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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich D 11 - Ortsteil Frauwüllesheim - , 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
143 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
15.02.16, 17:56
Aktualisiert
15.02.16, 17:56

Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 214/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.2 Sachbearbeiter: Jacqueline Reuter vom 15.02.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 25.02.2016 10.03.2016 Bebauungsplan Nörvenich D 11 - Ortsteil Frauwüllesheim - , 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich D 11 – Ortsteil Frauwüllesheim , 1. Änderung liegt in der Gemarkung Frauwüllesheim, Flur 2, Flurstück 379, gelegen Grünstraße 3 und umfasst ein Fläche von 787m², das entspricht ca. 0,08 ha. Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird eine im nördlichen Grundstücksbereich überbaubare Fläche zur Errichtung eines Einfamilienhauses ausgewiesen. Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 10.09.2015 die Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich D 11 gebilligt und die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 19.10.2015 bis einschließlich 19.11.2015 beschlossen. Gemäß amtlicher Bekanntmachung vom 21.09.2015 wurde die Offenlage auf der Homepage der Gemeinde Nörvenich veröffentlicht. Außerdem wurde im offiziellen Bekanntmachungskasten der Gemeinde Nörvenich in der Bahnhofstraße, gegenüber Einmündung Kastanienweg, und darüber hinaus im Bekanntmachungskasten in Frauwüllesheim, Mittelstraße 4, auf die Offenlage hingewiesen. Während der Offenlage sind von Bürgerinnen und Bürgern keine Anregungen und Bedenken eingegangen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.11.2015 über die Offenlage unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 08.01.2016 gebeten. Daraufhin sind von den nachfolgend aufgeführten Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen bei der Gemeinde Nörvenich eingegangen: 1. 5. 6. 9. 11. 12. 14. 16. 17. 19. 20. 22. 23. 25. 26. 27. 28. 29. 31. 33. 34. 36. 37. 38. 39. 40. 42. Bezirksregierung Köln Dezernat 25 - Verkehr, IGVP und ÖPNV Dezernat 35.4 - Denkmalschutz - (landes-/bundeseigene Denkmäler) Dezernat 51 - Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei - (Schutzverordnungen) Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz (Anlagen/Betriebe, für die Bezirksregierung Genehm.-/ Überwachungsbehörde) Fernmeldeamt Düren T-Mobile Deutschland GmbH O2 GmbH & Co. KG Landwirtschaftskammer Rheinland Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb Handwerkskammer Rheinland Kreishandwerkerschaft Rureifel Bistum Aachen RWE Power AG Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Gemeindeverwaltung Vettweiß Stadt Erftstadt - Umwelt- und Planungsamt Stadt Kerpen - Amt 16 Stadtverwaltung Düren Gemeindeverwaltung Kreuzau Rheinisches Amt für Denkmalpflege - Abtei Brauweiler – Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V. - Kreisbauernschaft Düren e.V. Dürener Kreisbahn GmbH Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Sparte: Verwaltungsaufgaben Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen Landeskirchenamt Evangelische Kirchengemeinde Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Jülich Kreispolizeibehörde Ruhrgas AG 43. 44. 45. 47. 48. 49. 50. 51. 53. Bezirksregierung Düsseldorf - Luftfahrtbehörde Finanzamt Düren - Bewertungsstelle Gemeindebrandmeister, Nörvenich Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Köln BVR Busverkehr Rheinland GmbH E.ON Ruhrgas AG Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e.V. RVE Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH Deutsche Telekom AG Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange teilten in ihren Stellungnahmen mit, dass sie keine Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Bebauungsplan vorbringen: T1 T2 T3 T7 T8 T10 T15 T18 T21 T24 T30 T32 T46 T52 T54 T56 Bezirksregierung Köln, 24.11.2015 -Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, 21.11.2015 -Dezernat 52 – Abfallwirtschaft, 23.11.2015 -Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, 04.12.2015 Kreisverwaltung Düren, 05.01.2016 LVR Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement, Dezernat 2, 30.11.2015 Vodafone GmbH, 08.01.2016 E-Plus Mobilfunk GmbH, 27.11.2016 Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle Aachen, 13.01.2016 Industrie- und Handelskammer, 07.01.2016 Westnetz GmbH Regionalservice, Regionalzentrum Westliches Rheinland, 24.11.2015 Erftverband, 24.11.2015 Gemeindeverwaltung Merzenich, 13.11.2015 DB Services Immobilien GmbH, DB AG, Region West, 24.11.2015 Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 04.12.2015 Wasserverband Eifel-Rur, 02.12.2015 Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 57 PLEdoc mbH, 24.11.2015, 25.11.2015. BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, 05.12.2015 NABU Kreisverband Düren, 05.12.2015 Folgende Anregungen und Bedenken von Trägern öffentlicher Belange sind eingegangen: T4 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 27.11.2015 Es wird darauf verwiesen, dass ein Hinweis zum Verhalten bei Auffinden von Bodendenkmälern in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollte. T13 Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, 08.12.2015 Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Horrem 145“. Eigentümerin des Bergwerkfeldes "Horrem 145" ist die RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Es wird empfohlen, die bergbautreibende RWE Power AG und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßige noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich wird empfohlen, ebenfalls die o. g. Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen. T35 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 29.12.2015 Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Standort des Bebauungsplanes im Bauschutzbereich des militärischen Flugplatzes Nörvenich befindet. Es wird aus Flugsicherungsbelangen dem Bauvorhaben bei einer max. Bauhöhe von 10 m über Grund zugestimmt. Bei Änderung der Bauhöhe ist das Bundesamt für Infrastruktur, Dienstleistungen und Umweltschutz der Bundeswehr erneut zu beteiligen. T41 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung VilleEifel, 11.12.2015 Es wird darauf hingewiesen, dass keine rechtlichen Ansprüche auf Lärmschutz durch Verkehrslärm der L264 gegenüber dem Landesbetrieb bestehen. Es sollte auf Verkehrsemissionen der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen wie die L 264 hingewiesen werden. T55 Bezirksregierung Düsseldorf, 07.12.2015 Es wird mitgeteilt, dass keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet vorliegen. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständigen Behörden zu verständigen. Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. III: Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von Bürgerinnen und Bürgern während der Offenlage keine Anregungen und Bedenken zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich D 11 – Ortsteil Frauwüllesheim – im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB eingegangen sind b) Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von den nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich D 11 – Ortsteil Frauwüllesheim – im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB eingegangen sind: 1. 5. 6. 9. 11. 12. 14. 16. 17. 19. 20. 22. 23. 25. 26. 27. 28. 29. 31. 33. Bezirksregierung Köln Dezernat 25 - Verkehr, IGVP und ÖPNV Dezernat 35.4 - Denkmalschutz - (landes-/bundeseigene Denkmäler) Dezernat 51 - Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei (Schutzverordnungen) Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz (Anlagen/Betriebe, für die Bezirksregierung Genehm.-/ Überwachungsbehörde) Fernmeldeamt Düren T-Mobile Deutschland GmbH O2 GmbH & Co. KG Landwirtschaftskammer Rheinland Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb Handwerkskammer Rheinland Kreishandwerkerschaft Rureifel Bistum Aachen RWE Power AG Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Gemeindeverwaltung Vettweiß Stadt Erftstadt - Umwelt- und Planungsamt Stadt Kerpen - Amt 16 Stadtverwaltung Düren Gemeindeverwaltung Kreuzau Rheinisches Amt für Denkmalpflege - Abtei Brauweiler – Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V. - Kreisbauernschaft Düren e.V. Dürener Kreisbahn GmbH 34. 36. 37. 38. 39. 40. 42. 43. 44. 45. 47. 48. 49. 50. 51. 53. