Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne 2015/2016)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
73 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:01
Aktualisiert
14.11.14, 13:01
Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier:	Rotwildabschusspläne 2015/2016) Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier:	Rotwildabschusspläne 2015/2016)

öffnen download melden Dateigröße: 73 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 118 /X.L. Datum: 12.11.2014 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 18.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne 2015/2016 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, mit den jeweiligen Jagdausübungsbrechtigten Zielgespräche für die Festsetzung der Abschusshöhe 2015/2016 zu führen und dem Gemeinderat ggf.im Zuge der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung, einen Vorschlag für die Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim zum Beschluss vorzulegen. Begründung: Bis zum 01.04. eines jeden Jahres sind die Abschusspläne bei der Unteren Jagdbehörde vorzulegen. Aufgrund der Erfahrungen mit der Hegegemeinschaft Nettersheim e.V. im vergangenen Jahr, im Bezug auf die notwendige Abschusshöhe ist es erforderlich, dass die Pächter der Gemeinde wie in den Pachtverträgen festgelegt, bis zum 01. März 2015 die Originalabschusspläne vorlegen, damit die Beantragung von Rotwildabschüssen für das Jagdjahr 2015/2016 den Anforderungen des Betriebs gerecht wird. Es wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zu beauftragen, mit den jeweiligen Jagdausübungsbrechtigten Zielgespräche für die Festsetzung der Abschusshöhe 2015/2016 zu führen und dem Gemeinderat ggf. nach § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung einen Vorschlag für die Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim zum Beschluss vorzulegen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister