Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
86 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
18.04.17, 18:06
Aktualisiert
18.04.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 17.02.2017
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
650-01 Rei/Gö.
Vorlagennummer: VL-56/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Aus- und Umbau der K 23 in der Ortslage Hamich
Sachdarstellung:
Der Kreis Düren beabsichtigt, die komplette Fahrbahn einschl. Unterbau in der K 23,
Ortsdurchfahrt Hamich, auszutauschen.
Die Gemeinde wird im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen gebeten, notwendige
Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen, insbesondere im Kanalnetz oder in den
Nebenanlagen, zu benennen.
Ziel ist es, diese einhergehend mit der Straßenbaumaßnahme umzusetzen, um Synergien
zu nutzen und nachträgliche Eingriffe in den Straßenkörper zu vermeiden.
In der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten am 02.02.2017
wurde der Beschluss gefasst, die Kanalisation in der Heisterner Straße im Zuge der
Straßenbaumaßnahme zu sanieren.
Hinsichtlich der Erneuerung bzw. erstmaligen Herstellung der Nebenanlagen ist die
Verwaltung aufgefordert worden, Gespräche mit dem Kreis Düren zu führen.
Folgende Maßnahmen wurden thematisiert:
1.)
Streckenweise Erneuerung der Nebenanlagen mit dem Ziel, die Bürgersteigbreite in Teilabschnitten zu vergrößern (im Bereich der Einmündung Klosterstraße zwischen Am Pfuhl und Am Fasanenhang),
2.)
Kompletterneuerung der Nebenanlagen mit der Möglichkeit gestalterischer
Einflussnahme,
3.)
erstmalige Herstellung des Gehweges im Bereich Heisterner Str. 1 – 7.
Für die Gestaltung der Nebenanlagen wird seitens des Kreises Düren kein weiterer
Planungsauftrag erteilt. Sofern die Gemeinde Bedarf hat, ist ein weiterer Planungsauftrag
zu erteilen. Die Kosten der Nebenanlagen sind ausschließlich von der Gemeinde zu
tragen.
Drucksache VL-56/2017
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Dabei werden bei Gehwegen 40 % des umlagefähigen Aufwandes von der Gemeinde
getragen; bei Parkflächen trägt die Gemeinde 30 % sowie bei der erstmaligen Herstellung
von Nebenanlagen 10 % des umlagefähigen Aufwandes.
Die übrigen Kosten werden auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen
entsprechend der Satzung verteilt.
Bei Fördermaßnahmen kann der gemeindliche Anteil aus einer KAG-Maßnahme um die
Förderquote reduziert werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Antragstellung.
Um eine mögliche Kostengröße zu erhalten, hat das Ing.-Büro einen fiktiven Kostenansatz
für eine 1,50 m breite Nebenanlage kalkuliert.
Dieser Ansatz wird in der Sitzung durch das Ing.-Büro vorgestellt.
Der Kreis Düren teilt mit, dass mit der o.a. Maßnahme frühestens im Jahr 2020 begonnen
werden kann.
Voraussetzung für die vorbeschriebene Terminvorgabe ist die zeitnahe Klärung aller
Belange, bestehendes Baurecht sowie die Förderzusagen.
Weiter wird geprüft, ob im Zuge des Projektes ggf. die Radwegeerschließung zum Kreis
Aachen entlang der K 23 zu realisieren ist
Für den sanierten Straßenkörper wird eine mehrjährige Veränderungssperre verhängt.
Aus diesem Grund weist der Kreis Düren darauf hin, dass im Bereich des Baugebietes
„Maarfeld“ im Zuge der Maßnahme ggf. erforderliche Entwässerungsleitungen seitens der
Kommune oder des Investors vorverlegt werden müssen.
Der Kreis Düren wird sein Straßenbauprojekt in der Sitzung vorstellen.
Um den Zeitplan nicht zu gefährden, ist ein Grundsatzbeschluss über den Ausbau der
Nebenanlagen erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
- zzt. nicht absehbar
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, die Nebenanlagen
innerorts entlang der K 23 zu erneuern und beauftragt die Verwaltung, entsprechende
Gestaltungsmöglichkeiten durch ein Ing.-Büro planen zu lassen.
Der Bürgermeister
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