Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
73 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:01
Aktualisiert
14.11.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 114 /X.L.
Datum: 12.11.2014
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
18.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entgeltordnung des Landesbetriebes Wald und Holz
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Entgeltordnung des Landesbetriebes Wald
und Holz zur Kenntnis.
Begründung:
Die aktuelle Entgeltordnung, welche als Grundlage für den Betriebsleitungsvertrag zwischen dem Regionalforstamt und der Gemeinde Nettersheim gilt, soll
durch einen neue Entgeltordnung ersetzt werden.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtags NRW wird die neue Entgeltordnung in seiner
Sitzung am 19.11.2014 erörtern und ggf. beschließen.
Es ist beabsichtigt, die neue Entgeltordnung zum 01.01.2015 in Kraft zu setzen.
Sofern dies organisatorisch oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, erfolgt
die Einführung voraussichtlich zum 01.01.2016 und für 2015 wird das aktuelle
Entgelt prozentual erhöht. Die neue Entgeltordnung sieht als Grundlage für die
Abrechnung der Betriebsleitung (Neue Bezeichnung: Mitwirkung bei der Leitung
von Forstbetrieben) die real geleisteten Stunden vor.
gez. Pracht
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Bürgermeister