Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
86 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
19.09.14, 13:00
Aktualisiert
19.09.14, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I -
Vorlage 60 /X.L.
Datum: 16.09.2014
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden für den Haupt- und Finanzausschusses gem. § 57 Abs. 3 GO
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Sachdarstellung:
Nach § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim nimmt der Hauptausschuss gleichzeitig die Aufgaben des Finanzausschusses gem. § 57 Abs. 2 der
Gemeindeordnung (GO) wahr. Auf dieser Grundlage hat der Rat nach § 10 Abs. 1
Nr. 1 der Hauptsatzung den Haupt- und Finanzausschuss gebildet.
Der Bürgermeister führt nach § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung den Vorsitz im
Haupt- und Finanzausschuss. Der Haupt- und Finanzausschuss wählt aus seiner
Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.
Wahlen werden – wenn niemand widerspricht – durch offene Abstimmung, ansonsten durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte
der gültigen Stimmen erhalten hat.
gez. Pracht
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Bürgermeister