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Beschlussvorlage (Umbau des Einfamilienhauses mit Aufstockung des Anbaus Hamicher Höfchen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
17 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
18.04.17, 18:06
Aktualisiert
18.04.17, 18:06
Beschlussvorlage (Umbau des Einfamilienhauses mit Aufstockung des Anbaus
Hamicher Höfchen) Beschlussvorlage (Umbau des Einfamilienhauses mit Aufstockung des Anbaus
Hamicher Höfchen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 13.03.2017 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Meur. Vorlagennummer: VL-62/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Umbau des Einfamilienhauses mit Aufstockung des Anbaus Hamicher Höfchen Sachdarstellung: Mit Datum vom 06.03.2017 wurde bei der Gemeinde ein Antrag auf Vorbescheid zum Umbau des vorhandenen Einfamilienhauses mit Aufstockung des eingeschossigen Anbaus, Gemarkung Wenau, Hamicher Höfchen gestellt. Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück gem. § 35 BauGB im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1BauGB sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Da lt. Katasteramt der Antragsteller nicht Eigentümer ist, kann von einer Entprivilegierung ausgegangen werden. Für die beantragte Aufstockung liegen somit keine Voraussetzungen einer Privilegierung nach § 35 Abs.1 oder Abs. 4 BauGB vor. Aus planungsrechtlichen Gründen ist daher das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen Gem. § 36 BauGB auf Umbau des Einfamilienhauses mit Aufstockung des eingeschossigen Anbaus nicht zu erteilen. Drucksache VL-62/2017 Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -