Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
572 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
18.04.17, 18:06
Aktualisiert
18.04.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
______________________________________
2. Änderung
Bebauungsplan Langerwehe D 4
– Ortschaft Heistern –
Begründung
Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche
Auswirkungen des Bauleitplanes
Umweltbelange
Verfahrensstand:
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
______________________________________
Gemeinde Langerw ehe – 2. Änderung Bebauungsplan Langerwehe D 4
Ziele, Zwecke, Inhalte, Auswirkungen, Umw eltbelange
Rechtsbasis:
Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses gültigen Fassung.
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) in der
zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses gültigen Fassung.
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) in der
zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses gültigen Fassung.
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung)
vom 01.03.2000 (GV NW S. 256) in der
zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses gültigen Fassung.
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Gemeinde Langerw ehe – 2. Änderung Bebauungsplan Langerwehe D 4
Ziele, Zwecke, Inhalte, Auswirkungen, Umw eltbelange
1.
Geltungsbereich
2.
Übergeordnete Planungen
5
2.1
2.2
5
6
Landschaftsplan
Flächennutzungsplan (FNP)
4
3.
Bestand und derzeitige Nutzungen
6
4.
Anlass und Ziel des Bebauungsplanes
7
5.
Verfahren
7
6.
Planinhalte und Festsetzungen
7
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
7
7
8
8
6.1.4
6.1.5
6.2
7.
Planungsrec htliche Festsetzungen
Art der baulichen Nutzung (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Maß der baulichen Nutzung (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
(gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB )
Verkehrsfläc hen (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11)
Hauptabwasserleitung (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB )
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
8
8
8
Umsetzung des Bebauungsplanes
9
7.1
7.2
7.3
9
9
9
Ver- und Entsorgung
Niederschlagswasserbeseitigung
Verkehrliche Erschließung
8.
Flächenbilanz
9
9.
Bodenordnung
9
10.
Kosten
9
11.
Umweltbelange
9
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Gemeinde Langerw ehe – 2. Änderung Bebauungsplan Langerwehe D 4
Ziele, Zwecke, Inhalte, Auswirkungen, Umw eltbelange
1. GELTUNGSBEREICH
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Heistern der Gemeinde Langerwehe. Heistern befindet
sich südwestlich vom Langerweher Hauptort zwischen Langerwehe und Stolberg. Der
Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Langerwehe D4 befindet sich
am nordöstlichen Ortsrand von Heistern.
Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 1,72 ha.
Die B egrenzung des Plangebietes bilden im Nordwesten der Landschaftsgarten K ammerbusch und im Nordosten und Osten landwirtschaftliche Flächen. Im S üden verläuft
die Plangebietsgrenze entlang der nördlichen Begrenzung des Steinweges. Im Westen
wird das Plangebiet durch die rückwärtigen Flurstücksgrenzen der südöstlichen B ebauung der Kupfergasse bzw. im nordwestlichen Bereich durch die Kupfergasse begrenzt.
Die genauen Grenzen der 2. Änderung ergeben sich aus der Planurk unde.
Übersichtsplan
Der Gelt ungsbereich wird im Rahmen der 2. Änderung um das Flurstück 47 der Flur 4,
Gemarkung Wenau erweitert, da diese Fläche sowohl im derzeit wirksamen Flächennutzungs plan als auch im Entwurf zur Neuaufstellung als Wohnbaufläche dargestellt ist.
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Ziele, Zwecke, Inhalte, Auswirkungen, Umw eltbelange
2. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN
2.1. Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt z um Teil im Geltungsbereic h des gültigen Landschaftsplanes Langerwehe (Stand 24.06.2014).
Für den nördlichen Bereich des Plangebietes stellt der Landschaftsplan mit dem Ent wicklungsziel 4 „Temporäre E rhaltung der Naturraumpotentiale bis zur Realisierung einer den
Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechenden Bauleitplanung oder fachplanerischen Festsetzung“ dar.
Ausschnitt Landschaftsplan Langerwehe (Entwicklungs- und Festsetzungskarte)
Dieses Entwicklungsziel bedeut et insbesondere die Erhaltung des derzeitigen Landschaftsgefüges und der Leistungsfähigkeit des Naturhaus haltes einschließlich der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Landschaftsbildes
im Sinne der erhaltenden Zielsetzungen im Entwicklungsziel 1 bis z ur Realisierung der
festgelegten Zweckbestimmung.
Der Schwerpunkt der Landschaftsentwicklung liegt hier im Wesentlichen auf einer zeitlich
bis zur Realisierung der bestehenden Planung befristeten Erhaltung der aktuellen Landschaftsstruktur.
Im derzeit wirksamen vorbereitenden Bauleitplan der Gemeinde Langerwehe (Flächennutzungs plan 1975) sind die o.g. Flächen bereits als Wohnbauflächen ausgewiesen. Der
Flächennutzungsplan wird aktuell neu aufgestellt. In der Fassung der Neuaufstellung sind
die Flächen im Plangebiet auch weiterhin als Wohnbauflächen dargestellt.
Bereits im rechtswirksamen Bebauungsplan wie auch in der 2. Änderung wird für die
Flächen im Plangebiet allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
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Ziele, Zwecke, Inhalte, Auswirkungen, Umw eltbelange
Demnach besteht eine Zweckbestimmung für diese Flächen, welche überwiegend auch
bereits umgesetzt ist. Ein Widerspruch zu den Festsetzungen des Landschaftsplanes ist
nicht gegeben.
2.2. Flächennutzungsplan (FNP)
Die Flächen im Plangebiet sind im wirksamen Flächennutzungs plan der Gemeinde Langerwehe (1975) überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt. Westlich angrenzend an die
Wohnbauflächen sind Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Teilausschnitt wirksamer FNP
Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Aufgrund der derzeitigen Darstellung von überwiegend W ohnbauflächen bz w.
Flächen für die Landwirtschaft ist dies er Bebauungsplan aus dem Flächennutzungs plan
entwickelt.
In der Neuaufstellung des FNP werden die Darstellungen als Wohnbauflächen bzw. Flächen für die Landwirtschaft beibehalten.
3.
BESTAND UND DERZEITIGE NUTZUNGEN
Die Flächen im Plangebiet werden bereits überwiegend wohnbaulich genutzt.
Der Streifen zwischen den östlich der Straße „Döllers feldchen“ gelegenen Grundstücken
und dem östlichen Plangebietsrand wird zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt.
Die Straße „Döllersfeldchen“ ist eingerichtet und wird zur Erschließung der Grundstücke
im Plangebiet genutzt.
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Ziele, Zwecke, Inhalte, Auswirkungen, Umw eltbelange
4.
ANLASS UND ZIEL DES BEBAUUNGSPLANES
Die bislang für eine Druckwasserleitung im westlichen Bereich des Plangebietes freigehaltenen Fläc hen sind nicht mehr erforderlich, da diese Leitung nicht mehr existiert.
Um die Bebaubarkeit der betroffenen, noch nicht bebaut en Grundstücke westlich der
Straße „Döllersfeldchen“ zu optimieren, sollen die derzeit freigehaltenen Flächen als
überbaubare Grundstückfläche festgesetzt werden. Hierzu ist die Aufstellung dieses Bebauungsplanes erforderlich.
Anderweitige Planungsmöglichk eiten
Da es sich bei der 2. Änderung um eine geringfügige Ergänzung der überbaubaren
Grundstücksflächen infolge des Wegfalls einer Leitungstrasse handelt, sind anderweitige
Planungsmöglichkeiten nicht gegeben.
5. VERFAHREN
Das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungs planes Langerwehe D 4
– Ortschaft Heistern – soll im vereinfac hten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen.
Werden durch die Änderung eines Bauleitplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann das vereinfachte Verfahren angewandt werden, wenn
• keine Pflicht zur Durchführung einer Umwelt verträglichkeitsprüfung und
• keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 A bs. 6 Nr. 7 b BauGB
genannten Schutzgüt er bestehen.
Der Wegfall der bislang im Bebauungsplan vorgehaltenen Trasse für eine Druckwasserleitung (vgl. Kapitel 4) berührt nicht die Grundzüge der Planung. Darüber hinaus sind
auch die anderen o.g. Voraussetzungen im vorliegenden Fall gegeben, so dass dieser
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden soll.
Grundsätzlich kann im vereinfacht en Verfahren gemäß § 13 BauGB auf die frühzeitige
Unterrichtung und E rörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.
Da der Wegfall der Trasse lediglich für die betroffenen Grundstückseigentümer von Belang ist, wird von der o. g. Regelung im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht.
Darüber hinaus wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4,
von dem Umweltbericht nach § 2a, von der A ngabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche A rten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der z usammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen.
6.
PLANINHALTE UND FESTSETZUNGEN
6.1. Planungsrechtliche Festsetzungen
6.1.1. Art der baulichen Nutzung (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Allgemeines Wohngebiet
Die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet wird in der
2. Änderung beibehalten.
Flächen für die Landwirtschaft
Im rechtswirksamen B ebauungsplan sind sämtliche Flächen im Geltungsbereich als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. In der Örtlichkeit ist jedoch ein Streifen zwischen den
östlich der Straße „Döllers feldchen“ gelegenen Grundstücken und dem östlichen Plangebietsrand landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund dessen wird in der 2. Änderung der o. g.
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Ziele, Zwecke, Inhalte, Auswirkungen, Umw eltbelange
Streifen als Fläche für die Landwirtschaft festges etzt. Dies entspricht auch den Darstellungen im wirksamen FNP sowie in der geplanten Neuaufstellung.
6.1.2. Maß der baulichen Nutzung (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Das Maß der baulichen Nutzung wird für das allgemeine Wohngebiet durch die Festsetzung einer maximalen Grundflächenzahl (GRZ), einer Geschossflächenzahl und die
Festsetzung einer maximal zulässigen Zahl der Vollgeschosse definiert.
Grundflächenzahl (GRZ)
Die Festsetzung einer GRZ mit 0,4 wird ebenfalls beibehalten. Damit werden die Obergrenzen der BauNV O für allgemeine Wohngebiete eingehalten.
Geschossflächenzahl (GFZ)
Die Festsetzung einer GFZ mit 0,5 als Höchstmaß wird ebenfalls beibehalten. Damit
werden die Obergrenzen der BauNVO für allgemeine Wohngebiete eingehalten bz w.
deutlich unterschritten.
Zahl der Vollgeschosse
Die Zahl der Vollgeschosse wird mit I als Höchstmaß aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan übernommen.
6.1.3. Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2
BauGB)
Bauweise
Innerhalb des Geltungs bereiches gilt die offene Bauweise. Diese Festsetzung wurde aus
dem rechtswirksamen Bebauungsplan übernommen.
Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenz en bestimmt. Diese wurden überwiegend beibehalten. Lediglich die überbaubaren Grundstückfläc hen westlich
der Straße „Döllers feldc hen“, welche vormals durch die vorgehaltene Leitungstrasse zerteilt waren, sollen in der 2. Änderung um diese Fläche ergänzt werden.
Die genaue A bgrenzung der überbaubaren Grundstücksgrenzen ist der Planzeichnung
zu entnehmen.
6.1.4. Verkehrsflächen (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11)
Die Grundstücke im Plangebiet werden über die bereits vorhandene Straße
„Döllers feldc hen“ erschlossen, welche im rechtswirksamen Bebauungsplan als Verkehrsfläche festgesetzt ist. Diese Festsetzung wird in der 2. Änderung überwiegend beibehalten.
Der nordöstlich von der Straße „Döllersfeldchen“ abzweigende geplante Stichweg wird
jedoch nicht übernommen. Im Rahmen der B ebauungsplangenehmigung (gemäß § 11
BBauG) durch die Bezirksregierung mit Schreiben vom 26.09.1973 wurde für diesen
Stich die Genehmigung versagt.
Begründet wurde dieses Versagen mit einem Verstoß gegen § 1 Abs. 4 + 5 BBauG. Die
Anbindung des Feldweges würde nicht den Bedürfnissen des V erkehrs entsprechen und
zu erheblichen Belästigungen der Anwohner durch landwirtschaftliche Fahrzeuge führen.
6.1.5. Hauptabwasserleitung (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB)
Die im rechtswirksamen Bebauungsplan dargestellte Hauptabwasserleitung in der Straße
„Döllers feldc hen“ wird in der 2. Änderung nicht übernommen, da nach aktuellen Erkenntnissen dort keine Leitung vorhanden ist.
6.2. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
Die Festsetzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 B auO NRW zur ausschließlichen
Zulässigkeit von geneigten Dächern wird in der 2. Änderung beibehalten. Ausgenommen
hiervon sind Garagen.
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Ziele, Zwecke, Inhalte, Auswirkungen, Umw eltbelange
7.
UMSETZUNG DES BEBAUUNGSPLANES
7.1. Ver- und Entsorgung
Da das Plangebiet bereits überwiegend bebaut ist, sind die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen schon vorhanden.
7.2. Niederschlagswasserbeseitigung
Das anfallende Niederschlags wasser wird in die gemeindliche Mischwasser-Kanalisation
eingeleitet.
7.3. Verkehrliche Erschließung
Die Anbindung des Plangebietes an das Straßennetz ist über die Kupfergasse und den
Steinweg gesichert.
8.
FLÄCHENBILANZ
Für den Gelt ungsbereich ergibt sich folgende Fläc henbilanz:
Allgemeines Wohngebiet
ca.
1,38 ha
Fläche für die Landwirtschaft
ca.
0,18 ha
Verkehrsfläc he
ca.
0,16 ha
_______________________________________________
Gesamtfläche Geltungsbereich
ca.
1,72 ha
9.
BODENORDNUNG
Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.
10. KOSTEN
Die mit der Planung verbundenen Kosten werden von der Gemeinde Langerwehe übernommen.
11. UMWELTBELANGE
Aufgrund der Durchführung des Bebauungsplans im vereinfacht en Verfahren wird gemäß
§ 13 A bs. 3 BauGB von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und von der Angabe gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abges ehen.
Das Verfahren gemäß § 13 BauGB ist nur anwendbar, wenn keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der
Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) bestehen.
Davon ist in diesem Fall auszugehen, so dass der B ebauungsplan im beschleunigten
Verfahren durchgeführt werden kann.
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Gemeinde Langerw ehe – 2. Änderung Bebauungsplan Langerwehe D 4
Ziele, Zwecke, Inhalte, Auswirkungen, Umw eltbelange
Durc h die 2. Änderung des Bebauungsplanes Langerwehe D 4 wird maßgeblich eine
bislang freigehaltene Leit ungstrasse in eine überbaubare Grundstücksfläche umgewandelt. Da durc h diese Ä nderung im Vergleich zum rechtswirksamen B ebauungsplan k eine
zusätzlichen Flächen versiegelt werden, sondern lediglich die Grundstücke flexibler bebaut werden können, sind B eeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Tiere und P flanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie auf Kultur- und Sachgüter nic ht zu erwarten.
Durc h die Aufstellung dieses B ebauungsplanes wird im Sinne der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung kein Eingriff in den Nat urhaushalt und das Landschaftsbild vorbereitet,
denn ein Ausgleic h ist im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB nicht erforderlich, soweit
die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.
Langerwehe, den 29.03.2017
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