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Beschlussvorlage (Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden für den Haupt- und Finanzausschusses gem. § 57 Abs. 3 GO)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
86 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
19.09.14, 13:00
Aktualisiert
19.09.14, 13:00
Beschlussvorlage (Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden für den Haupt- und Finanzausschusses gem. § 57 Abs. 3 GO) Beschlussvorlage (Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden für den Haupt- und Finanzausschusses gem. § 57 Abs. 3 GO)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Vorlage 60 /X.L. Datum: 16.09.2014 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden für den Haupt- und Finanzausschusses gem. § 57 Abs. 3 GO Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Sachdarstellung: Nach § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim nimmt der Hauptausschuss gleichzeitig die Aufgaben des Finanzausschusses gem. § 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wahr. Auf dieser Grundlage hat der Rat nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung den Haupt- und Finanzausschuss gebildet. Der Bürgermeister führt nach § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss. Der Haupt- und Finanzausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden. Wahlen werden – wenn niemand widerspricht – durch offene Abstimmung, ansonsten durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister