Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
91 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
29.08.14, 11:00
Aktualisiert
29.08.14, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III
Vorlage 52 /X.L.
Datum: 27.08.2014
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
02.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gewerbliches Pilzsammeln im Wald
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Thematik zur Kenntnis.
2. Über evtl. Waldsperrungen gem. § 4 Landesforstgesetz sowie über begleitende Maßnahmen ist ggf. im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 GO zu
entscheiden.
Begründung:
In der Ratssitzung am 05.10.2010 zu Vorlage 305/IX.L. wurde beschlossen, für
die Dauer von 3 Jahren keine Anträge auf Waldsperrung gem. § 4 Landesforstgesetz NRW für gemeindliche Waldflächen, wegen des Pilze-Sammelns in der
Brunftzeit des Rotwildes, zu stellen.
Aufgrund dessen, ist es nun erforderlich diese Thematik erneut zu diskutieren
und zu entscheiden, ob und inwieweit Waldsperrungen für die Zeit der Rotwildbrunft beantragt werden sollen.
Außerdem hat per E-Mail vom 04.08.2014 ein Jagdpächter darauf hingewiesen,
dass die Jagdstörung durch Pilzsucher aufgrund der Witterung bereits begonnen
habe. Mit dem Hinweise auf die Kostenübernahme der Sperrung bittet er um Beantragung einer befristeten Waldsperrung für sein Revier.
Es ist bekannt, dass es in den vergangenen Jahren zu massivem Aufsuchen des
Waldes wegen des Sammelns von Waldpilzen, insbesondere des Steinpilzes, gekommen ist. Diese Störung findet bei gewerblichen Sammlern besonderes Interesse der betroffenen Akteure.
Am 13.06.2014 hat daher im Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde eine
Besprechung zur Problematik „Pilze sammeln“ stattgefunden.
Folgende Punkte sind aus dem Sitzungsprotokoll von Interesse:
1. Zuständigkeiten
a) Originäre Zuständigkeit der Polizei
b) Für die Überwachung der Sperrungsgenehmigungen des Landes NRW
- das Regionalforstamt
c) Für die Überwachung des Pilze sammelns
- die Untere Landschaftsbehörde des Kreises
d) Für Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen
- Kreisordnungsamt – Straßenverkehrsbehörde
e) Für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
- Ordnungsamt der Gemeinde
3
2. Die Leitung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW hat angemerkt, dass es
keine Verstärkung des Personals während der Sperrungszeiträume in der Eifel
gibt.
3. Seitens der Polizei wurde mitgeteilt, dass eine Steigerung der Arbeitskapazitäten nicht möglich sein wird. Im Rahmen der Besprechung wurde empfohlen,
mit geringem Personalaufwand den größtmöglichen Erfolg zu erzielen.
Der Vorsitzende der Kreisjägerschaft hat nach der o. a. Besprechung um Unterstützung auch der Belange der betroffenen Revierinhaber gebeten.
Des Weiteren ist bekannt, dass seitens der kommunalen Forstbetriebe der Eifel
NRW keine Anträge auf Sperrung beim Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher
Börde vorliegen.
In der Fachausschusssitzung wäre zu erörtern, inwieweit der seitens der Jägerschaft häufig genannte Aspekt der Steigerung von Wildschäden durch Wildkonzentrationen in Dickungsbereichen aufgrund von Störungen durch Pilzsammler
erfolgt. Des Weiteren wäre einzuschätzen, inwieweit diese Störungen durch Pilzsammler eine Erfüllung der Abschusspläne beeinträchtigen bzw. ausschließen.
In der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft steht der Leiter
des Regionalforstamtes Hocheifel-Zülpicher Börde für Fragen und Benennung einer evtl. Empfehlung zur Verfügung.
gez. Pracht
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Bürgermeister