Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
245 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
07.11.14, 13:01
Aktualisiert
07.11.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I -
Vorlage 39 /X.L. Z.2
Datum: 06.11.2014
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und
Sport
Sitzungstag:
11.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der
Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Da keine Deckung im Teilergebnisplan möglich
ist, muss auf allgemeine Haushalts- oder Rücklagemittel zurückgegriffen werden.
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die aktuellen Informationen zur Zuweisung und Unterbringung
von Asyl begehrenden Ausländern/innen und sonstigen Zuwanderern zur Kenntnis.
Er begrüßt die umfangreichen Bemühungen der Gemeinde im Hinblick auf eine
menschenwürdige Unterbringung und Betreuung ebenso wie die Einbeziehung
ehrenamtlicher Helfer.
Der Rat stellt aus dem Haushalt 2014 im Rahmen der fortgeschriebenen Ergebnisprognose die notwendigen über- und außerplanmäßigen Haushaltsmittel zur
Verfügung und erhebt die Prognose des Jahres 2015 zur Grundlage für die Veranschlagungen im Haushalt 2015.
Begründung:
Zur allgemeinen Begründung dieser Vorlage und zur Beschreibung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird auf die Ausführungen in der Vorlage Nr. 39/ X. L
verwiesen.
Zum aktuellen Sachstand und zu den erwarteten Entwicklungen wird wie folgt
berichtet:
Asylbewerber:
Entwicklung der Zuweisungszahlen seit dem letzten Bericht
Seit dem letzten Bericht am 21.08.2014 ergeben sich folgende Veränderungen:
Zeitraum
Stand:
21.08.14
Stand:
06.11.14
Asylbewerber
Folgeantragsteller
26
39
unerlaubt
reist
einge-
Gesamtzahl
26
6
45
Dies entspricht in einem Zeitraum von nur 77 Tagen einer Steigerung von rund
77 Prozent.
Der Personenkreis der Asylbewerber/innen wird darüber hinaus zunehmend inhomogen, da die vielfachen Flüchtlingsströme zwischenzeitlich zusätzliche Regionen und Staaten betreffen:
Waren am 21.08.2014 noch Flüchtlinge aus insgesamt neun Staaten untergebracht, ergibt sich derzeit folgende Verteilung:
3
Nationalität
Afghanistan
Ägypten
Algerien
Angola
Armenien
Bangladesch
Eritrea
Guinea
Iran
Kosovo
Mazedonien
Marokko
Nigeria
Pakistan
Russland
Serbien
Sri Lanka
Gesamtzahl
in Klammern
21.08.2014
1 (1)
6 (6)
1 (1)
3 (2)
2 (2)
2 (2)
4 (5)
2 (2)
1 (-)
9 (3)
1 (-)
1 (1)
1 (1)
3 (3)
1(1)
6 (-)
1 (1)
45 (26)
45 (26)
Erwachsene
m
w
1
2
1
1
1
2
4
2
1
4
1
1
2
Kinder
m
w
Kita
1
1
1
1
2
1
1
3
Schule
2
1
2
1
3
1
1
1
1
27
9
(20)
(4)
36 (24)
3
6
(1) (1)
9 (2)
3
2
(1)
3
(-)
5 (1)
Bei den Religionszugehörigkeiten ist von ca. einem Drittel koptischer und katholischer Christen, einem Drittel Muslime und einem weiteren Drittel nicht bekennender oder religiös nicht einzuordnender (Menschen ohne Religionsangabe) Personen auszugehen.
Die sehr diffuse Mischung verschiedenster Nationalitäten, Weltanschauungen,
Geschlechtern und der zunehmend hohe Anteil an jungen Erwachsenen zwischen
dem 18. und 25. Lebensjahr (zurzeit ca. 38 Prozent der Flüchtlinge) werfen neuerdings bei begrenzten Unterbringungskapazitäten bedeutsame Fragen hinsichtlich der Gestaltung verträglicher Wohngemeinschaften auf, denen sich die Gemeinde jedoch sorgsam (und bislang meist erfolgreich) stellt.
Bis heute gibt es keine ernsten, nachhaltigen bzw. unlösbaren Konflikte oder gar
Aggressionen in den Unterkünften.
Das Verhältnis zu den Mitarbeitern/innen ist ausnahmslos „partnerschaftlich entspannt“.
Obwohl die Betreuung von 45, zum Teil traumatisierter, Menschen mittlerweile
bedeutende Personalkapazitäten bindet, wird diese weiterhin durch das Sozialamt
wahrgenommen.
Die Beauftragung privater Einsatzkräfte ist nicht vorgesehen.
Formen möglicher interkommunaler Zusammenarbeit sind dort, wo sich eine solche anbietet, evtl. zukünftig zu prüfen.
Spätaussiedler:
Hier sind weiterhin zehn Personen in Holzmülheim notuntergebracht und betreut.
4
Perspektiven für den Bezug eigener Wohnungen sind bislang an den Sätzen für
angemessene Miethöhen nach SGB II gescheitert.
Die Gemeinde steht im ständigen Dialog mit den betroffenen Menschen und dem
Jobcenter. Die Unterstützung durch die Gemeinde wird dankbar angenommen.
Hilfe zum Lebensunterhalt:
Alle betreuten 55 Personen erhalten wie folgt Hilfe zum Lebensunterhalt:
Personenkreis
Asylbewerber
Spätaussiedler
Kostenträger
AsylBLG
38
Gemeinde
SGB II
6
10
Jobcenter
SGB XII
1
Kreis
Unterbringung:
Aufgrund des zunehmenden Flüchtlingszustroms wurde eine weitere Wohneinheit
(Auf der Heide 10, Zingsheim) mit maximal zehn Wohnplätzen angemietet, die
derzeit auch bereits wieder restlos belegt ist.
Sollte die dort untergebrachte serbische Familie über Mitte November hinaus
Bleiberecht erhalten, muss sehr kurzfristig weiterer Wohnraum geschaffen werden. Dies träfe auch im Falle von neuen Zuweisungen vor Mitte November zu.
Derzeit besteht folgende Belegungssituation:
Heim/Plätze
Bewohner/innen,
davon…
Marmagen, Kölner Str. 51
5
4*
Nettersheim, Blankenheimer Str. 1
12
13
Nettersheim, Rosenthalstr. 11
5
5
Zingsheim, Weidenstr. 14
11
11
Holzmülheim, Erftstr. 38
12
14
Zingsheim,
Auf der Heide
10
10
10
alle Unterkünfte:
55
57
… AsylBLG
… SGB II
2
6
… SGB XII
2*
6
1
5
11
4
10
10
38
16
3
* In Marmagen sind auch zwei ältere Obdachlose untergebracht.
Belastung des Gemeindehaushalts; Verantwortung von Bund und Land:
5
Bund und Land haben angesichts angeregter öffentlichen Debatten der letzten
Wochen Reformen zur Flexibilisierung des Ausländerrechts und der Gesetzgebung
zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung in Aussicht gestellt, die
auch dringend einzufordern sind.
Tatsächlich muss die Verantwortung für die Aufnahme und Betreuung ausländischer Flüchtlinge in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht gerecht auf mehrere
Schultern verteilt werden, um mittel- bis langfristig handlungsfähig zu bleiben.
Die erwartete Belastung für den Gemeindehaushalt sieht nach den aktuellen Erkenntnissen voraussichtlich wie folgt aus und hat sich bereits gegenüber den
letzten Prognosen aufgrund der stark gestiegenen Zuweisungszahl in den letzten
Wochen nochmals deutlich verschlechtert:
2014:
Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 3 AsylBLG
Hilfe bei Krankheit nach § 4 AsylBLG
Sach- und Dienstleistungen Unterhaltung Unterkünfte
Bewirtschaftungskosten (Strom, Wasser, Abwasser,
Energien usw.)
Mieten
Personalkosten (Budgetansatz 2014)
Gesamtvolumen 2014:
Landeszuweisung:
Belastung 2014:
rd. 100.000
rd. 34.000
rd. 25.000
rd. 45.000
Euro
Euro
Euro
Euro
rd. 9.000 Euro
rd. 12.000 Euro
rd. 225.000 Euro
rd. 59.400 Euro
rd. 165.600 Euro
2015:
Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 3 AsylBLG
Hilfe bei Krankheit nach § 4 AsylBLG
Sach- und Dienstleistungen Unterhaltung Unterkünfte
Bewirtschaftungskosten (Strom, Wasser, Abwasser,
Energien usw.)
Mieten
Personalkosten (Budgetansatz 2014)
Gesamtvolumen 2015:
Landeszuweisung:
Belastung 2015:
rd. 152.000
rd. 40.000
rd. 24.000
rd. 36.000
Euro
Euro
Euro
Euro
rd. 15.500 Euro
rd. 12.000 Euro
rd. 279.500 Euro
rd. 80.000 Euro
rd. 199.500 Euro
Die Prognose 2015 beruht sehr vorsichtig auf dem derzeitigen Zuweisungsstand
ausländischer Flüchtlinge und ist angesichts der weltweiten Krisenherde und
Flüchtlingsdramen leider nach oben offen.
6
Hilfe zur Selbsthilfe der Flüchtlinge; Kooperation mit dem regionalen Ehrenamt:
Die, vom Sozialamt moderierte, Hilfe zur Selbsthilfe der Flüchtlinge in den Unterkünften bewährt sich weiterhin. Auch die Bereitschaft zur gemeinnützigen Arbeit
nach § 6 AsylBLG und zur aktiven Integration ist groß.
Ansätze für Kooperationen mit kirchlichen und gemeinnützigen Organisationen
bei der Betreuung der Asyl begehrenden Menschen wirken in Einzelfällen bereits
sehr gut und sollten im Rahmen der beiderseits bestehenden Möglichkeiten gepflegt und ausgebaut werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister