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Beschlussvorlage (Friedhofsgebühren 2016)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
Beschlussvorlage (Friedhofsgebühren 2016) Beschlussvorlage (Friedhofsgebühren 2016)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 25.11.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 750-00/Bo Vorlagennummer: VL-265/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2017 Sachdarstellung: Bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren sind die Anzahl und Arten der Bestattungen der Jahre 2014, 2015 und des laufenden Jahres 2016 zugrunde gelegt worden. Anhand der für das Jahr 2016 hochgerechneten und für 2017 angesetzten Fallzahlen wird von durchschnittlich 125 Beerdigungen, aufgeteilt in 34 Sarg- und 91 Urnenbestattungen, ausgegangen. In 2016 ist ein Anteil an Sargbestattungen mit 20 % und Urnenbestattungen mit 80 %, überwiegend in pflegefreien Grabstätten, zu verzeichnen. Seit Mitte Oktober ds. Jahres steht auf den Friedhöfen D’horn und Heistern das neue Bestattungsangebot „Urnenstele“ zur Verfügung. Die Einsegnung fand am 25.10. statt. Bisher wurden drei Urnennischen belegt und mehrere Urnennischen reserviert. Diese Grabart ist mit einem Urnenwahlgrab vergleichbar, sie bedarf allerdings keinerlei Pflege durch die Angehörigen. Es wird daher davon ausgegangen, dass für 2017 schätzungsweise 10 Urnennischen in Anspruch genommen werden und die pflegefreien Rasenreihengrabstätten für Urnen um diese Anzahl zu kürzen ist. Weiterhin waren in diesem Jahr größere Sanierungsmaßnahmen (u.a. Erneuerung des Bodens in der Leichenhalle Langerwehe) und ein hoher Pflegeaufwand auf allen Friedhöfen (Grünflächen- und Baumpflege), erforderlich, was eine Veränderung bei den Personalkosten zur Folge hatte. Da diese Maßnahmen nunmehr weitestgehend abgeschlossen sind und die Mitarbeiter der Grünflächenpflege im gesamten Gemeindegebiet durch das Friedhofspersonal unterstützt werden, sind die Personalaufwendungen in der Kalkulation 2017 anteilmäßig gesenkt worden. Die Abrechnung 2016 wird voraussichtlich eine Unterdeckung i. H. v. ca. 23.000,00 € ausweisen, die mit zu berücksichtigenden Erstattungen aus Vorjahren abgedeckt ist. Drucksache VL-265/2016 Seite - 2 - Die voraussichtlichen Gesamtkosten für 2017 (Anlage 1) betragen nach Abzug des Grünflächenanteils 201.950,00 €. Nach Abzug der kalkulierten Gebührenerträge (Anlage 2) ergibt sich bei gleichbleibenden Gebührensätzen eine Unterdeckung von 8.000,00 €, die jedoch mit den restierenden Erstattungen aus Vorjahren aufgefangen werden kann. Da die Rücklagen soweit aufgebraucht sind, wird eine Erhöhung der Grabgebühren für 2018 unumgänglich sein. Finanzielle Auswirkungen: Durch Anpassung bei den sonstigen Unterhaltungskosten reduziert sich der prozentuale Grünflächenanteil, der aus dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden muss, von 72.000,00 € auf 65.000,00 €. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, der Gebührenkalkulation 2017 unter Berücksichtigung unveränderter Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr zuzustimmen. Der Bürgermeister (Göbbels)