Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
73 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:01
Aktualisiert
14.11.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 118 /X.L.
Datum: 12.11.2014
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
18.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne 2015/2016
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, mit den jeweiligen
Jagdausübungsbrechtigten Zielgespräche für die Festsetzung der Abschusshöhe
2015/2016 zu führen und dem Gemeinderat ggf.im Zuge der Dringlichkeit nach
§ 60 Abs. 1 Gemeindeordnung, einen Vorschlag für die Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim zum Beschluss vorzulegen.
Begründung:
Bis zum 01.04. eines jeden Jahres sind die Abschusspläne bei der Unteren Jagdbehörde vorzulegen.
Aufgrund der Erfahrungen mit der Hegegemeinschaft Nettersheim e.V. im vergangenen Jahr, im Bezug auf die notwendige Abschusshöhe ist es erforderlich,
dass die Pächter der Gemeinde wie in den Pachtverträgen festgelegt, bis zum 01.
März 2015 die Originalabschusspläne vorlegen, damit die Beantragung von Rotwildabschüssen für das Jagdjahr 2015/2016 den Anforderungen des Betriebs gerecht wird.
Es wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zu beauftragen, mit den jeweiligen
Jagdausübungsbrechtigten Zielgespräche für die Festsetzung der Abschusshöhe
2015/2016 zu führen und dem Gemeinderat ggf. nach § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung einen Vorschlag für die Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim zum Beschluss vorzulegen.
gez. Pracht
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Bürgermeister