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Beschlussvorlage (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Antrag auf Waldsperrung gem. § 4 Landesforstgesetz NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
86 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.09.14, 13:00
Aktualisiert
19.09.14, 13:00
Beschlussvorlage (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier:	Antrag auf Waldsperrung gem. § 4 Landesforstgesetz NRW) Beschlussvorlage (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier:	Antrag auf Waldsperrung gem. § 4 Landesforstgesetz NRW)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Vorlage 86 /X.L. Datum: 12.09.2014 ERWEITERUNG An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Antrag auf Waldsperrung gem. § 4 Landesforstgesetz NRW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Dringlichkeitsbeschluss vom 10.09.2014 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat genehmigt den im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 GO gefassten Beschluss zum Antrag auf Waldsperrung gem. § 4 Landesforstgesetz NRW vom 10.09.2014. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft am 02.09.2014 wurde unter Punkt 5 der Tagesordnung (Gewerbliches Pilzsammeln im Wald – Vorlage 52 X. L) u. a. über folgende Beschlussempfehlung abgestimmt: „Der Gemeinderat beschließt im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 GO NRW die vorliegenden Anträge auf Waldsperrung gem. § 4 Landesforstgesetz NRW dann an die zuständigen Stellen weiterzuleiten, wenn seitens der Antrgsteller die Kostenübernahme für den Aufwand der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs (Personal- und Sachkosten) sowie die Übernahme der Kosten für die Waldsperrungen (Schilder, Pfähle etc.) schriftlich erklärt wurde“. Das Abstimmungsergebnis lautete: „Mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen für die o. Beschlussempfehlung. Der am 10.09.2014 formulierte Dringlichkeitsbeschluss wurde vom Bürgermeister sowie den Fraktionsvorsitzenden der CDU und der UNA unterzeichnet. Der Fraktionsvorsitzende der SPD teilte am 12.09.2014 mit, dass er den Dringlichkeitsbeschluss nicht unterzeichnen werde. Der Dringlichkeitsbeschluss ist der Vorlage beigefügt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister