Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
92 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:01
Aktualisiert
14.11.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 128 /X.L.
Datum: 06.11.2014
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
18.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bildung von Rotwildhegegemeinschaften
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Bildung von Hegegemeinschaften zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Derzeit bestehen für die Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal und
Nettersheim im Sinne des § 10 a Bundesjagdgesetz und § 8 Landesjagdgesetz
NRW die
Hegegemeinschaft
Hegegemeinschaft
Hegegemeinschaft
Hegegemeinschaft
Blankenheim e.V.
Dahlem e.V.
Hellenthal e.V.
Nettersheim e.V.
Als übergeordnete Hegegemeinschaft für die aufgeführten „kleinen Hegegemeinschaften“ ist bereits Mitte der 90iger Jahre die „Vereinigung der Rotwildhegegemeinschaft im Rotwildbezirk Zitterwald-Mürel e.V.“ gegründet worden.
Zum besseren Verständnis sind als Anlage dieser Vorlage „Auszüge aus dem
Bundesjagdgesetz (BJG) und dem Landesjagdgesetz“ in der heute gültigen Fassung beigefügt.
Mit Einladung vom 17.04.2014 wurde durch die Vorsitzenden der Hegegemeinschaften Blankenheim, Dahlem und Nettersheim zur Gründung einer weiteren
„Rotwildhegegemeinschaft Zitterwald-Mürel“ eingeladen. Bei diesem Termin wurde die Gründungsversammlung abgehalten und für den „in Gründung befindlichem Verein“ unter den Anwesenden ein Vorstand gewählt. Nach Kenntnisstand
der Verwaltung ist eine Anerkennung dieses Vereins bis heute nicht möglich gewesen, da die Besetzung des Vorstands nicht vollständig ist. Es fehlt nach deren
selbstgegebener Satzung ein Vertreter der Kommunen.
Nach Auffassung der Verwaltung ist die Mitgliedschaft lediglich eines Bürgermeisters als Vertreter des Kommunalwaldes zu gering. Um den Ansprüchen der Land, Forst- und Fischereiwirtschaftlichen Nutzung gerecht zu werden, bedarf es einer
stärkeren Stimme in der Hegegemeinschaft. Grundsätzlich ist die Gemeinde
Nettersheim sehr an einer funktionierenden Hegegemeinschaft im Sinne der Gesetze interessiert. Der in § 1 Abs. 2 BJG erhobene Anspruch an „die Hege im Sinne des Gesetzes muss durch die Satzung und ihrer Mitglieder erkennbar sichergestellt sein“.
Zur Stärkung der Eigentümer von Eigenjagdbezirken sowie die der Jagdgenossenschaften der betroffenen Jagdbezirke brauchen diese ihre Stimme in den jeweiligen Hegegemeinschaften.
Im Rahmen der Fassung des „neuen ökologischen Landesjagdgesetzes NRW“ ist
dies eine Forderung der Eigentümer von Land- und forstwirtschaftlich Flächen.
3
Die derzeitigen Aktivitäten einer kleinen Gruppe von Jägern zur Bildung einer
„neuen Hegegemeinschaft“ sind nicht zielführend und zeitlich unmittelbar vor der
Ratifizierung des Landesjagdgesetzes NRW deplatziert.
Seitens der Kommunen wird daher das Gespräch mit dem Vorstand der in Gründung bestehenden Hegegemeinschaft gesucht, mit dem Ziel, dass kommunale
und private Waldbesitzer nach Satzung ordentliche Mitglieder werden können.
gez. Pracht
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Bürgermeister