Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
73 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
07.11.14, 13:01
Aktualisiert
07.11.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul - Wi
Vorlage 32 /X.L. Z.1
Datum: 04.11.2014
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
11.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen über die Verlängerung der Förderung für das festangestellte therapeutische Personal zur Kenntnis
und beauftragt die die Verwaltung, den Antrag auf Anerkennung als Ort der Leistungserbringung für die Kindertageseinrichtung Zingsheim erst zum Kindergartenjahr 2016/2017 zu stellen und die Konzeption der Einrichtung dahingehend
auszurichten.
Begründung:
Mit Beschluss vom 24. Oktober 2014 des Landschaftsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland wird die bestehende Übergangsregelung, die die
Kostenübernahme bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres vorsah, um
ein Jahr verlängert. Unter Anrechnung der zum 1. August 2014 eingeführten
LVR-Kindpauschale werden somit noch bis zum 31. Juli 2016 die Kosten für die
Arbeit des fest angestellten therapeutischen Personals in den integrativen Gruppen übernommen.
Somit wird den bisherigen integrativen Gruppen mehr Zeit gegeben, sich auf das
neue Fördersystem einzustellen. Spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres
2016/2017 müssen jedoch die angepassten Modelle der therapeutischen Versorgung von allen Trägern umgesetzt sein. Zuständige Kostenträger für die Übernahme der Therapiekosten sind dann die gesetzlichen Krankenkassen.
Die bei der Gemeinde Nettersheim fest angestellten Therapeutinnen wurden über
die Verlängerung der Übergangsregelung entsprechend informiert.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister