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Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2013 hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
118 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
12.09.14, 13:01
Aktualisiert
12.09.14, 13:01
Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2013
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim) Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2013
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 13 /X.L. Datum: 05.09.2014 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 16.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss zum 31.12.2013 hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Kontennachweise zur Bilanz und GuV 2013 Eigenbetrieb Biowärme Nein 2 Beschlussvorschlag: 1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2013 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG Bonn und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. 2) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von 33.590,16 EUR auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen. 3) Zudem wird beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 Eigenbetriebsverordnung NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in Höhe von 132.932,30 EUR beim Eigenbetrieb Biowärme im Wirtschaftsjahr 2014 aus der Kapitalrücklage zuzustimmen. Begründung: Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2013 aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG Bonn hat im Juni bis August d. J. die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NRW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt und zwischenzeitlich den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geht den Fraktionsvorsitzenden rechtzeitig vor der Betriebsausschusssitzung zu. a) Jahresverlust gemäß Passivseite der Bilanz Der Jahresfehlbetrag der Erfolgsrechnung (Gewinn – und Verlustrechnung) beläuft sich im Jahr 2013 auf insgesamt 33.590,16 €. Die erhebliche Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr (rd. 47,9 TEUR) resultiert neben erheblich höheren Gasbezugskosten um eines in Anbetracht der langen Heizperiode ebenfalls gestiegenen Aufwands für Holzhackschnitzel (Erhöhung ggü. Vorjahr von rd. 18 TEUR). Die Heizölkosten für die Nahwärmeverbünde Marmagen und Zingsheim konnten demgegenüber um rd. 12,5 TEUR gesenkt werden. Zur zusätzlichen Verschlechterung des Ergebnisses trugen ggü. dem Vorjahr um rd. 6 TEUR erhöhte Instandhaltungsaufwendungen und um rd. 8 TEUR erhöhte Abschreibungsbeträge zu Buche. Die Umsatzerlöse des Eigenbetriebes bewegten sich in ähnlichem Umfang wie in 2012. Der Betriebsaufwand des Nahwärmeverbundes Nettersheim für fremde Energieträger (Gas) hatte sich seit der Installation eines weiteren leistungsstarken Holzkessels durch einen geringeren Zukauf in Vorjahren reduziert, so dass der Be- 3 trieb den massiven Preisschwankungen auf dem Energiesektor nur in geringem Maße ausgesetzt war. In 2013 wurden jedoch durch eine korrigierte Zählerstandsmeldung eine Gasnachzahlung für Vorjahre in Höhe von rd. 14 TEUR und entsprechend um weitere rd. 14 TEUR erhöhte Vorausleistungen an Gasabschlägen für 2013 fällig. Seit der Installation des 2. Hackschnitzelkessels Anfang 2010 konnte der Gasverbrauch im Vergleich zu Vorjahren erheblich gesenkt werden. Aufgrund der Ausweitungen des Nahwärmenetzes in den Jahren 2012 und 2013 und den hierbei durchgeführten Neuanschlüssen und in Anbetracht der extremen Winterperiode ist es hinsichtlich der Spitzenlastzeiten wieder zu einem Anstieg des Gasverbrauches gekommen. Ziel ist es durch weitere Optimierungen der Heizzentralen den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu minimieren bzw. zumindest konstant zu halten. Für das Jahr 2014 wird durch einen Rückgang des Verbrauchs fossiler Brennstoffe mit einem positiveren Jahresergebnis gerechnet, wenngleich in Anbetracht des milden Winters 2013/2014 erneut davon ausgegangen werden muss, dass durch geringere Wärmeabnahmemengen die Umsatzerlöse bei den Großabnehmern nicht in der bei Planveranschlagung ermittelten Höhe erreicht werden können. b) Verrechnung Verlustvortrag aus Vorjahren mit dem kommenden Jahresabschluss 2014 Entwicklung der Kapitalrücklage: Stand der Kapitalrücklage zum 31.12.2009 Verlustvortrag 2009 Verlustvortrag 2010 Zuführung 2011 Zuführung 2012 Verlustvortrag 2013 Verlustvortrag 2009 – 2013 148.409,44 € -113.683,10 € -8.008,21 € 8.025,84 € 14.323,33 € -33.590,16 € -132.932,30 € Gemäß § 10 Absatz 6 Satz 3 Eigenbetriebsverordnung NRW ist ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen auszugleichen, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Der Eigenbetrieb Biowärme hat mit der Schlussbilanz zum 31.12.2009 letztmalig den bis dahin auf neue Rechnung vorgetragenen Verlustvortrag aus den Vorjahren mit der Kapitalrücklage verrechnet. Seither sind weitere Jahresverluste entstanden, die in den letzten fünf Jahren nicht getilgt werden konnten und deshalb im Zuge des kommenden zu erstellenden Jahresabschlusses zum 31.12.2014 mit der Kapitalrücklage, deren Wert sich aktuell auf 148.409,44 € beläuft, verrechnet werden sollen. Nach der Verrechnung des Verlustvortrags in Höhe von 132.932,30 € wird dann die Kapitalrücklage bei 15.477,14 € liegen. Es wird daher vorgeschlagen, mit Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 die Verrechnung des Verlustvortrages aus den vorangegangenen fünf Jahren nach § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW vorzunehmen, obwohl die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes Biowärme sich damit erheblich reduziert. 4 Je nach Entwicklung in den kommenden Jahren ist ggf. eine Verbesserung der Eigenkapitalbasis des Eigenbetriebes über Haushaltsmittel der Gemeinde vorzunehmen. An einem Ausbau der Tarifabnehmerzahl wird weiterhin kontinuierlich gearbeitet. Für die Folgejahre des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums wird bei konstanten Voraussetzungen mit durchgehend ausgeglichenen bzw. ab 2016 mit positiven Ergebnissen gerechnet. Jedoch kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass bei unter den Erwartungen bleibenden Verbrauchsabnahmen in Anbetracht der nicht an den Verbrauch gebundenen Fixkosten eine weitere Gebührenanpassung vorgenommen werden muss. c) Gebührenbedarf Mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2012 und der auf dieser Grundlage erfolgten Gebührenkalkulation wurde eine moderate Gebührenerhöhung der Verbrauchsgebühr von 60,00 € auf 65,00 € pro Megawattstunde ab 01.01.2012 beschlossen. In 2013 und 2014 wurden keine weiteren Gebührenanpassungen vorgenommen. Im Zuge der anstehenden Aufstellung des Wirtschaftsplans 2015 wird im Zuge der Gebührenkalkulation über eine weitere Gebührenanpassung zu entscheiden sein. Andererseits besteht von Seiten der Gemeinde gemäß § 10 Absatz 6 Eigenbetriebsverordnung die gesetzliche Verpflichtung, erforderlichenfalls dem Eigenbetrieb Eigenmittel in Form von Zuschüssen zur Verfügung zu stellen, um die Eigenkapitalsituation der Biowärme positiver zu gestalten. Zudem wird auf die Ausführungen zum Zwischenbericht 2014 des Eigenbetriebes Biowärme und der Gebührenentwicklung der Eigenbetriebe verwiesen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister