Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
118 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
12.09.14, 13:01
Aktualisiert
12.09.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 13 /X.L.
Datum: 05.09.2014
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
16.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss zum 31.12.2013
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Kontennachweise zur Bilanz und GuV 2013 Eigenbetrieb Biowärme
Nein
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Beschlussvorschlag:
1)
Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2013 unter
Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG Bonn und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2)
Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von
33.590,16 EUR auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
3)
Zudem wird beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 Eigenbetriebsverordnung NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht
getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in Höhe von 132.932,30 EUR
beim Eigenbetrieb Biowärme im Wirtschaftsjahr 2014 aus der Kapitalrücklage zuzustimmen.
Begründung:
Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes
zum 31.12.2013 aufgestellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG Bonn hat im Juni bis August d. J.
die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NRW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung
des Eigenbetriebes durchgeführt und zwischenzeitlich den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Das Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geht den Fraktionsvorsitzenden
rechtzeitig vor der Betriebsausschusssitzung zu.
a)
Jahresverlust gemäß Passivseite der Bilanz
Der Jahresfehlbetrag der Erfolgsrechnung (Gewinn – und Verlustrechnung) beläuft sich im Jahr 2013 auf insgesamt 33.590,16 €.
Die erhebliche Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr (rd. 47,9 TEUR) resultiert neben erheblich höheren Gasbezugskosten um eines in Anbetracht der langen Heizperiode ebenfalls gestiegenen Aufwands für Holzhackschnitzel (Erhöhung
ggü. Vorjahr von rd. 18 TEUR). Die Heizölkosten für die Nahwärmeverbünde
Marmagen und Zingsheim konnten demgegenüber um rd. 12,5 TEUR gesenkt
werden. Zur zusätzlichen Verschlechterung des Ergebnisses trugen ggü. dem
Vorjahr um rd. 6 TEUR erhöhte Instandhaltungsaufwendungen und um rd. 8
TEUR erhöhte Abschreibungsbeträge zu Buche. Die Umsatzerlöse des Eigenbetriebes bewegten sich in ähnlichem Umfang wie in 2012.
Der Betriebsaufwand des Nahwärmeverbundes Nettersheim für fremde Energieträger (Gas) hatte sich seit der Installation eines weiteren leistungsstarken Holzkessels durch einen geringeren Zukauf in Vorjahren reduziert, so dass der Be-
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trieb den massiven Preisschwankungen auf dem Energiesektor nur in geringem
Maße ausgesetzt war.
In 2013 wurden jedoch durch eine korrigierte Zählerstandsmeldung eine Gasnachzahlung für Vorjahre in Höhe von rd. 14 TEUR und entsprechend um weitere
rd. 14 TEUR erhöhte Vorausleistungen an Gasabschlägen für 2013 fällig. Seit der
Installation des 2. Hackschnitzelkessels Anfang 2010 konnte der Gasverbrauch
im Vergleich zu Vorjahren erheblich gesenkt werden. Aufgrund der Ausweitungen
des Nahwärmenetzes in den Jahren 2012 und 2013 und den hierbei durchgeführten Neuanschlüssen und in Anbetracht der extremen Winterperiode ist es hinsichtlich der Spitzenlastzeiten wieder zu einem Anstieg des Gasverbrauches gekommen. Ziel ist es durch weitere Optimierungen der Heizzentralen den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu minimieren bzw. zumindest konstant zu halten.
Für das Jahr 2014 wird durch einen Rückgang des Verbrauchs fossiler Brennstoffe mit einem positiveren Jahresergebnis gerechnet, wenngleich in Anbetracht des
milden Winters 2013/2014 erneut davon ausgegangen werden muss, dass durch
geringere Wärmeabnahmemengen die Umsatzerlöse bei den Großabnehmern
nicht in der bei Planveranschlagung ermittelten Höhe erreicht werden können.
b)
Verrechnung Verlustvortrag aus Vorjahren mit dem kommenden
Jahresabschluss 2014
Entwicklung der Kapitalrücklage:
Stand der Kapitalrücklage zum 31.12.2009
Verlustvortrag 2009
Verlustvortrag 2010
Zuführung 2011
Zuführung 2012
Verlustvortrag 2013
Verlustvortrag 2009 – 2013
148.409,44 €
-113.683,10 €
-8.008,21 €
8.025,84 €
14.323,33 €
-33.590,16 €
-132.932,30 €
Gemäß § 10 Absatz 6 Satz 3 Eigenbetriebsverordnung NRW ist ein nach Ablauf
von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen auszugleichen, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht
der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.
Der Eigenbetrieb Biowärme hat mit der Schlussbilanz zum 31.12.2009 letztmalig
den bis dahin auf neue Rechnung vorgetragenen Verlustvortrag aus den Vorjahren mit der Kapitalrücklage verrechnet.
Seither sind weitere Jahresverluste entstanden, die in den letzten fünf Jahren
nicht getilgt werden konnten und deshalb im Zuge des kommenden zu erstellenden Jahresabschlusses zum 31.12.2014 mit der Kapitalrücklage, deren Wert sich
aktuell auf 148.409,44 € beläuft, verrechnet werden sollen. Nach der Verrechnung des Verlustvortrags in Höhe von 132.932,30 € wird dann die Kapitalrücklage bei 15.477,14 € liegen.
Es wird daher vorgeschlagen, mit Erstellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2014 die Verrechnung des Verlustvortrages aus den vorangegangenen fünf
Jahren nach § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW vorzunehmen, obwohl die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes Biowärme sich damit erheblich reduziert.
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Je nach Entwicklung in den kommenden Jahren ist ggf. eine Verbesserung der
Eigenkapitalbasis des Eigenbetriebes über Haushaltsmittel der Gemeinde vorzunehmen.
An einem Ausbau der Tarifabnehmerzahl wird weiterhin kontinuierlich gearbeitet.
Für die Folgejahre des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums wird bei konstanten Voraussetzungen mit durchgehend ausgeglichenen bzw. ab 2016 mit positiven Ergebnissen gerechnet. Jedoch kann derzeit nicht ausgeschlossen werden,
dass bei unter den Erwartungen bleibenden Verbrauchsabnahmen in Anbetracht
der nicht an den Verbrauch gebundenen Fixkosten eine weitere Gebührenanpassung vorgenommen werden muss.
c)
Gebührenbedarf
Mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2012 und der auf dieser Grundlage
erfolgten Gebührenkalkulation wurde eine moderate Gebührenerhöhung der Verbrauchsgebühr von 60,00 € auf 65,00 € pro Megawattstunde ab 01.01.2012 beschlossen. In 2013 und 2014 wurden keine weiteren Gebührenanpassungen vorgenommen. Im Zuge der anstehenden Aufstellung des Wirtschaftsplans 2015
wird im Zuge der Gebührenkalkulation über eine weitere Gebührenanpassung zu
entscheiden sein. Andererseits besteht von Seiten der Gemeinde gemäß § 10
Absatz 6 Eigenbetriebsverordnung die gesetzliche Verpflichtung, erforderlichenfalls dem Eigenbetrieb Eigenmittel in Form von Zuschüssen zur Verfügung zu
stellen, um die Eigenkapitalsituation der Biowärme positiver zu gestalten.
Zudem wird auf die Ausführungen zum Zwischenbericht 2014 des Eigenbetriebes
Biowärme und der Gebührenentwicklung der Eigenbetriebe verwiesen.
gez. Pracht
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Bürgermeister