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Sparte: Verwaltungsaufgaben Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen Landeskirchenamt Evangelische Kirchengemeinde Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Jülich Kreispolizeibehörde Ruhrgas AG Bezirksregierung Düsseldorf - Luftfahrtbehörde Finanzamt Düren - Bewertungsstelle Gemeindebrandmeister, Nörvenich Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Köln BVR Busverkehr Rheinland GmbH E.ON Ruhrgas AG Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e.V. RVE Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH Deutsche Telekom AG Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange in ihren Stellungnahmen mitteilten, dass sie keine Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Bebauungsplan vorbringen: T1 T2 T3 T7 T8 T10 T15 T18 T21 T24 T30 T32 T46 T52 Bezirksregierung Köln, 24.11.2015 -Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, 21.11.2015 -Dezernat 52 – Abfallwirtschaft, 23.11.2015 -Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, 04.12.2015 Kreisverwaltung Düren, 05.01.2016 LVR Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement, Dezernat 2, 30.11.2015 Vodafone GmbH, 08.01.2016 E-Plus Mobilfunk GmbH, 27.11.2016 Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle Aachen, 13.01.2016 Industrie- und Handelskammer, 07.01.2016 Westnetz GmbH Regionalservice, Regionalzentrum Westliches Rheinland, 24.11.2015 Erftverband, 24.11.2015 Gemeindeverwaltung Merzenich, 13.11.2015 DB Services Immobilien GmbH, DB AG, Region West, 24.11.2015 Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 04.12.2015 Wasserverband Eifel-Rur, 02.12.2015 Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 57 T54 PLEdoc mbH, 24.11.2015, 25.11.2015. T56 BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, 05.12.2015 NABU Kreisverband Düren, 05.12.2015 Der Rat entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt Folgendes: T4 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 27.11.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Der Hinweis ist unter Ziffer 3.1 in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes enthalten. T13 Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, 08.12.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zu Kenntnis zu nehmen. Die Hinweise auf das Bergwerksfeld und die durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserveränderungen werden in den Bebauungsplan als Hinweis aufgenommen. Änderungen der Planungsfestsetzungen ergeben sich dadurch nicht. Die RWE Power AG und der Erftverband wurden im Planverfahren beteiligt. Insgesamt wird den Anregungen entsprochen. T35 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 29.12.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu folgen. Eine entsprechende Festsetzung zu Bauhöhen und Hinweise zum Fluglärm sind bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten. Die maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen ist im Bebauungsplan mit Eingeschossigkeit festgesetzt. Die geforderte maximale Bauhöhe von 10 m über Grund wird somit eingehalten. Die Änderung der zulässigen Bauhöhe setzt eine erneute Änderung des Bebauungsplans voraus, bei der das Bundesamt für Infrastruktur, Dienstleistungen und Umweltschutz der Bundeswehr erneut zu beteiligen ist. Der militärische Flugbetrieb und die entsprechenden Emissionen durch die Nähe zum Flugplatz Nörvenich sind bekannt. Der Entwurf zum Bebauungsplan enthält einen Hinweis, dass bedingt durch die Nähe zum Militärflugplatz Nörvenich Belästigungen durch Fluglärm möglich sind, deren negative Auswirkungen für die Bewohner mittels baulicher Maßnahmen begrenzt werden müssen. T41 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, 11.12.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Auf einen Hinweis im Bebauungsplan wird verzichtet. Die L264 liegt vier Hauszeilen ca. 150 m südwestlich, sodaß mit Spritzwasser der Landesstraße im Bebauungsplangebiet nicht zu rechnen ist. T55 Bezirksregierung Düsseldorf, 07.12.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen, da eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit nicht gewährt werden kann. Den Anregungen wurde damit bereits entsprochen. c) Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nörvenich D 11, 1. Änderung – Ortsteil Frauwüllesheim - , bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die Begründung hierzu. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich D 11, 1. Änderung – Ortsteil Frauwüllesheim - , ergibt sich aus dem Kartenausschnitt, der Gegenstand des Beschlusses ist.