaft herangezogen. SCHALL Fläche A Schutzwürdige Flächen in diesem Zusammenhang sind die angrenzenden Wohngebiete. Zur Untersuchung der Auswirkungen der Windenergieanlagen innerhalb der Fläche A wurde ein schalltechnisches Gutachten durch das Schalltechnische Ingenieurbüro Pies (24.09.2015) erstellt. Folgende Ergebnisse wurden in dem Schallgutachten dargelegt: Aufgrund der vorliegenden Vorbelastung durch weitere WEA (sechs WEA), den Tagebaubetrieb Inden und das o. a. Gewerbegebiet in Echtz ist in der Ortschaft zur Nachtzeit das Irrelevanzkriterium der TA-Lärm einzuhalten, d.h. dass dort durch die Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte um ≥ 6 dB unterschritten werden darf. An allen 3 Immissionsorten in Echtz (IP2, 3 und 4) ist der Richtwert + 1 dB eingehalten bzw. die Geräuschimmissionen der Windkraftanlagen halten das Irrelevanzkriterium (IP12) ein. An den Immissionsort IP 7b „Mühlenweg 4, Ost-Fassade“ würde die Gesamtbelastung inklusive aller 9 Anlagen und ohne Einschränkung der 3 geplanten Anlagen in Überlagerung mit der gewerblichen Vorbelastung maximal zu einem Beurteilungspegel von Lr= 42 dB (A) nachts führen, sodass schallmindernde Maßnahmen erforderlich sind. Die Überschreitung um 1 dB am Immissionspunkt IP 5 ist aufgrund der vorhandenen gewerblichen Vorbelastung gemäß TA-Lärm zulässig. Am Immissionsort 11 wird der Beurteilungspegel von LrN = 33 dB (A) zur Nachtzeit durch die Verkehrsgeräusche der A 4 verdeckt. Unter Berücksichtigung eines schallreduzierten Betriebes der WEA 9 (nur im schallreduzierten Betriebsmodus BM 2000 kW) wird auch an Immissionspunkt IP 07b der Richtwert + 1 dB eingehalten. Aufgrund der vorhandenen gewerblichen Vorbelastung gemäß TA Lärm ist dies zulässig. Fläche D Für das geplante Repowering der Halde Nierchen in der Fläche D ist ebenfalls ein Schalltechnisches Gutachten durch das Büro T&H Ingenieure GmbH (17.12.2015) erstellt worden. Dies hat zum Ergebnis, dass für die Immissionsorte, die in Langerwehe liegen (IO 3 – IO 10), der Wert der oberen Vertrauensbereichsgrenze der Beurteilungspegel der geplanten Zusatzbelastung der vier WEA tagsüber mehr als 6 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten liegt. Damit ist nach TA Lärm die Zusatzbelastung durch den geplanten Windpark an diesen Immissionsorten irrelevant. Für die Nachtwerte unterschreitet die obere Vertrauensgrenze der Beurteilungspegel VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 78 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ der geplanten Zusatzbelastung der vier WEA den Immissionsrichtwert an den Immissionsorten in der Gemeinde Langerwehe oder hält diesen ein. Eine Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen ist nicht zu erwarten. Zusätzlich werden die Ergebnisse der Berechnung der oberen Vertrauensgrenze des Beurteilungspegels der Bestandsituation mit den derzeit neun Anlagen gegenüber gestellt. Dabei zeigt sich, dass die schalltechnische Belastung durch das geplante Repowering teilweise geringer wird. An allen Immissionspunkten verbessern sich durch das Repowering die Werte für tagsüber. Die Nachtwerte werden auf dem Gemeinde Gebiet Langerwehe an den IO 7, IO 8 und IO 10 verbessert und an den IO 6 und IO 9 bleibt die Belastung gleich. Lediglich an den Immissionsorten IO 3 – IO 5 verschlechtert sich die Schallimmissionssituation minimal. Trotz der Zunahme der Schallbelastung an diesen Immissionsorten bleiben die Werte weiter deutlich unter den vorgegebenen Richtwerten der TA Lärm. Damit ist nicht mit einer Lärmbelastung für die Einwohner Langerwehes zu rechnen. SCHATTENWURF Fläche A Die Immissionen wurden für die Fläche A in einem Schattenwurfgutachten ermittelt (windtest Grevenbroich GmbH, 26.05.2015: Ermittlung der optischen Immissionen in der Umgebung des geplanten Windenergieanlagenstandortes Langerwehe, Schattenwurfprognose). Durch die Vorbelastung bestehend aus den 6 beantragten ENERCON E-101 Anlagen werden an acht Immissionspunkten (IP 01 bis IP 01/3, IP02/2 bis IP03 und IP06/1) die Richtwerte von 30 Stunden Gesamtschattenwurf im Jahr bzw. an elf Immissionspunkten (IP02/1 bis IP03, IP06/1, Ip07/1 bis IP08/2, IP09 und IP10) der Richtwert von 30 Minuten Schattenwurf am Tag (worst-case) überschritten. Der Richtwert von 8 Stunden Gesamtschattenwurf der wahrscheinlichen Schattenwurfbelastung im Jahr (Sonnenwahrscheinlichkeit real) wird durch die Vorbelastung an fünf Immissionspunkten (IP01, IP01/2 und IP02/2 bis IP03) überschritten. Durch die Zusatzbelastung (bestehend aus 3 WEA des Typs ENERCON E-82 E2) wird an einem Immissionspunkt (IP 06/1) der Richtwert von 30 Minuten Gesamtschattenwurf im Jahr bzw. an keinem Immissionspunkt der Richtwert von 30 Minuten Schattenwurf am Tag (worst-case) überschritten. Der Richtwert von 8 Stunden Gesamtschattenwurf der wahrscheinlichen Schattenwurfbelastung im Jahr (Sonnenwahrscheinlichkeit real) wird durch die Zusatzbelastung ebenfalls an keinem Immissionspunkt überschritten. Durch die Gesamtbelastung werden an insgesamt 19 Immissionspunkten (IP01 bis IP01/3, IP 02/2 bis IP03, IP06 bis IP09 und IP10) die Richtwerte von 30 Stunden Gesamtschattenwurf im Jahr, bzw. an 14 Immissionspunkten (IP02/1 bis IP03, IP06 bis IP08/2, IP08/5, IP09 und IP10) der Richtwert von 30 Minuten Schattenwurf am Tag (worst-case) überschritten. Der Richtwert von 8 Stunden Gesamtschattenwurf der wahrscheinlichen Schattenwurfbelastung im Jahr (Sonnenwahrscheinlichkeit, real) wird durch die Gesamtbelastung an elf Immissionspunkten (IP01, IP01/2, IP02/02 bis Ip03 und IP06 bis IP08/1) überschritten. Fläche D Für das Repowering in der Potenzialfläche D wurde die Belastung durch Lichtimmissionen und Schattenwurf durch das Büro T&H Ingenieure GmbH (30.11.2015) überprüft. Dies hatte zum Ergebnis, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Jahr an allen 15 Immissionsorten überschritten wird. Die zulässige Beschattungsdauer pro Tag wird an den Immissionsorten IO 1 bis IO 9 und IO 11 bis IO 15 überschritten, am Immissionsort IO 10 liegt sie genau im Richtwert von 30 min pro Tag. Aufgrund der genannten Überschreitungen ist über die Implementierung von Schattenwurfmodulen eine Abschaltung der WEA zu erzielen, wenn die zulässigen Richtwerte überschritten werden. Die theoretischen Überschreitungen der Richtwerte an den Immissionspunkten können durch die Implementierung von Schattenwurfmodulen in die WEA Steuerung vermieden werden. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 79 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Im Rahmen nachgelagerter Verfahren ist festzulegen, dass die Grenzwerte der Schallimmissionen und des Schattenwurfes der geplanten Anlagen durch technische Maßnahmen eingehalten werden, sodass hier keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Durch die matten Anstriche der Rotorblätter werden Lichtreflexionen (sog. Discoeffekt) vermieden. d) Weitere erhebliche Umweltauswirkungen Die Durchführung der geplanten Baumaßnahmen wird zu einer Beseitigung der vorhandenen Vegetation und damit auch der Lebensräume für Tiere und Pflanzen im Bereich der Verkehrsflächen und überbauten Flächen führen. Einschränkend muss jedoch angeführt werden, dass die dann beseitigte Vegetation durch die Arten- und Strukturarmut und die Bewirtschaftung einen vergleichsweise geringen Wert aufweist. Zudem ist der Versiegelungsgrad im Vergleich zur jeweiligen Plangebietsgröße als gering einzustufen. Auch der Boden, zumindest die oberste Bodenschicht ist im Bereich der Versiegelungen von Umformungen und Eingriffen betroffen. Dies betrifft wiederum nur die Zuwegungen und die Standortflächen der Anlagen, also nur einen kleinen Teil des jeweiligen Plangebietes. Auf diesen Flächen geht die ökologische Funktionsfähigkeit der Böden nahezu vollständig verloren. Einschränkend kann ins Feld geführt werden, dass durch die landwirtschaftliche Nutzung eine Vorbelastung, auch in Wechselwirkung mit der Vegetation, besteht. In der Potenzialfläche D ist zudem ein Repowering geplant, die Flächen sind für die bestehenden Anlagen bereits versiegelt und werden durch die Reduzierung der Anlagen zu Teilen sogar entsiegelt. Auf den überbauten und versiegelten Flächen wird die Versickerung von Niederschlägen und damit die Grundwasserneubildung verhindert, jedoch wird durch den relativ geringen Versiegelungsgrad der Eingriff nicht flächendeckend in den Plangebieten auftreten. Zudem werden die Zuwegungen und die Kranaufstellflächen voraussichtlich geschottert hergestellt, sodass diese für Oberflächenwasser durchlässig bleiben. Mit der Beseitigung oder Umformung der Vegetation in den Plangebieten werden die klimatisch wirksamen Flächen verringert und durch Bebauung und Versiegelung die Belastung durch zusätzliches Erwärmungspotenzial erhöht. Dies geschieht jedoch in einem Umfang, der weder für die Plangebiete noch für die bestehende Ortslage erheblich ist, da die Vorhaben nur zu einer geringen Versiegelung führen. Die Eingriffe in die Schutzgüter aufgrund der Versiegelung führen insgesamt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Bodens, die es auszugleichen bzw. zu ersetzen gilt. Im Verhältnis zu der jeweiligen gesamten Plangebietsgröße bedeutet die vorgesehene Bebauung mit Windenergieanlagen sowie Zuwegungen und Kranaufstellflächen jedoch eine geringe Versiegelung. Zudem werden die Montage und Lagerflächen nur temporär hergestellt und nach Errichtung der WEA wieder zurückgebaut, d.h. das Schottermaterial wird entfernt und der zuvor abgeschobene Boden wird entsprechend der ursprünglichen Schichtverhältnisse wieder eingebaut, sodass diese Flächen dann weiterhin als landwirtschaftliche Flächen genutzt werden können. e) Weitere Auswirkungen Die übrigen Auswirkungen bei Durchführung der Planung sind nicht als erheblich anzusehen. Durch die Vorhaben gehen Teilbereiche von landwirtschaftlichen Flächen ersatzlos verloren. Durch die Flächengröße und die Bewirtschaftungsstruktur hat dies jedoch vermutlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die lokale Agrarstruktur. Auch der mit dem Freiflächenverlust verbundene Verlust der Erholungsfunktion ist aufgrund des geringen Ausgangswertes unerheblich. Durch die Planung kann es zu unwesentlichen Wertminderungen der Grundstücke kommen. Durch die geplanten Vorhaben sind keine relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter zu erwarten. 3.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Fläche A weiterhin landwirtschaftlich und die Fläche D weiterhin als Windpark mit neun Anlagen genutzt werden. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes würde nicht erfolgen (Fläche A) bzw. in der bisherigen Form bestehen bleiben (Fläche D). Die Entwicklung regenerativer Energien VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 80 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ würde sich auf andere, u.U. weniger geeignete Flächen ausdehnen und damit auch den raumordnerischen Zielen in Form der Vorgaben des Regionalplans widersprechen bzw. auf die reine Bestandssicherung der bestehenden Konzentrationszone (Fläche D) beschränkt bleiben. Geplante Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 3.3 3.3.1 Schutzgüter Boden und Wasser Die Realisierung des Vorhabens führt zum dauerhaften Verlust von Lebensraum und Bodenfunktionen sowie der Bodenteilfunktion Ausgleichskörper im Wasserhaushalt. Durch den Bauverkehr werden auch temporäre Beeinträchtigungen entstehen. Folgende Maßnahmen bieten sich grundsätzlich an, um den Flächenverlust möglichst gering zu halten: - Nutzung vorhandener Wirtschaftswege, Verminderung von zusätzlich anzulegenden Wegen - Anlegen wasserdurchlässiger, nicht vollständig versiegelter Zuwegungen unter Verwendung von geeignetem Schottermaterial (z.B. Natursteinschotter) - Begrenzung der Erdmassenbewegung auf das notwendige Maß - Auswahl geeigneter Lager- und Stellflächen - Getrennte, sachgemäße Lagerung des Aushubs in Ober- und Unterboden (gemäß DIN 19731 und 18915) sowie Vermeidung von Einmischung von Fremdmaterialien und Bauabfällen; die Schütthöhe für das Oberbodendepot darf max. 2 m, für das Unterbodendepot max. 4 m betragen (DIN 19731). - Eine gute Entwässerung der Bodendepots ist zu gewährleisten - Lockere Schüttung des Bodendepots und sofortige Begrünung des zwischengelagerten Oberbodenmaterials - Wiedereinbau des Ausgangsmaterials entsprechend der ursprünglichen Lagerungsverhältnisse im Boden; überschüssiger, während der Bauphase, anfallender Erdhaushub ist zeitnah zu entfernen und abzufahren - Unverzügliche Wiederherstellung temporärer beanspruchter Arbeits- und Lagerflächen - Anfallende Abfälle sind vorrangig einer Verwertung zuzuführen. Abfälle, die nicht verwertet werden, sind in Entsorgungsanlagen zu entsorgen - Falls belastetes Bohrgut gefunden wird, ist dies ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen. 3.3.2 Schutzgut Flora Neben den bereits im Unterpunkt Schutzgut Boden erwähnten Maßnahmen, ist bei der Bauausführung die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ zu beachten. 3.3.3 Schutzgut Fauna Fläche A Für die Fläche A ist nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt des Beginns der Baumaßnahme auf den Bauflächen der geplanten WEA Niststätten von Rebhühnern, Kiebitzen oder Feldlerche existieren. Um einen Tatbestand VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 81 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG oder § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG auszuschließen, werden geeignete Maßnahmen in Hinblick auf die Arten Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche erforderlich. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl: - Errichtung der WEA in einem Bauzeitenfenster von 01. Juli bis 10. März außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten. - Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA auf Zeiten außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (Baufeldräumung im Zeitraum 01. Juli bis 10. März) - Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA auf Zeiten außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (Baufeldräumung im Zeitraum 01. Juli bis 10. März) Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass die Flächen nicht mehr von den betroffenen Arten besiedelt werden können. - Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA vor Baubeginn auf Brutvorkommen der betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der betroffenen Arten ermittelt, kann mit der Errichtung der WEA begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen Individuen der betroffenen Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden. Um die ökologische Funktion eventuell beschädigter oder zerstörter Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang auf jeden Fall zu erhalten, sollten vorsorglich Flächen für den Kiebitz optimiert werden. Diese Flächen müssen mit Inbetriebnahme der WEA entsprechend hergestellt werden, dass sie von Kiebitzen nutzbar sind. Der Funktionsverlust „Brut- und Nahrungshabitat des Kiebitz“ beträgt pro WEA ca. 1 ha, sofern sich der gesamte Einwirkbereich der WEA in einem genutzten Kiebitz-Habitat befindet. Im vorliegenden Fall befinden sich Brutbereiche bzw. mögliche Brutbereiche - für die geplante WEA 3 auf ca. 30 % und - für die geplanten WEA 2 auf ca. 1 % der Fläche innerhalb des Wirkraums um eine WEA. Vor diesem Hintergrund wird unter Berücksichtigung eines Puffers der Flächenumfang für die CEF-Maßnahme von 0,5 ha als ausreichend erachtet. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung für Vogelarten des Offenlandes (Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn) auf 0,8 ha Fläche notwendig. Die CEF-Maßnahmen für den Kiebitz sind bei entsprechender Maßnahmenwahl auch geeignet, die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu kompensieren und können auf den Kompensationsumfang angerechnet werden. In dem Fachgutachten „Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil II: Kompensationsmaßnahmenplanung und Ausgleichsbilanzierung zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren“ (Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, 19. Oktober 2015) wurde die Maßnahmenfläche für den Kiebitz als CEF-Maßnahme konzipiert, auf den an dieser Stelle verwiesen wird. Die geplanten Maßnahmen stehen mit den Entwicklungszielen des Landschaftsplans Nr. 8 Langerwehe im Einklang und erfüllen die Forderungen im Leitfaden des MKULNV (2013) (hier insbesondere Ackerextensivierung). Insofern sind geeignete Ausgleichsflächen vorhanden, um potenzielle Eingriffe in das Schutzgut Fauna auf der Fläche A auszugleichen. Fläche D Für die Potenzialfläche D ist zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände folgendes zu beachten: VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 82 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ - Die Baufeldfreimachung muss zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Nestern und Eiern (Artikel 5 VogelSchRL) bzw. Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten (§ 44 BNatSchG) außerhalb der Vogelbrutzeit (01.03 bis 30.09.) stattfinden. Abweichungen hiervon sind nach vorhergehender Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren denkbar, wenn vorab gutachterlich festgestellt wurde, dass sich im Bereich des Baufeldes keine Vogelbrut befindet. - Gemäß Vorabstimmung mit der ULB ist das im Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013) definierte Batcordermonitoring durchzuführen. In diesem Zusammenhang sind zwei der vier geplanten WEA im Windpark mit einem Batcorder in der Gondel auszustatten und ein zweijähriges Gondelmonitoring durchzuführen. Im ersten Betriebsjahr wird die nächtliche Abschaltung der WEA zwischen dem 01.04. und 31.10 bei Windgeschwindigkeiten im 10-Minuten-Mittel von < 6 m/s in Gondelhöhe, Temperaturen >10 C und fehlendem Niederschlag festgesetzt. Der Abschaltalgorithmus in den Folgejahren wird nach den Ergebnissen des Gondelmonitorings in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde festgelegt. - Die Installation von Bewegungsmeldern im Mastfußbereich (etwa zur Erleichterung abendlicher Kontrollen) sollte möglichst vermieden werden. Hierdurch würden Fledermäuse möglicherweise angezogen. Im Zuge von Inspektionsverhalten kann es passieren, dass die Tiere von unten am Mast entlang hoch fliegen, was sie einer gewissen Gefährdung aussetzt. Unter Beachtung der zuvor genannten Maßnahmen sind erhebliche Beeinträchtigungen von Exemplaren oder Populationen geschützter Tierarten durch das geplante Repowering nicht zu erwarten. 3.3.4 Schutzgut Mensch Die Eignung der Plangebietsflächen wurde im Rahmen einer Potenzialflächenanalyse geprüft. Zu den nächstgelegenen Wohnsiedlungen wurde insbesondere aus immissionsschutzrechtlichen Gründen ein Schutzabstand im Minimum von ca. 800 m eingehalten. Zur Untersuchung der Auswirkungen der Windenergieanlagen wurden immissionsschutzrechtliche Gutachten für die jeweilige Potenzialfläche erstellt, innerhalb derer mögliche Anlagenkonfigurationen aufgezeigt werden, die eine Wahrung immissionsschutzrechtlicher Belange grundsätzlich ermöglichen. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte werden immissionsmindernde Maßnahmen erforderlich: - Für die Fläche A ist zu beachten, dass eine Wahrung der Schallimmissionsrichtwerte voraussichtlich nur unter der Berücksichtigung von Abschaltungen im Nachtzeitraum möglich ist. - Eine Verminderung der Beeinträchtigungen durch Rotorschattenwurf wird durch Anpassung des Betriebsführungssystems der Windenergieanlagen mittels Abschaltmodulen erreicht. - Zur Vermeidung von Lichtreflexionen werden die Rotorblätter mit einem matten Anstrich versehen. 3.3.5 Schutzgut Landschaftsbild Folgende Maßnahmen dienen grundsätzlich der Verminderung des Eingriffs in das Landschaftsbild: - Aufstellung der WEA möglichst nicht in einer Reihe, sondern flächenhaft konzentriert - Verwendung dreiflügeliger Rotoren - Übereinstimmung von Anlagen innerhalb einer Gruppe oder eines Windparks hinsichtlich Höhe, Typ, Laufrichtung und -geschwindigkeit VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 83 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ 3.4 - Bevorzugung von Anlagen mit geringerer Umdrehungszahl - angepasste Farbgebung, Vermeidung ungebrochener (rot, blau, gelb) und leuchtender Farben - energetischer Verbund mit dem Leitungsnetz der Energieversorgungsunternehmen mittels Erdkabel - Konzentration von Nebenanlagen - Verwendung einer speziellen Beschichtung (z.B. matter Anstrich) der Rotorflügel zur Vermeidung von Disko-Effekten (Licht-Reflexionen) Anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wurde das Gemeindegebiet flächendeckend untersucht, um die Eignung des Standorts bzw. Planungsalternativen zu prüfen. Diese Untersuchung wird im Zuge einer rechtmäßigen Planung in jedem Fall vor Ausweisung einer Konzentrationszone durchgeführt. Dabei ist darzustellen, welche Zielsetzung und Kriterien für die Abgrenzung der Konzentrationszone maßgeblich sind. 43 Die Analyse des Gemeindegebiets auf Potenzialflächen vollzieht sich in 3 Schritten: Im ersten und zweiten Schritt (Grobuntersuchung) werden Tabubereiche ausgeschlossen, in denen eine Windenergienutzung entweder nicht stattfinden kann oder soll. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesbezüglich eine Verfahrensweise entwickelt, wonach die Untersuchung auf Potenzialflächen mittels „harter Tabuzonen“ und „weicher Tabuzonen“ erfolgen soll.44 Harte Tabuzonen sind diejenigen, in denen eine Windkraftnutzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Weiche Tabuzonen entstehen aufgrund der durch die Gemeinde selbst aufgestellten Kriterien. In der Rechtsprechung wird dieses Vorgehen teilweise als zwingend angesehen,45 obwohl das Bundesverwaltungsgericht diese Frage ausdrücklich offen gelassen hat. 46 Durch diese Unterscheidung soll es möglich sein, die ausgewiesenen Konzentrationszonen ins Verhältnis zu den nach dem Ausschluss der harten Tabuzonen erhaltenen verbleibenden Flächen zu setzen. Hierdurch soll der Rat der planenden Gemeinde in die Lage versetzt werden, eine Einschätzung zu der Frage zu treffen, ob der Windkraft tatsächlich in substanzieller Weise Raum verschafft würde, oder ob die Planung im Hinblick auf die weichen Tabuzonen angepasst werden müsse. Um alle harten Tabuzonen auszuschließen und damit eine Abwägung – wie von der o.g. Rechtsprechung gefordert – vorzunehmen, müsste annähernd das gesamte Gemeindegebiet u.a. im Hinblick auf den Artenschutz, den Baugrund und auf Bodendenkmäler gutachterlich untersucht werden. Die hierdurch hervorgerufenen Kosten würden jede Bauleitplanung in Frage stellen. Einzelne Aspekte werden daher auf die Detailuntersuchung der Flächen in Schritt 3 verlagert. Nach Ausschluss der harten und weichen Kriterien in der Grobuntersuchung verbleiben die sogenannten „Potenzialflächen“, in denen eine Windenergienutzung grundsätzlich möglich ist. Im Anschluss findet eine Detailuntersuchung der einzelnen Potenzialflächen statt, bei der insbesondere die zuvor aufgestellten Kriterien anhand der örtlichen Gegebenheiten überprüft werden. Im Rahmen dieses Vorgangs findet eine Gewichtung des Konfliktpotenzials, die sogenannte Vorabwägung statt. Übrig bleiben dann die Potenzialflächen, die sich zur Ausweisung als Konzentrationszone besonders empfehlen. 43 Windenergieerlass 2015 44 BVerwG Beschluss v. 15.09.2009, Az. 4 BN 25/09). OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.02.2011, Az. 2 A 24/09, VG Hannover, Urteil v. 24.11.2011, Az. 4 A 4927/09; kritisch aber letztlich offen lassend VG Lüneburg, Urteil v. 16.02.2012, Az. 2 A 248/10. 45 46 BVerwG Beschluss v. 18.01.2011, Az. 7 B 19.10). VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 84 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Nordwestlich im Gemeindegebiet existiert bereits eine im Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe dargestellte Konzentrationszone für Windenergie von ca. 20,45 ha. Parallel wurde ein Bebauungsplan aufgestellt. Diese Konzentrationszone wurde nachrichtlich in der Standortanalyse dargestellt. Die bestehende Konzentrationszone ist nur teilweise mit der vorliegenden Standortuntersuchung vereinbar (10,11 ha). Daher sollten möglichst auf vertraglicher Ebene ein Rückbau der Anlagen und ein freiwilliger Verzicht auf die Altstandorte im Rahmen des Repowerings, d.h. der Errichtung neuer Anlagen auf den verbleibenden Flächen erfolgen. Daher wird die Fläche D, welche Teile der bestehenden Konzentrationszone bestätigt, zur Ausweisung empfohlen. Die bisherigen vier Anlagen würden dann auf dem Gemeindegebiet Langerwehe durch eine modernere Anlage ersetzt werden. Nach dieser Grobuntersuchung (Abzug der harten und weichen Tabuzonen) verbleiben der Gemeinde Langerwehe somit vier Flächen: - Potenzialfläche A (westlich von Luchem) - Potenzialfläche B (nordwestlich von Heistern) - Potenzialfläche C (westlich von Heistern) - Potenzialfläche D (südwestlich von Langerwehe) Insgesamt werden zwei Flächen, die Potenzialfläche A mit ca. 31,08 ha und die Fläche D mit ca. 10,38 ha, mit einer Gesamtgröße von ca. 41,46 ha zur Ausweisung empfohlen. Dies entspricht etwa 1 % der Gemeindegebietsfläche (4.146 ha), und etwa 81,4 % der Potenzialflächen (ca. 50,92 ha). Die bestehende Konzentrationszone wird durch die Standortuntersuchung nur teilweise bestätigt und soll daher angepasst werden. Auf die Möglichkeiten des § 249 BauGB wird verwiesen. Zur Beurteilung, ob durch die empfohlene Ausweisung von Konzentrationszonen im Gemeindegebiet in substanzieller Weise Raum für die Windkraft geschaffen würde, ist jedoch keine rein mathematische Prüfung möglich. Die Zielsetzung der Landesregierung, 2 % der Landesfläche für die Stromerzeugung durch Windenergie zu nutzen, wird mit etwa 1 % nicht vollständig erfüllt. Aufgrund der Umstände des Einzelfalls (u.a. hoher Waldanteil, disperse Siedlungsstruktur), kann der Windenergie trotzdem substanziell Raum eingeräumt werden. Eine Prüfung der Abstände zu Siedlungen hat nachgewiesen, dass auch bei einer Reduzierung auf 450 m zu Einzelhöfen und 600 m zu Siedlungsbereichen keine zur Ausweisung empfehlenswerten Flächen hinzukommen würden. Die Vorsorgeabstände von 500 m und 800 m können vor diesem Hintergrund als angemessen angesehen werden. 4 TECHNISCHE VERFAHREN UND SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN Da der Flächennutzungsplan keine Möglichkeit zur Festlegung einer konkreten Anlagenkonfiguration bietet, ist eine abschließende Bewertung der naturschutzfachlichen Belange nicht möglich. Aus den nachgelagerten Verfahren liegen jedoch detailliertere Kenntnisse vor, die beispielhaft herangezogen wurden. Die auf dieser Grundlage bewerteten Anlagenkonfigurationen zeigen auf, dass eine Bewältigung naturschutzfachlicher Konflikte grundsätzlich möglich und die Vollziehbarkeit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung gegeben ist. Konkrete Schwierigkeiten bei der Ermittlung und Zusammenstellung der Angaben haben sich bisher nicht ergeben. Gleichwohl beruhen verschiedene Angaben auf allgemeinen Annahmen oder großräumigen Daten (z.B. faunistische Daten, Klimaangaben) und beinhalten eine gewisse Streuungsbreite. Zur Ermittlung und Beurteilung der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung in der vorliegenden Form bilden die zusammengestellten Angaben jedoch eine hinreichende Grundlage. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 85 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ 5 ANGABEN ZU GEPLANTEN ÜBERWACHUNGSMAßNAHMEN Die Maßnahmen zur Begrenzung der Versiegelung bzw. Bebauung werden durch die Gemeinde im Rahmen der Beteiligung an bauordnungsrechtlichen oder sonstigen Verfahren überwacht und durchgesetzt. In der Begründung sowie im Umweltbericht zu der Flächennutzungsplanänderung wird in sämtlichen Gutachten von einer Planung ausgegangen, für die jeweils ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Konkrete Standorte lassen sich im Flächennutzungsplan nicht festsetzen, theoretisch ist noch nicht gesichert, dass diese Planung auch beschlossen wird. Für die Fläche D ist aus artenschutzrechtlichen Gründen zum Schutz der Fledermäuse ein zweijähriges Höhenmonitoring durchzuführen. Der Bericht ist jährlich der ULB vorzulegen und hat Auswirkungen auf den Betrieb der WEA. Abschaltungen der WEA zum Schutz der Fledermäuse, bei Überschreitung der maximal zulässigen Schattenwurfzeiten und ein schallreduzierter Nachtbetrieb können über das Betriebstagebuch nachgewiesen werden. Zudem ist für die Fläche D vom Kreis Düren der Hinweis erfolgt, dass auf der Fläche belastetes Bohrgut vorkommen kann. Falls im Zuge der Baumaßnahmen belastetes Bohrgut gefunden werden sollte, ist dies ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen. Dies ist der Unteren Bodenschutzbehörde anzuzeigen, um ggf. weitere Maßnahmen zur Umweltüberwachung durchzuführen. Weitergehende Maßnahmen zur Umweltüberwachung sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. 6 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG Die 33. Flächennutzungsplanänderung hat zum Inhalt, basierend auf der durchgeführten Standortanalyse, Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen darzustellen. Zum einen soll der Einsatz regenerativer Energien gefördert werden, zum anderen sollen die Windkraftanlagen an geeigneten Standorten angesiedelt und einer Zersiedelung im gesamten Gemeindegebiet entgegengewirkt werden. Es wird zudem beurteilt, ob durch die Realisierung der Vorhaben die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen (Lärmschutz, Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Lichtreflexe und Schattenwurf) eingehalten werden können und in welchem Ausmaß Beeinträchtigungen durch die Windkraftanlagen zu erwarten sind bzw. gemindert werden können. Hierzu werden die Erkenntnisse nachgelagerter Verfahren beispielhaft herangezogen. Die auf dieser Grundlage bewerteten Anlagenkonfigurationen zeigen auf, dass eine Bewältigung naturschutzfachlicher Konflikte grundsätzlich möglich und die Vollziehbarkeit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung gegeben ist. Durch die Überformung der Landschaft mit den vorhandenen technischen infrastrukturellen Einrichtungen (vorhandene Windenergieanlagen) sowie der Zerschneidung der Landschaft infolge der Verkehrswege wurde die Eigenart der Landschaft bereits verändert. Zudem handelt es sich bei den Potenzialflächen vorwiegend um intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. Eine Empfindlichkeit für ansässige Menschen besteht v.a. in Bezug auf potenzielle zusätzliche Immissionsbelastungen durch das Vorhaben. Schutzwürdige Flächen in diesem Zusammenhang sind die angrenzenden Wohngebiete. Zur Untersuchung der Auswirkungen der Windenergieanlagen wurde für beide Potenzialflächen ein schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Anlagen im Bebauungsplanverfahren (Fläche A Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies (30.10.2015): Immissionsprognose zu den Geräuschen von 3 geplanten Windkraftanlagen im Bereich Langerwehe; Fläche D: T&H Ingenieure GmbH (17.12.2015): Schalltechnisches Gutachten für das geplante Repowering im Windpark Halde Nierchen) erstellt. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 86 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ Fläche A Aufgrund der vorliegenden Vorbelastung durch weitere sechs WEA, den Tagebaubetrieb Inden und das o. a. Gewerbegebiet in Echtz ist in der Ortschaft zur Nachtzeit das Irrelevanzkriterium der TA-Lärm einzuhalten, d.h. dass dort durch die Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte um ≥ 6 dB unterschritten werden darf. An allen 3 Immissionsorten in Echtz (IP2, 3 und 4) ist der Richtwert + 1 dB eingehalten bzw. die Geräuschimmissionen der Windkraftanlagen halten das Irrelevanzkriterium (IP12) ein. Die Überschreitung um 1 dB am Immissionspunkt IP 5 ist aufgrund der vorhandenen gewerblichen Vorbelastung gemäß TA-Lärm zulässig. Am Immissionsort 11 wird der Beurteilungspegel von LrN = 33 dB (A) zur Nachtzeit durch die Verkehrsgeräusche der A 4 verdeckt. An den Immissionsort IP 7b würde die Gesamtbelastung inklusive aller 9 Anlagen und ohne Einschränkung der 3 geplanten Anlagen in Überlagerung mit der gewerblichen Vorbelastung maximal zu einem Beurteilungspegel von Lr= 42 dB (A) nachts führen, sodass schallmindernde Maßnahmen erforderlich sind. Unter Berücksichtigung eines schallreduzierten Betriebes der WEA 9 (nur im schallreduzierten Betriebsmodus BM 2000 kW) wird auch an Immissionspunkt IP 07b der Richtwert + 1 dB eingehalten. Aufgrund der vorhandenen gewerblichen Vorbelastung gemäß TA Lärm ist dies zulässig. Fläche D Beim geplantem Repowering liegt für die Immissionsorte, die in Langerwehe liegen (IO 3 – IO 10), der Wert der oberen Vertrauensbereichsgrenze der Beurteilungspegel der geplanten Zusatzbelastung der vier WEA tagsüber mehr als 6 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten. Damit ist nach TA Lärm die Zusatzbelastung durch den geplanten Windpark an diesen Immissionsorten irrelevant. Für die Nachtwerte unterschreitet die obere Vertrauensgrenze der Beurteilungspegel der geplanten Zusatzbelastung der vier WEA den Immissionsrichtwert an den Immissionsorten in der Gemeinde Langerwehe oder hält diesen ein. Eine Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen ist nicht zu erwarten. Zusätzlich wurden die Ergebnisse der Berechnung der oberen Vertrauensgrenze des Beurteilungspegels der Bestandsituation mit den derzeit neun Anlagen des bestehenden Windparks gegenüber gestellt. Dabei zeigt sich, dass die schalltechnische Belastung durch das geplante Repowering teilweise geringer wird. Damit ist nicht mit einer Lärmbelastung für die Einwohner Langerwehes zu rechnen. Unter Beachtung der in den jeweiligen Gutachten ermittelten Schallleistungspegel zur Tag- und Nachtzeit, welche auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt werden, und einem schalloptimierten Betrieb in der Nacht können für beide Potenzialflächen an allen Immissionsorten die Richtwerte nach TA Lärm eingehalten werden. Der Betrieb der Windenergieanlagen kann in der Umgebung Störwirkungen durch Lichtimmissionen bei Sonnenschein verursachen und zu Lichtreflexionen bzw. direktem Schattenwurf der Rotorblätter führen. Eine Verminderung der Beeinträchtigungen durch Rotorschattenwurf ist durch Anpassung des Betriebsführungssystems der Windenergieanlagen mittels Abschaltmodulen zu erreichen, sodass die Anlagen zeitweise abgeschaltet werden können. Gesetzliche Grenzwerte der Schallimmissionen und des Schattenwurfes der geplanten Anlagen können durch technische Maßnahmen eingehalten werden, sodass hier keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Dies wird im nachgeordneten Bebauungsplan festgesetzt bzw. im Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sichergestellt werden. Durch den Ausbau der Wege, der Fundamente und Kranstellflächen werden meist landwirtschaftliche Flächen (meist mit einer bewirtschaftungsabhängigen Nutzpflanzenvegetation bestanden) aber auch angrenzende Saumflure betroffen sein. Die Versiegelung bzw. Teilversiegelung der betroffenen Flächen führt zu einem vollständigen bzw. teilweisen Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Der weit überwiegende Teil der Plangebiete, insbesondere die Ackerflächen, ist aufgrund der intensiven Nutzung durch den Menschen aus Sicht des Biotopschutzes als relativ geringwertig einzustufen. Zudem werde mit der Potenzialfläche D Teile des VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 87 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ bestehenden Windparks als Konzentrationszone ausgewiesen, die bereits durch Anlagen bestanden und versiegelt sind. Hier geht mit dem geplanten Repowering sogar die Entsiegelung einiger Teilflächen einher. In Bezug auf das Plangebiet gibt es bisher keine Hinweise auf seltene oder gefährdete Pflanzenarten. Die Auswirkungen der Plangebietsflächen werden als nicht erheblich in Bezug auf das Schutzgut Pflanzen angesehen. Die Plangebiete und ihre Umgebung sind geprägt von einer offenen und ackerbaulichen Kulturlandschaft. Aufgrund der vorhandenen technischen Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Schiene, Braunkohletagebau, Kraftwerk sowie vorhandene Windkraftanlagen) wird die Landschaft durch die geplanten WEA nicht im starken Maße überprägt. Die Naturnähe, Vielfalt und Eigenart der Landschaft sind dadurch bereits sehr eingeschränkt. In Bezug auf den Artenschutz haben Untersuchungen (Fläche A: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Fachgutachten Fledermäuse zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe; Avifaunistisches Fachgutachten zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe und Fachbeitrag Artenschutz, Kreis Düren, 19. Oktober 2015 // Fläche D: Artenschutzprüfung zum Repowering im Windpark „Halde Nierchen“ Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren) & Stadt Eschweiler (Städteregion Aachen)) stattgefunden, um festzustellen ob Beeinträchtigungen von den geplanten auf die dort vorkommenden planungsrelevanten und WEA-sensiblen Arten zu erwarten sind. Geprüft wurde, ob das Vorhaben gegen Verbotstatbestände (Tötung, Störung der lokalen Population, Zerstörung bzw. Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 BNatSchG verstößt. Unter Berücksichtigung der aufgeführten Verminderungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zum vorsorglichen Artenschutz, werden die Vorhaben nicht gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 verstoßen (vgl. Kapitel 3.3.3). Durch die Vorhaben wird auch kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 BNatSchG erfüllt. Im Rahmen des jeweiligen Bebauungsplanes werden in Bezug auf die notwendigen Verminderungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu den einzelnen Schutzgütern Festsetzungen formuliert. Auf den überbauten und versiegelten Flächen wird die Versickerung von Niederschlägen und damit die Grundwasserneubildung verhindert, jedoch wird durch den relativ geringen Versiegelungsgrad der Eingriff nicht flächendeckend in den Plangebieten auftreten. Zudem werden die Zuwegungen und die Kranaufstellflächen voraussichtlich geschottert hergestellt, sodass diese für Oberflächenwasser durchlässig bleiben. Mit der Beseitigung oder Umformung der Vegetation in den Plangebieten werden die klimatisch wirksamen Flächen verringert und durch Bebauung und Versiegelung die Belastung durch zusätzliches Erwärmungspotenzial erhöht. Dies geschieht jedoch in einem Umfang, der weder für die Plangebiete noch für die bestehenden Ortslagen erheblich ist, da die Vorhaben nur zu einer geringen Versiegelung führen. Durch das Vorhaben gehen Teilbereiche von landwirtschaftlichen Flächen ersatzlos verloren. Durch die Flächengröße und die Bewirtschaftungsstruktur hat dies jedoch vermutlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die lokale Agrarstruktur. Auch der mit dem Freiflächenverlust verbundene Verlust der Erholungsfunktion ist aufgrund des geringen Ausgangswertes unerheblich. Durch die Planung kann es zu unwesentlichen Wertminderungen der Grundstücke kommen. Für die Fläche A wurden bisher keine systematischen archäologischen Untersuchungen durchgeführt, allerdings gibt es archäologische Funde nördlich des Plangebietes. Im Süden des Plangebietes wurden durch Prospektionen vorgeschichtliche Steinarten und Scherben gefunden, die als Hinweise auf eine vorgeschichtliche Siedlung schließen lassen. Für die potenziellen Bodendenkmäler in der Potenzialfläche A ist daher mit der Erhaltung von Bodendenkmälern zu rechnen, deren Umfang und Erhaltung noch nicht abschließend bewertet sind. Daher sind beim Bau selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen gemäß des Denkmalschutzgesetzes zu treffen. Durch die geplanten Vorhaben sind dann keine relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter zu erwarten. VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 88 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ 7 QUELLENNACHWEIS/ LITERATURVERZEICHNIS Gesetzliche Grundlagen - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist - Landesgesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler (Denkmalschutz- und Pflegegesetz – DSchPflG) in der Fassung vom 23. März 1978. Zuletzt geändert durch Artikel 139 des Gesetzes vom 12. Oktober 1999, GVBl. S. 325 ff. Weitere Quellen - VerwG Hannover, Urteil vom 28.08.2003 – 4 A 2750/03 - Wirtschaftsministerium Baden Württemberg (2001): Windfibel, Windenergienutzung: Technik, Planung und Genehmigung, Stuttgart - Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen § Dr. Fritz GbR (19. Oktober 2015): Fachgutachten Fledermäuse zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Dortmund - Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen § Dr. Fritz GbR (19. Oktober 2015): Avifaunistisches Fachgutachten zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe und Fachbeitrag Artenschutz, Dortmund - Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen § Dr. Fritz GbR (19. Oktober 2015): Fachbeitrag Artenschutz zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe und Fachbeitrag Artenschutz, Dortmund - Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen § Dr. Fritz GbR (19. Oktober 2015): Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil I) zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren, Dortmund - Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen § Dr. Fritz GbR (19. Oktober 2015): Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil II Kompensationsmaßnahmenplanung und Ausgleichsbilanzierung zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren, Dortmund - Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies (30.10.2015): Immissionsprognose zu den Geräuschen von 3 geplanten Windkraftanlagen im Bereich Langerwehe; Boppard-Buchholz - windtest Grevenbroich GmbH (21.09.2015): Ermittlung der optischen Immissionen in der Umgebung des geplanten Windenergieanlagenstandortes Langerwehe –Schattenwurfprognose-, Grevenbroich - Büro für Ökologie und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Hartmut Fehr (18.08.2014): Artenschutzprüfung zum Repowering in Windpark „Halde Nierchen“ Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren) & Stadt Eschweiler (StädteRegion Aachen), Stolberg VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 89 / 90 GEMEINDE LANGERWEHE UMWELTBERICHT ZUR 33. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS „WINDPARK“ - Büro für Ökologie und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Hartmut Fehr (21.01.2016): Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Repowering im Windpark „Halde-Nierchen“ in Eschweiler (StädteRegion Aachen) und Langerwehe (Kreis Düren), Stolberg - T&H Ingenieure GmbH (30.11.2015): Schattenwurfgutachten für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen im Rahmen des geplanten Repowering im vorhandenen Windpark Halde Nierchen (13-019-GK-06), Bremen - T&H Ingenieure GmbH (17.12.2015): Schalltechnisches Gutachten für das geplante Repowering im Windpark Halde Nierchen (13-019-GH-08), Bremen - Scheuvens & Wachten (17.11.2015): Evaluierung des geplanten Repowerings des Windparks Halde Nierchen in Bezug auf visuelle Auswirkungen auf das Denkmal Gut Merberich. Dortmund - Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR (16.06.2015): Studie zur optisch bedrängenden Wirkung zu dem Repowering-Vorhaben „Halde Nierchen“ auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler (StädteRegion Aachen) sowie der Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren), Dortmund - Nohl, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe; Materialien für die naturschutzfachliche Bewertung und Kompensationsermittlung, Kirchheim b. München - LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrheinwestfalen) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Recklinghausen - LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrheinwestfalen) (2013): Schutzgebiete in NRW. Fachinformationssysteme. Recklinghausen - LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrheinwestfalen) (2013): Geschützte Arten in NRW. Fachinformationssystem (http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/start) (Zugriff: 24.08.2015) - Website geologischer Dienst NRW (http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/addMapService.do): Zugriff: 25.01.2015) VDH Projektmanagement GmbH Januar 2017 90 / 90