Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
28.04.17, 18:06
Aktualisiert
28.04.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 20.04.2017
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-98/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Anstalt des öffentlichen Rechts "d-NRW AöR";
hier: Beitritt der Gemeinde Langerwehe
Sachdarstellung:
Der bisher privatrechtlich organisierte Teil von d-NRW wurde zum 1.1.2017 in eine Anstalt
öffentlichen Rechts überführt.
Gemeinsamer Träger der d-NRW AöR sind das Land Nordrhein-Westfalen sowie die
Gemeinden, Kreise und die Landschaftsverbände des Landes NRW.
Auf den beigefügten Schnellbrief 333/2016 des Städte- und Gemeindebundes NRW nebst
Anlagen sowie auf die ebenfalls beigefügte Stellungnahme der kdvz Rhein-Erft-Rur wird
verwiesen.
Die in diesen Anlagen getroffenen inhaltlichen Aussagen, insbesondere zu den genutzten
Produkten im IT-Bereich, können bestätigt werden.
Sowohl der Städte- und Gemeindebund als auch kdvz-Rhein-Erft-Rur empfehlen ihren
Mitgliedern den Breitritt der neuen d-NRW AÖR.
Drucksache VL-98/2017
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beitritt zur AÖR ist mit der Einzahlung eines Stammkapitalanteils von
1.000,-- € verbunden.
Dieser Betrag würde bei einem evtl. Ausscheiden der Gemeinde zurückerstattet.
Beschlussvorschlag:
Der Beitritt der Gemeinde Langerwehe zur Anstalt „d-NRW AöR“ ist sinnvoll und
angemessen. Nachteilige Auswirkungen sind nicht erkennbar.
Daher empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat den Beitrittsbeschluss zur
Anstalt d-NRW AöR zu fassen.
Der Rat beschließt, der Anstalt d-NRW AöR beizutreten.
Der Bürgermeister
(Göbbels)