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Beschlussvorlage (DB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
53 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.09.14, 13:00
Aktualisiert
19.09.14, 13:00
Beschlussvorlage (DB)

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Inhalt der Datei

Dringlichkeitsbeschluss Antrag auf Waldsperrung gem. § 4 Landesforstgesetz NRW aufgrund der vorliegenden Antr2ge und KostentibernahmeerkWungen fr die Reviere Marmagen Wald West und Tondorf Wald In der Sitzung des Ausschusses fr Forst- und Landwirtschaft wurde unter Punkt 5 der Tagesordnung (Gewerbliches Pilzsammeln im Wald - Vorlage 52 X. L) u. a. folgender Beschluss gefasst: „Der Gemeinderat beschlieSt im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 GO NRW die vorliegenden Antdge auf Waldsperrung gem. § 4 Landesforstgesetz NRW dann an die zusdndigen Stellen weiterzuleiten, wenn seitens der Antragsteller die Kostenbernahme fr den Aufwand der Oberwachung des ruhenden StraBenverkehrs (Personal- und Sachkosten) sowie die Obernahme der Kosten fr die Waldsperrungen (Schilder, Pfkile etc.) schriftlich erklkt wurde". Zum Sitzungszeitpunkt lagen der Verwaltung die Antdge fr die verpachteten Eigenjagdreviere Marmagen Wald Ost, Tondorf Wald und Mrel vor. Entsprechend dem gefassten Beschluss wurden die betreffenden JagdOchter schriftlich aufgefordert, gegenber der Gemeinde die Kostenbernahme zu erklken. Die JagdOchter der Reviere Marmagen Wald Ost und Tondorf Wald haben diese Kostenilbernahmeerklkung abgegeben. Der JagdOchter des Eigenjagdreviers Mrel hat gegenber der Gemeinde erklkt, dass er grundskzlich den Antrag zurckziehe. Im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 in der heute g ltigen Fassung wird hiermit beschlossen: Die Gemeinde Nettersheim beantragt fr die WaldfIchen der Jagdreviere Marmagen Wald Ost und Tondorf Wald eine Waldsperrung nach § 4 Landesforstgesetz NRW aus wildbiologischen Grnden ~wend der Rotwildbrunft. Nettersheim, 10.09.2014 A. Bilrgermeister Kurth, Ratsmitglied Hilger, Ratsmitglied Mayer, Ratsmitglied