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Beschlussvorlage (Entgeltordnung des Landesbetriebes Wald und Holz)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
73 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:01
Aktualisiert
14.11.14, 13:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 114 /X.L. Datum: 12.11.2014 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 18.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entgeltordnung des Landesbetriebes Wald und Holz Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zur Entgeltordnung des Landesbetriebes Wald und Holz zur Kenntnis. Begründung: Die aktuelle Entgeltordnung, welche als Grundlage für den Betriebsleitungsvertrag zwischen dem Regionalforstamt und der Gemeinde Nettersheim gilt, soll durch einen neue Entgeltordnung ersetzt werden. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtags NRW wird die neue Entgeltordnung in seiner Sitzung am 19.11.2014 erörtern und ggf. beschließen. Es ist beabsichtigt, die neue Entgeltordnung zum 01.01.2015 in Kraft zu setzen. Sofern dies organisatorisch oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, erfolgt die Einführung voraussichtlich zum 01.01.2016 und für 2015 wird das aktuelle Entgelt prozentual erhöht. Die neue Entgeltordnung sieht als Grundlage für die Abrechnung der Betriebsleitung (Neue Bezeichnung: Mitwirkung bei der Leitung von Forstbetrieben) die real geleisteten Stunden vor. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister