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Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
27.03.2017
Erstellt
17.03.17, 18:06
Aktualisiert
17.03.17, 18:06
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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 15.03.2017 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: di. HH 2017 Vorlagennummer: VL-64/2017 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen Sachdarstellung: In seiner Sitzung am 15.12.2016 hat der Rat gem. § 59 Abs. 2 GO NRW den Entwurf der Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen an den Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung verwiesen. Aufgrund der Beschlussfassung des Rates aus der gleichen Sitzung zu den Hebesätzen der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2017 war die Haushaltssatzung zu überarbeiten. Mit Datum vom 13.01.2017 wurde dem Rat der 2. überarbeitete Entwurf der Haushaltssatzung zugeleitet. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.02.2017 wurde die Beratung vertagt. Finanzielle Auswirkungen: Es wird der Jahresfehlbetrag für das Jahr 2017 festgesetzt. Drucksache VL-64/2017 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Langerwehe a) den Beschluss der Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan und sonstigen Anlagen b) den Beschluss des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes 2017 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der Beratungsund Beschlussergebnisse. Der Bürgermeister (Göbbels)