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Beschlussvorlage (Entwicklung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
94 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
07.11.14, 13:01
Aktualisiert
07.11.14, 13:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul – P/Wi Vorlage 31 /X.L. Z.1 Datum: 05.11.2014 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 11.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwicklung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Informationen zur Entwicklung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Die Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen im Südkreis Euskirchen im Auftrag der beiden Sonder-/Förderschulzweckverbände für die Schulen in Schleiden und Schmidtheim wird mitgetragen. Begründung: Die Mindestgrößen der Förderschulen sind in der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (Mindestgröße VO) bestimmt. Hiernach sind für einen geordneten Schulbetrieb einer Förderschule, die im Verbund geführt wird, 144 Schüler erforderlich. Während die Astrid-Lindgren-Schule diese Grenze im Schuljahr 2013/2014 mit 164 Schülern nicht unterschritten hat, erreichte die Georg-Schule Dahlem in Schmidtheim 76 Schüler. Im aktuellen Schuljahr 2014/2015 werden in Schleiden 151 Schüler/innen und in Schmidtheim 74 Schüler/innen beschult. Nach dieser Verordnung kann in einem begründeten Fall mit Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung eine Förderschule geführt werden, wenn an jedem Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl erreicht wird, somit 72 Schüler/innen. Zielsetzung ist daher, ein wohnortnahes Förderschulangebot sicherzustellen und dies vor dem Hintergrund der Inklusion und der demographischen Entwicklung. In den zurückliegenden Sitzungen des Fachausschusses wurde regelmäßig über den Sachstand informiert. Zwischenzeitlich wurden die Gespräche mit den beteiligten Mitgliedskommunen der beiden Zweckverbände für die Fusion der beiden Förderschulen fortgeführt. Die Schulverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes BlankenheimDahlem-Nettersheim hat sich am 14.12.2013 grundsätzlich für den Erhalt eines wohnortnahen Förderschulangebotes und damit für den Zusammenschluss der beiden Förderschulen, und zwar der Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden und der Georg-Schule Dahlem mit einem Hauptstandort in Schleiden und einem Teilstandort in Dahlem ausgesprochen. Basis hierfür soll eine gemeinsame Wahrnehmung der Schulträgeraufgaben nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sein. Dieser Beschluss erfolgte a) vorbehaltlich des noch vorzustellenden Ergebnisses der weiter zu führenden Gespräche zur Fusion mit den Mitgliedskommunen der die beiden Förderschulen tragenden Zweckverbände und b) unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörden und der Kommunalaufsicht des Kreises Euskirchen. 3 Die Verwaltung des Zweckverbandes (Gemeinde Dahlem) blieb beauftragt, mit den Mitgliedsgemeinden der beiden Förderschulzweckverbände lösungsorientierte Gespräche für einen Zusammenschluss beider Förderschulen zu führen und zugleich Klärungen sowohl in schulrechtlicher und schulorganisatorischer Hinsicht mit der Oberen Schulaufsichtsbehörde als auch zu Fragen der Schulträgerschaft mit der Kommunalaufsichtsbehörde herbeizuführen. Ziel war und ist die Aufrechterhaltung des bisherigen Standortes der Georg-Schule Dahlem mit einer Schülerzahl von mindestens 72 Schüler/innen gemäß der Mindestanforderung nach § 1 Abs. 1 Mindestgrößenverordnung. Im zuletzt geführten Abstimmungsgespräch am 22. September 2014 haben die sechs Mitgliedskommunen der beiden Zweckverbände auf Bürgermeister/Verwaltungsebene Einigung über die im Entwurf vorliegende öffentlich-rechliche Vereinbarung (nicht-öffentlicher Teil) über die Übertragung der Schulträgeraufgaben für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf den Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden erzielt. Grundlage bildet auch die Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen im Südkreis Euskirchen, die als Anlage beigefügt ist. Die Schulleiter sind gebeten, ein pädagogisches Programm zu erstellen. Die Schulaufsichtsbehörden (Kreis Euskirchen, Bezirksregierung Köln) wurden im Vorfeld beteiligt und es ist eine Genehmigung zur Führung einer Förderschule mit einem Hauptstandort in Schleiden und einem Teilstandort in Schmidtheim auf der Basis  der Schulentwicklungsplanung im Südkreis Euskirchen – Förderschulen,  der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung der Schulträgeraufgaben auf den Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden in Aussicht gestellt. Die Schulverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes BlankenheimDahlem-Nettersheim beabsichtigt am 18.12.2014 unter dem Vorbehalt der schulfachlichen Genehmigung über seine Auflösung zu entscheiden. Dass die Beschlüse über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgeraufgaben bereits vorher gefasst werden, also die formale Zuständigkeit der Gemeinden noch nicht gegeben ist, wird als unschädlich betrachtet. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister