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Beschlussvorlage (Anstalt des öffentlichen Rechts "d-NRW AöR"; hier: Beitritt der Gemeinde Langerwehe)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
28.04.17, 18:06
Aktualisiert
28.04.17, 18:06
Beschlussvorlage (Anstalt des öffentlichen Rechts "d-NRW AöR";
hier: Beitritt der Gemeinde Langerwehe) Beschlussvorlage (Anstalt des öffentlichen Rechts "d-NRW AöR";
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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 20.04.2017 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-98/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Anstalt des öffentlichen Rechts "d-NRW AöR"; hier: Beitritt der Gemeinde Langerwehe Sachdarstellung: Der bisher privatrechtlich organisierte Teil von d-NRW wurde zum 1.1.2017 in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt. Gemeinsamer Träger der d-NRW AöR sind das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Gemeinden, Kreise und die Landschaftsverbände des Landes NRW. Auf den beigefügten Schnellbrief 333/2016 des Städte- und Gemeindebundes NRW nebst Anlagen sowie auf die ebenfalls beigefügte Stellungnahme der kdvz Rhein-Erft-Rur wird verwiesen. Die in diesen Anlagen getroffenen inhaltlichen Aussagen, insbesondere zu den genutzten Produkten im IT-Bereich, können bestätigt werden. Sowohl der Städte- und Gemeindebund als auch kdvz-Rhein-Erft-Rur empfehlen ihren Mitgliedern den Breitritt der neuen d-NRW AÖR. Drucksache VL-98/2017 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Der Beitritt zur AÖR ist mit der Einzahlung eines Stammkapitalanteils von 1.000,-- € verbunden. Dieser Betrag würde bei einem evtl. Ausscheiden der Gemeinde zurückerstattet. Beschlussvorschlag: Der Beitritt der Gemeinde Langerwehe zur Anstalt „d-NRW AöR“ ist sinnvoll und angemessen. Nachteilige Auswirkungen sind nicht erkennbar. Daher empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat den Beitrittsbeschluss zur Anstalt d-NRW AöR zu fassen. Der Rat beschließt, der Anstalt d-NRW AöR beizutreten. Der Bürgermeister (Göbbels)