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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern; hier: Offenlagebeschluss gemäß § 13 (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
18.04.17, 18:06
Aktualisiert
18.04.17, 18:06
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern;
hier: Offenlagebeschluss gemäß § 13 (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern;
hier: Offenlagebeschluss gemäß § 13 (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 23.03.2017 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-68/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern; hier: Offenlagebeschluss gemäß § 13 (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen (VL – 156/2015). Das beauftrage Planungsbüro hat zwischenzeitlich die Begründung sowie den Entwurfsplan erstellt. Die Unterlagen sind dieser Einladung als Anlage beigefügt. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Daher kann die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Gemäß § 13 (2) BauGB kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen werden. Weiterhin wird gemäß § 13 (3) BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, die Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen: Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt vorhanden. Da es sich bei dem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht um eine Leitung des Wasserwerkes handelt, beteiligt sich dieses zur Hälfte an den anfallenden Kosten für die Bebauungsplanänderung. Drucksache VL-68/2017 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB Der Bürgermeister (Göbbels)