Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
73 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
07.11.14, 13:01
Aktualisiert
07.11.14, 13:01
Beschlussvorlage (Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen)

öffnen download melden Dateigröße: 73 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Wi Vorlage 32 /X.L. Z.1 Datum: 04.11.2014 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 11.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen über die Verlängerung der Förderung für das festangestellte therapeutische Personal zur Kenntnis und beauftragt die die Verwaltung, den Antrag auf Anerkennung als Ort der Leistungserbringung für die Kindertageseinrichtung Zingsheim erst zum Kindergartenjahr 2016/2017 zu stellen und die Konzeption der Einrichtung dahingehend auszurichten. Begründung: Mit Beschluss vom 24. Oktober 2014 des Landschaftsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland wird die bestehende Übergangsregelung, die die Kostenübernahme bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres vorsah, um ein Jahr verlängert. Unter Anrechnung der zum 1. August 2014 eingeführten LVR-Kindpauschale werden somit noch bis zum 31. Juli 2016 die Kosten für die Arbeit des fest angestellten therapeutischen Personals in den integrativen Gruppen übernommen. Somit wird den bisherigen integrativen Gruppen mehr Zeit gegeben, sich auf das neue Fördersystem einzustellen. Spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 müssen jedoch die angepassten Modelle der therapeutischen Versorgung von allen Trägern umgesetzt sein. Zuständige Kostenträger für die Übernahme der Therapiekosten sind dann die gesetzlichen Krankenkassen. Die bei der Gemeinde Nettersheim fest angestellten Therapeutinnen wurden über die Verlängerung der Übergangsregelung entsprechend informiert. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister