Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 28.11.2016
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
Di.
Vorlagennummer: VL-266/2016
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des
öffentlichen Rechts (§ 2b Umsatzsteuergesetz - UStG)
Sachdarstellung:
Die Umsatzbesteuerung von Kommunen als juristische Personen des öffentlichen Rechts
wird aufgrund der Neufassung des § 2b UStG ab dem 01.01.2017 novelliert. Auch die
Kommune ist demnach immer dann umsatzsteuerpflichtig, wenn sie nicht hoheitlich
handelt.
Die Überprüfung aller Leistungsströme in der Gemeindeverwaltung ist sehr umfangreich
und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund der umfangreichen Rechtsthematik ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig externe Beratungsleistungen in Anspruch
zu nehmen. Es werden hierfür insgesamt 45.000 €, verteilt über 3 Jahre ab 2017 im
Haushalt eingeplant (20.000 € in 2017; 10.000 € in 2018; 5.000 € in 2019)
Gemäß Schreiben des Bundesministerium der Finanzen (sh. Anlage) kann die Gemeinde
einmalig eine Optionserklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt abgeben. Diese
bewirkt, dass der bisherige Rechtsstand gewahrt wird und die bisherigen Regelungen der
Umsatzbesteuerung weiterhin gelten. Die Optionserklärung gilt längstens bis zum
31.12.2020 und kann jederzeit (auch rückwirkend für das jeweilige Kalenderjahr)
gekündigt werden. Die Erklärung gilt für die gesamte Verwaltung und somit für sämtliche
von ihr ausgeführte Tätigkeiten.
Für die Abgabe der Optionserklärung gilt eine Ausschlussfrist bis zum 31.12.2016.
Weitere Erlasse zur Ausführung, Stellungnahmen oder Gutachten zu dieser Thematik
liegen noch nicht vor. Das Bundesministerium der Finanzen hat für Ende 2016 weitere
Ausführungen angekündigt. Diese dann vor dem 01.01.2017 umzusetzen ist zeitlich nicht
mehr möglich, so dass die Verwaltung empfiehlt die beigefügte Optionserklärung
gegenüber dem Finanzamt Düren abzugeben, um dann rechtssicher die Umstellung
angehen zu können.
Drucksache VL-266/2016
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Die Verwaltung wird unaufgefordert über weitere Entwicklungen und den Fortschritt der
Umsetzung berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Zunächst ergibt sich eine Belastung des Haushalts 2017 in Höhe von 20.000 € (2018
i.H.v. 10.000 € und 2019 i.H.v. 5.000 €).
Weitere Effekte, sowohl im be- als auch im entlastenden Sinne können derzeit noch nicht
abgesehen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt, die Optionserklärung gemäß § 27 Absatz
22 UStG abzugeben.
Der Bürgermeister
(Göbbels)