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Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
245 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
07.11.14, 13:01
Aktualisiert
07.11.14, 13:01
Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der Gemeinde Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Vorlage 39 /X.L. Z.2 Datum: 06.11.2014 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 11.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Da keine Deckung im Teilergebnisplan möglich ist, muss auf allgemeine Haushalts- oder Rücklagemittel zurückgegriffen werden. Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die aktuellen Informationen zur Zuweisung und Unterbringung von Asyl begehrenden Ausländern/innen und sonstigen Zuwanderern zur Kenntnis. Er begrüßt die umfangreichen Bemühungen der Gemeinde im Hinblick auf eine menschenwürdige Unterbringung und Betreuung ebenso wie die Einbeziehung ehrenamtlicher Helfer. Der Rat stellt aus dem Haushalt 2014 im Rahmen der fortgeschriebenen Ergebnisprognose die notwendigen über- und außerplanmäßigen Haushaltsmittel zur Verfügung und erhebt die Prognose des Jahres 2015 zur Grundlage für die Veranschlagungen im Haushalt 2015. Begründung: Zur allgemeinen Begründung dieser Vorlage und zur Beschreibung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird auf die Ausführungen in der Vorlage Nr. 39/ X. L verwiesen. Zum aktuellen Sachstand und zu den erwarteten Entwicklungen wird wie folgt berichtet: Asylbewerber: Entwicklung der Zuweisungszahlen seit dem letzten Bericht Seit dem letzten Bericht am 21.08.2014 ergeben sich folgende Veränderungen: Zeitraum Stand: 21.08.14 Stand: 06.11.14 Asylbewerber Folgeantragsteller 26 39 unerlaubt reist einge- Gesamtzahl 26 6 45 Dies entspricht in einem Zeitraum von nur 77 Tagen einer Steigerung von rund 77 Prozent. Der Personenkreis der Asylbewerber/innen wird darüber hinaus zunehmend inhomogen, da die vielfachen Flüchtlingsströme zwischenzeitlich zusätzliche Regionen und Staaten betreffen: Waren am 21.08.2014 noch Flüchtlinge aus insgesamt neun Staaten untergebracht, ergibt sich derzeit folgende Verteilung: 3 Nationalität Afghanistan Ägypten Algerien Angola Armenien Bangladesch Eritrea Guinea Iran Kosovo Mazedonien Marokko Nigeria Pakistan Russland Serbien Sri Lanka Gesamtzahl in Klammern 21.08.2014 1 (1) 6 (6) 1 (1) 3 (2) 2 (2) 2 (2) 4 (5) 2 (2) 1 (-) 9 (3) 1 (-) 1 (1) 1 (1) 3 (3) 1(1) 6 (-) 1 (1) 45 (26) 45 (26) Erwachsene m w 1 2 1 1 1 2 4 2 1 4 1 1 2 Kinder m w Kita 1 1 1 1 2 1 1 3 Schule 2 1 2 1 3 1 1 1 1 27 9 (20) (4) 36 (24) 3 6 (1) (1) 9 (2) 3 2 (1) 3 (-) 5 (1) Bei den Religionszugehörigkeiten ist von ca. einem Drittel koptischer und katholischer Christen, einem Drittel Muslime und einem weiteren Drittel nicht bekennender oder religiös nicht einzuordnender (Menschen ohne Religionsangabe) Personen auszugehen. Die sehr diffuse Mischung verschiedenster Nationalitäten, Weltanschauungen, Geschlechtern und der zunehmend hohe Anteil an jungen Erwachsenen zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr (zurzeit ca. 38 Prozent der Flüchtlinge) werfen neuerdings bei begrenzten Unterbringungskapazitäten bedeutsame Fragen hinsichtlich der Gestaltung verträglicher Wohngemeinschaften auf, denen sich die Gemeinde jedoch sorgsam (und bislang meist erfolgreich) stellt. Bis heute gibt es keine ernsten, nachhaltigen bzw. unlösbaren Konflikte oder gar Aggressionen in den Unterkünften. Das Verhältnis zu den Mitarbeitern/innen ist ausnahmslos „partnerschaftlich entspannt“. Obwohl die Betreuung von 45, zum Teil traumatisierter, Menschen mittlerweile bedeutende Personalkapazitäten bindet, wird diese weiterhin durch das Sozialamt wahrgenommen. Die Beauftragung privater Einsatzkräfte ist nicht vorgesehen. Formen möglicher interkommunaler Zusammenarbeit sind dort, wo sich eine solche anbietet, evtl. zukünftig zu prüfen. Spätaussiedler: Hier sind weiterhin zehn Personen in Holzmülheim notuntergebracht und betreut. 4 Perspektiven für den Bezug eigener Wohnungen sind bislang an den Sätzen für angemessene Miethöhen nach SGB II gescheitert. Die Gemeinde steht im ständigen Dialog mit den betroffenen Menschen und dem Jobcenter. Die Unterstützung durch die Gemeinde wird dankbar angenommen. Hilfe zum Lebensunterhalt: Alle betreuten 55 Personen erhalten wie folgt Hilfe zum Lebensunterhalt: Personenkreis Asylbewerber Spätaussiedler Kostenträger AsylBLG 38 Gemeinde SGB II 6 10 Jobcenter SGB XII 1 Kreis Unterbringung: Aufgrund des zunehmenden Flüchtlingszustroms wurde eine weitere Wohneinheit (Auf der Heide 10, Zingsheim) mit maximal zehn Wohnplätzen angemietet, die derzeit auch bereits wieder restlos belegt ist. Sollte die dort untergebrachte serbische Familie über Mitte November hinaus Bleiberecht erhalten, muss sehr kurzfristig weiterer Wohnraum geschaffen werden. Dies träfe auch im Falle von neuen Zuweisungen vor Mitte November zu. Derzeit besteht folgende Belegungssituation: Heim/Plätze Bewohner/innen, davon… Marmagen, Kölner Str. 51 5 4* Nettersheim, Blankenheimer Str. 1 12 13 Nettersheim, Rosenthalstr. 11 5 5 Zingsheim, Weidenstr. 14 11 11 Holzmülheim, Erftstr. 38 12 14 Zingsheim, Auf der Heide 10 10 10 alle Unterkünfte: 55 57 … AsylBLG … SGB II 2 6 … SGB XII 2* 6 1 5 11 4 10 10 38 16 3 * In Marmagen sind auch zwei ältere Obdachlose untergebracht. Belastung des Gemeindehaushalts; Verantwortung von Bund und Land: 5 Bund und Land haben angesichts angeregter öffentlichen Debatten der letzten Wochen Reformen zur Flexibilisierung des Ausländerrechts und der Gesetzgebung zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung in Aussicht gestellt, die auch dringend einzufordern sind. Tatsächlich muss die Verantwortung für die Aufnahme und Betreuung ausländischer Flüchtlinge in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht gerecht auf mehrere Schultern verteilt werden, um mittel- bis langfristig handlungsfähig zu bleiben. Die erwartete Belastung für den Gemeindehaushalt sieht nach den aktuellen Erkenntnissen voraussichtlich wie folgt aus und hat sich bereits gegenüber den letzten Prognosen aufgrund der stark gestiegenen Zuweisungszahl in den letzten Wochen nochmals deutlich verschlechtert: 2014: Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 3 AsylBLG Hilfe bei Krankheit nach § 4 AsylBLG Sach- und Dienstleistungen Unterhaltung Unterkünfte Bewirtschaftungskosten (Strom, Wasser, Abwasser, Energien usw.) Mieten Personalkosten (Budgetansatz 2014) Gesamtvolumen 2014: Landeszuweisung: Belastung 2014: rd. 100.000 rd. 34.000 rd. 25.000 rd. 45.000 Euro Euro Euro Euro rd. 9.000 Euro rd. 12.000 Euro rd. 225.000 Euro rd. 59.400 Euro rd. 165.600 Euro 2015: Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 3 AsylBLG Hilfe bei Krankheit nach § 4 AsylBLG Sach- und Dienstleistungen Unterhaltung Unterkünfte Bewirtschaftungskosten (Strom, Wasser, Abwasser, Energien usw.) Mieten Personalkosten (Budgetansatz 2014) Gesamtvolumen 2015: Landeszuweisung: Belastung 2015: rd. 152.000 rd. 40.000 rd. 24.000 rd. 36.000 Euro Euro Euro Euro rd. 15.500 Euro rd. 12.000 Euro rd. 279.500 Euro rd. 80.000 Euro rd. 199.500 Euro Die Prognose 2015 beruht sehr vorsichtig auf dem derzeitigen Zuweisungsstand ausländischer Flüchtlinge und ist angesichts der weltweiten Krisenherde und Flüchtlingsdramen leider nach oben offen. 6 Hilfe zur Selbsthilfe der Flüchtlinge; Kooperation mit dem regionalen Ehrenamt: Die, vom Sozialamt moderierte, Hilfe zur Selbsthilfe der Flüchtlinge in den Unterkünften bewährt sich weiterhin. Auch die Bereitschaft zur gemeinnützigen Arbeit nach § 6 AsylBLG und zur aktiven Integration ist groß. Ansätze für Kooperationen mit kirchlichen und gemeinnützigen Organisationen bei der Betreuung der Asyl begehrenden Menschen wirken in Einzelfällen bereits sehr gut und sollten im Rahmen der beiderseits bestehenden Möglichkeiten gepflegt und ausgebaut werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister