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Beschlussvorlage (Schülerverkehre)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
73 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
07.11.14, 13:01
Aktualisiert
07.11.14, 13:01
Beschlussvorlage (Schülerverkehre) Beschlussvorlage (Schülerverkehre)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Wi Vorlage 103 /X.L. Datum: 05.11.2014 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 11.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Schülerverkehre Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stimmt den Ausführungen zur Abstimmung des Schülerverkehrs auf den Linienverkehr in der Gemeinde Nettersheim zu und beauftragt die Verwaltung, eine einvernehmliche Abstimmung mit den Schulleitungen zu erreichen. Begründung: Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Kreis Euskirchen werden zum Fahrplanwechsel Veränderungen der Linienwege der Linie 820 (bis Bouderath) und 830 (Wegfall der Strecke Tondorf bis Zingsheim) vorgenommen sowie die Verknüpfung mit den Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Bahn optimiert. Eine Integration von weiteren Schulfahrten zu den Grundschulstandorten Zingsheim und Marmagen sowie zur Hauptschule Nettersheim auf dem Linienweg der 820 werden derzeit geprüft. Es zeichnet sich ab, dass durch eine Anpassung von Schulanfangs-und endzeiten, Schulfahrten als Linienfahrten umgestellt und damit eingestellt werden könnten. Welche Fahrten zukünftig durch die Schulen mitgenutzt werden und somit im Linienverkehr durchgeführt werden, kann zusammen mit den Schulen im laufenden Fahrplanjahr festgelegt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister