Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
18.04.17, 18:06
Aktualisiert
18.04.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 06.04.2017
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-73/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Ergänzung zu TOP 2/1 der Sondersitzung vom 14.03.2017
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
14.03.2017 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange auf der Grundlage der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 4 (1) BauGB für das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
durchzuführen.
Bei der Vorbereitung der Trägerbeteiligung ist der Verwaltung aufgefallen, dass in der
Ortschaft Merode die von Einwänder 62 vorgebrachte Anregung zeichnerisch nicht korrekt
im Entwurfsplan und im Standortdossier dargestellt wurde.
Einwänder 62 beantragte, im Bereich „Ochsenbenden“ einen Bereich parallel zur
Weberstraße in die Flächennutzungsplanung aufzunehmen. Vorgeschlagen wurde hier
von Einwänder 62 eine Bebauung links und rechts einer neu zu schaffenden Straße
parallel zur Weberstraße. Diese Fläche wurde aufgrund eines Programmfehlers nicht
korrekt dargestellt.
Um keinen Verfahrensfehler zu begehen ist nun vor der Beteiligung der Behörden vom
Ausschuss über die von Einwänder 62 beantragte und in der Bürgerversammlung
vorgestellte Fläche des Bereiches M 4 zu befinden.
Als Anlage beigefügt, ist die korrekte Darstellung des Bereiches M 4 als Auszug aus dem
Entwurfsplan sowie das korrigierte Standortdossier.
Finanzielle Auswirkungen:
Planungskosten sind angemeldet.
Drucksache VL-73/2017
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheit beschließt,
1. der von Einwänder 62 beantragten Fläche,
oder
2. der im Entwurfsplan vom 14.03.2017 vorgestellten Fläche M 4
weiter zu folgen und im nächsten Schritt den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange gemäß § 4 (1) BauGB vorzulegen.
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Schröder)