Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
94 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
07.11.14, 13:01
Aktualisiert
07.11.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul – P/Wi
Vorlage 31 /X.L. Z.1
Datum: 05.11.2014
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
11.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Informationen zur Entwicklung des
Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zustimmend zur
Kenntnis. Die Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen im Südkreis Euskirchen im Auftrag der beiden Sonder-/Förderschulzweckverbände für die Schulen in Schleiden und Schmidtheim wird mitgetragen.
Begründung:
Die Mindestgrößen der Förderschulen sind in der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (Mindestgröße VO) bestimmt. Hiernach sind für einen geordneten Schulbetrieb einer Förderschule, die
im Verbund geführt wird, 144 Schüler erforderlich.
Während die Astrid-Lindgren-Schule diese Grenze im Schuljahr 2013/2014 mit
164 Schülern nicht unterschritten hat, erreichte die Georg-Schule Dahlem in
Schmidtheim 76 Schüler. Im aktuellen Schuljahr 2014/2015 werden in Schleiden
151 Schüler/innen und in Schmidtheim 74 Schüler/innen beschult.
Nach dieser Verordnung kann in einem begründeten Fall mit Genehmigung der
Oberen Schulaufsichtsbehörde an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung eine
Förderschule geführt werden, wenn an jedem Teilstandort mindestens die Hälfte
der Schülerzahl erreicht wird, somit 72 Schüler/innen. Zielsetzung ist daher, ein
wohnortnahes Förderschulangebot sicherzustellen und dies vor dem Hintergrund
der Inklusion und der demographischen Entwicklung.
In den zurückliegenden Sitzungen des Fachausschusses wurde regelmäßig über
den Sachstand informiert. Zwischenzeitlich wurden die Gespräche mit den beteiligten Mitgliedskommunen der beiden Zweckverbände für die Fusion der beiden
Förderschulen fortgeführt.
Die Schulverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes BlankenheimDahlem-Nettersheim hat sich am 14.12.2013 grundsätzlich für den Erhalt eines
wohnortnahen Förderschulangebotes und damit für den Zusammenschluss der
beiden Förderschulen, und zwar der Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden und der
Georg-Schule Dahlem mit einem Hauptstandort in Schleiden und einem Teilstandort in Dahlem ausgesprochen. Basis hierfür soll eine gemeinsame Wahrnehmung der Schulträgeraufgaben nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sein.
Dieser Beschluss erfolgte
a) vorbehaltlich des noch vorzustellenden Ergebnisses der weiter zu führenden Gespräche zur Fusion mit den Mitgliedskommunen der die beiden Förderschulen tragenden Zweckverbände und
b) unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörden
und der Kommunalaufsicht des Kreises Euskirchen.
3
Die Verwaltung des Zweckverbandes (Gemeinde Dahlem) blieb beauftragt, mit
den Mitgliedsgemeinden der beiden Förderschulzweckverbände lösungsorientierte
Gespräche für einen Zusammenschluss beider Förderschulen zu führen und zugleich Klärungen sowohl in schulrechtlicher und schulorganisatorischer Hinsicht
mit der Oberen Schulaufsichtsbehörde als auch zu Fragen der Schulträgerschaft
mit der Kommunalaufsichtsbehörde herbeizuführen. Ziel war und ist die Aufrechterhaltung des bisherigen Standortes der Georg-Schule Dahlem mit einer
Schülerzahl von mindestens 72 Schüler/innen gemäß der Mindestanforderung
nach § 1 Abs. 1 Mindestgrößenverordnung.
Im zuletzt geführten Abstimmungsgespräch am 22. September 2014 haben die
sechs Mitgliedskommunen der beiden Zweckverbände auf Bürgermeister/Verwaltungsebene Einigung über die im Entwurf vorliegende öffentlich-rechliche
Vereinbarung (nicht-öffentlicher Teil) über die Übertragung der Schulträgeraufgaben für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf den Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden
erzielt. Grundlage bildet auch die Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen
im Südkreis Euskirchen, die als Anlage beigefügt ist.
Die Schulleiter sind gebeten, ein pädagogisches Programm zu erstellen.
Die Schulaufsichtsbehörden (Kreis Euskirchen, Bezirksregierung Köln) wurden im
Vorfeld beteiligt und es ist eine Genehmigung zur Führung einer Förderschule mit
einem Hauptstandort in Schleiden und einem Teilstandort in Schmidtheim auf der
Basis
der Schulentwicklungsplanung im Südkreis Euskirchen – Förderschulen,
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung der Schulträgeraufgaben auf den Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden
in Aussicht gestellt.
Die Schulverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes BlankenheimDahlem-Nettersheim beabsichtigt am 18.12.2014 unter dem Vorbehalt der schulfachlichen Genehmigung über seine Auflösung zu entscheiden. Dass die
Beschlüse über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der
Schulträgeraufgaben bereits vorher gefasst werden, also die formale Zuständigkeit der Gemeinden noch nicht gegeben ist, wird als unschädlich betrachtet.
gez. Pracht
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Bürgermeister