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Beschlussvorlage (Bildung von Rotwildhegegemeinschaften)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
92 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:01
Aktualisiert
14.11.14, 13:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 128 /X.L. Datum: 06.11.2014 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 18.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bildung von Rotwildhegegemeinschaften Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zur Bildung von Hegegemeinschaften zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Derzeit bestehen für die Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal und Nettersheim im Sinne des § 10 a Bundesjagdgesetz und § 8 Landesjagdgesetz NRW die Hegegemeinschaft Hegegemeinschaft Hegegemeinschaft Hegegemeinschaft Blankenheim e.V. Dahlem e.V. Hellenthal e.V. Nettersheim e.V. Als übergeordnete Hegegemeinschaft für die aufgeführten „kleinen Hegegemeinschaften“ ist bereits Mitte der 90iger Jahre die „Vereinigung der Rotwildhegegemeinschaft im Rotwildbezirk Zitterwald-Mürel e.V.“ gegründet worden. Zum besseren Verständnis sind als Anlage dieser Vorlage „Auszüge aus dem Bundesjagdgesetz (BJG) und dem Landesjagdgesetz“ in der heute gültigen Fassung beigefügt. Mit Einladung vom 17.04.2014 wurde durch die Vorsitzenden der Hegegemeinschaften Blankenheim, Dahlem und Nettersheim zur Gründung einer weiteren „Rotwildhegegemeinschaft Zitterwald-Mürel“ eingeladen. Bei diesem Termin wurde die Gründungsversammlung abgehalten und für den „in Gründung befindlichem Verein“ unter den Anwesenden ein Vorstand gewählt. Nach Kenntnisstand der Verwaltung ist eine Anerkennung dieses Vereins bis heute nicht möglich gewesen, da die Besetzung des Vorstands nicht vollständig ist. Es fehlt nach deren selbstgegebener Satzung ein Vertreter der Kommunen. Nach Auffassung der Verwaltung ist die Mitgliedschaft lediglich eines Bürgermeisters als Vertreter des Kommunalwaldes zu gering. Um den Ansprüchen der Land, Forst- und Fischereiwirtschaftlichen Nutzung gerecht zu werden, bedarf es einer stärkeren Stimme in der Hegegemeinschaft. Grundsätzlich ist die Gemeinde Nettersheim sehr an einer funktionierenden Hegegemeinschaft im Sinne der Gesetze interessiert. Der in § 1 Abs. 2 BJG erhobene Anspruch an „die Hege im Sinne des Gesetzes muss durch die Satzung und ihrer Mitglieder erkennbar sichergestellt sein“. Zur Stärkung der Eigentümer von Eigenjagdbezirken sowie die der Jagdgenossenschaften der betroffenen Jagdbezirke brauchen diese ihre Stimme in den jeweiligen Hegegemeinschaften. Im Rahmen der Fassung des „neuen ökologischen Landesjagdgesetzes NRW“ ist dies eine Forderung der Eigentümer von Land- und forstwirtschaftlich Flächen. 3 Die derzeitigen Aktivitäten einer kleinen Gruppe von Jägern zur Bildung einer „neuen Hegegemeinschaft“ sind nicht zielführend und zeitlich unmittelbar vor der Ratifizierung des Landesjagdgesetzes NRW deplatziert. Seitens der Kommunen wird daher das Gespräch mit dem Vorstand der in Gründung bestehenden Hegegemeinschaft gesucht, mit dem Ziel, dass kommunale und private Waldbesitzer nach Satzung ordentliche Mitglieder werden können. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister