Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
143 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
15.02.16, 17:56
Aktualisiert
15.02.16, 17:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 214/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.2
Sachbearbeiter: Jacqueline Reuter
vom 15.02.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
25.02.2016
10.03.2016
Bebauungsplan Nörvenich D 11 - Ortsteil Frauwüllesheim - , 1. Änderung im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern
während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern
öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich D 11 – Ortsteil Frauwüllesheim , 1. Änderung liegt in der Gemarkung Frauwüllesheim, Flur 2, Flurstück 379, gelegen
Grünstraße 3 und umfasst ein Fläche von 787m², das entspricht ca. 0,08 ha. Durch die
1. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
wird eine im nördlichen Grundstücksbereich überbaubare Fläche zur Errichtung eines
Einfamilienhauses ausgewiesen.
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 10.09.2015 die
Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich D 11 gebilligt und die
öffentliche Auslegung in der Zeit vom 19.10.2015 bis einschließlich 19.11.2015
beschlossen. Gemäß amtlicher Bekanntmachung vom 21.09.2015 wurde die Offenlage
auf der Homepage der Gemeinde Nörvenich veröffentlicht.
Außerdem wurde im offiziellen Bekanntmachungskasten der Gemeinde Nörvenich in
der Bahnhofstraße, gegenüber Einmündung Kastanienweg, und darüber hinaus im
Bekanntmachungskasten in Frauwüllesheim, Mittelstraße 4, auf die Offenlage
hingewiesen.
Während der Offenlage sind von Bürgerinnen und Bürgern keine Anregungen und
Bedenken eingegangen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.11.2015 über die
Offenlage unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 08.01.2016
gebeten.
Daraufhin sind von den nachfolgend aufgeführten Trägern öffentlicher Belange keine
Stellungnahmen bei der Gemeinde Nörvenich eingegangen:
1.
5.
6.
9.
11.
12.
14.
16.
17.
19.
20.
22.
23.
25.
26.
27.
28.
29.
31.
33.
34.
36.
37.
38.
39.
40.
42.
Bezirksregierung Köln
Dezernat 25 - Verkehr, IGVP und ÖPNV
Dezernat 35.4 - Denkmalschutz - (landes-/bundeseigene Denkmäler)
Dezernat 51 - Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei - (Schutzverordnungen)
Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz
(Anlagen/Betriebe, für die Bezirksregierung Genehm.-/ Überwachungsbehörde)
Fernmeldeamt Düren
T-Mobile Deutschland GmbH
O2 GmbH & Co. KG
Landwirtschaftskammer Rheinland
Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde
Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb
Handwerkskammer Rheinland
Kreishandwerkerschaft Rureifel
Bistum Aachen
RWE Power AG
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Gemeindeverwaltung Vettweiß
Stadt Erftstadt - Umwelt- und Planungsamt Stadt Kerpen - Amt 16 Stadtverwaltung Düren
Gemeindeverwaltung Kreuzau
Rheinisches Amt für Denkmalpflege - Abtei Brauweiler –
Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V. - Kreisbauernschaft Düren e.V. Dürener Kreisbahn GmbH
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Sparte: Verwaltungsaufgaben
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen
Landeskirchenamt
Evangelische Kirchengemeinde
Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Jülich
Kreispolizeibehörde
Ruhrgas AG
43.
44.
45.
47.
48.
49.
50.
51.
53.
Bezirksregierung Düsseldorf - Luftfahrtbehörde Finanzamt Düren - Bewertungsstelle Gemeindebrandmeister, Nörvenich
Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Köln BVR Busverkehr Rheinland GmbH
E.ON Ruhrgas AG
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e.V.
RVE Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH
Deutsche Telekom AG
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange teilten in ihren
Stellungnahmen mit, dass sie keine Anregungen, Bedenken und Hinweise zum
Bebauungsplan vorbringen:
T1
T2
T3
T7
T8
T10
T15
T18
T21
T24
T30
T32
T46
T52
T54
T56
Bezirksregierung Köln, 24.11.2015
-Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, 21.11.2015
-Dezernat 52 – Abfallwirtschaft, 23.11.2015
-Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, 04.12.2015
Kreisverwaltung Düren, 05.01.2016
LVR Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement, Dezernat 2, 30.11.2015
Vodafone GmbH, 08.01.2016
E-Plus Mobilfunk GmbH, 27.11.2016
Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle Aachen, 13.01.2016
Industrie- und Handelskammer, 07.01.2016
Westnetz GmbH Regionalservice, Regionalzentrum Westliches Rheinland,
24.11.2015
Erftverband, 24.11.2015
Gemeindeverwaltung Merzenich, 13.11.2015
DB Services Immobilien GmbH, DB AG, Region West, 24.11.2015
Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 04.12.2015
Wasserverband Eifel-Rur, 02.12.2015
Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 57
PLEdoc mbH, 24.11.2015, 25.11.2015.
BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, 05.12.2015
NABU Kreisverband Düren, 05.12.2015
Folgende Anregungen und Bedenken von Trägern öffentlicher Belange sind
eingegangen:
T4 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 27.11.2015
Es wird darauf verwiesen, dass ein Hinweis zum Verhalten bei Auffinden von
Bodendenkmälern in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollte.
T13 Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW,
08.12.2015
Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Horrem
145“. Eigentümerin des Bergwerkfeldes "Horrem 145" ist die RWE Power
Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Der Bereich des Planungsgebietes ist
von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren
Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände
im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nicht auszuschließen. Ferner ist nach
Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg
zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren
Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die
Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von
Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Es
wird empfohlen, die bergbautreibende RWE Power AG und für konkrete
Grundwasserdaten den Erftverband am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen. Über
mögliche zukünftige, betriebsplanmäßige noch nicht zugelassene bergbauliche
Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich wird empfohlen, ebenfalls die o. g.
Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu
beteiligen.
T35 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr, 29.12.2015
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Standort des Bebauungsplanes im
Bauschutzbereich des militärischen Flugplatzes Nörvenich befindet. Es wird aus
Flugsicherungsbelangen dem Bauvorhaben bei einer max. Bauhöhe von 10 m über
Grund zugestimmt. Bei Änderung der Bauhöhe ist das Bundesamt für Infrastruktur,
Dienstleistungen und Umweltschutz der Bundeswehr erneut zu beteiligen.
T41 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung VilleEifel, 11.12.2015
Es wird darauf hingewiesen, dass keine rechtlichen Ansprüche auf Lärmschutz durch
Verkehrslärm der L264 gegenüber dem Landesbetrieb bestehen. Es sollte auf Verkehrsemissionen der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen wie die L 264
hingewiesen werden.
T55 Bezirksregierung Düsseldorf, 07.12.2015
Es wird mitgeteilt, dass keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im
Plangebiet vorliegen. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort
einzustellen und die zuständigen Behörden zu verständigen. Es wird eine Überprüfung
der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. Erfolgen Erdarbeiten mit
erheblichen mechanischen Belastungen, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
III:
Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von Bürgerinnen
und Bürgern während der Offenlage keine Anregungen und Bedenken zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich D 11 – Ortsteil Frauwüllesheim – im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB eingegangen sind
b)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von den
nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage keine
Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich D 11 –
Ortsteil Frauwüllesheim – im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
eingegangen sind:
1.
5.
6.
9.
11.
12.
14.
16.
17.
19.
20.
22.
23.
25.
26.
27.
28.
29.
31.
33.
Bezirksregierung Köln
Dezernat 25 - Verkehr, IGVP und ÖPNV
Dezernat 35.4 - Denkmalschutz - (landes-/bundeseigene Denkmäler)
Dezernat 51 - Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei (Schutzverordnungen)
Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener
Umweltschutz (Anlagen/Betriebe, für die Bezirksregierung Genehm.-/
Überwachungsbehörde)
Fernmeldeamt Düren
T-Mobile Deutschland GmbH
O2 GmbH & Co. KG
Landwirtschaftskammer Rheinland
Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde
Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb
Handwerkskammer Rheinland
Kreishandwerkerschaft Rureifel
Bistum Aachen
RWE Power AG
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Gemeindeverwaltung Vettweiß
Stadt Erftstadt - Umwelt- und Planungsamt Stadt Kerpen - Amt 16 Stadtverwaltung Düren
Gemeindeverwaltung Kreuzau
Rheinisches Amt für Denkmalpflege - Abtei Brauweiler –
Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V. - Kreisbauernschaft Düren e.V. Dürener Kreisbahn GmbH
34.
36.
37.
38.
39.
40.
42.
43.
44.
45.
47.
48.
49.
50.
51.
53.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Sparte: Verwaltungsaufgaben
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen
Landeskirchenamt
Evangelische Kirchengemeinde
Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Jülich
Kreispolizeibehörde
Ruhrgas AG
Bezirksregierung Düsseldorf - Luftfahrtbehörde Finanzamt Düren - Bewertungsstelle Gemeindebrandmeister, Nörvenich
Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Köln BVR Busverkehr Rheinland GmbH
E.ON Ruhrgas AG
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e.V.
RVE Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH
Deutsche Telekom AG
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass folgende
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange in ihren Stellungnahmen
mitteilten, dass sie keine Anregungen, Bedenken und Hinweise zum
Bebauungsplan vorbringen:
T1
T2
T3
T7
T8
T10
T15
T18
T21
T24
T30
T32
T46
T52
Bezirksregierung Köln, 24.11.2015
-Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, 21.11.2015
-Dezernat 52 – Abfallwirtschaft, 23.11.2015
-Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, 04.12.2015
Kreisverwaltung Düren, 05.01.2016
LVR Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement, Dezernat 2,
30.11.2015
Vodafone GmbH, 08.01.2016
E-Plus Mobilfunk GmbH, 27.11.2016
Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle Aachen, 13.01.2016
Industrie- und Handelskammer, 07.01.2016
Westnetz GmbH Regionalservice, Regionalzentrum Westliches Rheinland,
24.11.2015
Erftverband, 24.11.2015
Gemeindeverwaltung Merzenich, 13.11.2015
DB Services Immobilien GmbH, DB AG, Region West, 24.11.2015
Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 04.12.2015
Wasserverband Eifel-Rur, 02.12.2015
Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 57
T54 PLEdoc mbH, 24.11.2015, 25.11.2015.
T56 BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, 05.12.2015
NABU Kreisverband Düren, 05.12.2015
Der Rat entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt
Folgendes:
T4 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 27.11.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen. Der Hinweis ist unter Ziffer 3.1 in den textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes enthalten.
T13 Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW,
08.12.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zu Kenntnis zu
nehmen.
Die Hinweise auf das Bergwerksfeld und die durch den Braunkohletagebau
bedingten Grundwasserveränderungen werden in den Bebauungsplan als
Hinweis aufgenommen. Änderungen der Planungsfestsetzungen ergeben sich
dadurch nicht. Die RWE Power AG und der Erftverband wurden im
Planverfahren beteiligt. Insgesamt wird den Anregungen entsprochen.
T35 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr, 29.12.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu folgen. Eine
entsprechende Festsetzung zu Bauhöhen und Hinweise zum Fluglärm sind
bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten.
Die maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen ist im Bebauungsplan mit
Eingeschossigkeit festgesetzt. Die geforderte maximale Bauhöhe von 10 m über
Grund wird somit eingehalten.
Die Änderung der zulässigen Bauhöhe setzt eine erneute Änderung des
Bebauungsplans voraus, bei der das Bundesamt für Infrastruktur,
Dienstleistungen und Umweltschutz der Bundeswehr erneut zu beteiligen ist.
Der militärische Flugbetrieb und die entsprechenden Emissionen durch die
Nähe zum Flugplatz Nörvenich sind bekannt. Der Entwurf zum Bebauungsplan
enthält einen Hinweis, dass bedingt durch die Nähe zum Militärflugplatz
Nörvenich Belästigungen durch Fluglärm möglich sind, deren negative
Auswirkungen für die Bewohner mittels baulicher Maßnahmen begrenzt werden
müssen.
T41 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung
Ville-Eifel, 11.12.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu
nehmen und zu beachten. Auf einen Hinweis im Bebauungsplan wird verzichtet.
Die L264 liegt vier Hauszeilen ca. 150 m südwestlich, sodaß mit Spritzwasser der
Landesstraße im Bebauungsplangebiet nicht zu rechnen ist.
T55 Bezirksregierung Düsseldorf, 07.12.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen, da eine Garantie auf
Kampfmittelfreiheit nicht gewährt werden kann. Den Anregungen wurde damit
bereits entsprochen.
c)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, gemäß § 10 BauGB in der zurzeit
gültigen Fassung den Bebauungsplan Nörvenich D 11, 1. Änderung – Ortsteil
Frauwüllesheim - , bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die
Begründung hierzu. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich D 11,
1. Änderung – Ortsteil Frauwüllesheim - , ergibt sich aus dem Kartenausschnitt,
der Gegenstand des Beschlusses ist.