Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
17 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
18.04.17, 18:06
Aktualisiert
18.04.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 13.03.2017
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Meur.
Vorlagennummer: VL-62/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Umbau des Einfamilienhauses mit Aufstockung des Anbaus
Hamicher Höfchen
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 06.03.2017 wurde bei der Gemeinde ein Antrag auf Vorbescheid zum
Umbau des vorhandenen Einfamilienhauses mit Aufstockung des eingeschossigen
Anbaus, Gemarkung Wenau, Hamicher Höfchen gestellt.
Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück gem. § 35 BauGB im Außenbereich.
Nach § 35 Abs. 1BauGB sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche
Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient.
Da lt. Katasteramt der Antragsteller nicht Eigentümer ist, kann von einer Entprivilegierung
ausgegangen werden.
Für die beantragte Aufstockung liegen somit keine Voraussetzungen einer Privilegierung
nach § 35 Abs.1 oder Abs. 4 BauGB vor. Aus planungsrechtlichen Gründen ist daher das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen
Gem. § 36 BauGB auf Umbau des Einfamilienhauses mit Aufstockung des eingeschossigen Anbaus nicht zu erteilen.
Drucksache VL-62/2017
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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